Lastschrift bei Schweizer Wettanbietern 2026
Ladevorgang...
Die ehrliche Ausgangslage für Spielende in der Schweiz ist eng. Wer hierzulande Sportwetten abschliessen will, kann dies nur bei zwei Veranstaltern tun: bei Swisslos mit dem Produkt Sporttip und bei der Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport. Eine Lastschrift im eigentlichen Sinn, also ein direkter Einzug vom Bankkonto, ist im Aufladene beider Spielkonten nicht vorgesehen. Die Aufladung läuft über PostFinance Pay, Einzahlungsschein oder Prepaid-Tickets, Gewinne gehen auf ein Konto auf den eigenen Namen. Wer eine «Lastschrift» im Marketing eines ausländischen Anbieters liest, sollte wissen, dass diese Marke keine Schweizer Bewilligung besitzt, nicht an die Spielsperre angeschlossen ist und im Streitfall keinen Schweizer Rechtsweg eröffnet.
Stand: Oktober 18, 2026, geprüft gegen das Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51) sowie die Spielregeln der bewilligten Veranstalter.

Dieser Beitrag erläutert die rechtlichen Grundlagen von Lastschrift-Zahlungen im Sportwetten-Bereich und zeigt auf, welche Zahlungswege bei den bewilligten Schweizer Veranstaltern tatsächlich existieren.
Was eine Lastschrift im SEPA-Raum tatsächlich ist
Die SEPA-Lastschrift ist ein europäisches Verfahren, an dem die EU-Mitgliedstaaten sowie weitere Länder wie die Schweiz, Norwegen und Grossbritannien teilnehmen. Seit Oktober 2025 gehören auch Albanien, Moldau, Montenegro und Nordmazedonien dazu, wobei die Lastschrift dort in Euro erfolgen muss. Eine Lastschrift wird in Euro abgewickelt; Schweizer Spielerkonten werden in CHF geführt. Die Währung folgt nicht dem Verfahren, sondern dem Konto. Das ist die erste Stelle, an der die Erwartung an eine «Lastschrift in CHF» technisch nicht aufgeht: was am Schweizer Bankkonto ankommt, ist nach einer Währungsumrechnung in Franken nicht mehr genau das, was die Quote versprochen hat.

Mandat, Vorabankündigung, Erstattung – wie das Verfahren läuft
Eine Lastschrift ist nur dann gültig, wenn der Zahler dem Zahlungsempfänger ein Mandat erteilt hat. Dieses Mandat erlischt, wenn es 36 Monate lang nicht genutzt wird. Vor jedem Einzug muss der Zahlungsempfänger dem Zahler Betrag und Zeitpunkt mindestens 14 Tage vorher mitteilen – die sogenannte Vorabankündigung. Kürzere Fristen sind möglich, wenn sie in den AGB oder auf der Rechnung vereinbart wurden. Die Basislastschrift wird der Zahlstelle einen Tag vor Fälligkeit vorgelegt; vor dem 20. November 2016 galten fünf Tage für die erste oder einmalige Lastschrift und zwei Tage für Folgelastschriften.
Die entscheidende Stelle für Spielende ist die Erstattung. Bei einer SEPA-Basislastschrift kann der Zahler innerhalb von acht Wochen nach der Kontobelastung widersprechen; der Betrag wird dann gutgeschrieben. Liegt gar kein gültiges Mandat vor – es geht also um eine nicht autorisierte Lastschrift –, verlängert sich die Frist auf 13 Monate nach der Belastung. Die Bank muss den Betrag spätestens einen Tag nach der Mitteilung zurückerstatten. Diese Rechte stehen jedem Kontoinhaber zu; sie sind nicht von der Höhe des Einzugs abhängig und nicht an die Bedingung geknüpft, dass man Kunde des Zahlungsempfängers ist.

Basislastschrift, Firmenlastschrift und warum der Unterschied zählt
Die SEPA-Basislastschrift ist die Variante für Verbraucher und steht jedem Kontoinhaber offen. Bei der SEPA-Firmenlastschrift ist ein Widerspruch nicht möglich, weil die Zahlstelle die Mandatsdaten vor der Belastung prüft; das Verfahren steht nur Nicht-Verbrauchern offen. Ein Spieler, der mit einem Wettanbieter über eine Firmenlastschrift abrechnet, ist also kein Verbraucher im Sinne dieses Verfahrens – und das ist ein gewollter Schutz, der nur dem Privatkonto zugutekommt.
Wer ein Lastschriftmandat für ein Schweizer Wettangebot erteilen würde, sollte prüfen, ob auf der Gegenseite überhaupt ein Schweizer Veranstalter steht. Eine Lastschrift zugunsten eines ausländischen Anbieters mit Sitz in Curaçao, Malta oder einer anderen Jurisdiktion ist nicht ungültig, sie entzieht dem Spieler aber den Schutzrahmen, den das BGS, die Gespa-Aufsicht und die Spielsperre bieten.
Verantwortungsvolles Spielen: warum ein automatischer Einzug den Überblick erschwert
Die zwei bewilligten Veranstalter müssen von Gesetzes wegen Spielerinnen und Spieler mit Limiten schützen, die sie selbst setzen. Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen (Oberlimite CHF 9’999, unter 21 Jahren CHF 1’000); eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich. Bei der Loterie Romande sind die Limiten vergleichbar gesetzt. Das BGS verlangt eine oder mehrere maximale Werte für tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste; eine Senkung wirkt sofort, eine Erhöhung nach 24 Stunden – Swisslos und Loterie Romande wenden in ihren Bedingungen 72 Stunden an.
Der Punkt, an dem die Lastschrift ins Spiel kommt, ist nicht die Erteilung des Mandats, sondern die Regelmässigkeit, mit der Beträge vom Konto abgezogen werden. Ein Einzug, der ohne erneute Bestätigung im Hintergrund läuft, entzieht sich der Aufmerksamkeit, die ein bewusst gesetztes Limit eigentlich verdient. Wer mit einer Lastschrift zahlt, sollte die Verlustlimite so setzen, dass auch ein vergessenes Mandat sie nicht überschreitet; eine Erhöhung der Limite, die spontan am späten Abend nach einer verlorenen Wette bewilligt wird, wirkt erst nach Tagen.
Spielsperre, Register und die Schwelle, ab der ein Limit nicht mehr reicht
Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Die Loterie Romande führt eine vergleichbare Sperre. Eine selbst gesetzte Sperre kann erst nach drei Monaten aufgehoben werden, unter Einbezug einer Fachstelle. Wer sich aussperrt, weil der eigene Überblick nicht mehr ausreicht, hat damit das deutlichste Signal gesetzt, das das System hergibt.
Ein automatischer Einzug vom Bankkonto steht orthogonal zu diesem Schutz: er führt Geld ab, ohne dass die Plattform den Vorgang an einem gesetzten Verlustlimit messen müsste. Die Limite greift erst beim Tätigen der Wette selbst, nicht beim Mittelschritt. Wer die Lastschrift als bequemen Weg wählt, sollte die Konsequenz mitbedenken: der Einzug kann kommen, das Geld aber, das danach auf dem Wallet liegt, kann leichter ausgegeben werden, als wenn jeder Schritt einzeln bestätigt würde.
Boni und Gratiswetten: was «Bonus» bei den bewilligten Veranstaltern tatsächlich heisst
Wer mit dem Begriff «Wettbonus» aus dem internationalen Markt kommt, erwartet in der Regel ein mehrfaches des ersten Einsatzes als Bonusgeld, eine Umsatzanforderung, eine Mindestquote und ein Zeitfenster. Bei den beiden Schweizer Veranstaltern ist dieses Versprechen nicht abgebildet. Werbung für Glücksspiele, die in der Schweiz nicht bewilligt sind, ist eine Widerhandlung im Sinne von Art. 74 Abs. 3 BGS und wird mit Busse bis CHF 500’000 bestraft (Art. 131 BGS). Gratiswetten oder Gratisspielguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS) – im Jahr 2025 erteilte die Aufsicht 24 Zusagen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Das ist die Grössenordnung, in der Bonusaktionen hier stattfinden.
Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen: Wer innert 7 Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben (insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar). Das ist exemplarisch für das, was bei den bewilligten Veranstaltern «Bonus» bedeutet: ein kleiner Betrag, der unmittelbar auf dem Spielkonto landet, klar befristet und ausdrücklich nicht auszahlbar. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar – das ist bei Swisslos und Loterie Romande identisch formuliert. Der Unterschied zum internationalen Markt ist nicht das Wort, sondern die Mechanik dahinter.
Warum ein auszahlbarer Bonus hier nicht zu erwarten ist
Die Schweizer Veranstalter sind an die Ausschüttungsregeln des BGS gebunden. Gratisspielguthaben ist im Gesetz ein eigener Begriff: es wird auf dem Spielkonto gutgeschrieben, ist aber nicht auszahlbar. Wer mit einem Bonus rechnet, der wie bei ausländischen Anbietern nach mehrmaligem Umsatz als Geld ausgezahlt werden kann, sucht eine Funktion, die hier nicht existiert. Die Folge ist nicht enttäuschend, sondern schlicht anders: Der Anreiz ist auf den nächsten Tipp gerichtet, nicht auf eine Bargeldauszahlung. Wer auf einen auszahlbaren Bonus Wert legt, hat bei den bewilligten Veranstaltern schlicht kein Angebot.
Zahlungswege und Auszahlungsgeschwindigkeit
Aufladung bei Swisslos und Loterie Romande
Spielguthaben auf dem Swisslos-Wallet kann per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein gekauft werden (Mindestbetrag CHF 20); in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Swisslos bietet PostFinance Pay als Zahlungsart zum Aufladen des Swisslos-Spielkontos an; die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt. Das ist der nächste Punkt zur Lastschrift: eine direkte App-Bestätigung pro Aufladung, kein Hintergrund-Einzug, keine offene Mandatsbeziehung. Wer ein Spielkonto führt, kennt den Betrag jeder Aufladung in der PostFinance-Übersicht.
Die Loterie Romande erlaubt Einzahlungen auf das Spielerkonto von höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage und ein Wallet-Guthaben von höchstens CHF 10’000. Prepaid-Tickets «Pre-pay Loro.ch» gibt es zu CHF 20, CHF 50, CHF 100 und CHF 200; sie sind ein Jahr gültig und müssen in einem Betrag dem Wallet gutgeschrieben werden. Auch hier liegt jeder Aufladung eine bewusste Handlung zugrunde – ein Code, ein Ticketkauf, eine App-Bestätigung.
Auszahlung von Gewinnen: CHF-Konto auf den eigenen Namen
Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut; Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto des Teilnehmers überwiesen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.
Bei der Loterie Romande werden Gewinne bis CHF 1’000 netto direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen. Jouez Sport-Wettscheine mit einem Gewinn oder Einsatz-Rückerstattung bis CHF 200 können in jeder Jouez-Sport-Verkaufsstelle eingelöst werden; bei genügend Bargeld darf eine Verkaufsstelle bis höchstens CHF 2’000 auszahlen. Eine Auszahlung auf ein Konto, das nicht auf den eigenen Namen lautet, ist nach Art. 50 Abs. 2 VGS nicht zulässig – anonyme oder Krypto-Auszahlungen existieren in der bewilligten Schweizer Wettwelt nicht.
Was Lastschriftkunden bei einer Wette müsse – die Gegenrechnung
Eine SEPA-Lastschrift ist nach dem Aufladen technisch gesehen ein Schritt vor der Wette. Wer bei einem bewilligten Veranstalter spielt, zahlt nicht pro Wette per Lastschrift, sondern lädt das Wallet auf und tätigt dann die Wette aus dem Wallet-Guthaben. Die Auszahlung folgt am Ende. Wer aus dem Ausland mit Lastschrift zahlt, hat es mit drei Schritten zu tun: Lastschrift auf das Wettkonto beim ausländischen Anbieter, Wette, Auszahlung. Die Frage «was kostet mich das?» beantwortet sich an jedem dieser Schritte anders: bei der Lastschrift selbst in Form einer Fremdwährungsumrechnung CHF ↔ EUR, bei der Wette in der Marge der Quote, bei der Auszahlung in den Kosten des Wegs zurück auf das eigene Konto.
Welche Wettanbieter es in der Schweiz gibt – und welche nicht
Das BGS lässt nur die zwei dort genannten Veranstalter zu: Swisslos für die Deutschschweizer Kantone, Ticino und Liechtenstein, Loterie Romande für die sechs Westschweizer Kantone. Eine Bewilligung, die in einem anderen Land ausgestellt wird, gilt in der Schweiz nicht (Art. 4 BGS). Wer bei einem ausländischen Anbieter spielt, tut dies ausserhalb des Schweizer Schutzrahmens: kein Anschluss an die Spielsperre, keine Schweizer Aufsicht, keine Schweizer Gerichtsbarkeit im Streitfall, mögliche Konfiskation von Einsatz und Gewinn im Strafverfahren gegen den Anbieter.
Was die Gespa-Sperrliste bedeutet
Die Gespa veröffentlicht eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekomanbieter per DNS blockieren. Ende 2025 umfasste die Liste 671 Domains. Sie wächst, weil blockierte Domains durch neue ersetzt werden – das sogenannte Domain-Hopping. Die Gespa nennt Interwetten, Bet-at-Home und bet365 als Beispiele für diese Praxis. Wer eine blockierte Seite trotzdem erreicht, hat einen Weg ausserhalb der Schweizer Regulierung betreten. Wer sie nicht erreicht, hat die einfachste Sicherheitsabgleichsantwort auf «ist das legal?» schon erhalten.
| Marke | Schweizer Bewilligung | Veranstalter / ausgewiesene Lizenz |
|---|---|---|
| Swisslos (Sporttip) | Bewilligung (Veranstalter- und Spielbewilligung BGS) | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft (Basel); Aufsicht Gespa |
| Loterie Romande (Jouez Sport) | Bewilligung (Veranstalter- und Spielbewilligung BGS) | Société de la Loterie de la Suisse Romande; Aufsicht Gespa |
| Gamdom | Keine Schweizer Bewilligung | Lizenzstatus ausgewiesen: nicht festgestellt; keine Schweizer Anbindung |
| Betify | Keine Schweizer Bewilligung | Lizenzstatus ausgewiesen: nicht festgestellt; keine Schweizer Anbindung |
| Funbet | Keine Schweizer Bewilligung | Lizenzstatus ausgewiesen: nicht festgestellt; keine Schweizer Anbindung |
| Coolzino | Keine Schweizer Bewilligung | Lizenzstatus ausgewiesen: nicht festgestellt; keine Schweizer Anbindung |
| Roobet | Keine Schweizer Bewilligung | Lizenzstatus ausgewiesen: nicht festgestellt; keine Schweizer Anbindung |
| 1xBet | Keine Schweizer Bewilligung | Lizenzstatus ausgewiesen: nicht festgestellt; keine Schweizer Anbindung |
| Pribet | Keine Schweizer Bewilligung | Lizenzstatus ausgewiesen: nicht festgestellt; keine Schweizer Anbindung |
| Bettilt | Keine Schweizer Bewilligung | Lizenzstatus ausgewiesen: nicht festgestellt; keine Schweizer Anbindung |
Die Tabelle zeigt, dass die zwei bewilligten Veranstalter als einzige innerhalb des Schweizer Schutzrahmens stehen. Alle übrigen genannten Marken sind ausländische Anbieter, die in der Schweiz keine Bewilligung haben und deren Domains auf der Sperrliste stehen können. Der Hinweis auf den Lizenzstatus ist kein Gütesiegel: eine Lizenz aus Curaçao, Malta oder Deutschland hat hier keine Wirkung. Wer dort spielt, trägt das Risiko allein.
Was Lastschwind- und SEPA-Lastschrift bei einer Wette müsse – die Rechnung
Eine SEPA-Lastschrift läuft in Euro. Wer ein Schweizer Konto in CHF hat und über einen ausländischen Anbieter in Euro einzahlt, zahlt zwei Mal: einmal die Fremdwährungsaufschläge der Bank und der Kartenorganisation, einmal den Wechselkursverlust. Dazu kommt die Marge, die in jeder Quote steckt. Eine Quote von 2.10 auf einer Zwei-Wege-Wette (z. B. Heimsieg oder Auswärtssieg) bedeutet eine Auszahlungsquote von 1 ÷ (1/2.10 + 1/2.10) = 1 ÷ 0,9524 = 0,9524, also 95,24 %; die Marge ist 4,76 %. Das ist die Spanne, die der Anbieter von jedem Franken Einsatz behält, unabhängig vom Ausgang der Wette. Bei einer Quote von 1.85 gegen 1.95 liegt die Auszahlungsquote bei 1 ÷ (1/1.85 + 1/1.95) = 1 ÷ (0,5405 + 0,5128) = 1 ÷ 1,0534 = 0,9493, also 94,93 %; die Marge ist 5,07 %. Bei einer Quote von 1.50 gegen 2.75 auf einer Drei-Wege-Wette (1, X, 2) liegt die Auszahlungsquote bei 1 ÷ (1/1.50 + 1/3.40 + 1/2.75) = 1 ÷ (0,6667 + 0,2941 + 0,3636) = 1 ÷ 1,3244 = 0,7550, also 75,50 %; die Marge ist 24,50 %. Diese Spanne ist der Preis, den man unabhängig vom Ausgang zahlt; sie ist der Grund, warum ein Wettender langfristig gegen die Quote spielt.
Eine konkrete Rechnung für eine einzelne Wette: Wer CHF 50 zu Quote 2.10 setzt und gewinnt, erhält CHF 50 × 2,10 = CHF 105 zurück, also einen Reingewinn von CHF 55. Wer CHF 50 verliert, hat CHF 50 verloren. Wer eine Kombiwette mit drei Begegnungen zu Quoten 2.10, 1.85 und 2.40 setzt, hat eine Gesamtquote von 2,10 × 1,85 × 2,40 = 9,324. Ein Einsatz von CHF 20 bringt bei Gewinn CHF 20 × 9,324 = CHF 186,48. Diese Rechnung lässt sich für jedes Tippformat gleich aufstellen: Einsatz mal Quote, Reingewinn ist die Differenz. Sie macht keine Aussage zur Wahrscheinlichkeit des Gewinns; sie ist die Antwort auf «Was zahlt eine gewonnene Wette?».
Die 2026-Übersicht der Anbieter mit Lastschrift-Option
Die folgende Bewertung folgt der Liste der im 2026 verfügbaren Anbieter. Bewilligte Veranstalter zuerst, dann die ausländischen Marken ohne Schweizer Bewilligung. Beurteilt wird nur, was die jeweiligen Spielregeln hergeben.
1. Swisslos Sporttip
Swisslos veranstaltet Sportwetten unter dem Namen Sporttip auf Basis der Interkantonalen Vereinbarung von 2019 (IKV 2020). Die Sportwetten laufen in den Kantonen AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Tessin und im Fürstentum Liechtenstein. Vor der ersten Teilnahme sind Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage zu setzen; eine Senkung wirkt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Aufladung läuft über PostFinance Pay oder Einzahlungsschein, Mindestbetrag CHF 20, maximal CHF 10’000 in 30 Tagen, Wallet-Guthaben gedeckelt auf CHF 9’999. Cash-Out ist nur online und nur als vollständiges Cash-Out verfügbar; ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung gehen automatisch aufs Wallet, darüber innert 3 Arbeitstagen aufs eigene Bank- oder Postkonto. Für Spielende in den zugelassenden Kantonen ist das die einzige bewilligte Adresse. Wer Lastschrift als Aufladeweg sucht, hat sie hier nicht – wer CHF, ein Komfort-Postende-Vermittlung und die Schweizer Spielsperre sucht, hat sie nirgendwo sonst.
2. Loterie Romande Jouez Sport
Die Loterie Romande betreibt Jouez Sport für die Westschweizer Kantone FR, GE, JU, NE, VD und VS. Online-Konto nur für Volljährige mit Wohnsitz in einem dieser Kantone, pro Person ein Konto, Ausweiskopie erforderlich. Einzahlung maximal CHF 10’000 pro 30 Tage, Wallet-Guthaben gedeckelt auf CHF 10’000. Prepaid-Tickets von CHF 20 bis CHF 200 als alternativer Aufladeweg. Gewinne bis CHF 1’000 netto aufs Wallet, darüber auf das IBAN-Konto; Wettscheine bis CHF 200 in jeder Verkaufsstelle einlösbar, Barauszahlung bis CHF 2’000 bei genügend Bargeld. Wer im Vertragsgebiet der Loterie Romande wohnt, hat keine andere bewilligte Adresse. Auch hier: keine Lastschrift im Aufladeweg.
3. Gamdom
Gamdom besitzt keine Schweizer Bewilligung. Die Marke ist nicht an die Schweizer Spielsperre angeschlossen, ein Streit fällt nicht in die Schweizer Gerichtsbarkeit, und die Domain kann auf der Gespa-Sperrliste stehen. Die Zahlungswege nennt der Anbieter in den eigenen AGB. Für Schweizer Spielende heisst das: Zugang ausserhalb des Schutzrahmens, kein Schweizer Rechtsweg, mögliche Einziehung im Strafverfahren gegen den Anbieter.
4. Betify
Betify besitzt keine Schweizer Bewilligung und teilt die Rahmenbedingungen mit den übrigen ausländischen Marken: kein Anschluss an die Spielsperre, keine Schweizer Aufsicht, keine Schweizer Gerichtsbarkeit. Wer sie nutzt, würde dies ausserhalb des Schutzrahmens tun.
5. Funbet
Funbet besitzt keine Schweizer Bewilligung. Auch hier kein Schweizer Rechtsweg im Streitfall, kein Anschluss an die Spielsperre. Die Marke kann auf der Gespa-Sperrliste geführt werden. Die Zahlungswege nennt die Marke in den eigenen AGB.
6. Coolzino
Coolzino besitzt keine Schweizer Bewilligung. Die Marke ist nicht an die Schweizer Spielsperre angeschlossen, kann auf der Gespa-Sperrliste stehen, und im Streitfall fehlt der Schweizer Rechtsweg. Welche Zahlungsmittel sie konkret anbietet, geht aus den verfügbaren Belegen nicht hervor.
7. Roobet
Roobet besitzt keine Schweizer Bewilligung. Es gilt dasselbe wie für die übrigen ausländischen Marken: kein Schweizer Schutzraum, keine Spielsperre-Anbindung, mögliche Sperrung über die Gespa-Liste.
8. 1xBet
1xBet besitzt keine Schweizer Bewilligung. Die Marke kann auf der Gespa-Sperrliste stehen, ist nicht an die Spielsperre angeschlossen, und Schweizer Spielende haben im Streitfall keinen Schweizer Rechtsweg. Die Zahlungswege nennt der Anbieter in den eigenen AGB.
9. Pribet
Pribet besitzt keine Schweizer Bewilligung und teilt den Rahmen der übrigen ausländischen Anbieter: kein Schweizer Schutz, keine Spielsperre, keine Schweizer Gerichtsbarkeit, mögliche Sperrlisten-Aufnahme.
10. Bettilt
Bettilt besitzt keine Schweizer Bewilligung. Auch hier keine Spielsperre-Anbindung, keine Schweizer Aufsicht, keine Schweizer Gerichtsbarkeit, mögliche Aufnahme auf die Gespa-Sperrliste.
Was bei einem ausländischen Anbieter mit Lastschrift tatsächlich auf dem Spiel steht
Eine Lastschrift zugunsten eines ausländischen Anbieters hat drei Eigenheiten, die sie von einer Lastschrift im Inland unterscheidet. Erstens: die Währung. Eine SEPA-Lastschrift wird in Euro abgewickelt. Wenn der Anbieter in Euro führt und das eigene Konto in CHF, kommen Fremdwährungsaufschläge dazu. Zweitens: die Rückbuchung. Die Frist von acht Wochen für eine autorisierte Lastschrift und 13 Monate für eine nicht autorisierte Lastschrift gilt weiterhin – sie ist nicht an den Zahlungsempfänger gebunden, sondern an die Bank des Zahlers. Drittens: die Frage, was mit dem Gewinn passiert. Auszahlungen auf ein Konto, das nicht auf den eigenen Namen lautet, sind nach Art. 50 Abs. 2 VGS nur innerhalb der bewilligten Veranstalterwelt ausgeschlossen; bei einem ausländischen Anbieter gibt es diese Norm nicht – die Auszahlungsmodalitäten richten sich nach dessen Hausordnung.
Der Spieler verfolgt daher ein doppeltes Risiko: das BGS-Risiko (Strafbarkeit des Anbieters, mögliche Konfiskation von Einsatz und Gewinn) und das Auszahlungsrisiko beim Anbieter selbst (Curaçao-Lizenz hat hier keine Wirkung). Die Gewinne eines ausländischen Anbieters sind nach bundesgerichtlicher Praxis keine Verrechnungssteuer (keine Schweizer Quellensteuer), aber die kantonale Praxis kann sie als Einkommen versteuern – die Thurgauer Praxis etwa behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig vom Betrag als steuerbares Einkommen. Wer das nicht weiss, kann am Jahresende eine Rechnung präsentiert bekommen, mit der er nicht gerechnet hat.
Häufige Fragen zur Lastschrift bei Schweizer Wettanbietern
Bieten Swisslos und Loterie Romande Lastschrift als Einzahlungsweg an?
Nein. Bei beiden Veranstaltern ist die Aufladung des Spielkontos nicht als Lastschrift ausgeführt. Swisslos lädt das Wallet über PostFinance Pay oder Einzahlungsschein auf, die Loterie Romande über Prepaid-Tickets oder andere Spielkonto-Zahlungen. Eine direkte Lastschrift vom Bankkonto ist im bewilligten Schweizer Markt nicht vorgesehen.
Wie lange kann eine nicht autorisierte SEPA-Lastschrift zurückverlangt werden?
Bei einer SEPA-Basislastschrift, für die kein gültiges Mandat vorliegt, kann der Zahler die Erstattung innerhalb von 13 Monaten nach der Belastung verlangen. Die Bank muss den Betrag spätestens einen Tag nach der Mitteilung zurückerstatten. Bei einer autorisierten Lastschrift verkürzt sich die Frist auf acht Wochen nach der Kontobelastung.
Was bedeutet es, wenn die Lastschrift in Euro erfolgt, das Spielerkonto aber in CHF geführt wird?
Die SEPA-Lastschrift wird in Euro abgewickelt, das Spielerkonto in CHF. Die Bank rechnet zum Devisenkurs um; dabei fallen Wechselkursdifferenzen und mögliche Fremdwährungsaufschläge an. Der Euro-Betrag, der das Wettkonto erreicht, ist nach der Umrechnung in Franken nicht mehr exakt das, was die Quote versprochen hat.
Welche Limiten müssen vor der ersten Wette gesetzt werden, und wie schnell wirkt eine Senkung?
Vor der ersten Sporttip-Teilnahme sind Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage zu setzen (Obergrenze CHF 9’999, unter 21 Jahren CHF 1’000). Eine Senkung der Limite gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage möglich. Die Loterie Romande verfährt nach vergleichbaren Regeln.
Wie wird ein Gewinn aus Einsatz und Quote berechnet, und was zeigt die Marge?
Ein Gewinn ist Einsatz mal Quote. Bei einem Einsatz von CHF 50 zu Quote 2.10 beträgt die Rückzahlung CHF 105, der Reingewinn CHF 55. Die Marge einer Quote zeigt, was der Anbieter im Schnitt behält: bei einer Zwei-Wege-Wette zu 2.10/2.10 sind das etwa 4,76 %, bei 1.85/1.95 etwa 5,07 %, bei einer Drei-Wege-Wette zu 1.50/3.40/2.75 etwa 24,50 %.
Wohin werden Gewinne ausbezahlt, und weshalb muss das Konto auf den eigenen Namen lauten?
Gewinne werden bei Swisslos auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto überwiesen, das auf den Namen des Teilnehmenden lautet, bei Gewinnen über CHF 1’000 innert 3 Arbeitstagen. Die Loterie Romande überweist Gewinne über CHF 1’000 netto auf das angegebene IBAN-Konto. Nach Art. 50 Abs. 2 VGS darf die Auszahlung nur auf ein Konto im eigenen Namen erfolgen.
Zahlungen – asiahandicapch
Inhalt erstellt vom Team «asiahandicapch»
