Gratis Wettguthaben 2026 in der Schweiz

Updated Oktober 2026
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Oktober 18, 2026 – geprüft gegen die Bewilligungs­register von Gespa sowie die Spielregeln und Teilnahme­bedingungen von Swisslos (Sporttip, Version 4.2) und Loterie Romande (Règlement Général, 24. Ausgabe).

Ein leerer, geöffneter Lederbeutel liegt auf einem Holztisch neben einem Schlüsselbund.
Spielguthaben auf dem Swisslos-Wallet kann per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein gekauft werden, der Mindestbetrag beträgt CHF 20.

Wer nach «gratis Wettguthaben» sucht, landet in der Schweiz in einem engen Markt. Nicht weil das Angebot schlecht ist, sondern weil der Gesetzgeber es klein hält. Gratisguthaben, Freiwetten, Boni ohne Einzahlung – all das fällt unter Art. 75 Abs. 2 des Geldspielgesetzes (BGS, SR 935.51) und braucht die vorgängige Zustimmung der Gespa. 2025 hat die Aufsicht 24 solcher Bewilligungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Das ist die gesamte Auswahl. Wer im Internet dennoch CHF 50, einen «5-Euro-Bonus» oder einen «No-Deposit-Code» findet, schaut auf eine ausländische Seite ohne Schweizer Bewilligung – mit allen Konsequenzen, die daraus folgen.

Wer auf dem Schweizer Wettmarkt nach Gratisguthaben sucht, steht vor einer klaren Wahl: auf der einen Seite zwei bewilligte Veranstalter mit begrenztem Angebot, auf der anderen Seite ausländische Marken ohne Schweizer Zulassung. Dieser Beitrag erläutert, welche Optionen tatsächlich existieren, wo die Bedingungen liegen und was man bei der Auswahl beachten sollte.

Neukundenangebote und Gratisspielguthaben: Was es in der Schweiz gibt

Aktionen mit Gratisspielguthaben sind in der Schweiz selten, klein und an klare Regeln gebunden. Wer in der Deutschschweiz spielt, stösst bei Swisslos/Sporttip auf das, was die Gespa im Einzelfall bewilligt hat. Die Westschweiz bedient die Loterie Romande mit «Jouez Sport». Beide nutzen dasselbe Wort: Gratisspielguthaben, ein gesetzlicher Begriff aus dem BGS, der klar zwischen Werbeaktion und echtem Auszahlungs­guthaben trennt.

Die letzte nennenswerte Aktion der Loterie Romande lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026: «JouezSport – Patinoires et Stades». Wer innert sieben Tagen den in den Stadien der National League verteilten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben – 7’000 Stück insgesamt, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar. Die Aktion war an Aktionstage gebunden, an einen Aktionszeitraum, an einen Code, an ein verifiziertes Konto. Sie war eine Promotion im Sinne des Gesetzes, kein Geschenk auf das Bankkonto.

Swisslos seinerseits hat im selben Zeitraum mehrere kleine Online-Aktionen gefahren – Quotenboosts, Profitboosts, ein Kombiboost auf den Nettogewinn von Kombiwetten ab vier Voraussagen mit Mindestquote 1.50. Das ist keine «Gratiswette» im marktüblichen Sinn, sondern ein Zuschlag auf einen regulär platzierten Einsatz. Der Sporttip-Kombiboost staffelt sich: 5 % bei vier Voraussagen, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn, 100 % bei fünfzehn – jeweils mit Limit auf Einsatz und Erhöhung. Wer keine qualifizierende Kombiwette spielt, erhält keinen Zuschlag.

Was es in der Schweiz nicht gibt, ist die auf ausländischen Märkten übliche Form: ein «5-Euro-Bonus» ohne Einzahlung, ein «100 %-Bonus» auf die erste Einzahlung, ein «Risk-Free Bet» mit Geldrückgabe. Solche Konstrukte setzen ein Wettbewerbsumfeld voraus, in dem dutzende Anbieter um denselben Kunden werben. In der Schweiz gibt es zwei Veranstalter, keine weiteren. Das verändert den Markt, nicht zuletzt den Werbeetat und die Mechaniken, mit denen Neukunden geholt werden.

Wie das Gratisspielguthaben technisch funktioniert

Das Spielguthaben liegt bei beiden Veranstaltern auf einem Wallet. Bei Swisslos kann es per Online-Zahlungs­möglichkeit oder Einzahlungsschein aufgeladen werden, Mindestbetrag CHF 20, maximal CHF 10’000 innert 30 Tagen, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Wer mit Spielguthaben spielt, setzt also einen Teil seines bereits bezahlten Guthabens, nicht einen Bonus obendrauf. Bei Sporttip beträgt der Mindest­einsatz CHF 1 pro Einzel- oder Kombinations­wette, der Höchsteinsatz CHF 1’000, bei Systemwetten CHF 10’000.

Der Gewinn berechnet sich aus Einsatz × Quote, bei Kombiwetten aus Einsatz × Gesamtquote (dem Produkt der Einzel­quoten). Der Betrag wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Für ein Gratisspielguthaben aus einer Promotion gilt die entscheidende Einschränkung: Wird es nicht innerhalb der Aktion für Wetten verwendet, verfällt es. Es wird nicht auf das Bankkonto ausgezahlt. Wer CHF 10 Gratisspielguthaben erhält und nicht spielt, hat am Ende CHF 0 – und keine Möglichkeit, das Guthaben «auszubeziehen».

Wann eine Aktion ihren Wert verliert

Drei Stellen, an denen das vermeintlich «gratis» Geld still verschwindet:

Die Werbeform, die hier nicht vorkommt: «5 Euro gratis»

Auf ausländischen Vergleichs­seiten tauchen sie ständig auf: «5 € Wettguthaben», «5 € gratis ohne Einzahlung», «gratis Wettguthaben Code». In Schweizer Konten tauchen sie nicht auf, und zwar aus einem banalen Grund: das Konto wird in CHF geführt, ein Euro-Guthaben müsste umgerechnet, der Wechselkurs­verlust eingepreist, die Bedingungen in Franken umgeschrieben werden. Das macht kein bewilligter Veranstalter.

Wer trotzdem einen Euro-Bonus auf einem ausländischen Anbieter annimmt, spielt zudem ausserhalb der Schweizer Aufsicht. Die Gespa kann den Domainnamen auf die Sperrliste setzen (Stand Ende 2025: 671 Domains), Schweizer Internet­anbieter blockieren ihn per DNS, und der Anbieter verschwindet nach Stunden unter neuem Namen wieder im Netz. Der Spieler hat keine Schweizer Anlaufstelle, keinen Zugang zum hiesigen Sperrregister, keine Handhabe, wenn der Anbieter die Bedingungen ändert oder die Auszahlung verweigert.

Einordnung der zehn Anbieter: Wer hier auftaucht und warum

Die Gegenüberstellung folgt einer einfachen Logik: zwei zugelassene Veranstalter, acht ausländische Marken, die in der Schweiz ohne Bewilligung sind, aber regelmässig in Vergleichsportalen auftauchen und auch von Schweizer Spielenden aufgerufen werden. Beide Gruppen werden mit denselben Kriterien beschrieben, getrennt voneinander, ohne die eine Seite als «die sichere» und die andere als «die unsichere» zu framen. Die Realität ist nüchterner: Die zwei zugelassenen Veranstalter bieten vollen Schweizer Schutz bei engem Angebot; die acht ausländischen Marken bieten breiteres Wettprogramm ohne jede Schweizer Aufsicht.

Anbieter Schweizer Bewilligung Veranstalter / ausgewiesene Lizenz
Swisslos Sporttip Veranstalter- und Spielbewilligung (BGS, Gespa) SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel
Loterie Romande Jouez Sport Veranstalter- und Spielbewilligung (BGS, Gespa) Société de la Loterie de la Suisse Romande, Lausanne
Pribet ohne Schweizer Bewilligung nicht ausgewiesen (kein Schweizer Rechts­anspruch)
Interwetten ohne Schweizer Bewilligung nicht ausgewiesen (kein Schweizer Rechts­anspruch)
BDMBet ohne Schweizer Bewilligung nicht ausgewiesen (kein Schweizer Rechts­anspruch)
22Bet ohne Schweizer Bewilligung nicht ausgewiesen (kein Schweizer Rechts­anspruch)
Betwinner ohne Schweizer Bewilligung nicht ausgewiesen (kein Schweizer Rechts­anspruch)
HornetBet ohne Schweizer Bewilligung nicht ausgewiesen (kein Schweizer Rechts­anspruch)
Boomerang Bet ohne Schweizer Bewilligung nicht ausgewiesen (kein Schweizer Rechts­anspruch)
BetLabel ohne Schweizer Bewilligung nicht ausgewiesen (kein Schweizer Rechts­anspruch)

Die Tabelle trägt nur, was die Bewilligungs­register tragen. Sie ordnet die zwei zugelassenen Veranstalter mit voller Gespa-Bewilligung über die ausländischen Marken, die im Inland nicht bewilligt sind und deren ausländische Lizenz hier keine Geltung entfaltet (Art. 4 BGS). Wer eine Plattform mit «Curaçao-Lizenz» oder «MGA-Lizenz» sieht, sollte verstehen, dass diese Lizenz in der Schweiz keine Wirkung hat, keine Spieler­schutz­regeln auslöst und keine Beschwerdestelle eröffnet.

Die folgende Sortierung wiederholt nicht die Tabelle, sondern schliesst sie mit den Bedingungen, die für ein Gratisspielguthaben in der Schweiz tatsächlich zählen: Verfügbarkeit, Bedingungen, Auszahlungs­regel, Schutz. Sie nimmt die zwei zugelassenen Anbieter zuerst, weil dort die meisten Bedingungen greifen, dann die acht ausländischen Marken, weil sie im Vergleich auftauchen, aber nicht ins Inland gehören.

1. Swisslos Sporttip – das einzige Deutschschweizer Angebot

Sporttip ist das Sportwetten­produkt der Swisslos, die als Genossenschaft mit Sitz in Basel die Lotterien und Sportwetten im Swisslos-Vertrags­gebiet veranstaltet – die Deutschschweizer Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, der Kanton Tessin sowie das Fürstentum Liechtenstein. Wer dort wohnt, kann ein Online-Konto eröffnen; wer in der Romandie wohnt, nicht. Das Konto verlangt einen verifizierten Ausweis, ein Mindestalter von 18 Jahren und den Wohnsitz im Vertragsgebiet.

Was Gratisspielguthaben angeht, hält Sporttip den Werbeetat klein. Es gibt den erwähnten Kombiboost auf den Nettogewinn von Kombiwetten (5 / 20 / 40 / 100 % bei vier / sieben / zehn / fünfzehn Voraussagen, Mindest­quote 1.50 pro Voraussage), dazu Quotenboosts für Prematch-Einzelwetten und Profitboosts für definierte Sportereignisse. Beide Boosts sind pro Person einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert, und verfallen bei einem Cash-Out. Wer eine Promotion verpasst, verpasst sie – sie wird in der Regel nicht in eine andere Form überführt.

Die Auszahlung läuft zweistufig: Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungs­quittung gehen automatisch auf das Wallet, Gewinne darüber bei bekannter Zahlungs­verbindung innert drei Arbeits­tagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto. Das Wallet selbst kann innert 365 Tagen zweimal kostenlos auf ein solches Konto ausgezahlt werden – ab der dritten Auszahlung fällt eine Kommission von 3 % an. Gewinne aus Gratisspielguthaben sind nicht auszahlbar; sie müssen über Wetten in echtes Auszahlungs­guthaben umgewandelt werden.

Für wen sich Sporttip eignet: für deutschschweizer Wetten­de, die das volle Schweizer Schutz­regime wollen, mit Verlust­limiten, Sperr­möglichkeit und Auszahlung auf ein Schweizer Konto. Für wen es sich weniger eignet: für Spielende, die einen breiten Quoten­markt, viele Promotion-Aktionen oder ein grosses Neukunden­geschenk suchen – all das ist in der Schweiz rechtlich eng begrenzt.

2. Loterie Romande Jouez Sport – das Westschweizer Pendant

Jouez Sport ist das Pendant für die Westschweiz: die Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Die Loterie Romande mit Sitz in Lausanne betreibt 2’350 Verkaufs­stellen in der Region und beschäftigt 221 Personen. Wer dort wohnt, kann online spielen; die Bedingungen für das Konto gleichen Sporttip – verifizierte Identität, 18 Jahre, Wohnsitz im Vertrags­gebiet.

Die Loterie Romande setzt bei Promotions stärker auf physische Anlässe als auf Online-Aktionen. Die «Patinoires»-Aktion im Winter 2025/26 ist ein Beispiel: ein in Stadien verteilter Code, der ins Online-Konto eingelöst wird. Die Aktionen sind bewilligungs­pflichtig (Art. 75 Abs. 2 BGS), die Bedingungen knapp gehalten, die Stückzahl limitiert. Wer in der Romandie wohnt und ein Konto hat, bekommt sie mit; wer keines hat, kann sie nicht nutzen.

Auf das Wallet sind Einzahlungen von höchstens CHF 10’000 innert 30 Tagen möglich, das Wallet selbst darf höchstens CHF 10’000 halten. Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen. Gratisspielguthaben aus einer Aktion ist auch hier nicht auszahlbar.

Wer die Wahl zwischen den beiden hat, hat vor allem die Wahl zwischen zwei Vertriebs­gebieten. Funktional sind sich Sporttip und Jouez Sport ähnlich; die Promotion-Mechaniken, die Quoten­struktur und der Funktions­umfang (Cash-Out, Livewetten, Systemwetten) sind vergleichbar. Wer in der Westschweiz wohnt, kommt an Jouez Sport nicht vorbei – und an Sporttip nicht heran, weil das Konto an den Wohnsitz gebunden ist.

3. Pribet – breites Wettprogramm, ohne Schweizer Aufsicht

Pribet wirbt mit Tausenden Events pro Tag, mit Sportarten von Fussball über E-Sport bis Virtual Sports, mit wöchentlichen Quotenboosts und einem «Reload-Bonus». Für Schweizer Spielende ist das aus zwei Gründen kein Ersatz: Pribet hat keine Schweizer Bewilligung, die ausländische Lizenz, auf die sich der Anbieter beruft, gilt hier nicht, und der Anbieter ist nicht an das Schweizer Sperrregister angeschlossen.

Wer bei Pribet spielt, spielt ausserhalb des BGS. Es gibt keine Schweizer Limiten, keine Spielsperre im hiesigen Register, keine Auszahlung auf ein Schweizer Bankkonto nach den Regeln der VGS. Der Anbieter kann jederzeit die Bedingungen ändern, ohne dass die Gespa eingreift. Die Gespa kann den Domainnamen auf die Sperrliste setzen, was den Zugang über Schweizer Internet­anbieter unterbindet – der Anbieter taucht aber unter neuem Namen wieder auf.

4. Interwetten – traditionsreicher österreichischer Anbieter, in der Schweiz nicht bewilligt

Interwetten gehört zu den länger am Markt tätigen europäischen Anbietern, mit Sitz in Österreich und einer österreichischen Lizenz. Auch diese Lizenz hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Die Gespa nennt Interwetten namentlich als Beispiel für «Domain-Hopping» – den Wechsel auf eine neue Domain, kurz nachdem die alte auf der Sperrliste gelandet ist. Für Schweizer Spielende heisst das: Der Zugang kann heute offen und morgen blockiert sein.

5. BDMBet – neuere Marke, gleiches Profil

BDMBet tritt mit einem ähnlichen Profil auf wie Pribet: breites Wettprogramm, viele Promotion-Aktionen, kein Schweizer Bewilligungs­status. Was im Inland gilt, gilt auch hier: keine Schweizer Aufsicht, keine Verbindung zum hiesigen Sperrregister, keine Garantie für Auszahlung auf ein Schweizer Konto nach Schweizer Regeln.

6. 22Bet – breite Auswahl an Sportarten, ohne Inland-Bewilligung

22Bet istb für eine breite Palette an Sportarten und Wettmärkten bekannt, oft inklusive Livewetten, Virtual Sports und E-Sport. In der Schweiz nicht bewilligt, auf der Sperrliste möglich, mit allen Konsequenzen für den Spielenden, der dort ein Konto eröffnet.

7. Betwinner – osteuropäisch geprägter Anbieter, ohne Inland-Status

Betwinner tritt mit einem ähnlichen Profil wie 22Bet auf. Für Schweizer Spielende bleibt der Status gleich: keine Schweizer Bewilligung, kein Schweizer Schutz, keine Schweizer Auszahlungs­regel.

8. HornetBet – kleinere Marke, gleiches Profil

HornetBet folgt dem Muster der anderen ausländischen Anbieter: breites Wettprogramm, Promotion-Aktionen, keine Schweizer Bewilligung. Die ausländische Lizenz, falls vorhanden, hat in der Schweiz keine Wirkung.

9. Boomerang Bet – bekanntes Branding, gleiches Profil

Boomerang Bet tritt mit einem ähnlichen Marketing­auftritt auf wie die anderen ausländischen Marken in dieser Liste. Die Inland-Realität ist unverändert: keine Bewilligung, keine Aufsicht, keine Verbindung zum Schweizer Sperrregister.

10. BetLabel – neues Branding, gleiches Profil

BetLabel gehört in dieselbe Kategorie wie die anderen ausländischen Marken: kein Schweizer Bewilligungs­status, keine Inland-Aufsicht, keine Garantie für die Einhaltung der Schweizer Spielregeln.

Grundlagen: Was Wettguthaben in der Schweiz ist und wie es entsteht

Ein Wettguthaben ist, technisch gesprochen, Geld, das auf einem Spielerkonto zur Verfügung steht, um Wetten zu platzieren. In der Schweiz fliesst es aus zwei Quellen: aus Einzahlungen des Spielenden und aus Promotion-Aktionen des Veranstalters. Beide Quellen werden auf demselben Wallet geführt, aber sie sind nicht gleich behandelt.

Ein Fussballtor mit locker hängendem Netz auf einem Trainingsplatz, das sich leicht im Wind bewegt.
Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis aus; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden.

Reguläres Spielguthaben, also eingezahltes Geld, kann unter den Bedingungen der Auszahlungs­regeln auf ein Schweizer Bank- oder Postkonto zurück­überwiesen werden. Swisslos erlaubt zwei kostenfreie Auszahlungen innert 365 Tagen auf ein Konto im eigenen Namen; ab der dritten Auszahlung fällt eine Kommission von 3 % an. Die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeits­tage. Bei Gewinnen über CHF 1’000 geht es schneller: 3 Arbeits­tage ab Bekanntgabe der Zahlungs­verbindung.

Promotion-Guthaben, also CHF 10 aus einer Aktion oder ein ähnliches «Gratis»-Angebot, ist eine andere Kategorie. Es wird dem Wallet gutgeschrieben, verfällt aber, wenn es nicht innerhalb der Frist für Wetten verwendet wird. Eine Auszahlung auf das Bankkonto ist ausgeschlossen. Das ist der zentrale Unterschied zwischen «Gratiswette» und «Gratisgeld»: Die Gratiswette ist ein Wetten­budget, das bei Verlust nichts kostet, bei Gewinn aber den Nettogewinn (Gewinn ohne Einsatz) auf das Wallet bringt – und das Wallet-Guthaben unterliegt dann den regulären Auszahlungs­regeln. Gratisgeld, das es in der Schweiz so nicht gibt, wäre echtes, sofort auszahlbares Guthaben.

Wie aus Promotion ein Auszahlungs­guthaben wird

Der Mechanismus ist beim Sporttip-Kombiboost gut sichtbar: Wer eine qualifizierende Kombiwette mit fünf Voraussagen à Mindest­quote 1.50 platziert, erhält auf den Nettogewinn 20 % Zuschlag. Der Zuschlag erhöht den Gewinn, der Gewinn geht auf das Wallet, das Wallet-Guthaben ist reguläres Spielguthaben und kann nach den Regeln ausgezahlt werden. Wer keine qualifizierende Wette platziert, geht leer aus – selbst wenn eine Promotion beworben wurde.

Bei der «Patinoires»-Aktion der Loterie Romande ist es ähnlich: CHF 10 werden bei Code-Eingabe dem Wallet gutgeschrieben, sind 30 Tage gültig, müssen in dieser Frist für Wetten verwendet werden, der Gewinn daraus fliesst ins Wallet. Wer nach 30 Tagen noch CHF 10 auf dem Konto hat, hat effektiv CHF 0 – und keine Möglichkeit, das Guthaben zu transferieren.

Wann ein höheres Wallet-Guthaben hilft und wann nicht

Das Wallet hat eine Obergrenze: Bei Loterie Romande maximal CHF 10’000, bei Swisslos sind Einzahlungen bis CHF 10’000 innert 30 Tagen möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Wer regelmässig spielt, behält mit dem Wallet ein flüssiges Budget, das nicht für jede Wette frisch eingezahlt werden muss. Wer wenig spielt, hat davon wenig – und läuft Gefahr, dass das Wallet-Guthaben verfällt oder liegen bleibt.

Die Auszahlungs­obergrenze von CHF 10’000 im Wallet bedeutet auch: Wer einen grossen Gewinn erzielt, bekommt die ersten CHF 1’000 auf das Wallet, den Rest auf das Bankkonto. Das ist kein Nachteil, sondern der normale Ablauf – und es erklärt, warum ein «Wallet von CHF 10’000» nicht der Ort ist, an dem Gewinne dauerhaft liegen.

Rechtslage: Bewilligung, Gespa und Sperrliste

Die Schweizer Rechts­lage zu Sportwetten ist klar strukturiert, aber nicht trivial. Sie unterscheidet zwischen Gross- und Kleinspielen, zwischen zugelassenen Veranstaltern und ausländischen Anbietern, zwischen Inland- und Ausland­schutz. Drei Punkte tragen das meiste.

Eine Tramhaltestelle in einer Schweizer Stadt bei Regen, nasses Pflaster spiegelt das Licht.
Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf.

Wer in der Schweiz Sportwetten anbieten darf

Online-Sportwetten sind ein Grossspiel im Sinne des BGS (Art. 3 lit. c und e), in Kraft seit 1. Januar 2019. Sie werden von der Gespa (Interkantonale Geldspiel­aufsicht, Bern) beaufsichtigt, nicht von der ESBK, die nur Casinos überwacht. Eine Bewilligung braucht sowohl eine Veranstalter­bewilligung als auch eine Spiel­bewilligung (Art. 21-25 BGS), und sie «gilt nur in der Schweiz» (Art. 4 BGS). Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport. Es gibt keine weiteren zugelassenen Buchmacher, und die Gespa führt kein Register weiterer Marken – die Sperrliste der blockierten ausländischen Domains ist die einzige öffentliche Liste.

Was ein Schweizer Konto voraussetzt

Wer ein Online-Konto bei einem der beiden Veranstalter eröffnen will, muss volljährig sein, einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertrags­gebiet des Veranstalters haben, eine verifizierte Identität vorlegen und darf nicht im Sperrregister eingetragen sein (Art. 47-52 VGS). Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress­datenbanken geprüft. Eine Person darf sich nur einmal registrieren.

Wer in der Deutschschweiz wohnt, kann nur bei Sporttip ein Konto haben. Wer in der Romandie wohnt, nur bei Jouez Sport. Eine doppelte Anmeldung ist nicht möglich und nicht erlaubt. Verstösse gegen das Mehrfach­konto-Verbot können zur Sperrung und zur Einziehung von Gewinnen führen (Art. 45 BGS).

Was bei ausländischen Anbietern passiert

Eine ausländische Lizenz – Curaçao, Malta, Deutschland, Österreich – hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Wer ohne Schweizer Bewilligung Sportwetten organisiert, macht sich strafbar: bis zu 3 Jahre Freiheits­strafe oder Geldstrafe, bei gewerbs­mässigem Handeln bis zu 5 Jahre (Art. 130 BGS). Der Spielende wird nicht bestraft, aber sein Einsatz und sein Gewinn können im Straf­verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und es gibt keine Schweizer Stelle, die Auszahlungen sichert oder Beschwerden prüft.

Die Gespa unterhält eine Sperrliste mit Domain­namen, die Schweizer Internet­anbieter per DNS blockieren (Art. 86-93 BGS; erste Liste 3. September 2019, 671 Domains Ende 2025). Blockierte Domains verschwinden und tauchen unter neuem Namen wieder auf – die Gespa spricht von «Domain-Hopping» und nennt Interwetten und Bet-at-Home als Beispiele. Die Sperrung ist eine Moment­aufnahme, kein dauerhafter Schutz.

Warum «gratis Wettguthaben» im Ausland anders funktioniert

Ausländische Anbieter werben aggressiv mit «No-Deposit-Boni», «Risk-Free Bets», «100 %-Bonus auf die erste Einzahlung». Solche Mechanismen sind in der Schweiz verboten oder bewilligungs­pflichtig. Wer einen ausländischen Anbieter nutzt, bekommt möglicherweise einen Bonus, der an Umsatz­bedingungen geknüpft ist – aber er bekommt ihn unter den Regeln des Anbieters, nicht unter den Regeln der Gespa. Im Streitfall entscheidet der Anbieter, nicht eine Schweizer Aufsicht.

Verantwortung: Limiten, Sperre und Hilfsangaben

Auch ein Gratisspielguthaben zählt zum Spiel­verhalten – und unterliegt damit denselben Schutz­regeln wie eingezahltes Geld. Die zwei Veranstalter setzen ihre Schutz­regeln leicht unterschiedlich um, im Rahmen des gesetzlichen Spielraums.

Verlustlimiten und Einzahlungs­limiten

Bei Sporttip müssen Spielende vor der ersten Teilnahme Verlust­limiten für 1, 7 und 30 Tage setzen – Obergrenze CHF 9’999, für unter 21-Jährige CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich kann eine freiwillige Einzahlungs­limite für 30 Tage gesetzt werden. Die Gespa schreibt das Mindest­mass vor (Art. 87 VGS); das Gesetz erlaubt 24 Stunden für die Erhöhung, Swisslos wendet 72 Stunden an – strenger als nötig.

Bei der Loterie Romande gilt eine Einzahlungs­obergrenze von CHF 10’000 innert 30 Tagen und ein maximales Wallet-Guthaben von CHF 10’000. Verlust­limiten werden ebenfalls vorab gesetzt. Eine schweizweite fixe Einzahlungs­obergrenze, wie sie in manchen Ländern existiert, gibt es nicht.

Spielsperre und Selbst­ausschluss

Bei Swisslos lässt sich der Zugang produkt­bezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Frist­ablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweiz­weiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Eine freiwillige Sperre kann erst nach drei Monaten aufgehoben werden (Art. 84 VGS), unter Einbezug einer Fach­stelle (Art. 81 BGS). Eine selbstgewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden (Art. 89 VGS).

Wer ausgeschlossen ist, hat keinen Anspruch auf Einsatz oder Gewinn (Art. 45 BGS). Das ist hart, aber logisch: Die Sperre schützt den Spielenden, der Anspruchs­verlust ist die Konsequenz aus dem Schutz­entscheid.

Werbung und Promotion

Werbung für Glücksspiele darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und sich nicht an Minder­jährige oder gesperrte Personen richten (Art. 74 BGS). Werbung für nicht bewilligtes Glücks­spiel in der Schweiz ist verboten (Art. 74 Abs. 3) und wird mit einer Busse bis CHF 500’000 bestraft (Art. 131 BGS). Gratis­spiele und Gratis­guthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS) – das ist der Grund, warum die Werbe­etats der zwei Veranstalter klein sind.

Die Gespa hat 2025 Test­käufe an Verkaufs­stellen durchgeführt: In 47,5 % von 200 Fällen wurde eine Sportwette an eine minder­jährige Person verkauft. Das ist kein Spitzen­wert – der Online-Vertrieb ist hier strenger, weil die Identitäts­prüfung vor der Konto­eröffnung stattfindet. Wer ein Konto bei Sporttip oder Jouez Sport hat, hat die Prüfung hinter sich.

Berechnung: Was ein Gratisspielguthaben auf einer 1.90/1.90-Wette wert ist

Gratisspielguthaben ist, ökonomisch gesprochen, eine Wette ohne eigenen Einsatz. Es unterscheidet sich von einem Echtgeld-Einsatz in einem Punkt: Bei Verlust verliert der Spielende nichts, weil er nichts eingesetzt hat; bei Gewinn erhält er nur den Nettogewinn (Gewinn minus Einsatz), nicht den Einsatz zurück. Das verändert den Wert der Wette im Vergleich zu einem regulären Einsatz.

Die Formel für den Wert einer Gratiswette, deren Einsatz bei einem Gewinn nicht zurück­gezahlt wird, lautet: Wert = Gratiswette × (Quote − 1) ÷ Quote × Auszahlungs­quote des Marktes. Für ein illustratives Beispiel: Eine Gratiswette von CHF 10 auf eine 1.90/1.90-Zweiweg­wette (Beispiel, kein notierter Preis). Die Auszahlungs­quote eines perfekt ausbalancierten Marktes bei 1.90/1.90 liegt bei 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90) = 0.95; die Marge des Marktes ist 5 %. Mit diesen Werten ergibt sich: 10 × (1.90 − 1) ÷ 1.90 × 0.95 = 10 × 0.4737 × 0.95 = rund CHF 4.50.

Eine Gratiswette über CHF 10 ist auf einer 1.90/1.90-Wette also rund CHF 4.50 wert – nicht CHF 10, nicht CHF 19, sondern der statistische Mittelwert über sehr viele solcher Wetten. Der Betrag ist eine Schätzung, keine Garantie: Wer gewinnt, erhält den Nettogewinn der einzelnen Wette (CHF 9 auf 1.90), wer verliert, geht leer aus. Auf 1000 solcher Wetten mit identischer Auszahlungs­quote liegt der durch­schnittliche Erlös bei rund CHF 450, nicht bei CHF 1’000.

Bandbreite statt Punktwert. Bei einer 1.50/1.50-Wette (Quote 1.50) sinkt der Wert, weil die Auszahlungs­quote eines ausbalancierten Marktes dort bei 1 ÷ (1/1.50 + 1/1.50) ≈ 0’923 liegt, die Marge bei 7.7 %: 10 × (1.50 − 1) ÷ 1.50 × 0’923 ≈ CHF 3.08. Bei einer 3.00/3.00-Wette steigt der Wert, weil die Auszahlungs­quote eines ausbalancierten Marktes bei 1 ÷ (1/3.00 + 1/3.00) ≈ 0’857 liegt, die Marge bei 14.3 %: 10 × (3.00 − 1) ÷ 3.00 × 0’857 ≈ CHF 5.71 – aber die Treffer­wahrschein­lich­keit pro Wette sinkt, was den statistischen Mittelwert relativiert. Je höher die Quote, desto höher der Wert der Gratiswette im Mittel, desto tiefer die Treffer­wahrschein­lichkeit. Die Auszahlungs­quote ist die Marge des Marktes, und die Marge variiert je nach Sportart, Markt und Veranstalter; sie ist nicht überall 5 %.

Die Rechnung gilt unter der Annahme, dass nur der Gratiswetten-Betrag gesetzt wird. Wer den Gewinn aus einer Gratiswette erneut setzt, verlängert die Kette und nimmt die reguläre Marge des Marktes in Kauf – am Ende landet der wiederholt gesetzte Gewinn bei einer Auszahlungs­quote von rund 95 %, was bei einer angenommenen Gewinn­wahrschein­lichkeit von 50 % zu einem statistischen Verlust führt.

Häufige Fragen zu gratis Wettguthaben in der Schweiz

Gibt es in der Schweiz überhaupt gratis Wettguthaben?

Ja, aber selten und klein. Swisslos und die Loterie Romande dürfen Gratisspielguthaben anbieten, brauchen aber für jede Aktion die vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS). 2025 hat die Aufsicht 24 Bewilligungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Die Beträge sind in der Regel einstellig, die Fristen kurz, die Bedingungen eng.

Kann ich Spielguthaben aus einer Aktion ausbezahlen lassen?

Nein. Gratisspielguthaben aus einer Promotion ist nach den Spielregeln beider Veranstalter nicht auszahlbar. Es wird dem Wallet gutgeschrieben, ist befristet (in der Regel 30 Tage) und muss für Wetten verwendet werden. Wer es nicht innerhalb der Frist nutzt, verliert es. Der Gewinn aus einer mit Promotion-Guthaben platzierten Wette ist reguläres Spielguthaben und folgt den Auszahlungs­regeln.

Was bedeutet «5 Euro Wettguthaben» bei einem ausländischen Anbieter?

Es bedeutet, dass der Anbieter keine Schweizer Bewilligung hat und die Währung nicht zur Kontowährung passt. Schweizer Konten werden in CHF geführt, ein Euro-Guthaben müsste umgerechnet werden – was kein bewilligter Veranstalter tut. Wer einen Euro-Bonus annimmt, spielt zudem ausserhalb der Schweizer Aufsicht, ohne Zugang zum hiesigen Sperrregister und ohne Schweizer Beschwerdestelle.

Brauche ich eine Einzahlung, um Gratisspielguthaben zu erhalten?

Bei Schweizer Aktionen ist eine Einzahlung nicht in jedem Fall nötig – die «Patinoires»-Aktion der Loterie Romande verlangte nur ein verifiziertes Konto und einen Code. Bei ausländischen Anbietern ist die Einzahlung in der Regel Voraussetzung, weil dort der «Bonus» an die erste Einzahlung gekoppelt ist. Das ist in der Schweiz die Ausnahme, nicht die Regel.

Wie wirkt sich der Sporttip-Kombiboost auf meinen Nettogewinn aus?

Der Kombiboost erhöht den Nettogewinn einer qualifizierenden Kombiwette, nicht den Einsatz. Bei vier Voraussagen mit Mindest­quote 1.50 gibt es 5 % Zuschlag, bei sieben 20 %, bei zehn 40 %, bei fünfzehn 100 %. Der Zuschlag ist auf Einsatz und Erhöhung limitiert. Wer den Zuschlag nicht durch eine qualifizierende Wette auslöst, erhält nichts.

Inhalt erstellt vom Team «asiahandicapch»