Wer in der Schweiz Sportwetten anbieten darf und was die beiden Veranstalter unterscheidet

Updated Oktober 2026
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Oktober 18, 2026 · Stand der Lizenzaussagen und der genannten Regeln: Eidgenössische Geldspielaufsicht (Gespa) sowie Swisslos und Loterie Romande in ihren aktuellen Spiel- und Teilnahmebedingungen.

Zwei Wanderwege gabeln sich auf einer Wiese, dahinter steht eine Bergkette im Dunst
Swisslos (SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft) hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von.

Wer in der Schweiz online Sport wetten will, hat keine Auswahl an Buchmachern. Das Geldspielgesetz (BGS) und die interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen lassen für Sportwetten genau zwei Veranstalter zu: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport. Jede der beiden Gesellschaften ist für ihre Kantone zuständig, nicht für die ganze Schweiz. Alles, was daneben im Internet auftaucht, ist aus Sicht der Gespa nicht bewilligt, fällt unter die Sperrliste oder arbeitet ausserhalb des Schweizer Rechtsrahmens.

Die Seite vergleicht die beiden Veranstalter entlang ihrer Spielregeln, Limits und Spielerschutzregeln, ordnet ausländische Anbieter kurz ein und zeigt, was eine Wette rechnerisch kostet. Sie richtet sich an Leserinnen und Leser, die ihre Wahl nicht an Werbeversprechen, sondern an Bewilligung, Limits und Regeln festmachen.

Die Rechtslage: warum es nur zwei Veranstalter gibt

Die Zahl der Schweizer Sportwetten-Anbieter ist keine Frage des Marktes, sondern des Gesetzes. Das Geldspielgesetz von 2019 fasst Sportwetten als Grossspiel auf und unterstellt sie der interkantonalen Aufsicht durch die Gespa. Eine Bewilligung braucht es nach Art. 21–25 BGS sowohl als Veranstalterbewilligung wie auch als Spielbewilligung pro Produkt, und sie gilt nach Art. 4 BGS nur in der Schweiz. Die Kantone haben in der interkantonalen Vereinbarung festgelegt, dass genau zwei Gesellschaften diese Bewilligung erhalten: Swisslos für die deutschsprachige Schweiz, das Tessin und Liechtenstein, die Loterie Romande für die sechs Westschweizer Kantone.

Ein langer Holztisch mit leeren Stühlen in einem hellen Raum, die Fenster geben den Blick auf Dächer frei
Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet.

Im Klartext heisst das: keine zweite Online-Sportwette mit Schweizer Geldspiellizenz. Wer nach weiteren Anbietern sucht, sucht nach etwas, das es rechtlich nicht geben kann. Was internationale Buchmacher auf Webseiten, in Apps oder über Partnerprogramme anbieten, ist in der Schweiz keine bewilligte Sportwette. Die Gespa führt keine Liste weiterer bewilligter Online-Sportwetten, weil keine solchen Bewilligungen existieren. Was sie veröffentlicht, ist die Sperrliste der Domains, die von Schweizer Internetprovidern via DNS blockiert werden. Ende 2025 standen 671 solcher Domains auf der Liste, und der Vollzug ersetzt sie innerhalb von Stunden, wenn die Anbieter unter neuen Adressen erscheinen («Domain-Hopping»).

Auch wer zu Hause oder unterwegs bei einem ausländischen Anbieter spielt, kann sich nicht auf Schweizer Schutz berufen. Die ausländische Lizenz, gleich aus welchem Land, hat in der Schweiz keine Kraft. Im Streitfall ist der Rechtsweg im Ausland zu führen; eine Beschwerdestelle der Gespa ist für solche Fälle nicht zuständig. Gewinne aus diesen Quellen fallen zudem je nach Kanton unter eine andere Steuerpraxis als Gewinne aus bewilligten Schweizer Wetten, was die Sache finanziell eigennützig macht, aber nicht entspannt.

Spieler­schutz und Limiten vor der ersten Wette

Die Schweiz setzt beim Spielerschutz auf Eigenverantwortung. Bevor die erste Wette abgegeben wird, müssen Spielende ihre eigenen Verlustlimiten setzen. Swisslos verlangt dafür drei Werte: einen Tageswert, einen Wochenwert und einen Monatswert. Die Obergrenze liegt bei CHF 9’999, für unter 21-Jährige bei CHF 1’000. Eine Senkung der Limite greift sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich lässt sich eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage setzen.

Ein Eishockeyfeld im Freien auf einem zugefrorenen See, Schneewehen an den Banden, klare Winterluft
Swisslos hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019.

Das Selbst­sperr-System funktioniert in zwei Stufen. Eine befristete Spielsperre lässt sich für 1 bis 180 Tage ohne Aufhebung setzen, ähnlich einer Auszeit. Eine unbefristete Spielsperre wird in das schweizweite Register eingetragen und gilt zugleich für Casinos und Online-Casinos sowie in Liechtenstein; eine Aufhebung kommt erst nach drei Monaten und mit Beteiligung einer Fachstelle in Frage. Wer sich einmal hat eintragen lassen, kann später nicht einfach «kurz» weiterspielen. Mindestens 18 Jahre alt muss sein, wer ein Konto eröffnet, und wer als Wettkämpfer an einem Ereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten.

Die Gespa und die Eidgenössische Spielbankenkommission sind zwei verschiedene Aufsichtsbehörden, und Online-Casinos in der Schweiz fallen nicht unter die Gespa, sondern unter die ESBK. Die Spielsperre jedoch reicht in beide Welten: Eine in der Gespa-Datenbank eingetragene Sperre wirkt auch gegenüber Online-Casinos, was die Trennung der Aufsicht beim Schutz wieder zusammenführt. Genaueres dazu steht im Abschnitt zu Spielsperre und Zugangskontrolle.

Boni und Aktionen: warum Werbung nicht das ist, was sie verspricht

Beide Veranstalter bewerben Aktionen, aber sie folgen einer eigenen Logik. Werbeaktionen für nicht in der Schweiz bewilligte Sportwetten sind nach Art. 74 Abs. 3 BGS verboten und können mit Bussen bis CHF 500’000 geahndet werden. Gratiswetten und Gratisspielguthaben bedürfen zudem der vorherigen Zustimmung der Gespa; 2025 erteilte sie der Loterie Romande 24 und Swisslos 8 solcher Zustimmungen. Boni und Aktionen sind deshalb nicht zum Vergleich über Anbieter hinweg verfügbar, sondern erscheinen innerhalb der Spielregeln jedes Veranstalters.

Sporttip kennt drei Aktionsformen, die sich an klaren Regeln festmachen lassen. Der Kombiboost erhöht den Nettogewinn einer online platzierten Wette mit mindestens vier Voraussagen ab Quote 1.50 je Voraussage: 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn Voraussagen. Der Quotenboost gilt für eine einzelne Prematch-Einzelwette, der Profitboost erhöht den Nettogewinn eines genannten Sportereignisses um einen im Wettschein ausgewiesenen Prozentsatz. Beide Boosts sind pro Person einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert; bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Ein- und Auszahlungen aus Aktionen tragen jeweils eigene Regeln; was Gratisspielguthaben aus Promotionen betrifft, ist es nicht auszahlbar, sondern verbleibt auf dem Spielkonto.

Was das in Euro und Rappen heisst, ist Werbung mit der Lupe: Der Kombiboost kostet nichts extra, verlangt aber mindestens vier Wetten mit Quote 1.50; der Profitboost erhöht nur den möglichen Gewinn, nicht den Einsatz; Gratisspielguthaben bleibt auf dem Konto und löst sich nicht in Bargeld auf. Wer eine Aktion bewertet, sollte immer zuerst die Mindestquote und die Boosts-Stufe lesen.

Mobil, App und Verkaufsstelle

Wer in der Schweiz wettet, wettet heute vor allem auf dem Smartphone. Sporttip funktioniert online über die Sporttip-App für iOS und Android sowie über die Webseite. In der App gebaute Wetten lassen sich über einen QR-Code an einer Verkaufsstelle spielen, was Brücke zwischen digitalem Wettschein und Annahmestelle schlägt. Die Westschweiz bietet über die Loterie Romande zusätzlich ein Netz von 2’350 Verkaufsstellen und eine eigene digitale Plattform für Jouez Sport.

Zur Online-Registrierung verlangt Swisslos mindestens 18 Jahre, Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet und keine bestehende Spielsperre. Pro Person ist nur ein Konto zugelassen; die Identität wird per Ausweis-Upload geprüft und mit Adressdatenbanken abgeglichen. Eine Registrierung im falschen Vertragsgebiet ist nicht möglich, was viele vermeintliche «Probleme» mit ausländischen Kundenanfragen bei den Schweizer Veranstaltern erklärt.

Die Verkaufsstelle spielt weiterhin eine Rolle. Wettende schätzen sie als Ort, an dem man eine Quittung in der Hand hält, und sie funktioniert auch ohne Smartphone. Die Gespa hat 2025 bei Testkäufen allerdings festgestellt, dass an Verkaufsstellen in 47.5 % von 200 Versuchen eine Sportwette an Minderjährige verkauft wurde. Der persönliche Gang zur Annahmestelle ist also nicht automatisch der strengere Schutz.

Sportarten, Turniere und erlaubte Wettarten

Die Schweiz lässt nur Sportwetten auf eine geschlossene Liste zu, die die Gespa führt. Die Liste vom 10.09.2026 nennt erlaubte Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten; K.-o.-Runden nur, wenn sie gelistet sind, Frauenwettbewerbe nur, wenn sie gelistet sind, Rangwetten nur, wenn die Rangierung über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder über das Podium entscheidet. Die Liste enthält keine Eckball- oder Kartenmärkte und keinen Esport-Bereich. Was nicht in der Liste steht, darf nicht angeboten werden, unabhängig davon, wie populär es international ist.

Das hat Folgen für den Wettalltag. Fussball und Eishockey sind die tragenden Säulen; bei der Loterie Romande schlägt sich das in einem ähnlichen Sportangebot nieder. Tennis ist breit verfügbar, Randsportarten sind abhängig davon, ob die Gespa sie gelistet hat. Grossanlässe wie eine Fussball-WM oder eine Fussball-EM stehen über mehrere Wochen im Programm und sind Treiber der Wettumsätze; Wettarten umfassen Einzel- und Kombiwetten, Systemwetten, Livewetten sowie Wetten vor dem Spiel. Wer eine asiatische Handicap-Wette oder eine Spieler-Spezialwette sucht, ist bei den Schweizer Veranstaltern an deren Programm gebunden und kann nicht auf ein anderes Angebot ausweichen.

Marge und Auszahlung: was eine Wette wirklich kostet

Eine Quote ist nie «fair». Sie spiegelt die Wahrscheinlichkeit eines Ergebnisses aus Sicht des Buchmachers, korrigiert um einen Anteil, der im Markt bleibt: die Marge. Für eine Zwei-Wege-Wette, die rein rechnerisch 50 zu 50 stehen sollte, würde eine «faire» Quote 2.00 auf beiden Seiten ergeben. Stehen beide Seiten tatsächlich bei 1.90, kommt die Auszahlungsquote über die Formel 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90) heraus: ungefähr 0.95. Die Marge ist 1 minus 0.95, also rund 5 %. Auf lange Sicht behält der Veranstalter von jedem Franken Einsatz fünf Rappen in diesem Markt.

Für einen erwarteten Verlust gilt: Wer eine Offerte durchspielt, die CHF 1’000 Umsatz verlangt, gibt auf einem Markt mit 5 % Marge rund CHF 50 ab. Ohne den Umsatz zu spielen, gibt es nichts abzuziehen; mit dem Umsatz ist die Quote aufs Ganze gerechnet der wahre Preis des Angebots. Die Faustregel bleibt: niedrige Margen schonen das Spielguthaben, hohe Margen fressen es. Welche Margen ein konkreter Markt hat, ist nicht öffentlich ausgewiesen; die Faustregel hilft aber, Angebote einzuschätzen, deren Quoten man kennt.

Die Auszahlung einer Einzelwette berechnet sich aus Einsatz mal Quote. Bei CHF 10 Einsatz und einer Quote von 2.50 ergibt sich ein Bruttogewinn von CHF 25, der Nettogewinn liegt bei CHF 15. Bei einer Kombiwette werden die Einzelquoten multipliziert: vier Wetten zu 2.00, 1.80, 2.20 und 1.90 ergeben eine Gesamtquote von rund 15.10, mit CHF 5 Einsatz also ein Bruttogewinn von rund CHF 75.50. Bei Swisslos wird der Gewinn zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet, sodass sich kleinere Rundungsdifferenzen ergeben.

Wer den Kombiboost nutzt, muss das Ergebnis getrennt betrachten: Bei vier Voraussagen wird der Nettogewinn um 5 % erhöht, bei sieben um 20 %, bei zehn um 40 %, bei fünfzehn um 100 %. Das klingt grosszügig, gilt aber nur, wenn alle Voraussagen eintreffen, und die Boosts sind in Einsatz und Gewinnerhöhung gedeckelt. Wer ohnehin vier oder mehr Wetten setzt, bekommt den Boost geschenkt; wer seinen Stil nur wegen eines Boosts ändert, sollte zuerst die Quote prüfen.

Top-10 Anbieter: zwei bewilligt, der Rest ohne Schweizer Bewilligung

Die folgende Tabelle ordnet die beiden bewilligten Veranstalter zuerst und führt die acht bekanntesten ausländischen Buchmacher ohne Schweizer Bewilligung nach, weil Leserinnen und Leser im Alltag auf sie stossen. Die Spalten folgen dem, was die Recherchen abdecken: die Marke, der Bewilligungsstatus in der Schweiz und der genannte Veranstalter beziehungsweise Lizenzgeber. Wo keine gesicherte Lizenzaussage vorliegt, ist die Spalte offen gelassen.

Marke Schweizer Bewilligung Veranstalter oder genannte Lizenz
Swisslos (Sporttip) Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung (BGS) SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel
Loterie Romande (Jouez Sport) Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung (BGS) Société de la Loterie de la Suisse Romande, Lausanne
FortuneJack keine Schweizer Bewilligung Lizenz nicht belegt, kein Schutz in der Schweiz
IviBet keine Schweizer Bewilligung Lizenz nicht belegt, kein Schutz in der Schweiz
BC.Game keine Schweizer Bewilligung Lizenz nicht belegt, kein Schutz in der Schweiz
X3Bet keine Schweizer Bewilligung Tobique (Kanada) laut Drittquellen, kein Schutz in der Schweiz
Wettigo keine Schweizer Bewilligung Lizenz nicht belegt, kein Schutz in der Schweiz
Betwinner keine Schweizer Bewilligung Lizenz nicht belegt, kein Schutz in der Schweiz
Donbet keine Schweizer Bewilligung Lizenz nicht belegt, kein Schutz in der Schweiz
Rabona keine Schweizer Bewilligung Lizenz nicht belegt, kein Schutz in der Schweiz

Die Rangfolge in der Tabelle folgt dem rechtlichen Status: die zwei bewilligten Veranstalter zuerst, dann die übrigen als Referenz, weil der Suchende sie im Internet findet, aber die Spalte «Schweizer Bewilligung» bleibt bei ihnen leer. Sie in eine gemeinsame «Top-Liste» mit den bewilligten Marken zu setzen, würde falsch suggerieren, dass sie am Schweizer Markt teilnehmen.

Swisslos Sporttip

Swisslos ist die interkantonale Landeslotterie mit Sitz in Basel und eines der zwei Organe, die nach dem BGS Sportwetten anbieten dürfen. Das Sportwetten-Produkt heisst Sporttip und wird in den deutschsprachigen Kantonen, im Tessin und in Liechtenstein angeboten. Wer dort wohnt, kann sich online registrieren, das Konto wird per Ausweis verifiziert und gegen Adressdatenbanken geprüft. Das Wallet wird per PostFinance Pay, per Bank- oder per Einzahlungsschein aufgeladen; pro Tag sind bis zu CHF 10’000 Ladung möglich, das Wallet selbst darf höchstens CHF 9’999 halten. Gewinne bis CHF 1’000 werden automatisch dem Wallet gutgeschrieben, höhere Gewinne innert drei Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto überwiesen.

Das Wettprogramm umfasst Fussball, Eishockey, Tennis und weitere Sportarten, soweit sie in der Gespa-Liste eingetragen sind. Livewetten, Cash-Out, Quoten- und Profitboosts gehören zum Angebot, der Kombiboost skaliert mit der Anzahl Voraussagen. Sporttip eignet sich für alle, die im deutschsprachigen Raum wohnen, einen Schweizer Rechtsrahmen wollen und mit den Limits klarkommen: Mindesteinsatz CHF 1, Höchsteinsatz CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombiwette und CHF 10’000 pro Systemwette.

Wer sich bei Swisslos anmeldet, sollte die Tages- und Monatslimiten gleich beim ersten Login setzen; eine Erhöhung greift erst nach 72 Stunden, was spontane Eskalation verhindert. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist. Wer ein Spiel auf Eckbälle oder Karten sucht, wird es hier nicht finden; wer auf eine ganze Meisterschaft wettet, kann das im Langzeitformat tun.

Loterie Romande Jouez Sport (jeux.loro.ch)

Die Loterie Romande betreibt Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie hat ihren Sitz in Lausanne, zählt 221 Mitarbeitende und unterhält 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz. Wer dort wohnt, bekommt ein eigenes Online-Konto, das Schweizer Lotteriesystem folgt. Das Wettprogramm deckt Fussball und Eishockey ab, ergänzt um Randsportarten, die in der Gespa-Liste stehen. Wer aus dem Tessin oder der Deutschschweiz kommt, kann kein Konto eröffnen; das entspricht dem interkantonalen Verteilschlüssel.

Die Loterie Romande konkurriert nicht mit Swisslos, sie ergänzt sie. Aus Westschweizer Sicht ist sie die naheliegende Wahl, weil das Konto in der eigenen Sprache geführt wird, die Verkaufsstellen im Alltag erreichbar sind und die Sportwetten an die regionalen Vorlieben angepasst sind. Wer in der Romandie wohnt, aber aus Gewohnheit bei einem ausländischen Anbieter spielt, verliert damit den Schutz der Schweizer Spielsperre und riskiert je nach Kanton eine andere Besteuerung der Gewinne.

Ausländische Anbieter ohne Schweizer Bewilligung

Die übrigen Anbieter in der Liste tragen die Bezeichnung «ohne Schweizer Bewilligung». Für sie gilt: Wer dort spielt, spielt ausserhalb des Schweizer Rechts; die ausländische Lizenz hat in der Schweiz keine Kraft, eine Beschwerde bei der Gespa ist nicht möglich, und eine Spielsperre greift nicht. Die Domains können auf der Gespa-Sperrliste landen und via DNS blockiert werden. Wer aus dem Inland spielt, sollte sich darauf einstellen, dass Auszahlungen ins Ausland gehen und Banken oder Kartenherausgeber keine besondere Sperre einrichten. Wer ein Konto bei einem dieser Anbieter hat, sollte genau prüfen, ob die gewählte Marke tatsächlich zu den im Inland erreichbaren gehört und ob die Auszahlung im Ernstfall funktioniert. Ohne Schweizer Bewilligung fällt jede Auszahlung in die jeweilige kantonale Steuerpraxis für Gewinne aus ausländischen Grossspielen.

Ein- und Auszahlungen: wie Geld auf das Konto und zurückkommt

Wer bei Swisslos spielt, lädt das Wallet mit Spielguthaben auf. Die Mindesteinzahlung beträgt CHF 20, pro 30 Tage sind höchstens CHF 10’000 möglich, und das Wallet darf den Wert von CHF 9’999 nicht überschreiten. Swisslos akzeptiert PostFinance Pay, bei dem die Transaktion direkt in der PostFinance App bestätigt wird, sowie weitere Online-Zahlungsarten und den Einzahlungsschein. Gewinne bis CHF 1’000 werden automatisch dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne über CHF 1’000 innert drei Arbeitstagen auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto überwiesen. Auszahlungen auf ein fremdes Konto sind nicht möglich.

Die Loterie Romande folgt der gleichen Logik, hat aber in der Westschweiz ein grösseres Netz an Verkaufsstellen, an denen Quittungen in bar bezahlt und Gewinne bar abgeholt werden können. Für Online-Spielende bedeutet das, dass die Auszahlung im Inland und auf ein Konto im eigenen Namen erfolgt. Kryptowährungen und anonyme Zahlungswege sind in der Schweiz weder für die Lizenzierten noch für die Lizenzierten zulässig; das BGS schreibt die Auszahlung auf ein Konto im Namen des Spielenden vor.

Wer die Spielregeln gelesen hat, weiss: Innerhalb von 365 Tagen sind die ersten beiden Auszahlungen auf ein Bank- oder Postkonto kostenlos, ab der dritten kann Swisslos eine Kommission von 3 % belasten. Einzahlungen sind im Inland technisch unkompliziert; wer aber aus dem Ausland spielen will, wird bereits bei der Registrierung abgewiesen, weil das Vertragsgebiet stimmen muss.

Spielregeln im Detail: Wettabgabe, Limits, Cash-Out

Die Spielregeln von Sporttip sind für die tägliche Nutzung die wichtigste Quelle. Eine Wette lässt sich ab CHF 1 setzen, höchstens CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombiwette und höchstens CHF 10’000 pro Systemwette. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern; eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Was als «reguläre Spielzeit» gilt, hängt von der Sportart ab: Im Fussball sind das 90 Minuten plus Nachspielzeit, Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist.

Cash-Out ist nur online verfügbar und greift bei Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, prematch und live. Es funktioniert ausschliesslich als vollständiges Cash-Out, eine Teilauszahlung gibt es nicht. Der Cash-Out-Betrag liegt unter dem möglichen Gewinn bei regulärem Ausgang, ist nicht garantiert und kann von Swisslos jederzeit geändert werden; ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen. Wer auf Cash-Out spekuliert, plant ein, dass das Angebot jederzeit zurückgezogen werden kann.

Abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung werden über die Bet-Builder-Funktion kombiniert. Werden solche Kombinationen irrtümlich ohne diese Funktion angenommen, kann Swisslos die ganze Kombiwette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Wer ein Spiel pausieren oder verschieben muss, ist mit der 48-Stunden-Regel abgesichert: Wird ein Ereignis abgesagt und nicht innerhalb von 48 Stunden nachgeholt, wird die Einzelwette zurückbezahlt; in Kombiwetten erhält die betroffene Voraussage die Quote 1.00.

Steuern: warum Gewinne meist steuerfrei sind, aber nicht immer

Die Schweiz kennt keine Wettsteuer auf den Einsatz. Gewinne aus bewilligten Grossspielen sind einkommenssteuerfrei bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn. Der Bund setzt die Schwelle ab dem 1.1.2026 auf CHF 1’071’000, der Kanton kann eine eigene Schwelle führen. Über der Schwelle werden 35 % Verrechnungssteuer durch den Veranstalter abgezogen; die Rückforderung erfolgt über die Steuererklärung. Wer deutlich unter der Schwelle bleibt, was bei den meisten Spielenden der Fall ist, hat keine Verrechnungssteuer und keine Einkommenssteuer auf den Gewinn.

Anders sieht es bei Gewinnen aus ausländischen Grossspielen aus. Es gibt keine Verrechnungssteuer, dafür behandelt etwa der Kanton Thurgau Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe als steuerbares Einkommen. Wer bei einem ausländischen Buchmacher spielt, sollte die kantonale Praxis prüfen, bevor er eine grössere Auszahlung erwartet, und im Zweifel die Steuerverwaltung des Wohnkantons fragen.

Werbebeschränkungen und Sperrliste

Die Werbung für in der Schweiz nicht bewilligte Sportwetten ist verboten. Wer in der Schweiz wettet oder wetten will, wird dennoch mit Werbung solcher Anbieter im Internet konfrontiert, oft in sozialen Medien, in Sportübertragungen oder über Affiliate-Links. Das BGS adressiert die Werbung, nicht den Endkunden. Werbung darf nicht in irreführender Form, nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen gerichtet sein; ein Zeitverbot für Werbung zu bestimmten Tageszeiten kennt das BGS nicht. Was bleibt, ist die Sperrliste: Swiss Internetprovider blockieren die Domains ausländischer Anbieter via DNS. Ende 2025 standen 671 Domains auf der Liste.

Was heisst das für Spielende? Wer auf einen blockierten Anbieter klickt, landet auf einer Hinweisseite; wer die Seite über einen anderen Weg erreicht, bewegt sich ausserhalb des Schweizer Rechts. Werbung, die für solche Anbieter gemacht wird, ändert nichts daran, dass das Spielen dort in der Schweiz nicht legal ist. Wer sich informieren will, orientiert sich an den Spielregeln und Teilnahmebedingungen der zugelassenen Veranstalter und liest dort nach, was an Bonus, Limits und Spielregeln gilt.

Überblick: was die zwei Veranstalter trennt

Beide Veranstalter folgen demselben Rahmen. Beide verlangen 18 Jahre, eine Identifikation und die Setzung von Verlustlimiten; beide zahlen auf Schweizer oder Liechtensteiner Konten aus; beide führen das Spielangebot nach der Gespa-Liste; beide veröffentlichen Spielregeln und Teilnahmebedingungen. Was sie trennt, ist nicht die Qualität, sondern das Vertragsgebiet. Swisslos bedient die deutschsprachige Schweiz, das Tessin und Liechtenstein. Loterie Romande bedient die Westschweiz. Wer als Leserin oder Leser in der Deutschschweiz wohnt, kommt zu Swisslos; wer in der Romandie wohnt, kommt zur Loterie Romande. Wer zwischen den Sprachregionen wechselt, muss beim neuen Wohnsitz ein neues Konto bei der zuständigen Veranstalterin eröffnen, sofern der interkantonale Verteilschlüssel es erlaubt.

Für die Wettenden bedeutet das eine kleinere Auswahl, dafür mehr Schutz: Spielsperre, Verlustlimiten und Auszahlung auf ein Konto im eigenen Namen sind in diesem Rahmen gesetzlich garantiert. Ausländische Anbieter bieten mehr Wettarten an, haben aber in der Schweiz keinen Rechtsschutz, keine Sperrung der Auszahlung durch das Spielsperrenregister und keine kantonale Steuerfreiheit der Gewinne.

Häufige Fragen

In der Schweiz sind nur zwei Veranstalter für Sportwetten bewilligt: Swisslos mit Sporttip für die deutschsprachige Schweiz, das Tessin und Liechtenstein sowie Loterie Romande mit Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone. Welche Sportarten und Wettarten angeboten werden dürfen, legt die Gespa in einer geschlossenen Liste fest; was dort nicht steht, ist nicht erlaubt. Ausländische Buchmacher dürfen in der Schweiz keine Sportwetten anbieten, auch wenn sie in anderen Ländern eine Lizenz haben.

Welcher Veranstalter gilt für welche Kantone?

Swisslos ist für die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH zuständig, ausserdem für das Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Die Loterie Romande bedient die Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Wer online ein Konto eröffnen will, muss im Vertragsgebiet der gewählten Veranstalterin wohnen; eine Registrierung ausserhalb dieses Gebiets ist nicht möglich.

Warum gibt es keine weiteren bewilligten Anbieter?

Die interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen legt fest, dass in der Schweiz genau zwei Veranstalter Sportwetten und Lotterien durchführen dürfen. Das Geldspielgesetz übernimmt diese Vorgabe und lässt für Grossspiele nur eine bewilligte Veranstalterin pro Sprachregion zu. Eine zusätzliche Bewilligung ist rechtlich nicht vorgesehen; die Gespa kann daher keine weiteren Online-Sportwetten zulassen.

Was bedeutet die Sperrliste der Gespa für ausländische Wettseiten?

Die Sperrliste führt Domains ausländischer Anbieter, die in der Schweiz keine Bewilligung haben. Schweizer Internetprovider blockieren diese Domains über das DNS-System. Spielende, die eine solche Seite dennoch über einen anderen Weg erreichen, bewegen sich ausserhalb des Schweizer Rechts und haben weder Zugang zur Schweizer Spielsperre noch zu einer Schweizer Beschwerdestelle. Die Sperrliste wird regelmässig aktualisiert; neue Domains tauchen schnell auf, verschwinden aber ebenso schnell wieder, sobald der Anbieter unter einer anderen Adresse erscheint.

Welche Verlustlimiten müssen vor der ersten Wette gesetzt werden?

Bei Swisslos werden vor der ersten Wette Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage verlangt, mit einer Obergrenze von CHF 9’999 (CHF 1’000 für unter 21-Jährige). Eine Senkung der Limite greift sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich lässt sich eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage setzen. Die Loterie Romande verlangt ebenfalls eine Limitensetzung vor der ersten Wette; die genauen Werte stehen in ihren Teilnahmebedingungen.

Wie berechnet sich die Auszahlung aus Einsatz und Quote, und was ist die Marge eines Anbieters?

Die Auszahlung einer Einzelwette ist Einsatz mal Quote; bei einer Kombiwette werden die Einzelquoten multipliziert. Bei Swisslos wird das Ergebnis auf zwei Stellen gerundet und auf 5 Rappen genau abgerundet. Die Marge gibt an, wie viel ein Anbieter auf einem Markt im Schnitt behält: Für eine Zwei-Wege-Wette mit Quoten von je 1.90 ergibt sich eine Auszahlungsquote von rund 95 % und damit eine Marge von etwa 5 %. Niedrige Margen schonen das Spielguthaben, hohe Margen fressen es.

Inhalt erstellt vom Team «asiahandicapch»