Wettgutscheine und Aktionen der Schweizer Wettanbieter im Überblick
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Stand: Oktober 18, 2026. Geprüft gegen die Spielregeln von Sporttip und das Reglement der Loterie Romande sowie die Geschäfts- und Aufsichtsdaten der Gespa.

Wer in der Schweiz nach Wettgutscheinen sucht, stösst schnell auf ein Werbeversprechen nach dem anderen: «100 % Bonus», «risikofreie Wette», «Gratiswette ohne Einzahlung». Hinter jeder dieser Wortmarken steckt eine Mechanik. Diese Seite zerlegt sie an den Bedingungen, die in der Schweiz tatsächlich gelten, und an den beiden Veranstaltern, denen der Bund und die Kantone das Sportwetten-Grossspiel anvertraut haben: Swisslos mit Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Wer eine Aktion aus einem anderen Land kennt, wird sie hier ebenfalls einordnen können, mit dem ausdrücklichen Hinweis, dass sie in der Schweiz ohne Bewilligung bleibt.
Was ein Wettgutschein in der Schweiz überhaupt ist
Ein Wettgutschein im strengen Sinn ist ein vorab aufgeladenes Spielguthaben, mit dem eine Wette platziert wird, ohne dass der Spielende selbst Geld einzahlt. In der Schweiz fällt das unter den Begriff des Gratisspielguthabens, den das Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51) verwendet. Zwei Dinge trennen solche Gutschriften von dem, was Werbung suggeriert:

Erstens: Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar. Es lebt auf dem Spielerkonto, verfällt mit Ablauf und kann nur eingesetzt werden, um Wetten zu platzieren. Wer es auf das Bankkonto überweisen lassen will, scheitert an einer Sperre im Reglement beider Veranstalter. Bei Swisslos hält es die Spielregel fest, dass Gratisspielguthaben aus Promotionen nicht ausgezahlt wird; bei der Loterie Romande gilt dieselbe Linie im Allgemeinen Reglement. Werbung spricht deshalb gern vom «Gewinn», der «gratis» sei – tatsächlich gehören nur die mit dem Gutschein erzielten Nettogewinne dem Spielenden.
Zweitens: Anbieter von Grossspielen brauchen für Gratisspiele oder Gutschriften die vorgängige Zustimmung der Aufsichtsbehörde. Das Geldspielkonkordat ordnet die Aufsicht der Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht) zu. Im Jahr 2025 hat die Gespa nach Auskunft dieser Stelle 24 solche Einwilligungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Die Zahl macht das Grundproblem sichtbar: Gutschrift-Aktionen bleiben in der Schweiz selten und klein, verglichen mit Märkten ausserhalb des BGS.
Aus diesem Grund führen die einschlägigen Begriffe (Neukundenangebote, Quotenboosts, Kombiboosts, Profitboosts) in der Schweiz jeweils auf einen kleinen Katalog von Aktionsmechaniken. Was in anderen Märkten als «Wettgutschein ohne Einzahlung» beworben wird, gibt es hier nur dort, wo die Aufsicht es im Einzelfall bewilligt.
Wie die Anbieter den Gutschein einsetzen
Neukundenangebote und Bestandskunden-Aktionen
Bei Swisslos wie bei der Loterie Romande beginnt die Teilnahme mit einer verifizierten Online-Identität. Wer in einem Vertragsgebiet der beiden Veranstalter wohnt und das 18. Altersjahr vollendet hat, eröffnet ein Spielerkonto und setzt vorgängig Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage (bei Swisslos ist die Oberlimite CHF 9’999 für Erwachsene, CHF 1’000 für unter 21-Jährige). Eine Senkung greift sofort; eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Diese Limiten gelten unabhängig davon, ob eine Aktion läuft – der Spielerschutz setzt vor jedem Wettvorgang an.

Eine klassische «Willkommensaktion» im ausländischen Sinn, mit der ein hoher Einzahlungsbonus freigeschaltet wird, fehlt im schweizerischen Angebot. Stattdessen treffen Spielende auf zwei Aktionsformen:
Code-Aktionen an Verkaufsstellen oder in Stadien. Die Loterie Romande hat mit der Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» zwischen dem 17. Dezember 2025 und dem 10. März 2026 an 7 Aktionstagen in den National-League-Stadien einen Code verbreitet. Wer ihn innert 7 Tagen in seinem verifizierten Konto einlöste, erhielt CHF 10 Spielguthaben, das 30 Tage gültig und nicht auszahlbar war. Die Aktion war auf 7’000 Stück limitiert. Solche Aktionen sind punktuell, ortsgebunden und klein – sie sind Werbe- und Zugangsform zugleich.
Quotenboosts und Profitboosts auf Sporttip. Sporttip unterscheidet zwischen Quotenboosts, die nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage gelten, und Profitboosts, die den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen Prozentsatz erhöhen. Beide sind pro Person nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert; bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Was hier als «Boost» verkauft wird, ist im Reglement also klar konturiert: ein einzelner, limitierter Bonus auf eine vordefinierte Wette.
Wer in den Werbeversprechen nach «Gutschein ohne Einzahlung» sucht, wird in der Schweiz fast nirgends fündig. Was stattdessen erscheint, ist Gratisspielguthaben aus einer bewilligten Aktion, dessen Wert und Dauer vorher festgelegt sind. Den feinen Unterschied merkt jeder, der die Reglemente liest, weil dort die Auszahlungssperre für Promotions-Guthaben explizit steht.
Aktionsbedingungen im Detail
Eine Aktion beginnt selten mit dem Gutschein selbst. Davor stehen Mindestquoten, Einsatzvorgaben, Nutzungsfenster und die Bindung an einzelne Wettformen. Drei Beispiele aus den Reglementen zeigen, wie eng die Vorgaben sind:
Kombiboost. Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online (Prematch, Live, Systemwetten) und verlangt mindestens vier Voraussagen mit je einer Quote von mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn steigt mit der Anzahl Voraussagen: 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Die Mechanik belohnt Quantität, nicht einzelne Trefferquote – wer den Boost will, muss grosse Kombinationen bauen.
Quotenboost. Auf Sporttip gilt er nur online, nur für Prematch-Einzelwetten mit einer Voraussage. Pro Person ist er einmal nutzbar; in Einsatz und Erhöhung ebenfalls limitiert. Cash-Out löscht den Boost. Ein Quotenboost ist, mit anderen Worten, kein Geschenk, sondern eine einmalige Werbeaktion.
Profitboost. Er erhöht den möglichen Nettogewinn eines genannten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Auch hier gilt: einmal pro Person, limitiert, und ein Cash-Out nimmt den Bonus zurück. Der Profitboost zielt, im Unterschied zum Quotenboost, auf den Gewinn, nicht auf den Preis.
Die Mechanik, die all diese Aktionsformen teilen, ist eine doppelte Limitierung: pro Person einmal, und in der Erhöhung gedeckelt. Verglichen mit westeuropäischen Märkten, in denen Bonusaktionenumsätze und Mindestquoten das Bild prägen, ist das die schweizerische Kargheit: die Aufsicht lässt nur wenig zu, und das Wenige ist klar eingefasst.
Warum die Schweiz klein bleibt
Der Grund für die Knappheit liegt nicht in der Fantasie der Anbieter, sondern in der Bewilligungspflicht. Das BGS untersagt Gratisspiele und Gutschriften ohne vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2). Werbung für in der Schweiz nicht bewilligte Geldspiele ist ohnehin verboten (Art. 74 Abs. 3) und mit Busse bis zu CHF 500’000 bedroht (Art. 131 BGS). Wer in einem anderen Markt einen «100 % Bonus» sieht, sieht einen Mechanismus, den die Schweiz genau nicht zulässt – und einen Mechanismus, der in der Schweiz nicht beworben werden darf.
Hinzu kommt die Auszahlungssperre für Promotions-Guthaben. Sie nimmt einem Teil der Mechanik das wirtschaftliche Substrat: was nicht ausbezahlt werden kann, lässt sich nicht in Bargeld verwandeln, sondern nur in weitere Wetten umsetzen. Die Aufsicht begründet dies regelmässig mit dem Spielerschutz – das Bonusvolumen ist so kein direkter Anreiz zu höheren Einsätzen, sondern an die Bedingungen des Aktionsreglements gebunden.
Die Rangliste der Gutscheinaktionen – ein Vergleich
Die folgende Übersicht ordnet die Plattformen, die in der Schweiz überhaupt in Frage kommen, nach ihrer Rolle im Markt, ihrer Bewilligung und der Quelle des Angebots. Die Tabelle trennt damit zwei Fragen, die in der Werbung oft verschmelzen: Wer eine Bewilligung hat, ist die eine Frage. Wer eine Aktion anbietet, ist die andere.
| Marke | Rolle | Schweizer Bewilligung | Veranstalter bzw. ausgewiesene Lizenz |
|---|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Veranstalter Grossspiel, Sportwetten | Veranstalter- und Spielbewilligung (BGS) | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft |
| Loterie Romande Jouez Sport | Veranstalter Grossspiel, Sportwetten | Veranstalter- und Spielbewilligung (BGS) | Société de la Loterie de la Suisse Romande |
| BetAlright | ausländisch, ohne Schweizer Bewilligung | keine | keine |
| Interwetten | ausländisch, ohne Schweizer Bewilligung | keine | keine |
| Roobet | ausländisch, ohne Schweizer Bewilligung | keine | keine |
| Funbet | ausländisch, ohne Schweizer Bewilligung | keine | keine |
| Cloudbet | ausländisch, ohne Schweizer Bewilligung | keine | keine |
| AmunRa | ausländisch, ohne Schweizer Bewilligung | keine | keine |
| 1xBet | ausländisch, ohne Schweizer Bewilligung | keine | keine |
| DirectionBet | ausländisch, ohne Schweizer Bewilligung | keine | keine |
Die ersten beiden Reihen sind die einzigen Anbieter, die in der Schweiz überhaupt Sportwetten legal anbieten dürfen. Acht weitere Plattformen sind in der internationalen Werbung sichtbar, fallen in der Schweiz aber unter das Verbot von Art. 4 BGS: ausländische Lizenzen – gleich aus welchem Land – entfalten hier keine Wirkung. Sie sind weder an die Spielbankensperre noch an das nationale Ausschlussregister angeschlossen, ihre Gewinne fallen in einzelnen Kantonen unter besondere Besteuerung, und ihre Domains können auf der Sperrliste der Gespa landen, die Schweizer Internetanbieter per DNS blockieren.
Wer eine Gutschrift-Aktion aus einem anderen Land kennt und sie in der Schweiz sucht, sollte zuerst prüfen, ob der Anbieter überhaupt eine Bewilligung besitzt. Ist das nicht der Fall, lässt sich die Aktion schon aus rechtlichen Gründen nicht in eines der hiesigen Spielkonten überführen. Der Gutschein der einen Plattform ist in der Regel an das Spielkonto dieser Plattform gebunden – eingelöst wird, wo er ausgestellt wurde.
Nimmt man die Bandbreite der Aktionen, die in der Schweiz tatsächlich ausgeschrieben werden, fällt das Bild noch klarer aus: ein Quotenboost auf eine Partie der Super League, ein Profitboost auf ein Grossereignis, ein Code-Guthaben aus einer Stadion-Aktion. Die schweizerische Variante ist eng, klein und an die Bewilligung der Aufsicht gebunden – eine Reduktion, die im Werbeversprechen oft fehlt.
Wie eine Gratiswette aus einem Gutschein rechnet – und was sie kostet
Ein Wettgutschein im Sinn des schweizerischen Rechts ist Gratisspielguthaben, das nicht auszahlbar ist. Sein Wert ist deshalb nicht der Nennwert, sondern der erwartete Gewinn, den er bei klugem Einsatz auf einem gut bewerteten Markt erzeugt. Hier liegt die Rechnung, die eine ehrliche Werbung selten zeigt.
Der erwartete Gewinn einer Gratiswette, deren Einsatz nicht zurückgezahlt wird, hängt von zwei Grössen ab: der angebotenen Quote und der Auszahlungsquote des Marktes, auf dem sie eingesetzt wird. Bei einer angenommenen zweiwegigen Wette mit beiden Seiten zu Quote 1.90 ergibt sich rechnerisch: Wert = Nennwert × (Quote − 1) / Quote × Auszahlungsquote des Marktes. Setzt man die zwei Seiten einer Wette zu je 1.90 an, so addieren sich die impliziten Wahrscheinlichkeiten zu 1/1.90 + 1/1.90, das entspricht einer Auszahlungsquote von rund 52.6 % und einer Marge von etwa 47.4 %. Eingesetzt in die Formel, ergibt das einen erwarteten Wert pro CHF 10 Nominal zwischen grob CHF 2.30 und CHF 2.60, abhängig von der genauen Marge des Marktes und der Spielform.
Wer diese Rechnung führt, sieht, warum «gratis» ein starkes Wort ist. Der Nominalwert eines Gutscheins ist kein Geschenk; er ist ein Wettbudget, dessen Marktwert unter dem Nominalwert liegt. Bei sehr ausgeglichenen Märkten (etwa 1.95/1.95) bleibt der erwartete Wert tiefer; bei Märkten mit einseitiger Tendenz (1.60/2.40) liegt er höher, dafür ist die statistische Trefferquote kleiner. Wer ein Aktion mit kleiner Nennwert wie das CHF 10 Spielguthaben aus der Stadion-Aktion der Loterie Romande nimmt, der bekommt nicht CHF 10 geschenkt, sondern ein Wettbudget, das im statistischen Mittel zwischen rund CHF 2.30 und CHF 2.60 erwarteten Nettogewinn erzeugt – und nur, wenn die Wette gewinnt. Der grosse Rest ist Marge, die beim Anbieter bleibt.
Für eine Action mit Profitboost – etwa einem 50-%-Boost auf einen möglichen Nettogewinn – verschiebt sich die Mechanik: hier erhöht sich der Netto, falls die Wette trifft, aber der erwartete statistische Wert des Bonusteils folgt derselben Logik. Die Aufsicht in der Schweiz begrenzt diese Erhöhungen, und ein Cash-Out nimmt den Bonus zurück. Wer mit Boni spielt, spielt zwei Wetten zugleich: die eigene Wette und die Wette auf die Aktionsmechanik. Beide haben eine Marge.
Schweizer Wettmarkt im Überblick: Veranstalter, Gebiete und die geschlossene Liste der Wettbewerbe
Wer in der Schweiz wettet, wettet bei einem von zwei Veranstaltern. Das BGS unterscheidet Grossspiele und Spielbankenspiele; Sportwetten fallen klar in die erste Kategorie (Art. 3 lit. c und e BGS). Die Kantone haben für Grossspiele zwei Veranstalter zugelassen: Swisslos und die Loterie Romande. Eine dritte Lizenz für ein weiteres nationales Angebot existiert nicht.
Die beiden Veranstalter und ihre Verbreitungsgebiete
Swisslos (SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft) hat ihren Sitz in Basel. Sporttip, das Sportwettenangebot von Swisslos, wird in den Kantonen AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein durchgeführt. Diese Kantone zusammen bilden das Swisslos-Vertragsgebiet. Eine Online-Kontoeröffnung ist deshalb nur Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in diesem Gebiet möglich; weitere Voraussetzung ist Volljährigkeit und keine bestehende Spielsperre.
Die Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande) ist das Gegenstück in der Romandie. Jouez Sport richtet sich an die sechs Französisch sprechenden Kantone: Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Die Loterie Romande gibt als Kontaktadresse Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne, an; sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und beschäftigt 221 Mitarbeitende.
Beide Anbieter sind Grossspielveranstalter mit Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS (Art. 21–25). Die Aufsicht führt die Gespa. Wer in einem der beiden Gebiete wohnt, hat damit genau eine Anlaufstelle: die Sportwetten des jeweiligen Veranstalters. Wer umzieht und das Vertragsgebiet wechselt, wechselt damit auch den Veranstalter – ein Punkt, der für die Frage, wessen Aktionen zur Verfügung stehen, regelmässig vergessen wird.
Die geschlossene Liste der erlaubten Wettbewerbe
Das BGS schreibt nicht nur vor, wer anbieten darf, sondern auch, worauf gewettet werden darf. Die Gespa führt eine Liste der erlaubten Sportarten, Wettbewerbe und Wetttypen (Art. 25 BGS, Art. 29 VGS; aktuelle Liste datiert 10.09.2026). Diese Liste ist abschliessend: was nicht draufsteht, darf nicht angeboten werden. Eine Reihe von Punkten fällt regelmässig aus der Werbung heraus:
- Qualifikationsrunden dürfen nur dann angeboten werden, wenn sie in der Liste stehen.
- Frauenwettbewerbe erscheinen ebenfalls nur, wenn sie gelistet sind.
- Rangwetten sind nur erlaubt, wenn die Platzierung über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder das Podium entscheidet.
- Trainingsläufe sind als Wettgegenstand ausgeschlossen.
- Eckball- oder Kartenmärkte erscheinen in der Liste nicht.
- E-Sports sind in der Gespa-Liste nicht enthalten.
Wer hier nach «mehr Märkten» ruft, ruft nach einer Liste, die in dieser Form nicht existiert. Anbieter dürfen nur das anbieten, was die Liste erlaubt – und ein Spieler, der das wettet, was die Liste nicht vorsieht, wettet ausserhalb der Reglemente.
Was bleibt, ist im Kern das, was der gemeine Wettende sucht: Ergebniswetten auf Sportereignisse, Torsummen, Handicaps, bei einigen Anbietern auch eine Kombiwette und Live-Wetten. Was das BGS nicht verbietet, ist die Live-Wette an sich; eine Sperre bestimmter Live-Märkte, wie sie in manchen Jurisdiktionen existiert, kennt das BGS nicht. Cash-Out bleibt eine betriebliche Funktion des Anbieters, nicht eine Frage des BGS.
Wer noch da ist, ohne Bewilligung
Die Gespa veröffentlicht eine Sperrliste mit Domains, die Schweizer Internet-Provider per DNS-Sperre blockieren. Ausländische Marken, die in der Schweiz um Kundinnen und Kunden werben, fallen regelmässig auf diese Liste. Im Endbestand 2025 waren 671 Domains aufgeführt. Anbieter, die der DNS-Sperre ausweichen, indem sie Domains rasch wechseln («Domain-Hopping»), landen in der Bekanntmachung der Gespa namentlich.
Wer in der Schweiz auf eine Plattform ohne Bewilligung zugreift, spielt dort ausserhalb des BGS. Die Gewinne fallen je nach Kanton unter besondere Besteuerung (im Kanton Thurgau sind Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig vom Betrag steuerbares Einkommen). Die Spielsperre im Schweizer Register greift auf solchen Plattformen nicht; ein gesperrter Spieler kann dort weiter spielen. Die Folge: Wer in der Schweiz mit Ausschluss spielen will, muss auf den Veranstalter im eigenen Vertragsgebiet setzen – oder sich fremdorganisiert schützen, was weniger zuverlässig ist.
Rechtliche Lage: was das BGS zu Werbung und Bonus sagt
Die Rechtslage in der Schweiz ruht auf drei Pfeilern: Bewilligung der Anbieter, Inhalte der Wetten und Spielerschutz. Das BGS (in Kraft seit 1. Januar 2019) und die Verordnung (VGS) regeln das im Detail. Hinzu kommen das Interkantonale Geldspielkonkordat (in Kraft seit 1.1.2021) und die Aufsicht durch die Gespa in Bern.
Werbung und die Bewilligungspflicht für Gutschriften
Werbung für in der Schweiz nicht bewilligte Geldspiele ist verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS) und kann mit einer Busse bis zu CHF 500’000 belangt werden (Art. 131 BGS). Die Werbung, die in der Schweiz zulässig ist, darf weder aufdringlich noch irreführend sein und sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten (Art. 74 BGS). Eine zeitliche Werbe-Sperre, wie sie andere Länder kennen, gibt es hier nicht.
Gratisspiele und Gutschriften brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS). In der Aufsichtspraxis heisst das: jede Promotion wird einzeln geprüft. Wer von einem «Wettgutschein ohne Einzahlung» spricht, meint in der Schweiz genau diesen bewilligten Einzelfall – nicht eine breite, marketinggesteuerte Aktion.
Wer mitmachen darf
Die Online-Registrierung verlangt mindestens 18 Jahre, Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet des jeweiligen Veranstalters und keine bestehende Spielsperre. Der Ausweis wird bei der Kontoeröffnung hochgeladen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Pro Person ist nur ein Konto zulässig. Diese Anforderungen stehen nicht im Belieben des Anbieters, sondern leiten sich aus Art. 47–52 VGS ab.
Verlustlimiten und ihre Logik
Verlustlimiten setzen die Spielenden selbst, nicht der Staat. Der Veranstalter muss tägliche, wöchentliche oder monatliche Höchstwerte für Einsatz oder Verlust verlangen (Art. 87 VGS). Eine Senkung greift sofort; eine Erhöhung erst nach Ablauf einer Sperrfrist. Das BGS schreibt eine Mindestfrist von 24 Stunden vor; Swisslos und Loterie Romande wenden in ihren Bedingungen 72 Stunden an. Das gilt in der Praxis auch während laufender Aktionen – wer einen Gutschein einsetzt, wettet mit denselben Limiten wie ohne.
Höchstbeträge sind unabhängig vom Aktionstatbestand fix. Bei Swisslos liegt die Oberlimite für Erwachsene bei CHF 9’999, für unter 21-Jährige bei CHF 1’000 (Tages-, Wochen- und Monatslimits im 1/7/30-Tage-Raster). Bei der Loterie Romande ist die Einzahlungslimite pro 30 Tage auf CHF 10’000 und das Wallet-Guthaben ebenfalls auf CHF 10’000 gedeckelt.
Spielsperre und der Registerfall
Eine Spielsperre (Art. 80–82 BGS) kann freiwillig oder von Amts wegen erfolgen und wird in einem schweizweiten Register eingetragen. Eine freiwillige Sperre kann frühestens nach drei Monaten aufgehoben werden (Art. 84 VGS); eine Fachstelle ist einzubeziehen (Art. 81 BGS). Das Register gilt auch für Spielbanken einschliesslich Online-Casinos sowie – über die bilateralen Vereinbarungen – für das Fürstentum Liechtenstein. Eine Spielsperre schliesst damit von jeder Aktion aus: keine Gratisspiele, keine Gutschriften, keine Promo-Aktionen, keine quotalen Anpassungen. Wer sich in der Schweiz sperrt, verschwindet aus den Marketinglisten der beiden Veranstalter.
Steuern und Auszahlungen
Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommensteuerfrei. Der bundesrechtliche Freibetrag liegt ab dem 1.1.2026 bei CHF 1’071’000 (im Vorjahr CHF 1’070’400); die Kantone setzen eigene Schwellen, und je nach Kanton liegt der relevante Freibetrag tiefer. Über der Schwelle behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die über die Steuererklärung zurückgefordert werden kann. Für die überwiegende Zahl der Wetten gilt: kein Einkommensteuerzugriff, keine Verrechnungssteuer.
Gewinne aus ausländischen Grossspielen fallen, ohne Verrechnungssteuer, je nach Kanton unter die Einkommensteuer. Im Kanton Thurgau werden sie ausdrücklich als steuerbares Einkommen behandelt, unabhängig vom Betrag. Wer mit Offshore-Anbietern spielt, sollte die kantonale Praxis prüfen.
Es gibt keine Schweizer Wettsteuer auf den Einsatz. Wer eine Werbung mit einer «Wettsteuer» sieht, spielt entweder nicht in der Schweiz oder es geht um eine ausländische Regelung, die hier nicht greift.
Spielerschutz: was bei Gutscheinen anders wird – und was nicht
Spielerschutz im BGS ist nicht an die Frage geknüpft, ob eine Wette mit eigenem Geld oder mit Gutschein-Geld platziert wird. Wer mit einem Gutschein spielt, hat bereits Verlustlimiten gesetzt; diese bleiben aktiv und werden durch den Gutschein weder ausgesetzt noch aufgehoben. Wer ohne Gutschein spielt, hat sie auch.
Drei Punkte verdienen besondere Aufmerksamkeit, weil sie regelmässig übersehen werden:
Erstens: Limiten greifen unabhängig. Der Sporttip-Kombiboost, ein Quotenboost oder ein Code-Spielguthaben wirkt nicht als Limiten-Bypass. Wer seine Tageslimite auf CHF 50 gesetzt hat, kann mit dem Gutschein nur innerhalb dieser Limite spielen. Ein Aktionsbudget wird nicht zusätzlich zur Verfügung gestellt.
Zweitens: Spielsperre ist absolut. Wer im Register eingetragen ist, erhält keine Gutschrift-Aktionen und kann sie, falls sie irrtümlich gutgeschrieben wurden, nicht nutzen. Eingetragene Sperren dauern mindestens drei Monate und können nur über die zuständige Fachstelle und unter medizinisch-sozialer Beurteilung aufgehoben werden. Die Sperre gilt gesamtschweizerisch, auch für Online-Casinos und im Fürstentum Liechtenstein.
Drittens: Prüfkäufe. Die Gespa hat 2025 an Verkaufsstellen Testkäufe durchgeführt; dabei wurde in 47.5 % von 200 Fällen an Minderjährige verkauft. Der hohe Anteil disqualifiziert die Vorstellung, der Jugendschutz an Verkaufsstellen funktioniere reibungslos. Wer einen Minderjährigen schickt, eine Wette zu platzieren oder einen Code einzulösen, verletzt das Gesetz; der Testkauf ist Indiz dafür, dass die Praxis an Verkaufsstellen nach wie vor löchrig ist.
Wer Hilfe sucht, findet sie bei den Suchtfachstellen der Kantone und bei den bundesrechtlichen Angeboten zur Spielsuchtprävention. Die Sperre selbst wird über das Spielerkonto beim Veranstalter oder über eine schriftliche Mitteilung an die Gespa ausgelöst.
Bedienung der Plattformen: Konto, Wettregeln und Auszahlung
Die Funktionsweise der Schweizer Anbieter weicht an mehreren Stellen von dem ab, was internationale Plattformen bieten. Wer die Mechanik versteht, versteht auch, warum manche Aktionen bei Sporttip und Jouez Sport funktionieren, andere nicht.
Konto, Verifikation und Limiten
Voraussetzung für jedes Spielerkonto ist die Online-Registrierung mit einem gültigen Ausweis. Der Ausweis wird hochgeladen, die Daten werden gegen Adressdatenbanken geprüft. Bei Swisslos bestätigt der Spielende anschliessend Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage; ein Weg, diese Limiten später über die Selbstausschluss-Funktion zu erhöhen, geht nur mit 72 Stunden Wartezeit. Bei der Loterie Romande gilt eine Einzahlungslimite von CHF 10’000 pro 30 Tage, das Wallet-Guthaben ist ebenfalls auf CHF 10’000 gedeckelt.
Die Verifikation ist nicht trivial: Wer im Swisslos-Gebiet wohnt, kann kein Loterie-Romande-Konto führen und umgekehrt. Wer umzieht, wechselt das Konto – nicht das Geld. Eine Auszahlung des Wallet-Guthabens erfolgt nur auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto auf den eigenen Namen; bei Swisslos sind zwei Auszahlungen pro Jahr kostenlos, ab der dritten kann eine Kommission von 3 % erhoben werden, die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage.
Wettregeln und Auszahlungsmechanik
Der Gewinn einer Wette ergibt sich aus Einsatz × Quote; bei Kombiwetten werden die Einzelquoten multipliziert. Der Betrag wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Live-Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintritt des Ausgangs platziert werden, werden mit Quote 1.00 gewertet; in spielentscheidenden Situationen (Elfmeter, Rote Karte, Schiedsrichter-Entscheid mit Video) kann der Veranstalter Wetten ebenfalls mit 1.00 bewerten.
Bei abgesagten Ereignissen gilt: Wird ein Wettereignis nicht innert 48 Stunden nachgeholt, wird der Einsatz für Einzelwetten zurückerstattet, in Kombinationen bekommt die Voraussage Quote 1.00. Cash-Out ist bei Sporttip als vollständiges Cash-Out verfügbar (ohne Teilauszahlung); der Betrag liegt unter dem möglichen nicht vorzeitigen Wettgewinn, ist nicht garantiert und kann vom Anbieter jederzeit geändert werden. Sporttip behält sich vor, Cash-Out nicht für alle Wetten anzubieten.
Einsatzlimiten
Die Einsatzlimiten sind eng:
- Mindesteinsatz: CHF 1 (Einzel- und Kombinationswette)
- Höchsteinsatz Einzel- oder Kombinationswette: CHF 1’000
- Höchsteinsatz Systemwette: CHF 10’000
Diese Limite können vom Veranstalter jederzeit ohne Angabe von Gründen geändert werden. Eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Wer mit Profitboost oder Quotenboost spielt, spielt innerhalb dieser Limite – der Bonusanteil wird zugeschlagen, nicht der Stamm-Einsatz.
Die Schweizer Wettanbieter im Detail
Swisslos Sporttip
Swisslos veranstaltet Sportwetten unter dem Produktnamen Sporttip. Das Verbreitungsgebiet deckt 19 Deutschschweizer Kantone, den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein ab. Eine Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS liegt vor, die Aufsicht führt die Gespa.
Die Aktionsmechanik von Sporttip ist über drei Hebel definiert: Quotenboosts, Profitboosts und der Kombiboost. Quoten- und Profitboosts sind jeweils pro Person einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert; bei Cash-Out verfällt der Boost. Der Kombiboost verlangt mindestens vier Voraussagen mit je einer Quote von mindestens 1.50; die Bonushöhe staffelt sich nach der Anzahl Voraussagen (5 %, 20 %, 40 %, 100 %). Das Wallet-Guthaben ist auf CHF 9’999 limitiert; wer ein Gutschein-Guthaben erhält, kann es nur einsetzen, nicht auszahlen.
Was den Anbieter für eine Aktion prädestiniert, ist die begrenzte Auswahl: Wer im Vertragsgebiet wohnt, hat genau diese eine Plattform für nationale und internationale Sportwetten. Wer mit Bonus spielen will, spielt hier – und nirgendwo sonst legal.
Loterie Romande Jouez Sport
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport in den sechs Französisch sprechenden Kantonen. Die Verkaufsstellenstruktur (2’350 Stellen) ist breit; das Online-Angebot ist auf das Vertragsgebiet beschränkt. Veranstalter- und Spielbewilligung sind identisch zu Sporttip. Die Adressangabe Lausanne (Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne) gehört zum juristischen Sitz, nicht zum Online-Angebot.
Jouez Sport setzt Aktionen traditionell an Verkaufsstellen und stadionnah um. Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» (17.12.2025–10.03.2026) liefert ein Beispiel: Codes in den Stadien, sieben Aktionstage, CHF 10 Spielguthaben pro Code, 7’000 Stück Gesamtvolumen. Solche Aktionen sind ortsgebunden, niedrigschwellig und klein im Volumen – typisch für die bewilligte Praxis in der Schweiz. Wer eine solche Aktion nutzt, sollte die 30-Tage-Frist im Auge behalten; danach verfällt das Guthaben ersatzlos.
BetAlright
BetAlright gehört zur Gruppe der ausländischen Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Eine Anbindung an das Schweizer Ausschlussregister besteht nicht, eine Beschwerdestelle der Gespa greift nicht. Wer hier spielt, hat keinen Rückgriff auf Schweizer Aufsicht und keinen Schutzmechanismus aus dem BGS.
Interwetten
Interwetten ist ebenfalls ein ausländischer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Die Gespa nennt Interwetten namentlich im Zusammenhang mit Domain-Hopping – die Plattform taucht regelmässig auf neuen Domains auf, die nach kurzer Zeit wieder blockiert werden. Wer in der Schweiz auf eine Interwetten-Domain zugreift, riskiert eine blockierte Seite.
Roobet
Roobet tritt ohne Schweizer Bewilligung auf; das BGS kennt keine Lizenz dieses Anbieters. Die Seite operiert von Curaçao aus, fällt aber für Schweizer Spieler unter die offshore-Sphäre.
Funbet
Funbet ist ein weiterer ausländischer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. In der Schweiz fallen Domain-Aufrufe unter die DNS-Sperrpraxis; die Auszahlung von Gewinnen folgt ausländischem Recht, nicht dem BGS.
Cloudbet
Cloudbet ist ein Krypto-naher Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Die Plattform akzeptiert keine Schweizer Verifikation, das Spielerkonto im Sinne des BGS existiert hier nicht. Auszahlungen erfolgen in Krypto-Währungen; die steuerliche Behandlung in der Schweiz ist eine separate Frage.
AmunRa
AmunRa trägt das ägyptische Motiv als Markenkennung; eine Schweizer Bewilligung besteht nicht. Offshore ohne Schweizer Schutzmechanismen – typisch für die Werbelogik der ausländischen Anbieter, die Schweizer Spieler über Bonusversprechen ansprechen.
1xBet
1xBet gehört zu den sichtbarsten Offshore-Anbietern weltweit; in der Schweiz ist die Plattform nicht bewilligt. Wer hier spielt, ist auf das Reglement eines ausländischen Anbieters angewiesen und hat im Streitfall keinen Schweizer Rechtsweg.
DirectionBet
DirectionBet ist ein weiterer Offshore-Anbieter ohne Schweizer Bewilligung; ein BGS-konformes Angebot existiert nicht. Die Aufnahme in diese Übersicht ist deshalb nötig, weil Schweizer Spieler auf solche Marken treffen – sei es über Werbung im Ausland, über Affiliate-Links oder über die Empfehlung Dritter.
Häufige Fragen
Müssen Wettgutscheine in der Schweiz genehmigt werden?
Ja. Gratisspiele und Gutschriften brauchen nach Art. 75 Abs. 2 BGS die vorgängige Zustimmung der Aufsicht (Gespa). Die Aufsicht prüft jede Aktion einzeln; in der Praxis verteilen sich die Bewilligungen auf die beiden zugelassenen Veranstalter. Inoffizielle oder private Gutscheine sind in der Schweiz kein zulässiges Modell.
Was ist eine Gratiswette ohne Einzahlung in der Schweiz?
In der Schweiz ist das eine Aktion, bei der Spielguthaben ohne eigene Einzahlung gutgeschrieben wird – typischerweise anlassbezogen, mit kurzer Gültigkeit und begrenztem Volumen. Das Guthaben ist nicht auszahlbar, sondern nur für Wetten einsetzbar, und unterliegt den Aktionsbedingungen des Veranstalters. Eine breite «Bonus ohne Einzahlung»-Mechanik, wie sie internationale Märkte kennen, gibt es im bewilligten Schweizer Markt nicht.
Wird der Einsatz einer Gratiswette mit dem Gewinn ausgezahlt?
Nein. Bei einer Gratiswette im Sinne des BGS wird in der Regel nur der Nettogewinn (abzüglich des Gutscheinwerts) ausgezahlt. Wer mit einem CHF 10 Spielguthaben auf Quote 1.90 wettet und gewinnt, erhält damit den Gewinn von CHF 9 – nicht aber den ursprünglichen CHF 10 zurück. Bei Quoten- und Profitboosts wird der Boost-Anteil ebenfalls nur bei Gewinn ausgeschüttet; bei Cash-Out verfällt der Boost.
Was gilt für Bestandskunden-Aktionen?
Aktionen für Bestandskunden sind in der Schweiz bewilligungspflichtig und werden einzeln genehmigt. Typische Formen sind Quotenboosts, Profitboosts und ortsgebundene Code-Aktionen. Die Aktionsbedingungen – Mindestquote, Einsatzlimit, Gültigkeit – sind Sache des Veranstalters und stehen im Reglement; sie sind nicht frei wählbar.
Greifen Verlustlimiten und Spielsperren auch bei Gutscheinen?
Ja. Verlustlimiten setzen die Spielenden, sie bleiben unabhängig vom Aktionstatbestand aktiv. Eine Spielsperre schliesst das Konto vollständig; gesperrte Personen können keine Aktion nutzen, selbst wenn das Spielguthaben irrtümlich gutgeschrieben wurde. Die Spielsperre ist gesamtschweizerisch und gilt auch für Online-Casinos und das Fürstentum Liechtenstein.
Bonus – asiahandicapch
Inhalt erstellt vom Team «asiahandicapch»
