Willkommensbonus Sportwetten in der Schweiz – was neue Konten wirklich bekommen
Ladevorgang...
Wer mit der Suche nach einem «Willkommensbonus» für Sportwetten startet, hat meist ein Bild ausländischer Anbieter im Kopf – grosse Einzahlungsboni, risikofreie Wetten, Booster ohne Ende. In der Schweizer Rechtslage bleibt davon wenig übrig. Auf dem Sporttip- und dem Jouez-Sport-Konto gibt es keine klassischen Neukundenboni, sondern kleine, klar bewilligte Aktionen: einen Kombiboost auf den Nettogewinn, einen Quotenboost auf eine Einzelwette, gelegentlich ein Aktionsguthaben an wenigen Aktionstagen. Wer einen Willkommensbonus «wie im Ausland» sucht, landet bei Seiten ohne Schweizer Bewilligung – und damit ohne Schweizer Schutz, ohne Schweizer Spielsperre und ohne handhabbaren Streitweg.

Stand: Oktober 18, 2026. Lizenzstatus und Aktionen wurden gegen die Angaben von Swisslos und Loterie Romande sowie gegen die Gespa-Publikationen geprüft.
Was ein Willkommensbonus in der Schweiz überhaupt sein kann
Ein Willkommensbonus ist im Schweizer Geldspielrecht kein eigenes Produkt; die Regeln gelten für Gratisspielguthaben, Gratiswetten und Freiwetten gleichermassen. Sie alle brauchen nach Art. 75 Abs. 2 BGS die vorherige Zustimmung der Gespa, und sie alle tragen dieselbe Folge: Der Einsatz einer Gratiswette wird – wie international üblich – mit einem Gewinn nicht zurückgezahlt, das Aktionsguthaben lässt sich nicht auszahlen, und der Werbeauftritt fällt unter die Werbebeschränkungen von Art. 74 BGS. Aus diesem Rahmen fallen drei Angebotsformen, die in der Praxis vorkommen.

Gratiswetten und Gratisspielguthaben. Sie funktionieren wie ein vorgeschossener Einsatz. Wer eine Gratiswette über CHF 10 zu Quote 3.00 gewinnt, bekommt den Gewinn – hier CHF 20 – gutgeschrieben, den CHF-10-Einsatz aber nicht. Bei Gratisspielguthaben (etwa dem CHF-10-Guthaben aus der Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades», gültig vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026) ist das Guthaben ohnehin nicht auszahlbar; nur ein daraus erzielter Gewinn kann auf das Spielkonto wandern.
Boosts auf die Quote oder den Nettogewinn. Sporttip bietet einen Quotenboost für Prematch-Einzelwetten und einen Profitboost für ein definiertes Sportereignis. Beide gelten nur einmal pro Wettenden und sind in Einsatz und Erhöhung limitiert; bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Dazu kommt der Kombiboost: vier Voraussagen mit Mindestquote 1.50 ergeben 5 % Bonus auf den Nettogewinn, sieben Voraussagen 20 %, zehn 40 %, fünfzehn 100 %. Auch hier ist das nur ein Bonus, kein zweiter Einsatz.
Stückweise Aktionen über das Jahr. Die Loterie Romande hatte im Winter 2025/26 sieben Aktionstage, an denen in National-League-Stadien Codes verteilt wurden; wer den Code innert 7 Tagen auf dem verifizierten Konto einlöste, erhielt CHF 10 Spielguthaben, auf 7’000 Stück insgesamt begrenzt und 30 Tage gültig. Ein klassischer «Willkommensbonus für die erste Einzahlung» war das nicht.
Allen gemeinsam ist die Logik: Der Anreiz soll den Wettenden ins Spiel bringen, ohne dass aus der Aktion Bargeld wird. Das unterscheidet die Schweizer Landschaft strukturell von ausländischen Märkten, in denen eine Gratiswette über EUR 100 und ein 200-%-Einzahlungsbonus normale Einsteigerware sind.
Welche Aktionen die zugelassenen Veranstalter tatsächlich führen
Die zwei Veranstalter mit Schweizer Bewilligung sind Swisslos (über das Produkt Sporttip) und Loterie Romande (über Jouez Sport); sie verfolgen unterschiedliche Schwerpunkte.
Sporttip-Boosts auf einen Blick
Beim Sporttip ist der Kombiboost das auffälligste Angebot. Vier Voraussagen mit Mindestquote 1.50 ergeben 5 % Bonus auf den Nettogewinn; ab sieben Voraussagen sind es 20 %, ab zehn 40 %, ab fünfzehn 100 %. Booster sind an Einsatz und Gewinnerhöhung gekoppelt, online verfügbar – Prematch, Live und in Systemwetten – und Cash-Out bringt den Bonus zum Verschwinden. Quotenboosts und Profitboosts laufen als Einmal-Aktionen pro Wettenden auf eine bestimmte Einzelwette oder ein bestimmtes Ereignis. Wer auf dem Sporttip-Konto zum ersten Mal wettet, bekommt keinen «Bonus auf die erste Einzahlung», sondern die regulären Spielbedingungen plus die jeweils laufenden Aktionen.
Jouez-Sport-Aktionen im Westschweizer Vertragsgebiet
Die Loterie Romande setzt weniger auf Dauer-Boosts und mehr auf befristete Aktionen. Das erwähnte Patinoires-Stades-Programm warb mit CHF 10 Spielguthaben pro Aktionscode, nicht auszahlbar, im Rahmen von 7’000 Stück. Daneben gelten die Spielregeln der Loterie Romande: Einzahlungsobergrenze CHF 10’000 pro 30 Tage, maximale Wallet-Belegung CHF 10’000, Gewinne bis CHF 1’000 netto direkt auf das Wallet, darüber per IBAN-Überweisung. Wer Westschweizer Wurzeln hat und ein Konto eröffnen will, stösst weniger auf Booster-Logik als auf eine klare, kantonal verankerte Spielmechanik.
Welche typischen Bonus-Begriffe fehlen
Keiner der beiden Veranstalter hat aktuell einen klassischen Einzahlungsbonus, kein «100 % bis CHF 200», kein Cashback-Programm, kein mehrstufiges Loyalitätsschema. Das «Bonus ohne Einzahlung»-Versprechen, mit dem viele ausländische Plattformen werben, ist in der Schweiz kein Produkt: Gratisspielguthaben braucht die Gespa-Zustimmung und wird darum in kleiner Stückzahl und knapp befristet ausgegeben, nicht als Dauer-Aktion für Neukunden.
Rechtslage: warum Schweizer Willkommensboni klein bleiben
Die Architektur ist im Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019) festgelegt und wird von der Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht, Bern) überwacht. Art. 3 lit. c und e stuft Sportwetten als Grossspiel ein; die Kantone haben in der Interkantonalen Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020) die Zahl der Veranstalterinnen für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Eine ausländische Bewilligung – aus Malta, Curaçao, Deutschland oder irgendwo sonst – hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS).

Drei Konsequenzen tragen die ganze Mechanik.
Bewilligung pro Veranstalterin und pro Spiel. Swisslos und Loterie Romande brauchen je eine Veranstalterbewilligung und je eine Spielbewilligung. Was auf dem Konto läuft, ist ein bewilligtes Spiel, nicht ein Marketing-Produkt. Wer in einem anderen Kanton wohnt als im Vertragsgebiet, kann sich nicht registrieren – das Konto ist an Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet gebunden. Sporttip deckt die Deutschschweizer Kantone, Tessin und Liechtenstein ab; Jouez Sport die Westschweiz.
Gratisangebote unter Vorbehalt. Art. 75 Abs. 2 BGS verlangt die vorgängige Zustimmung der Gespa für Gratisspiele und Gratisguthaben. Im Jahr 2025 hat die Gespa 24 Zusagen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt – was die Grösse des Korridors zeigt, innerhalb dessen Willkommensboni überhaupt zulässig sind. Werbung für Geldspiele, die in der Schweiz nicht bewilligt sind, ist nach Art. 74 Abs. 3 BGS verboten und kann mit einer Busse bis CHF 500’000 (Art. 131 BGS) belegt werden.
Liste der erlaubten Wetten. Was überhaupt gewettet werden darf, steht auf der Gespa-Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wetttypen (Fassung 10.09.2026, gestützt auf Art. 25 BGS und Art. 29 VGS). Frauenwettbewerbe sind nur aufgeführt, soweit sie gelistet sind; Qualifikationsrunden nur, soweit sie gelistet sind; Eckstoss- oder Kartenmärkte und ein Esports-Bereich fehlen. Wer auf einen Markt setzen will, der nicht auf der Liste steht, hat keine legale Option im Inland.
Diese Architektur schliesst nicht aus, dass ein «Willkommensbonus» wirbt – sie schliesst aus, dass er gross und unverbindlich ist.
Spielerschutz vor Marketing: Limiten und Spielsperre
Das Schutzregime läuft parallel zur Bewilligungslogik und steht im Schweizer Recht sogar vor dem Anreiz. Wer ein Konto eröffnen will, muss mindestens 18 Jahre alt sein, im Vertragsgebiet wohnen und darf keine Spielsperre haben; jede Person darf sich nur einmal registrieren, der Identitätsnachweis wird gegen Adressdatenbanken geprüft.
Verlustlimiten sind Pflicht, nicht Angebot. Swisslos verlangt vor der ersten Sporttip-Teilnahme Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für unter 21-Jährige bei CHF 1’000. Eine Senkung der Limite greift sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich. Das ist nicht das, was auf einem Werbebanner «Willkommensbonus» steht – es ist das, was davor gesetzt sein muss, bevor überhaupt ein Bonus zur Sprache kommt.
Spielsperre wirkt produktübergreifend. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren; eine Aufhebung vor Fristablauf ist nicht möglich. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie in Liechtenstein. Wer gesperrt ist, kann keine Aktion nutzen und kein Aktionsguthaben einlösen – was bei einem «risikofreien Bonus» auf einer ausländischen Plattform nicht garantiert wäre.
Werbegrenze und Steuerstatus. Werbung darf weder aufdringlich noch irreführend sein und sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten (Art. 74 BGS). Für die ganz normale Mehrheit gilt: Gewinne aus bewilligten Grossspielen sind bis zum kantonal und bundesrechtlich unterschiedlichen Freibetrag steuerfrei, ab 1. Januar 2026 auf Bundesebene ab CHF 1’071’000 – darüber werden 35 % Verrechnungssteuer direkt am Spielquittungsbeleg abgezogen. Für die allermeisten Sportwetten-Konten heisst das schlicht: keine Einkommenssteuer, keine Verrechnungssteuer. Nur bei Offshore-Anbietern wendet etwa der Kanton Thurgau Gewinne aus ausländischen Grossspielen ohne Freibetrag als steuerbares Einkommen – eine kleine Pointe am Rand.
Willkommensbonus Sportwetten – was gibt es wirklich, und was bleibt davon übrig?
Diese Frage treibt die Praxis um. Die ehrliche Antwort lässt sich in drei Schichten sortieren.
Schicht 1: kleine, bewilligte Aktionen bei Swisslos und Loterie Romande. Wer in einem Deutschschweizer Kanton wohnt, kann auf Sporttip auf Quotenboosts, Profitboosts und den Kombiboost zugreifen. Wer in der Westschweiz wohnt, ist auf das Programm von Jouez Sport angewiesen – aktuell eher kleinformatige Aktionen als Dauer-Promotion. Beide haben keinen klassischen Ersteinzahlungsbonus und keine risikofreie Wette im grossen Stil. Für ein Einsteigerkonto ist der praktische Vorteil eines Willkommensbonus gering, dafür sind die Wettregeln transparent: Wer die Aktionsbedingungen liest, weiss, was im Gewinnfall wirklich ankommt.
Schicht 2: Offshore-Angebote mit Hochglanz, ohne Schweizer Schutz. Die im internationalen Vergleich häufigen «100 % bis EUR 100 plus 200 Freispiele»-Pakete richten sich an Spieler in Märkten, in denen solche Angebote erlaubt sind. In der Schweiz fehlt für diese Anbieter die Bewilligung; eine ausländische Lizenz hat hier keine Wirkung. Stakes können in Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, eine Spielsperre im Schweizer Register wirkt nicht, ein Streitfall wird nach den Regeln eines ausländischen Unternehmens geführt. Werbung für solche Angebote ist in der Schweiz verboten; ihre Domains können auf der Gespa-Sperrliste landen und per DNS gesperrt werden.
Schicht 3: strukturelle Disziplin statt Willkommenspaket. Das Schweizer Modell tauscht die Werbe-Dynamik gegen Schutz-Disziplin. Verlustlimiten vor dem ersten Einsatz, ein schweizweites Spielsperren-Register, eine kontrollierte Liste erlaubter Märkte und eine Zahlungsabwicklung ausschliesslich auf das eigene Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto. Es ist die langsame Variante – wer einen «Bonus» sucht, wird sie verschmähen, wer Disziplin und Lokalität schätzt, wird sie wiedererkennen.
Die Veranstalter im direkten Vergleich
Die zugelassenen Veranstalter führen kein reichhaltiges Bonusportfolio; der Vergleich fällt daher kurz aus. Die nachfolgende Übersicht ordnet die in diesem Text behandelten Plattformen nach ihrer Bewilligungslage und ihrer organisatorischen Verankerung.
| Marke | Sitz / Vertragsgebiet | Schweizer Bewilligung | Veranstalterin / Bewilligungsbasis |
|---|---|---|---|
| Sporttip | Basel; Deutschschweiz, Tessin, Liechtenstein | Schweizer Sportwetten-Bewilligung (Grossspiel) | Swisslos – Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, gestützt auf IKV 2020 |
| Jouez Sport | Lausanne; FR, GE, JU, NE, VD, VS | Schweizer Sportwetten-Bewilligung (Grossspiel) | Loterie Romande – Société de la Loterie de la Suisse Romande, gestützt auf IKV 2020 |
| HornetBet | ohne Schweizer Sitz | keine Schweizer Bewilligung | nicht anerkannt; ausländische Lizenz ohne Wirkung in der Schweiz |
| bet365 | ohne Schweizer Sitz | keine Schweizer Bewilligung | nicht anerkannt; ausländische Lizenz ohne Wirkung in der Schweiz |
| BassBet | ohne Schweizer Sitz | keine Schweizer Bewilligung | nicht anerkannt; ausländische Lizenz ohne Wirkung in der Schweiz |
| Sportaza | ohne Schweizer Sitz | keine Schweizer Bewilligung | nicht anerkannt; ausländische Lizenz ohne Wirkung in der Schweiz |
| HighFlyBet | ohne Schweizer Sitz | keine Schweizer Bewilligung | nicht anerkannt; ausländische Lizenz ohne Wirkung in der Schweiz |
| bet-at-home | ohne Schweizer Sitz | keine Schweizer Bewilligung | nicht anerkannt; ausländische Lizenz ohne Wirkung in der Schweiz |
| BetPanda | ohne Schweizer Sitz | keine Schweizer Bewilligung | nicht anerkannt; ausländische Lizenz ohne Wirkung in der Schweiz |
| BetOnRed | ohne Schweizer Sitz | keine Schweizer Bewilligung | nicht anerkannt; ausländische Lizenz ohne Wirkung in der Schweiz |
Ein gemeinsamer Punkt fällt auf: Der Bewilligungsstatus trennt die Liste in zwei klar unterscheidbare Gruppen – und genau diese Trennung ist die relevanteste Information für Schweizer Konten.
Swisslos Sporttip – der heimische Standardpfeiler
Swisslos trägt das Produkt Sporttip und ist damit eine der beiden Veranstalterinnen, die in der Schweiz überhaupt Sportwetten anbieten dürfen. Der Sitz in Basel und die breite Trägerschaft der Kantone geben der Marke eine Verankerung, die keine ausländische Plattform in der Schweiz je erhalten wird. Konten sind nur für Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Vertragsgebiet zugänglich – ein Filter, der Werbeschaltungen für ausländische Kundschaft überflüssig und das Marketing insgesamt ruhiger macht.
Wer ein Sporttip-Konto eröffnet, bekommt den Standardverlustlimits-Hebel in die Hand: 1, 7 und 30 Tage, Obergrenze CHF 9’999, unter 21 Jahren CHF 1’000. Aktionen sind als Verstärker konzipiert, nicht als Lockvögel – der Kombiboost bringt bei fünfzehn Voraussagen à 1.50 satte 100 % Bonus auf den Nettogewinn, wirkt aber nur, wenn diese Mindestquoten durchgehalten werden; ein Quotenboost oder ein Profitboost lässt sich pro Wettenden genau einmal nutzen.
Für wen das passt: für Wettende, die regelmässig spielen, die deutsche Sprache und ein deutsches Interface erwarten und keine Promotions-Sprints brauchen, sondern klare Regeln plus gelegentliche Booster. Wer den grossen Ersteinzahlungsbonus sucht, ist hier falsch – und gemäss Schweizer Recht nirgwo sonst richtig.
Loterie Romande Jouez Sport – der Westschweizer Anker
Die Loterie Romande vertritt als zweite Veranstalterin die Romandie. Ihr Produkt heisst Jouez Sport und läuft über 2’350 Verkaufsstellen in den Kantonen FR, GE, JU, NE, VD und VS, mit Sitz in Lausanne. 221 Mitarbeitende bedienen eine kleinere Fläche, dafür dichter; die lokale Verankerung mit Verkaufsstellen, Papier-Wettscheinen und Sponsoring-Engagements im regionalen Sport macht die Marke in der Westschweiz sichtbar, ohne viel Werbedruck aufzubauen.
Auf dem Online-Konto läuft das Programm anders als bei Sporttip: weniger Dauer-Boosts, mehr Aktionen mit klarer Frist und kleiner Stückzahl. Die CHF-10-Codes aus der Patinoires-Stades-Aktion waren so ein Stück – 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar. Wer in der Romandie wohnt, kommt an einer Kontoeröffnung kaum vorbei, wenn er legal online wetten will. Die Mechanik ist solid: Einzahlung max. CHF 10’000 in 30 Tagen, Wallet-Cap CHF 10’000, Gewinne bis CHF 1’000 direkt auf das Wallet.
Für wen das passt: für Westschweizer Wettende mit Vorliebe für frankophone Plattformen, für Sporthandel am Point de Vente oder für kleine Online-Aktionen statt Booster-Marathons. Werden keine Quotenboosts gesucht, sondern ein heimischer Anbieter, ist Jouez Sport gesetzt.
Ausländische Marken ohne Schweizer Bewilligung – was sich beim Blick darauf sagen lässt
HornetBet, bet365, BassBet, Sportaza, HighFlyBet, bet-at-home, BetPanda und BetOnRed erscheinen regelmässig in Werbung und Vergleichsportalen für Sportwetten-Anfänger. In der Schweiz ist keiner dieser Anbieter zugelassen; eine ausländische Lizenz – gleich aus welchem Land – entfaltet nach Art. 4 BGS keine Wirkung. Schweizer Werbung für solche Plattformen ist verboten; ihre Domains können auf der Gespa-Sperrliste geführt und per DNS-Sperre für Schweizer Anschlüsse unzugänglich gemacht werden. Ende 2025 umfasste die Sperrliste 671 Domains, bet365 und bet-at-home waren namentlich genannt.
Inhaltlich lässt sich darüber hinaus sagen: Lizenzstatus, Ausschüttungsquoten und Bonusmechanik dieser Anbieter sind in einem Schweizer Kontext weder zugänglich noch durchsetzbar. Wer auf einer dieser Plattformen ein Konto eröffnet, hat keinen Schweizer Spielsperren-Anker, keine Schweizer Aufsicht über Spielregeln oder Auszahlungsstreitigkeiten und keine Sicherheit, dass eine Auszahlung wirklich erfolgt. Die Werbung solcher Plattformen ist international; die Spielregeln dazu sind ausländisches Recht. Das gilt auch, wenn die Plattform einen «Willkommensbonus» lockend präsentiert.
Für wen das passt: strenggenommen für niemanden mit Schweizer Wohnsitz, der sein Geld zurückhaben will, falls etwas schiefgeht. Wer sich für eine ausländische Plattform interessiert, sollte mindestens verstehen, was das Fehlen einer Schweizer Bewilligung konkret bedeutet – und das ist die letzte Information, die hier zu nennen ist, weil sie die anderen sieben Marken unter den Tisch fegt.
Wie ein Sporttip-Kombiboost rechnerisch wirklich funktioniert
Wie sich die Mechanik im Gewinnfall anfühlt, lässt sich an einem Beispiel durchrechnen. Der Sporttip-Kombiboost verlangt mindestens vier Voraussagen mit Mindestquote 1.50; der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn Voraussagen.
Wer eine Kombiwette mit vier Voraussagen platziert, etwa zu den Quoten 1.60, 1.70, 1.80 und 2.00, sieht eine Gesamtquote von 1.60 × 1.70 × 1.80 × 2.00 = 9’792. Bei einem Einsatz von CHF 10 ergibt sich eine Brutto-Rendite von 9’792 × 10 = CHF 97.92. Der Nettogewinn – was wirklich «verdient» wird – beträgt (9’792 × 10) − 10 = CHF 87.92. Der 5-%-Kombiboost von Sporttip erhöht diesen Nettogewinn um 5 % und liefert zusätzliche CHF 4.40, insgesamt also CHF 102.32. Sporttip rundet Gewinne zuerst auf zwei Nachkommastellen auf und dann auf 5 Rappen ab, was hier zu CHF 102.30 führt.
Wer auf sieben Voraussagen ausweitet, verteilt das Risiko auf sieben Auswahlen – schon eine falsche Annahme und der Bonus verfällt komplett, der Einsatz geht ganz verloren. Bei sieben Voraussagen mit den gleichen beispielhaften Quoten läge die Gesamtquote deutlich höher, der Nettogewinn entsprechend grösser; der Bonus von 20 % fällt dann anders ins Gewicht, der Risikoaufschlag aber auch. Die Faustregel: Der Kombiboost steigt progressiv mit der Anzahl Voraussagen, der erforderte Anteil riskanter Quoten ebenso. Wer das versteht, weiss, dass es kein Geschenk ist, sondern eine Wette auf die eigene Trefferquote.
Das ist auch die Grenze, an der jeder «Willkommensbonus»-Begriff in der Schweiz arbeitet: kleine Verstärker im Rahmen eines kontrollierten Spielangebots, keine grossen Marketingstücke. Wer die Logik konsequent zu Ende denkt, landet bei der Frage, wofür der Booster eigentlich da ist – nämlich für Wettende, die ohnehin mehrfach kombinieren wollen, nicht für Einsteiger auf der Suche nach risikofreiem Geld.
Häufig gestellte Fragen
Gibt es bei Sporttip oder Jouez Sport einen klassischen Neukundenbonus?
Einen klassischen Einzahlungsbonus oder eine risikofreie Wette im grossen Stil bieten weder Sporttip noch Jouez Sport; im Vordergrund stehen Quoten- und Profitboosts, der Sporttip-Kombiboost auf den Nettogewinn und befristete Aktionsguthaben wie das CHF-10-Guthaben aus der Patinoires-Stades-Aktion 2025/26. Bonuspakete für Neukunden sind in der Schweiz über die Gespa-Zustimmungspflicht nach Art. 75 Abs. 2 BGS geregelt und entsprechend klein gehalten.
Warum brauchen Gratiswetten und Gratisspielguthaben die vorherige Zustimmung der Gespa?
Das Geldspielgesetz verlangt in Art. 75 Abs. 2 BGS, dass Gratisspiele und Gratisguthaben der Gespa vorgängig gemeldet und von ihr bewilligt werden. Die Gespa hat 2025 insgesamt 24 Zusagen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt; so klein diese Zahlen wirken, so klar ist der Rahmen, in dem Willkommensboni in der Schweiz überhaupt stattfinden dürfen – Werbung für nicht bewilligte Glücksspiele ist nach Art. 74 Abs. 3 BGS verboten.
Wird der Einsatz einer Gratiswette zusammen mit dem Gewinn ausbezahlt?
Nein – bei einer Gratiswette, deren Einsatz nicht zurückgezahlt wird, erhält die Wettende im Gewinnfall nur den Reingewinn, nicht den ursprünglichen Einsatz. Bei einer Sporttip-Kombiwette mit Quote 9.79 und Einsatz CHF 10 wird also nicht CHF 97.92, sondern CHF 87.92 als Gewinn verbucht; hinzu kommt je nach Konstellation ein Bonus auf den Nettogewinn, der ebenfalls nicht den Einsatz ersetzt.
Was bedeutet es konkret, wenn Aktionsguthaben nicht auszahlbar ist?
Wenn ein Aktionsguthaben als «nicht auszahlbar» deklariert ist, heisst das, dass weder das Guthaben selbst noch ein ohne Wetteinsatz erzielter Gegenwert als Bargeld auf das Bankkonto wandert. Was gehen kann, ist ein damit erzielter Wettgewinn – der, abhängig von der Höhe, direkt auf das Wallet oder per IBAN aufs Konto fliessen kann. Bei Sporttip und Loterie Romande sind Aktionsguthaben aus Promotionen ausdrücklich von der Auszahlung ausgeschlossen.
Wie ist ein Bonus ohne Einzahlung bei Plattformen ohne Schweizer Bewilligung einzuordnen?
Ein «No-Deposit-Bonus» einer ausländischen Plattform ist in der Schweiz kein reguliertes Produkt; die Plattform hat keine Schweizer Bewilligung und fällt nicht unter die Aufsicht der Gespa. Schweizer Werbung dafür ist verboten, Domains können auf der Gespa-Sperrliste stehen, ein Streitfall wird ausländischem Recht unterworfen, und die Spielsperre im Schweizer Register greift nicht. Wer dennoch ein Konto eröffnet, akzeptiert diese Rahmenbedingungen – und nimmt sie in Kauf.
Was bedeuten Verlustlimiten und Spielsperre für die Nutzung von Aktionen?
Verlustlimiten müssen vor der ersten Wette gesetzt sein, nicht beim ersten «Bonus». Wer die Senkung einer Limite auslöst, wird sofort gesperrt; eine Erhöhung greift frühestens nach 72 Stunden, sodass eine impulsive Reaktion nicht unmittelbar zu höheren Verlusten führt. Eine Spielsperre gilt produktübergreifend und sperrt auch das Aktionsguthaben – wer sich selbst aussperrt, kann die Aktion nicht abschliessen. Das ist die Schutzlogik, die im Schweizer Recht vor jedem Booster steht.
Bonus – asiahandicapch
Inhalt erstellt vom Team «asiahandicapch»
