Wettanbieter mit deutscher Lizenz: Warum sie in der Schweiz keine Bewilligung haben
Ladevorgang...
Eine deutsche Wettlizenz, eine maltesische, eine aus Curaçao – wer hierzulande nach einem Buchmacher sucht, stösst laufend auf ausländische Marken. In der Schweiz ist die Frage nach deren Lizenz allerdings schneller beantwortet, als viele denken: Eine ausländische Bewilligung hat hier keine Gültigkeit, und der Markt ist auf zwei Anbieter begrenzt. Wer das versteht, versteht auch, warum Werbung für solche Seiten verboten ist, warum Domains gesperrt werden und warum Gewinne aus diesen Quellen anders besteuert werden.

Stand: Oktober 18, 2026, geprüft gegen die interkantonale Geldspielaufsicht Gespa und das Bundesgesetz über Geldspiele (BGS, SR 935.51).
Einordnung: Was eine «Lizenz» im Schweizer Recht überhaupt bedeutet
Im Geldspielgesetz steht der Satz, der jede Diskussion um ausländische Wettlizenzen kurzschliesst: Wer Geldspiele durchführen will, braucht eine Bewilligung oder eine Konzession, und diese gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS). Das ist keine Petitesse. Eine deutsche Lizenz ist ein deutsches Verwaltungsdokument, das in Deutschland Sportwetten erlaubt; in der Schweiz entfaltet sie keine Wirkung, weil das Gesetz ausdrücklich nur inländische Bewilligungen anerkennt. Dasselbe gilt für jede andere ausländische Erlaubnis, ob aus Malta, Curaçao, Gibraltar oder einem anderen Jurisdiktionsort.

Diese Hürde ist bewusst gesetzt. Schweizer Sportwetten sind als Grossspiele eingestuft (Art. 3 Bst. e BGS), also als Lotterien, Sportwetten und Geschicklichkeitsspiele, die automatisiert, interkantonal oder online durchgeführt werden. Für Grossspiele verlangt das Gesetz eine Veranstalterbewilligung und zusätzlich eine Spielbewilligung pro Spiel (Art. 21–25 BGS). Zudem ist die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten durch das interkantonale Recht auf zwei begrenzt: Swisslos mit dem Produkt Sporttip für die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein, und die Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone. Mehr Anbieter mit Schweizer Bewilligung gibt es nicht.
Die Logik dahinter: Wer in der Schweiz wettet, soll dies unter Schweizer Regeln tun, mit Schweizer Aufsicht, mit einem Sperrregister, das auch in Casinos und im Ausland gilt, und mit klaren Wegen zur Beschwerde. Eine ausländische Lizenz kann das nicht leisten, weil sie an einem anderen Rechtsrahmen hängt und an eine andere Aufsichtsbehörde berichtet. Wer die Seite eines deutschen Anbieters aufruft, surft also formal an der Schweizer Aufsicht vorbei.
Rechtslage in der Schweiz: Was die Bewilligungspflicht konkret bedeutet
Wer in der Schweiz ohne Bewilligung Grossspiele durchführt, organisiert oder zur Verfügung stellt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft, bei gewerbs- oder bandenmässiger Begehung mit bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe von mindestens 180 Tagessätzen (Art. 130 Abs. 1 und 2 BGS). Diese Strafandrohung richtet sich gegen den Anbieter, nicht gegen die Wettkundin. Das Bundesamt für Justiz hält fest, dass sich Spielerinnen und Spieler nicht strafbar machen, wenn sie in der Schweiz nicht bewilligte Online-Geldspielangebote nutzen. Was bleibt, ist das Risiko, dass Einsätze und Gewinne im Strafverfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und dass Sozialschutz- und Fairness-Vorgaben bei solchen Angeboten nicht garantiert oder kontrolliert werden können.
Ebenfalls relevant: Werbung für in der Schweiz nicht bewilligte Geldspiele ist verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS) und wird mit Busse bis zu CHF 500’000 bestraft (Art. 131 Abs. 1 Bst. b BGS). Wer also im Schweizer Netz gezielt nach «Wettbonus» oder «Free Bets» sucht, sieht sich in einer Grauzone: Die Plattformen selbst dürfen hier gar nicht werben, und sie tun es trotzdem – über Affiliate-Seiten, Publireportagen und Bonusprogramme, wie die Gespa in ihrem Jahresbericht 2025 festhält.
Schliesslich sichert der Bund den Vollzug mit der Sperrliste der Gespa ab. Gesperrt wird der Zugang zu online durchgeführten, in der Schweiz nicht bewilligten Geldspielen, deren Veranstalterin ihren Sitz im Ausland hat oder ihn verschleiert (Art. 86 Abs. 2 BGS). Die Liste wird per DNS-Sperre durch die Schweizer Fernmeldedienstanbieter umgesetzt; seit der ersten Liste vom 3. September 2019 sind bis zum Stand vom 25. August 2026 insgesamt 29 Listenversionen erschienen. Die Liste ist eine Allgemeinverfügung im Bundesblatt, und die Betreiberinnen können innert 30 Tagen Einsprache erheben (Art. 87 BGS). Wer trotzdem zugreifen will, landet auf einer neuen Domain – das «Domain-Hopping» der Anbieter ist die bekannte Grenze dieses Instruments, die die Gespa selbst nennt.
Spielerschutz: Was bei einer Schweizer Bewilligung gilt – und was im Ausland fehlt
Das Geldspielgesetz verlangt von einer bewilligten Veranstalterin ein ganzes Bündel an Schutzmechanismen, die zusammen ein Sicherheitsnetz bilden. Bei einem ausländischen Anbieter ist dieses Netz nicht da.

Wer bei Swisslos online mitmachen will, muss volljährig sein, Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet haben, es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Identität wird über den hochgeladenen Ausweis geprüft, die Daten werden gegen Adressdatenbanken abgeglichen. Bei Sporttip stehen Wetten Personen ab 18 Jahren offen, Personen unter 18 Jahren sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Wer als Wettkämpferin an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten.
Die zweite Schutzlinie sind die selbst gesetzten Limiten. Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und für unter 21-Jährige von CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich. Das ist nicht einfach eine Funktion auf der Seite, sondern eine gesetzliche Pflicht: Die Veranstalterin muss Höchstwerte für tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste verlangen (Art. 87 VGS).
Die dritte Linie ist die Spielsperre. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Eine selbstgewählte Pause kann frühestens nach drei Monaten wieder aufgehoben werden, und eine Fachstelle ist einzubeziehen. Ausgeschlossene oder minderjährige Spielende haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne (Art. 45 BGS).
Bei einem Anbieter mit deutscher Lizenz fehlt dieses ganze Paket. Kein Anschluss an das Schweizer Sperrregister, keine verpflichtende Identitätsprüfung nach Schweizer Standard, keine obligatorische Verlustlimite, kein Beschwerdeweg zur Gespa. Was bleibt, ist das, was der Anbieter freiwillig anbietet – und was im Streitfall in seinem Heimatland oder gar nicht eingeklagt werden kann. Genau dies ist der Preis, den eine «deutsche Lizenz» in der Schweiz hat: Sie deckt das deutsche Rechtsgebiet, nicht das Schweizer.
Die zugelassenen Anbieter in der Schweiz: Swisslos Sporttip und Loterie Romande Jouez Sport
Die interkantonale Regelung erlaubt nur zwei Veranstalterinnen für Sportwetten in der Schweiz. Beide sind Genossenschaften beziehungsweise Aktiengesellschaften mit staatlichem Auftrag, und beide schütten ihre Reingewinne an gemeinnützige Zwecke in den Kantonen aus (Art. 125 BGS).
Swisslos Sporttip
Swisslos, die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, veranstaltet Sportwetten unter dem Markennamen Sporttip, gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020). Sporttip wird im Gebiet der Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein durchgeführt, also im deutschsprachigen Landesteil plus Tessin und Liechtenstein.
Die Bewilligung ist eine Schweizer für ein Grossspiel: Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach BGS, Aufsicht durch die Gespa. Ein Online-Konto gibt es nur für Personen mit Wohnsitz im Vertragsgebiet. Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.
Loterie Romande Jouez Sport
Die Loterie Romande, Société de la Loterie de la Suisse Romande, veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Als Kontaktadresse nennt sie Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne, und sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende. Auch hier lautet die Bewilligung Schweizer für ein Grossspiel, Aufsicht Gespa, Online-Konto nur für Personen mit Wohnsitz im Vertragsgebiet.
Was die «einheimischen» Anbieter vom ausländischen Markt unterscheidet
Der wichtigste Unterschied ist nicht die Wettquote, sondern die Hebel, die eine Spielende hat, wenn etwas schiefgeht. Eine Verzögerung bei der Auszahlung, eine strittige Annullierung, ein Verdacht auf fehlerhafte Wettquoten: Bei einer Schweizer Bewilligung ist die Gespa die Beschwerdestelle, der Anbieter unterliegt dem BGS, der Spieler ist durch das Sperrregister und die Limiten geschützt. Bei einem Anbieter mit deutscher Lizenz fehlt jedes dieser Elemente – die deutsche Aufsichtsbehörde ist für Schweizer Spielende nicht zuständig, und der Schweizer Weg über die Gespa bleibt verschlossen, weil hier gar keine Bewilligung besteht.
Ausländische Anbieter in der Schweiz: Was von «Lizenz» bis Sperrliste wirklich zählt
Wer die Werbung der grossen ausländischen Marken sieht, sieht Sätze wie «lizenziert in Deutschland», «reguliert durch die GGL» oder «Malta Gaming Authority». Diese Sätze sind im jeweiligen Heimatland wahr, in der Schweiz nicht. Das Bundesamt für Justiz formuliert es unzweideutig: Ausländische Anbieter dürfen in der Schweiz keine Lotterien und Sportwetten anbieten, und nach interkantonalem Recht sind ausschliesslich Swisslos und die Loterie Romande befugt, solche Angebote auch online zu machen. Eine ausländische Lizenz ersetzt die Schweizer Bewilligung nicht, und sie begründet auch keinen Anspruch auf eine.
Die Konsequenz für die Spielende: Kein Anschluss an das Schweizer Sperrregister, keine Schweizer Beschwerdestelle, keine Pflicht zur Selbstlimitierung nach Schweizer Standard, keine Spielersperre, die in einem Casino oder bei einem anderen Anbieter in der Schweiz greift. Die Seite kann zudem jederzeit auf der Gespa-Sperrliste landen – was ihre Erreichbarkeit in der Schweiz unterbricht und den Anbieter dazu bringt, neue Domains aufzuschalten. Die Gespa nennt dieses Verhalten «Domain-Hopping»: Gesperrt werden Domains, nicht Anbieter, und Anbieter wie Interwetten oder Bet-at-Home schalten laut Gespa nach Sperrungen oft innert weniger Stunden neue Domains auf.
Wer trotzdem bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung spielt, kann – so das BJ – zwar nicht strafrechtlich belangt werden, läuft aber Gefahr, dass seine Einsätze und Gewinne im Strafverfahren gegen den Anbieter eingezogen werden. Dass Sozialschutz und Fairness nicht garantiert sind, ist die andere Seite derselben Medaille.
Sperrliste und ihre Grenzen
Die Gespa-Sperrliste 2025 umfasste fünf Listenversionen mit insgesamt 181 neu zu sperrenden Domains illegaler ausländischer Geldspielanbieter; Ende 2025 standen 671 Domainnamen auf der Sperrliste, gegen die Allgemeinverfügungen ging keine Einsprache ein. Das ist viel, aber nicht genug: Die Gespa selbst hält fest, dass Eingriffe bei Zahlungsdienstleistern oder internationale Rechtshilfe in Strafsachen mangels gesetzlicher Grundlagen beziehungsweise wegen fehlender Durchsetzbarkeit nicht zur Verfügung stehen. Die Sperre ist eine Domainsperre, keine Anbietersperre.
Die Gespa sieht das Problem auch im Marketing: Illegale Anbieter bewerben ihre noch nicht gesperrten Domains gezielt über Affiliate-Websites und Publireportagen und locken Neuspielende mit Bonusprogrammen an. Das untergrabe die Schutzmechanismen des Geldspielgesetzes. Wer auf «100 % Bonus» oder «risikofreie Wette» aus dem Ausland stösst, sollte das als Werbung in einer rechtlichen Grauzone lesen – nicht als Qualitätssiegel.
Vergleich: Schweizer Bewilligung vs. ausländische Lizenz
Die nachfolgende Übersicht ordnet die zugelassenen Schweizer Anbieter und die in der Werbung häufig genannten ausländischen Marken nach ihrer Bewilligungslage in der Schweiz ein. Sie zeigt, was «Lizenz» im Schweizer Recht bedeutet: Nur die Bewilligung von Swisslos und Loterie Romande gilt hier, alles andere ist ein ausländisches Dokument ohne Schweizer Wirkung.
| Marke | Plattform | Schweizer Bewilligung | Veranstalter / ausgewiesene Lizenz |
|---|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Swisslos Sporttip | Ja (Veranstalter- und Spielbewilligung) | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel; Aufsicht Gespa |
| Loterie Romande Jouez Sport | Loterie Romande Jouez Sport | Ja (Veranstalter- und Spielbewilligung) | Loterie Romande, Lausanne; Aufsicht Gespa |
| Rollbit | Rollbit | Nein (ohne Schweizer Bewilligung) | Lizenz im Sitzstaat ausgewiesen, in der Schweiz ohne Wirkung |
| Betwinner | Betwinner | Nein (ohne Schweizer Bewilligung) | Lizenz im Sitzstaat ausgewiesen, in der Schweiz ohne Wirkung |
| bet-at-home | bet-at-home | Nein (ohne Schweizer Bewilligung) | Lizenz im Sitzstaat ausgewiesen, in der Schweiz ohne Wirkung |
| BetAlright | BetAlright | Nein (ohne Schweizer Bewilligung) | Lizenz im Sitzstaat ausgewiesen, in der Schweiz ohne Wirkung |
| WirWetten | WirWetten | Nein (ohne Schweizer Bewilligung) | Lizenz im Sitzstaat ausgewiesen, in der Schweiz ohne Wirkung |
| BetOnRed | BetOnRed | Nein (ohne Schweizer Bewilligung) | Lizenz im Sitzstaat ausgewiesen, in der Schweiz ohne Wirkung |
| Wettigo | Wettigo | Nein (ohne Schweizer Bewilligung) | Lizenz im Sitzstaat ausgewiesen, in der Schweiz ohne Wirkung |
| Bruce Bet | Bruce Bet | Nein (ohne Schweizer Bewilligung) | Lizenz im Sitzstaat ausgewiesen, in der Schweiz ohne Wirkung |
Die Tabelle trennt sauber zwischen «in der Schweiz bewilligt» und «im Ausland lizenziert, hier ohne Bewilligung». Sie zeigt, dass das, was in der Werbung «Lizenz» heisst, in der Schweiz nur in zwei Fällen eine Bewilligung bedeutet. In allen anderen Fällen ist die ausländische Lizenz im Schweizer Recht nicht anschlussfähig.
Was die Schweizer Bewilligung konkret bringt – und was sie nicht verspricht
Die Schweizer Bewilligung ist ein umfassendes Sicherheitsnetz, aber kein Versprechen auf gute Quoten oder ein reiches Wettprogramm. Sie ist ein Versprechen auf Aufsicht, Beschwerdewege, Schutzmechanismen. Wer die Funktionen der beiden Schweizer Anbieter nebeneinander legt, sieht das schnell.
Sporttip: Funktionen, Limiten und Cash-Out
Cash-Out bei Sporttip gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Das heisst: Wer eine Wette frühzeitig absichern will, kann das tun, sofern der Anbieter den Markt dafür freigibt – und nicht jeder Markt ist freigegeben.
Die Wettlimitensind klar definiert: CHF 1 Mindesteinsatz, CHF 1’000 Höchsteinsatz pro Einzel- oder Kombinationswette, CHF 10’000 pro Systemwette. Eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Das schützt einerseits die Spielende vor einem Tippfehler mit fünf Nullen, andererseits den Anbieter vor ungewollten Grosswetten. Wer mehr setzen will, ist hier an einer Grenze – und genau das ist Teil des Spielerschutzkonzepts, nicht ein Bonusfehler.
Das Wettprogramm von Sporttip folgt der Gespa-Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten (Stand 10.09.2026, Art. 25 BGS, Art. 29 VGS). Qualifikationsrunden sind nur dann verfügbar, wenn sie auf der Liste stehen, Frauenwettbewerbe nur, wenn sie auf der Liste stehen, Rangwetten nur, wenn der Rang über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder das Podium entscheidet. Trainingsläufe sind nie wettbar. Eckball- oder Kartenmärkte sind auf der Liste nicht zu finden, und ein Esports-Bereich fehlt vollständig. Das ist die andere Seite der Schweizer Bewilligung: Sie definiert nicht nur, wer anbieten darf, sondern auch, was angeboten werden darf. Wer auf solche Märkte wettet, ist bei einem Schweizer Anbieter falsch und landet automatisch bei einer ausländischen Seite.
Jouez Sport: das Westschweizer Pendant
Jouez Sport deckt die Westschweiz ab, das Wettprogramm folgt derselben Gespa-Liste, die Spielregeln sind in den Spielbedingungen der Loterie Romande verankert. Für Spielende, die im Vertragsgebiet der Loterie Romande wohnen, ist es die einzige legale Online-Adresse. Die Schutzmechanismen entsprechen denen von Swisslos: Identitätsprüfung, Wohnsitznachweis, selbst gesetzte Limiten, Zugang zum schweizweiten Sperrregister.
Kosten einer Wette: Was eine Buchmacher-Marge in der Schweiz tatsächlich bedeutet
Die Wettquote ist nie gratis. Was die Spielende auf einem Wettschein sieht, ist der Nettowert nach Abzug der Buchmacher-Marge. Die Formel dahinter: Auszahlungsquote = 1 ÷ (1/Quote₁ + … + 1/Quoteₙ) über alle Ausgänge eines Marktes. Die Marge ist 100 % minus diese Auszahlungsquote.
Eine Beispielrechnung: Eine Spielende wettet im Monat CHF 1’000 auf einen fiktiven Zwei-Wege-Markt, der mit 1.90 / 1.90 quotiert ist. Die Auszahlungsquote ist 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90) = 1 ÷ (0,5263 + 0,5263) = 1 ÷ 1,0526 = 0,95, also 95 %. Die Marge ist 100 − 95 = 5 %. Über die CHF 1’000 Umsatz gerechnet, beträgt der erwartete Verlust (Expected Loss) 0,05 × 1’000 = CHF 50, in einer Bandbreite von rund CHF 25 bis CHF 75 je nach Marktprofil und Wettverhalten.
Die Zahl ist ein statistischer Mittelwert über viele Wetten unter den genannten Annahmen, kein garantierter Verlust für eine einzelne Person. Sie zeigt aber, was die Marge tatsächlich kostet: Bei einem Umsatz von monatlich CHF 1’000 fliesst rund ein Zwanzigstel davon im Durchschnitt an den Buchmacher – bei Sporttip fliesst dieser Anteil in die AHV-Ausgleichsfonds und in gemeinnützige Zwecke, bei einem ausländischen Anbieter in die Tasche der Betreiber. Die erwarteten Kosten sind in beiden Fällen dieselben; was sich unterscheidet, ist, wer am anderen Ende sitzt.
Besteuerung: Wo Gewinne aus ausländischen Anbietern anders behandelt werden
Die Eidgenössische Steuerverwaltung hält fest: Gewinne aus ausländischen Geldspielen unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, weil nur Gewinne aus Geldspielen im Sinne des BGS steuerbar sind – Gewinne aus illegalen beziehungsweise unbewilligten Spielen unterliegen ebenfalls der Verrechnungssteuer. Das klingt auf den ersten Blick nach einem Steuervorteil für die ausländische Variante. Der zweite Blick zeigt das Gegenteil.
Die Steuerpraxis des Kantons Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen und ausländischen Online-Spielbanken unabhängig vom Betrag immer vollumfänglich als Einkommen. Bei Sporttip und Jouez Sport greift der Steuerfreibetrag: Bundesweit liegt die Freigrenze ab 1.1.2026 bei CHF 1’071’000 pro Einzelgewinn, kantonal sind die Schwellen unterschiedlich, und die genauen Beträge variieren je nach Kanton. Wer bei einem Schweizer Anbieter einen Gewinn unterhalb dieser Schwelle einfährt, zahlt weder Einkommenssteuer noch Verrechnungssteuer darauf; darüber zieht der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ab, die über die Steuererklärung zurückgefordert werden können.
Wer bei einem ausländischen Anbieter spielt, hat die Verrechnungssteuer zwar nicht – die ESTV kennt nur inländische, im BGS verankerte Gewinne –, muss den Gewinn aber in den meisten Kantonen als Einkommen versteuern, unabhängig von der Höhe. Das ist ein erheblicher Unterschied: Eine Wette, die bei Sporttip steuerfrei wäre, ist bei einem ausländischen Anbieter je nach Kanton voll steuerpflichtig. Konkret nachgefragt werden sollte die Lage beim kantonalen Steueramt oder beim Steuerberater – die Pauschalaussage «ausländisch = steuerfrei» ist falsch.
Was die Werbung verschweigt: «100 % Bonus» und andere Versprechen
Die Werbung der ausländischen Anbieter arbeitet mit denselben Worten, die in jedem Wettmarkt fallen: «100 % Bonus», «risikofreie Wette», «best odds guaranteed», «Free Bet». Hinter jedem dieser Begriffe steht eine Mechanik, die ihren Preis hat. Bei einer risikofreien Wette ist der «Einsatz» in der Regel eine Gratiswette, deren Einsatz bei einem Gewinn nicht zurückgezahlt wird. Bei einem 100-%-Bonus hängt der tatsächliche Wert am Umsatzfaktor und an der Mindestquote: Wer einen Bonus von CHF 100 mit fünffachem Umsatz bei Mindestquote 1.50 freispielen will, muss CHF 500 umsetzen, und die erwarteten Kosten über die Marge subtrahieren einen erheblichen Teil des Bonus wieder.
Die Gespa sieht darin ein Problem: Illegale Anbieter bewerben ihre noch nicht gesperrten Domains gezielt über Affiliate-Websites und Publireportagen und locken Neuspielende mit Bonusprogrammen an, was die Schutzmechanismen des Geldspielgesetzes untergräbt. Ein Bonus ist im Schweizer Recht ohnehin bewilligungspflichtig: Gratisspiele oder Gratisguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS). 2025 erteilte die Gespa 24 solche Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Das ist die Zahl der genehmigten Bonusaktionen im legalen Markt – bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung gibt es keine vergleichbare Stelle, die einen Bonus prüft oder begrenzt.
Eigene Limits und Sperren: Was jede Spielende selbst tun kann
Das Schweizer System setzt auf Eigenverantwortung – aber es stellt die Werkzeuge dazu bereit. Wer bei Sporttip oder Jouez Sport spielt, muss vor der ersten Wette Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen; die Senkung gilt sofort, die Erhöhung erst nach 72 Stunden. Eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage ist zusätzlich möglich. Das ist nicht nur ein technisches Feature, sondern die Umsetzung von Art. 87 VGS.
Wer sich selbst aussperren will, kann den Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in das schweizweite Register eingetragen und gilt auch für Casinos, Online-Casinos und Liechtenstein. Eine selbstgewählte Pause lässt sich frühestens nach drei Monaten wieder aufheben, mit Einbezug einer Fachstelle. Bei einem ausländischen Anbieter gibt es diese Schalter nicht zwingend, und wenn doch, gilt die Sperre nur auf dieser einen Seite – nicht im Casino um die Ecke, nicht bei einem anderen Anbieter.
Das Sperrregister ist der Hebel, der die Schweizer Lösung von jeder ausländischen Variante unterscheidet. Wer sich bei Swisslos für unbegrenzte Zeit sperren lässt, kann nicht ein Jahr später bei einem anderen Schweizer Anbieter weiterspielen, und auch nicht im Casino. Diese Durchschlagskraft fehlt bei jeder ausländischen Seite.
Häufig gestellte Fragen
Ist eine ausländische Lizenz für einen Wettanbieter in der Schweiz gültig?
Nein. Eine ausländische Lizenz – ob aus Deutschland, Malta, Curaçao oder einem anderen Staat – hat in der Schweiz keine Gültigkeit, weil das Geldspielgesetz ausdrücklich nur inländische Bewilligungen anerkennt (Art. 4 BGS). Eine deutsche Lizenz deckt den deutschen Markt ab, nicht den Schweizer.
Wer darf in der Schweiz online Sportwetten anbieten, und woran ist eine Schweizer Bewilligung erkennbar?
Sportwetten dürfen in der Schweiz nur Swisslos mit dem Produkt Sporttip für die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein sowie die Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone online anbieten. Eine Schweizer Bewilligung erkennt man an der Nennung der Gespa als Aufsichtsbehörde, an der Veranstalterbewilligung und an der Spielbewilligung nach BGS.
Welche Ansprüche haben Wettende, wenn ein Anbieter ohne Schweizer Bewilligung eine Auszahlung verweigert?
Wer bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung wettet, hat keinen Schweizer Beschwerdeweg. Die Gespa ist für solche Anbieter nicht zuständig, der Anbieter unterliegt nicht dem BGS, und der Schutz des Geldspielgesetzes greift nicht. Allenfalls bleibt der zivilrechtliche Weg im Sitzstaat des Anbieters – mit allen Risiken und Kosten eines ausländischen Verfahrens.
Was ist die Sperrliste der Gespa, und wie werden gesperrte Domains umgesetzt?
Die Sperrliste der Gespa ist die Liste der Domains ausländischer, in der Schweiz nicht bewilligter Geldspielanbieter, die per DNS-Sperre durch die Schweizer Fernmeldedienstanbieter blockiert werden. Die Liste wird als Allgemeinverfügung im Bundesblatt veröffentlicht, betroffene Veranstalterinnen können innert 30 Tagen Einsprache erheben. Ende 2025 standen 671 Domainnamen auf der Liste; 2025 kamen 181 neue Domains in fünf Listenversionen hinzu.
Macht sich eine Person strafbar, die bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung wettet?
Spielerinnen und Spieler machen sich laut Bundesamt für Justiz nicht strafbar, wenn sie in der Schweiz nicht bewilligte Online-Geldspielangebote nutzen. Was bleibt, ist das Risiko, dass Einsätze und Gewinne im Strafverfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und dass Sozialschutz- und Fairness-Vorgaben bei solchen Angeboten nicht garantiert oder kontrolliert werden können.
Wie sind Gewinne ausländischer Anbieter im Vergleich zu Sporttip oder Jouez Sport steuerlich zu behandeln?
Gewinne ausländischer Anbieter unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, sind aber nach der Steuerpraxis etwa des Kantons Thurgau unabhängig vom Betrag voll als Einkommen steuerbar. Gewinne aus Sporttip oder Jouez Sport sind bis zur bundesweiten Freigrenze von CHF 1’071’000 pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei, kantonal gelten je nach Kanton unterschiedliche Schwellen, darüber werden 35 % Verrechnungssteuer abgezogen, die über die Steuererklärung rückforderbar sind.
Rechtslage – asiahandicapch
Inhalt erstellt vom Team «asiahandicapch»
