Klarna beim Schweizer Wettanbieter: Wer den Dienst annimmt und wer nicht
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Stand: Oktober 18, 2026 · Geprüft gegen die Bewilligungsangaben von Swisslos und Loterie Romande sowie die Gespa-Publikationen.

Klarna gehört zu den Namen, die man im Schweizer Sportwetten-Alltag seltener hört als im ausländischen Wettvergleich. Das hat einen klaren Grund: In der Schweiz dürfen Sportwetten nur zwei Veranstalter anbieten, Swisslos mit dem Produkt Sporttip und Loterie Romande mit Jouez Sport, und beide akzeptieren Klarna nicht als Einzahlungsweg. Wer trotzdem nach Wettseiten mit Klarna sucht, landet schnell bei ausländischen Marken, die hier ohne Schweizer Bewilligung arbeiten. Hier erfahren Sie, welche Zahlungswege bei den beiden Schweizer Veranstaltern tatsächlich funktionieren, was Klarna überhaupt ist und welche Regeln unabhängig von der Zahlungsart immer gelten.
Verlustlimit, Selbstsperre und das Register der Spielsperren
Wer in der Schweiz wettet, spielt unter einem Schutzrahmen, der nichts mit der gewählten Zahlungsart zu tun hat. Das Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51) verpflichtet die Veranstalter, vor der ersten Wette Verlustlimiten abzufragen, und es schreibt eine Sperrinfrastruktur vor, die unabhängig davon greift, ob jemand mit Karte, PostFinance oder einem anderen Dienst einzahlt.

Verlustlimiten setzen, senken, erhöhen
Bei Sporttip müssen Spielende vor der ersten Wette Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Obergrenze liegt bei CHF 9’999, für unter 21-Jährige bei CHF 1’000. Eine Senkung greift sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich lässt sich eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage aktivieren. Das ist kein Detail der Zahlungsabwicklung, sondern Teil der Spielregeln: Wer morgen mit einem höheren Verlustlimit wetten will, hat heute schlechte Karten.
Spielsperre und Selbstsperre
Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Eine freiwillige Sperre kann frühestens nach drei Monaten aufgehoben werden, mit Einbezug einer Fachstelle. Wer sich aus dem Spiel nimmt, fällt also nicht am nächsten Tag wieder ins Wettkonto zurück, auch wenn das Konto noch Spielguthaben enthält.
Was das mit Klarna zu tun hat
Genau genommen nichts. Die Spielsperre funktioniert identisch, ob man mit PostFinance Pay, Einzahlungsschein oder einem anderen Weg lädt. Wer sich fragt, ob ein bestimmter Zahlungsdienst die Spielsperre umgehen hilft, sucht an der falschen Stelle: Gesperrt ist gesperrt, der gewählte Kanal ändert daran nichts. Das ist auch der Punkt, an dem ein Vergleich zwischen Schweizer Veranstalter und ausländischer Wettseite kippt: Die Schweizer Seite trägt Spielende in das Register ein, die ausländische in aller Regel nicht.
Boni, Gratiswetten und was in der Schweiz erlaubt ist
Wer nach «Wettbonus Klarna» oder «Gratiswette mit Klarna» sucht, vergleicht meistens Angebote ausländischer Wettseiten. In der Schweiz ist das Bild enger, denn Werbung für nicht bewilligte Glücksspiele ist verboten, und Gratisspielguthaben braucht die vorgängige Zustimmung der Gespa.
Warum ein «Wettbonus» fast immer Umsatz bedeutet
Ein Wettbonus, der ohne Bedingungen ausgezahlt wird, ist auf Dauer kein Geschäftsmodell. Was Wettseiten als Bonus verkaufen, ist in aller Regel ein Betrag, der zuerst umgesetzt werden muss: Eine Einzahlung von CHF 100 wird mit einem 100-%-Bonus verdoppelt, der Bonus aber ist erst auszahlbar, wenn ein Vielfaches des Bonusbetrags zu einer Mindestquote durchgespielt wurde. Genau diese Umsatzbedingung steht im Kleingedruckten, nicht im Werbetext. Wer sich den Bonus auszahlen lassen will, ohne die Bedingungen zu erfüllen, lässt sich am Ende nur den eigenen Einzahlungsbetrag auszahlen, und der Bonus verfällt.
Gratiswette versus echtes Geld
Eine Gratiswette (auch Freiwette genannt) ist nicht dasselbe wie ein Bargeldbonus: Wird die Wette gewonnen, zahlt der Anbieter häufig nur den Gewinn, nicht den Einsatz der Gratiswette zurück. Eine «risikofreie» Wette, die als Gratiswette zurückerstattet wird, ist also kein Geld zurück, sondern ein neuer Wettversuch. Das ist der Mechanismus, der in jedem Bonusvergleich hinter den Begriffen steckt: Die Wette ist nicht umsonst, sie ist nur vorausbezahlt.
Was bei Sporttip und Jouez Sport läuft
Die Gespa hat 2025 insgesamt 24 Zusagen für Gratisspielguthaben an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Ein Beispiel aus dem Winter 2025/26 ist die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades»: Wer an 7 Aktionstagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben, insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar. Das ist das Format, in dem Boni in der Schweiz vorkommen: an Aktionen gebunden, in der Höhe klein, nicht auszahlbar, und nur über die Schweizer Veranstalter selbst erhältlich. Werbung für ausländische Wettseiten, die in der Schweiz nicht bewilligt sind, ist verboten; ein dort beworbener «100-%-Bonus mit Klarna» ist hier gar nicht zugänglich.
Zahlungsabwicklung: Mindestbetrag, Wallet, Auszahlung
Klarna ist bei Sporttip und Jouez Sport nicht im Zahlungsportfolio. Wer in der Schweiz wettet, lädt das Spielkonto mit PostFinance Pay, Einzahlungsschein oder einer anderen Schweizer Methode, nicht mit Klarna. Bei ausländischen Wettseiten sieht das anders aus: Dort ist Klarna als Sofortzahlungsdienst verbreitet, aber das Schweizer Konto läuft dann in Euro, und die Auszahlung erfolgt nach den Regeln des ausländischen Anbieters.
Wie das Aufladen bei Sporttip funktioniert
Das Spielguthaben auf dem Swisslos-Wallet kann per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein gekauft werden, mit einem Mindestbetrag von CHF 20. In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Für PostFinance Pay bestätigt sich die Transaktion direkt in der PostFinance App. Das ist die Schicht, in der sich Klarna nicht findet.
Wie die Auszahlung läuft
Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus, das auf den eigenen Namen lauten muss. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Bei der Loterie Romande liegt die Schwelle für die automatische Wallet-Gutschrift bei CHF 1’000 netto, darüber geht es auf die hinterlegte IBAN, ebenfalls auf den eigenen Namen. Bei beiden Veranstaltern ist die Auszahlung an ein Konto im eigenen Namen gebunden, anonyme Auszahlungen und Krypto-Auszahlungen existieren nicht. Genau diese Bindung an ein namentliches Konto ist auch der Punkt, an dem Klarna scheitern würde, selbst wenn ein Anbieter den Dienst integriert hätte: Klarna ist eine Zahlungsmethode, kein Bankkonto, und die Auszahlungsregel verlangt explizit eine Bankverbindung.
Mindestbeträge in Euro versus Franken-Konten
Wer auf einer ausländischen Seite mit Klarna einzahlt, gibt einen Betrag in Euro ein, oft ab einem Mindestbetrag von rund 10 bis 20 Euro. Das Schweizer Spielkonto bei Swisslos oder Loterie Romande führt CHF, mit einem Mindestbetrag von CHF 20. Der Unterschied ist mehr als Währung: Bei einer ausländischen Seite geht das Geld auf ein Euro-Konto und wird nach den Regeln des ausländischen Anbieters in Euro wieder ausgezahlt, in der Schweiz geht es in Franken auf das Wallet und nach den Schweizer Regeln wieder in Franken auf ein Schweizer Konto. Wer in einer Währung einzahlt und in einer anderen auszahlen lässt, trägt die Wechselkursdifferenz.
Zwei Wettanbieter im Vergleich: was die Marge in den Quoten bedeutet
Ein Ranking von Wettanbietern mit Klarna reduziert sich in der Schweiz auf zwei Organisatoren. Beide tragen eine Schweizer Bewilligung, beide führen das Konto in CHF, beide zahlen auf ein namentliches Konto aus. Sie unterscheiden sich im Einzahlungsweg, im Wallet-Modell und in der Aktionspraxis. Eine Vergleichstabelle fasst die wichtigsten Punkte zusammen.
Vergleich der beiden Schweizer Veranstalter
| Wettanbieter | Schweizer Bewilligung | Veranstalter und Bewilligungsgrundlage |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS (SR 935.51), Aufsicht Gespa | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel; gestützt auf die IKV 2020 (20. Mai 2019) |
| Loterie Romande Jouez Sport | Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS (SR 935.51), Aufsicht Gespa | Société de la Loterie de la Suisse Romande; gestützt auf die IKV 2020 (20. Mai 2019) |
Was die Tabelle bewusst nicht zeigt
Die Spalten zeigen die Bewilligungslage und die organisatorische Grundlage, nicht die Quote, nicht den Bonus, nicht die App. Das hat Gründe: Beide Veranstalter tragen eine identische Bewilligungsgrundlage, eine Tabelle mit identischen Werten trägt keine Information. Wer Quoten vergleichen will, sieht auf die Marge hinter dem Preis: Bei einem 1X2-Markt addieren sich die reziproken Quoten zur Auszahlungsquote, und der Rest ist Marge. Bei einem typischen Fussball-Match liegt die Auszahlungsquote oft zwischen 95 und 97 %, der Rest von 3 bis 5 % ist der Anteil, den der Veranstalter im Durchschnitt behält. Bei Live-Wetten liegt die Marge häufig höher, weil die Quoten sich schnell bewegen und weniger Wettende gleichzeitig handeln. Die Marge gehört zur Wette, sie verschwindet auch mit dem besten Zahlungsdienst nicht.
Klarna als Zahlungsdienst: Herkunft, Lizenz, Börsengang
Wer nach Wettseiten mit Klarna sucht, sollte wissen, was Klarna überhaupt ist. Klarna ist ein schwedischer Zahlungsanbieter mit Hauptsitz in Stockholm, gegründet 2005 als Kreditor von Sebastian Siemiatkowski, Niklas Adalberth und Victor Jacobsson. 2009 wurde das Unternehmen in Klarna umbenannt. Im Juni 2017 erhielt Klarna von der schwedischen Finanzaufsicht Finansinspektionen eine vollständige Banklizenz. Am 10. September 2025 wurden die Aktien der Klarna Group erstmals an der New York Stock Exchange gehandelt. Klarna ist also ein regulierter Bankdienst, kein anonymes Wallet, kein Krypto-Broker.
Was das für die Wettseite bedeutet
Eine Banklizenz bedeutet nicht, dass Klarna in der Schweiz als Wettzahlungsmittel zugelassen ist. Welche Zahlungsmethoden ein Schweizer Wettveranstalter anbietet, ist seine eigene Sache, geregelt in den eigenen Bedingungen und an die Aufsichtsregeln gebunden. Die Tatsache, dass Klarna als Bank reguliert ist, macht den Dienst vertrauenswürdig, ändert aber nichts daran, dass Swisslos und Loterie Romande ihn nicht anbieten. Bei ausländischen Wettseiten ist Klarna eine von vielen Methoden: Die Seite nimmt den Betrag entgegen, der Anbieter trägt das Klarna-Risiko, und der Spieler trägt das Wettrisiko und das Risiko, ohne Schweizer Schutz zu spielen.
Rechtslage: Geldspielgesetz, Sperrliste und das, was bei ausländischen Seiten fehlt
Die Rechtslage in der Schweiz zum Glücksspiel wird vom Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51) bestimmt, das seit dem 1. Januar 2019 in Kraft ist. Die Aufsicht über die Grossspiele liegt bei der Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht, Bern), nicht bei der ESBK, die nur die Casinos beaufsichtigt. Eine Bewilligung braucht sowohl eine Veranstalter- als auch eine Spielbewilligung, und sie «gilt nur in der Schweiz» (Art. 4 BGS). Die Kantone haben die Zahl der Lotterie- und Sportwettenveranstalter auf zwei begrenzt: Swisslos für die Deutschschweiz, Ticino und Liechtenstein sowie Loterie Romande für die sechs Westschweizer Kantone. Eine Liste weiterer bewilligter Buchmacher gibt es nicht, weil es keine weiteren gibt; sie würde leer bleiben.

Was bewilligt ist und was nicht
Bewilligt sind in der Schweiz Sportwetten von Swisslos und Loterie Romande. Nicht bewilligt sind ausländische Buchmacher, unabhängig davon, ob sie in Malta, Curaçao, Deutschland oder einem anderen Land eine Lizenz haben. Eine ausländische Lizenz hat in der Schweiz keine Kraft. Wer ohne Schweizer Bewilligung Sportwetten veranstaltet, macht sich strafbar (bis 3 Jahre oder Geldstrafe, gewerbsmässig bis 5 Jahre, Art. 130 BGS). Spielende werden nicht bestraft, stehen aber ohne Schutz da: Sperrregister, Spielsperre und Verlustlimiten greifen dort nicht. Werbung für nicht bewilligte Glücksspiele ist verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS) und wird mit Busse bis CHF 500’000 geahndet (Art. 131 BGS).
Die Sperrliste der Gespa
Die Gespa führt eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekommunikationsanbieter via DNS sperren. Die erste Liste datiert vom 3. September 2019, Ende 2025 umfasste sie 671 Domains. Gesperrte Domains tauchen unter neuen Adressen wieder auf, die Gespa nennt dieses Vorgehen Domain-Hopping und ersetzt die Einträge innert Stunden. Das bedeutet nicht, dass jeder Zugriff auf eine ausländische Wettseite blockiert ist; es bedeutet, dass der bewilligte Weg über zwei Veranstalter führt und alles andere in einer Grauzone liegt.
Was bei Streitfällen mit ausländischen Anbietern bleibt
Spielende auf einer ausländischen Wettseite haben in der Schweiz keinen Rückhalt. Die Gespa ist für die Schweizer Veranstalter zuständig, nicht für ausländische. Wer auf einer Malta-Seite mit Klarna eingezahlt hat und eine Auszahlung nicht erhält, kann sich an die maltesische Aufsicht wenden, nicht an die Gespa, und das Verfahren läuft nach maltesischem Recht. Das ist der Punkt, an dem die Wahl der Zahlungsmethode zur Wahl des Rechtsraums wird: Klarna in Deutschland, Aufsicht in Malta, Spielende in der Schweiz, Schweizer Recht ohne Anwendungsbereich.
Swisslos Sporttip: was der Anbieter leistet und für wen er passt
Swisslos betreibt Sporttip und ist einer der beiden Veranstalter, denen die interkantonale Vereinbarung Sportwetten zugesteht. Sitz der Genossenschaft ist Basel. Der Online-Zugang steht Personen ab 18 Jahren mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Vertragsgebiet offen, den Deutschschweizer Kantonen, Liechtenstein und dem Tessin. Vor der ersten Wette werden Verlustlimiten gesetzt, eine Senkung greift sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Wer ein Konto eröffnen will, lädt einen Ausweis hoch, die Daten werden gegen Adressdatenbanken geprüft. Jede Person darf nur ein Konto führen, eine zweite Registrierung ist nicht möglich.
Wettangebot, Einsätze, Cash-Out
Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000, für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Personen unter 18 sind von der Teilnahme ausgeschlossen, und wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Cash-Out gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und es besteht keine Garantie für jeden Markt. Bei Live-Wetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird, Wetten nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten.
Gewinne, Auszahlung, Verjährung
Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut, Gewinne darüber werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto überwiesen. Wer eine Auszahlung verlangt, hat innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief Einsprache zu erheben, wenn Swisslos die Auszahlung verweigert. Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Swisslos-Zwecks. Das ist eine Frist, die ein Spieler im Blick haben sollte, sonst verschwindet der Gewinn nicht im Wallet, sondern im Loteriefonds.
Für wen Sporttip passt
Sporttip passt zu Spielenden im Vertragsgebiet, die Wert auf Schweizer Bewilligung, namentliche Kontobindung und ein vollständig reguliertes Spielschutzsystem legen. Wer mit Klarna einzahlen will, ist hier falsch; wer ein Franken-Konto, Verlustlimiten und ein schweizweites Sperrregister schätzt, ist richtig. Wer ein breiteres Wettprogramm, höhere Einsatzlimiten und mehr internationale Märkte sucht, wird bei Sporttip an Grenzen stossen, die das BGS und die Bewilligungsliste setzen.
Loterie Romande Jouez Sport: was der Anbieter leistet und für wen er passt
Die Loterie Romande betreibt Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Kontaktadresse ist Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne, 2’350 Verkaufsstellen, 221 Mitarbeitende. Für ein Online-Spielerkonto sind Volljährigkeit und Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in einem der sechs Kantone nötig, pro Person ist nur ein Konto erlaubt. Verlangt wird eine Ausweiskopie (Vorder- und Rückseite), in besonderen Fällen zusätzlich ein Wohnsitznachweis, der nicht älter als 4 Monate ist.
Prepaid-Tickets, Wallet, Auszahlung
Die Loterie Romande erlaubt Einzahlungen auf das Spielerkonto von höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage und ein Wallet-Guthaben von höchstens CHF 10’000. Prepaid-Tickets «Pre-pay Loro.ch» gibt es zu CHF 20, CHF 50, CHF 100 und CHF 200, ein Jahr gültig und in einem Betrag dem Wallet gutzuschreiben. Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf die IBAN überwiesen, Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar. Jouez-Sport-Wettscheine mit einem Gewinn oder einer Einsatz-Rückerstattung bis CHF 200 können in jeder Verkaufsstelle eingelöst werden, bei genügend Bargeld darf eine Verkaufsstelle bis CHF 2’000 auszahlen.
Für wen Jouez Sport passt
Jouez Sport passt zu Spielenden in der Romandie, die eine Westschweizer Anlaufstelle mit Verkaufsstellennetz suchen, in denen ein Wettschein persönlich abgegeben und ein Gewinn bar mitgenommen werden kann. Wer mit Karabausschrauben zahlt, wird sie umstrich; wer ein Euro-Konto und das Wallet-Modell von einer Sekunde auf die andere füllen will, ist hier richtig. Das Verkaufsstellennetz ist der Vorteil gegenüber reinen Online-Anbietern, der Preis dafür ist die Beschränkung auf das Westschweizer Vertragsgebiet.
Häufige Fragen zum Wetten mit Klarna in der Schweiz
Ist Klarna bei Swisslos oder der Loterie Romande als Zahlungsart vorgesehen?
Nein. Die beiden Schweizer Veranstalter bieten Klarna nicht als Einzahlungsweg an. Swisslos lädt das Wallet über PostFinance Pay oder Einzahlungsschein, die Loterie Romande über Prepaid-Tickets, Banküberweisung und weitere Schweizer Kanäle. Klarna gehört zum Angebot ausländischer Wettseiten, nicht zum Schweizer Zahlungsportfolio.
Was bedeutet eine Mindesteinlage in Euro bei einem Schweizer Franken-Konto?
Wer auf einer ausländischen Seite mit Klarna in Euro einzahlt, hat ein Euro-Konto, und die Auszahlung erfolgt nach den Regeln des ausländischen Anbieters ebenfalls in Euro. Bei Swisslos und Loterie Romande läuft das Konto in CHF, Mindestbetrag CHF 20, und die Auszahlung geht auf ein Schweizer Bank- oder Postkonto. Wer in einer Währung einzahlt und in einer anderen auszahlen lässt, trägt die Wechselkursdifferenz.
Wie wird ein Gewinn aus Einsatz und Quote berechnet, und welche Marge steckt im Preis?
Ein Gewinn berechnet sich aus Einsatz × (Quote − 1), der Bruttorückfluss aus Einsatz × Quote. Bei einem 1X2-Markt mit drei Ausgängen addieren sich die Kehrwerte der Quoten zur Auszahlungsquote, der Rest zur 100 % ist die Marge des Veranstalters. Bei einem typischen Fussball-Markt liegt die Auszahlungsquote zwischen 95 und 97 %, bei Live-Wetten häufig tiefer.
Wie werden Gewinne aus ausländischen Wettseiten besteuert?
Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag einkommenssteuerfrei, der bundesrechtliche Schwellenwert liegt ab 1.1.2026 bei CHF 1’071’000, der kantonale Wert unterscheidet sich je nach Kanton. Gewinne aus ausländischen Wettseiten unterliegen keiner Verrechnungssteuer, aber die kantonale Praxis im Thurgau behandelt sie als voll steuerbares Einkommen unabhängig vom Betrag. Konkrete Auskunft gibt die kantonale Steuerverwaltung.
Welche Rechte bleiben Spielenden bei Streitfällen mit Anbietern ohne Schweizer Bewilligung?
Spielende haben bei einem ausländischen Anbieter in der Schweiz keinen Rückhalt. Die Gespa ist für die Schweizer Veranstalter zuständig, ein Streit mit einem Malta-Anbieter richtet sich nach maltesischem Recht. Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter beschlagnahmt werden, ohne dass die Schweizer Seite eine Handhabe hat. Wer auf einer Schweizer Seite spielt, kann sich an die Gespa wenden.
Wie funktionieren Spielsperre und Selbstsperre, und wann kann eine freiwillige Sperre frühestens aufgehoben werden?
Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Online-Casinos sowie in Liechtenstein. Eine freiwillige Sperre kann frühestens nach drei Monaten aufgehoben werden, unter Einbezug einer Fachstelle. Das gilt unabhängig von der gewählten Zahlungsmethode.
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Inhalt erstellt vom Team «asiahandicapch»
