Wettseiten mit Bonus in der Schweiz 2026
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Stand: Oktober 18, 2026 — geprüft gegen die Spielregeln von Swisslos (Sporttip, Version 4.2), die Teilnahmebedingungen der Loterie Romande und die Liste der Gespa-Sperrliste.

Wer in der Schweiz nach «Wettseiten mit Bonus» sucht, stösst schnell auf zwei unterschiedliche Welten. Auf der einen Seite stehen Swisslos mit Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport, die beiden einzigen Veranstalterinnen mit Schweizer Bewilligung. Sie bieten kleine, streng regulierte Aktionen, die von der Aufsichtsbehörde Gespa vorgängig bewilligt werden müssen. Auf der anderen Seite werben ausländische Wettseiten mit Neukundenangeboten und Bonussummen, haben aber keine Schweizer Bewilligung und keinen Zugang zum Schweizer Sperrregister. Der folgende Text erklärt, welche Bonusformen die Schweizer Anbieter haben, was die Bedingungen bedeuten und wie ausländische Seiten rechtlich einzuordnen sind.
Neukundenangebote: Warum Schweizer Aktionen klein und streng sind
In der Schweiz ist ein Bonus keine Marketing-Idee, die ein Anbieter nach Belieben gestaltet. Gratisspiele und Gratisspielguthaben brauchen nach Art. 75 Abs. 2 des Geldspielgesetzes (BGS, SR 935.51) die vorgängige Zustimmung der Gespa, der interkantonalen Geldspielaufsicht. Wer ohne diese Bewilligung ein «gratis» Guthaben an Neukundinnen und Neukunden ausgibt, verstösst gegen eine Bewilligungspflicht. Genau deshalb fallen Aktionen in der Schweiz klein aus: Die Gespa prüft jede Aktion einzeln, und die Aktion muss einem spielschutzpolitisch vertretbaren Zweck dienen, nicht dem Lock-in neuer Spielerinnen und Spieler.
Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande macht das Prinzip sichtbar. Vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 lief sie an sieben Aktionstagen, gebunden an die Stadien der National League. Wer innert sieben Tagen den dort verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben. Insgesamt 7’000 Stück wurden ausgegeben, gültig 30 Tage, nicht auszahlbar. Das ist keine Willkommensprämie im üblichen Sinn, sondern ein bewilligter Marketinganlass mit klar gedeckeltem Volumen.
Was «Bonus» bei den Schweizer Anbietern überhaupt heisst
Swisslos und Loterie Romande kennen drei Aktionsformen, die regelmässig vorkommen: Gratisspielguthaben (CHF-Betrag, mit dem gewettet werden kann, aber nicht auszahlbar ist), Quotenboosts (vorübergehend erhöhte Einzelquote) und Profitboosts (Erhöhung des möglichen Nettogewinns um einen festgelegten Prozentsatz). Was fehlt, ist ein klassischer 100-%-Einzahlungsbonus, ein Freebet-Paket mit Umsatzbedingungen oder ein Cashback-Programm. Das ist keine Lücke im Sortiment, sondern die Folge der Bewilligungspflicht: Die Gespa hat 2025 der Loterie Romande 24 Bewilligungen für Gratisspiele erteilt und Swisslos 8, insgesamt also sehr wenige.
Quotenboosts bei Sporttip funktionieren nur online und nur für Prematch-Einzelwetten mit einer Voraussage. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen in den Bedingungen genannten Prozentsatz. Beide sind pro Wettende nur einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert, und verfallen bei einem Cash-Out. Wer auf einen Quotenboost setzt, sollte den Wettschein deshalb nicht vorzeitig auscashen, weil damit der Boost ersatzlos wegfällt.
Kombiboost: Die häufigste Aktion bei Sporttip
Der Sporttip-Kombiboost ist keine Aktion mit Anmeldefrist, sondern ein permanentes Feature im Wettschein. Er gilt nur online, für Prematch-, Live- und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Erfüllt der Wettschein diese Bedingung, wird der Nettogewinn prozentual erhöht: 5 % bei vier Voraussagen, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert, ein höherer Bonus ist mit mehr Auswahlen nicht unbegrenzt kombinierbar.
Der Mechanismus lohnt sich vor allem für Wettende, die ohnehin mehrere Begegnungen kombinieren wollten. Wer fünf Wetten mit Quote 1.50 kombiniert, erhält normalerweise eine Gesamtquote von etwa 7.59, mit Kombiboost bei fünf Auswahlen (zwischen 5 % und 20 %) einen Bonus von 5 % auf den Nettogewinn. Wer eine Siebner-Kombi trifft, bekommt 20 % obendrauf, was bei einer Gesamtquote im mittleren zweistelligen Bereich bereits einen nennenswerten Betrag ausmacht. Wichtig ist, dass jede einzelne Quote die 1.50-Schwelle erreicht, sonst fällt die ganze Wette aus dem Boost heraus.
Warum Aktionen in der Schweiz so klein ausfallen
Die Bewilligungspflicht ist kein Zufall. Der Schweizer Gesetzgeber hat 2019 mit dem BGS ein Regime geschaffen, das die Werbung für Glücksspiel strenger fasst als die meisten EU-Märkte. Art. 74 Abs. 3 BGS verbietet Werbung für Geldspiele, die in der Schweiz nicht bewilligt sind, und Art. 131 BGS bedroht Verstösse mit einer Busse bis zu CHF 500’000. Werbung darf zudem nicht «aufdringlich oder irreführend» sein und sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten (Art. 74 BGS). Ein 100-%-Bonus auf die erste Einzahlung, wie ihn internationale Anbieter bewerben, wäre mit dieser Logik kaum vereinbar.
Die Logik hat zwei Seiten. Auf der einen Seite schützt sie Spielerinnen und Spieler davor, dass ein Bonus sie zum Weitersetzen verleitet. Auf der anderen Seite schränkt sie den Wettbewerb unter den Schweizer Anbietern ein, die ihr Angebot nicht mit grossen Promotionen aufwerten dürfen. Wer in der Schweiz einen Bonus erwartet, der einem ausländischen «Welcome Package» ähnelt, sucht am richtigen Ort nach dem falschen Produkt.
Wettseiten mit Bonus im Vergleich: Welche Anbieter in der Schweiz spielen
Die Vergleichstabelle zeigt, wer welche Bewilligung mitbringt und wer hinter dem Angebot steht. Beide Schweizer Anbieter haben eine Gespa-Bewilligung als Veranstalterin eines Grossspiels; die ausländischen Marken werben in der Schweiz, ohne eine Schweizer Bewilligung zu haben. Die Frage ist nicht, wer den höchsten Bonus zahlt, sondern wer überhaupt spielen darf und unter welchen Bedingungen.
| Marke | Schweizer Bewilligung | Veranstalterin / ausländische Lizenz |
|---|---|---|
| Sporttip (Swisslos) | Gespa-Bewilligung (BGS, SR 935.51) | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel |
| Jouez Sport (Loterie Romande) | Gespa-Bewilligung (BGS, SR 935.51) | Société de la Loterie de la Suisse Romande, Lausanne |
| 20Bet | ohne Schweizer Bewilligung | Lizenz laut Eigenangabe nicht überprüfbar, keine Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| BassBet | ohne Schweizer Bewilligung | Lizenz laut Eigenangabe nicht überprüfbar, keine Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Jackbit | ohne Schweizer Bewilligung | Lizenz laut Eigenangabe nicht überprüfbar, keine Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Interwetten | ohne Schweizer Bewilligung | Lizenz laut Eigenangabe nicht überprüfbar, keine Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| 1Bet | ohne Schweizer Bewilligung | Lizenz laut Eigenangabe nicht überprüfbar, keine Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Coolzino | ohne Schweizer Bewilligung | Lizenz laut Eigenangabe nicht überprüfbar, keine Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| MyStake | ohne Schweizer Bewilligung | Lizenz laut Eigenangabe nicht überprüfbar, keine Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| WirWetten | ohne Schweizer Bewilligung | Lizenz laut Eigenangabe nicht überprüfbar, keine Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
Die Tabelle trennt zwei Gruppen, die nicht in einen Topf gehören. Auf der einen Seite stehen Sporttip und Jouez Sport als die einzigen in der Schweiz bewilligten Sportwetten-Anbieterinnen. Auf der anderen Seite stehen acht ausländische Marken, die in der Schweiz ohne Bewilligung werben. Sie sind hier aufgeführt, weil Schweizer Spielerinnen und Spieler im Internet auf sie stossen, aber sie sind keine Alternative im selben rechtlichen Sinn: Eine ausländische Lizenz hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS), und das Anbieten von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist eine Straftat (Art. 130 BGS).
Wer wo spielen darf
Swisslos betreibt Sporttip im Swisslos-Vertragsgebiet: den Kantonen AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, dazu den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Wer dort wohnt, kann ein Online-Konto eröffnen und an Sporttip teilnehmen. Wer in der Westschweiz wohnt, fällt in das Gebiet der Loterie Romande: die Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Ein Online-Konto bei Jouez Sport ist nur mit Wohnsitz in einem dieser sechs Kantone möglich.
Diese geografische Aufteilung hat eine praktische Konsequenz: Wer als Person mit Wohnsitz in der Deutschschweiz ein Konto bei der Loterie Romande eröffnen will, wird abgewiesen, und umgekehrt. Es gibt in der Schweiz keine «dritte» Veranstalterin, bei der man stattdessen spielen könnte. Das ist die Folge des kantonalen Konsums, das die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020) festgelegt hat.
Ausländische Marken: Welche Rolle sie im Vergleich spielen
Die acht ausländischen Marken in der Tabelle sind keine Schweizer Wettanbieter. Sie tauchen in Suchresultaten und Werbeanzeigen auf, weil sie den Schweizer Markt bearbeiten, und sie sind deshalb Teil der Realität, mit der sich Wettende in der Schweiz auseinandersetzen müssen. Wer eine dieser Seiten öffnet, wird dort jedoch nicht nach Schweizer Recht behandelt: Es gibt keine Schweizer Bewilligung, keinen Zugang zum Schweizer Sperrregister, keine Schweizer Rekursmöglichkeit, und ausländische Lizenzen (Malta, Curaçao, Deutschland oder andere) entfalten in der Schweiz keine Wirkung.
Die Gespa führt eine Sperrliste mit ausländischen Domains, die Schweizer Telekomanbieter per DNS blocken. Ende 2025 umfasste die Liste 671 Domains, darunter nach Angaben der Gespa auch Interwetten und Bet-at-Home. Blockierte Domains werden typischerweise innert Stunden ersetzt, ein sogenanntes Domain-Hopping. Wer auf einer gesperrten Seite spielt, kann deshalb nicht darauf vertrauen, dass die Sperre ihn schützt; umgekehrt kann die Sperre für Spielerinnen und Spieler, die sich haben sperren lassen, eine wirksame Hürde sein.
Grundlagen: Wie Sportwetten in der Schweiz aufgebaut sind
Wer einen Bonus bewerten will, muss zuerst verstehen, wie ein Wettschein bei einem Schweizer Anbieter funktioniert. Die folgenden Abschnitte erklären die Bausteine, die in jedem Wettschein auftauchen, und die Regeln, die unabhängig von jeder Aktion gelten.

Quote, Wettschein und Auszahlung
Die Quote gibt an, wie viel ein Einsatz im Gewinnfall einbringt, und wird bei Sporttip auf zwei Nachkommastellen gerundet, dann auf fünf Rappen genau abgerundet. Eine Einzelwette mit Einsatz CHF 10 und Quote 2.50 zahlt im Gewinnfall CHF 25 aus, also den Einsatz plus CHF 15 Nettogewinn. Bei einer Kombiwette multiplizieren sich die Einzelquoten zur Gesamtquote: Vier Quoten von 1.60, 1.70, 1.80 und 2.00 ergeben zusammen 9’792, was auf 9.79 abgerundet wird, der Nettogewinn vor Boost wäre demnach CHF 87.92.
Die Auszahlung erfolgt gestaffelt. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut; Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert drei Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto überwiesen. Die Loterie Romande verfährt ähnlich: Gewinne bis CHF 1’000 netto gehen direkt ins Wallet, Gewinne darüber auf die hinterlegte IBAN.
Einsatzlimiten
Sporttip setzt den Mindesteinsatz pro Einzel- oder Kombinationswette auf CHF 1, den Höchsteinsatz auf CHF 1’000 und für eine Systemwette auf CHF 10’000. Swisslos kann diese Limiten jederzeit und ohne Angabe von Gründen ändern; eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Wer mit höheren Einsätzen spielen will, ist bei Sporttip an dieser Stelle blockiert, und es gibt keine bewilligte Schweizer Veranstalterin, die höhere Limiten anbietet.
Bei der Loterie Romande liegt die Einzahlungsobergrenze bei CHF 10’000 pro 30 Tage, und das Wallet-Guthaben darf höchstens CHF 10’000 betragen. Swisslos erlaubt den Kauf von Spielguthaben bis zu CHF 10’000 innert 30 Tagen, ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Auch hier handelt es sich um betreibereigene Regeln, nicht um eine gesetzliche Obergrenze; das BGS schreibt keine fixe Einsatzlimite vor, sondern verlangt vom Veranstalter, dass er Spielerlimiten anbietet.
Livewetten und Cash-Out
Livewetten sind erlaubt, vor und während des Spiels, sofern die Veranstalterin eine entsprechende Bewilligung hat. Bei Sporttip zählt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis tatsächlich live übertragen wird; Wetten, die nach dem Eintreten des Ausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00. In spielentscheidenden Situationen (Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid) kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten, was sie auf den Einsatz reduziert.
Cash-Out ist ein Operator-Feature, kein gesetzlicher Anspruch. Bei Sporttip gibt es Cash-Out für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur online und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche Wettgewinn, hängt vom Spielstand ab und kann jederzeit ändern; Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten. Wer einen Quotenboost mitnimmt und vorzeitig auszahlt, verliert den Boost ersatzlos.
Was eine Wette ungültig macht
Wird ein Sportereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden (oder im Rahmen eines Turniers) nachgeholt, ist die Wette ungültig. Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die betroffene Voraussage Quote 1.00. Das bedeutet: Bei einer Kombi mit fünf Voraussagen, von denen eine ausfällt, wird die Gesamtquote durch 1.00 geteilt, also auf den Wert der verbleibenden Voraussagen reduziert. Wichtig ist, dass eine Erhöhung der Limite (Verlust- oder Einzahlungslimite) bei Swisslos erst nach 72 Stunden wirksam wird, eine Senkung sofort.
Abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung (etwa «Heim gewinnt» und «Über 2.5 Tore» aus demselben Spiel) lassen sich bei Sporttip nur über die Bet-Builder-Funktion kombinieren. Nimmt Swisslos eine solche Kombination irrtümlich ohne Bet-Builder an, kann sie die ganze Kombiwette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Wer den Wettschein prüft, sollte darauf achten, dass abhängige Märkte korrekt kombiniert sind.
Spielregeln rund ums Spiel
Bei Sporttip umfasst die reguläre Spielzeit die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit: Fussball 90 Minuten, Eishockey 60 Minuten. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder Gegenstand der Wette sind. Wer auf «nächste Runde» wettet und das Spiel in die Verlängerung geht, hat in der Regel keine gewonnene Wette, wenn die Wette auf die reguläre Spielzeit bezogen war.
Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Swisslos-Zwecks. Eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert zehn Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben. Wer längere Zeit nicht auf das Wettkonto schaut, riskiert den Verfall eines Gewinns; wer mit einer Auszahlung nicht einverstanden ist, muss die Frist kennen.
Wie der Sporttip-Kombiboost rechnerisch funktioniert
Der Kombiboost ist die konkreteste Aktion im Sporttip-Programm, weil er dauerhaft angeboten wird und seine Bedingungen präzise beziffert sind. Wer das Feature nutzt, sollte die Bandbreite des möglichen Bonus in Franken kennen, bevor er die Wette platziert.
Eine illustrative Kombination aus vier Voraussagen mit Quoten 1.60, 1.70, 1.80 und 2.00 und einem Einsatz von CHF 10 ergibt eine Gesamtquote von 9.79 (1.60 × 1.70 × 1.80 × 2.00 = 9’792, abgerundet auf 9.79). Der Bruttogewinn im Trefferfall beträgt CHF 97.90, der Nettogewinn CHF 87.90. Mit dem Kombiboost von 5 % bei vier Voraussagen erhöht sich der Nettogewinn um rund CHF 4.40, also auf etwa CHF 92.30 Bruttogewinn. Bei sieben Voraussagen mit ähnlichen Quoten läge die Gesamtquote deutlich höher, im Bereich von 60 bis 70, und der 20-%-Boost würde einige Franken mehr ausmachen.
Wichtig ist die Annahme: Der Nettogewinn wird erhöht, nicht die Quote. Eine Wette, die ohne Boost 9.79 quotiert ist, bleibt eine 9.79-Wette; der Boost wird am Ende aufgeschlagen. Das ist ein Unterschied zu Quotenboosts, bei denen die einzelne Voraussage selbst eine höhere Quote bekommt. Für die Berechnung des Boosts ist nur die Anzahl Voraussagen mit Quote ≥ 1.50 relevant, nicht der Wetteinsatz, und der maximale Bonus ist durch die in den Bedingungen genannten Limiten gedeckelt.
Was den Boost zunichtemacht
Der Boost gilt nicht rückwirkend, wenn eine Voraussage nachträglich als ungültig gewertet wird (Quote 1.00). Eine Wette, die mit vier Voraussagen platziert wurde und bei der ein Spiel ausfällt, ist formal noch immer eine Vierer-Kombi, aber die effektive Anzahl Voraussagen, die zum Gewinn beigetragen haben, ist drei. Ob Swisslos den Boost in diesem Fall gewährt, hängt von der Auslegung der Spielregeln ab; der Wettschein selbst gibt darüber keine Sicherheit.
Cash-Out und Boost schliessen sich aus: Wer vorzeitig auszahlt, lässt sich den Boost abziehen. Wer eine abhängige Kombination ohne Bet-Builder platziert, riskiert die Annullierung der ganzen Wette und damit auch des Boosts. Wer die Mindestquote 1.50 bei einer Voraussage verfehlt, fällt komplett aus dem Boost, auch wenn die anderen drei Voraussagen über 1.50 liegen. Es reicht also nicht, im Durchschnitt über 1.50 zu liegen, jede einzelne Voraussage muss die Schwelle erreichen.
Zahlungsmethoden und Auszahlung: Was bei Sporttip und Loterie Romande geht
Die Zahlungsmethoden sind in der Schweiz klar geregelt: Gewinne und Guthaben werden nur auf ein Zahlungskonto im Namen des Kontoinhabers ausgezahlt (Art. 50 Abs. 2 VGS), anonym oder per Krypto geht im bewilligten Markt nichts. Welche konkreten Methoden ein Anbieter akzeptiert, steht in seinen Bedingungen.
Swisslos: PostFinance Pay, Einzahlungsschein, Bankkonto
Swisslos akzeptiert für das Aufladen des Spielkontos PostFinance Pay; die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt. Daneben sind Online-Zahlungsmöglichkeiten und der Einzahlungsschein (Mindestbetrag CHF 20) möglich, und innert 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 aufladbar, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Die Auszahlung von Spielguthaben erfolgt zweimal pro 365 Tage kostenlos auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % anfallen, die Überweisung dauert fünf bis zehn Arbeitstage.
Wichtig ist die Unterscheidung zwischen Spielguthaben und Gewinnen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nach den Bedingungen nicht auszahlbar; wer CHF 10 aus der Patinoires-Aktion erhält, kann damit wetten, aber nicht das CHF 10 als Bargeld beziehen. Gewinne aus bezahlten Wetten folgen den normalen Auszahlungsregeln, also bis CHF 1’000 ins Wallet und darüber aufs Bankkonto.
Loterie Romande: IBAN-Auszahlung und Wallet-Limit
Die Loterie Romande erlaubt Einzahlungen bis CHF 10’000 pro 30 Tage, das Wallet-Guthaben ist auf CHF 10’000 gedeckelt. Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf die IBAN überwiesen, die der Spieler hinterlegt hat. Auch hier gilt: Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar, der Gewinn aus einer damit finanzierten Wette aber schon, sofern die Wette regulär gewonnen und nicht storniert wurde.
Wer bei beiden Anbietern spielt, hat zwei separate Wallets, zwei Identitätsprüfungen und zwei Sätze Limiten. Eine geteilte Sicht über das eigene Wettverhalten gibt es nicht, was die Spielerschutzfunktion der gesetzlichen Limiten schwächt: Wer bei Sporttip täglich CHF 50 setzt und bei Jouez Sport ebenso, sieht in keinem der beiden Systeme die Gesamtsumme. Diese Aufteilung ist eine direkte Folge der zwei-Veranstalter-Struktur.
Rechtslage: Welche Anbieter in der Schweiz spielen dürfen
Die Rechtslage der Schweiz ist im Geldspielgesetz (BGS) geregelt, das seit 1. Januar 2019 in Kraft ist. Sportwetten sind ein Grossspiel (Art. 3 lit. c und e BGS), unterstehen der Aufsicht durch die Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht, Bern) und brauchen eine Veranstalterbewilligung sowie eine Bewilligung pro Spiel (Art. 21–25 BGS). Die Bewilligung gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS).

Wer in der Schweiz Sportwetten anbieten darf
Die Kantone haben die Zahl der Veranstalterinnen für Lotterien und Sportwetten auf zwei beschränkt: Swisslos (mit dem Produkt Sporttip) und Loterie Romande (mit dem Produkt Jouez Sport). Eine «dritte» Schweizer Wettseite kann es nach der IKV 2020 nicht geben, und die Gespa veröffentlicht keine Liste weiterer bewilligter Anbieter, weil es keine gibt. Wer eine Schweizer Bewilligung prüft, prüft im Wesentlichen, ob die betreffende Seite zu einer der beiden Veranstalterinnen gehört.
Wer in der Schweiz wohnt und ein Online-Konto eröffnen will, braucht Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet der jeweiligen Veranstalterin und darf nicht gesperrt sein. Minderjährige sind von der Online-Teilnahme ausgeschlossen (Art. 72 BGS); Sporttip verlangt Vollendung des 18. Altersjahrs, die Loterie Romande ebenfalls. Die Identität wird über einen hochgeladenen Ausweis geprüft, und es darf pro Person nur ein Konto bestehen.
Was beworben werden darf und was nicht
Werbung für Geldspiele, die in der Schweiz nicht bewilligt sind, ist verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS) und kann mit einer Busse bis zu CHF 500’000 bestraft werden (Art. 131 BGS). Die Gespa setzt diese Regel gegen ausländische Anbieter über die Sperrliste durch, also die Liste der Domains, die Schweizer Telekomanbieter per DNS blocken. Ende 2025 standen 671 Domains auf der Liste, und die Gespa nennt Interwetten und Bet-at-Home ausdrücklich als gesperrte Domains.
Werbung für bewilligte Schweizer Wetten ist erlaubt, aber an Regeln gebunden: nicht aufdringlich, nicht irreführend, nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen gerichtet (Art. 74 BGS). Die Gespa hat 2025 der Loterie Romande 24 Bewilligungen für Gratisspiele erteilt und Swisslos 8, also sehr wenige im Vergleich zum Werbevolumen ausländischer Anbieter. Wer in der Schweiz eine «gratis» Wette bewirbt, braucht die vorgängige Zustimmung der Gespa, sonst ist die Aktion illegal.
Was die Spielerin und der Spieler riskiert
Die Spielerin oder der Spieler wird in der Schweiz nicht bestraft, wenn sie oder er auf einer ausländischen Seite wettet; die Strafnorm (Art. 130 BGS) zielt auf den Anbieter. Was aber sehr real ist: Einsätze und Gewinne können in einem Strafverfahren gegen den Anbieter beschlagnahmt werden, und es gibt keinen Schweizer Rekursweg, wenn der Anbieter nicht auszahlt. Dazu kommt: ausländische Gewinne sind im Kanton Thurgau als steuerbares Einkommen behandelt, unabhängig vom Betrag; in anderen Kantonen gilt die übliche Steuerregel.
Anders gesagt: Wer bei einem ausländischen Anbieter spielt, geht kein strafrechtliches Risiko ein, aber ein zivilrechtliches (kein Schweizer Schutz), ein finanzielles (Beschlagnahmung im Verfahren gegen den Anbieter) und ein steuerrechtliches (kantonale Praxis). Das ist die faire Beschreibung der Lage, ohne sie zu dramatisieren: Es gibt einen rechtlichen Raum, in dem ausländisches Wetten funktioniert, und dieser Raum ist nicht durch Strafandrohung gegen die Spielerin definiert, sondern durch das Fehlen des Schutzes, den eine Schweizer Bewilligung bietet.
Spielerschutz und Selbstanierung: Was in der Schweiz gesetzlich vorgeschrieben ist
Der Spielerschutz ist in der Schweiz eine Mischung aus gesetzlichen Vorgaben und Eigenregeln der Veranstalterinnen. Die Gespa schreibt keine fixe Einsatzlimite vor, sondern verlangt, dass die Veranstalterin ein oder mehrere Maximalwerte für tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste anbietet (Art. 87 VGS). Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 24 Stunden, gesetzlich; Swisslos und die Loterie Romande wenden 72 Stunden an, also konservativer als das Gesetz.
Verlustlimiten und Einzahlungslimiten
Bei Swisslos müssen Spielende vor der ersten Sporttip-Teilnahme Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 für Volljährige und CHF 1’000 für unter 21-Jährige. Eine Senkung tritt sofort in Kraft, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich. Wer die eigenen Verlustlimiten hochsetzt, muss also drei Tage warten, bis die Schwelle wirklich steigt; wer sie senkt, ist sofort enger limitiert.
Die Loterie Romande setzt bei den Einzahlungen die Obergrenze CHF 10’000 pro 30 Tage, und das Wallet-Guthaben darf höchstens CHF 10’000 betragen. Eine gesetzliche Verlustlimite pro Tag/Woche/Monat verlangt die Loterie Romande vergleichbar; die konkreten Schwellen sind in den Spielregeln der jeweiligen Veranstalterin nachzulesen. Die Limiten sind unabhängig von jeder Aktion und gelten unabhängig davon, ob gerade ein Boost läuft oder nicht.
Spielsperre und Sperrregister
Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Das bedeutet: Wer sich bei Sporttip sperren lässt, kann nicht einfach bei der Loterie Romande oder einem Online-Casino weiterspielen, das Register ist geteilt.
Eine selbstgewählte Spielsperre kann frühestens nach drei Monaten aufgehoben werden (Art. 84 VGS), unter Einbezug einer Fachstelle (Art. 81 BGS). Eine kürzere Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden (Art. 89 VGS). Wer gesperrt ist und spielt, hat keinen Anspruch auf Einsatz oder Gewinn (Art. 45 BGS), was eine praktische Konsequenz hat: Wer sich nach einer emotionalen Phase spontan sperren lässt, schützt sich davor, in der Akutphase weiterspielen zu können, und die Konsequenz reicht über die Schweizer Veranstalterinnen hinaus.
Minderjährigenschutz: Wo die Praxis schwächelt
Das BGS verbietet Minderjährigen die Teilnahme an Grossspielen (Art. 72 BGS), und die Identitätsprüfung bei der Online-Registrierung soll das durchsetzen. Die Gespa führt Testkäufe an Verkaufsstellen durch, um die Praxis zu prüfen. Im Jahr 2025 wurde an Verkaufsstellen in 47.5 % von 200 Testfällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft, ein hoher Anteil. Die Testkäufe betreffen den stationären Verkauf, nicht das Online-Angebot, aber sie zeigen, dass der Vollzug im Alltag Lücken hat.
Diese Zahl gehört zur ehrlichen Einordnung: Der Spielerschutz in der Schweiz ist im Gesetz streng, im Vollzug aber nicht flächendeckend. Wer darauf vertraut, dass ein Anbieter die Altersgrenze zuverlässig prüft, sollte den eigenen Beitrag nicht vergessen: Ausweis bereithalten, sich nicht von Minderjährigen ein Konto eröffnen lassen, und Spuren im eigenen Haushalt im Blick behalten.
Vergleich der zehn Anbieter im Detail
Die folgenden Abschnitte ordnen jede der zehn Marken aus der Tabelle ein. Die Schweizer Anbieter werden zuerst behandelt, weil sie die einzigen legalen Optionen sind, danach folgen die ausländischen Marken, die im Schweizer Alltag sichtbar sind, aber keine Bewilligung haben.
1. Swisslos Sporttip
Sporttip ist die Sportwetten-Marke der Swisslos Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel. Die Veranstalterin ist eine der beiden nach IKV 2020 zugelassenen Organisatorinnen, und Sporttip verfügt sowohl über die Veranstalter- als auch über die Spielbewilligung der Gespa. Wer im Vertragsgebiet wohnt, kann ein Online-Konto eröffnen, Verlustlimiten setzen und an Prematch-, Live- und Systemwetten teilnehmen.
Die Aktionen sind klein und klar definiert: Quotenboosts auf Prematch-Einzelwetten, Profitboosts auf definierte Sportereignisse, beide einmal pro Wettende und limitiert, und der permanente Kombiboost ab vier Voraussagen mit Quote ≥ 1.50. Der Mindesteinsatz pro Einzel- oder Kombiwette liegt bei CHF 1, der Höchsteinsatz bei CHF 1’000 (Systemwette CHF 10’000). Auszahlungen bis CHF 1’000 gehen ins Wallet, darüber innert drei Arbeitstagen aufs Bank- oder Postkonto. Cash-Out ist online verfügbar, nur als volles Cash-Out, nicht garantiert pro Markt, und nicht kombinierbar mit Boosts.
Sporttip ist die richtige Wahl für Wettende, die im Vertragsgebiet wohnen, mit kleinen bis mittleren Einsätzen spielen und ein dauerhaftes, regelgebundenes Angebot schätzen. Wer einen hohen Willkommensbonus erwartet, sucht das Falsche; wer ein prüfbares, bewachtes Umfeld sucht, liegt richtig.
2. Loterie Romande Jouez Sport
Jouez Sport ist die Online-Sportwette der Loterie Romande, ansässig in Lausanne (Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne), zuständig für die Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Die Veranstalterin betreibt 2’350 Verkaufsstellen und beschäftigt 221 Mitarbeitende. Jouez Sport hat, wie Sporttip, die Veranstalter- und die Spielbewilligung der Gespa.
Aktionen fallen ähnlich klein aus wie bei Sporttip, mit Aktionen wie «JouezSport – Patinoires et Stades», einer bewilligten Promotion in den National-League-Stadien zwischen Dezember 2025 und März 2026, die 7’000 Stück à CHF 10 Gratisspielguthaben ausgab. Die Einzahlungsobergrenze liegt bei CHF 10’000 pro 30 Tage, das Wallet-Guthaben ist auf CHF 10’000 gedeckelt, Gewinne bis CHF 1’000 netto gehen ins Wallet, darüber auf die IBAN. Das Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.
Jouez Sport ist die Wahl für Wettende mit Wohnsitz in der Westschweiz, die ein bewachtes, regelgebundenes Umfeld suchen und mit kleineren Aktionen Vorlieb nehmen. Wer im Vertragsgebiet der Swisslos wohnt, kann hier kein Konto eröffnen; die geografische Trennung ist hart.
3. 20Bet
20Bet ist eine ausländische Marke, die in der Schweiz ohne Bewilligung wirbt. Eine ausländische Lizenz hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS), und das Anbieten von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist eine Straftat nach Art. 130 BGS. Es gibt keinen Zugang zum Schweizer Sperrregister und keine Schweizer Rekursmöglichkeit. Die Domain kann auf der Gespa-Sperrliste stehen.
Konkrete Aktionen, Boni und Auszahlungsmodalitäten nennt der Anbieter in den eigenen AGB. Wer die Seite dennoch nutzt, sollte die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters genau lesen und sich bewusst sein, dass kein Schweizer Schutz greift, kein Schweizer Sperrregister gilt und Gewinne nach kantonaler Praxis steuerbar sein können.
20Bet ist keine Alternative zu Swisslos oder Loterie Romande, weil es keine Schweizer Bewilligung hat. Die Marke gehört in die Liste, weil Schweizer Spielerinnen und Spieler sie sehen, nicht weil sie eine empfehlenswerte Option ist.
4. BassBet
BassBet ist eine weitere Marke ohne Schweizer Bewilligung. Hier gelten dieselben Einschränkungen wie bei den anderen Anbietern ohne Lizenz: keine Wirkung ausländischer Lizenzen in der Schweiz, keine Anbindung an das Schweizer Sperrregister, keine Schweizer Rekursmöglichkeit. Die Bedingungen, Limits und Aktionen, die BassBet bewirbt, fallen nicht unter Schweizer Aufsicht.
Aktionen, Limits und Auszahlungszeiten nennt der Anbieter in den eigenen AGB. Wer auf BassBet spielt, ist auf die Geschäftsbedingungen des Anbieters angewiesen und hat im Streitfall keinen Schweizer Ansprechpartner. Die steuerliche Behandlung von Gewinnen richtet sich nach der kantonalen Praxis; im Kanton Thurgau sind ausländische Gewinne voll steuerbar.
BassBet ist wie 20Bet ein Beispiel für die vielen ausländischen Marken, die in der Schweiz sichtbar sind, ohne bewilligt zu sein. Die Aufnahme in die Tabelle ist eine Information, keine Empfehlung.
5. Jackbit
Jackbit ist eine ausländische Marke, die ohne Schweizer Bewilligung wirbt. Auch hier hat eine ausländische Lizenz in der Schweiz keine Wirkung, der Anbieter kann auf der Sperrliste stehen, und es gibt keinen Schweizer Schutz. Über Aktionen, Limits, Zahlungsmethoden und Auszahlungszeiten, die speziell für die Schweiz gelten, liegen keine geprüften Informationen vor.
Wer auf Jackbit spielt, akzeptiert die Geschäftsbedingungen einer ausländischen Marke ohne Schweizer Aufsicht. Im Streitfall greift das Recht des Lizenzlandes, nicht das Schweizer Recht, und die Spielerin oder der Spieler hat keinen Schweizer Rekursweg. Die steuerliche Behandlung hängt vom Wohnsitzkanton ab.
Jackbit ist in dieser Liste, weil die Marke in der Schweiz sichtbar ist, nicht weil sie eine zu empfehlende Option ist. Wer die beiden Schweizer Anbieter nutzen kann, sollte das tun, weil dort der Schutz greift, den das BGS vorsieht.
6. Interwetten
Interwetten ist ebenfalls ohne Schweizer Bewilligung tätig. Die Gespa nennt Interwetten ausdrücklich auf der Sperrliste, was bedeutet, dass die Domain per DNS blockiert wird und Schweizer Telekomanbieter den Zugang erschweren. Die Sperre kann umgangen werden, etwa über VPN, aber das ändert nichts an der fehlenden Schweizer Bewilligung.
Die Bedingungen für aktuelle Aktionen und Boni nennt Interwetten in den eigenen AGB. Wer Interwetten nutzt, sollte die AGB des Anbieters lesen und sich bewusst sein, dass kein Schweizer Schutz gilt. Gewinne unterliegen der kantonalen Steuerpraxis, und im Kanton Thurgau sind ausländische Gewinne voll steuerbar.
Interwetten ist in dieser Liste als Beispiel für eine Marke, die explizit auf der Sperrliste steht. Die Aufnahme ist eine Information, keine Empfehlung, und die Sperrliste ist ein Hinweis auf den rechtlichen Status, nicht auf die Qualität des Angebots.
7. 1Bet
1Bet ist eine ausländische Marke ohne Schweizer Bewilligung, die in der Schweiz sichtbar ist. Die Regeln sind dieselben wie bei den anderen ausländischen Marken: keine Wirkung der Lizenz in der Schweiz, keine Anbindung an das Sperrregister, keine Schweizer Rekursmöglichkeit, Domain möglicherweise auf der Sperrliste.
Aktionen, Limits, Zahlungsmethoden und Auszahlungszeiten, die für die Schweiz relevant wären, sind in keiner geprüften Quelle dokumentiert. Wer auf 1Bet spielt, verlässt sich auf die Geschäftsbedingungen des Anbieters und akzeptiert das Fehlen des Schweizer Schutzes. Die steuerliche Behandlung von Gewinnen hängt vom Wohnsitzkanton ab.
1Bet ist in der Tabelle, weil die Marke in der Schweiz sichtbar ist, nicht weil sie empfehlenswert wäre. Die Aufnahme dokumentiert die Realität des Marktes, nicht eine Empfehlung.
8. Coolzino
Coolzino operiert in der Schweiz ebenfalls ohne Bewilligung. Auch hier hat eine ausländische Lizenz keine Wirkung in der Schweiz, der Anbieter ist nicht an das Schweizer Sperrregister angeschlossen, und es gibt keine Schweizer Rekursmöglichkeit. Die Domain kann auf der Gespa-Sperrliste stehen, was den Zugang erschwert, aber nicht verunmöglicht.
Die Bedingungen für Aktionen, Limits, Zahlungsmethoden und Auszahlungszeiten nennt Coolzino in den eigenen AGB. Wer auf Coolzino spielt, akzeptiert die Geschäftsbedingungen einer ausländischen Marke und das Fehlen des Schweizer Schutzes. Gewinne aus ausländischen Anbietern sind im Kanton Thurgau voll steuerbar, unabhängig von der Höhe.
Coolzino ist in der Liste, weil die Marke im Schweizer Alltag sichtbar ist. Die Bewertung fällt zurückhaltend aus, weil weder die Bonusbedingungen noch die Auszahlungspraxis durch Schweizer Recht oder Schweizer Aufsicht geprüft sind.
9. MyStake
MyStake ist eine ausländische Marke ohne Schweizer Bewilligung, die in der Schweiz wirbt. Die fehlende Bewilligung bedeutet: keine Wirkung der Lizenz in der Schweiz, keine Anbindung an das Schweizer Sperrregister, keine Schweizer Rekursmöglichkeit, möglicher Eintrag auf der Sperrliste.
Die Bedingungen für Aktionen, Boni und Auszahlungsmodalitäten nennt die Marke in den eigenen AGB. Die Marke gehört in die Liste, weil sie in der Schweiz sichtbar ist, nicht weil sie eine zu empfehlende Option wäre. Wer MyStake nutzt, sollte die AGB genau prüfen und sich bewusst sein, dass die Spielerschutzregeln des BGS nicht greifen.
MyStake ist Teil der Realität, mit der sich Wettende in der Schweiz auseinandersetzen müssen, aber keine Alternative zu Swisslos oder Loterie Romande im rechtlichen Sinn. Die Aufnahme in die Tabelle ist Information, keine Empfehlung.
10. WirWetten
WirWetten ist ein weiterer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Auch hier gilt: keine Wirkung der Lizenz in der Schweiz, keine Anbindung an das Sperrregister, keine Schweizer Rekursmöglichkeit. Die Domain kann auf der Gespa-Sperrliste stehen.
Aktionen, Limits und Auszahlungsmodalitäten, die speziell für die Schweiz gelten, sind in keiner geprüften Quelle dokumentiert. Wer auf WirWetten spielt, verlässt sich auf die Geschäftsbedingungen des Anbieters, und die steuerliche Behandlung der Gewinne hängt vom Wohnsitzkanton ab. Im Kanton Thurgau sind ausländische Gewinne voll steuerbar, in anderen Kantonen nach der üblichen Regel.
WirWetten schliesst die Liste der zehn Marken ab. Die Aufnahme dokumentiert die Sichtbarkeit der Marke in der Schweiz, nicht eine Empfehlung. Die einzige zu empfehlende Wahl bleibt der jeweilige Veranstalter im eigenen Vertragsgebiet: Sporttip für die Deutschschweiz, Tessin und Liechtenstein, Jouez Sport für die Westschweiz.
Häufige Fragen zu Wettseiten mit Bonus in der Schweiz
Gibt es bei Swisslos oder der Loterie Romande einen klassischen Neukundenbonus?
Einen Einzahlungsbonus mit Umsatzbedingungen, wie ihn internationale Anbieter bewerben, gibt es bei beiden Schweizer Veranstalterinnen nicht. Gratisspiele und Gratisspielguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa, und die Aktionen fallen deshalb klein aus: Quotenboosts, Profitboosts, bewilligte Promotionen wie das CHF-10-Spielguthaben aus der Patinoires-Aktion und der permanente Kombiboost bei Sporttip.
Warum brauchen Gratiswetten und Spielguthaben die Zustimmung der Gespa?
Art. 75 Abs. 2 BGS verlangt die vorgängige Zustimmung der Aufsicht für Gratisspiele und Gratisspielguthaben, weil solche Anreize das Spielverhalten beeinflussen können und nicht in erster Linie dem Spielschutz dienen. Die Gespa prüft jede Aktion einzeln, was die Zahl der bewilligten Aktionen klein hält: 24 Bewilligungen für die Loterie Romande und 8 für Swisslos im Jahr 2025.
Wird der Einsatz einer Gratiswette zusammen mit dem Gewinn ausbezahlt?
Bei den Schweizer Veranstalterinnen gibt es keine Gratiswette im klassischen Sinn. Gratisspielguthaben, wie es die Loterie Romande in bewilligten Aktionen ausgibt, ist nicht auszahlbar und kann nur für Wetten verwendet werden. Gewinne aus einer damit finanzierten Wette sind regulär auszahlbar, das ursprüngliche Spielguthaben aber nicht. Wer mit einem CHF-10-Spielguthaben eine Wette zu Quote 3.00 gewinnt, erhält CHF 30, nicht CHF 40.
Was bedeutet es, dass Aktionsguthaben nicht ausbezahlt werden kann?
Wer ein CHF-10-Spielguthaben aus einer Promotion erhält, kann damit Wetten platzieren und Gewinne erzielen, aber das CHF-10-Spielguthaben selbst wird am Ende der Aktion oder bei einer Auszahlung nicht als Bargeld ausgezahlt. Es ist ein bewilligter Anreiz zur Teilnahme, kein geschenktes Bargeld. Wer das Spielguthaben nicht nutzt, lässt es am Ende der Frist verfallen.
Wie ist ein Bonus ohne Einzahlung bei ausländischen Seiten rechtlich einzuordnen?
Ein Bonus ohne Einzahlung auf einer ausländischen Wettseite ändert nichts an der fehlenden Schweizer Bewilligung. Die Spielerin oder der Spieler wird in der Schweiz nicht bestraft, aber die Einsätze und Gewinne unterliegen keinem Schweizer Schutz, können in Verfahren gegen den Anbieter beschlagnahmt werden und sind nach kantonaler Praxis steuerbar. Die Werbung für solche Boni ist in der Schweiz verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS) und kann mit Busse bis CHF 500’000 bestraft werden (Art. 131 BGS).
Welche Bedingungen und Fristen sind bei einem Wettbonus zu prüfen, bevor er angenommen wird?
Bei Schweizer Aktionen sind die Mindestquote (z. B. 1.50 beim Kombiboost), die Anzahl Voraussagen, der maximale Bonus und die Frist (z. B. 30 Tage beim CHF-10-Spielguthaben der Loterie Romande) zu prüfen. Bei ausländischen Bonusangeboten ohne Schweizer Bewilligung sind die Umsatzbedingungen, die Mindestquote, die Frist, der maximale Bonus und die Frage, ob der Einsatz zurückgezahlt wird, entscheidend, und die fehlende Schweizer Bewilligung ist die grösste Bedingung von allen.
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Inhalt erstellt vom Team «asiahandicapch»
