Wer in der Schweiz Sportwetten anbieten darf – und wer nicht

Updated Oktober 2026
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In der Schweiz darf nur Sportwetten anbieten, wer eine Bewilligung des Bundes hat – und das sind genau zwei Organisatoren. Swisslos veranstaltet Sporttip in der Deutschschweiz, in Liechtenstein und im Tessin. Loterie Romande bietet Jouez Sport in den sechs Westschweizer Kantonen an. Jede andere Seite arbeitet ohne Schweizer Bewilligung. Auf einer Seite mit Schweizer Bewilligung fliessen Gewinne auf das eigene Konto, Einsätze sind limitiert, und eine Spielsperre gilt schweizweit. Auf einer Seite ohne diese Bewilligung fehlt jede Schweizer Aufsicht, jeder Schutz und jeder Rechtsweg. Die folgende Übersicht trennt beides sauber – und erklärt, was die Unterschiede beim konkreten Tipp kosten.

Ein Sandplatz für Tennis liegt bei Sonnenaufgang still da, das Netz wirft einen langen Schatten über die weissen Linien.
Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1'000 und für eine Systemwette CHF 10'000.

Aktualisiert am Oktober 18, 2026. Angaben geprüft gegen die Geschäfts- und Spielregeln von Swisslos und die Angaben der Loterie Romande.

Was eine Quote über das Angebot verrät

Eine Quote ist nie einfach eine Zahl. Sie ist das Verhältnis zwischen Einsatz und möglichem Gewinn – und sie enthält bereits die Marge des Anbieters. Wer eine Quote 2.00 sieht und CHF 10 setzt, bekommt im Gewinnfall CHF 20 zurück (Einsatz plus Gewinn). Wer CHF 100 auf eine Kombiwette mit Gesamtquote 6.50 setzt, sieht bei einem Treffer aller Voraussagen CHF 650 als Bruttoauszahlung – gerundet auf 5 Rappen genau, zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann abgerundet.

Ein grosses Eisstadion aus der Ferne gesehen, hell erleuchtet von Flutlicht in der Abenddämmerung, davor eine leere Strasse.
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone und zählt 2'350 Verkaufsstellen in der Westschweiz.

Auf dem Wettschein erscheint die Auszahlung, nicht der Nettogewinn. Wer mitdenkt, rechnet Einsatz mal Quote minus Einsatz – das ist das, was tatsächlich dazukommt. Bei einer Kombination multiplizieren sich die Einzelquoten zur Gesamtquote. Eine Voraussage mit Quote 1.50 und eine mit Quote 2.20 ergeben zusammen 3.30 – nicht 3.70, wie das blosse Addieren nahelegen würde.

Die Marge bestimmt, was bei vielen Wetten vom Einsatz übrig bleibt. Rechenbeispiel für einen Zweiweg-Markt mit beiden Quoten 1.90: Die Auszahlungsquote beträgt 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90) = 0.95, die Marge also 1 – 0.95 = 0.05 oder 5 %. Bei einer Auszahlungsquote von 95 % und einer Marge von 5 % fliesst von jedem Franken, der gesetzt wird, im Durchschnitt 5 Rappen an den Anbieter – die restlichen 95 Rappen werden über die Gewinne zurückbezahlt. Das ist der eingebaute Preis jeder Wette, und er steht nirgends auf dem Wettschein.

Die Auszahlungsquote bewegt sich bei seriösen Anbietern meist zwischen 92 % und 97 %, je nach Sportart und Markt. Je ausgeglichener die Quoten, desto näher an der symmetrischen 1.90/1.90 und desto näher an 5 % Marge. Sehr einseitige Märkte – klarer Favorit gegen klarer Aussenseiter – tragen meist eine höhere Marge, weil die Buchmacher den Spread zwischen den Quoten ausnutzen. Wer systematisch auf die Favoriten setzt, zahlt oft mehr als der Durchschnitt vermuten lässt.

Quoten sind keine Konstante. Sie passen sich an die Wettlage an, an die gesetzte Summe und an die eigene Risikokalkulation des Anbieters. Ein Anbieter hat nicht dauerhaft die beste Quote – schon morgen kann sich das Verhältnis umkehren. Wer konsequent vergleicht, findet trotzdem deutliche Unterschiede, besonders bei Nischenmärkten.

Einzelwette, Kombiwette, Systemwette

Die Einzelwette ist die einfachste Form: eine Voraussage, ein Einsatz, ein Gewinn. Die Kombiwette kombiniert mehrere Voraussagen – alle müssen eintreffen, damit die Wette gewonnen ist. Dafür multiplizieren sich die Quoten, und der mögliche Gewinn steigt überproportional. Das Risiko steigt im selben Verhältnis: Eine Voraussage falsch, die ganze Wette verloren.

Ein Gebäude mit steinernen Säulen steht an einem Flussufer an einem klaren Morgen, davor lehnen einige Fahrräder.
Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen; Personen unter 18 Jahren sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

Die Systemwette fasst mehrere Kombinationen aus denselben Voraussagen zusammen. Statt auf «alles oder nichts» zu setzen, deckt der Spieler mehrere Kombinationen ab. Bei drei Voraussagen gibt es drei mögliche Zweier-Kombinationen plus die Dreier-Kombination – ein System «3 aus 3» deckt alle vier ab. Mit dem System steigt die Trefferwahrscheinlichkeit, aber auch der Einsatz, weil jede Kombination einzeln gesetzt wird.

Bei Sporttip liegt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten bei CHF 1. Für eine Einzel- oder Kombinationswette ist der Höchsteinsatz CHF 1’000, für eine Systemwette CHF 10’000. Wer darüber setzen will, sieht die Wette gar nicht erst angenommen.

Ein Sonderfall sind abhängige Voraussagen aus derselben Sportveranstaltung – zum Beispiel Heimsieg und Über 2.5 Tore im selben Spiel. Solche Kombinationen lassen sich nur über die Bet-Builder-Funktion verbinden. Nimmt der Anbieter eine solche Kombination versehentlich ohne diese Funktion an, kann er die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten.

Welche Sportarten und Wettbewerbe verfügbar sind

Das Sportwettenangebot hängt nicht nur vom Anbieter ab, sondern auch davon, was die Aufsicht freigibt. Die Gespa führt eine Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten. Was nicht auf dieser Liste steht, darf in der Schweiz nicht angeboten werden – auch nicht von Swisslos oder Loterie Romande.

Die Liste schliesst Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehshows ausdrücklich aus. Qualifikationsrunden, Frauenwettbewerbe und Ranglistenwetten sind nur erlaubt, wenn die Gespa sie explizit aufgeführt hat. Ecken- und Kartenmärkte fehlen auf der Liste, ebenso ein Esports-Bereich. Wer auf Ecken wetten will, sucht das Angebot vergeblich – die Gespa hat diese Märkte nicht bewilligt.

Fussball, Tennis, Eishockey und Handball sind die tragenden Säulen des Schweizer Angebots. Innerhalb dieser Sportarten öffnen und schliessen sich Wettbewerbe je nach Saison: Die Bundesliga läuft im Wintersemester, Grand-Slam-Turniere verteilen sich über das Jahr, die NHL spielt von Oktober bis Juni. Wer eine bestimmte Sportart sucht, sollte vor dem Tipp prüfen, ob der Wettbewerb überhaupt im Wettprogramm steht.

Wichtig fürs Verständnis: Die reguläre Spielzeit umfasst die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit, beim Fussball also 90 Minuten plus Nachspielzeit. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Wer im Halbfinal des Schweizer Cups auf den Sieger nach 90 Minuten setzt, liegt falsch, wenn das Spiel in die Verlängerung geht – die Wette gilt nur für die reguläre Spielzeit.

Abgesagte oder verschobene Ereignisse werden nach einer festen Regel behandelt: Wird ein Ereignis abgesagt und nicht innerhalb von 48 Stunden nachgeholt, ist die Wette ungültig. Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die betroffene Voraussage die Quote 1.00 – und der Rest der Kombination wird mit den verbleibenden Quoten neu berechnet.

Warum neue Anbieter selten eine Schweizer Bewilligung haben

Der Schweizer Markt für Sportwetten ist geschlossen. Die interkantonale Vereinbarung hat die Zahl der Organisatoren auf zwei begrenzt – Swisslos und Loterie Romande. Wer eine neue Sportwettenseite sieht, die in der Schweiz wirbt, hat es fast immer mit einem ausländischen Anbieter zu tun, der hierzulande nicht bewilligt ist.

Die Bezeichnung «neuer Anbieter» bedeutet in der Schweiz praktisch immer: neues ausländisches Produkt ohne Schweizer Schutz. Eine kürzlich lancierte Marke kann technisch modern sein, ein grosses Wettangebot haben, schnelle Auszahlungen versprechen – sie ändert nichts daran, dass die Schweizer Aufsicht dort nicht hingreift. Die Gespa kann solche Domains auf die Sperrliste setzen; die Sperrung erfolgt über die DNS-Server der Schweizer Telekomanbieter und wird innerhalb von Stunden umgesetzt, wenn ein Anbieter den Wechsel auf eine neue Domain versucht.

Für Spielende heisst das: Eine ausländische Seite kann ihre Vorteile haben – höhere Quoten, mehr Wettmärkte, andere Zahlungsmethoden. Sie hat aber keine Anbindung an das Schweizer Ausschlussregister, keine Schweizer Rekursstelle und keine Schweizer Konsumentenschutzregel. Wer dort spielt, tut das auf eigenes Risiko, ohne die Werkzeuge, die das BGS für Schweizer Bewilligungen vorsieht.

Die «neuesten Anbieter» werben aggressiv, oft mit hohen Bonusversprechen und Quotenboosts. Das Werbeverbot für nicht bewilligtes Glücksspiel in der Schweiz (Art. 74 Abs. 3 BGS) gilt für die Werbenden, nicht für die Spielenden. Trotzdem: Wer eine ausländische Seite nutzt, sollte sich bewusst sein, dass Gewinne je nach Kanton anders behandelt werden als bei einem Schweizer Anbieter.

Rangliste der besten Wettenanbieter in der Schweiz 2026

Die folgenden Anbieter werden auf derselben Skala bewertet – Bewilligung, Quotenniveau, Limiten, Spielerschutz. Nur die ersten beiden haben eine Schweizer Bewilligung. Alle anderen sind ausländische Marken, die in der Schweiz nicht bewilligt sind und dementsprechend keinen Schweizer Schutz bieten. Sie sind hier aufgeführt, weil Spielende in der Schweiz auf sie stossen, und sie werden an den gleichen Kriterien gemessen – mit dem entscheidenden Unterschied, dass ihnen die Bewilligung fehlt.

Anbieter Schweizer Bewilligung Veranstalter / ausgewiesene Lizenz
Swisslos Sporttip ja (Veranstalter- und Spielbewilligung unter BGS, Aufsicht Gespa) SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft (Sitz Basel); Produkt Sporttip
Loterie Romande Jouez Sport ja (Veranstalter- und Spielbewilligung unter BGS, Aufsicht Gespa) Loterie Romande, Lausanne; Produkt Jouez Sport
Betscore nein (keine Schweizer Bewilligung) Lizenz nicht festgestellt; ohne Anbindung an Sperrregister und ohne Schweizer Rechtsweg; Domain kann auf die Gespa-Sperrliste gesetzt werden
BillyBets nein (keine Schweizer Bewilligung) Lizenz nicht festgestellt; ohne Anbindung an Sperrregister und ohne Schweizer Rechtsweg; Domain kann auf die Gespa-Sperrliste gesetzt werden
Betclic nein (keine Schweizer Bewilligung) Lizenz nicht festgestellt; ohne Anbindung an Sperrregister und ohne Schweizer Rechtsweg; Domain kann auf die Gespa-Sperrliste gesetzt werden
IviBet nein (keine Schweizer Bewilligung) Lizenz nicht festgestellt; ohne Anbindung an Sperrregister und ohne Schweizer Rechtsweg; Domain kann auf die Gespa-Sperrliste gesetzt werden
Bettilt nein (keine Schweizer Bewilligung) Lizenz nicht festgestellt; ohne Anbindung an Sperrregister und ohne Schweizer Rechtsweg; Domain kann auf die Gespa-Sperrliste gesetzt werden
BDMBet nein (keine Schweizer Bewilligung) Lizenz nicht festgestellt; ohne Anbindung an Sperrregister und ohne Schweizer Rechtsweg; Domain kann auf die Gespa-Sperrliste gesetzt werden
MyStake nein (keine Schweizer Bewilligung) Lizenz nicht festgestellt; ohne Anbindung an Sperrregister und ohne Schweizer Rechtsweg; Domain kann auf die Gespa-Sperrliste gesetzt werden
Interwetten nein (keine Schweizer Bewilligung) Lizenz nicht festgestellt; ohne Anbindung an Sperrregister und ohne Schweizer Rechtsweg; Domain kann auf die Gespa-Sperrliste gesetzt werden

Die Tabelle trennt sauber, was im Schweizer Recht getrennt ist: zwei bewilligte Veranstalter mit klar geregeltem Schutz, und eine Reihe ausländischer Marken ohne Schweizer Bewilligung. Der Rest der Bewertung baut auf dieser Trennung auf.

Wie der Schweizer Markt für Sportwetten funktioniert

Sportwetten sind in der Schweiz ein Grossspiel. Sie fallen unter das Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit dem 1. Januar 2019) und stehen unter Aufsicht der Gespa – nicht unter der ESBK, die nur für Spielbanken zuständig ist. Wer in der Schweiz Sportwetten veranstalten will, braucht eine Veranstalterbewilligung und für jedes einzelne Spiel eine zusätzliche Spielbewilligung. Die Bewilligung gilt nur in der Schweiz.

Die interkantonale Vereinbarung begrenzt die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten auf zwei. Das ist der Grund, warum es kein «dritter Anbieter mit Schweizer Lizenz» sein kann: Es gibt ihn per Konstruktion nicht. Beide Veranstalter sind Genossenschaften oder Anstalten mit kantonaler oder interkantonaler Trägerschaft – keine privaten Firmen, die auf Gewinn aus sind. Ihr Reingewinn fliesst zurück: Swisslos hat für 2025 einen Reingewinn von CHF 562 Mio. ausgeschüttet, CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz. CHF 109 Mio. davon stammten aus den Sportwetten.

Eine Online-Registrierung bei Swisslos verlangt mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet. Das Vertragsgebiet deckt die Deutschschweiz (AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG, ZH), den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein ab. Im Fürstentum Liechtenstein gelten die Regeln entsprechend. Wer in einem Westschweizer Kanton wohnt, nutzt Loterie Romande – die Vertragsgebiete überschneiden sich nicht.

Die Loterie Romande betreibt Jouez Sport für die sechs Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie hat 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und beschäftigt 221 Mitarbeitende. Wer dort spielt, hinterlässt eine Spur im selben Register, das auch von Swisslos geführt wird.

Was das Geldspielgesetz verbietet

Das BGS verbietet ausdrücklich, Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung anzubieten. Verstösse werden mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft, bei gewerbsmässigem Handeln bis zu fünf Jahren. Spielende werden in der Schweiz nicht bestraft – das Strafrisiko liegt beim Anbieter. Aber: Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und es gibt keine Schweizer Stelle, die sich um Beschwerden kümmert.

Werbung für nicht bewilligtes Glücksspiel ist verboten und wird mit Busse bis zu CHF 500’000 bestraft. Wer in der Schweiz ein Plakat, ein Inserat oder einen Online-Spot für einen ausländischen Anbieter sieht, sieht einen Verstoss gegen geltendes Recht. Ein Anbieter, der hier wirbt, ist offensichtlich nicht im Interesse seiner Spielenden unterwegs – er ist im Interesse seines Marketings unterwegs.

Das Modell der zwei Veranstalter

Das Zwei-Veranstalter-Modell ist eine bewusste Entscheidung des Gesetzgebers. Es verhindert privaten Profit aus dem Glücksspiel und sichert, dass Überschüsse in gemeinnützige Zwecke fliessen – Sportförderung, Kultur, Sozialbereich. Der Preis dafür ist ein geschlossenes Angebot: Es gibt keine 50 Wettanbieter, aus denen man wählen kann. Es gibt zwei.

Für die meisten Spielenden reicht das aus. Wer Fussball, Tennis, Eishockey und die übrigen grossen Sportarten spielen will, findet alles Notwendige. Wer exotische Märkte sucht – Ecken, Karten, Esports, politische Wetten –, wird nicht fündig, und das ist Absicht. Das BGS definiert genau, was angeboten werden darf, und schliesst damit vieles aus, was im Ausland zum Standard gehört.

Spielerschutz und Verlustlimiten

Die Schweiz hat kein staatlich festgelegtes Einzahlungslimit für Sportwetten. Was das BGS verlangt, ist, dass jeder Veranstalter den Spielenden vor der ersten Wette zwingt, eigene Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage festzulegen. Die Obergrenze für diese Limiten liegt bei CHF 9’999 pro Tag – bei unter 21-Jährigen ist sie auf CHF 1’000 begrenzt.

Das System funktioniert so: Wer eine Limite senkt, gilt sofort. Wer sie erhöht, muss 72 Stunden warten – bei Swisslos. Gesetzlich vorgeschrieben sind nur 24 Stunden, aber die Veranstalter gehen mit ihren 72 Stunden darüber hinaus. Der Grund ist simpel: Eine Erhöhung in einer emotionalen Situation ist genau das, was der Spielerschutz verhindern will. Eine Wartezeit von drei Tagen unterbricht diesen Impuls.

Zusätzlich lässt sich eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage setzen. Damit kontrolliert man nicht nur die Verluste, sondern auch, wie viel Geld überhaupt auf das Spielkonto fliesst. Wer CHF 200 im Monat einzahlen will, kann das so festlegen – darüber nimmt das System keine Einzahlung mehr an.

Die Spielsperre und das Sperrregister

Eine Spielsperre ist mehr als eine Pause. Wer sich bei Swisslos sperrt, kann zwischen 1 und 180 Tagen wählen – ohne Aufhebung vor Fristablauf. Wer sich unbefristet sperrt, wird in das schweizweite Register eingetragen. Dieses Register gilt auch für Spielbanken – einschliesslich Online-Casinos – und wird im Fürstentum Liechtenstein anerkannt.

Die Sperre hebt sich nicht von selbst auf. Eine Aufhebung verlangt den Nachweis, dass die spielende Person die Sperre bewusst aufheben will – und das erst nach einer vom Gesetz vorgegebenen Mindestfrist. Bei einer freiwilligen Sperre sind das drei Monate, eingebunden ist eine Fachstelle. Das ist kein Selbstbetrieb: Wer die Sperre aufheben will, muss sich mit einer Beratung auseinandersetzen.

Für ausländische Anbieter gilt das alles nicht. Sie sind nicht an das Schweizer Sperrregister angeschlossen. Wer sich bei Betscore oder Interwetten selbst aussperrt, sperrt sich nur dort – und nicht bei den anderen Seiten, die der gleichen Person gehören. Eine schweizweite Sperre ist mit einem ausländischen Anbieter nicht zu haben.

Wieso der Schutz beim ausländischen Anbieter fehlt

Ein ausländischer Anbieter nimmt Spielende aus der Schweiz entgegen, ohne sich an das BGS zu halten. Er hat keine Veranstalterbewilligung, keine Spielbewilligung, keine Anbindung an das Sperrregister. Was er hat, ist eine Lizenz aus einem anderen Land – und die gilt in der Schweiz nicht.

Für Spielende heisst das: Die kostenlose Werbung mit «selbstlimitieren» und «Selbstausschluss», die viele dieser Seiten anbieten, ist nicht mit dem Schweizer Spielsperregesetz zu verwechseln. Ein Sperrantrag bei einem ausländischen Anbieter hat keine Wirkung auf einen anderen. Wer auf einer Seite sperrt, kann auf der zweiten weiterspielen – und auf der dritten, und auf der zehnten.

Das ist auch der Grund, warum die Gespa die Sperrliste führt: Domains ausländischer Anbieter werden in der Schweiz per DNS-Sperre unzugänglich gemacht. Die Sperrung gilt aber nur, solange der Anbieter auf der geführten Domain bleibt. Wechselt er auf eine neue Domain, muss die Gespa nachziehen – und genau dieses Katz-und-Maus-Spiel zwingt die Aufsicht zu ständiger Aktualisierung.

Kryptowährungen und Anonymität

Kryptowährungen sind kein Schweizer Zahlungsmittel für bewilligte Sportwetten. Wer bei Swisslos oder Loterie Romande gewinnt, bekommt den Betrag auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto im eigenen Namen ausbezahlt – anonym geht das nicht.

Die Anbindung an ein Konto im eigenen Namen gilt für alle Auszahlungen, unabhängig von der Höhe. Wer mit Bitcoin einzahlt, zahlt mit einer Wallet, deren Adresse nichts über die Person verrät. Sobald das Spielguthaben ausgezahlt werden soll, führt der Weg an die Bankverbindung – und die ist auf den Namen der registrierten Person lautend.

Ausländische Anbieter werben oft mit «anonymen Auszahlungen über Bitcoin». Was sie meinen, ist technische Anonymität: Die Transaktion lässt sich nicht ohne weiteres einer Person zuordnen. Was sie nicht garantieren, ist Schutz bei Streit, eine Aufsicht über die Auszahlung oder den Zugriff auf das Geld, wenn der Anbieter die Seite abschaltet oder das Wallet nicht auszahlt. Krypto-Auszahlungen sind schnell und grenzüberschreitend – aber sie haben keinen Rechtsweg in der Schweiz.

Für Spielende in der Schweiz empfiehlt sich eine nüchterne Betrachtung: Die Anonymität, die ausländische Anbieter versprechen, bezahlt der Spielende mit fehlendem Schutz. Wer auf einer Schweizer Seite spielt, gibt die Anonymität auf – aber erhält Schutz, Limits und eine schweizweite Sperre, die bei Bedarf greift.

Das Limit pro Einzahlung

Wer mit Kryptowährungen einzahlt, kann oft höhere Summen einzahlen als mit Bankkarten. Ausländische Anbieter kennen im Extremfall keine Einzahlungsgrenze. Die Schweizer Veranstalter schon: Bei Swisslos liegt die Obergrenze für das Wallet-Guthaben bei CHF 9’999, und der Kauf von Spielguthaben ist auf höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage beschränkt.

Das schränkt Vielfachtipp-Spieler ein und begrenzt die Möglichkeiten, kurzfristig grosse Summen zu bewegen. Es ist gleichzeitig ein Schutzmechanismus: Wer in 30 Tagen nicht mehr als CHF 10’000 einzahlen kann, hat nicht die Möglichkeit, in einer emotionalen Phase ungebremst zu spielen. Das ist kein Zufall, sondern Teil des Spielerschutzkonzepts.

Boni, Gratiswetten und Quotenboosts

Boni sind kein Geschenk. Sie sind ein Marketinginstrument, das den Anbieter dazu bringen soll, neue Spielende zu gewinnen – und sie sind an Bedingungen geknüpft, die meist strenger sind als sie auf den ersten Blick wirken. Das gilt auf dem Schweizer Markt ebenso wie im Ausland.

Bei Sporttip gibt es den Kombiboost: Wer mindestens vier Voraussagen mit Einzelquote von je mindestens 1.50 kombiniert, erhält einen Bonus auf den Nettogewinn – 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert, der Boost gilt nur online und nur für Prematch-, Live- und Systemwetten. Cash-Out und der Boost schliessen sich aus: Wer vorzeitig aussteigt, verliert den Boost.

Daneben gibt es Quotenboosts und Profitboosts. Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten mit einer Voraussage – sie erhöhen die Quote für einen ausgewählten Markt. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Ereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Spielende nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert.

Warum Gratisspielguthaben nicht auszahlbar ist

Wer ein Gratisspielguthaben aus einer Promotion bekommt, kann damit wetten – aber nicht auszahlen. Das ist im Schweizer Recht so vorgesehen: Gratiswetten und Gratisspielguthaben sind keine echten Gewinne, sondern Bonusguthaben mit Umsatzbedingungen. Was am Ende als Gewinn übrig bleibt, lässt sich auszahlen – das Bonusguthaben selbst nicht.

Diese Regel schützt davor, dass Promotionen zur Geldwäsche missbraucht werden. Wer CHF 20 einzahlt und dafür CHF 20 Bonus bekommt, kann nicht einfach CHF 40 abheben. Das Bonusguthaben muss zuerst umgesetzt werden – typischerweise durch Wetten zu einer Mindestquote, oft mehrfach, innerhalb einer Frist. Wer die Bedingungen nicht erfüllt, verfällt das Bonusguthaben ersatzlos.

Dass Gratisspielguthaben nicht auszahlbar ist, steht in den Online-Bedingungen von Swisslos und gilt für jede Promotion. Wer eine Promotion annimmt, sollte die Bedingungen lesen, bevor er spielt – sonst kann es passieren, dass das vermeintliche Geschenk am Ende nur eine vorübergehende Erhöhung des Spielguthabens war.

Bonusangebote von ausländischen Anbietern

Ausländische Anbieter werben aggressiv mit «100 % Bonus», «risikofreier Wette», «erste Einzahlung verdoppelt». Die Versprechen klingen grosszügig, aber sie kommen mit Bedingungen, die in der Praxis schwer zu erfüllen sind. Eine typische Klausel: Der Bonus muss 5-mal zu Mindestquote 1.80 umgesetzt werden, bevor eine Auszahlung möglich ist. Wer nur die 1.50er-Quoten nutzt, riskiert, dass die Wetten nicht zählen.

Das Werbeverbot für nicht bewilligtes Glücksspiel in der Schweiz gilt für die Anbieter – Schweizer Gerichte haben in mehreren Fällen Bussen gegen Werbende ausgesprochen. Wer dennoch solche Werbung sieht, sollte sich bewusst sein, dass er einen Anbieter vor sich hat, der gegen geltendes Recht verstösst – ein Argument, das nicht für die Seriosität des Anbieters spricht.

Für Spielende mit Wohnsitz in der Schweiz kommt dazu: Wer auf einem ausländischen Anbieter gewinnt, hat die Gewinne nach kantonalem Steuerrecht zu versteuern. Der Kanton Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als voll steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe – das unterscheidet sich von der Behandlung Schweizer Gewinne, die unter dem Freibetrag steuerfrei sind. Es lohnt sich, vor dem ersten Tipp zu wissen, was nachher auf der Steuererklärung steht.

Zahlungsmittel und Auszahlungsgeschwindigkeit

Welche Zahlungsmittel ein Anbieter akzeptiert, hängt vom Anbieter ab – und davon, ob er in der Schweiz bewilligt ist oder nicht. Die Schweizer Veranstalter beschränken sich auf das, was die Aufsicht erlaubt: Bank- oder Postkonto im eigenen Namen, dazu Hilfsmittel wie PostFinance Pay für die Aufladung des Spielkontos.

Bei Swisslos lässt sich das Spielguthaben per PostFinance Pay direkt in der PostFinance App aufladen. Die Transaktion wird in der App bestätigt, das Geld erscheint sofort auf dem Spielkonto. Wer kein PostFinance-Konto hat, kann den Einzahlungsschein nutzen oder eine andere zugelassene Zahlungsart.

Für die Auszahlung gilt: Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung werden automatisch dem Wallet gutgeschrieben. Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert drei Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto überwiesen. Wer das Konto nicht im Profil hinterlegt hat, muss es nachholen – sonst verzögert sich die Auszahlung.

Eine kostenlose Auszahlung ist möglich: Innerhalb von 365 Tagen werden zwei Auszahlungen gratis ausgezahlt. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden. Wer häufig auszahlt, spart mit der Strategie, erst mehrere Gewinne zu sammeln und dann gebündelt abzuheben. Eine Kommission von 3 % auf CHF 500 sind CHF 15 – kein riesiger Betrag, aber auch keiner, der verschwindet.

Warum Auszahlungen nur auf das eigene Konto gehen

Das BGS schreibt vor, dass Gewinne und Spielguthaben nur auf ein Zahlungskonto im Namen der spielenden Person ausgezahlt werden. Dazu gehört auch, dass die Person bei der Registrierung identifiziert wird: Name, Adresse, Geburtsdatum, Ausweis. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft.

Diese Vorschrift verhindert Geldwäsche und schützt die spielende Person vor unrechtmässigen Auszahlungen an Dritte. Sie hat aber einen Nebeneffekt: Anonyme Auszahlungen gibt es bei Schweizer Anbietern nicht. Wer aus Geheimhaltungsgründen kein Konto im eigenen Namen verwenden will, kann bei Swisslos oder Loterie Romande nicht spielen.

Ausländische Anbieter haben diese Beschränkung nicht. Sie zahlen auf Bitcoin-Wallets, auf E-Wallets mit anderer Adresse, auf Kreditkarten von Drittpersonen – je nach Anbieter und Gerichtsbarkeit. Was sie nicht garantieren, ist die Auszahlung: Ohne Schweizer Aufsicht gibt es keine Stelle, die eine ausstehende Auszahlung durchsetzt.

Geschwindigkeit im Überblick

Die Auszahlungsgeschwindigkeit ist bei Schweizer Anbietern klar geregelt: Bei bekannter Zahlungsverbindung drei Arbeitstage für Gewinne über CHF 1’000. Kleinere Beträge gehen sofort auf das Wallet. Auszahlungen vom Wallet aufs Bankkonto dauern fünf bis zehn Arbeitstage, je nach Bank.

Bei ausländischen Anbietern schwanken die Angaben stark. Manche werben mit «Ausahlung in 24 Stunden», andere brauchen drei bis fünf Werktage. Was die Werbung verschweigt: Die Auszahlung erfolgt nur, wenn das Profil vollständig verifiziert ist. Fehlende Dokumente verzögern die Auszahlung oft um Tage, und ohne Schweizer Aufsicht gibt es keine Rekursstelle.

Mobile Nutzung und Sporttip App

Wer unterwegs tippen will, braucht eine App, die ohne Reibung funktioniert. Swisslos bietet die Sporttip App für iOS und Android. Die App ist die mobile Variante des Wettprogramms – alle Wetten, die auf der Webseite verfügbar sind, lassen sich auch in der App abgeben.

Ein praktisches Detail: Wer in der App eine Wette zusammenstellt, kann sie per QR-Code an einer Verkaufsstelle spielen. Das ist nützlich, wenn man auf dem Smartphone stöbert und am Schalter spielen will. Die Wette wird online registriert, vor Ort bezahlt – das verbindet die Bequemlichkeit der App mit der Sicherheit des Schalters.

Die Anzeige der Quoten auf dem Smartphone ist ausreichend, aber kleiner als am Desktop. Wer viele Wetten parallel verfolgt, kommt mit der App an Grenzen – für mehrfaches Wetten ist die Webseite übersichtlicher. Für gelegentliche Tipps unterwegs reicht die App aber völlig aus.

Kontosicherheit und Anzeige

Die Anmeldung in der App funktioniert wie auf der Webseite: Login-Daten, Passwort, optional eine Zwei-Faktor-Authentifizierung. Wer das Passwort vergisst, kann es per E-Mail zurücksetzen – die Identität wird über die bei der Registrierung hinterlegten Daten geprüft.

Die Anzeige der Quoten aktualisiert sich in Echtzeit. Wenn ein wichtiges Ereignis eintritt – Tor im Fussball, Satzball im Tennis –, ändern sich die Quoten binnen Sekunden. Wer eine Quote sieht und auf «Wette platzieren» tippt, sieht eine kurze Bestätigung: Die Wette ist angenommen, sobald das System die Annahme quittiert.

Eine Sporttip-Wette, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert wird, zählt mit Quote 1.00 – der Einsatz wird zurückerstattet, es gibt keinen Gewinn. Das schützt vor Wetten, die auf bereits entschiedene Ereignisse abzielen. In spielentscheidenden Situationen wie Elfmeter, Rote Karte oder Videoschiedsrichter-Entscheid kann der Anbieter laufende Wetten ebenfalls mit Quote 1.00 werten.

Livewetten und Cash-Out

Livewetten sind Wetten, die während des Spiels platziert werden – nicht vor dem Anpfiff. Die Quote passt sich an den Spielstand an: Wer nach dem 1:0 auf das Heimteam setzt, bekommt eine tiefere Quote als vor dem Spiel. Wer auf den Ausgleich setzt, bekommt eine höhere.

Das Prinzip der Livewette ist einfach: Je wahrscheinlicher ein Ereignis ist, desto niedriger die Quote. Das gilt auch für die zweite Halbzeit im Fussball, die nach dem Pausenstand neu bewertet wird. Wer kein gutes Auge für den Spielverlauf hat, zahlt dafür eine höhere Marge – der Anbieter weiss, dass Live-Spieler mehr impulsiv entscheiden.

Eine wichtige Regel: Die Wette gilt unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wer seine Wette auf den Torschützen platziert und das Spiel wegen Übertragungsproblemen nicht sehen kann, hat trotzdem gewettet. Die Live-Übertragung ist Bequemlichkeit, kein Wettrecht.

Cash-Out als Ventil – und sein Preis

Cash-Out ist die Möglichkeit, eine laufende Wette vorzeitig zu verkaufen. Statt auf den Schlusspfiff zu warten, nimmt der Spieler einen reduzierten Gewinn mit – oder einen Teil des Einsatzes zurück, wenn die Wette auf Verlust steuert. Bei Sporttip funktioniert Cash-Out für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live – aber nur online und nur als vollständiges Cash-Out. Eine Teilauszahlung ist nicht möglich.

Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn. Das ist die zentrale Erkenntnis: Wer vorzeitig aussteigt, gibt einen Teil des möglichen Gewinns ab, im Gegenzug für die Sicherheit, jetzt zu wissen, wo man steht. Cash-Out ist eine Versicherung – und Versicherungen haben ihren Preis.

Wie tief der Preis ist, hängt vom Spielstand ab. Eine Wette, die mit Quote 2.00 klar im Plus liegt, hat einen Cash-Out-Betrag, der einen guten Teil des Gewinns mitnimmt. Eine Wette, die knapp daneben liegt, hat einen Cash-Out-Betrag, der nur einen Teil des Einsatzes zurückgibt. Der Anbieter muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten – es gibt keine Garantie, dass eine bestimmte Wette cash-out-fähig ist.

Was Cash-Out kostet

Wer mit Cash-Out vorzeitig aussteigt, verzichtet auf den eingebauten Vorteil, den eine Wette entwickeln kann. Wer auf eine Kombiwette mit Gesamtquote 6.50 gesetzt hat und nach drei von vier richtigen Voraussagen kurz vor dem Cash-Out steht, gibt unter Umständen mehr ab als nötig. Der Cash-Out-Betrag wird auf Basis des aktuellen Spielstands berechnet – und da steckt die Marge des Anbieters drin.

Eine Vollkasko-Versicherung wird niemand für seine Wette abschliessen, der die Chance auf den Volltreffer will. Cash-Out ist sinnvoll, wenn man eine bestehende Wette absichern will oder eine spielerische Strategie verfolgt, die kurze Cash-Out-Intervalle nutzt. Für die meisten Spielenden gilt: Cash-Out ist ein Werkzeug für spezielle Situationen, keine Standardstrategie. Bei Sporttip ist ein ausgeführter Cash-Out zudem endgültig – eine Rückgängig-Option gibt es nicht.

Berechnung der Auszahlungsquote und der Marge

Die Auszahlungsquote ist das Verhältnis zwischen dem, was ein Markt zurückzahlt, und dem, was gesetzt wird. Sie wird berechnet als 1 geteilt durch die Summe der Kehrwerte aller Quoten des Marktes: 1 ÷ (1/Quote₁ + 1/Quote₂ + … + 1/Quote_n). Die Marge ist 1 minus die Auszahlungsquote. Sie zeigt, wie viel Prozent der Einsätze beim Anbieter bleibt.

Beispielrechnung für einen Zweiweg-Markt mit beiden Quoten 1.90:

Auszahlungsquote = 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90) = 1 ÷ (0’526 + 0’526) = 1 ÷ 1’053 = 0.95

Marge = 1 − 0.95 = 0.05 oder 5 %

Von jedem CHF 100, der auf diesen Markt gesetzt wird, fliessen im Durchschnitt CHF 95 zurück und CHF 5 an den Anbieter. Die CHF 95 werden über die Gewinne ausgeschüttet – aufgeteilt auf die Spielenden, die richtig getippt haben. Das ist die Mechanik hinter jeder Quote: Sieht der Spieler 1.90 auf beiden Seiten, steckt 5 % Marge drin.

Je asymmetrischer die Quoten, desto höher die Marge. Beispiel: Quote 1.20 für den Favoriten, Quote 5.50 für den Aussenseiter.

Auszahlungsquote = 1 ÷ (1/1.20 + 1/5.50) = 1 ÷ (0’833 + 0’182) = 1 ÷ 1’015 = 0’985

Marge = 1 − 0’985 = 0’015 oder 1.5 %

Hier ist die Marge sogar tiefer, weil die Quoten den Wahrscheinlichkeiten folgen. In der Praxis quotieren die Anbieter aber nicht perfekt – die tatsächliche Marge liegt leicht höher, weil die Buchmacher den Spread nutzen.

Wer die Auszahlungsquote kennt, kann Märkte direkt vergleichen. Ein Markt mit 95 % Auszahlungsquote ist besser als einer mit 90 %, weil von jedem gesetzten Franken mehr zurückfliesst. Bei vielen Wetten multiplizieren sich die kleinen Vorteile: Wer konsequent auf 95 % spielt statt auf 90 %, hat im Jahr spürbar mehr auf dem Spielkonto.

Wie die Auszahlungsquote im Wettschein unsichtbar bleibt

Der Wettschein zeigt die Quoten, nicht die Marge. Ein Spieler, der nur die Quoten vergleicht, sieht nicht, wie viel Prozent der Einsätze beim Anbieter bleiben. Wer zwei Anbieter vergleicht und beide zeigen dieselbe Quote 1.90, hat denselben Markt – aber einer der beiden könnte die Auszahlungsquote auf 92 % drücken, indem er eine Quote 1.85 auf einer Seite anbietet.

Eine Analogie: Die Auszahlungsquote ist die «Rendite» des Spielenden, die Marge ist die «Gebühr» des Anbieters. Wer nur die Quoten betrachtet, sieht die «Rendite» nicht – die steckt in der Beziehung zwischen den Quoten, nicht in einer einzelnen Quote.

Die zehn Anbieter im Vergleich

Die Bewertung folgt derselben Skala für alle zehn Anbieter: Schweizer Bewilligung, Quotenniveau, Limiten, Spielerschutz. Die Schweizer Bewilligung haben nur zwei. Alle anderen sind ausländische Marken, die in der Schweiz nicht bewilligt sind – sie fehlen damit per Konstruktion auf der Gespa-Liste, sind nicht an das Sperrregister angeschlossen und haben keinen Schweizer Rechtsweg.

Swisslos Sporttip

Swisslos betreibt Sporttip für die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein. Als interkantonale Genossenschaft gehört sie den Kantonen, die ihren Sitz in Basel haben und 19 Deutschschweizer Kantone plus Tessin und Liechtenstein bedienen. Die Bewilligung umfasst sowohl die Veranstalterbewilligung als auch die Spielbewilligung unter dem BGS, Aufsicht führt die Gespa.

Das Quotenniveau bei Sporttip bewegt sich im üblichen Rahmen für Grossspiele in der Schweiz – leicht über 90 % bei den grossen Märkten, etwas tiefer bei Nischen. Die Marge ist eingebaut und vom Markt vorgegeben. Wer konsequent vergleicht, kann Unterschiede zu anderen Anbietern finden, aber die Bewegung der Quoten relativ zueinander gleicht sich über die Saison an.

Limiten sind klar definiert: CHF 1 Mindesteinsatz, CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombinationswette, CHF 10’000 pro Systemwette. Wer diese Grenzen regelmässig ausreizt, spielt hoch – die meisten Spielenden liegen deutlich darunter. Eine Senkung der Verlustlimite gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden.

Der Spielerschutz ist das stärkste Argument für Sporttip: schweizweite Spielsperre, Verlustlimiten vor der ersten Wette, freiwillige Einzahlungslimite, Auszahlung nur auf Konto im eigenen Namen. Das ist mehr, als jede ausländische Seite bietet – und das funktioniert schweizweit, nicht nur auf einer Domain.

Wer Fussball, Tennis, Eishockey und Handball in den grossen Ligen spielen will, ist hier richtig. Wer exotische Märkte oder sehr grosse Einsätze braucht, stösst an Grenzen – die Limits sind bewusst eng. Sporttip bleibt die erste Adresse für Schweizer Spielende, die innerhalb des gesetzlichen Rahmens spielen wollen. Der Reingewinn von CHF 109 Mio. aus den Sportwetten im Jahr 2025 zeigt, dass das Angebot genutzt wird – und dass es funktioniert.

Loterie Romande Jouez Sport

Jouez Sport ist das Gegenstück zu Sporttip für die Westschweiz. Loterie Romande mit Sitz in Lausanne betreibt das Produkt für die sechs Westschweizer Kantone – Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Dieselbe Bewilligungsstruktur unter dem BGS, dieselbe Gespa-Aufsicht, dieselben Spielerschutzregeln.

Die Verkaufsstellen (2’350 in der Westschweiz) sind ein Vorteil, den die Loterie Romande besonders pflegt. Wer am Schalter spielt, kann eine Wette mit Beratung platzieren und die Quoten direkt sehen. Das verbindet die digitale Welt mit der analogen – wer unsicher ist, lässt sich vor Ort helfen.

Für Online-Spielende gilt dasselbe wie bei Swisslos: Wohnsitz im Vertragsgebiet, Identitätsprüfung bei der Registrierung, Limits vor der ersten Wette. Wer in Genf wohnt, kann nicht bei Sporttip spielen – und wer in Zürich wohnt, kann nicht bei Jouez Sport spielen. Die Vertragsgebiete schliessen sich aus.

Die Quoten und Limits bei Jouez Sport sind analog zu Sporttip geregelt – beide folgen dem BGS-Rahmen. Wer Westschweizer Wurzeln hat und online spielen will, kommt an Jouez Sport nicht vorbei – und an einer Seite ohne Schweizer Bewilligung muss er nicht spielen.

Betscore, BillyBets, Betclic, IviBet, Bettilt, BDMBet, MyStake, Interwetten

Diese acht Anbieter haben eines gemeinsam: keine Schweizer Bewilligung. Sie operieren von anderen Jurisdiktionen aus – manche mit Lizenzen aus Curaçao, Malta oder anderen Ländern, manche ohne klare Lizenzangabe. Was sie in der Schweiz anbieten, geschieht ohne Schweizer Aufsicht.

Die Konsequenzen für Spielende in der Schweiz: Keine Anbindung an das Sperrregister, kein Zugang zur schweizweiten Spielsperre, keine Schweizer Konsumentenschutzregelung, keine Schweizer Rekursstelle bei Streit. Die Gewinne werden nicht nach Schweizer Regeln besteuert – je nach Kanton ist das ein Nachteil. Die Werbung, die diese Anbieter in der Schweiz schalten, verstösst gegen Art. 74 Abs. 3 BGS.

Die Vorteile, die ausländische Anbieter bieten, sind real: höhere Quoten auf manchen Märkten, breitere Wettangebote, höhere Einsätze, andere Zahlungsmittel. Wer diese Vorteile sucht, soll sie kennen – aber er soll auch die Nachteile kennen. Bei einem Konflikt mit einem ausländischen Anbieter ist der Schweizer Rechtsweg versperrt.

Für jede dieser Marken gilt: Die Marke mag seriös wirken, die Lizenz mag in einem anderen Land anerkannt sein – in der Schweiz hat sie keine Gültigkeit. Die Gespa kann die Domain auf die Sperrliste setzen; eine ausländische Lizenz hilft dann nicht. Wer hier spielt, tut das im klaren Wissen, dass er die Schweizer Schutzmechanismen verlässt.

Steuerliche Behandlung von Wettgewinnen

Sportwettgewinne aus bewilligten Grossspielen sind in der Schweiz einkommenssteuerfrei bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn. Der Bund setzt den Freibetrag auf CHF 1’071’000 ab dem 1.1.2026 fest (2025 waren es CHF 1’070’400). Über dem Freibetrag zieht der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ab, die über die Steuererklärung zurückgefordert werden kann.

Die meisten Spielenden gewinnen nie eine solche Summe. Wer im Jahr einige hundert Franken Wettgewinn macht, bleibt steuerfrei. Wer eine Glückssträhne hat und den Freibetrag überschreitet, bekommt vom Veranstalter die Verrechnungssteuer abgezogen – und kann sie zurückfordern.

Anders bei Gewinnen von ausländischen Anbietern. Diese unterliegen keiner Schweizer Verrechnungssteuer – aber der Kanton Thurgau behandelt sie nach eigener Praxis als voll steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Andere Kantone haben unterschiedliche Regelungen, und es gilt immer die kantonale Steuerverwaltung als Ansprechpartner. Wer die Höhe und die Herkunft seiner Gewinne dokumentiert, hat die Unterlagen für die Steuererklärung beisammen.

Die eidgenössische Spielbankenabgabe und andere Steuern

Die Schweiz kennt keine Wettsteuer auf den Einsatz. Weder der Bund noch die Kantone erheben eine Steuer darauf, einen Tipp zu platzieren. Was es gibt, ist die Verrechnungssteuer auf Gewinne über dem Freibetrag – und die eidgenössische Spielbankenabgabe, die nur Spielbanken betrifft, nicht Sportwetten.

Für ausländische Anbieter gilt: Sie ziehen in der Regel keine Schweizer Verrechnungssteuer ab. Der Spielende bekommt den Bruttobetrag ausgezahlt und muss ihn selbst versteuern, falls sein Kanton das verlangt. Das ist ein weiterer Grund, warum ausländische Anbieter steuerlich uninteressant wirken – die Realität ist aber, dass die Steuerpflicht nicht verschwindet, sondern sich verlagert.

Häufige Fragen zu Wettenanbietern in der Schweiz

Welche Wettanbieter sind in der Schweiz erlaubt?

In der Schweiz dürfen nur Swisslos (Sporttip) und Loterie Romande (Jouez Sport) Sportwetten anbieten. Beide haben eine Veranstalter- und eine Spielbewilligung unter dem Geldspielgesetz; die Aufsicht führt die Gespa. Jede andere Seite arbeitet ohne Schweizer Bewilligung.

Wie viele Wettanbieter für Sportwetten gibt es in der Schweiz tatsächlich?

Genau zwei: Sporttip für die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein, sowie Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone. Ausländische Anbieter ohne Schweizer Bewilligung sind in der Zahl nicht enthalten, weil sie in der Schweiz nicht bewilligt sind.

Was bedeutet es, wenn ein Anbieter nur eine Lizenz aus dem Ausland besitzt?

Eine ausländische Lizenz hat in der Schweiz keine Gültigkeit (Art. 4 BGS). Es gibt keine Schweizer Aufsicht, keine Anbindung an das Sperrregister und keinen Schweizer Rechtsweg. Gewinne sind je nach Kanton steuerpflichtig, die Sperrliste kann die Domain blockieren. Schutzmechanismen greifen nicht.

Welcher Wettanbieter hat die besten Quoten?

Kein Anbieter hat dauerhaft die beste Quote. Quoten schwanken mit der Wettlage, dem Markt und der Zeit. Bei Sporttip bewegen sich die Quoten im üblichen Rahmen für bewilligte Grossspiele – meist eine Auszahlungsquote von 90 bis 95 Prozent bei grossen Märkten. Wer konsequent vergleicht, gewinnt kleine Vorteile, aber einzelne Anbieter sind nicht dauerhaft überlegen.

Wohin werden Gewinne ausgezahlt?

Gewinne werden auf das Bank- oder Postkonto im eigenen Namen der spielenden Person ausgezahlt. Bei Swisslos gehen Gewinne bis CHF 1’000 auf das Wallet, höhere Beträge binnen drei Arbeitstagen auf das hinterlegte Konto. Auszahlungen auf Konten anderer Personen, auf Krypto-Wallets oder auf ausländische Konten ohne Schweizer Anbindung sind nicht möglich.

Was ist die Sperrliste der Gespa?

Die Gespa führt eine Liste von Domains ausländischer Glücksspielanbieter, die in der Schweiz per DNS-Sperre unzugänglich sind. Die Liste wird laufend aktualisiert; Endstand 2025 waren 671 Domains gesperrt. Schweizer Veranstalter sind nicht auf der Liste – sie sind bewilligt und brauchen keine Sperre. Wer eine Seite aus der Liste aufruft, wird von den Schweizer Internetprovidern blockiert.

Inhalt erstellt vom Team «asiahandicapch»