1 Euro Einzahlung Sportwetten in der Schweiz: Die Fakten zum Einstieg

Updated Oktober 2026
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Stand: Oktober 18, 2026 · Geprüft gegen das Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51) und die Spielregeln von Swisslos Sporttip und Loterie Romande Jouez Sport.

Ein kleines Sparschwein aus Keramik steht auf einem Fensterbrett, im Hintergrund ein verschwommener Rasenplatz im Morgenlicht.
Spielguthaben auf dem Swisslos-Wallet kann per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein gekauft werden, der Mindestbetrag liegt bei CHF 20.

Ein Euro klingt nach nichts. Wer mit einem Euro anfängt, will nicht verlieren, bevor er überhaupt angefangen hat. Genau deshalb ist die Frage nach der Mindesteinzahlung bei Sportwetten in der Schweiz keine, die mit einer Zahl zu beantworten ist – sie hängt daran, ob überhaupt ein Konto eröffnet werden darf, in welcher Währung dieses Konto geführt wird und wer die Aufsicht hat. Die Schweiz kennt auf dem Papier keinen offenen Markt, sondern zwei bewilligte Organisatoren, deren Konten in CHF geführt werden, Mindestbeträge in Franken ausweisen und deren Spielerkonten für Personen mit Wohnsitz im Vertragsgebiet reserviert sind. Ausländische Anbieter, die mit «ab 1 Euro einzahlen» werben, treten hier ohne Bewilligung auf – und genau das ist der Punkt, an dem jede Einzahlung teurer werden kann, als der eine Euro vermuten lässt.

Die folgende Einordnung schaut zuerst auf das, was eine Einzahlung in der Schweiz praktisch heisst: die Limiten vor der ersten Wette, die Selbstsperre und das, was Spielguthaben bei einer kleinen Einzahlung überhaupt wert ist. Dann kommen die Bonusbedingungen, soweit sie in einem Markt ohne Wettbewerb überhaupt eine Rolle spielen, anschliessend die Zahlungsabwicklung mit Mindestbeträgen und Auszahlungswegen. Ein nüchterner Vergleich der beiden Schweizer Organisatoren zeigt, was Wettprogramm, Quoten und Auszahlungsbedingungen unterscheidet. Am Schluss stehen die ausländischen Plattformen, die einem in der Werbung begegnen – mit dem, was die Gespa-Sperrliste für sie bedeutet.

Spielerschutz und Verlustlimiten in der Schweiz

Wer in der Schweiz Sportwetten abschliessen will, setzt nicht den ersten Tipp, bevor er nicht drei Limiten gesetzt hat. Bei Swisslos Sporttip verlangt die Plattform vor der ersten Teilnahme Verlustlimit­en für 1, 7 und 30 Tage; die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für unter 21-Jährige bei CHF 1’000. Eine Senkung einer Limite greift sofort. Eine Erhöhung dagegen erst nach 72 Stunden – eine Bedenkzeit, die das Gesetz den Organisatoren vorschreibt, damit eine emotionale Reaktion am Abend nicht zur Verdoppelung des Monatslimits am nächsten Morgen wird. Zusätzlich lässt sich freiwillig eine Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage setzen. Wer diese Hürden nicht nimmt, kann kein Spielerkonto eröffnen, weder online noch an einer Verkaufsstelle.

Die Spielsperre ist die zweite Schutzlinie. Bei Swisslos kann der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst gesperrt werden, ohne Möglichkeit der vorzeitigen Aufhebung. Eine unbefristete Spielsperre wird im schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Wer sich einmal hat eintragen lassen, kommt nicht ohne ein spezialisiertes Verfahren wieder heraus – das Gesetz sieht vor, dass eine freiwillige Sperre frühestens nach drei Monaten und nur mit Beteiligung einer Fachstelle aufgehoben werden kann. Bei der Loterie Romande gilt Entsprechendes für das Westschweizer Vertragsgebiet.

Was eine kleine Einzahlung nicht leistet: Sie ist kein Schutz. Wer CHF 20 auf das Wallet lädt, hat einen klar abgegrenzten Betrag zum Spielen – und gleichzeitig drei selbst gesetzte Verlustlimiten, die unabhängig vom Wallet-Bestand laufen. Wer die Limite nach einer Pechsträhne am gleichen Abend heraufsetzen will, stellt fest, dass die Erhöhung erst nach drei Tagen greift. Wer sich sperren will, muss nicht einmal ein Konto haben: Swisslos akzeptiert den Antrag auf Spielsperre auch ohne aktive Spielteilnahme.

Die Gespa hat 2025 an Verkaufsstellen getestet, wie zuverlässig der Jugendschutz funktioniert. Ergebnis: In 47,5 % von 200 Versuchen wurde an Minderjährige eine Sportwette verkauft. Das ist kein Grund, den Schweizer Markt zu verklären – es zeigt nur, dass die Schutzmechanismen am Tresen nicht so dicht sind wie das Gesetz es verlangt. Wer online spielt, hat es mit einer Ausweispflicht zu tun. Bei der Loterie Romande braucht es Volljährigkeit, Wohnsitz in einem der sechs Westschweizer Kantone und eine Ausweiskopie (Vorder- und Rückseite). Bei Swisslos ebenfalls, plus die Prüfung gegen Adressdatenbanken und das zentrale Sperrregister. Wer diese Prüfung nicht besteht, wird nicht Kunde.

Boni, Freiwetten und Gratisspielguthaben – was sie hier taugen

Boni und Freiwetten sind in der Schweiz kein Werbeartikel wie anderswo. Das hat zwei Gründe: Es gibt nur zwei Organisatoren, die Sportwetten anbieten dürfen, und das Gesetz verlangt für Gratisspiele und Gratisguthaben die vorgängige Zustimmung der Gespa. Im Jahr 2025 hat die Aufsicht 24 solcher Zustimmungen an die Loterie Romande erteilt und 8 an Swisslos. Werbung für Glücksspiele, die in der Schweiz nicht bewilligt sind, ist ohnehin verboten – der Buchtitel reicht bis zu CHF 500’000.

Bei Swisslos selbst findet sich Gratisspielguthaben vor allem aus befristeten Promotionen. Ein CHF 10-Guthaben aus einer Aktion wie «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande ist 30 Tage gültig und nicht auszahlbar. Das ist die Struktur einer Gratisspielguthabens: Es lässt sich einsetzen, ein Gewinn wandert auf das Wallet – aber das Guthaben selbst bleibt nicht als Bargeld abrufbar. Wer mit einem Gratisspielguthaben gewinnt, kann den Gewinn behalten, das Guthaben selbst wird am Ende der Aktion storniert. Das unterscheidet sich von einem echten Geldbonus, der als Cash auf dem Wallet landet und mit den Gewinnen auszahlbar ist.

Eine Freiwette, deren Einsatz beim Gewinn nicht zurückbezahlt wird, ist hier weniger verbreitet als in Märkten mit zehn oder mehr Anbietern. Der Grundmechanismus wäre: Die Wette gewinnt, der Einsatz verfällt, der Nettogewinn wird ausgezahlt. Wer das nicht weiss, rechnet oft mit dem Bruttobetrag. Eine solche Wette ist nicht «gratis» in dem Sinn, dass sie nichts kostet – sie kostet den impliziten Einsatz, der bei einem Gewinn nicht zurückkommt. Wer eine 1-Euro-Freiwette ohne Einzahlung beworben sieht, muss also lesen, ob es überhaupt um echtes Geld geht oder um ein befristetes Spielguthaben.

Bei Sporttip gibt es ein Instrument, das entfernt an einen Bonus erinnert: den Kombiboost. Er gilt nur online, für Prematch-, Live- und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Das ist kein klassischer Einzahlungsbonus, sondern eine Bonusquote auf den Gewinn, der ohnehin ausgezahlt würde. Wer darunter liest: Hier wird kein zusätzliches Geld versprochen, sondern der Nettogewinn einer Kombination prozentual aufgeschlagen – vorausgesetzt, die Kombination gewinnt. Wer den Mechanismus versteht, weiss, dass die Bedingung in der Mindestquote 1.50 und der Mindestanzahl Voraussagen liegt, nicht im Bonus selbst.

Zahlungsabwicklung, Mindestbeträge und Auszahlung

Eine Mindesteinzahlung in Euro ist bei den beiden Schweizer Organisatoren kein Konzept, weil die Konten in Franken geführt werden. Bei Swisslos lässt sich das Wallet per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein aufladen, der Mindestbetrag liegt bei CHF 20. In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf geht nur, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Bei der Loterie Romande sind Einzahlungen ebenfalls auf höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage und ein Wallet-Guthaben von höchstens CHF 10’000 limitiert. Der minimale Weg in das Spiel ist also nicht 1 Euro, sondern 20 Franken an einer Verkaufsstelle oder per Online-Zahlung – wer bei einem Schweizer Anbieter mit einem Euro spielen will, hat kein Zahlungsprodukt, das ihm das anbietet.

Bei der Loterie Romande gibt es Prepaid-Tickets («Pre-pay») zu CHF 20, CHF 50, CHF 100 und CHF 200. Sie sind ein Jahr gültig und müssen in einem Betrag dem Wallet gutgeschrieben werden. Das ist die kleinste standardisierte Einheit, die das System kennt – einzelne Cents werden nicht abgebildet.

PostFinance Pay ist bei Swisslos eine eigene Zahlungsart zum Aufladen des Spielkontos; die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt. Daneben funktionieren je nach Konto weitere Online-Zahlungsmethoden. Welche genau verfügbar sind, hängt vom Konto, der Region und dem Anbieter ab. An den Verkaufsstellen der Loterie Romande (2’350 in der Westschweiz) sind die Prepaid-Tickets und die Bargeldeinzahlung die üblichen Wege.

Die Auszahlung folgt klaren Regeln. Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein Schweizer oder Liecht­en­steiner Bank- oder Postkonto aus, das auf den eigenen Namen lauten muss. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden; die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut; Gewinne darüber werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Bank- oder Postkonto des Teilnehmers überwiesen. Bei der Loterie Romande werden Gewinne bis CHF 1’000 netto direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf die IBAN des Kontos überwiesen. Wett­scheine mit einem Gewinn oder einer Einsatz-Rückerstattung bis CHF 200 können in jeder Jouez-Sport-Verkaufsstelle eingelöst werden; bei genügend Bargeld darf eine Verkaufsstelle bis höchstens CHF 2’000 auszahlen.

Der entscheidende Punkt: Gewinne gehen nur auf ein Konto auf den eigenen Namen. Anonyme Auszahlungen, Auszahlungen auf Drittkonten oder Kryptowährungs-Auszahlungen existieren im Schweizer System nicht. Das ist im Geldspielgesetz verankert, nicht in den Geschäftsbedingungen – wer einen Schweizer Anbieter nutzt, hat diese Struktur zu akzeptieren. Wer mit ihr nicht leben kann, ist bei einem Schweizer Anbieter systematisch falsch, unabhängig von der Höhe der Einzahlung.

Vergleich der Schweizer Anbieter

Die Frage «Welcher ist besser?» hat hier eine kurze Antwort: Es gibt keine Wahl, wenn es um Schweizer Bewilligung geht. Wer in der Deutschschweiz, im Tessin oder in Liechtenstein wohnt, kann nur bei Swisslos Sporttip ein Online-Konto eröffnen; wer in der Westschweiz wohnt, nur bei Loterie Romande Jouez Sport. Wer die Adresse wechselt, wechselt den Anbieter – und damit das Wettprogramm, die Quotenstruktur und die Auszahlungswege.

Anbieter Schweizer Bewilligung Veranstalter und Zuständigkeit
Swisslos Sporttip Ja (Veranstalter- und Spielbewilligung, Aufsicht Gespa) SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel
Loterie Romande Jouez Sport Ja (Veranstalter- und Spielbewilligung, Aufsicht Gespa) Société de la Loterie de la Suisse Romande, Lausanne

Die Produkte sind ähnlich aufgebaut, aber nicht identisch. Swisslos betreut das grössere Vertragsgebiet – 19 Deutschschweizer Kantone (AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG, ZH), den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Die Loterie Romande ist für die sechs Westschweizer Kantone zuständig: Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Beide sind an die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020) gebunden, die den Markt unter den beiden Organisatoren aufteilt. Innerhalb ihres Vertragsgebiets hat jeder Organisator das Monopol auf Sportwetten; über die Kantonsgrenze hinweg gibt es keine Konkurrenz um dieselbe Wette.

Das Wettprogramm ist in beiden Fällen auf die Liste der Gespa zugelassenen Sportarten, Wettbewerbe und Wetttypen beschränkt (Stand 10.09.2026). Was nicht auf der Liste steht, kann nicht angeboten werden – Eckballwetten, Kartenwetten und Esports fehlen. Die Quotierung ist Sache des Anbieters. Wer die Quoten vergleicht, vergleicht zwei Hauskurse, nicht zwei verschiedene Märkte. Beide Anbieter sind verpflichtet, Wetten auf Wettereignisse, an denen man als Sportler beteiligt ist, auszuschliessen; beide verlangen volle Identitätsprüfung bei der Registrierung.

Die Mindesteinsätze sind nahezu identisch. Bei Sporttip liegt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten bei CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette bei CHF 1’000 und für eine Systemwette bei CHF 10’000. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern. Bei der Loterie Romande gelten vergleichbare Strukturen. Das bedeutet: Wer mit kleinen Einsätzen spielt, ist näher an der CHF 1-Marke als an der 1-Euro-Marke. Wer mit hohem Einsatz spielt, hat bei Systemwetten deutlich mehr Spielraum.

Bei der Auszahlung zeigt sich ein Unterschied in der Granularität. Swisslos zahlt Gewinne bis CHF 1’000 direkt auf das Wallet, Gewinne darüber innert 3 Arbeitstagen auf das Bank- oder Postkonto. Die Loterie Romande hat die gleiche Schwelle, plus die Möglichkeit, Wettscheine bis CHF 200 an einer Verkaufsstelle einzulösen – was für die Westschweiz relevant ist, wo 2’350 Verkaufsstellen zur Verfügung stehen. Für die Deutschschweiz und Liechtenstein gibt es diese Möglichkeit über die Swisslos-Verkaufsstellen, aber die Auszahlung über das Bankkonto bleibt der Standard.

Live-Wetten sind bei beiden Anbietern Teil des Angebots. Bei Sporttip gilt eine Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird; Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00. In spielentscheidenden Situationen – Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid – kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Das ist eine Sicherheitsklausel gegen Wetten, die das Ergebnis bereits kennen. Die reguläre Spielzeit umfasst 90 Minuten plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind.

Ausländische Anbieter ohne Schweizer Bewilligung

Wer in der Schweiz online nach «1 Euro Einzahlung Sportwetten» sucht, stösst schnell auf Plattformen, die mit «ab 1 Euro einzahlen» werben. Diese Plattformen haben keine Schweizer Bewilligung. Das ist kein Qualitätsurteil – es ist eine rechtliche Tatsache. Nach Art. 4 des Geldspielgesetzes gilt eine ausländische Bewilligung in der Schweiz nicht. Eine in Curaçao, Malta, auf den Tobique (Kanada) oder anderswo ausgestellte Lizenz entfaltet hier keine Wirkung. Wer auf einer solchen Plattform wettet, hat keinen Schweizer Schutz: keine Spielsperre, die hier greift, keine Schweizer Aufsicht, keinen Schweizer Rechtsweg im Streitfall.

Die Gespa führt eine Sperrliste mit Domain-Namen, die Schweizer Telekomanbieter per DNS blockieren. Anfang September 2019 mit der ersten Liste gestartet, umfasste die Liste Ende 2025 671 Domains. Wird eine Domain auf die Liste gesetzt, tauchen innerhalb von Stunden Ersatzdomains auf – das sogenannte Domain-Hopping, das die Gespa explizit benennt. Das bedeutet: Eine Sperrliste ist kein vollständiger Schutz, sondern ein laufendes Katz-und-Maus-Spiel. Wer auf eine Plattform ohne Schweizer Bewilligung zugreift, tut dies häufig über VPN oder über Domains, die gerade noch nicht blockiert sind.

Strafrechtlich wird die Plattform belangt, nicht der Spieler. Die Organisation von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bedroht, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahren (Art. 130 BGS). Der Spieler wird in der Schweiz nicht bestraft – aber Einzahlungen und Gewinne können im Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden. Das bedeutet nicht, dass jeder Spieler automatisch um sein Geld bangen muss, aber die Möglichkeit besteht und gehört zur ehrlichen Einordnung.

Pribet, BetPanda, Rollbit, 1xBet, Bruce Bet, 22Bet, Boomerang Bet und X3Bet sind Beispiele für Plattformen, die in der Werbung mit niedrigen Einzahlungsbeträgen auftauchen und in der Schweiz keine Bewilligung haben. X3Bet nennt als Lizenz Tobique (Kanada), was in der Schweiz keine Geltung entfaltet. Bei keiner dieser Plattformen ist die Lizenz so ausgestaltet, dass sie in der Schweiz anerkannt wäre. Sie können auf die Sperrliste gesetzt werden; ihre Domains können ersetzt werden. Es gibt keinen Schweizer Schutz, falls eine Auszahlung verweigert wird; es gibt keinen Schweizer Schutz, falls die Plattform die Identität anders verifiziert als hier verlangt.

Wer aus dem Schweizer Markt ausweicht, gibt drei Dinge ab: die Spielsperre, die im Register eingetragen wird, die Auszahlung auf ein eigenes Konto in CHF, und die Aufsicht durch die Gespa. Im Gegenzug bekommt er eine Plattform mit Quoten, die sich nicht aus den Schweizer Strukturen ergeben, und Zahlungswege, die nicht auf das eigene Konto beschränkt sind. Ob das ein fairer Tausch ist, hängt davon ab, was der Spieler sucht. Wer ein Wettkonto in Franken mit voller Schweizer Aufsicht will, hat hier genau zwei Anbieter; wer ein breiteres Wettprogramm oder andere Zahlungswege sucht, findet sie ausserhalb – mit den Konsequenzen, die das hier hat.

Grundlagen: Was «1 Euro Einzahlung» in der Schweiz bedeutet

Der Markt hier funktioniert in Franken, nicht in Euro. Ein Euro entspricht je nach Wechselkurs ungefähr CHF 0,95 bis CHF 1,10 – aber die Frage ist nicht der Wechselkurs, sondern ob eine Einzahlung in Euro überhaupt möglich ist. Bei den beiden Schweizer Organisatoren nicht. Der Mindestbetrag ist CHF 20 (Swisslos, online oder per Einzahlungsschein) oder die Prepaid-Stufen CHF 20, CHF 50, CHF 100, CHF 200 (Loterie Romande). An Verkaufsstellen wird in bar eingezahlt, nicht in Euro. Wer ein Konto bei einem Schweizer Anbieter eröffnet, tut dies in Franken.

Ein einzelner Fussball liegt auf dem Anstosspunkt eines leeren Rasenplatzes am frühen Morgen, Tau glitzert auf dem Gras, die Tribüne liegt im Dunst.
Swisslos hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020).

Eine Einzahlung von 1 Euro setzt voraus, dass die Plattform den Betrag akzeptiert, ein Zahlungsmittel anbietet, das so kleine Beträge verarbeitet, und dass die Währung Euro ist. Im Schweizer Markt gibt es diese Kombination nicht – weder bei Swisslos noch bei der Loterie Romande. Die Antwort auf die Frage «Welcher Anbieter erlaubt eine Einzahlung von einem Euro?» lautet im Schweizer Markt: keiner der bewilligten. Wer das sucht, ist auf einer Plattform ohne Schweizer Bewilligung.

Die Einsätze selbst sind bei Sporttip ab CHF 1 möglich – das ist die nächste Zahlungsstufe nach der Einzahlung. Wer also 20 Franken einzahlt, kann Wetten ab einem Franken platzieren. Das bedeutet: Eine kleine Einzahlung führt nicht zu kleinen Wetten, weil der Einsatz unter der Einzahlung liegt. Wer 20 Franken einzahlt und mit Franken-Einsätzen ab 1 spielt, hat genug Spielraum für eine grössere Anzahl von Wetten. Wer mit einem Euro spielen will, müsste erstens einen Anbieter finden, der Euro akzeptiert, und zweitens eine Wette platzieren, die ebenfalls in Euro läuft.

Die Strukturierung ist in der Schweiz unüblich. Sie manifestiert sich in drei Punkten: 1) CHF-Mindesteinzahlung, 2) Wohnsitz im Vertragsgebiet, 3) Auszahlung auf eigenes Konto. Wer in einem anderen Kanton wohnt, hat keinen Zugang zum Online-Konto – auch wenn er Schweizer Bürger ist. Wer auswandert, verliert den Zugang. Wer ein Konto bei einem anderen Anbieter sucht, hat in der Schweiz keine legale Alternative.

Die praktische Konsequenz: Wer mit kleinen Beträgen spielen will, ist mit CHF 20 plus CHF 1 Mindesteinsatz gut bedient. Wer «1 Euro» als psychologische Schwelle sucht, sucht etwas, das der Schweizer Markt so nicht anbietet. Die Frage «Wo kann ich 1 Euro einzahlen?» ist in der Schweiz weniger eine Frage an einen Anbieter als eine Frage an das System – und die Antwort ist, dass das System mit Mindestbeträgen in Franken arbeitet.

Rechtslage: Warum eine ausländische Bewilligung hier nicht gilt

Das Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019) regelt Grossspiele in der Schweiz. Sportwetten zählen zu den Grossspielen (Art. 3 lit. c und e BGS) und werden von der Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht, Bern) beaufsichtigt, nicht von der ESBK, die nur Casinos überwacht. Eine Bewilligung besteht aus zwei Teilen: der Veranstalterbewilligung und der Spielbewilligung (Art. 21–25 BGS). Sie gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS). Das heisst: Eine ausländische Bewilligung, gleich wo ausgestellt, hat hier keine Wirkung.

Ein schwerer Holztisch in einem hellen Büro mit einem leeren Notizblock und einem Füllfederhalter, Licht fällt durch ein hohes Fenster.
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone und zählt 2'350 Verkaufsstellen in der Westschweiz.

Die Kantone haben die Anzahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt: Swisslos und Loterie Romande. Eine dritte Bewilligung für Sportwetten kann nach heutigem Stand nicht erteilt werden – die gesetzliche Obergrenze ist erreicht. Das bedeutet: Wer in der Schweiz legal Sportwetten anbieten will, kann nur einer der beiden Organisatoren sein oder gar nicht. Wer ein neues Wettprodukt auf den Markt bringen will, hat keinen Bewilligungspfad. Die Plattformen, die mit «1 Euro Einzahlung» werben, sind nicht deshalb illegal, weil sie neue Produkte anbieten – sie sind illegal, weil sie ohne Bewilligung Sportwetten anbieten.

Die Gespa veröffentlicht keine Liste «weiterer bewilligter Buchmacher», weil es keine gibt. Die einzige Liste, die die Gespa im Sportwetten-Bereich veröffentlicht, ist die Liste der zugelassenen Sportarten, Wettbewerbe und Wetttypen (Stand 10.09.2026). Diese Liste zeigt, was überhaupt gewettet werden darf: nur Sportveranstaltungen, keine Wetten auf Wetter, Politik oder TV-Shows. Qualifikationsrunden nur, wenn sie auf der Liste stehen; Frauenwettbewerbe nur, wenn sie auf der Liste stehen; Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder das Podium entscheidet; nie Wetten auf Trainingsläufe. Eckball- und Kartenmärkte sowie Esports fehlen. Veranstaltungen mit überwiegend Minderjährigen sind ausgeschlossen (Art. 25 Abs. 2 BGS).

Eine Online-Kontoeröffnung verlangt Wohnsitz in der Schweiz (Art. 47 Abs. 3 VGS) und in der Praxis im Vertragsgebiet des Anbieters. Wer aus dem Vertragsgebiet auszieht, verliert den Online-Zugang – nicht das Konto, aber die Möglichkeit, online zu spielen. Die Identitätsprüfung ist nicht trivial: Ausweiskopie, in besonderen Fällen zusätzlich Wohnsitznachweis, nicht älter als 4 Monate. Pro Person ist nur ein Konto erlaubt. Diese Vorgaben sind im Geldspielgesetz und in der Verordnung über Geldspiele (VGS) verankert.

Wer gegen das Gesetz verstösst – also ohne Bewilligung Sportwetten anbietet – macht sich strafbar. Wer als Spieler auf einer solchen Plattform spielt, wird in der Schweiz nicht bestraft, hat aber keinen Schutz: keine Spielsperre, keine Schweizer Aufsicht, keine Auszahlungspflicht, die vor Schweizer Gerichten durchgesetzt werden kann. Die Sperrliste der Gespa versucht, den Zugang zu solchen Plattformen zu erschweren – aber das ist eine DNS-Blockade, kein vollständiger Schutz. Wer einen VPN nutzt oder über eine Ersatzdomain geht, umgeht die Blockade.

Häufige Fragen

Weshalb gibt es bei den bewilligten Schweizer Anbietern keine Mindesteinzahlung in Euro?

Die beiden bewilligten Organisatoren – Swisslos und Loterie Romande – führen ihre Spielerkonten in Schweizer Franken. Die Mindestbeträge sind in Franken ausgewiesen (CHF 20 bei Swisslos, Prepaid-Tickets ab CHF 20 bei der Loterie Romande), nicht in Euro. Eine Einzahlung in Euro ist in ihrem System nicht vorgesehen; das Konto wird in CHF geführt, und alle Wetten lauten auf CHF.

Wie hoch ist der Mindestbetrag, um Spielguthaben bei Swisslos aufzuladen, und welche Obergrenzen gelten?

Der Mindestbetrag für eine Wallet-Aufladung bei Swisslos beträgt CHF 20 – per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein. Innerhalb von 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf geht nur, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Zusätzlich verlangt Swisslos vor der ersten Wette Verlustlimit­en für 1, 7 und 30 Tage.

Welche zwei Organisatoren dürfen in der Schweiz Sportwetten anbieten, und für welche Kantone gilt ihre Bewilligung?

Swisslos (mit dem Produkt Sporttip) ist für die Deutschschweizer Kantone (AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG, ZH), den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein zuständig. Loterie Romande (mit dem Produkt Jouez Sport) ist für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura zuständig. Ein Online-Konto gibt es nur für Personen mit Wohnsitz im jeweiligen Vertragsgebiet.

Weshalb werden Gewinne nur auf ein Konto auf den eigenen Namen ausbezahlt?

Die Auszahlung auf ein Konto auf den eigenen Namen ist im Geldspielgesetz verankert (Art. 50 Abs. 2 VGS). Anonyme Auszahlungen, Auszahlungen auf Drittkonten oder Kryptowährungs-Auszahlungen sind im bewilligten Schweizer Markt nicht zulässig. Swisslos zahlt auf Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonten aus; bei der Loterie Romande auf das Konto der angegebenen IBAN.

Was bedeutet es für Spielende, wenn eine Seite ohne Schweizer Bewilligung eine Einzahlung von einem Euro anbietet?

Eine Seite ohne Schweizer Bewilligung hat in der Schweiz keine Geltung (Art. 4 BGS). Die Spieler haben dort keine Schweizer Spielsperre, keine Schweizer Aufsicht und keinen Schweizer Rechtsweg. Die Plattform kann auf die Gespa-Sperrliste gesetzt und per DNS blockiert werden, wobei Domain-Hopping den Schutz unvollständig macht. Strafrechtlich wird die Plattform verfolgt, nicht der Spieler – aber Einzahlungen und Gewinne können im Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden.

Welche Verlustlimiten müssen vor der ersten Wette gesetzt werden, und wann wirkt eine Erhöhung?

Bei Swisslos Sporttip müssen vor der ersten Teilnahme Verlustlimit­en für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 (CHF 1’000 für unter 21-Jährige). Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich kann eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage gesetzt werden. Diese Limiten sind selbst gesetzt, nicht vom Staat vorgegeben – der Gesetzgeber verlangt sie als Mindestmass.

Inhalt erstellt vom Team «asiahandicapch»