Mobile Sportwetten in der Schweiz: was App, Quote und Bewilligung 2026 wirklich heissen
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Stand: Oktober 18, 2026 · geprüft gegen die Bewilligungs- und Spielregeldaten der Gespa sowie die Teilnahmebedingungen von Swisslos und Loterie Romande.

Die Schweiz reguliert Sportwetten härter als die meisten europäischen Märkte: nur zwei Veranstalterinnen dürfen sie überhaupt anbieten, und jede ausländische Bewilligung verliert an der Grenze ihre Wirkung. Auf dem Smartphone ändert das nichts am rechtlichen Rahmen, aber es verschiebt, wie Wettende mit Quote, Limiten und Auszahlung umgehen müssen. Dieser Beitrag gibt Orientierung, was mobiles Wetten hierzulande konkret bedeutet, was eine Quote kostet und welche Wege sicher sind.
Mobile Wetten auf dem Smartphone: was sich beim Sporttippen per Touchscreen ändert
Das Sporttip-Angebot steht seit der Interkantonalen Vereinbarung von 2019 unter dem Namen Sporttip und wird über die Swisslos-App (iOS und Android) sowie im Web angeboten. Im Swisslos-Vertragsgebiet deckt die App die Deutschschweizer Kantone, das Tessin und das Fürstentum Liechtenstein ab. Wer eine Wette im Handy zusammenstellt, kann sie per QR-Code an einer Sporttip-Verkaufsstelle abschliessen lassen, falls das Gerät im Stadion oder unterwegs nicht reicht. Loterie Romande bedient die Westschweiz mit Jouez Sport und unterhält 2’350 Verkaufsstellen in den Kantonen Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura; online ist Jouez Sport ebenfalls über die Kanäle der Loterie Romande erreichbar.

Mobiles Wetten unterscheidet sich vom Schalterterminal in drei Punkten, die jeder Wettende kennen sollte:
- Reibung sinkt. Eine Push-Mitteilung, ein Tap auf den Wettschein, und die Wette ist platziert. Was am Schalter ein Gespräch wäre, wird auf dem Smartphone zu einem Vorgang von Sekunden.
- Sichtbarkeit sinkt. Auf einem 6-Zoll-Display verschwinden die Bedingungen einer Aktion oder die Marge einer Quote im Kleingedruckten. Wer die Quote nur als Zahl liest, übersieht, dass der Bookmaker-Anteil darin schon enthalten ist.
- Impulskontrolle muss mitwandern. Je schneller der Vorgang, desto wichtiger sind die vorab gesetzten Limiten, eine definierte Bankroll und die Fähigkeit, eine Push-Benachrichtigung auch einmal liegen zu lassen.
Wer Sporttip nutzt, lädt das Swisslos-Spielkonto per Online-Zahlung oder Einzahlungsschein auf (Mindestbetrag 20 Franken) und gibt die Wetten direkt in der App ab. PostFinance Pay ist als Auflademöglichkeit integriert und wird in der PostFinance-App bestätigt. Inhaber blockiert liegt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombiwetten bei 1 Franken, der Höchsteinsatz bei 1’000 Franken pro Einzel- oder Kombiwette und bei 10’000 Franken pro Systemwette. Swisslos darf diese Limiten jederzeit und ohne Angabe von Gründen anpassen; eine Wette über der Limite wird schlicht nicht angenommen. Wer auf dem Smartphone wettet, sollte diese Zahl im Kopf haben, bevor das nächste Spiel beginnt.
Bedienung per Touchscreen: warum die kleinen Geräte andere Fragen aufwerfen
Eine Quote entsteht aus Sicht des Veranstalters als Quotenschluss aus den Wahrscheinlichkeiten aller möglichen Ausgänge eines Markts, und der Anteil, den der Veranstalter einbehält, ist die Marge. Auf dem Smartphone liest man die Zahl oben rechts neben der Auswahl; sie sieht aus wie ein Multiplikator, ist aber eine Kombination aus Wahrscheinlichkeit und Marge. Eine Quote von 2.10 enthält im Hintergrund eine Auszahlungsquote, die unter 100 % liegt, sonst würde der Veranstalter bei perfekter Verteilung der Einsätze nichts verdienen.
Die Konsequenz für die Praxis ist einfach: jede Wette, die auf dem Smartphone platziert wird, trägt diese Marge in sich. Wer eine Kombiwette aus vier Beinen mit Quoten von 1.50, 1.80, 2.20 und 3.00 zusammenbaut, bekommt eine Gesamtquote von 17.82, aber die effektive Auszahlungsquote sinkt mit jedem Bein, weil die Marge jedes Markts multipliziert wird. Das erklärt, warum eine Quote als 64.0 erscheinen mag, obwohl kein Bein «unmöglich» wirkt. Auf dem Smartphone verschwindet dieser Effekt hinter den grossen Zahlen, nicht aber aus der Rechnung.
Die Sporttip-Oberfläche versucht, dem entgegenzuwirken: Kombiboost-Aktionen erhöhen den Nettogewinn bei vier oder mehr Voraussagen mit Einzelquote von mindestens 1.50 (5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn Voraussagen). Solche Aktionen sind aber an Bedingungen geknüpft, die nur online gelten, in Einsatz und Gewinn limitiert sind und bei Cash-Out verfallen. Wer den Bonus mitnimmt, sollte die Quote jedes Beins prüfen, denn unter 1.50 fällt das Bein aus der Aktion heraus.
Push-Mitteilungen und In-Play: Tempo, Tempo, Verlust
Livewetten sind ein eigener Markt innerhalb der App. Bei Sporttip gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird, was in der Praxis heisst, dass die Quote anhand des Spielstands berechnet wird, auch wenn der Stream auf dem Smartphone nicht lädt. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00; in spielentscheidenden Situationen wie Elfmeter, Rote Karte oder VAR-Entscheid kann Sporttip Wetten mit Quote 1.00 werten. Wer auf dem Sofa mit der App in der Hand ein Spiel verfolgt, sollte sich merken, dass eine Wette in der 89. Minute platziert sein kann, bevor der Schiedsrichter pfeift, und trotzdem wertlos wird, wenn das Resultat im Moment des Taps schon feststand.
Cash-Out funktioniert auf dem Smartphone besonders reibungslos, weshalb die Funktion dort ihren Charme hat. Bei Sporttip gibt es Cash-Out für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung, nur online und ohne Garantie für jeden Markt. Der angezeigte Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann jederzeit angepasst werden; ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen. Wer Cash-Out als Werkzeug versteht, kann laufende Wetten absichern, sobald das Spiel kippt; wer Cash-Out als Versicherung kauft, zahlt implizit eine zweite Marge.
Vergleich der zehn Anbieter für mobile Sportwetten
Der Vergleich folgt den Schweizer Spielregeln: zwei Anbieter mit Bewilligung, acht ohne. Eine ausländische Bewilligung gilt in der Schweiz nicht.
| einordnung | brand | Swiss permit status (Bewilligung or none) | organiser or reported licence |
|---|---|---|---|
| 1 | Swisslos Sporttip | Schweizer Bewilligung | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft (Basel); Grossspiel-Bewilligung Gespa |
| 2 | Loterie Romande Jouez Sport | Schweizer Bewilligung | Société de la Loterie de la Suisse Romande; Grossspiel-Bewilligung Gespa |
| 3 | MrXbet | ohne Schweizer Bewilligung | nicht etabliert; keine Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| 4 | Wettigo | ohne Schweizer Bewilligung | nicht etabliert; keine Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| 5 | Pribet | ohne Schweizer Bewilligung | nicht etabliert; keine Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| 6 | HighBoische | tanpa Schweizer Bewilligung | tidak etabliert; tidak ada efek di Swiss (Art. 4 BGS) |
| 7 | Boomerang Bet | ohne Schweizer Bewilligung | nicht etabliert; keine Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| 8 | AmunRa | ohne Schweizer Bewilligung | nicht etabliert; keine Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| 9 | Betify | ohne Schweizer Bewilligung | nicht etabliert; keine Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| 10 | Funbet | ohne Schweizer Bewilligung | nicht etabliert; keine Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
Die Spalte «organiser or reported licence» fällt für die acht ausländischen Marken gleich aus, weil die Forschungslage zu allen acht gleich ist: kein Schweizer Recht, kein Schweizer Ausschlussregister, keine Schweizer Rekursmöglichkeit. Wer aus dieser Liste auswählt, wählt nicht zwischen Qualitätsmerkmalen, sondern zwischen Marken ohne Schweizer Aufsicht. Die Tabelle trägt das ehrlich vor, statt Zeilen mit Verlegenheitsemojis zu füllen.
Was die Bewilligung in der Schweiz konkret ändert
Eine Schweizer Bewilligung bedeutet: Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung unter dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51), Aufsicht durch die Gespa, ein einziges Spielkonto pro Person mit verifizierter Identität, Auszahlung nur auf ein Konto im eigenen Namen, Spielguthaben in Franken, keine Kredite an Spielende, eine Spielsperre im schweizweiten Register. Wer in diesem Rahmen wettet, hat die Aufsicht hinter sich und einen Rechtsweg, wenn eine Auszahlung verweigert wird. Marken ohne Schweizer Bewilligung bieten diese Schicht nicht, gleich wie die Plattform sich selbst vermarktet.
Welcher Anbieter für wen sinnvirt ist
- Wer in der Deutschschweiz, im Tessin oder in Liechtenstein wohnt: Swisslos Sporttip. Die App deckt das Vertragsgebiet ab, das Spielkonto ist in Franken, das Wallet in CHF 1’000-Schritten limitiert, und die Bewilligung gilt.
- Wer in der Romandie wohnt: Loterie Romande Jouez Sport. Die Westschweizer Kantone gehören zum eigenen Vertragsgebiet, Jouez Sport nutzt das Wallet-Modell der Loterie Romande, die Bewilligung gilt.
- Wer eine ausländische Marke nutzt: akzeptiert, dass keine Schweizer Aufsicht besteht, Einsätze und Gewinne in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden können und das Spielguthaben keiner Schweizer Spielsperre unterliegt. Die Gespa publiziert eine Sperrliste blockierter Domains, die von Schweizer Internetanbietern per DNS gesperrt werden; die Liste hatte Ende 2025 rund 671 Einträge, und Domains werden innert Stunden ersetzt, wenn sie blockiert sind.
Diskurs der Plattformen untereinander: Wer wo punktet
Wer im App-Store nach «mobile sportwetten» sucht, findet eine breite Auswahl an Marken, die in der Schweiz nicht bewilligt sind. Sie punkten mit Quoten, Aktionen und Auszahlungstempo, weil sie sich an einem anderen Markt orientieren und einer anderen Aufsicht unterliegen. Im Vergleich zu Sporttip und Jouez Sport fallen drei strukturelle Unterschiede auf:
- Quote vs. Bewilligung: Die Quote ist auf ausländischen Plattformen oft höher, weil die Bewilligungsabgaben der Schweizer Veranstalter in den Preisen nicht eingepreist werden müssen. Was bleibt, ist die Frage, ob die Auszahlung tatsächlich erfolgt.
- Aktionen vs. Bedingungen: Grenzüberschreitende Marken werben mit «Bonus», «Free Bet», «Boosted Odds» und «Risk-Free». Diese Begriffe stehen in keinem Schweizer Gesetz; die Schweizer Plattformen bewerben mit «Kombiboost», «Quotenboost» und «Profitboost», die unter dem BGS der Gespa-Mitteilung bedürfen.
- Auszahlung vs. Schweizer Bank: Die Schweizer Plattformen zahlen auf ein Bank- oder Postkonto in eigenem Namen in der Schweiz oder in Liechtenstein aus; ausländische Marken zahlen nach eigenen Verfahren, immer mit dem Risiko, dass eine Schweizer Bank eine eingehende Überweisung aus einem ungeklärten Glücksspielkontext zurückruft.
Wer eine Plattform aus der zweiten Liste nutzt, sollte sich nicht der Inhalt anvertrauen, sondern das Kleingedruckte. Wer hier landet: Spielguthaben sind in Franken, Wetten werden in Franken abgerechnet, die Auszahlung geht auf das eigene Schweizer Konto. Beide Varianten sind seriös, aber sie sind nicht das Gleiche.
Überblick: Was mobiles Wetten in der Schweiz eigentlich bedeutet
Wer in der Schweiz mobil wettet, wettet in einem Markt, den der Bund 2019 mit dem Geldspielgesetz neu geordnet hat. Das BGS definiert Sportwetten als Grossspiel, trennt die Aufsicht über Lotterien und Sportwetten (Gespa) von der Aufsicht über Casinos (ESBK), und kappt die Zahl der Veranstalterinnen auf zwei. Eine ausländische Bewilligung gilt hier nicht, und das ist nicht eine Formsache, sondern der Kern der Marktordnung.
Die praktischen Folgen sind vier:
- Anbieter: Zwei. Swisslos mit Sporttip für die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein; Loterie Romande mit Jouez Sport für die Romandie. Mehr gibt es in der Schweiz nicht.
- Was gewettet werden darf: Die Gespa führt eine Liste bewilligter Sportarten, Wettbewerbe und Wetttypen. Was nicht draufsteht, kann nicht angeboten werden. Eckball- und Kartenmärkte, Esports und Wetten auf Wetter, Politik oder TV-Shows sind in dieser Liste nicht enthalten.
- Wer wettet: Spielende ab 18 Jahren mit Wohnsitz in der Schweiz und im Vertragsgebiet der jeweiligen Veranstalterin. Eine Person, ein Konto, verifizierte Identität.
- Schutzmechanismen: Verlustlimiten werden vor der ersten Wette selbst gesetzt, eine Spielsperre ist jederzeit möglich und gilt schweizweit, Auszahlungen erfolgen ausschliesslich auf ein Konto im eigenen Namen.
Diese vier Punkte sind das Gerüst, an dem jede App, jeder Wettschein und jede Aktion gemessen wird. Was hier nicht steht, ist im Schweizer Markt nicht zugelassen.
Quote und Marge: was eine Quote auf dem Smartphone wirklich bedeutet
Eine Quote ist eine Wahrscheinlichkeitsaussage mit Marge. Formal: Die Auszahlungsquote eines Markts ist 1 geteilt durch die Summe der Kehrwerte aller angebotenen Quoten; der Anteil, der nicht ausgezahlt wird, ist die Marge. Eine 1X2-Wette Fussball mit Quoten 2.10 / 3.40 / 3.60 hat eine Auszahlungsquote von rund 94.7 % und damit eine Marge von etwa 5.3 %. Bei einer Livewette liegt die Marge höher, oft zwischen 6 und 8 %. Bei einer Vierer-Kombiwette multiplizieren sich die Margen der einzelnen Märkte, was die effektive Marge der Kombination deutlich erhöht.
Wer auf dem Smartphone eine Quote sieht, sieht also nie den «fairen» Preis, sondern den Preis, den die Veranstalterin nach Marge festgesetzt hat. Die Marge ist der Lohn der Veranstalterin für das Angebot, das Bewilligungsverfahren, die Aufsicht und die Spielsuchtteilung. Bei den Schweizer Veranstalterinnen fliesst ein Teil des Reingewinns in die kantonalen Fonds und an die Stiftung Sportförderung Schweiz: Swisslos hat 2025 einen Reingewinn von 562 Millionen Franken ausgeschüttet, davon 506 Millionen an kantonale Fonds und 56 Millionen an die Stiftung Sportförderung Schweiz; aus den Sportwetten stammten 109 Millionen Verrechnungssteuer-relevant.
Livewetten, Kombinationen und Cash-Out als Bausteine auf dem Smartphone
Die Bausteine, die auf dem Smartphone zur Verfügung stehen, sind bei Sporttip klar umrissen:
- Einzelwette: Eine Auswahl, eine Quote. Einsatz mal Quote ist der Bruttogewinn; abzüglich des Einsatzes ergibt sich der Nettogewinn.
- Kombiwette: Mehrere Auswahlen, deren Einzelquoten zur Gesamtquote multipliziert werden. Der Sporttip-Kombiboost erhöht den Nettogewinn gestaffelt.
- Systemwette: Mehrere Kombinationen aus den gleichen Auswahlen, mit höherem Höchsteinsatz von 10’000 Franken pro Wettschein.
- Livewette: Quote wird anhand des laufenden Spiels angepasst; die Wette zählt mit Quote 1.00, wenn sie nach dem Resultat platziert wird.
- Cash-Out: Vorzeitige Beendigung der Wette zu einem von der Veranstalterin festgelegten Betrag. Tiefer als der mögliche Wettgewinn, nur online, nur vollständig.
Bei der Auszahlung rundet Sporttip den Gewinnbetrag zuerst auf zwei Nachkommastellen auf und dann auf 5 Rappen genau ab. Für die meisten Wetten fällt das nicht ins Gewicht; bei kleinen Einsätzen mit ungeraden Quoten entstehen so Bruchteile, die der Wettende bei der Auszahlung nicht mehr sieht.
Rechtslage: Warum nur zwei Veranstalterinnen Sportwetten anbieten dürfen
Die Schweiz hat 2019 mit dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019) den Sportwettenmarkt neu geordnet. Sportwetten sind ein Grossspiel und unterliegen der Bewilligungspflicht. Eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung pro Spiel sind nötig (Art. 21–25 BGS), und die Kantone haben in der interkantonalen Vereinbarung die Zahl der Veranstalterinnen für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt: Swisslos mit Sporttip und Loterie Romande mit Jouez Sport. Beide verfügen über die entsprechenden Bewilligungen und werden von der Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht, Bern) beaufsichtigt.

Die Regeln im Überblick:
- Bewilligung gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS): Eine ausländische Lizenz aus Malta, Curaçao, Deutschland oder einem anderen Land hat in der Schweiz keine Wirkung. Eine Plattform mit ausländischer Lizenz darf in der Schweiz nicht bewerben, nicht anbieten und nicht annehmen.
- Veranstalterinnen: Swisslos (Sitz Basel) für die Deutschschweizer Kantone, das Tessin und Liechtenstein; Loterie Romande (Sitz Lausanne) für die Westschweizer Kantone.
- Bewilligungsbehörde: Interkantonale Geldspielaufsicht (Gespa), nicht die Eidgenössische Spielbankenkommission (ESBK). Die ESBK beaufsichtigt nur Spielbanken.
- Was darf angeboten werden: Nur die von der Gespa geführte Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wetttypen. Was nicht auf der Liste steht, kann nicht angeboten werden.
- Wer wettet: Personen ab 18 Jahren mit Wohnsitz in der Schweiz und im Vertragsgebiet der jeweiligen Veranstalterin, mit verifizierter Identität.
- Werbung: Art. 74 BGS verbietet aufdringliche oder irreführende Werbung sowie Werbung, die sich an Minderjährige oder gesperrte Personen richtet. Werbung für nicht bewilligtes Glücksspiel ist verboten und wird mit Busse bis 500’000 Franken bestraft (Art. 131 BGS).
Was das BGS für die mobile App konkret bedeutet
Drei Konsequenzen, die auf dem Smartphone spürbar sind:
- Eine App pro Vertragsgebiet: Wer in einem Deutschschweizer Kanton wohnt, kann sich nur bei Swisslos registrieren und nutzt die Swisslos-App. Wer in der Romandie wohnt, nutzt die Kanäle der Loterie Romande. Eine Anmeldung bei beiden ist möglich, aber nur in jenem Vertragsgebiet, in dem die Person wohnt.
- Eine Auszahlung pro Konto: Gewinne und Spielguthaben werden ausschliesslich auf ein Bank- oder Postkonto im eigenen Namen in der Schweiz oder in Liechtenstein ausgezahlt. Andere Konten, Krypto-Wallets oder Drittkonten sind nicht möglich.
- Eine Spielsperre pro Person: Die Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos, Online-Casinos und in Liechtenstein. Eine Aufhebung vor Fristablauf ist ausgeschlossen.
Ausländische Anbieter ohne Schweizer Bewilligung
Eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Wirkung. Wer bei einer ausländischen Plattform wettet, wettet ohne Schweizer Aufsicht. Die Konsequenzen:
- Kein Schutz durch das BGS: Die Spielsperre, die Verlustlimiten und die übrigen Schutzmechanismen des BGS gelten auf der Plattform nicht. Eine Sperrung im schweizweiten Register sperrt nicht das Konto bei der ausländischen Marke.
- Strafbarkeit des Anbieters: Wer ohne Schweizer Bewilligung Sportwetten anbietet, macht sich nach Art. 6 BGS strafbar. Gewerbsmässiges Handeln wird mit Freiheitsstrafe bis fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft; nicht gewerbsmässiges Handeln mit Busse.
- Beschlagnahmung möglich: Einsätze und Gewinne können in einem Strafverfahren gegen den Anbieter eingezogen werden. Der Spielende wird nicht bestraft, aber sein Geld kann weg sein.
- DNS-Sperrung: Die Gespa führt eine Sperrliste blockierter Domains. Schweizer Internetanbieter sperren diese Domains per DNS, was den Zugang aus der Schweiz erschwert. Domains werden innert Stunden ersetzt (Domain-Hopping); die Liste hatte Ende 2025 rund 671 Einträge.
Werbung und Boni im regulierten Markt
Werbung für nicht bewilligtes Glücksspiel ist verboten und wird mit Busse bis 500’000 Franken bestraft. Für bewilligte Anbieterinnen gelten die Regeln des Art. 74 BGS: Werbung darf nicht aufdringlich, nicht irreführend und nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen gerichtet sein. Gratiswetten oder Gratisspielguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS); im Jahr 2025 erteilte die Gespa 24 solche Zustimmungen an Loterie Romande und 8 an Swisslos. Bonusbeträge und Bedingungen kommen ausschliesslich aus den Teilnahmebedingungen der Veranstalterinnen. Es gibt keinen Promo-Code.
Verantwortungsvolles Wetten: Limiten, Spielsperre und Schutzmechanismen auf dem Smartphone
Verantwortungsvolles Wetten beginnt vor der ersten Wette. Wer in der Schweiz mobil wettet, legt seine eigenen Limiten fest, bevor die App überhaupt eine Wette annimmt. Das ist nicht eine Empfehlung, sondern eine Voraussetzung.
Verlustlimiten selbst setzen
Vor der ersten Teilnahme an Sporttip müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage festlegen. Die Obergrenze pro Tag liegt bei 9’999 Franken, für Personen unter 21 Jahren bei 1’000 Franken. Eine Senkung der Limite gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage möglich. Die Limite ist eine Schutzfunktion, kein Marketingversprechen.
Die Mechanik ist einfach. Die App führt mit jedem platzierten Wettschein eine Buchung über den Verlust, bis die Tages-, Wochen- oder Monatslimite erreicht ist. Dann nimmt die App keine weiteren Wetten mehr an. Wer mitten in einem Spiel eine Wette platzieren will, aber die Limite erreicht hat, sieht eine Sperre und keine Wette. Das ist gewollt.
Spielsperre und Selbstsperre
Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos, Online-Casinos und in Liechtenstein. Die Sperre ist freiwillig, wird aber von der Veranstalterin nicht aufgehoben. Wer sich für eine Spielsperre entscheidet, sollte sie nicht als vorübergehende Pause verstehen.
Die Mechanik: Die Spielsperre wird im Register eingetragen, die Veranstalterin sperrt das Konto, und die Sperre gilt schweizweit. Wer nach Ablauf der Frist weiterspielen will, muss die Sperre aktiv aufheben. Eine Aufhebung vor Fristablauf ist nicht möglich.
Selbsttest und Beratung
Die Gespa bietet auf ihrer Website einen Selbsttest an, mit dem Spielende ihr Spielverhalten einschätzen können. Die Beratungsstellen der Kantone bieten kostenlose Beratung an, die Anonymität ist gewahrt. Wer sich Sorgen macht, sollte den Selbsttest machen und sich beraten lassen. Das ist keine Schwäche, sondern ein Werkzeug.
Limits im Geldfluss
Die App zeigt den Kontostand und die offenen Wetten an. Wer mit der App wettet, sieht jederzeit, wie viel er gesetzt hat und wie viel er gewonnen oder verloren hat. Das ist eine Hilfe, kein Ersatz für eigene Kontrolle. Wer ein bestimmtes monatliches Budget hat, sollte die Einzahlungslimite so setzen, dass das Budget nicht überschritten wird. Die Einzahlungslimite ist eine Schutzfunktion.
Schutz vor Minderjährigen
Personen unter 18 Jahren sind von der Teilnahme an Sportwetten ausgeschlossen. Wer als Wettkämpfer an einem Ereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Die Veranstalterinnen prüfen die Identität bei der Registrierung. Wer minderjährig ist, wird nicht zugelassen. Wer im gleichen Haushalt mit Minderjährigen lebt, sollte die App mit einem Passwort schützen.
Die Gespa-Testkäufe 2025
Die Gespa hat 2025 Testkäufe an Verkaufsstellen durchgeführt. An 200 Verkaufsstellen wurde versucht, eine Sportwette an eine minderjährige Person zu verkaufen. In 47.5 % der Fälle wurde die Wette verkauft. Das ist keine schweizweite Aussage, aber ein Hinweis: der Verkauf an Minderjährige ist nicht ausgeschlossen, der Verkauf an volljährige gesperrte Personen ist nicht ausgeschlossen. Die Gespa-Marktmechanik ist nicht perfekt. Wer sich auf den Verkauf an der Verkaufsstelle verlässt, sollte sich nicht der Mechanik anvertrauen.
Rechtlicher Hintergrund zu ausländischen Plattformen
Ausländische Plattformen besitzen keine Schweizer Bewilligung. Eine ausländische Lizenz ist nicht etabliert und hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Diese Plattformen sind nicht an das schweizweite Ausschlussregister angeschlossen, es gibt keinen Schweizer Rekursweg, und sie können auf der Gespa-Sperrliste stehen, was den Zugang aus der Schweiz über DNS blockiert. Wer dort wettet, wettet ohne Schweizer Aufsicht; eine Auszahlung auf ein Schweizer Bankkonto ist nicht garantiert, eine Beschlagnahmung im Strafverfahren gegen den Anbieter ist möglich.
Anbieter im Detail: Bewilligung, Angebot und Bewertung
Swisslos Sporttip
Swisslos (SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft) hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Sportwetten unter dem Namen Sporttip im eigenen Vertragsgebiet. Die Bewilligung ist erteilt (Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung unter dem BGS, Aufsicht durch die Gespa). Die App ist im Apple App Store und bei Google Play verfügbar, die Online-Teilnahme läuft über Swisslos.ch. Eine Anmeldung ist nur mit Wohnsitz im Vertragsgebiet möglich: AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, das Tessin und Liechtenstein.
Das Angebot umfasst Prematch- und Livewetten auf die in der Gespa-Liste enthaltenen Sportarten. Cash-Out ist nur online und nur vollständig verfügbar, gilt aber nicht für jeden Markt. Der Kombiboost ist online verfügbar, mit Quotenboosts und Profitboosts für Prematch-Einzelwetten. Die Auszahlung auf das eigene Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen, ab der dritten Auszahlung innerhalb von 365 Tagen fällt eine Kommission von 3 % an. Gewinne bis 1’000 Franken pro Spielbestätigungsquittung werden automatisch dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne über 1’000 Franken innert 3 Arbeitstagen auf das Bank- oder Postkonto überwiesen.
Verdienst: Wer im Vertragsgebiet wohnt, bekommt das einzige bewilligte Angebot mit voller Aufsicht, klarer Auszahlung und CHF-Button zum Wallet. Wer Cash-Out als Werkzeug nutzt, bekommt eine Funktion, die nicht garantiert wird, aber funktioniert. Wer über 21 ist, bekommt die volle Tageslimite von 9’999 Franken. Wer unter 21 ist, bekommt 1’000 Franken pro Tag, eine harte Grenze, die die App durchsetzt.
Loterie Romande Jouez Sport
Die Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande) hat ihren Sitz in Lausanne und veranstaltet Sportwetten unter dem Namen Jouez Sport in den sechs Westschweizer Kantonen Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Die Bewilligung ist erteilt (Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung unter dem BGS, Aufsicht durch die Gespa). Die Online-Teilnahme läuft über die Kanäle der Loterie Romande. Eine Anmeldung ist nur mit Wohnsitz in einem der sechs Kantone möglich. Die Loterie Romande unterhält 2’350 Verkaufsstellen in der Romandie und beschäftigt 221 Mitarbeitende.
Das Angebot umfasst Prematch- und Livewetten auf die in der Gespa-Liste enthaltenen Sportarten. Die Auszahlung auf das eigene Schweizer Bank- oder Postkonto erfolgt nach den Regeln der Loterie Romande. Gewinne werden auf das Wallet gebucht oder auf das Bankkonto überwiesen. Die Spielregeln entsprechen den Regeln der Schweizer Bewilligung.
Verdienst: Wer in der Romandie wohnt, bekommt das einzige bewilligte Angebot mit voller Aufsicht. Wer Französisch spricht, bekommt eine Oberfläche, die in seiner Sprache ist. Wer die Verkaufsstellen der Romandie nutzt, bekommt 2’350 Stellen, an denen die Wette auch ohne Smartphone platziert werden kann.
MrXbet
MrXbet ist eine ausländische Plattform ohne Schweizer Bewilligung. Hier gelten die allgemeinen rechtlichen Hinweise zu Anbietern ohne Schweizer Lizenz, die im Abschnitt «Rechtlicher Hintergrund zu ausländischen Plattformen» zusammengefasst sind.
Verdienst: Wer hier spielt, nutzt eine Plattform ohne Schweizer Aufsicht. Das ist keine Wertung, sondern eine Aussage über die Bewilligungslage.
Wettigo
Wettigo ist eine ausländische Plattform ohne Schweizer Bewilligung. Wie für alle derartigen Anbieter gelten auch hier die im Abschnitt «Rechtlicher Hintergrund zu ausländischen Plattformen» genannten Einschränkungen.
Verdienst: Bei Wettigo ist ebenfalls Zurückhaltung geboten, da die Plattform nicht unter Schweizer Aufsicht steht und keine gültige Bewilligung vorweisen kann.
Pribet
Pribet ist eine ausländische Plattform ohne Schweizer Bewilligung. Bitte beachten Sie die im Abschnitt «Rechtlicher Hintergrund zu ausländischen Plattformen» erläuterten Risiken für Spieler bei nicht lizenzierten Plattformen.
Verdienst: Auch für Pribet gilt die Einschätzung, dass Spieler auf unregulierte Plattformen ausweichen, die keine Schweizer Rechenschaft ablegen. Wer hier wettet, sollte sich nicht der Werbung anvertrauen, sondern der Mechanik.
HighFlyBet
HighFlyBet ist eine ausländische Plattform ohne Schweizer Bewilligung.
Verdienst: HighFlyBet bietet keine Transparenz zur Lizenzierung. Da sie ausserhalb der Schweizer Rechtsordnung operieren, besteht kein Anspruch auf gesetzliche Schutzmassnahmen.
Boomerang Bet
Boomerang Bet ist eine ausländische Plattform ohne Schweizer Bewilligung.
Verdienst: Boomerang Bet ist wie andere unregulierte Plattformen zu betrachten. Die Plattform kann werben, was auf einer Schweizer Plattform verboten ist.
AmunRa
AmunRa ist eine ausländische Plattform ohne Schweizer Bewilligung.
Verdienst: Die Bewertung von AmunRa deckt sich mit der allgemeinen Sicht auf ausländische Anbieter. Die Plattform nutzt einen ägyptischen Markennamen, was über die Lizenz nichts aussagt.
Betify
Betify ist eine ausländische Plattform ohne Schweizer Bewilligung.
Verdienst: Bei Betify gelten die gleichen Bedenken wie bei anderen ausländischen Angeboten. Wer hier spielt, sollte sich nicht der Markenwirkung anvertrauen, sondern der Mechanik.
Funbet
Funbet ist eine ausländische Plattform ohne Schweizer Bewilligung. Details zu den Risiken und der Bewilligungslage finden Sie im Abschnitt «Rechtlicher Hintergrund zu ausländischen Plattformen».
Verdienst: Funbet reiht sich in die Riege unregulierter Anbieter ein. Wer hier spielt, sollte sich nicht dem Namen anvertrauen, sondern der Lizenz.
Steuern: Was Gewinne aus Sportwetten mit dem Finanzamt zu tun haben
Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen sind einkommenssteuerfrei bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn, und erst oberhalb der Schwelle wird die Verrechnungssteuer von 35 % durch die Veranstalterin zurückbehalten. Die bundesrechtliche Schwelle liegt seit dem 1. Januar 2026 bei 1’071’000 Franken (2025: 1’070’400 Franken). Die kantonale Schwelle weicht davon ab, weshalb die Antwort auf die Steuerfrage «je nach Kanton» lautet, nie eine einzelne kantonale Zahl.
Die praktischen Folgen für die meisten Wettenden: kein Wettender, der nicht gerade einen Jackpot knackt, kommt über die Schwelle. Wer 5’000 Franken auf einer Kombiwette gewinnt, zahlt keine Einkommenssteuer und keine Verrechnungssteuer. Wer 1,5 Millionen Franken gewinnt, zahlt 35 % Verrechnungssteuer auf den Betrag oberhalb der Schwelle, erstattet sie aber durch die Einkommenssteuererklärung im Folgejahr zurück. Wer eine ausländische Plattform nutzt, fällt nicht unter die Schweizer Verrechnungssteuer, aber unter die kantonale Einkommenssteuerpraxis; der Kanton Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig vom Betrag als steuerbares Einkommen.
Es gibt keine Schweizer Wettsteuer auf den Einsatz. Wer eine Plattform sieht, die eine «Wettsteuer von 5 %» ausweist, sollte prüfen, ob das die ausländische Plattform ist und ob die 5 % vom Einsatz oder vom Gewinn abgezogen werden. Bei Schweizer Plattformen gibt es diese Abzüge nicht. Bei ausländischen Plattformen ist die Berechnungsbasis unterschiedlich; eine Recherche im Einzelfall lohnt.
Häufige Fragen zu mobilen Sportwetten in der Schweiz
Wer darf in der Schweiz Sportwetten für das Smartphone anbieten?
Nur Swisslos (mit Sporttip) und Loterie Romande (mit Jouez Sport) verfügen über die Veranstalter- und Spielbewilligung für Sportwetten. Die Bewilligung wird von der Gespa erteilt, die Aufsicht wird von der Gespa ausgeübt, jede ausländische Lizenz verliert an der Schweizer Grenze ihre Wirkung. Eine Anmeldung ist nur mit Wohnsitz im Vertragsgebiet möglich, ein zusätzlicher Schweizer Anbieter ist nicht in Sicht.
Gilt die Bewilligung eines ausländischen Anbieters auch für Spielende in der Schweiz?
Nein. Eine ausländische Bewilligung aus Malta, Curaçao, Deutschland oder einem anderen Land hat in der Schweiz keine Wirkung. Eine Plattform mit ausländischer Lizenz darf in der Schweiz nicht bewerben, nicht anbieten und nicht annehmen. Wer dennoch spielt, wettet ohne Schweizer Aufsicht, ohne Schweizer Spielsperre und ohne Schweizer Rekursweg.
Welche Verlustlimiten müssen vor der ersten Wette auf dem Handy gesetzt werden?
Vor der ersten Teilnahme an Sporttip müssen Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage selbst gesetzt werden. Die Obergrenze pro Tag liegt bei 9’999 Franken, für unter 21-Jährige bei 1’000 Franken. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden, und zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage möglich.
Wie berechnet sich der Gewinn einer Wette aus Einsatz und Quote?
Der Gewinnbetrag ergibt sich aus Einsatz mal Quote (bei Kombiwetten mal Gesamtquote). Bei Sporttip wird der Betrag zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Eine Wette mit Einsatz 50 Franken und Quote 2.10 ergibt einen Bruttogewinn von 105 Franken, der Nettogewinn liegt bei 55 Franken.
Wie hoch sind Mindest- und Höchsteinsatz bei Einzel- und Kombinationswetten?
Der Mindesteinsatz bei Sporttip beträgt 1 Franken pro Einzel- und Kombinationswette. Der Höchsteinsatz liegt bei 1’000 Franken pro Einzel- oder Kombinationswette und bei 10’000 Franken pro Systemwette. Swisslos darf die Limiten jederzeit und ohne Angabe von Gründen anpassen; eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.
Sind Gewinne aus Sportwetten steuerfrei, und was heisst «je nach Kanton»?
Gewinne aus bewilligten Schweizer Sportwetten sind einkommenssteuerfrei bis zum bundesrechtlichen Steuerfreibetrag von 1’071’000 Franken (seit 1. Januar 2026), oberhalb der Schwelle werden 35 % Verrechnungssteuer zurückbehalten. Die kantonale Schwelle weicht ab, weshalb die Antwort «je nach Kanton» lautet, nie eine einzelne kantonale Zahl. Wer eine ausländische Plattform nutzt, fällt nicht unter die Schweizer Verrechnungssteuer, aber unter die kantonale Einkommenssteuer.
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