Eine Wettseite für alles in der Schweiz – was geht, was nicht

Updated Oktober 2026
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Oktober 18, 2026 · Stand gegen Swisslos Spielregeln (Version 4.2) und die Gespa-Liste der bewilligten Sportarten und Wettarten.

Tautropfen glitzern auf dem Netz eines Tores am Rand eines Trainingsplatzes im ersten Morgenlicht.
Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1'000 und für eine Systemwette CHF 10'000.

Eine einzige Wettseite, die «alles» abdeckt – jede Sportart, jede Wettart, jedes Limit – gibt es in der Schweiz schlicht nicht. Wer hier wettet, hat die Wahl zwischen zwei Veranstaltern, die im Auftrag der Kantone arbeiten, und einer langen Liste ausländischer Seiten, die ohne Schweizer Bewilligung operieren. Beide Wege haben ihre Logik: Die Inland-Lösung deckt das ab, was das Geldspielgesetz erlaubt, schliesst aber esports, viele exotische Märkte und höhere Einsätze aus. Die ausländische Variante wirkt grenzenlos, lässt aber den Schweizer Schutzraum – Verlustlimiten, Spielsperre, Sperrliste – vermissen.

Die beiden zugelassenen Veranstalter Swisslos Sporttip und Loterie Romande Jouez Sport leisten unterschiedliches – die folgenden Abschnitte zeigen, was ihre Boni wert sind und wo ausländische Anbieter trotz fehlender Bewilligung rangieren, basierend auf den Zahlen, die Swisslos und Loterie Romande selbst in ihren Spielregeln nennen.

Boni und Gratiswetten bei Schweizer Veranstaltern

Schweizer Werbeaktionen sind klein, weil das Geldspielgesetz Gratisspielguthaben unter den Vorbehalt der Aufsichtsbehörde Gespa stellt: Anbieter brauchen für jedes kostenlose Guthaben deren vorgängige Zustimmung. Wer von einem «Bonus» spricht, meint bei Sporttip oder Jouez Sport deshalb keinen klassischen Einzahlungsbonus mit hundert Prozent oder mehr, sondern eng umrissene Aktionen auf das vorhandene Spielguthaben.

Eine Wanduhr hängt in einem ruhigen Büro, davor ein aufgeräumter Tisch mit einer Pflanze.
Bei Sporttip umfasst die reguläre Spielzeit die reguläre Spieldauer (etwa Fussball 90 Minuten) plus Nachspielzeit.

Was Sporttip an Aktionen führt

Bei Sporttip ist der sichtbarste Mechanismus der Kombiboost. Er gilt nur online – Prematch, Live und Systemwetten – und verlangt mindestens vier Voraussagen, jede einzelne mit Quote 1.50 oder höher. Der Bonus auf den Nettogewinn steigt mit der Anzahl Voraussagen: 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert; die genauen Werte legt Swisslos pro Aktion fest. Wer darunter liegt, sieht nur den normalen Gewinn. Wer bei einer Voraussage unter Quote 1.50 landet, bekommt auf das ganze Ticket keinen Boost – das ist der eigentliche Preis der Aktion.

Daneben gibt es Quotenboosts und Profitboosts. Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen ausgewiesenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung begrenzt. Bei einem Cash-Out verfällt der Boost – wer früh aussteigt, verliert die Prämie. Das ist die andere Seite solcher Werbeaktionen: Sie belohnen Geduld und genaues Treffen einer Quote, nicht das vorzeitige Sichern eines Gewinns.

Sporttip kennt keine klassische «Gratiswette» im ausländischen Sinn und keine Einzahlungs-Aktionen. Was als Werbeaktion auftaucht, ist im Spielregel-Werk Version 4.2 festgehalten.

Was Jouez Sport anders macht

Die Loterie Romande bietet in der Westschweiz Gratisspielguthaben und Promotionen an, die sie über die offizielle Plattform jeux.loro.ch ausspielt. Die genauen Konditionen sind in den jeweiligen Aktionsbedingungen beschrieben; ein globaler Einzahlungsbonus existiert auch hier nicht. Da nur Westschweizer Kantone bedient werden, sind die Aktionen regional abgestimmt und auf Französisch ausgewiesen.

Wer in einem Deutschschweizer Kanton wohnt, kann bei Loterie Romande kein Konto eröffnen – das Account-System verlangt Wohnsitz im eigenen Vertragsgebiet. Umgekehrt gilt dasselbe für Sporttip und Westschweizer Adressen. Das macht den Vergleich der Aktionsbedingungen über Sprachgrenzen hinweg etwas unüblich: Die Bedingungen sind unterschiedlich formuliert, die Mechanik aber ähnlich eng.

Wie die Boni wirklich zu lesen sind

Die wichtigste Rechnung rund um Werbeaktionen ist nicht der ausgelobte Prozentsatz, sondern der Nettogewinn, der nach den Bedingungen tatsächlich ankommt. Kombibonus, Quotenboost oder Profitboost addieren sich nicht; sie schliessen einander je nach Aktion aus. Wer jeden Boost mitnimmt, fällt irgendwann aus der Wertung.

Dazu kommt: Sporttip und Loterie Romande sind gemeinwohlorientiert, nicht gewinnmaximierend. Die Reingewinne fliessen in kantonal genutzte Fonds und in die Stiftung Sportförderung Schweiz. 2025 schüttete Swisslos CHF 562 Mio. aus – CHF 506 Mio. an kantonale Fonds und CHF 56 Mio. an die Sporthilfe –; CHF 109 Mio. davon stammten aus Sportwetten. Die Aktionsbedingungen fallen entsprechend zurückhaltend aus, weil im Geschäftsmodell kein Marktanteilsdruck übermässige Boni erzwingt.

Wem ein grosszügiger Willkommensbonus wichtig ist, wird bei den Schweizer Veranstaltern nicht fündig – diese Seite der Wertschöpfung gehört einem anderen Markt an, mit anderem Rechtsrahmen und ohne Schweizer Schutz. Das rangiert diese Anbieter im Gesamtbild tief, lässt aber die Frage offen, ob die Spielerin in der Schweiz überhaupt dort spielen will. Dazu später mehr.

Ranking und Vergleich der zehn Wettseiten

Einordnung der Anbieter nach Schweizer Bewilligung

Anbieter Schweizer Bewilligung Veranstalter Ausgewiesene Lizenz
Swisslos Sporttip Bewilligung nach BGS SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel Gespa, Grossspiel
Loterie Romande Jouez Sport Bewilligung nach BGS Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande) Gespa, Grossspiel
Interwetten ohne Schweizer Bewilligung nicht ausgewiesen ausländisch, in der Schweiz ohne Rechtskraft
Jackbit ohne Schweizer Bewilligung nicht ausgewiesen ausländisch, in der Schweiz ohne Rechtskraft
Rainbet ohne Schweizer Bewilligung nicht ausgewiesen ausländisch, in der Schweiz ohne Rechtskraft
MyStake ohne Schweizer Bewilligung nicht ausgewiesen ausländisch, in der Schweiz ohne Rechtskraft
22Bet ohne Schweizer Bewilligung nicht ausgewiesen ausländisch, in der Schweiz ohne Rechtskraft
BetPanda ohne Schweizer Bewilligung nicht ausgewiesen ausländisch, in der Schweiz ohne Rechtskraft
Betclic ohne Schweizer Bewilligung nicht ausgewiesen ausländisch, in der Schweiz ohne Rechtskraft
WirWetten ohne Schweizer Bewilligung nicht ausgewiesen ausländisch, in der Schweiz ohne Rechtskraft

Die Tabelle trennt die zwei erlaubten Veranstalter klar von allem, was darüber hinaus beworben wird. Eine ausländische Lizenz – aus Curaçao, Malta oder einem anderen Staat – hat in der Schweiz keine Rechtskraft (Art. 4 BGS). Aus diesem Grund sind die acht Anbieter ohne Schweizer Bewilligung in derselben Spalte zusammengefasst; eine Reihung unter ihnen griffe auf Kriterien zurück, die für die Entscheidungsfindung in der Schweiz keine Rolle spielen.

Swisslos Sporttip – der Inland-Standard

Swisslos Sporttip operiert mit einer Schweizer Veranstalterbewilligung und einer eigenen Spielbewilligung für die Marke Sporttip. Das Geldspielgesetz begrenzt die Anbieterstruktur bewusst auf zwei Veranstalter – Swisslos für die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein, Loterie Romande für die Romandie – und definiert so, wer in der Schweiz überhaupt Sportwetten anbieten darf. Sporttip ist seit Jahrzehnten der einzige Inland-Anbieter seines Vertragsgebiets und hat aus dieser Stellung ein stabiles Angebot, aber kein aggressives Bonusprogramm entwickelt.

Sportarten und Wettarten folgen der Gespa-Liste. Diese Liste wird regelmässig angepasst; die aktuelle Version datiert auf den 10. September 2026. Wer eine Wette sucht, die dort nicht steht, ist ausgeschlossen – auch wenn der internationale Markt sie führen würde. Das betrifft etwa Wetten auf Eckbälle, Karten, einzelne Halbzeitenstatistiken oder esports; solche Märkte tauchen in der Gespa-Liste schlicht nicht auf. Wer das nicht akzeptieren will, hat die Inland-Lösung bereits verworfen.

Die Einsatzlimiten sind eng gesteckt: Einzel- und Kombinationswetten beginnen bei CHF 1, enden bei CHF 1’000, Systemwetten reichen bis CHF 10’000. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen anpassen; eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Wer höhere Einsätze gewöhnt ist, reibt sich daran – aber genau diese Grenze gehört zum Schutzkonzept. Cash-Out ist nur online verfügbar und nur als voller Cash-Out, ohne Teilauszahlung; Swisslos garantiert nicht, dass Cash-Out für jeden Markt angeboten wird.

Livewetten laufen auch dann, wenn eine Übertragung fehlt. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Ausgangs platziert werden, wertet Swisslos mit Quote 1.00; in spielentscheidenden Situationen wie Elfmeter, Roter Karte oder Videoschiedsrichter-Entscheid kann sie Wetten ebenfalls so werten. Der Sporttip-Kombiboost belohnt mehr Voraussagen, der Quoten- oder Profitboost ein einzelnes Ereignis – alles mit den in «Was Sporttip an Aktionen führt» erläuterten Grenzen.

Der Gewinn berechnet sich aus Einsatz × Quote; bei Kombinationen aus dem Produkt der Einzelquoten, zuerst auf zwei Stellen gerundet, dann auf fünf Rappen genau abgerundet. Bei Annullierung von Ereignissen greifen klare Regeln: Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nachgeholt, ist die Einzelwette ungültig (Rückzahlung); in Kombinationen erhält die betroffene Voraussage Quote 1.00. Sporttip Gewinne, die nicht innert 26 Wochen nach der Auswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Swisslos-Zwecks; eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per Einschreiben zu erheben.

Auszahlung: Bis CHF 1’000 pro Spielbestätigung wandert automatisch ins Wallet; darüber liegende Summen werden bei bekannter Bankverbindung innert 3 Arbeitstagen auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Konto überwiesen. Aufladen lässt sich das Wallet per PostFinance Pay oder Einzahlungsschein ab CHF 20, mit einem Tageslimit von CHF 10’000 pro 30-Tage-Fenster und einer Wallet-Obergrenze von CHF 9’999 vor dem nächsten Kauf.

Sporttip ist die Inland-Wahl für alle, die im Deutschschweizer Vertragsgebiet wohnen, mit gesetzlichem Schutzrahmen spielen wollen und mit dem geschlossenen Wettangebot der Gespa-Liste auskommen. Wer aus dieser Konstellation fällt – höhere Limits, breitere Märkte, Wetten auf Trainingsläufe – ist bei Sporttip falsch bedient.

Loterie Romande Jouez Sport – Inland für die Westschweiz

Loterie Romande führt Jouez Sport mit derselben Bewilligungslogik, aber für die sechs Westschweizer Kantone. Sitz des Veranstalters ist Lausanne; das Unternehmen unterhält 2’350 Verkaufsstellen in der Romandie und beschäftigt 221 Mitarbeitende. Damit ist die operative Grösse erkennbar – ein Filialnetz, das in der Deutschschweiz so nicht vorhanden ist.

Die Trennung ist rechtlich, nicht sportlich: Loterie Romande darf dieselbe Gespa-Liste spielen wie Swisslos, also kein grösseres Wettangebot, aber identische Sportarten und Wettarten. Wer in Genf oder Lausanne wettet, hat damit den genau gleichen Marktzugang wie Zürich oder Bern – vorausgesetzt, die Person wohnt im Vertragsgebiet.

Promotionen bei Loterie Romande orientieren sich an Aktionszyklen und sind in den jeweiligen Bedingungen ausgewiesen. Es gilt dasselbe Bild wie bei Sporttip: zurückhaltend, bewilligungspflichtig, ohne breite Willkommenspakete. Online verlangt die Registrierung einen Schweizer Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Westschweizer Vertragsgebiet, ein Mindestalter von 18 und keine bestehende Spielsperre. Identitätsabgleich läuft über die eingelesenen Ausweisdaten und Adressdatenbanken.

Jouez Sport eignet sich für Westschweizer Spielerinnen und Spieler, die Wert auf lokale Verkaufsstellen, französische Kommunikation und die volle Inland-Konformität legen. Gegenüber Sporttip gibt es keinen inhaltlichen Vorsprung, weil beide derselben Gespa-Liste folgen.

Ausländische Anbieter – was sie sind und was sie nicht sind

Interwetten, Jackbit, Rainbet, MyStake, 22Bet, BetPanda, Betclic und WirWetten sind in der Schweiz ohne Bewilligung. Eine ausländische Konzession hat in der Schweiz keine Rechtskraft (Art. 4 BGS). Das heisst konkret: Diese Anbieter dürfen in der Schweiz nicht um Kundschaft werben. Werbung für in der Schweiz nicht bewilligtes Glücksspiel ist verboten und mit Busse bis CHF 500’000 strafbar (Art. 74 Abs. 3, Art. 131 BGS). Die Spielerin selbst wird nicht bestraft; die Strafverfolgung richtet sich gegen den Anbieter.

Die Konsequenz für Spielende: Ohne Schweizer Bewilligung besteht kein Anschluss an die Schweizer Spielsperre, kein Zugriff auf die kantonalen Schutzmechanismen, keine Schweizer Rekursmöglichkeit bei Streit. Das hat handfeste Folgen: Auszahlungsprobleme, Kontosperrungen, Bonusstreitigkeiten fallen in die jeweilige ausländische Gerichtsbarkeit. Wer dort spielt, hat zudem keine automatische Schweizer Verlustlimite; die Schutzlogik der inland-orientierten Aufsicht endet an der Grenze.

Das Hauptargument für diese Anbieter liegt im breiteren Wettangebot – mehr Sportarten, mehr Märkte, mehr Spezialwetten, oft höhere Limits und ein Bonusprogramm nach internationalem Zuschnitt. Das ist die Gegenleistung für den fehlenden Schweizer Schutz. Wer auf Inland-Schutz Wert legt, hat diese Anbieter bereits ausgeschlossen.

Was eine Wettseite für Sportarten leisten kann – und wo die Schweiz Grenzen setzt

Der Traum von einer einzigen Plattform, auf der Fussball, Eishockey, Tennis, MMA, Surfen, Schach und esports gleichberechtigt nebeneinander stehen, ist im Schweizer Recht nicht erfüllbar. Das Geldspielgesetz definiert genau zwei Veranstalter für Sportwetten: Swisslos und Loterie Romande. Beide bewegen sich innerhalb der Gespa-Liste der bewilligten Sportarten und Wettarten. Wer mehr will, kann nur zu einem ausländischen Anbieter ausweichen – mit den im Abschnitt «Ausländische Anbieter – was sie sind und was sie nicht sind» genannten Folgen für Schutz und Rechtsschutz.

Die Folge ist eine zweischichtige Landschaft: Die Inland-Schicht garantiert, dass alles, was angeboten wird, durch die Aufsicht gegangen ist. Die Auslands-Schicht verspricht mehr Breite, aber ohne Schweizer Aufsicht. Wer «eine Wettseite für alles» sucht, muss sich also zuerst entscheiden, welcher Schutz ihm wichtiger ist – eine Wahl, die das Schweizer Recht dem Markt ausdrücklich aufzwingt.

Welche Wetten in der Schweiz überhaupt erlaubt sind

Die Gespa-Liste vom 10. September 2026 (Art. 25 BGS, Art. 29 VGS) bestimmt, was Sporttip und Jouez Sport anbieten dürfen. Auf dieser Liste stehen Wettbewerbe, Sportarten und Wettarten, die einzeln aufgeführt sind. Was nicht auf der Liste steht, darf nicht angeboten werden.

Konkrete Beispiele: Qualifikationsrunden nur, wenn sie ausdrücklich aufgeführt sind; Frauenwettbewerbe nur, wenn sie ausdrücklich aufgeführt sind; Rangwetten nur, wenn das Ranking über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder das Podium entscheidet; keine Wetten auf Trainingsläufe. Die Liste enthält keine Eckball- oder Kartenmärkte und keinen esports-Bereich. Veranstaltungen mit überwiegend Minderjährigen sind ausgeschlossen (Art. 25 Abs. 2 BGS).

Das ist die wichtigste Einordnung für jede Spielerin: Die Inland-Lösung ist vollständig innerhalb des Listenkorbs, nicht darüber hinaus. Was die Liste enthält, deckt Fussball, Eishockey, Tennis, Handball, Unihockey, die wichtigsten Randsportarten und Langzeitwetten auf Meisterschaften ab – ausreichend für den Schweizer Publikumsgeschmack, aber systematisch enger als das, was internationale Anbieter listen.

Einsatzlimiten und die Frage des Kapitals

Bei Sporttip betragen die Mindesteinsätze für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, die Höchsteinsätze für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000; Systemwetten sind bis CHF 10’000 möglich. Loterie Romande legt vergleichbare Werte in ihren eigenen Bedingungen fest. Wer höhere Einsätze gewohnt ist, kann Inland maximal System spielen, und auch dort ist die Grenze gedeckelt. Für Hochroll-Spielerinnen ist Inland damit prinzipiell zu klein.

Umgekehrt: Die niedrigen Mindesteinsätze machen die Inland-Lösung für Gelegenheitsspieler attraktiv. CHF 1 ist im internationalen Vergleich eine der untersten Limite und senkt die Eintrittsschwelle spürbar.

Kombiwetten, Boosts und Boni im Inland

Die reguläre Spielzeit bei Sporttip umfasst die Spieldauer (Fussball: 90 Minuten) plus Nachspielzeit. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung werden nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert; nimmt Swisslos irrtümlich eine Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombiwette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Das schützt Swisslos vor Mehrfachauswertung derselben Logik.

Der Sporttip-Kombiboost, Quotenboost und Profitboost sind oben bereits beschrieben. Sie sind Inland-Standard und nicht mit internationalen Bonusstrukturen vergleichbar.

Cash-Out und Livewetten Inland

Cash-Out bei Sporttip funktioniert für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live. Es gibt nur eine vollständige Auszahlung – keine Teil-Cash-Outs – und nur, wenn die Wette online abgeschlossen wurde. Einmal ausgeführt, lässt sich Cash-Out nicht rückgängig machen. Der Cash-Out-Betrag liegt immer unter dem möglichen nicht vorzeitigen Wettgewinn, hängt vom Spielstand ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden; Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten. Das ist die andere Seite der Funktion: Sie belohnt Nervenstärke, aber bei einem späten Tor kann sie genauso leer ausgehen.

Bei Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis tatsächlich übertragen wird. Wer nach einem Tor oder einer Roten Karte noch schnell «Sieg Heimmannschaft» tippt, erhält eine Wette mit Quote 1.00 – ein klarer Schutz gegen Ausreisser.

Rechtslage in der Schweiz: Bewilligung, Sperrliste, Schutz

Die Schweiz reguliert Sportwetten über das Geldspielgesetz und die Geldspielverordnung. Beide Texte sind im öffentlichen Recht verbindlich; sie wurden nicht von den Anbietern verfasst. Wer eine Inland-Lösung wählt, spielt innerhalb dieses Rahmens; wer eine ausländische wählt, spielt ausserhalb.

Eine Uferpromenade an einem Schweizer See liegt am frühen Morgen leer da, am anderen Ufer ragen Berge auf.
Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen (Oberlimite CHF 9'999, unter 21 Jahren CHF 1'000).

Das Geldspielgesetz und seine zwei Veranstalter

Das Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019) ordnet Online-Sportwetten als Grossspiel ein (Art. 3 lit. c und e) und definiert eine Bewilligung pro Veranstalter und pro Spiel (Art. 21–25 BGS); die Bewilligung gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS). Aufsichtsbehörde ist die Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht, Bern) – nicht die ESBK, die nur Casinos überwacht. Das Geldspielkonkordat ist seit 1.1.2021 in Kraft.

Die Kantone haben in einem politischen Prozess entschieden, nur zwei Veranstalter zuzulassen: Swisslos für die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein; Loterie Romande für die Romandie. Eine Liste weiterer Schweizer Buchmacher existiert nicht, weil es keine weiteren Bewilligungen gibt. Die Gespa veröffentlicht nur die Sperrliste gesperrter ausländischer Domains.

Ein Online-Konto bei einem Schweizer Veranstalter verlangt Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in der Schweiz (Art. 47 Abs. 3 VGS) und in der Praxis im Vertragsgebiet des jeweiligen Veranstalters. Die Spielerin muss mindestens 18 Jahre alt sein; Minderjährige sind zur Online-Teilnahme nicht zugelassen (Art. 72 BGS). Pro Person ist nur ein Konto zugelassen, mit verifizierter Identität (Art. 47–52 VGS). Die Reingewinne der Inland-Anbieter fliessen in gemeinnützige Zwecke der Kantone (Art. 125 BGS).

Ausländische Anbieter und die Sperrliste

Eine ausländische Lizenz – gleich aus welchem Land – hat in der Schweiz keine Rechtskraft (Art. 4 BGS). Das Organisieren von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist eine Straftat: Bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe; bei gewerbsmässigem Handeln bis zu fünf Jahre (Art. 130 BGS). Die Spielerin wird nicht bestraft, aber im Verfahren gegen den Anbieter können Einsätze und Gewinne eingezogen werden. Schutz und Fairness-Kontrolle durch Schweizer Aufsicht bestehen nicht.

Die Gespa führt eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekomanbieter per DNS blockieren (Art. 86–93 BGS). Die erste Liste erschien am 3. September 2019; Ende 2025 umfasste sie 671 Domains. Gesperrte Domains tauchen unter neuen Adressen wieder auf – die Gespa spricht von «Domain-Hopping» und nennt Interwetten und Bet-at-Home als Akteure, die ihre Domains regelmässig ersetzen. Die Liste wird laut Gespa innert Stunden aktualisiert. Eine blockierte Domain zu öffnen ist kein Verhalten, das rechtliche Folgen für die Spielerin hat – die Sperre richtet sich gegen den Anbieter.

Werbung, Boni und ausländische Anbieter

Werbung für Glücksspiel darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten (Art. 74 BGS). Werbung für in der Schweiz nicht bewilligtes Glücksspiel ist verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS) und wird mit Busse bis CHF 500’000 bestraft (Art. 131 BGS). Gratiswetten oder Gratisspielguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS); im Jahr 2025 erteilte die Gespa 24 Einwilligungen an Loterie Romande und 8 an Swisslos. Es existiert keine zeitliche Werbesperre. Bonusbeträge und Bedingungen kommen ausschliesslich aus den Bedingungen jedes Anbieters.

Was eine einzelne Wette kostet – ein Rechenbeispiel zur Marge

Wer Wettquoten vergleicht, schaut auf den Auszahlungsschlüssel. Der Quotenschlüssel eines Marktes ist die Summe der reziproken Quoten aller Ausgänge: 1 ÷ (1/Quote₁ + … + 1/Quote_n). Die Marge ist 100 % minus diesem Wert. Beispiel: Ein Zwei-Wege-Markt mit beiden Quoten 1.90 hat einen Auszahlungsschlüssel von 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90) ≈ 95 % und damit eine Marge von rund 5 %. Eine typische Inland-Quote in einer Hauptliga liegt in dieser Grössenordnung; internationale Anbieter liegen oft zwischen 4 % und 8 %, je nach Markt und Wettbewerb. Bei Livewetten steigt die Marge typischerweise, weil die Anbieter das Echtzeit-Risiko höher gewichten.

Die Marge ist das, was der Buchmacher im Schnitt pro eingesetztem Franken behält – sie ist der Preis, den die Spielerin für die Wettmöglichkeit zahlt. Eine Marge von rund 5 % heisst: Von CHF 100 Einsatz fliessen langfristig ungefähr CHF 95 zurück; die restlichen CHF 5 bleiben beim Anbieter. Der Auszahlungsschlüssel schwankt von Markt zu Markt; bei Spezialwetten und exotischen Ligen kann er deutlich darunter liegen.

Die Marge ist nicht dasselbe wie die Wettsteuer – eine Schweizer Wettsteuer auf den Einsatz existiert nicht. Gewinne aus Schweizer Sportwetten sind bis zum Steuerfreibetrag einkommensteuerfrei; der Freibetrag liegt bei der direkten Bundessteuer ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000, die kantonalen Freibeträge unterscheiden sich und sind vom Kanton abhängig. Über dem Freibetrag zieht der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ab; die Spielerin kann diese zurückfordern, indem sie den Gewinn in der Steuererklärung deklariert. Für typische Wettgewinne fällt weder Einkommensteuer noch Verrechnungssteuer an.

Ausländische Gewinne fallen nicht unter die Schweizer Verrechnungssteuer; die kantonale Steuerpraxis behandelt sie aber meist als voll steuerbares Einkommen – der Kanton Thurgau macht das ausdrücklich, und andere Kantone ziehen nach. Eine Spielerin, die regelmässig bei ausländischen Anbietern gewinnt, sollte die Frage mit dem kantonalen Steueramt oder einem Steuerberater klären.

Verantwortungsvolles Spielen: Verlustlimiten, Spielsperre und Schweizer Schutz

Spielerschutz im Inland funktioniert über zwei Schichten: selbst gesetzte Verlustlimiten und die Spielsperre. Beide wirken nur bei Schweizer Veranstaltern; auf ausländischen Seiten fehlt die Schweizer Anbindung, dort gelten die Regeln des Lizenzlandes – sofern ein solches besteht.

Verlustlimiten, die jede Spielerin selbst setzt

Bei Sporttip müssen Spielende vor der ersten Teilnahme Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, bei Minderjährigen – die ohnehin nicht teilnehmen dürfen, hier aber als Vergleichswert genannt ist – bei CHF 1’000. Eine Senkung der Limite greift sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich, als zusätzliche Kontrolle unabhängig vom Verlust.

Loterie Romande folgt dem gleichen Prinzip und legt die eigenen Werte in ihren Teilnahmebedingungen fest. Beide Inland-Veranstalter sind verpflichtet (Art. 87 VGS), mindestens einen Höchstwert für täglichen, wöchentlichen oder monatlichen Einsatz oder Verlust zu verlangen. Die genauen Werte sind Operator-Logik, nicht staatliche Vorgabe; die Gespa hat in dieses Schutzkonzept eingegriffen, indem sie überhaupt eine Limite verlangt.

Eine staatliche Einzahlungs-Obergrenze existiert in der Schweiz nicht. Wer höhere Verluste unterbinden will, muss eigene Limite setzen oder die Spielsperre aktivieren. Die Spielerin trägt die Verantwortung – der Staat liefert die Infrastruktur, aber nicht die persönliche Disziplin.

Spielsperre und das Schweizer Sperrregister

Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Wer sich für 30 Tage sperrt, bleibt 30 Tage gesperrt. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen – dem Sperrregister – und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie für das Fürstentum Liechtenstein. Eine freiwillige Sperre kann frühestens nach drei Monaten aufgehoben werden (Art. 84 VGS); eine fachliche Stelle ist einzubinden (Art. 81 BGS). Die Spielerin bekommt erst nach dieser Frist und dieser Stelle Zugang zum Verfahren.

Loterie Romande führt das gleiche Register und die gleiche Logik. Überindebtete oder suchtkranke Personen werden im Sperrregister eingetragen; ein Auszahlungsanspruch gegenüber gesperrten oder minderjährigen Spielenden besteht nicht (Art. 45 BGS). Das ist die rechtliche Konsequenz der Sperre: Sie wirkt, und sie ist endgültig, solange die Frist läuft.

Schutzlücke bei ausländischen Anbietern

Bei Interwetten, Jackbit, Rainbet, MyStake, 22Bet, BetPanda, Betclic oder WirWetten besteht kein Anschluss an das Schweizer Sperrregister. Eine Spielsperre in der Schweiz blockiert Inland-Konten, nicht aber ausländische. Wer sich in der Schweiz sperrt, kann bei einem ausländischen Anbieter weiterspielen, sofern die DNS-Sperre greift – und selbst dann über VPN, alternative Domains oder andere Umgehungen.

Die Konsequenz: Schweizer Spielerschutz endet an der Inland-Grenze. Wer bei einem ausländischen Anbieter spielt, fällt in dessen eigenes Schutzkonzept – und das ist nicht das Schweizer. Eine Spielerin, die der Schweizer Schutzlogik vertraut, indem sie sich im Inland sperrt, sollte sich bewusst sein, dass diese Sperre ausländische Konten nicht erfasst.

Testkäufe und Vertrauen

Die Gespa führt regelmässig Testkäufe an Verkaufsstellen durch. Bei Sporttip-Verkaufsstellen wurde 2025 in 47,5 % von 200 Fällen an Minderjährige verkauft – eine hohe Rate, die zeigt, dass selbst der Inland-Kanal nicht hermetisch dicht ist. Online funktioniert die Altersprüfung über die Identitätsabgleich-Routine von Swisslos und Loterie Romande: Ausweis wird hochgeladen, Adresse gegen Datenbanken geprüft, Mehrfachregistrierung ausgeschlossen. Das System gilt als robust, ist aber nicht unfehlbar.

Wer sich auf den Schweizer Schutz verlässt, bekommt ein klar definiertes System. Wer den Schweizer Schutz aufgibt, um auf ausländischen Seiten zu spielen, sollte sich bewusst sein, dass dieser Weg auch die Kinder, die Sperre und die Verlustlimite umgeht.

Abschlussgedanken zu Inland und Ausland

Die Frage «Welche Wettseite für alles?» hat in der Schweiz keine einzelne Antwort, sondern eine Antwort-Struktur: Inland heisst Swisslos oder Loterie Romande, je nach Wohnsitz im Deutschschweizer oder Westschweizer Vertragsgebiet. Ausland heisst eine der genannten Plattformen ohne Schweizer Bewilligung – mit eigenem Schutzregime und ohne Schweizer Rechtsschutz.

Wer den Schweizer Schutz will, spielt bei Sporttip oder Jouez Sport. Wer ein breiteres Wettangebot, höhere Limits oder internationale Bonusstrukturen sucht, spielt im Ausland – und akzeptiert, dass die Schweizer Sperrliste seinen Anbieter blockieren kann. Der Vergleich ist offen; er entscheidet sich nicht an einer Quote, sondern an der Frage, was Schutz und Aufsicht der Spielerin bedeuten.

Häufige Fragen zur Wettseite für alles in der Schweiz

Gibt es in der Schweiz eine einzige Wettseite, die alle Sportarten abdeckt?

Nein, im Inland decken nur Swisslos Sporttip und Loterie Romande Jouez Sport Sportwetten ab, und beide bewegen sich innerhalb der Gespa-Liste der bewilligten Sportarten und Wettarten. Wetten auf Eckbälle, Karten, esports oder exotische Märkte sind dort nicht im Programm. Wer darüber hinaus wetten will, kann nur auf ausländische Anbieter ohne Schweizer Bewilligung ausweichen.

Welche Veranstalter dürfen Sportwetten in der Schweiz anbieten?

Gemäss Geldspielgesetz und Geldspielkonkordat sind nur zwei Veranstalter zugelassen: Swisslos, das Sporttip für die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein führt, und Loterie Romande, das Jouez Sport für die Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura betreibt. Eine Schweizer Online-Registrierung verlangt Wohnsitz im jeweiligen Vertragsgebiet und ein Mindestalter von 18 Jahren.

Was bedeutet es, wenn eine ausländische Wettseite auf der Sperrliste der Gespa steht?

Die Gespa führt eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Internetanbieter per DNS blockieren. Ende 2025 umfasste die Liste 671 Domains, darunter Interwetten. Wer eine blockierte Domain öffnen will, stösst auf eine Zugangssperre; die Umgehung ist möglich, aber die rechtliche Verfolgung richtet sich gegen den Anbieter, nicht gegen die Spielerin.

Welche Sportarten und Wettarten sind bei Sporttip und Jouez Sport erlaubt?

Die Gespa-Liste der bewilligten Sportarten und Wettarten ist die abschliessende Grundlage. Erlaubt sind die dort aufgeführten Wettbewerbe und Wettarten; Qualifikationsrunden, Frauenwettbewerbe und Rangwetten nur, wenn sie auf der Liste stehen. Eckball- und Kartenmärkte, esports und Wetten auf Trainingsläufe sind im Inland nicht zugelassen.

Wie funktionieren Livewetten und Cash-Out bei den Schweizer Veranstaltern?

Bei Sporttip gilt die Livewette unabhängig von der Übertragung; nach dem Ausgang platzierte Wetten erhalten Quote 1.00. Cash-Out ist nur online, nur als voller Betrag und nicht garantiert – Swisslos kann Cash-Out je Markt ablehnen und den Betrag jederzeit anpassen. Loterie Romande führt eigene Livewetten mit vergleichbarer Struktur und eigenen Bedingungen.

Auf welches Konto zahlen Schweizer Veranstalter Gewinne aus, und welche Kosten fallen an?

Sporttip überweist Gewinne automatisch aufs Wallet (bis CHF 1’000 pro Spielbestätigung) oder bei höheren Beträgen innert 3 Arbeitstagen auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto. Pro Kalenderjahr sind zwei Auszahlungen gratis; ab der dritten kann eine Kommission von 3 % erhoben werden. Auszahlung erfolgt nur auf ein Konto im Namen der Spielerin; anonym und Kryptowährungen sind im Inland nicht möglich.

Inhalt erstellt vom Team «asiahandicapch»