Cookie-Richtlinie – asiahandicapch
Wer auf asiahandicapch Handicap-Linien nachschlägt, soll dafür möglichst wenig Spuren auf dem Gerät hinterlassen; entsprechend sparsam ist der Einsatz von Cookies. Die folgende Übersicht beschreibt, was gesetzt wird, wozu es dient und wie sich die Auswahl widerrufen lässt. Gemeint sind neben Cookies auch Einträge im Local Storage und Session Storage sowie Zählpixel, also alles, was Informationen im Browser ablegt oder ausliest.
Notwendig und deshalb ohne Auswahl
Technisch erforderlich sind Cookies, die eine Sitzung erkennen, Anfragen auf die Server verteilen, Formulare gegen automatisierten Missbrauch sichern und die Cookie-Entscheidung selbst festhalten. Sie werden ohne Einwilligung gesetzt. Sitzungs-Cookies verschwinden, sobald der Browser geschlossen wird; die gemerkte Entscheidung gilt längstens zwölf Monate.
Nur nach Auswahl: Komfort und Statistik
Komfort-Cookies behalten Einstellungen wie die Sprache oder die zuletzt betrachteten Tabellen. Statistik-Cookies erfassen, welche Seiten aufgerufen werden, damit sich die Erklärungen verbessern lassen. Beide Gruppen bleiben aus, bis sie im Banner zugelassen werden. Für die Auswertung werden IP-Adressen gekürzt, und Profile über mehrere Websites hinweg entstehen nicht.
Eingebundene Dienste
Karten, Videos oder andere eingebettete Inhalte können Cookies ihrer Anbieter mitbringen. Dort gelten die Datenschutzhinweise des jeweiligen Anbieters, und ein Widerspruch ist bei diesem selbst einzulegen. Werbe-Cookies mit Profilbildung setzt asiahandicapch nur nach ausdrücklicher Wahl im Banner.
Auswahl ändern, Cookies blockieren
Über den Eintrag «Cookie-Einstellungen» in der Fusszeile lässt sich die Entscheidung jederzeit anpassen. Zusätzlich können alle gängigen Browser Cookies blockieren oder löschen; Anleitungen bieten die Hersteller:
- Chrome – support.google.com/chrome/answer/95647
- Firefox – support.mozilla.org/de/kb/cookies-und-website-daten-in-firefox-loeschen
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- Edge – support.microsoft.com/de-ch/microsoft-edge
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Rechtsgrundlage und Aufsicht
Art. 45c lit. b des Fernmeldegesetzes (FMG, SR 784.10) erlaubt die Bearbeitung von Daten auf dem Endgerät, wenn die Person über Vorgang und Zweck informiert wird und ihn ablehnen kann. Handelt es sich um Personendaten, greift zusätzlich das Datenschutzgesetz (revDSG, SR 235.1), das seit dem 1. September 2023 in der revidierten Fassung gilt. Bei Aufrufen aus der Europäischen Union kann auch die DSGVO (Verordnung (EU) 2016/679) zur Anwendung kommen. Zuständig für Fragen und Anzeigen ist der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) in Bern; weiteres zur Bearbeitung von Personendaten steht in der Datenschutzerklärung.
Stand: Oktober 18, 2026.
Inhalt erstellt vom Team «asiahandicapch»
