Wettanbieter mit Gratis-Startguthaben in der Schweiz
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Ein «gratis Startguthaben» klingt nach dem einfachsten Einstieg ins Wetten. Wer in der Schweiz danach sucht, merkt schnell, dass die Auswahl überschaubar bleibt und die Bedingungen hinter den wenigen Aktionen mehr bestimmen als die beworbene Summe selbst. Die Rechtslage setzt dem Ganzen einen engen Rahmen, und sie ist der Grund, warum seriöse Wettanbieter mit Gratis-Startguthaben hierzulande praktisch nur zwei Namen tragen.

Stand: Oktober 18, 2026, geprüft gegen die Gespa-Aufsicht und die Spielregeln von Swisslos Sporttip (Version 4.2) sowie das Réglement Général der Loterie Romande (24. Ausgabe, Juni 2023).
Was ein Startguthaben in der Schweiz überhaupt ist
Ein Startguthaben im Wettkontext meint einen Betrag, den ein Anbieter neuen Spielenden auf das Konto bucht, ohne dass dafür eine Einzahlung nötig ist. In der deutschsprachigen Wett-Werbung fallen dafür die Begriffe «Gratiswette», «Freiwette» oder eben «Gratis-Startguthaben». Das Schweizer Geldspielgesetz spricht vom Gratisspielguthaben und behandelt es als eigenen Fall: Solche Guthaben brauchen die vorherige Zustimmung der Aufsichtsbehörde, bevor sie überhaupt ausgeschüttet werden dürfen.

Diese Bewilligungspflicht ist der Schlüssel. Sie bedeutet, dass ein Anbieter nicht einfach ein 100-Franken-Bonus-Paket schnüren kann, wie es ausländische Plattformen tun. Die Gespa prüft jede Aktion einzeln. Die Folge: In der Schweiz bleiben Startguthaben-Aktionen selten, klein und an konkrete Bedingungen geknüpft, die in den Teilnahmebedingungen stehen.
Die zwei erlaubten Veranstalter
Das Geldspielgesetz lässt für Sportwetten nur zwei Veranstalterinnen zu. Beide sind interkantonal organisiert und teilen die Schweiz unter sich auf:
- Swisslos Sporttip: zuständig für die Deutschschweiz (AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG, ZH), den Kanton Tessin sowie das Fürstentum Liechtenstein. Veranstalterin ist die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel.
- Loterie Romande Jouez Sport: zuständig für die Westschweiz (FR, GE, JU, NE, VD, VS). Veranstalterin ist die Société de la Loterie de la Suisse Romande mit Sitz in Lausanne.
Ein Online-Konto bei einem der beiden lässt sich nur eröffnen, wenn man im jeweiligen Vertragsgebiet wohnt. Wer im Aargau lebt, kann nicht bei Jouez Sport spielen und umgekehrt.
Was Gratisspielguthaben vom «Bonus» bei ausländischen Anbietern unterscheidet
Der wichtigste Unterschied liegt in der Auszahlbarkeit. Bei Swisslos und Loterie Romande ist Gratisspielguthaben aus Promotionen nicht auszahlbar. Es lässt sich nur zum Wetten verwenden, und Gewinne daraus landen je nach Höhe auf dem Wallet oder werden überwiesen. Bei vielen ausländischen Wettanbietern wirbt man mit «100 % Bonus auf die erste Einzahlung», mit «risikofreien Wetten» oder mit «Free Bets», bei denen der Einsatz oft nicht zurückfliesst. Diese Werbung klingt grosszügig, ist aber an Umsatzbedingungen geknüpft, die das Guthaben schnell auffressen.
In der Schweiz gilt stattdessen ein anderes Modell: kleine, klare Beträge, klare Fristen, keine versteckte Umsatzpflicht, dafür die harte Grenze, dass das Guthaben selbst nicht ausgezahlt werden kann.
Rechtslage: Warum Startguthaben in der Schweiz selten bleiben
Wer nach Wettanbietern mit Gratis-Startguthaben sucht, stösst früher oder später auf ausländische Seiten, die mit hohen Beträgen werben. Bevor man auf ein solches Angebot eingeht, lohnt sich ein Blick auf das, was die Schweizer Rechtslage dazu sagt.

Die Bewilligungspflicht nach dem Geldspielgesetz
Das Bundesgesetz über Geldspiele (BGS, SR 935.51) ist seit dem 1. Januar 2019 in Kraft. Online-Sportwetten gelten als Grossspiel und brauchen sowohl eine Veranstalterbewilligung als auch eine Spielbewilligung pro Spielform. Die Aufsicht liegt bei der Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht, Bern), nicht bei der ESBK, die nur Casinos überwacht. Eine ausländische Bewilligung, gleich aus welchem Land, hat in der Schweiz keine Wirkung, denn das BGS gilt nur in der Schweiz.
Die Kantone haben die Zahl der möglichen Veranstalterinnen für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Eine dritte Lizenz kann nicht einfach beantragt werden, sie ist gesetzlich ausgeschlossen. Wer also bei einem Anbieter spielt, der nicht Swisslos Sporttip oder Loterie Romande heisst, spielt ohne Schweizer Bewilligung.
Was Werbung für nicht bewilligte Angebote bedeutet
Werbung für Geldspiele, die in der Schweiz nicht bewilligt sind, ist gemäss BGS verboten und kann mit einer Busse bis zu CHF 500’000 geahndet werden. Die Gespa führt eine Sperrliste mit ausländischen Domains, die Schweizer Telekomanbieter per DNS-Sperre blockieren müssen. Ende 2025 umfasste die Liste 671 Domains, und blockierte Anbieter tauchen regelmässig unter neuen Adressen wieder auf.
Wer auf einer ausländischen Seite spielt, riskiert zwar keine Strafe, verliert aber den Schutz des Schweizer Rechts: keine Anbindung an das schweizweite Sperrregister, keine Rekursmöglichkeit bei einer Schweizer Stelle, und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden.
Die wichtigsten Regeln für Gratisspielguthaben
Artikel 75 Absatz 2 BGS verlangt für Gratisspiele und Gratisguthaben die vorgängige Zustimmung der Gespa. 2025 hat die Aufsicht 24 solcher Bewilligungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Die Bedingungen, Fristen und Höchstbeträge stammen aus den jeweiligen Teilnahmebedingungen der Veranstalterinnen.
Verantwortungsvolles Spielen: Limiten, die vor der ersten Wette stehen
Bevor bei Swisslos oder Loterie Romande die erste Wette platziert wird, müssen Spielende eigene Limiten setzen. Das ist nicht freiwillig, sondern Pflicht. Wer ohne gesetzte Limite einzahlt, kann nicht wetten.
Welche Limiten Swisslos Sporttip verlangt
Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden. Die Obergrenze liegt bei CHF 9’999 pro Periode, für unter 21-Jährige bei CHF 1’000. Eine Senkung der Limite gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich lässt sich eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage setzen.
Welche Limiten die Loterie Romande setzt
Bei der Loterie Romande liegt die maximale Einzahlung auf das Spielerkonto bei CHF 10’000 pro 30 Tage, das Wallet-Guthaben darf ebenfalls CHF 10’000 nicht übersteigen. Die Verlustlimiten werden nach dem Réglement Général ebenfalls vor der ersten Wette festgelegt.
Spielsperre und Selbstauschluss
Wer sich selbst ausschliessen will, kann bei Swisslos den Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage sperren lassen, ohne vorzeitige Aufhebung. Eine unbefristete Spielsperre wird in das schweizweite Register eingetragen und gilt auch für Casinos, einschliesslich Online-Casinos, sowie in Liechtenstein. Eine freiwillige Sperre kann frühestens nach drei Monaten wieder aufgehoben werden, wobei eine Fachstelle involviert ist.
Diese Regeln gelten unabhängig davon, ob mit echtem Geld oder mit einem Startguthaben aus einer Aktion gespielt wird. Gratisspielguthaben ist bewilligungspflichtig, und die Spielsuchtprävention gilt auch für scheinbar «kostenloses» Spielen.
Bonusarten und ihre Regeln bei Swisslos und Loterie Romande
Wer nach «Wettanbieter mit Gratis-Startguthaben» sucht, sollte wissen, dass die wenigen Aktionen in der Schweiz anders funktionieren als die Bonusprogramme ausländischer Anbieter. Statt «100 % bis CHF 200» gibt es kleine, klar befristete Guthaben mit definierten Einsatzbereichen.
Gratisspielguthaben-Aktionen
Die Loterie Romande hat zwischen dem 17. Dezember 2025 und dem 10. März 2026 an 7 Aktionstagen die Promotion «JouezSport – Patinoires et Stades» durchgeführt. Wer innerhalb von 7 Tagen einen in den National-League-Stadien verteilten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben. Insgesamt wurden 7’000 solcher Codes ausgegeben, das Guthaben war 30 Tage gültig und nicht auszahlbar.
Solche Aktionen sind Ausnahmen, nicht der Standard. Sie sind zeitlich begrenzt, an einen Code oder eine Veranstaltung gebunden und in der Summe überschaubar.
Der Sporttip-Kombiboost
Eine andere Form der Belohnung ist der Kombiboost bei Swisslos Sporttip. Er gilt nur online, für Prematch-, Live- und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Mindestquote von 1.50 pro Auswahl. Der Bonus auf den Nettogewinn staffelt sich:
- 4 Voraussagen: 5 % Bonus
- 7 Voraussagen: 20 % Bonus
- 10 Voraussagen: 40 % Bonus
- 15 Voraussagen: 100 % Bonus
Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Ein Boost ist keine Gratiswette, sondern eine prozentuale Aufstockung des Nettogewinns bei einer gewonnenen Kombiwette.
Quotenboosts und Profitboosts
Bei Sporttip gibt es zudem Quotenboosts für Prematch-Einzelwetten und Profitboosts, die den möglichen Nettogewinn eines bestimmten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz erhöhen. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und in Einsatz sowie Erhöhung limitiert. Bei einem Cash-Out verfällt der Boost.
Auszahlungswege und Bearbeitungszeit
Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut. Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto überwiesen. Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Konto aus, ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % anfallen, die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.
Bei der Loterie Romande werden Gewinne bis CHF 1’000 netto direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf die angegebene IBAN überwiesen. Auch hier gilt: Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar.
Vergleich der erlaubten Anbieter und der ausländischen Alternativen
Die folgende Tabelle ordnet die Schweizer Veranstalterinnen und die ausländischen Marken ein, die Spielende in der Schweiz antreffen können. Die Spalten trennen die Bewilligungssituation von der Veranstalterin, denn genau hier liegt der grösste Unterschied.
| Marke | Schweizer Bewilligung | Veranstalterin / gemeldete Lizenz |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Bewilligung (BGS) | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel |
| Loterie Romande Jouez Sport | Bewilligung (BGS) | Société de la Loterie de la Suisse Romande, Lausanne |
| Betclic | keine | ausländisch, in der Schweiz nicht zugelassen |
| Jackbit | keine | ausländisch, in der Schweiz nicht zugelassen |
| IviBet | keine | ausländisch, in der Schweiz nicht zugelassen |
| HornetBet | keine | ausländisch, in der Schweiz nicht zugelassen |
| Unibet | keine | ausländisch, in der Schweiz nicht zugelassen |
| BDMBet | keine | ausländisch, in der Schweiz nicht zugelassen |
| DirectionBet | keine | ausländisch, in der Schweiz nicht zugelassen |
| BillyBets | keine | ausländisch, in der Schweiz nicht zugelassen |
Was die Tabelle zeigt
Die ersten zwei Zeilen sind die einzigen Marken, die in der Schweiz legal Sportwetten anbieten dürfen. Alle anderen Zeilen sind Anbieter, die ihre Lizenz aus einem anderen Land haben. In der Schweiz gilt diese Lizenz nicht, weshalb die Gespa sie auf die Sperrliste setzen kann. Die Domains können per DNS-Sperre blockiert werden, und Domains, die blockiert werden, tauchen oft unter neuen Adressen wieder auf.
Welche Marke für welchen Spielertyp passt
Für jemanden, der in der Deutschschweiz oder im Tessin wohnt, ist Swisslos Sporttip die einzige legal zugängliche Option. Für jemanden in der Romandie ist es die Loterie Romande. Wer in einem Grenzgebiet wohnt und das andere Vertragsgebiet nutzen will, kann das nicht: Ein Online-Konto setzt Wohnsitz im jeweiligen Vertragsgebiet voraus.
Wer sich für eine ausländische Seite entscheidet, sollte wissen, dass die Bewerbung mit «Gratis-Startguthaben» dort oft an Umsatzbedingungen geknüpft ist, die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen stehen, und dass im Streitfall keine Schweizer Anlaufstelle hilft. Die Spielsuchtprävention des Schweizer Sperrregisters gilt dort nicht, und Gewinne werden in der Schweiz je nach Kanton besteuert.
Schweizer Sportwettenanbieter im Detail
Swisslos Sporttip
Swisslos ist die Genossenschaft, hinter der die 19 Deutschschweizer Kantone, der Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein stehen. Sie veranstaltet unter dem Markennamen Sporttip die einzigen legalen Online-Sportwetten in diesem Vertragsgebiet. Sitz der Genossenschaft ist Basel, Aufsicht ist die Gespa in Bern.
Das Wettangebot umfasst Prematch- und Livewetten auf eine geschlossene Liste von Sportarten und Wettmärkten, die die Gespa genehmigt hat. Wetten auf Wettereignisse, Politik oder TV-Shows sind nicht erlaubt, Eckball- oder Kartenmärkte ebenso wenig. Was es gibt, ist ein solides Angebot an Resultatwetten, Over/Under, Handicaps und dem im Abschnitt «Der Sporttip-Kombiboost» beschriebenen Kombiboost.
Praktisch läuft die Anmeldung vollständig online: Ausweis hochladen, Wohnsitz bestätigen, Limiten setzen, PostFinance Pay oder eine andere Zahlungsart verlinken. Der Mindesteinsatz pro Einzel- oder Kombiwette beträgt CHF 1, der Höchsteinsatz CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombiwette und CHF 10’000 pro Systemwette. Eine Wette über der Limite wird nicht angenommen, und die Limiten kann Swisslos jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern.
Urteil: Swisslos Sporttip ist die einzige seriöse Adresse für Sportwetten in der Deutschschweiz, und der fehlende Konkurrenzdruck zeigt sich in einem eher zurückhaltenden Bonusprogramm. Wer hier spielt, bekommt dafür vollen Schweizer Rechtsschutz, die Anbindung an das Sperrregister und Gewinne ohne ausländische Quellensteuer.
Loterie Romande Jouez Sport
Die Loterie Romande bedient die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura mit dem Produkt Jouez Sport. Sie unterhält 2’350 Verkaufsstellen in der Romandie und beschäftigt 221 Mitarbeitende, die Hauptadresse lautet Avenue de Provence 14 in Lausanne. Wie Swisslos steht sie unter der Aufsicht der Gespa.
Das Wettprogramm ähnelt dem von Sporttip in Umfang und Tiefe, die Bonusaktionen sind eigene Kreationen. Die Promotion «JouezSport – Patinoires et Stades» ist ein Beispiel: ein Code aus einem Stadion, CHF 10 Spielguthaben, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar. Solche Aktionen sind bewilligungspflichtig und entsprechend selten.
Wer ein Konto eröffnet, durchläuft denselben Identitätsnachweis wie bei Swisslos, setzt dieselben Pflicht-Limiten und kann nur in seinem Vertragsgebiet spielen. Die maximale Einzahlung pro 30 Tage liegt bei CHF 10’000, das Wallet-Guthaben ebenfalls. Gewinne bis CHF 1’000 gehen direkt aufs Wallet, darüber auf die angegebene IBAN.
Urteil: Für Westschweizer Spielende ist die Loterie Romande der einzige seriöse Zugang zu legalen Sportwetten. Die Bonusaktionen sind kreativ, aber klein und befristet, was zum Schweizer Modell passt: weniger Versprechen, klare Regeln, voller Schutz.
Ausländische Wettanbieter ohne Schweizer Bewilligung
Die folgenden Marken tauchen in der Schweizer Werbung und über Suchmaschinen auf. Sie alle haben eines gemeinsam: keine Schweizer Bewilligung.
Betclic
Betclic ist in Frankreich und in mehreren europäischen Märkten lizenziert, in der Schweiz jedoch nicht zugelassen. Die Plattform wirbt mit Willkommensboni und Free Bets, die in der Schweiz nicht bewilligt sind. Wer dort spielt, bewegt sich ausserhalb des Schweizer Rechtsrahmens, was fehlende Sperrregister-Anbindung und keine Schweizer Rekursstelle bedeutet.
Jackbit
Jackbit operiert mit einer Lizenz aus Curaçao und wirbt mit Krypto-Einzahlungen, was in der Schweiz nicht möglich ist, da Gewinne und Guthaben nur auf ein Konto im Namen des Spielenden ausgezahlt werden dürfen. Die Plattform fällt daher doppelt aus dem Schweizer Rahmen: keine Bewilligung, keine konformen Zahlungswege.
IviBet
IviBet wirbt mit hohen Willkommenspaketen, die in der Schweiz gegen Artikel 75 BGS verstossen würden. Die Plattform kann jederzeit auf die Gespa-Sperrliste gesetzt werden, und Schweizer Spielerinnen und Spieler haben keine Schweizer Anlaufstelle bei Streit.
HornetBet
HornetBet tritt mit einer ausländischen Lizenz auf und wirbt ähnlich wie die anderen genannten Marken mit Bonusaktionen, die in der Schweiz bewilligungspflichtig wären. Für Schweizer Spielende bleibt das Angebot ohne Schweizer Schutz.
Unibet
Unibet ist in Malta lizenziert, in der Schweiz nicht. Die Marke ist in vielen europäischen Märkten etabliert, was die Werbung leicht vertrauenswürdig erscheinen lässt, ändert aber nichts an der fehlenden Schweizer Bewilligung. Die Gespa kann die Domain auf die Sperrliste setzen, was in der Vergangenheit auch bei vergleichbaren grossen Marken wie bet365 passiert ist.
BDMBet, DirectionBet, BillyBets
Diese drei Marken folgen dem gleichen Muster: ausländische Lizenz, keine Schweizer Bewilligung, Werbung mit Bonuspaketen, die in der Schweiz nicht erlaubt wären. Sie sind hier der Vollständigkeit halber aufgeführt, weil sie bei einer Suche nach «Wettanbieter mit Gratis-Startguthaben» auftauchen.
Gemeinsames Urteil: Alle acht ausländischen Marken bieten kein Startguthaben, das in der Schweiz anerkannt oder geschützt ist. Wer dort ein Konto eröffnet, akzeptiert die Geschäftsbedingungen des Anbieters, nicht das BGS, und hat im Streitfall keine Schweizer Anlaufstelle. Die Gespa kann die Domains blockieren, und blockierte Domains tauchen unter neuen Adressen wieder auf.
Weitere Regeln und Fakten rund ums Wetten in der Schweiz
Was live gewettet werden darf
Livewetten sind erlaubt, sofern der Veranstalter eine entsprechende Gespa-Bewilligung dafür hält. Das BGS enthält keine spezifische Einschränkung auf bestimmte Live-Märkte. Bei Swisslos gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis tatsächlich live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen wie Elfmeter, Roter Karte oder VAR-Entscheid kann Swisslos Wetten ebenfalls mit Quote 1.00 werten.
Was Cash-Out bedeutet
Sporttip bietet Cash-Out für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur online und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche Wettgewinn ohne vorzeitige Auszahlung, hängt vom Spielstand ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. Eine Garantie, dass Cash-Out für jeden Markt verfügbar ist, gibt es nicht. Bei einem ausgeführten Cash-Out lässt sich die Wette nicht rückgängig machen.
Wie Gewinne berechnet werden
Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote. Bei Kombinationswetten gilt die Gesamtquote, also das Produkt der Einzelquoten. Der Betrag wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Für die Berechnung eines erwarteten Gewinns bei einer Einzelwette: Einsatz × (Quote − 1) = Nettogewinn, Einsatz × Quote = Brutto-Rückzahlung inklusive Einsatz.
Was bei abgesagten Ereignissen passiert
Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn (oder im Rahmen eines Turniers) nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Das heisst, die übrigen Voraussagen der Kombination bleiben aktiv, der abgesagte Teil fällt praktisch weg.
Verjährung von Gewinnen
Sporttip-Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Swisslos-Zwecks. Wer mit einer verweigerten Auszahlung nicht einverstanden ist, hat 10 Tage Zeit, per eingeschriebenem Brief Einsprache zu erheben.
Abhängige Ereignisse und Bet Builder
Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung werden bei Sporttip nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert. Nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann die Genossenschaft die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten.
Wer wetten darf und wer nicht
Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen, jüngere sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Wer als Wettkämpfer an einem Ereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Zur Online-Registrierung braucht es einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet, keine bestehende Spielsperre und nur eine Registrierung pro Person. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft.
Zahlungswege bei Swisslos
Spielguthaben auf dem Swisslos-Wallet kann per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein gekauft werden, Mindestbetrag CHF 20. In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Swisslos bietet PostFinance Pay als Zahlungsart an, die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt.
Steuern auf Wettgewinne
Wettgewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommensteuerfrei. Der Bund hat den Freibetrag ab dem 1. Januar 2026 auf CHF 1’071’000 angehoben, 2025 lag er noch bei CHF 1’070’400. Die kantonalen Freibeträge unterscheiden sich, weshalb es «je nach Kanton» heisst, nie eine einzelne kantonale Zahl. Über dem Freibetrag zieht der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ab, die über die Steuererklärung zurückgefordert werden kann. Ein typischer Wettgewinn liegt weit unter dem Freibetrag, sodass weder Einkommensteuer noch Verrechnungssteuer anfallen.
Gewinne aus ausländischen Anbietern unterliegen keiner Verrechnungssteuer, aber die kantonale Steuerpraxis behandelt sie je nach Kanton unterschiedlich. Thurgau etwa besteuert Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe als Einkommen. Wer dort wohnt und auf einer ausländischen Seite spielt, sollte das wissen. Eine pauschale Antwort gibt es nicht, die Auskunft der kantonalen Steuerverwaltung oder eines Steuerberaters ist der einzige sichere Weg.
Häufige Fragen
Gibt es in der Schweiz ein Startguthaben für neue Wettkonten?
Ja, aber nur sehr begrenzt. Die Loterie Romande hat in der Wintersaison 2025/26 an wenigen Aktionstagen CHF 10 Gratisspielguthaben über Stadion-Codes verteilt. Swisslos bietet ähnliche Aktionen an, allerdings ebenfalls nur nach vorgängiger Gespa-Bewilligung. Beide Beträge sind nicht auszahlbar, sondern nur zum Wetten nutzbar.
Warum sind Gratisguthaben bei Swisslos und Loterie Romande die Ausnahme?
Weil das Geldspielgesetz für Gratisspiele und Gratisguthaben die vorherige Zustimmung der Aufsichtsbehörde verlangt. Die Gespa hat 2025 nur 24 solche Bewilligungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt, was die Zahl der Aktionen klein hält. Ausländische Anbieter bewerben höhere Beträge, aber diese Werbung ist in der Schweiz verboten, wenn das Angebot nicht bewilligt ist.
Lässt sich ein Startguthaben auszahlen, oder gilt es nur als Spielguthaben mit Bedingungen?
Es gilt nur als Spielguthaben mit Bedingungen. Sowohl bei Swisslos als auch bei der Loterie Romande ist Gratisspielguthaben aus Promotionen nicht auszahlbar. Es lässt sich nur für Wetten verwenden, und Gewinne daraus werden je nach Höhe aufs Wallet oder aufs Bankkonto ausgezahlt. Wer auf einer ausländischen Seite spielt, hat keine Schweizer Garantie, dass die Aktion hält, was sie verspricht.
Wird bei einer gewonnenen Wette mit Gratisguthaben der Einsatz mit ausbezahlt?
Bei Swisslos und Loterie Romande ja: Der Gewinn aus einer Wette mit Gratisspielguthaben wird nach den regulären Regeln berechnet und ausgezahlt, das heisst Bruttogewinn inklusive des ursprünglichen Einsatzes auf dem Wallet oder bei höheren Beträgen auf dem Bankkonto. Bei vielen ausländischen «Free Bets» ist das anders: Dort fliesst der Einsatz typischerweise nicht zurück, was den durchschnittlichen Wert der Aktion senkt.
Welche Verlustlimiten müssen vor der ersten Wette gesetzt werden?
Bei Swisslos Sporttip sind Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage Pflicht, die Obergrenze liegt bei CHF 9’999 pro Periode und für unter 21-Jährige bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich kann eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage gesetzt werden. Die Loterie Romande verlangt ebenfalls Limiten vor der ersten Wette, mit einer maximalen Einzahlung von CHF 10’000 pro 30 Tage.
Was ist von ausländischen Seiten zu halten, die ohne Schweizer Bewilligung mit Gratis-Startguthaben werben?
Solche Angebote sind in der Schweiz nicht bewilligt. Wer dort spielt, hat keinen Zugang zum schweizweiten Sperrregister, keine Schweizer Rekursstelle im Streitfall und keine Garantie, dass die beworbenen Bedingungen tatsächlich gelten. Die Gespa kann die Domains auf die Sperrliste setzen, was in der Vergangenheit auch bei grossen Marken wie bet365 vorgekommen ist. Wer in der Schweiz wettet, ist mit Swisslos Sporttip oder Loterie Romande rechtlich auf der sicheren Seite, je nach Vertragsgebiet.
Wie viel ist ein Gratisspielguthaben wert?
Die Gespa-Bewilligungspflicht bedeutet nicht, dass Gratisspielguthaben wertlos ist, aber sein Wert ist anders zu berechnen als bei einer ausländischen «Free Bet». Der Unterschied: Bei einer klassischen Free-Bet, deren Einsatz bei einem Gewinn nicht zurückfliesst, berechnet sich der durchschnittliche Wert aus
> Free-Bet-Betrag × (Quote − 1) ÷ Quote × Auszahlungsquote des Marktes.
Für ein Gratisspielguthaben von CHF 10, eingesetzt auf einen ausgeglichenen Zwei-Wege-Markt mit Quoten von 1.90 / 1.90, ergibt sich daraus ein Band von rund CHF 2,40 bis CHF 2,60 an durchschnittlichem Wert. Die Auszahlungsquote dieses Marktes liegt bei etwa 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90), also rund 95 %, die Marge entsprechend bei etwa 5 %. Wer mit dem CHF 10 also «gratis» wettet, gewinnt im Schnitt knapp einen Viertel des Nominalwerts zurück, falls die Wette sitzt; verliert sie, ist das Guthaben weg.
Wichtig: Das ist ein statistischer Mittelwert über viele Wetten, keine Garantie für eine einzelne Platzierung. Und das Guthaben selbst wird nie in bar ausgezahlt, nur der Gewinn daraus, und auch der je nach Höhe entweder aufs Wallet oder aufs Bankkonto.
Bonus – asiahandicapch
Inhalt erstellt vom Team «asiahandicapch»
