Welche Sportwetten in der Schweiz legal sind und was eine Schweizer Bewilligung wirklich bedeutet
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Stand: Oktober 18, 2026 · Geprüft gegen die Spielregeln und Teilnahmebedingungen von Sporttip (Version 4.2) und den Geschäftsbericht 2026 der Swisslos.

In der Schweiz sind Sportwetten ein Grossspiel, und zwei Veranstalter haben eine Bewilligung: Swisslos mit Sporttip und Loterie Romande mit Jouez Sport. Eine ausländische Lizenz – aus Malta, Curaçao oder Deutschland – hat hier keine Kraft. Wer bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung spielt, ist nicht geschützt, und der Kanton Thurgau behandelt solche Gewinne als voll steuerbares Einkommen, egal wie hoch sie sind. Wer in der Deutschschweiz sitzt, kommt an Sporttip; in der Romandie führt an Jouez Sport kein Weg vorbei. Was diese Trennung für Spielerinnen und Spieler konkret bedeutet, welche Regeln für Verlustlimiten und Spielsperren gelten, und warum ausländische Anbieter zwar im Internet sichtbar, aber in der Schweiz strafrechtlich relevant sind, behandelt der folgende Überblick.
Rechtslage: warum nur zwei Veranstalter Sportwetten anbieten dürfen
Sportwetten fallen in der Schweiz unter das Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51). Seit dem 1. Januar 2019 sind sie ein Grossspiel und werden von der Gespa, der Interkantonalen Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern, beaufsichtigt. Eine Bewilligung gilt ausschliesslich in der Schweiz. Das bedeutet: Eine Lizenz der Malta Gaming Authority oder der Curaçao Gaming Control Board schaltet niemanden frei, hier Sportwetten zu verkaufen. Art. 4 BGS macht das deutlich, und die Gespa führt eine Sperrliste mit ausländischen Domains, die Schweizer Telekommunikationsanbieter per DNS blockieren.

Die Kantone haben die Zahl der Veranstalterinnen für Lotterien und Sportwetten bewusst auf zwei begrenzt. Beide stehen in interkantonaler Trägerschaft: Die Swisslos, mit Sitz in Basel, organisiert Sporttip für 19 Deutschschweizer Kantone, Tessin und das Fürstentum Liechtenstein (AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG, ZH). Die Loterie Romande führt Jouez Sport in den sechs Westschweizer Kantonen Freiburg, Genf, Jura, Neuenburg, Waadt und Wallis. Ihre Adresse ist Avenue de Provence 14 in Lausanne; sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Wer an einem Spiel teilnehmen will, braucht Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet des jeweiligen Veranstalters; ein Online-Konto lässt sich nur dort eröffnen, wo der Anbieter Bewilligungen hat.
Eine Bewilligung umfasst zwei Teile: die Veranstalterbewilligung und die Spielbewilligung pro Spiel (Art. 21-25 BGS). Die Spielbewilligung definiert, welche Sportarten, Wettbewerbe und Wetttypen überhaupt zugelassen sind. Die Gespa publiziert eine geschlossene Liste mit erlaubten Sportarten und Wetten (Version 10.09.2026). Was nicht auf der Liste steht, ist nicht erlaubt. Eckstoss- oder Kartenmärkte sucht man darauf ebenso vergeblich wie einen Esport-Bereich. Auch Wetten auf Wetter, Politik oder TV-Shows sind tabu. Wer online wettet, bekommt nur die Märkte angezeigt, die der Veranstalter aus dieser Liste ableiten darf.
Was passiert, wenn ein Anbieter ohne Bewilligung trotzdem wirbt? Art. 74 Abs. 3 BGS verbietet Werbung für Geldspiele, die in der Schweiz nicht zugelassen sind. Verstösse können mit Bussen bis zu CHF 500’000 bestraft werden (Art. 131 BGS). Wer ohne Bewilligung Sportwetten organisiert, macht sich nach Art. 130 BGS strafbar – bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Handeln bis zu fünf Jahren. Der Spielende selber wird nicht bestraft, aber Einsätze und Gewinne können im Strafverfahren gegen den Anbieter eingezogen werden. Was bleibt, ist das Restrisiko bei jeder einzelnen Auszahlung.
Spielerschutz: Verlustlimiten, Spielsperren und das gemeinsame Register
Bevor die erste Wette platziert wird, verlangt die Swisslos drei eigene Verlustlimiten: ein Tageslimit, ein Wochenlimit (7 Tage) und ein Monatslimit (30 Tage). Die Obergrenze pro Limite liegt bei CHF 9’999, für unter 21-Jährige bei CHF 1’000. Eine Senkung greift sofort; eine Erhöhung erst 72 Stunden nach Antrag – der Gesetzesrahmen setzt hier nur 24 Stunden, aber die Swisslos hat sich selbst strenger gesetzt. Zusätzlich kann jeder Spielende eine freiwillige Einzahlungslimite für 30-Tage-Fenster setzen.

Die Spielsperre ist die schärfere Schutzmassnahme. Bei der Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für eine Dauer von einem bis 180 Tagen selbst sperren, ohne Möglichkeit der vorzeitigen Aufhebung. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt gleichzeitig für Casinos, Online-Casinos und das Fürstentum Liechtenstein. Das Register ist die operative Verbindung, die sicherstellt, dass eine Person nicht bei einem anderen Schweizer Veranstalter ein Konto eröffnen kann, solange die Sperre läuft. Für eine freiwillige Sperre schreibt das Gesetz (Art. 84 VGS) eine Mindestdauer von drei Monaten fest, bevor sie auf Antrag und mit einer spezialisierten Stelle aufgehoben werden kann. Wer sich nur eine Pause gönnen will, kann eine Selbstsperre von bis zu sechs Monaten wählen.
Was die Praxis angeht, hat die Gespa im Jahr 2026 an Verkaufsstellen 200 Testkäufe mit Minderjährigen durchgeführt: 47,5 % der Käufe wurden durchgewunken. Wer den Punkt als Argument für die Strenge des Schweizer Schutzes verwendet, dreht die Zahl um – der Test zeigt die Lücke, nicht die Dichtigkeit. Beim Online-Konto ist die Lage eine andere: Die Swisslos liest die Daten aus dem hochgeladenen Ausweis, prüft sie gegen Adressdatenbanken und lässt pro Person nur ein Konto zu. Wer das Mindestalter von 18 Jahren nicht erreicht oder im Vertragsgebiet keinen Wohnsitz hat, wird nicht zugelassen.
Boni und Gratiswetten: warum Aktionen in der Schweiz rar sind
Wer aus anderen Märkten kommt, kennt wöchentliche Quotenboosts, Gratiswetten zur Anmeldung und Kombi-Versicherungen als Standard. In der Schweiz funktioniert das so nicht. Gratiswetten, Gratisspielguthaben und ähnliche Aktionen brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS). Im Jahr 2025 hat die Aufsicht 24 solche Bewilligungen an die Loterie Romande und 8 an die Swisslos erteilt. Das ist die Grössenordnung, in der Boni sich hier bewegen. Es gibt keinen Neukunden-100-Prozent-Bonus, keine Code-Aktionen, kein Booster-Feuerwerk. Jeder Versuch, das mit einer «Risikofrei»-Werbung zu umgehen, müsste ebenfalls durch die Aufsicht.
Was Sporttip dennoch anbietet, sind zwei eng umrissene Funktionen: den Kombiboost und den Quoten- oder Profitboost. Der Kombiboost gilt online für Prematch-, Live- und Systemwetten ab vier Voraussagen mit einer Mindestquote von 1.50 je Auswahl. Der Bonus auf den Nettogewinn steigt von 5 % bei vier Voraussagen über 20 % bei sieben, 40 % bei zehn bis hin zu 100 % bei fünfzehn Voraussagen – der Einsatz und die Gewinnerhöhung sind begrenzt. Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage; Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Ereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide Varianten sind pro Wettenden nur einmal nutzbar, im Einsatz und in der Erhöhung limitiert; wer einen Boost mit Cash-Out abschliesst, verliert den Boost. Das klingt weniger grosszügig, als es in der Werbung anderer Märkte wirkt – und genau das ist der Punkt: In der Schweiz ist das, was ein Bonus heisst, vorab geprüft.
Sportwetten unterwegs: App, Browser, Verkaufsstelle
Eine eigene «Beste Sportwetten App Schweiz» im klassischen Sinn sucht man vergeblich – Sporttip und Jouez Sport laufen als Web-Plattformen, die für Smartphones optimiert sind. Wer unterwegs tippt, wählt zwischen dem Browser und dem Wettschein am Schalter der Verkaufsstelle. Die Registrierung verlangt in beiden Fällen das verifizierte Konto mit Ausweis und Adressabgleich; die Unterschiede liegen im Ablauf.
Im Browser läuft die Anmeldung komplett online: Ausweis hochladen, Adresse bestätigen, Verlustlimiten setzen, erste Einzahlung. Am Terminal einer Verkaufsstelle füllen die Wettenden den Wettschein am Bildschirm aus; bezahlt wird direkt vor Ort, das Spielguthaben wandert auf das Online-Konto. Sporttip rechnet eine Wette über das Wallet ab, eine andere über den Wettschein, eine dritte als Systemwette. Die Trennung von Vertriebskanälen bleibt: Die 47,5 % durchgewunkener Testkäufe betrafen genau diese Verkaufsstellen, nicht die Online-Registrierung.
Wer sein Konto füllt, kann Spielguthaben ab CHF 20 online oder per Einzahlungsschein kaufen, bis zu einem Wallet-Guthaben von höchstens CHF 9’999. Die Swisslos akzeptiert PostFinance Pay direkt aus der PostFinance App. Auszahlungen gibt es innerhalb von 365 Tagen zweimal kostenlos auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto; ab der dritten Auszahlung fällt eine Kommission von 3 % an. Die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut; alles darüber geht innert 3 Arbeitstagen auf das Bank- oder Postkonto. Geld anonymer Zahlungsmittel wie Kryptowährungen? Lizenzrechtlich ausgeschlossen – Art. 50 Abs. 2 VGS verlangt eine auf den Kontoinhaber lautende Zahlungsverbindung.
Fussball, Eishockey, Tennis: was in der Schweiz gewettet werden darf
Die geschlossene Liste erlaubter Sportarten und Wettbewerbe setzt den Rahmen. Fussball, Eishockey und Tennis gehören zum Kern. Bei grossen Turnieren wie einer Fussball-Welt- oder Europameisterschaft warten die Veranstalter mit erweiterten Märkten auf; bei Sporttip deckt das Programm jedenfalls die Schweizer Super League, die National League im Eishockey und die grossen ATP- und WTA-Turniere ab, dazu ausgewählte internationale Ligen und Pokalwettbewerbe.
Qualifikationsrunden sind nur dann offen, wenn die Gespa sie gelistet hat. Frauenwettbewerbe erscheinen auf der Liste, soweit sie regulärer Bestandteil des internationalen Spielkalenders sind. Ranglistenwetten sind nur erlaubt, wenn die Rangliste tatsächlich über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder über das Podium entscheidet; Trainingsläufe gehören nicht dazu. Livewetten sind grundsätzlich zulässig, vorbehaltlich einer konkreten Zulassung pro Operator und Markt. Cash-Out ist bei Sporttip für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten möglich, vor Spielbeginn und live, ausschliesslich als vollständiger Cash-Out ohne Teilauszahlung. Der Betrag liegt immer unter dem möglichen Gewinn bei normalem Wettabschluss, hängt vom Spielverlauf ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden – eine Garantie für jeden Markt gibt es nicht.
Bei Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreten des Ausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00; in spielentscheidenden Situationen (Elfmeter, Rote Karte, Schiedsrichter-Entscheid per VAR) kann die Swisslos Wetten ebenfalls mit Quote 1.00 werten. Kombinationen aus abhängigen Wettereignissen derselben Sportveranstaltung sind nur über die Bet-Builder-Funktion zulässig – nimmt die Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombiwette für ungültig erklären. Cash-Out auf einen Elfmeter, fünf Minuten nach Abpfiff, gibt es in der Schweiz nicht.
Schweizer Sportwettenanbieter im Vergleich
Was hier zählt, ist die Bewilligung. Die Tabelle zeigt die zwei Veranstalter mit Schweizer Grossspiel-Bewilligung und ausländische Anbieter ohne diese Bewilligung, wie sie Spielenden aus der Schweiz tatsächlich begegnen.
| Anbieter | Bewilligung in der Schweiz | Veranstalter / ausgewiesene Lizenz |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel – Produkt Sporttip |
| Loterie Romande Jouez Sport | Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS | Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande), Lausanne – Produkt Jouez Sport |
| Sportaza | Ohne Schweizer Bewilligung | Lizenz aus dem Ausland, ohne Wirkung in der Schweiz |
| Betify | Ohne Schweizer Bewilligung | Lizenz aus dem Ausland, ohne Wirkung in der Schweiz |
| Bruce Bet | Ohne Schweizer Bewilligung | Lizenz aus dem Ausland, ohne Wirkung in der Schweiz |
| 1Bet | Ohne Schweizer Bewilligung | Lizenz aus dem Ausland, ohne Wirkung in der Schweiz |
| myBet | Ohne Schweizer Bewilligung | Lizenz aus dem Ausland, ohne Wirkung in der Schweiz |
| DirectionBet | Ohne Schweizer Bewilligung | Lizenz aus dem Ausland, ohne Wirkung in der Schweiz |
| Betclic | Ohne Schweizer Bewilligung | Lizenz aus dem Ausland, ohne Wirkung in der Schweiz |
| BetAlright | Ohne Schweizer Bewilligung | Lizenz aus dem Ausland, ohne Wirkung in der Schweiz |
Zwei Beobachtungen, die in der Tabelle nicht stehen: Die ausländischen Marken teilen sich eine rechtliche Lage und unterscheiden sich nur durch Marketing, Quoten und Bedienoberfläche. Was sie alle nicht haben, ist ein Eintrag im schweizweiten Spielsperre-Register; wer dort steht, kann bei ihnen trotzdem spielen – ein Schweizer Vollzug greift nicht. Und die Gespa kann ihre Domains auf die Sperrliste setzen, was die Erreichbarkeit aus Schweizer Netzen zeitweise unterbricht. Wer bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung spielt, sollte diese beiden Punkte im Kopf behalten.
Anbieterprofile
Swisslos Sporttip
Swisslos trägt als interkantonale Genossenschaft die Veranstalterbewilligung für Sportwetten in der Deutschschweiz, im Tessin und in Liechtenstein; Sporttip heisst das Produkt. Wer in diesen Kantonen wohnt, kommt an Sporttip nicht vorbei, wenn er legal Online-Wetten platzieren will – wer in Genf wohnt, nicht. Die Spielregeln (Version 4.2, gültig ab 13. Januar 2025) geben den Rahmen ziemlich genau vor: Mindesteinsatz CHF 1 pro Einzel- oder Kombinationswette, Höchsteinsatz CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombinationswette und bis zu CHF 10’000 pro Systemwette. Swisslos behält sich Änderungen der Limiten ohne Angabe von Gründen vor, und eine Wette über der Limite wird gar nicht erst angenommen.
Was Sporttip kann: Cash-Out für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten vor Spielbeginn und live – aber nur als vollständiger Cash-Out, ohne Teilauszahlung, ohne Garantie für jeden Markt. Ein ausgeführter Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen. Kombiboost und Quoten- oder Profitboost ergänzen das Angebot, beide unter klaren Bedingungen und mit Einsatz- und Erhöhungslimiten. Was Sporttip nicht kann: Die Bedienoberfläche entspricht einem öffentlich-rechtlichen Unternehmen, nicht einem Marketing-Stack aus Malta – weniger Versuchung, weniger Bonus-Lärm, weniger Spielspass-Inszenierung. Wer damit leben kann, bekommt im Gegenzug ein Konto, das im Spielsperre-Register eingetragen werden kann und im Konfliktfall überhaupt einen Ansprechpartner hat.
Der Bruttospielertrag von Swisslos aus Sportwetten ist 2025 erstmals seit Inkrafttreten des Geldspielgesetzes zurückgegangen: CHF 169 Mio. nach CHF 182 Mio. im Vorjahr, ein Minus von 7 %. Swisslos führt das im Geschäftsbericht teils auf neue Limitierungsmassnahmen im Vertrieb über Verkaufsstellen zurück. Wer die Geschäftszahlen einer Lotterie liest, liest nie nur die Geschäftszahlen – es ist auch die Geschwindigkeit, mit der ein Spielerschutzregime wirkt.
Verdikt: Die einzige legal zugängliche Adresse für die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein. Für Spielende, die mit klaren, eng umrissenen Regeln klarkommen und auf das Marketing-Feuerwerk anderer Märkte verzichten können, ist Sporttip die Referenz.
Loterie Romande Jouez Sport
Die Loterie Romande führt Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone. Wer in Freiburg, Genf, Jura, Neuenburg, Waadt oder Wallis lebt, kann hier ein Online-Konto eröffnen; das übrige Vertragsgebiet bleibt aussen vor. Die Spielregeln von Jouez Sport lehnen sich eng an die Swisslos-Praxis an, weil beide Veranstalter unter demselben interkantonalen Rahmen arbeiten.
Die Loterie Romande ist der kleinere der beiden Veranstalter, was sich auch im Bonus-Volumen zeigt: 24 Bewilligungen der Gespa für Gratisspielguthaben und ähnliche Aktionen im Jahr 2025 standen 8 für die Swisslos gegenüber. Wer mit einem vergleichsweise schmalen Promo-Kalender leben kann, aber auf alle Pflichten der Schweizer Aufsicht nicht verzichten will, ist hier richtig. Die Geografie macht die Wahl: Wer in Lausanne wohnt, kommt an Jouez Sport, nicht an Sporttip.
Verdikt: Die einzige legal zugängliche Adresse für die Romandie, mit einem ähnlichen Schutzregime wie Sporttip und einer kleineren Promo-Frequenz. Für Spielende in den sechs Westschweizer Kantonen die einzige legal betretbare Adresse.
Ausländische Anbieter ohne Schweizer Bewilligung
Sportaza, Betify, Bruce Bet, 1Bet, myBet, DirectionBet, Betclic und BetAlright stehen für eine Gruppe von Marken, die in der Schweiz offiziell nicht anbieten dürfen. Eine Lizenz aus Malta, Curaçao oder Deutschland hat hier keine Wirkung (Art. 4 BGS). Sie ist kein Anbieter von Sportwetten in der Schweiz, und Werbung für ausländische Anbieter ist strafbar. Wer dort trotzdem ein Konto eröffnet, spielt ohne Eintrag im schweizweiten Spielsperre-Register, ohne Schweizer Rekurs, ohne die Schutzmechanismen, die Art. 80-82 BGS vorsehen.
Dafür gibt es im Ausland mehr Werbung, mehr Bonus-Volumen und oft mehr Märkte. Aus Sicht der Gespa schaut das so aus: Die Sperrliste umfasste Ende 2025 671 Domains, die Schweizer Telekomanbieter per DNS blocken. Betroffene Anbieter reagieren mit Domain-Hopping – eine neue Adresse innert Stunden, der Kreis beginnt von vorn. Wer die Sperre technisch umgeht, entfernt sich weiter von der Schweizer Aufsicht, nicht näher.
Das eine Argument, das in der Werbung dieser Anbieter immer wieder fällt – «wir haben eine EU-Lizenz, also sind wir seriös» – übersieht den Punkt: Die EU-Lizenz berechtigt innerhalb der EU, nicht in der Schweiz. Das andere Argument – «im Ausland gewinnen, daheim deklarieren» – kollidiert mit der Steuerpraxis in Thurgau, die Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe als steuerbares Einkommen behandelt; in anderen Kantonen ist die Praxis offener, aber sicher ist sie nirgends.
Verdikt: Für Schweizer Spielende bleibt nur der Weg über Swisslos oder Loterie Romande rechtlich sauber. Wer bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung spielt, akzeptiert diese Lücken. Über den Daumen gegriffen kostet das den Spielenden mehr, als es im Bonus verspricht.
Was eine Wette rechnerisch kostet: eine Modellrechnung
Sportwetten verdienen am Margin, nicht am Gewinn des Spielenden. Eine einfache Modellrechnung zeigt das. Wer monatlich CHF 1’000 einzusetzen plant und in einem Zwei-Wege-Markt auf eine Quote von 1.90 / 1.90 setzt, gibt bei jeder Wette CHF 1’000 × 1.00 Einsatz in den Markt.
Der Markt wird mit zwei-Quoten-Notation 1.90 / 1.90 beschrieben. Die Auszahlungsquote dieses Marktes beträgt 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90) = 1 ÷ (0.52632 + 0.52632) = 1 ÷ 1.05263 ≈ 0.9500, also rund 95 %. Der Margin, den der Veranstalter einbehält, ist 100 % − 95 % = 5 %.
Wer den Betrag einmal vollständig umsetzt (CHF 1’000 Einsatz zu Quote 1.90), gibt davon 5 %, also rund CHF 50, an den Veranstalter ab. Das ist der statistisch erwartete Verlust: über sehr viele Wetten mittelt sich das Ergebnis genau in diese Richtung. Die einzelne Wette kann natürlich deutlich abweichen – die meisten werden verloren, einige werden gewonnen, die Gewinne gleichen einen Teil der Verluste aus. Im langen Mittel kostet das Wetten auf einem Markt mit 5 % Marge rund 5 Rappen pro eingesetzten Franken.
Eine Bandbreite macht das Bild ehrlicher. Liegt die Marge im realistischen Fall bei 4 % bis 8 % – was für ein Zwei-Wege-Markt mit etwa 1.85 / 1.85 bis 1.95 / 1.95 realistisch ist – liegt der erwartete Verlust zwischen CHF 40 und CHF 80 pro CHF 1’000 Einsatz. Bei drei Wegen (1X2 mit Quoten wie 2.50 / 3.30 / 2.70) liegt die Marge typischerweise zwischen 5 % und 8 %, entsprechend höher fällt der erwartete Verlust aus. Bei asiatischen Handicaps und Totals, wo die Marge enger ist, kann sie auf 2-3 % fallen und der erwartete Verlust auf CHF 20-30 pro CHF 1’000.
Was das in Euro und Rappen heisst: CHF 50 erwarteter Verlust pro CHF 1’000 Einsatz sind 5 Rappen pro Franken. Wer mit einem strengen Monatsbudget spielt, sollte diesen Betrag nicht als Kosten der Unterhaltung verstehen, sondern als den Preis, den das Wetten hat – die Gewinne oben drauf bleiben ein statistisch seltenes Ereignis.
Wichtig ist die Annahme: Es geht um den statistisch erwarteten Verlust über sehr viele Wetten. Für eine einzelne Wette sagt die Rechnung nichts; sie beschreibt das Verhalten des Marktes im Mittel. Wer drei Wetten mit Quote 1.90 platziert und alle drei gewinnt, hat deutlich mehr als CHF 1’000 zurückerhalten – wer keine gewinnt, deutlich weniger. Die Marge ist eine Eigenschaft des Marktes, nicht eine Prophezeiung für das nächste Spiel.
Häufige Fragen zu Sportwetten in der Schweiz
Welche Sportwetten sind in der Schweiz legal?
In der Schweiz dürfen nur zwei Veranstalter Sportwetten anbieten: Swisslos mit Sporttip in der Deutschschweiz, im Tessin und in Liechtenstein sowie Loterie Romande mit Jouez Sport in der Romandie. Beide haben eine Bewilligung nach dem Geldspielgesetz und werden von der Gespa beaufsichtigt. Eine ausländische Lizenz hat in der Schweiz keine Wirkung, und jeder andere Anbieter ist strafrechtlich relevant.
Wer überwacht Online-Sportwetten, und was bedeutet eine Bewilligung, die nur in der Schweiz gilt?
Die Aufsicht liegt bei der Gespa, der interkantonalen Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern. Eine Schweizer Bewilligung umfasst die Veranstalterbewilligung und die Spielbewilligung pro Spiel. Eine Bewilligung gilt ausschliesslich in der Schweiz (Art. 4 BGS); Lizenzen aus Malta, Curaçao oder der EU entfalten hier keine Wirkung. Ohne Schweizer Bewilligung gibt es keinen Eintrag im Spielsperre-Register, keine Schweizer Aufsicht und keinen Schweizer Rekursweg.
Bis zu welchem Betrag sind Gewinne aus Sporttip steuerfrei, und warum hängt der Steuerfreibetrag vom Kanton ab?
Gewinne aus Schweizer Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag einkommensteuerfrei. Auf Bundesebene liegt der Freibetrag 2026 bei CHF 1’071’000 (2025: CHF 1’070’400). Die Kantone setzen eigene Schwellen, weshalb die konkrete Grenze vom Wohnsitzkanton abhängt. Wer darunter bleibt, zahlt weder Einkommensteuer noch Verrechnungssteuer auf den Gewinn; wer darüber liegt, kann die Verrechnungssteuer von 35 % über die Steuererklärung zurückholen.
Was gilt für Gewinne bei ausländischen Anbietern ohne Schweizer Bewilligung?
Gewinne von Anbietern ohne Schweizer Bewilligung werden in der Schweiz nicht durch die Verrechnungssteuer erfasst. Dafür behandelt der Kanton Thurgau sie als voll steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Andere Kantone handhaben das offener, aber ein Restrisiko bleibt. Strafrechtlich wird die spielende Person nicht verfolgt; der Anbieter riskiert bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe.
Wie funktioniert die Spielsperre, und wann kann eine freiwillige Sperre aufgehoben werden?
Die Swisslos erlaubt eine produktbezogene Selbstsperre von 1 bis 180 Tagen ohne vorzeitige Aufhebung. Eine unbefristete Spielsperre wird in das schweizweite Register eingetragen und gilt auch für Casinos, Online-Casinos und Liechtenstein. Eine freiwillige Sperre kann frühestens nach drei Monaten auf Antrag und unter Beteiligung einer spezialisierten Stelle aufgehoben werden. Eine Pause von bis zu sechs Monaten kann ohne Begründung gewählt werden.
Wie hat sich der Bruttospielertrag aus Sportwetten bei Swisslos zuletzt entwickelt?
Der Bruttospielertrag von Swisslos aus Sportwetten lag 2025 bei CHF 169 Mio., nach CHF 182 Mio. im Vorjahr – ein Minus von 7 %. Es ist der erste Rückgang seit Inkrafttreten des Geldspielgesetzes. Der Geschäftsbericht führt das teils auf neue Limitierungsmassnahmen im Vertrieb über Verkaufsstellen zurück.
Rechtslage – asiahandicapch
Inhalt erstellt vom Team «asiahandicapch»
