Bonus ohne Einzahlung in der Schweiz – Gratisspielguthaben, Bewilligung und das, was es tatsächlich wert ist

Updated Oktober 2026
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Stand: Oktober 18, 2026 · geprüft gegen die Bewilligungslogik der Eidgenössischen Spielaufsicht Gespa und gegen die Webauftritte der beiden bewilligten Schweizer Veranstalter

Eine leere Sparbüchse aus Keramik steht auf einem Fensterbrett, draussen liegt eine verschneite Landschaft im Gegenlicht.
Spielguthaben auf dem Swisslos-Wallet kann per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein gekauft werden (Mindestbetrag CHF 20); in 30 Tagen sind höchstens CHF 10'000 möglich.

Eine Gratiswette klingt nach geschenktem Geld, ist aber ein Mechanismus mit Bedingungen. In der Schweiz dürfen Gratisspielguthaben und Freispiele nur nach vorgängiger Zustimmung der Aufsicht angeboten werden, und die beiden bewilligten Veranstalter Swisslos und Loterie Romande haben sehr unterschiedliche Spielräume, solche Guthaben ins Wallet zu legen. Wer auf eine ausländische Seite ausweicht, gibt im selben Schritt die Schweizer Bewilligung, den Schutz durch das hiesige Ausschlussregister und jeden Rechtsweg hierzulande ab.

Was ein Bonus ohne Einzahlung in der Schweiz überhaupt bedeutet

Ein Bonus ohne Einzahlung steht im Wettprogramm dort, wo ein Anbieter einer neuen oder bestehenden Kundschaft ein Guthaben überlässt, ohne dass diese zuerst eigenes Geld auf das Spielkonto einzahlt. In der Marktlogik fällt er unter die Gratisspielguthaben und Gratiswetten, also Gutschriften, mit denen eine Wette platziert wird, deren Einsatz im Erfolgsfall je nach Konstruktion zurückfällt oder eben nicht. Genau diese Frage, was mit dem Einsatz nach einem Gewinn passiert, entscheidet darüber, was das Guthaben real wert ist, und sie wird im Abschnitt «Wie Gratisguthaben rechnet» an einer konkreten Quote durchgerechnet.

Eine Skisprungschanze ragt aus der Ferne gesehen in den Morgennebel, davor ein verschneites Feld.
Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein Konto auf den eigenen Namen aus; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden.

In der Schweiz ist der Begriff nicht derselbe wie auf westeuropäischen Märkten. Das Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51) spricht von Gratisspielguthaben und verlangt, dass die Aufsichtsbehörde Gespa jeder Aktion vorgängig zustimmt. 2025 erteilte sie der Loterie Romande vierundzwanzig solcher Bewilligungen, Swisslos deren acht. Das ist kein Detail am Rand: Eine Aktion, die ohne diese Bewilligung läuft, ist auf Schweizer Boden nicht zulässig. Ein ausländisches Angebot mit «no deposit bonus» kann deshalb zweierlei sein: ein beworbenes Produkt, das in der Schweiz schlicht nicht zugelassen ist, oder ein Köder mit Bedingungen, die in den AGB stehen und im Kleingedruckten den Einsatz verschlucken.

Die Einordnung des Themas beginnt also mit einer scharfen Trennung: Inland mit Schweizer Bewilligung, Ausland ohne. Beide Pfade werden in diesem Text behandelt, aber sie sind nicht vergleichbar im Sinne einer Bewertung – auf der einen Seite steht der Schutz des BGS und ein klares Beschwerdeverfahren, auf der anderen ein Provider, der hier nicht eingetragen ist, keine Verlustlimiten-Aufsicht kennt und dessen Gewinne je nach Kanton anders besteuert werden.

Was die bewilligten Schweizer Veranstalter tatsächlich auszahlen

Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport sind die beiden einzigen Veranstalter, die in der Schweiz Sportwetten anbieten dürfen. Ihre Gebiete sind nicht deckungsgleich: Swisslos bedient die Deutschschweizer Kantone, das Tessin und das Fürstentum Liechtenstein, die Loterie Romande die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Wer ein Online-Konto eröffnen will, muss im Vertragsgebiet des jeweiligen Veranstalters wohnen, und das Konto wird gegen das Schweizer Ausschlussregister abgeglichen, bevor eine erste Einzahlung möglich ist.

Ein geschlossenes Tor aus Schmiedeeisen steht vor einem Park im Herbstlicht, auf dem Kies liegt Laub.
Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet.

Auf dieser Seite ist Gratisspielguthaben kein Standardsortiment. Swisslos lädt das Wallet grundsätzlich gegen Einzahlung: Der Mindestbetrag pro Aufladung beträgt CHF 20, in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein neuer Kauf ist nur zulässig, solange das Wallet-Guthaben die Schwelle von CHF 9’999 nicht übersteigt. Wer keine eigene Einzahlung leisten will, kann das Wallet-Capital allenfalls über bewilligte Promotionen füllen – etwa über die Spielguthaben-Aktionen, die Swisslos nach Gespa-Bewilligung online ankündigt. Diese Gutschriften sind, und das ist der entscheidende Punkt, nicht auszahlbar. Sie lassen sich verwetten, der Reingewinn landet im Wallet oder auf dem Bankkonto, die ursprüngliche Gutschrift selbst wird nicht zurücküberwiesen.

Die Loterie Romande hat in der Wintersaison 2025/26 eine konkrete Aktion durchgeführt: «JouezSport – Patinoires et Stades» lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an sieben Aktionstagen. Wer innert sieben Tagen den in den National-League-Stadien verteilten Code in seinem verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben, insgesamt 7’000 Stück ausgeschüttet, 30 Tage lang gültig, nicht auszahlbar. Eine Einzahlung war dafür nicht verlangt – das war der Anteil «ohne Einzahlung». Das ist eine echte bewilligte Gratisspielguthaben-Aktion, und sie zeigt das Grundmuster: kleines Guthaben, klare Frist, keine Auszahlbarkeit.

Beide Veranstalter behalten sich eine Kommission vor, wenn das Spielguthaben regelmässig ausgezahlt wird. Swisslos überweist Guthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein Konto auf den eigenen Namen; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 Prozent belastet werden, die Überweisung dauert fünf bis zehn Arbeitstage. Die Loterie Romande setzt die Schwelle anders: Einzahlungen auf das Spielerkonto sind auf CHF 10’000 pro 30 Tage limitiert, das Wallet selber auf maximal CHF 10’000 gedeckelt. Gewinne bis CHF 1’000 netto wandern direkt ins Wallet, darüber hinaus wird auf die hinterlegte IBAN überwiesen – immer auf den Namen des Kontoinhabers, immer auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Konto.

Zusammengenommen heisst das: Auf der bewilligten Seite ist «Bonus ohne Einzahlung» kein dauerhaftes Produkt, sondern eine bewilligte, kurzfristige Promotion in einem sehr begrenzten Volumen und mit einer klaren Sperre gegen die Auszahlung des Gutschrift-Betrags. Wer hier spielt, bekommt kein geschenktes Geld – er bekommt eine Wettchance, deren Gewinn ihn näher an einen Banktransfer bringt als das Startguthaben selbst.

Das Sortiment der ausländischen Anbieter – und was es in der Schweiz kostet

Wer in einem Suchfeld «bonus ohne einzahlung sportwetten» eintippt, landet bei einer Riege internationaler Marken, die alle in dasselbe Schema fallen. Sportuna, BetAlright, DirectionBet, BC Game, Playzilla, 20Bet, Fezbet und Rabona tauchen mit mehr oder weniger identischen Versprechen auf: ein paar Euro Startguthaben, eine Gratiswette auf eine Fussballpartie oder ein «risk-free first bet». Keine dieser Marken hat in der Schweiz eine Bewilligung.

Die Schweiz kennt im Sportwetten-Bereich nur Swisslos und die Loterie Romande. Eine ausländische Lizenz aus Curaçao, Malta oder Deutschland hat hier keine Rechtskraft: Artikel 4 BGS stellt klar, dass eine Bewilligung nur in der Schweiz gilt. Wer bei einer ausländischen Seite mitspielt, handelt nach Schweizer Verständnis mit einem Anbieter, der in diesem Land keine Geschäftserlaubnis hat. Das heisst nicht, dass Schweizer Behörden den Spieler verfolgen – die Praxis ist hier zurückhaltend –, aber es heisst dreierlei ganz konkret: Der Spieler steht nicht im Sperrregister, das hier geführte Einträge gegen Spielsperren abgleicht; es gibt kein Schweizer Beschwerdeverfahren, an das er sich bei Streit wenden kann; und Gewinne aus ausländischen Grossspielen werden je nach Kanton als steuerbares Einkommen behandelt, unabhängig von der Höhe. Das ist nicht eine theoretische Fussnote – es ist der Grund, warum eine ausländische Gratiswette und eine bewilligte Schweizer Promotion wirtschaftlich nicht dasselbe sind.

Die Sperrliste der Gespa, eine Art DNS-Sperre, wird in der Schweiz von den Telekomanbietern umgesetzt: Aufgeführte Domains werden innerhalb von Stunden blockiert, ersetzt der Anbieter die Domain, wird der neue Eintrag nachgezogen. Sportuna, BetAlright, DirectionBet, BC Game, Playzilla, 20Bet, Fezbet und Rabona stehen, soweit das die Gespa-Listenführung abbildet, in dieser Kategorie oder sind ihr zuzuordnen. Das heisst nicht, dass diese Marken nie erreichbar sind – ein VPN bleibt möglich, der Zugriff wird aber aktiv erschwert. Was es aber sicher heisst: Werbung für diese Anbieter in der Schweiz ist nach Artikel 74 Absatz 3 BGS verboten und mit Busse bis CHF 500’000 bedroht. Das verbietet den Versand solcher Werbung, nicht denjenigen, der sie über Umwege dennoch findet.

Was bleibt, ist die Mechanik auf der Seite selbst. Auch dort ist «gratis» nicht gratis: Das Gratisguthaben ist an eine Quote gebunden, oft an eine Mindestquote, an einen Mindestumsatz oder an eine Auszahlungs-Sperre, die über Wochen oder Monate läuft. Schon die Free-Bet allein verschiebt Geld vom Anbieter auf den Spielenden – aber nur, solange das Stück, das er behält, den Marketingaufwand übersteigt, den die Plattform betreibt, um ihn überhaupt zu gewinnen. Das ist auch der Punkt, an dem das Inserat mit dem ausländischen Bonus aufhört und das Geschäft der inländischen Bewilligung beginnt: Wer in der Schweiz wettet, kann sich den Schutz, den die Gespa bietet, nicht zurückholen, falls der ausländische Anbieter die Auszahlung verweigert.

Wie Gratisguthaben rechnet – und was vom Einsatz nach einem Gewinn übrig bleibt

Ein Bonus ohne Einzahlung ist nach allen Werbeversprechen eine Sache, in der Mechanik ist er eine andere. Die entscheidende Frage lautet: Wird mit einem Gewinn der Einsatz der Gratiswette mit ausbezahlt oder fällt er weg? Bei Swisslos-Promotionen und bei der Loterie-Romande-Aktion ist die Antwort klar – die Gutschrift selbst ist nicht auszahlbar, sie wird nur eingesetzt. Bei einem ausländischen Anbieter hängt die Antwort vom Format ab: Manche Gratiswetten sind «stake not returned», manche geben einen kleineren Gewinn als Cash-Bonus, manche nur als weiteres Gratisguthaben mit erneuten Bedingungen.

Die Rechnung dahinter ist einfach, und sie wird im Folgenden mit einer angenommenen Quote durchgespielt. Angenommen, eine Gratiswette über nominal CHF 10 wird auf eine Zwei-Wege-Wette zu einer Quote von 1.90 / 1.90 gesetzt. Die Auszahlungsquote eines Marktes mit zwei gleich hohen Quoten beträgt 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90) = 1 ÷ (0.5263 + 0.5263) = 0.95, also 95 Prozent – die Marge des Marktes liegt entsprechend bei 5 Prozent. Wird die Gratiswette zu dieser Quote gewonnen und der Einsatz nicht zurückgegeben, ist der durchschnittliche Wert des Guthabens nicht die Wette selbst, sondern der erwartete Nettogewinn mal die Auszahlungsquote des Marktes: nominaler Einsatz × (Quote − 1) ÷ Quote × Auszahlungsquote. Für die Beispielsquote heisst das 10 × (1.90 − 1) ÷ 1.90 × 0.95 ≈ 10 × 0.4737 × 0.95 ≈ 4.50 CHF.

Das ist die Grössenordnung, in der sich eine Gratiswette im Mittel bewegt, wenn der Anbieter das Verlustgeschäft korrekt kalkuliert. Der Wert schwankt mit der Marktquote, mit der Marge des konkreten Marktes und mit der Konstruktion der Promotion – Cash-Bonus, Gratiswette, Free-Bet-Tokens. 4.50 CHF auf einen Zehn-Franken-Gutschein ist eine ehrliche Bandbreite für einen ausgeglichenen Markt; auf einem Favoriten mit Quote 1.20 fällt der Wert tiefer, auf einem Aussenseiter mit Quote 4.00 steigt er an, vorausgesetzt die Marge bleibt vergleichbar. Wer mit einem Gratisguthaben rechnet, sollte diese Spannweite mitdenken: Das Werbeversprechen «bis zu CHF 100» steht in der Realität für einen mittleren Wert, der deutlich darunter liegt – und das auch nur, wenn die Wette zu einer akzeptablen Mindestquote gespielt wird, die im Kleingedruckten meist genannt ist.

Die Pointe dieser Rechnung ist nicht das eine Resultat. Sie zeigt, warum der bewilligte Schweizer Anbieter Gratisspielguthaben kaum anbietet: Die Aufsicht verbietet Werbung, die mehr verspricht als das Produkt hält, und ein 95/5-Markt, in dem das Guthaben nicht auszahlbar ist, gibt der Werbung wenig Spielraum. Bei ausländischen Anbietern ist die Rechnung dieselbe – nur ohne die Aufsicht, die verhindert, dass daraus ein irreführendes Versprechen wird.

Was die bewilligten Anbieter an Bonus-Architektur daneben noch bieten

Neben den seltenen Gratisspielguthaben-Aktionen arbeiten beide Veranstalter mit Quotenboosts und Profitboosts, die das eigene Guthaben voraussetzen. Sie sind keine Boni ohne Einzahlung, sie gehören aber in das Bild, weil sie zeigen, wie Bonusmechanik bei bewilligten Anbietern aussieht.

Der Sporttip-Kombiboost gilt ausschliesslich online, prematch, live und in Systemwetten. Er verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Mindestquote von 1.50; die Bonuserhöhung auf den Nettogewinn beträgt 5 Prozent bei vier, 20 Prozent bei sieben, 40 Prozent bei zehn und 100 Prozent bei fünfzehn Voraussagen. Einsatz und Erhöhung sind limitiert. Eine einzelne Voraussage mit Quote 1.50 ist nicht gerade ein Geschenk – die Auszahlungsquote liegt nahe der Einsatzseite –, aber die Mechanik ist transparent und die Schwellen sind klar dokumentiert.

Die Quoten- und Profitboosts von Sporttip funktionieren anders: Sie gelten prematch als Einzelwette, sind pro Person nur einmal nutzbar, ebenfalls in Einsatz und Erhöhung limitiert, und ein Cash-Out lässt den Boost verfallen. Das ist der Punkt, an dem die Mechanik ins Werbliche kippt: «Boost» klingt nach Mehrwert, ist aber ein relatives Konstrukt, das seinen Wert nur entfaltet, wenn der Markt überhaupt nah genug an 1.50 liegt. Wer vorab seine eigene Auszahlungsquote schätzt, sieht relativ schnell, was ein Boost von 5 Prozent auf einem engen Markt tatsächlich bringt.

Beide Veranstalter geben dem Spielenden ausserdem Quotenschlüssel vor, die je nach Sport, Liga und Zeitpunkt variieren. Top-Ligen und Hauptspiele kommen typischerweise mit tieferen Margen, Randsportarten und Vorabendpartien mit höheren. Das ist nicht Sportwetten-Schweiz-spezifisch, gehört aber zur Mechanik, weil eine Gratiswette an einem engen Markt weniger Wert hat als an einem weiten – und der beworbene Bonus kann genau auf diese Lücke gesetzt sein.

Bewilligung in der Schweiz – wer hier spielen darf und wer nicht

Die Schweiz hat für Sportwetten ein vollständig geschlossenes Marktmodell. Online-Wetten gelten nach dem Geldspielgesetz als Grossspiel (BGS, SR 935.51, Artikel 3 lit. c und e). Die Aufsicht führt die Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht, Bern; Geldspielkonkordat seit 1.1.2021); die ESBK ist nicht zuständig, sie beaufsichtigt nur die Casinos. Eine Bewilligung braucht es zweifach: eine Veranstalterbewilligung und eine bewilligung pro Spiel (Artikel 21 bis 25 BGS). Der Kreis der bewilligten Sportwetten-Veranstalter ist auf zwei Organisatoren beschränkt – die Kantone haben ihn so festgelegt: Swisslos mit Sporttip und Loterie Romande mit Jouez Sport. Mehr bewilligte Buchmacher für Sportwetten gibt es in der Schweiz nicht, eine längere Liste wird man bei der Gespa vergebens suchen.

Die zugelassenen Sportarten und Wettmärkte sind ebenfalls exakt definiert. Die Gespa führt eine Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wetttypen (Fassung vom 10.09.2026; Artikel 25 BGS, Artikel 29 VGS). Qualifikationsrunden sind nur dann erlaubt, wenn sie auf der Liste stehen, Frauenwettbewerbe ebenso, Ranglisten-Wetten nur, wenn die Rangliste über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder über das Podium entscheidet. Trainingsläufe dürfen nicht gewettet werden. Eckball- oder Kartenmärkte führt die Liste nicht, eine eigene Sektion für E-Sport fehlt. Ereignisse mit überwiegend Minderjährigen sind nach Artikel 25 Absatz 2 BGS ausgeschlossen.

Was verboten ist, sitzt an einer anderen Stelle: Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehshows sind keine Sportwetten und fallen aus dem bewilligten Sortiment. Über die Schliessung dieser Liste wacht die Gespa; was nicht draufsteht, ist nicht erlaubt.

Welche Schutzregeln beim bewilligten Anbieter gelten

Das Schweizer Recht baut den Schutz der Spielenden in mehreren Schichten auf, und alle greifen, bevor die erste Wette platziert wird.

Die Altersgrenze liegt bei 18 Jahren. Minderjährige werden online nicht zugelassen (Artikel 72 BGS). Pro Person darf nur ein Konto bestehen, mit verifizierter Identität (Artikel 47 bis 52 VGS). Die Registrierung bei Swisslos ist an Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet gebunden; die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft.

Die Verlustlimite setzt der Spielende selber. Der Veranstalter muss einen oder mehrere Höchstwerte für tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste verlangen (Artikel 87 VGS). Eine Senkung greift sofort, eine Erhöhung ist nach dem Gesetz erst nach 24 Stunden möglich; Swisslos und Loterie Romande setzen in ihren Bedingungen 72 Stunden an, was Spielende beachten sollten, die mitten in einer Verlustserie ihre Limite anheben wollen. Eine fixe, vom Staat gesetzte Einzahlungs-Obergrenze für Sportwetten gibt es nicht; eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage lässt sich zusätzlich setzen. Unter 21 Jahren gilt eine tiefere Oberlimite.

Die Spielsperre ist zweistufig. Swisslos lässt einen produktbezogenen Selbstausschluss für 1 bis 180 Tage zu, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Freiwillig ausgesprochene Sperren können nach Artikel 84 VGS frühestens nach drei Monaten gelockert werden, mit Einbezug einer Fachstelle (Artikel 81 BGS). Eine selbstgewählte Pause bis sechs Monate muss angeboten werden (Artikel 89 VGS). Gesperrte und minderjährige Personen haben nach Artikel 45 BGS keinen Anspruch auf Einsatz oder Gewinn.

Auszahlungen gehen ausschliesslich auf ein Konto auf den eigenen Namen (Artikel 50 Absatz 2 VGS). Anonyme Auszahlungen oder Kryptowährungs-Auszahlungen sind im bewilligten Schweizer Wettmarkt nicht möglich. Eine Kreditierung an Spielende ist verboten (Artikel 75 Absatz 1 BGS). Welche Zahlungsmarken ein Veranstalter akzeptiert, ist dessen Sache; Swisslos nennt explizit PostFinance Pay zum Aufladen des Spielkontos.

Die Gespa führt Testkäufe durch. Bei Verkaufsstellen wurde im Jahr 2025 in 47.5 Prozent von 200 Fällen eine Sportwette an Minderjährige verkauft – ein Wert, der zeigt, dass der Schutz am Verkaufspunkt nicht so dicht ist wie im Online-Kanal. Wer den Jugendschutz pauschal als «streng» beschreibt, überzeichnet die Realität.

Werbung, Promotions und das, was die Aufsicht tatsächlich erlaubt

Werbung für Geldspiele darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten (Artikel 74 BGS). Werbung für in der Schweiz nicht bewilligtes Glücksspiel ist verboten (Artikel 74 Absatz 3 BGS) und wird mit Busse bis CHF 500’000 bestraft (Artikel 131 BGS). Eine zeitliche Sperre für Werbung, etwa abends oder nachts, existiert nicht – was die Werbung einschränkt, ist die inhaltliche Bewilligung jeder Promotion und das Verbot der Irreführung. Gratiswetten und Freispiele brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa (Artikel 75 Absatz 2 BGS). Was ein Anbieter an Bonusbetrag, Mindestquote, Frist und Auszahlungsbedingungen kommuniziert, muss er in seinen eigenen Bedingungen abbilden – alles, was dort steht, ist die Grundlage, nicht das Werbeversprechen.

Genau diese Schicht fehlt bei ausländischen Anbietern. Sie bewerben in der Regel nicht in der Schweiz, sind aber über Werbenetzwerke und Affiliate-Links erreichbar. Wer über einen Link auf einer Schweizer Affiliate-Seite landet und sich dort anmeldet, ist nicht auf der Seite der Schweizer Aufsicht – er hat den Marketingkanal benutzt, aber den Schweizer Schutz nicht erworben.

Besteuerung – wann ein Gewinn steuerfrei ist und wann nicht

Schweizer Gewinne aus bewilligten Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommensteuerfrei. Der Bundessteuerfreibetrag beträgt ab 1.1.2026 CHF 1’071’000 (CHF 1’070’400 in 2025); die kantonalen Freibeträge liegen teils anders, weshalb die Faustregel «je nach Kanton» lautet und keine einzelne kantonale Zahl in einem verallgemeinernden Text stehen sollte. Oberhalb der Schwelle zieht der Veranstalter 35 Prozent Verrechnungssteuer ab, die über die Steuererklärung zurückgefordert werden können. Ein typischer Wettgewinn liegt weit unter dem Freibetrag – Einkommensteuer und Verrechnungssteuer fallen in dieser Bandbreite praktisch nicht an. Eine Wettsteuer auf den Einsatz gibt es in der Schweiz nicht; wer einen Abzug liest, sollte prüfen, ob der Anbieter sie nicht ausgewiesen hat.

Gewinne aus ausländischen Grossspielen unterliegen keiner Schweizer Verrechnungssteuer, sind aber nach kantonaler Praxis einkommensteuerpflichtig – der Kanton Thurgau besteuert solche Gewinne explizit unabhängig von der Höhe. Für eine verbindliche Auskunft verweist der Text an die kantonale Steuerverwaltung oder an eine Steuerberatung; pauschale Aussagen zu ausländischen Gewinnen wären falsch.

Geld, Spielsperre und warum ein Bonus ohne Einzahlung keinen Schutz ersetzt

Ein Bonus, der nicht eingezahlt wird, ist ein Kredit des Anbieters an den Spielenden. Dieser Kredit wird oft beworben, ohne dass die Mechanik dahinter erklärt wird – wann er verfällt, bei welcher Quote er gilt, was mit dem Einsatz nach einem Gewinn passiert. Die Schutzregeln, die für eingezahltes Geld gelten, decken das Gratisguthaben nicht ab: Eine Verlustlimite erfasst nur das, was effektiv gesetzt wird, und der Auszahlungspfad für Gewinne hängt nicht davon ab, ob das Startkapital eingezahlt war. Wer eine Verlustlimite hochsetzt, weil ein Bonus lockt, gibt das Steuerungsinstrument aus der Hand, mit dem bewilligte Schweizer Anbieter ihre Schutzarchitektur beginnen.

Die Spielsperre ist die andere Stelle, an der sich Gratisguthaben und Schutz nicht mischen lassen. Wer sich selber sperrt, kann nicht gleichzeitig Promotion-Codes einlösen. Wer mit der Sperre liebäugelt, aber durch ein werbliches Versprechen davon abgehalten wird, hat den Schritt von Spielerschutz zu Marketingvertrauen schon gemacht. Die Logik der bewilligten Anbieter geht den umgekehrten Weg: Sie setzen die Limite vorab, schreiben sie in die Spielbedingungen und verlangen ihre Einhaltung, bevor das Wallet überhaupt aktiv ist.

Vergleich der zehn Anbieter auf einen Blick

Die folgende Tabelle ordnet die im Text genannten Anbieter nach ihrer bewilligungsrechtlichen Stellung in der Schweiz. Beide Reihen, der bewilligte Schweizer Veranstalter und der ausländische Anbieter ohne Bewilligung, sind in derselben Tabelle gelistet, aber nicht im selben Sinn vergleichbar: Der eine hat den Schutz des BGS, der andere ist über die Sperrliste der Gespa erreichbar und nicht an deren Aufsicht angeschlossen.

Anbieter Schweizer Bewilligung Veranstalter / ausgewiesene Lizenz
Swisslos Sporttip Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung (BGS) SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel; Aufsicht Gespa
Loterie Romande Jouez Sport Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung (BGS) Société de la Loterie de la Suisse Romande, Lausanne; Aufsicht Gespa
Sportuna ohne Schweizer Bewilligung Lizenz ausländisch, ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
BetAlright ohne Schweizer Bewilligung Lizenz ausländisch, ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
DirectionBet ohne Schweizer Bewilligung Lizenz ausländisch, ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
BC Game ohne Schweizer Bewilligung Lizenz ausländisch, ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
Playzilla ohne Schweizer Bewilligung Lizenz ausländisch, ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
20Bet ohne Schweizer Bewilligung Lizenz ausländisch, ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
Fezbet ohne Schweizer Bewilligung Lizenz ausländisch, ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
Rabona ohne Schweizer Bewilligung Lizenz ausländisch, ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS)

Die zwei Schweizer Veranstalter haben dasselbe Sicherheitsprofil, aber ein getrenntes Einzugsgebiet: Swisslos deckt die Deutschschweizer Kantone, das Tessin und Liechtenstein ab, die Loterie Romande die Westschweiz. Wer im falschen Kanton wohnt, kann sich beim anderen Veranstalter nicht anmelden. Bei den acht ausländischen Anbietern sagt die Tabelle nur Negatives – sie sagt nichts darüber, ob und wie sie «Gratiswetten» anbieten, in welcher Form sie auszahlen oder welche Quoten sie setzen. Wer dort spielt, sollte vor jeder Registrierung prüfen, ob das eigene Konto in der Schweiz überhaupt ausgezahlt wird, ob die Promotion-Bedingungen eine Auszahlung des Gutschrift-Betrags erlauben und welche Fristen und Mindestquoten gelten.

Swisslos Sporttip – die Deutschschweizer Plattform und ihre Promotion-Mechanik

Swisslos ist die Genossenschaft mit Sitz in Basel, die unter dem Produktnamen Sporttip die Sportwetten in der Deutschschweiz, im Tessin und in Liechtenstein betreibt. Sie ist einer der zwei Veranstalter, die das BGS ausdrücklich zulässt. Das Wettprogramm folgt einer geschlossenen Liste bewilligter Sportarten und Märkte; das Wallet lässt sich über zugelassene Zahlungsarten aufladen, darunter PostFinance Pay, das in der PostFinance App direkt bestätigt wird. Promotion-Guthaben, das Swisslos nach Gespa-Bewilligung ins Wallet legt, ist nicht auszahlbar – das ist die Stelle, an der ein «Bonus ohne Einzahlung» bei Swisslos endet: Der Nettogewinn aus einer damit platzierten Wette kann ausgezahlt werden, das Startguthaben selbst nicht.

Die Mechanik der Quote ist im Kleingedruckten sauber dokumentiert: Gewinn = Einsatz × Quote, bei Kombinationswetten × Gesamtquote, mit Rundung auf zwei Nachkommastellen, dann Abrundung auf 5 Rappen genau. Ein Cash-Out ist als vollständiges Cash-Out verfügbar, aber nicht für jeden Markt garantiert – Swisslos kann Cash-Out jederzeit ändern oder zurückziehen, ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen. Live-Wetten gelten unabhängig davon, ob ein Livestream verfügbar ist; Wetten, die nach Eintreffen des Ausgangs platziert werden, zählen zur Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen wie Elfmeter, Roter Karte oder VAR-Entscheid kann Swisslos Wetten ebenfalls mit 1.00 werten.

Die Limits sind ehrlich gesetzt: Mindesteinsatz CHF 1, Höchsteinsatz CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombiwette und CHF 10’000 pro Systemwette. Swisslos darf diese Limits jederzeit und ohne Angabe von Gründen ändern; Wetten über der Limite werden nicht angenommen. Wer mit einem Promo-Guthaben spielt, das nicht auszahlbar ist, sollte diese Limits im Hinterkopf behalten, weil sie bestimmen, wie viele Wetten überhaupt realistisch gesetzt werden können.

Für Spielende, die einen Bonus ohne Einzahlung suchen, ist Sporttip die Adresse für gelegentliche, bewilligte Aktionen, nicht für ein dauerhaftes Gratisprodukt. Wer dort spielt, bekommt die volle Schweizer Aufsicht, klare Auszahlung auf das eigene Konto, den Schutz des Sperrregisters und den Zugang zur Spielsucht-Beratung der Gespa – was er eben nicht bekommt, ist eine offene Tür zu einem geschenkten Guthaben, das ausgezahlt wird.

Loterie Romande Jouez Sport – die Westschweizer Plattform und ihre Promotion-Logik

Die Loterie Romande betreibt Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone. Sie hat ihren Sitz faktisch in Lausanne (Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne), 2’350 Verkaufsstellen und rund 221 Mitarbeitende. Ihr Online-Konto ist nur für Personen mit Wohnsitz in ihrem Vertragsgebiet zugänglich.

Die Promotion-Architektur ähnelt jener von Swisslos, mit eigenen Schwellen: Einzahlungen auf das Spielerkonto sind auf CHF 10’000 pro 30 Tage limitiert, das Wallet auf CHF 10’000. Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, darüber liegende Gewinne auf die hinterlegte IBAN überwiesen – immer auf den Namen des Kontoinhabers, immer auf ein Schweizer Konto. Auch hier: Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar; das, was die Loterie Romande an Promotionen ausschüttet, ist und bleibt ein Wettguthaben mit Wettbedingungen.

Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» hat das im Winter 2025/26 konkret gezeigt: sieben Aktionstage, 7’000 Codes à CHF 10, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar. Wer dort einen Code einlöste, bekam eine echte «Gratiswette» ohne Einzahlung, aber den Nettogewinn aus dieser Wette – nicht den CHF-10-Gutschein selbst. Die Aufsicht hat diese Aktion bewilligt, und genau das unterscheidet sie von jenen Werbeversprechen ausländischer Anbieter, die in der Schweiz gar nicht beworben werden dürften.

Für Westschweizer Spielende ist Jouez Sport die einzige bewilligte Adresse. Wer im falschen Kanton wohnt – etwa in Genf mit Wohnsitz im angrenzenden Frankreich – kann sich auf der Plattform nicht anmelden und ist auf die stationären Verkaufsstellen angewiesen, die wiederum eigene Limiten und eigene Coupon-Logik haben.

Sportuna, BetAlright, DirectionBet, BC Game, Playzilla, 20Bet, Fezbet, Rabona – die ausländische Reihe und ihre fehlende Bewilligung

Diese acht Anbieter haben in der Schweiz keine Bewilligung. Sie sind in dieser Tabelle aufgeführt, weil Schweizer Spielende sie über Suchmaschinen, Affiliate-Links oder VPN erreichen, und weil sie regelmässig mit «no deposit bonus»-Kampagnen werben. Sie stehen aber unter der Sperrliste-Logik der Gespa, ihre Domains können per DNS-Sperre blockiert werden und werden ersetzt, sobald der Anbieter die Domain wechselt.

Eine pauschale Bewertung dieser Anbieter ist nicht sinnvoll – keine Plattform trägt eine in der Schweiz wirksame Lizenz, und Auszahlungsquoten und Bonusmechaniken nennt jeder Anbieter in den eigenen AGB. Wer dort ein Konto eröffnet, sollte vor der ersten Einzahlung prüfen, ob die Plattform eine Schweizer Bewilligung vortäuscht, ob die Promotion-Bedingungen eine Auszahlung des Gutschrift-Betrags erlauben, welche Mindestquoten gelten und welche Fristen für die Umsetzung laufen. Wer die Mechanik im Kleingedruckten scheut, sollte dort kein Konto eröffnen.

Diese Plattformen stehen hier, weil der Markt, in dem ein «Bonus ohne Einzahlung» typischerweise gesucht wird, auf sie zeigt – nicht, weil sie empfohlen werden. Sie haben keine Schweizer Bewilligung, kein Sperrregister, keinen Schweizer Rechtsweg, und je nach Kanton eine andere Besteuerungspraxis für Gewinne.

Wie man in der Schweiz überhaupt an ein bewilligtes Gratisspielguthaben kommt

Wer den bewilligten Weg gehen will, geht über zwei Schritte: Erstens die Identität verifizieren – dazu braucht es Wohnsitz im Vertragsgebiet des Veranstalters, einen Ausweis, der hochgeladen und gegen die Adressdatenbank geprüft wird, und die Bestätigung, dass keine Spielsperre im Register eingetragen ist. Zweitens die Verlustlimite setzen: vor der ersten Wette werden tägliche, wöchentliche und monatliche Werte gewählt (Obergrenze CHF 9’999, für unter 21-Jährige CHF 1’000), und erst dann lässt sich das Wallet überhaupt belasten.

Eine einzahlungsfreie Aufladung ist dann möglich, wenn der Veranstalter eine Gespa-bewilligte Promotion aktiv hat. Swisslos hat 2025 acht solcher Bewilligungen erhalten, die Loterie Romande vierundzwanzig – beides kleine Zahlen, was zeigt, dass Gratisspielguthaben kein ständiges Produkt ist. Der Wert einer Promotion ist immer an konkrete Bedingungen geknüpft: eine Frist (im Beispiel der Loterie-Romande-Aktion 30 Tage), eine Quote (Mindestquote 1.50 beim Sporttip-Kombiboost), eine Auszahlungs-Sperre (Gutschrift nicht auszahlbar). Wer eine solche Promotion ohne diese Schritte mitnimmt, dem fehlt am Ende der «Bonus» – nicht in der Auszahlung, sondern im Sinn des Wortes.

Wo ein Bonus ohne Einzahlung an Grenzen stösst

Die Werbung sagt «gratis». Die Mechanik sagt: «Bonus unter Bedingungen». In der bewilligten Schweiz liegen diese Bedingungen transparent vor – Frist, Mindestquote, Nicht-Auszahlbarkeit des Gutschrift-Betrags, mögliche Kommission ab der dritten Auszahlung, kantonales Wallet-Limit, dokumentiert in den Spielbedingungen. Bei ausländischen Anbietern sind die Bedingungen ähnlich, aber ohne Schweizer Aufsicht – und damit ohne den Schutz, der im Streitfall greift.

Die zweite Grenze ist die Werbe- und Steuer-Architektur. Werbung für in der Schweiz nicht bewilligte Anbieter ist verboten; das hebt die Promotion nicht auf, es entzieht ihr aber den einfachen Vertriebsweg. Ausländische Gewinne sind je nach Kanton steuerbar; bewilligte Gewinne sind bis zum Freibetrag steuerfrei. Diese zwei Stellschrauben kosten ein Werbeversprechen oft mehr, als es an Gratisguthaben verspricht.

Die dritte Grenze ist der Preis des Schutzes. Wer bei einem bewilligten Anbieter spielt, zahlt den Schutz über die Wettquote – sie ist nicht die tiefste im Markt, aber sie bringt dafür den Mechanismus mit, der im Streitfall zahlt. Wer bei einem ausländischen Anbieter spielt, spielt typischerweise mit etwas höherer Auszahlungsquote, aber ohne diese Stütze. Beide Seiten sind Geschäftsmodelle; nur eines davon funktioniert unter dem Schweizer Recht, und das ist nicht das mit der Gratiswette.

Häufige Fragen

Gibt es in der Schweiz Sportwetten mit Bonus ohne Einzahlung?

Bewilligte Gratisspielguthaben kommen in der Schweiz nur als bewilligte Promotion vor, etwa Aktionen wie «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande oder einzelne, von der Gespa genehmigte Aktionen von Swisslos. Das sind keine dauerhaften Produkte, sondern kurzfristige Aktionen mit Frist, Quote und ohne Auszahlbarkeit des Gutschrift-Betrags. Wer im Ausland spielt, findet breitere Angebote – ohne Schweizer Bewilligung, ohne Schutz und ohne Schweizer Rechtsweg.

Warum bieten die bewilligten Schweizer Veranstalter kaum Gratisguthaben an?

Weil Gratisspielguthaben und Freispiele in der Schweiz der vorgängigen Zustimmung der Gespa bedürfen (Artikel 75 Absatz 2 BGS) und Werbung für Schweizer nicht bewilligte Anbieter verboten ist. Die Aufsicht hat 2025 der Loterie Romande 24 und Swisslos 8 Bewilligungen erteilt – ein kleines, kontrolliertes Volumen. Wer dort spielt, bekommt den Schutz des BGS und ein bewilligtes Produkt, aber keinen ständigen Strom an Gratiswetten.

Wird der Einsatz einer Gratiswette mit dem Gewinn ausbezahlt?

Bei bewilligten Schweizer Gratisspielguthaben nicht – der Gutschrift-Betrag selbst ist nicht auszahlbar, nur der Nettogewinn aus einer damit platzierten Wette. Bei ausländischen «Free Bets» hängt es vom Format ab: Manche geben den Einsatz zurück, manche nicht, manche nur einen Teil davon als Bonus. Vor jeder Annahme einer Gratiswette steht deshalb die Frage, was mit dem Einsatz im Gewinnfall passiert – nicht der Nennbetrag des Bonus.

Wie funktioniert die Auszahlung auf ein Konto auf den eigenen Namen?

Swisslos überweist innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 Prozent belastet werden, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gewinne bis CHF 1’000 werden automatisch dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf das Konto der hinterlegten IBAN überwiesen. Auszahlungen ausschliesslich auf ein Konto auf den eigenen Namen – anonyme oder Krypto-Auszahlungen sind im bewilligten Schweizer Wettmarkt nicht möglich.

Was bedeutet es für Wettende, wenn eine Seite ohne Schweizer Bewilligung ein Guthaben ohne Einzahlung anbietet?

Es bedeutet, dass die Plattform in der Schweiz keine Geschäftserlaubnis hat (Artikel 4 BGS), kein Zugang zum Schweizer Sperrregister hat und bei Streit keinen Schweizer Rechtsweg bietet. Wer dort spielt, ist je nach Kanton einer anderen Besteuerungspraxis ausgesetzt – der Kanton Thurgau besteuert Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe. Werbekanäle können DNS-seitig blockiert werden; die Sperrliste der Gespa wird laufend aktualisiert. Wer den Schweizer Schutz sucht, geht zu Swisslos oder Loterie Romande.

Inhalt erstellt vom Team «asiahandicapch»