Wettanbieter mit Bonus ohne Einzahlung in der Schweiz
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Wer nach einem Wettanbieter mit Bonus ohne Einzahlung sucht, stösst in der Schweiz auf eine ungewohnte Lage. Das Geldspielgesetz verbietet Gratisspiele und Gratisguthaben nicht, knüpft sie aber an die vorgängige Zustimmung der Aufsicht. Bei den beiden bewilligten Veranstaltern führt das zu wenigen, kleinen Aktionen mit Guthaben, das sich nicht auszahlen lässt. Ausländische Marken werben im Internet oft mit höheren Beträgen, haben aber keine Schweizer Bewilligung. Wer versteht, was das Bonus-Wort in diesem Markt wirklich bedeutet, kann leichter entscheiden, welcher Weg zu ihm passt.

Stand: Oktober 18, 2026 — geprüft gegen die Spielregeln und Teilnahmebedingungen von Swisslos und Loterie Romande sowie gegen die Verzeichnisse der Gespa.
Neukundenangebot ohne Einzahlung: was es in der Schweiz überhaupt gibt
Das Angebot an Wettbonus ohne Einzahlung ist in der Schweiz klein. Die beiden einzigen Veranstalter mit Bewilligung für Sportwetten sind Swisslos mit dem Produkt Sporttip und Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport. Beide brauchen für Gratisspiele und Gratisguthaben die vorgängige Zustimmung der Gespa und bieten darum nur wenige, befristete Aktionen an. Wer ein Wettkonto eröffnet, erhält nicht automatisch ein Startguthaben.

Was ein «Bonus ohne Einzahlung» hier bedeutet
Im Markt ist ein Bonus ohne Einzahlung üblicherweise ein Werbeguthaben, das ein neues Konto erhält, ohne dass der Spielende eigenes Geld auf das Wallet lädt. In der Schweiz ist die Werbeform Gratisspielguthaben direkt im Geldspielgesetz geregelt: Es handelt sich um virtuelle Gutschrift auf dem Spielerkonto, die nicht auszahlbar ist und an Bedingungen geknüpft wird. Wird die Bedingung erfüllt, kann der daraus entstandene Gewinn in der Regel ausgezahlt werden, sofern die Identität verifiziert ist und die Auszahlung auf ein Konto im eigenen Namen geht. Das Guthaben selbst bleibt Eigentum des Veranstalters.
Ausländische Anbieter bezeichnen den Bonus oft als «Free Bet», «No-Deposit-Bonus» oder «Gratiswette». Auch dabei wird der Einsatz einer Gratiswette mit einem Gewinn in der Regel nicht zurückgezahlt: Es zählt nur der Nettogewinn, also Gewinn minus (nicht erstattetem) Einsatz. Der Werbebegriff klingt grosszügig, die Mechanik ist dieselbe wie beim Schweizer Gratisspielguthaben.
Swisslos: der Kombiboost als Standbein statt Neukundenbonus
Swisslos bewirbt das Sporttip-Angebot nicht mit einem Bonus ohne Einzahlung, sondern mit dauerhaften Quoten- und Gewinnboosts für bestehende Konten. Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn staffelt sich nach der Anzahl Voraussagen: 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind begrenzt, der Boost wird nur einmal pro Wette und Wettendem ausgelöst.
Daneben gibt es Quotenboosts und Profitboosts. Quotenboosts erhöhen die Quote einer einzelnen Prematch-Wette auf eine Voraussage; Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide Boosts sind pro Wettendem nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert. Bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Es handelt sich um Aktionen für aktive Konten, nicht um einen Bonus, der ohne Einzahlung auf ein neues Konto wandert.
Loterie Romande: das Beispiel «JouezSport – Patinoires et Stades»
Die Loterie Romande hat zwischen dem 17. Dezember 2025 und dem 10. März 2026 an sieben Aktionstagen die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» durchgeführt. Wer innert sieben Tagen den in den Stadien der National League verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben. Insgesamt wurden 7’000 solcher Gutschriften ausgegeben, das Guthaben war 30 Tage gültig und nicht auszahlbar. Die Aktion war Teil einer bewilligten Promotion, nicht ein laufendes Angebot für jedes neue Konto.
Auch bei der Loterie Romande sind Gratisspielguthaben aus Promotionen nicht auszahlbar. Was bleibt, ist die Idee eines kleinen Aktionsanreizes für eine klar umrissene Zielgruppe, in diesem Fall Stadionbesucher. Wer ein Konto eröffnet, ohne einen solchen Code zu besitzen, erhält kein Startguthaben.
Ausländische Angebote ohne Schweizer Bewilligung
Im Internet werben Dutzende Marken mit einem Wettbonus ohne Einzahlung für Neukunden. Keine dieser Marken hat eine Schweizer Bewilligung: Eine ausländische Lizenz aus Malta, Curaçao oder Deutschland hat in der Schweiz keine Kraft, das Geldspielgesetz gilt für Angebote, die sich an Personen in der Schweiz richten, ausdrücklich auch im Inland. Die Gespa veröffentlicht eine Sperrliste mit Domainnamen solcher Anbieter, die Schweizer Internetanbieter per DNS blockieren; geblockte Domains werden innert Stunden ersetzt, ein vollständiger Schutz ist das nicht.
Wer ein Konto bei einem ausländischen Anbieter eröffnet, hat gegenüber dem Schweizer System mehrere Nachteile: Das Konto ist nicht mit dem schweizweiten Sperrregister verbunden, eine Spielsperre bei Swisslos oder einem Casino sperrt das Konto dort nicht. Gewinne aus ausländischen Grossspielen sind in einzelnen Kantonen, etwa Thurgau, unabhängig von der Höhe steuerpflichtig. Und: Wer auf einer ausländischen Seite spielt, hat im Streitfall keinen Schweizer Rechtsweg. Das ist die Werbelücke, in der das vermeintlich grosse Bonus-Versprechen lebt.
Wettanbieter Vergleich 2026: die zehn angefragten Marken im Überblick
Der Vergleich ordnet die Anbieter nicht nach der Höhe des beworbenen Bonus, sondern nach der Frage, was ein Bonus hier konkret bedeutet: Bewilligung, Auszahlbarkeit und Geltungsdauer. In der Schweiz dürfen nur zwei Veranstalter Sportwetten anbieten; alle übrigen Marken sind ausländische Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Beide Gruppen verdienen einen Platz im Vergleich, weil sie in der Praxis aufeinandertreffen, aber sie werden nicht in eine Reihe gestellt.
Einordnung der Marken
| Marke | Schweizer Bewilligung | Veranstalter bzw. ausgewiesene Lizenz |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Ja, Gespa | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft (Basel), Bewilligung Grossspiel Sporttip |
| Loterie Romande Jouez Sport | Ja, Gespa | Société de la Loterie de la Suisse Romande, Bewilligung Grossspiel Jouez Sport |
| 20Bet | Nein (ohne Schweizer Bewilligung) | Ausländische Lizenz, in der Schweiz nicht anerkannt |
| myBet | Nein (ohne Schweizer Bewilligung) | Ausländische Lizenz, in der Schweiz nicht anerkannt |
| BC Game | Nein (ohne Schweizer Bewilligung) | Ausländische Lizenz, in der Schweiz nicht anerkannt |
| BassBet | Nein (ohne Schweizer Bewilligung) | Ausländische Lizenz, in der Schweiz nicht anerkannt |
| Unibet | Nein (ohne Schweizer Bewilligung) | Ausländische Lizenz, in der Schweiz nicht anerkannt |
| 22Bet | Nein (ohne Schweizer Bewilligung) | Ausländische Lizenz, in der Schweiz nicht anerkannt |
| bet-at-home | Nein (ohne Schweizer Bewilligung) | Ausländische Lizenz, in der Schweiz nicht anerkannt |
| 1Bet | Nein (ohne Schweizer Bewilligung) | Ausländische Lizenz, in der Schweiz nicht anerkannt |
Die Spalte «Schweizer Bewilligung» trennt die zugelassenen Veranstalter von den übrigen Marken. Ausländische Anbieter tragen alle denselben Status, weil das Schweizer Recht nur die zwei Veranstalter zulässt. Eine Lizenz aus einem anderen Land ist im Inland keine Bewilligung, sie ändert nichts am Schutz im Streitfall.
Was die Tabelle bewusst nicht zeigt
Die Tabelle nennt keine Bonus-Beträge, keine Mindestquoten und keine Umsatzbedingungen. Dafür gibt es einen Grund: Ein konkreter Bonus ohne Einzahlung existiert nur als befristete Aktion und steht nicht in den Spielregeln, sondern in einer eigenen Aktionsseite. Jede Aktion hat eigene Zahlen, eine eigene Frist und einen eigenen Mechanismus, sodass eine Tabelle mit Zahlen wenige Wochen später veraltet wäre. Was bleibt, ist die Einordnung: Ist ein Anbieter in der Schweiz bewilligt oder nicht, und welche Folgen hat das für den Schutz bei Streit, Sperre und Steuer.
Wettbonus ohne Einzahlung Schweiz: was Gratisspielguthaben wirklich wert ist
Gratisspielguthaben wirkt wie ein Geschenk, ist aber im Geldspielgesetz an Auflagen gebunden. Wer es nutzt, sollte verstehen, wie der Wert entsteht und wo er wieder abgegeben wird.
Auszahlbarkeit: das Guthaben bleibt, der Gewinn kann kommen
Die Spielregeln beider Veranstalter sind klar: Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Was auszahlbar sein kann, ist der Gewinn, der mit dem Guthaben erzielt wird, sobald die Aktionsbedingungen erfüllt sind. Bei der Loterie Romande wird ein Gewinn bis CHF 1’000 netto direkt dem Wallet gutgeschrieben, darüber geht er auf das Konto der angegebenen IBAN. Bei Swisslos werden Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung automatisch dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne über CHF 1’000 innert drei Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto der Teilnehmenden überwiesen, sofern die Zahlungsverbindung bekannt ist.
Ein Bonus ohne Einzahlung ist also kein Bargeld, das aufs Konto wandert. Er ist eine Spielmöglichkeit, deren Ergebnis man sich auszahlen lassen kann. Wer die Aktionsbedingungen nicht erfüllt, verliert das Guthaben und den daraus entstandenen Gewinn.
Geltungsdauer: 30 Tage bei Loterie Romande, abhängig von der Aktion bei Swisslos
Bei der Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» war das Aktionsguthaben 30 Tage gültig. Wird es in dieser Frist nicht eingesetzt, verfällt es, und ein allfälliger Gewinn aus dem Einsatz entfällt. Bei Swisslos hängt die Frist von der jeweiligen Aktion ab. Im Grundsatz gilt: Aktionsguthaben ist immer befristet, und die Frist beginnt mit der Gutschrift.
Der rechnerische Wert eines Aktionsguthabens
Wie viel ein Bonus ohne Einzahlung durchschnittlich wert ist, lässt sich anhand einer typischen 2-Wege-Wette abschätzen. Bei einer Wette zu Quote 1.90 gegen 1.90 zahlt der Markt 1 ÷ (1 ÷ 1.90 + 1 ÷ 1.90) = 0.95 jeder eingesetzten Einheit zurück, die Marge beträgt 5 %. Bei einer CHF 10 Gratiswette, deren Einsatz nicht zurückgezahlt wird, ist der erwartete Wert Einsatz × (Quote − 1) ÷ Quote × Auszahlungsquote = 10 × 0.90 ÷ 1.90 × 0.95 ≈ CHF 4.50. Wer das Guthaben in einem anderen Markt mit höherer Marge einsetzt, erhält weniger, wer es in einem engen Favoritenmarkt mit niedrigerer Marge einsetzt, mehr. Die Grössenordnung gilt: Ein CHF 10 Aktionsguthaben ist durchschnittlich etwa die Hälfte seines Nennwerts wert, weil der Einsatz verfällt, sobald die Wette nicht aufgeht.
Bonus-Codes, Promo-Aktionen und Werbeversprechen
Die Gespa hat in einem Jahr 24 Einwilligungen für Gratisspiele an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Jede dieser Aktionen hat einen eigenen Aktionszeitraum, eigene Bedingungen und oft einen Code, der an eine Aktion vor Ort gekoppelt ist. Werbeversprechen wie «100 % Bonus» oder «gratis Startguthaben» zielen meist auf Aktionen ausländischer Anbieter, deren Codes auf Vergleichsportalen verbreitet werden. Für die Schweiz ist diese Werbeform unzulässig, sobald sie sich an Personen im Land richtet. Werbung für nicht bewilligte Geldspiele ist nach Art. 74 Abs. 3 BGS verboten und kann mit einer Busse bis CHF 500’000 bestraft werden.
Rechtslage Schweiz: warum es nur zwei Veranstalter gibt
Die Schweizer Rechtslage ist eindeutig, aber nicht jedem geläufig. Wer auf einem ausländischen Anbieter spielt, sollte wissen, was ihn dort rechtlich erwartet, und wer bei Swisslos oder Loterie Romande spielt, sollte verstehen, warum die Auswahl so klein ist.

Geldspielgesetz und Gespa
Das Bundesgesetz über Geldspiele (BGS, SR 935.51) ist seit dem 1. Januar 2019 in Kraft und definiert Sportwetten als Grossspiele. Die Aufsicht liegt bei der Gespa, der Interkantonalen Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern; das Geldspielkonkordat ist seit 1. Januar 2021 in Kraft. Die ESBK (Eidgenössische Spielbankenkommission) überwacht nur die Spielbanken, nicht die Sportwetten.
Für ein Angebot braucht ein Veranstalter eine Veranstalterbewilligung und pro Spiel eine Spielbewilligung (Art. 21–25 BGS). Die Bewilligung «gilt nur in der Schweiz» (Art. 4 BGS). Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt: Swisslos und Loterie Romande.
Vertragsgebiete und Wohnsitzpflicht
Die Online-Registrierung bei Swisslos setzt mindestens 18 Jahre, Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet sowie das Fehlen einer Spielsperre voraus. Jede Person darf sich nur einmal registrieren, die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Das Vertragsgebiet von Swisslos umfasst die Deutschschweizer Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, den Kanton Tessin sowie das Fürstentum Liechtenstein. Bei der Loterie Romande ist das Vertragsgebiet die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura.
Wer in einem anderen Kanton wohnt, kann beim zuständigen Veranstalter kein Online-Konto eröffnen. Der Grund ist die interkantonale Aufteilung des Marktes; ein Westschweizer Wohnsitz berechtigt nicht zur Online-Registrierung bei Swisslos und umgekehrt.
Was beworben werden darf
Werbung für Geldspiele darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten (Art. 74 BGS). Werbung für in der Schweiz nicht bewilligte Geldspiele ist verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS) und wird mit Busse bis CHF 500’000 bestraft (Art. 131 BGS). Es gibt keine zeitliche Werbebeschränkung im Sinn eines Nachtverbots, und Gratisspiele oder Gratisguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS).
Das heisst: Wer in der Schweiz ein «Gratiswette» oder «100 % Bonus»-Werbeversprechen erhält, kann nicht davon ausgehen, dass es von einem bewilligten Veranstalter stammt. In den meisten Fällen stammt es von einer ausländischen Marke ohne Schweizer Bewilligung.
Steuern auf Wettgewinnen
Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen sind einkommenssteuerfrei bis zum Steuerfreibetrag je Einzelgewinn. Ab 1. Januar 2026 liegt der bundesrechtliche Schwellenwert bei CHF 1’071’000 (2025: CHF 1’070’400). Über diesem Schwellenwert behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die mit der Steuererklärung zurückgefordert werden kann. Die kantonalen Schwellenwerte unterscheiden sich, daher gilt die Faustregel «je nach Kanton». Typische Wettgewinne liegen weit unter dem Freibetrag, sodass keine Einkommenssteuer und keine Verrechnungssteuer anfallen.
Bei ausländischen Anbietern gibt es keine Verrechnungssteuer, dafür wenden einzelne Kantone wie Thurgau die Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe als steuerbares Einkommen. Konkrete Auskünfte erteilt die kantonale Steuerverwaltung oder ein Steuerberater.
Spielerschutz: Limiten, Sperren und die Pflicht, sich selbst zu begrenzen
Auch Gratisspielguthaben ist an die selbst gesetzten Limiten gebunden. Wer ein Wettkonto eröffnet, muss vor der ersten Wette Verlustlimiten festlegen, sonst kann nicht gespielt werden. Das ist nicht ein Bonus-Detail, sondern eine Voraussetzung für jede Wette.
Verlust- und Einzahlungslimiten
Bei Sporttip setzen die Spielenden vor der ersten Teilnahme Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage. Die Oberlimite beträgt CHF 9’999, für unter 21-Jährige CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden, weil die Erhöhung eine Reflexionsphase vorsieht. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.
Bei der Loterie Romande sind Einzahlungen auf das Spielerkonto auf höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage begrenzt, das Wallet-Guthaben darf höchstens CHF 10’000 betragen. Die Regeln entsprechen den gesetzlichen Vorgaben, sind aber operativ durchgesetzt: Ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt.
Spielsperre und Sperrregister
Wer sich selbst sperren will, kann bei Swisslos den Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Die Loterie Romande bietet ebenfalls eine Selbstsperre an.
Eine Spielsperre kann frühestens nach drei Monaten aufgehoben werden (Art. 84 VGS), und es ist eine Fachstelle einzubeziehen (Art. 81 BGS). Wer gesperrt ist, hat keinen Anspruch auf Einsatz oder Gewinn (Art. 45 BGS). Das schweizweite Register gilt nur für bewilligte Schweizer Anbieter; ausländische Plattformen sind nicht angeschlossen, was eine Spielsperre bei Swisslos nicht automatisch auf ein Konto bei einem ausländischen Anbieter überträgt.
Tests und Realität der Schutzmassnahmen
Die Gespa hat 2025 Testkäufe an Verkaufsstellen durchgeführt. Dabei wurde in 47.5 % von 200 Versuchen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Das ist kein Grund, den Verkaufsschutz pauschal als wirksam darzustellen, sondern ein Hinweis auf die tatsächliche Praxis. Wer für Minderjährige verantwortlich ist, sollte nicht darauf vertrauen, dass der Verkauf an der Kasse zuverlässig blockiert wird.
Operator-Reviews: die zehn angefragten Marken im Detail
Die folgenden Bewertungen folgen dem Aufbau des Vergleichs: bewilligte Veranstalter zuerst, ausländische Marken danach. Jeder Block beschreibt die Bewilligungslage, das Angebot im Bereich Bonus ohne Einzahlung, die Mechanik von Gratisspielguthaben und eine Einschätzung, für wen der Anbieter in Frage kommt.
Swisslos Sporttip
Swisslos ist einer der beiden bewilligten Veranstalter für Sportwetten in der Schweiz und betreibt das Online-Angebot Sporttip. Die Genossenschaft hat ihren Sitz in Basel und stützt ihre Tätigkeit auf die interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019. Sporttip ist in 19 Deutschschweizer Kantonen, im Tessin und in Liechtenstein verfügbar; das Vertragsgebiet entspricht der Aufteilung, die das Geldspielkonkordat vorsieht. Ein klassischer Neukundenbonus ohne Einzahlung existiert nicht; Aktionen werden jeweils von der Gespa bewilligt und sind in der Regel an bestehende Konten gerichtet.
Das Sporttip-Angebot lebt von dauerhaften Boosts statt von Boni für Neukunden. Der Kombiboost von 5 % bis 100 % auf den Nettogewinn gehört ebenso dazu wie Quotenboosts und Profitboosts, die pro Wettendem nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert sind. Das Gratisspielguthaben, das in bewilligten Aktionen ausgegeben wird, ist nicht auszahlbar; Gewinne daraus können es werden, sobald die Aktionsbedingungen erfüllt sind und die Identität verifiziert ist.
Wer ein gesetzestreues Angebot mit klaren Regeln sucht und im Vertragsgebiet wohnt, findet bei Sporttip das einzige vollständig bewilligte Sportwettenangebot im Deutschschweizer Raum. Wer einen Neukundenbonus ohne Einzahlung erwartet, wie er auf internationalen Vergleichsportalen beworben wird, wird nicht fündig, weil das Schweizer Recht diese Werbeform stark einschränkt. Das ist nicht ein Nachteil des Anbieters, sondern die Konsequenz aus der Bewilligungslage.
Loterie Romande Jouez Sport
Die Loterie Romande ist der zweite bewilligte Veranstalter und betreibt für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura das Online-Angebot Jouez Sport. Die Société de la Loterie de la Suisse Romande zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende und hat ihren Kontaktsitz in Lausanne. Ein klassischer Neukundenbonus ohne Einzahlung ist auch hier nicht Teil des Angebots; Aktionen wie «JouezSport – Patinoires et Stades» zeigen aber, dass Gratisspielguthaben in bewilligten, befristeten Aktionen ausgegeben werden kann.
Die Mechanik ist mit Sporttip vergleichbar: Aktionsguthaben ist nicht auszahlbar, Gewinne können ausgezahlt werden, sofern die Aktionsbedingungen erfüllt sind und die Identität verifiziert ist. Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» verteilte im Winter 2025/26 insgesamt 7’000 Stück à CHF 10, gültig 30 Tage, im Rahmen einer Promotion für Stadionbesucher. Wer kein Code-Inhaber war, hat keine Gutschrift erhalten, und wer kein Konto hatte, hat auch keine Gutschrift bekommen.
Wer in der Romandie wohnt und ein bewilligtes Angebot sucht, hat mit Jouez Sport die einzige seriöse Online-Adresse. Wer das Westschweizer Vertragsgebiet verlässt und dennoch online spielen will, ist auf das Online-Angebot eines anderen Kantons nicht zugreifen kann, weil die Wohnsitzprüfung über die Identität läuft. Wer mit Aktionscodes aus Stadionbesuchen spielt, bekommt einen klar abgegrenzten Bonus ohne Einzahlung; wer ohne Code spielt, nicht.
20Bet
20Bet ist eine ausländische Marke ohne Schweizer Bewilligung. Die Werbung verspricht einen Wettbonus ohne Einzahlung, oft mit hohen Beträgen und vergleichsweise einfachen Bedingungen. Für den Schweizer Markt ändert das nichts an der Rechtslage: Eine Lizenz aus einem anderen Land hat in der Schweiz keine Kraft, das Konto ist nicht mit dem schweizweiten Sperrregister verbunden, und im Streitfall gibt es keinen Schweizer Rechtsweg. 20Bet kann auf der Sperrliste der Gespa stehen, die Domain wird dann per DNS geblockt, was den Anbieter aber nicht davon abhält, neue Domains zu schalten.
Werbung für 20Bet richtet sich an internationale Märkte und ist in der Schweiz nach Art. 74 Abs. 3 BGS verboten. Wer dennoch ein Konto eröffnet, sollte sich bewusst sein, dass Gewinne aus ausländischen Grossspielen in einzelnen Kantonen steuerpflichtig sind und dass eine allfällige Spielsperre bei Swisslos oder Loterie Romande das Konto bei 20Bet nicht sperrt. Der beworbene Bonus ohne Einzahlung ist real, aber im Schutzumfeld der Schweiz wertlos, sobald es Streit gibt.
myBet
myBet operiert als internationaler Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Die Marke war früher in europäischen Märkten aktiv, die aktuelle Ausrichtung konzentriert sich auf den globalen Online-Markt. Wie bei 20Bet gilt: Eine ausländische Lizenz hat in der Schweiz keine Kraft, und ein beworbener Bonus ohne Einzahlung ersetzt keine Schweizer Bewilligung. myBet ist nicht an das schweizweite Sperrregister angeschlossen und kann auf der Gespa-Sperrliste stehen.
Die Werbung mit einem Neukundenbonus ohne Einzahlung ist im Schweizer Kontext irreführend, weil sie die Existenz einer Bewilligung suggeriert, die nicht besteht. Wer ein Konto eröffnet, hat im Streitfall keinen Schweizer Rechtsweg und kann sich nicht auf das Schutzsystem des Geldspielgesetzes berufen.
BC Game
BC Game ist eine ausländische Marke ohne Schweizer Bewilligung und tritt vor allem mit Kryptowährungen und Casino-Spielen auf. Auch Sportwetten sind Teil des Angebots. Für die Schweiz gilt: Eine ausländische Lizenz hat keine Kraft, anonyme Kryptozahlungen verletzen die Vorgaben des Geldspielgesetzes, das Auszahlungen nur auf ein Konto im eigenen Namen erlaubt (Art. 50 Abs. 2 VGS). Die Marke kann auf der Gespa-Sperrliste stehen.
Ein Bonus ohne Einzahlung wird oft mit hohen Beträgen beworben, die auf den ersten Blick grosszügig wirken. Im Schweizer Kontext fehlt der Schutz, den das Geldspielgesetz vorsieht, und die Auszahlung auf ein Krypto-Wallet ohne namentliche Zuordnung ist mit den Regeln für bewilligte Schweizer Anbieter nicht zu vereinbaren. BC Game ist eine Marke, die sich primär auf Krypto-Spieler ausrichtet. Wer ein Konto eröffnet, sollte sich über die steuerliche Behandlung in seinem Kanton informieren.
BassBet
BassBet ist eine ausländische Marke ohne Schweizer Bewilligung. Die Marke positioniert sich im internationalen Online-Markt und bewirbt einen Bonus ohne Einzahlung. Für die Schweiz gilt die gleiche Rechtslage wie bei 20Bet, myBet, BC Game, Unibet, 22Bet, bet-at-home und 1Bet: Eine ausländische Lizenz hat keine Kraft, das Konto ist nicht mit dem Sperrregister verbunden, und es gibt keinen Schweizer Rechtsweg im Streitfall. BassBet kann auf der Gespa-Sperrliste stehen, die Domain wird dann per DNS geblockt.
Für Wettende in der Schweiz ist der beworbene Bonus ohne Einzahlung kein Vorteil gegenüber einem bewilligten Anbieter, sondern ein Grund, das Angebot kritisch zu prüfen. Die Mechanik der Gratiswette ist international vergleichbar: Der Einsatz verfällt mit Verlust, der Gewinn kann ausgezahlt werden, sobald die Umsatzbedingungen erfüllt sind. Die Frage ist, ob die Auszahlung im Streitfall tatsächlich erfolgt, und genau hier fehlt der Schweizer Schutz.
Unibet
Unibet ist eine international bekannte Marke ohne Schweizer Bewilligung. Die Marke wirbt mit einem Bonus ohne Einzahlung für Neukunden und tritt in mehreren europäischen Märkten auf. Für die Schweiz gilt: Eine Lizenz aus Malta, Schweden oder einem anderen Land hat keine Kraft, und das Schweizer Recht schützt nur Konten bei Swisslos und Loterie Romande. Unibet kann auf der Gespa-Sperrliste stehen, was den Zugang aus der Schweiz erschwert, aber nicht vollständig verhindert.
Wer in der Schweiz ein Konto bei Unibet eröffnet, sollte sich bewusst sein, dass die Spielsperre bei Swisslos nicht für Unibet gilt und dass Gewinne ausländischer Anbieter in einzelnen Kantonen steuerpflichtig sind. Der Bonus ohne Einzahlung ist real, aber im Schutzumfeld der Schweiz ein schlechter Ersatz für die fehlende Bewilligung.
22Bet
22Bet ist eine ausländische Marke ohne Schweizer Bewilligung. Die Marke wirbt mit einem Bonus ohne Einzahlung und einer breiten Sportwettenauswahl. Für die Schweiz gilt: Eine ausländische Lizenz hat keine Kraft, und die Spielsperre bei Swisslos oder Loterie Romande wirkt nicht für 22Bet. Die Marke kann auf der Gespa-Sperrliste stehen.
In der Werbung wirkt der Bonus ohne Einzahlung grosszügig, die Mechanik ist aber international vergleichbar: Der Einsatz der Gratiswette verfällt mit Verlust, die Gewinne sind an Umsatzbedingungen geknüpft. Im Schweizer Kontext fehlt der Schutz, den das Geldspielgesetz vorsieht, und es gibt keinen Schweizer Rechtsweg im Streitfall.
bet-at-home
bet-at-home ist eine ausländische Marke ohne Schweizer Bewilligung. Die Gespa nennt die Marke ausdrücklich als Beispiel für Domain-Hopping, also für das schnelle Ersetzen geblockter Domains. Die Marke wirbt mit einem Bonus ohne Einzahlung, was im Schweizer Kontext Werbung für nicht bewilligte Geldspiele ist. Eine Lizenz aus einem anderen Land hat in der Schweiz keine Kraft, das Konto ist nicht mit dem Sperrregister verbunden.
Wer ein Konto bei bet-at-home eröffnet, hat im Streitfall keinen Schweizer Rechtsweg, und die Spielsperre bei Swisslos oder Loterie Romande gilt nicht für bet-at-home. Die Tatsache, dass die Gespa bet-at-home namentlich als Beispiel für Domain-Hopping erwähnt, ist ein Hinweis darauf, wie ernst die Aufsicht das Problem nimmt, und kein Grund, das Angebot als seriös einzustufen.
1Bet
1Bet ist eine ausländische Marke ohne Schweizer Bewilligung. Die Marke wirbt mit einem Bonus ohne Einzahlung, oft in Kombination mit Quotenboosts. Für die Schweiz gilt die gleiche Rechtslage wie bei den übrigen ausländischen Marken: Eine ausländische Lizenz hat keine Kraft, das Konto ist nicht mit dem Sperrregister verbunden, und es gibt keinen Schweizer Rechtsweg im Streitfall. 1Bet kann auf der Gespa-Sperrliste stehen.
Der beworbene Bonus ohne Einzahlung ist im Schweizer Kontext kein Vorteil gegenüber einem bewilligten Anbieter, sondern ein Grund, das Angebot kritisch zu prüfen. Wer ein Konto eröffnet, sollte sich über die steuerliche Behandlung in seinem Kanton informieren und sich bewusst sein, dass die Spielsperre bei Swisslos oder Loterie Romande das Konto bei 1Bet nicht sperrt.
Wie der Bonus in der Praxis funktioniert: Schritt für Schritt
Wer bei einem bewilligten Veranstalter spielt, geht durch eine festgelegte Reihenfolge: Identität prüfen, Limiten setzen, einzahlen oder eine Aktion nutzen, Wetten platzieren, Gewinn auszahlen lassen. Jeder Schritt hat eigene Regeln, die im Spielregelwerk stehen.
Identität und Wohnsitz
Vor der Online-Registrierung werden die Identität und der Wohnsitz geprüft. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken abgeglichen. Eine Person darf sich nur einmal registrieren, eine zweite Registrierung wird abgelehnt. Wer in einem Kanton wohnt, der nicht zum Vertragsgebiet des Veranstalters gehört, kann dort kein Online-Konto eröffnen.
Limiten setzen
Vor der ersten Wette werden Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt, bei Sporttip zusätzlich eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Ohne gesetzte Limiten kann nicht gespielt werden; das ist eine Voraussetzung, kein optionales Detail. Wer Aktionsguthaben erhält, muss diese Limiten ebenfalls setzen.
Einzahlen oder Aktion nutzen
Wer ein Wettkonto auflädt, kann zwischen Zahlungsmitteln wie PostFinance Pay, Bank- oder Postkonto wählen. Der Mindestbetrag für einen Kauf von Spielguthaben liegt bei CHF 20, die 30-Tage-Obergrenze bei CHF 10’000. Wer ein Aktionsguthaben aus einer bewilligten Aktion erhält, hat es dem Wallet gutgeschrieben bekommen und kann es für Wetten einsetzen, ohne eigenes Geld aufzuladen.
Wetten platzieren
Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten bei Sporttip beträgt CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Livewetten sind erlaubt, eine Wette, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert wird, zählt mit Quote 1.00. In spielentscheidenden Situationen wie Elfmeter, Rote Karte oder Videoschiedsrichter-Entscheid kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten.
Auszahlung
Gewinne bis CHF 1’000 werden automatisch dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne über CHF 1’000 auf das Bank- oder Postkonto überwiesen. Bei Swisslos erfolgen die ersten beiden Auszahlungen pro Jahr kostenlos, ab der dritten kann eine Kommission von 3 % anfallen, die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Wird eine Wette abgesagt und nicht innert 48 Stunden nachgeholt, ist die Wette ungültig, Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationen erhält die Voraussage Quote 1.00.
Häufige Fragen zum Wettbonus ohne Einzahlung in der Schweiz
Gibt es bei Swisslos oder Loterie Romande einen Wettbonus ohne eigene Einzahlung?
Einen dauerhaften Neukundenbonus ohne Einzahlung bieten weder Swisslos noch Loterie Romande an. Beide Veranstalter können aber befristete Aktionen mit Gratisspielguthaben durchführen, sofern die Gespa vorgängig zugestimmt hat. Ein Beispiel ist «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande, bei dem Stadionbesucher im Winter 2025/26 an sieben Aktionstagen ein CHF 10 Spielguthaben erhielten, das nicht auszahlbar war.
Warum bieten die beiden bewilligten Veranstalter nur wenige und kleine Aktionen an?
Weil Gratisspiele und Gratisguthaben nach dem Geldspielgesetz der vorgängigen Zustimmung der Gespa bedürfen. Die Aufsicht erteilt nur eine begrenzte Zahl von Einwilligungen, im Jahr 2025 waren es 24 für die Loterie Romande und 8 für Swisslos. Jede Aktion wird einzeln geprüft, was die Zahl und Grösse der Angebote begrenzt und sie nicht dauerhaft verfügbar macht.
Kann ein Aktionsguthaben ohne Einzahlung direkt ausbezahlt werden, oder bleibt es an Bedingungen gebunden?
Das Aktionsguthaben selbst ist nicht auszahlbar. Auszahlbar ist erst der Gewinn, der mit dem Guthaben erzielt wird, sobald die Aktionsbedingungen erfüllt sind. Wer das Guthaben nicht innerhalb der Aktionsfrist einsetzt, verliert es samt Gewinn. Bei der Loterie Romande wird ein Gewinn bis CHF 1’000 netto direkt dem Wallet gutgeschrieben, darüber erfolgt die Auszahlung auf das Konto der angegebenen IBAN.
Wird der Einsatz einer Gratiswette bei einem Gewinn mit zurückgezahlt?
Nein. Bei einer Gratiswette wird nur der Nettogewinn ausgezahlt, der Einsatz verfällt mit der Wette. Bei einer Wette zu Quote 1.90 und einem CHF 10 Gratiseinsatz beträgt der Nettogewinn im Gewinnfall CHF 9, nicht CHF 19. Diese Mechanik gilt im Schweizer Markt genauso wie bei internationalen Anbietern und ist in den Aktionsbedingungen beschrieben.
Was bedeutet es für Wettende, wenn ausländische Seiten einen Bonus ohne Einzahlung ausloben?
Eine ausländische Lizenz hat in der Schweiz keine Kraft, das Konto ist nicht mit dem schweizweiten Sperrregister verbunden, und es gibt im Streitfall keinen Schweizer Rechtsweg. Werbung für nicht bewilligte Geldspiele ist nach Art. 74 Abs. 3 BGS verboten. Der beworbene Bonus ohne Einzahlung ist im Schutzumfeld der Schweiz kein Vorteil, sondern ein Grund, das Angebot kritisch zu prüfen und die fehlende Bewilligung gegen den Bonus aufzurechnen.
Wie werden Gewinne aus einem Aktionsguthaben besteuert, und was bedeutet der Steuerfreibetrag je nach Kanton?
Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen sind einkommenssteuerfrei bis zum Steuerfreibetrag je Einzelgewinn, ab 1. Januar 2026 liegt der bundesrechtliche Schwellenwert bei CHF 1’071’000. Über diesem Schwellenwert behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die mit der Steuererklärung zurückgefordert werden kann. Die kantonalen Schwellenwerte unterscheiden sich, daher gilt die Faustregel «je nach Kanton». Gewinne aus ausländischen Grossspielen sind in einzelnen Kantonen unabhängig von der Höhe steuerpflichtig, was eine kantonale Auskunft nötig macht.
Bonus – asiahandicapch
Inhalt erstellt vom Team «asiahandicapch»
