Beste Wettseiten in der Schweiz: Wer eine Bewilligung hat und wer nicht
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In der Schweiz dürfen nur zwei Organisatoren Sportwetten veranstalten: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Wer bei einem anderen Anbieter wettet, tut dies ohne Schweizer Bewilligung – mit allen Konsequenzen, die das für Sperre, Steuern und Streitfälle hat. Die folgenden Abschnitte stellen die beiden bewilligten Angebote den ausländischen Wettseiten gegenüber, die Schweizer Spielerinnen und Spieler trotz Verbot nutzen, und erklären, was ein Bonus, ein Boost und ein Cash-Out unter dem Strich bedeuten.

Datenstand: Oktober 18, 2026. Geprüft gegen die Spielregeln und Teilnahmebedingungen von Sporttip (Version 4.2), die Online-Teilnahmebedingungen von Swisslos (gültig ab 13. Januar 2025) sowie die Angaben der Gespa zur Bewilligungslage.
Boni und Gratiswetten: warum Schweizer Aktionen klein bleiben
Wer auf einem ausländischen Markt nach «Wettseiten mit Bonus» oder «Wettseiten Bonus ohne Einzahlung» sucht, findet Angebote mit 100 % bis 200 % auf die erste Einzahlung, teilweise mit mehreren Hundert Euro Bonusgeld. In der Schweiz funktioniert dieses Geschäftsmodell aus zwei Gründen nicht.

Erstens braucht jedes Gratisspiel und jedes Freispiel-Guthaben die vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS). Im Jahr 2025 hat die Aufsicht 24 solcher Bewilligungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Beide Organisatoren vergeben Gratisspielguthaben nur in eng umrissenen Aktionen, die in der Werbung deutlich als Gratisspiel markiert und an die Spielregeln des konkreten Spiels gebunden sind.
Zweitens schreibt das Geldspielgesetz (BGS) fest, dass Werbung für Geldspiele weder aufdringlich noch irreführend sein darf und sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten darf (Art. 74 BGS). Werbung für nicht bewilligte Spiele ist verboten und mit Busse bis zu CHF 500’000 sanktioniert (Art. 131 BGS). Das hält die Marketingbudgets klein, die den Bonuswettlauf auf anderen Märkten befeuern.
Was eine «Gratiswette» in der Schweiz tatsächlich ist
Auf Sporttip gibt es keine klassische Gratiswette nach internationalem Vorbild. Stattdessen kennen die Spielregeln drei Mechanismen, die als Anreiz dienen, ohne dass Geld gratis auf das Konto fliesst.
Der Kombiboost erhöht den Nettogewinn einer Kombinationswette, wenn mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50 getroffen werden. Die Skala ist festgelegt: 5 % bei vier Voraussagen, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn. Der Boost gilt nur online, nur für Prematch-, Live- und Systemwetten, und ist in Einsatz und Gewinnerhöhung limitiert. Wetten mit Cash-Out verlieren den Boost, sobald der Cash-Out ausgeführt wird. Der Boost ist keine Gratiswette, sondern ein Zuschlag auf einen ohnehin riskierten Einsatz – fällt eine Voraussage, ist der ganze Einsatz weg.
Quotenboosts und Profitboosts funktionieren ähnlich, aber für Einzelwetten. Der Quotenboost erhöht die Quote einer Prematch-Einzelwette; der Profitboost erhöht den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen im Voraus angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettkonto nur einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert, und verfallen bei einem Cash-Out.
Ein Bonus auf die Einzahlung, wie ihn internationale Anbieter bewerben, existiert bei Sporttip und Jouez Sport nicht. Wer einzahlt, bekommt kein zusätzliches Spielguthaben geschenkt – das Aufladen des Wallets kostet mindestens CHF 20, in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt.
Was «Bonus ohne Einzahlung» auf ausländischen Seiten kostet
Sucht man nach «Wettseiten Bonus ohne Einzahlung», stösst man auf Angebote, die ohne eigenes Geld ein Startguthaben versprechen. Was dabei auf den Spielenden zukommt, ist auf ausländischen Märkten Standard und in den AGB der jeweiligen Anbieter beschrieben.
Der Bonus wird in der Regel nicht bar ausbezahlt, sondern als Spielguthaben mit Umsatzbedingungen. Heisst: Bevor eine Auszahlung möglich ist, muss der Bonus – und manchmal auch der Einzahlungsbetrag – mehrere Male zu einer Mindestquote umgesetzt werden. Ein typischer Wert liegt bei fünffachem Umsatz des Bonus zu Mindestquote 1.50, was bei einem Bonus von CHF 100 ein erforderliches Wettvolumen von CHF 500 bedeutet. Pro Wette darf nur ein Bruchteil des Guthabens gesetzt werden, und Wetten auf Märkte mit niedriger Quote (etwa 1.20) zählen oft nicht zum Umsatz bei.
Hinzu kommt eine Frist, meist sieben bis dreissig Tage. Wird die Umsatzbedingung in der Frist nicht erfüllt, verfällt das Bonusguthaben samt den daraus erzielten Gewinnen. Maximalgewinne aus dem Bonus sind häufig gedeckelt, etwa auf das Fünf- bis Zehnfache des Bonus. Wer mit dem Bonus spielt, ohne diese Regeln zu kennen, verspielt am Ende bares Geld, das er ohne den Bonus nie eingesetzt hätte.
Aus Schweizer Sicht kommt ein zweiter Punkt hinzu: Diese Anbieter sind ohne Schweizer Bewilligung. Das heisst, der Bonus ist im Streitfall nicht einklagbar, eine Schweizer Sperre greift nicht, und das Geld liegt am Ende auf einem ausländischen Konto.
Die zehn verglichenen Angebote im Überblick
Die folgende Tabelle ordnet die zwei bewilligten Schweizer Angebote und acht ausländische Anbieter, die in der Schweiz ohne Bewilligung operieren, nach ihrer rechtlichen Stellung. Die Spalten lesen sich so: die Marke, ob sie eine Schweizer Bewilligung hält, und welche Konzession als Grundlage genannt wird.
| Anbieter | Schweizer Bewilligung | Veranstalter / gemeldete Lizenz |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Ja | Interkantonale Vereinbarung IKV 2020; SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel |
| Loterie Romande Jouez Sport | Ja | Interkantonale Vereinbarung IKV 2020; Loterie Romande, Lausanne |
| BetOnRed | Nein | Keine verifizierte Lizenz |
| Rabona | Nein | Keine verifizierte Lizenz |
| HornetBet | Nein | Keine verifizierte Lizenz |
| X3Bet | Nein | Tobique Gaming Commission (Kanada) – gilt in der Schweiz nicht |
| BetAlright | Nein | Keine verifizierte Lizenz |
| 22Bet | Nein | Keine verifizierte Lizenz |
| Rainbet | Nein | Keine verifizierte Lizenz |
| Interwetten | Nein | Keine verifizierte Lizenz |
Die ersten beiden Reihen sind die einzigen, die in der Schweiz legal Sportwetten anbieten. Alle anderen Marken operieren ohne Bewilligung der Gespa; ihre Lizenzen aus Curaçao, Malta, Kanada oder anderen Jurisdiktionen haben in der Schweiz keine rechtliche Wirkung (Art. 4 BGS). Sie sind hier aufgeführt, weil Schweizer Spielerinnen und Spieler auf sie stossen – in Werbung, über Suchmaschinen, über Empfehlungen. Wer sie nutzt, hat im Streitfall keinen Schweizer Rechtsweg, keine Sperre im Schweizer Register und keine Garantie, dass die Auszahlung wirklich kommt.
Was eine Wettseite in der Schweiz überhaupt ist
Eine Wettseite ist im weiteren Sinn jede Plattform, auf der man auf den Ausgang eines Sportereignisses setzen kann. Im engeren Sinn, und so wird der Begriff in diesem Vergleich verwendet, ist eine Wettseite ein Online-Angebot mit Wettkonto, Quoten, Livewetten und Auszahlung. Beide Schweizer Organisatoren betreiben solche Angebote, dazu kommen Tausende Verkaufsstellen im Land, an denen Wettscheine mit QR-Code aus der App abgegeben werden können.
Die geschäftliche Grundlage ist in beiden Fällen die gleiche: ein interkantonaler Vertrag, der die Durchführung von Geldspielen regelt. Die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020) ist die Basis, auf der Swisslos und Loterie Romande ihre Bewilligungen erhalten haben. Auf ihr ruht die gesamte Sportwetten-Landschaft der Schweiz.
Wer in der Schweiz wettet, wettet also fast immer bei einer dieser beiden Marken – oder weicht bewusst auf eine ausländische Seite aus, mit allen Risiken, die das mit sich bringt. Dazu gehören nicht nur fehlender Rechtsschutz, sondern auch die fehlende Anbindung an die Schweizer Spielsperre und die ausbleibende Berücksichtigung der Schweizer Verlustlimiten.
Die zwei Organisationsgebiete
Die Schweiz ist in zwei Wettgebiete aufgeteilt, und das hat Folgen für jede Registrierung. Swisslos betreut das Vertragsgebiet mit den Deutschschweizer Kantonen (AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH), den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Wer in einem dieser Kantone wohnt, registriert sich bei Swisslos; ein Konto bei der Loterie Romande ist nicht möglich.
Die Loterie Romande deckt die sechs Westschweizer Kantone ab: Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Ihre Zentrale liegt an der Avenue de Provence 14 in Lausanne; sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Wer im Raum Genf oder Lausanne wohnt, wettet bei Jouez Sport.
Diese Aufteilung ist nicht historisch gewachsen, sondern gesetzlich verankert. Sie bedeutet, dass «die Schweizer Wettseite» je nach Wohnkanton eine andere Marke trägt und ein anderes Produkt zeigt. Für jemanden, der umzieht, ändert sich auch der Anbieter.
Welche Sportarten und Märkte es überhaupt gibt
Das Geldspielgesetz legt fest, dass nur Sportereignisse gewettet werden dürfen, nicht das Wetter, nicht die Politik, nicht das Fernsehprogramm. Die Gespa führt eine Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten, die am 10. September 2026 in der Version aktualisiert wurde, auf der die Angebote von Sporttip und Jouez Sport beruhen. Was nicht auf dieser Liste steht, darf nicht angeboten werden.
Die Liste enthält Frauenwettbewerbe nur, wenn sie ausdrücklich aufgeführt sind; Qualifikationsrunden nur, wenn die Gespa sie freigegeben hat; Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder über das Podium entscheidet. Trainingsläufe sind nie wettbar. Eckball- und Kartenmärkte fehlen in der Liste; eine Esports-Sektion existiert nicht. Veranstaltungen, die sich überwiegend an Minderjährige richten, sind ausgeschlossen (Art. 25 Abs. 2 BGS).
Diese geschlossene Liste ist der Preis für die legale Bewilligung. Sie macht das Angebot enger als auf internationalen Märkten, wo Anbieter Wetten auf Eckbälle, Karten, einzelne Spielminuten, Spielerverletzungen oder Simulator-Wettbewerbe anbieten. Wer diese Märkte sucht, findet sie nur auf ausländischen Seiten.
Die Rechtslage: nur zwei Veranstalter sind erlaubt
Die Rechtslage in der Schweiz ist ungewöhnlich klar, und sie unterscheidet sich grundlegend von der in den meisten europäischen Nachbarländern.

Bewilligung und Aufsicht
Sportwetten sind im Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019) als Grossspiele definiert (Art. 3 lit. c und e). Die Aufsicht führt nicht die Eidgenössische Spielbankenkommission (ESBK), die nur für Spielbanken zuständig ist, sondern die Gespa – die Interkantonale Geldspielaufsicht in Bern, gestützt auf das Geldspielkonkordat vom 1. Januar 2021.
Eine Bewilligung braucht eine Veranstalterbewilligung und pro Spiel eine Spielbewilligung (Art. 21–25 BGS). Die Bewilligung gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS). Sie wird nicht an beliebige Gesuchsteller vergeben, sondern auf zwei Organisatoren beschränkt: Swisslos und Loterie Romande. Eine Liste weiterer bewilligter Buchmacher existiert nicht, weil es keine weiteren gibt. Die Gespa veröffentlicht nur die Sperrliste der gesperrten ausländischen Domains.
Die Sperrliste und das Blockieren ausländischer Anbieter
Die Gespa führt eine Sperrliste nach Art. 86–93 BGS, die Schweizer Telekomanbieter per DNS-Sperre umsetzen. Die erste Liste wurde am 3. September 2019 publiziert; Ende 2025 umfasste sie 671 Domains. Gesperrte Domains tauchen oft innerhalb von Stunden unter neuem Namen wieder auf, ein Phänomen, das die Gespa als «Domain-Hopping» bezeichnet und das namentlich Interwetten und Bet-at-Home betrifft. Auch Bet365 steht auf der Liste.
Die Sperrliste bedeutet: Wer in der Schweiz eine Seite wie Interwetten aufruft, landet je nach Provider auf einer Stopp-Seite oder einer leeren Adresse. Das ist ein DNS-Block, kein internationales Verbot. Wer ein VPN nutzt oder eine andere DNS-Konfiguration wählt, kann die Sperre umgehen. Das macht sie zu einem Schutz gegen spontane Zugriffe, nicht gegen gezielte Suche.
Werbeanzeigen und Strafbarkeit
Werbung für in der Schweiz nicht bewilligte Sportwetten ist verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS) und mit Busse bis zu CHF 500’000 strafbar (Art. 131 BGS). Das Verbot richtet sich an den Werbenden, nicht an die Spielenden; wer auf einer ausländischen Seite wettet, macht sich nicht strafbar. Aber im Verfahren gegen den Anbieter können Einsätze und Gewinne eingezogen werden, und es gibt keine Schweizer Stelle, die sich des Falls annimmt.
Werbung für bewilligte Spiele ist erlaubt, muss aber zurückhaltend, nicht irreführend und nicht an Minderjährige gerichtet sein. Konkrete Werbezeitverbote (etwa nachts) gibt es im Gesetz nicht. Was an Promotionen möglich ist, haben die Organisatoren mit der Gespa abzusprechen; Gratisspiele brauchen deren Zustimmung.
Besteuerung von Gewinnen
Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommensteuerfrei. Der Bundessteuerfreibetrag liegt ab 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000 (2025: CHF 1’070’400); die kantonalen Freibeträge unterscheiden sich, weshalb die Regel «je nach Kanton» heisst. Über dem Freibetrag zieht der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ab, die über die Steuererklärung zurückgefordert werden kann. Ein typischer Sportwetter bleibt deutlich unter dem Freibetrag, weshalb weder Einkommensteuer noch Verrechnungssteuer anfallen.
Gewinne aus ausländischen Anbietern unterliegen keiner Verrechnungssteuer, sind aber nach kantonalem Recht anders zu behandeln. Der Kanton Thurgau besteuert Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig vom Betrag als Einkommen; andere Kantone handhaben es liberaler. Wer auf ausländischen Seiten spielt, sollte beim kantonalen Steueramt oder einer Steuerberatung nachfragen, weil die Regeln sich schnell ändern. Eine Schweizer Wettsteuer auf den Einsatz existiert nicht; sie zu behaupten wäre falsch.
Spielerschutz: Limiten, Sperren und die Pflicht zur Identitätsprüfung
Spielerschutz ist in der Schweiz nicht nur Werbeversprechen, sondern gesetzliche Pflicht. Die Regeln unterscheiden sich je nach Produkt und Anbieter, aber das Grundgerüst ist gleich.
Verlust- und Einzahlungslimiten
Vor der ersten Teilnahme an Sporttip müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Obergrenze liegt bei CHF 9’999; für Personen unter 21 Jahren gilt eine Oberlimite von CHF 1’000. Eine Senkung der Limite gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden – das soll impulsive Erhöhungen verhindern. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.
Die Loterie Romande verlangt dasselbe. Die Gespa schreibt vor, dass der Veranstalter eine oder mehrere Maximalwerte für täglichen, wöchentlichen oder monatlichen Einsatz oder Verlust verlangen muss (Art. 87 VGS); die Ausgestaltung überlässt sie den Organisatoren. Einen fixen gesetzlichen Einzahlungsdeckel pro Spielerin oder Spieler gibt es in der Schweiz nicht. Wer den eigenen Rahmen kennt, setzt ihn selbst – die Plattform lässt sich nicht überlisten, weil die Limite vor dem ersten Tipp festgelegt werden muss.
Spielsperre und Register
Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Eine selbstgewählte Pause lässt sich gemäss Art. 89 VGS für bis zu sechs Monate einrichten; wer sich für längere Zeit sperren lassen will, braucht eine Fachstelle (Art. 81 BGS), und die Aufhebung einer Selbstausschluss-Sperre ist frühestens nach drei Monaten möglich (Art. 84 VGS).
Wer gesperrt ist oder das 18. Altersjahr noch nicht erreicht hat, hat keinen Anspruch auf Einsatz oder Gewinn (Art. 45 BGS). Die Gespa prüft das in Testkäufen: 2025 wurde an Verkaufsstellen in 47.5 % von 200 Versuchen einem Minderjährigen erfolgreich eine Sportwette verkauft. Wer behauptet, der Jugendschutz an Verkaufsstellen sei streng, hat die Statistik nicht gelesen. Online ist die Lage besser, weil die Identitätsprüfung bei der Registrierung greift – aber nur bei den bewilligten Anbietern.
Identitätsprüfung und ein Konto pro Person
Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre, einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet, und es darf keine Spielsperre bestehen. Jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Identität wird über einen hochgeladenen Ausweis geprüft; die Daten werden gegen Adressdatenbanken abgeglichen. Bei der Loterie Romande läuft die Prüfung analog für die Westschweizer Kantone.
Diese Pflicht zur einmaligen Registrierung und Verifikation ist der Grund, warum anonymes Spielen in der Schweiz nicht funktioniert. Wer bei einer bewilligten Seite wettet, ist namentlich bekannt. Bei ausländischen Anbietern ist das anders: Viele akzeptieren Registrierungen mit E-Mail und Pseudonym, verlangen erst bei der Auszahlung eine Identitätsprüfung, und schliessen Schweizer Spielerinnen und Spieler ausdrücklich aus den Schweizer Spielsucht-Sperren aus.
Quoten, Margin und was ein Buchmacher wirklich verdient
Eine Wettquote ist kein neutraler Preis. Sie spiegelt die Wahrscheinlichkeit eines Ausgangs wider, aber so, dass der Anbieter auf Dauer daran verdient. Das Mass dafür ist die Margin – der Anteil des Einsatzes, den der Anbieter im Durchschnitt einbehält. Wer das versteht, versteht, warum selbst die «besten Quoten» nicht gratis sind.
So rechnet man eine Margin aus
Angenommen, ein Buchmacher bietet auf ein Zwei-Wege-Markt die Quoten 1.90 und 1.90 an. Die faire Auszahlung wäre 1 geteilt durch (1/1.90 + 1/1.90), also 1 geteilt durch rund 1.0526, was etwa 95 % entspricht. Die Differenz zu 100 % – hier rund 5 % – ist die Margin. Sie gibt an, wie viel von jedem eingesetzten Franken im Durchschnitt beim Buchmacher bleibt.
Bei einer Quote von 1.85 und 1.85 sinkt die Auszahlung auf etwa 92.5 %, die Margin steigt auf etwa 7.5 %. Bei 1.80 und 1.80 sind es rund 90 % Auszahlung und 10 % Margin. Die Marge ist die stille Steuer, die in jeder Wette steckt; sie ist unabhängig davon, ob man gewinnt oder verliert. Wer 100 Wetten à CHF 10 setzt, hat insgesamt CHF 1’000 riskiert; bei einer Marge von 5 % wandern davon im Durchschnitt CHF 50 an den Anbieter, unabhängig vom Ausgang der einzelnen Wetten.
Was das für die Vergleichbarkeit heisst
Ein Buchmacher mit Quoten von 1.90 / 1.90 ist fairer als einer mit 1.80 / 1.80 – auf den ersten Blick. In der Praxis ist die Marge aber nicht für alle Märkte gleich: Die 1X2-Märkte der grossen Fussball-Ligen sind oft eng, weil dort viel Geld fliesst und Algorithmen die Quoten scharf kalkulieren. Spezialmärkte, Nischensportarten oder exotische Wettarten tragen höhere Margen, weil weniger Wettvolumen die Preise weniger effizient macht.
Wer die «besten Quoten» sucht, vergleicht also nicht einfach die Hauptmärkte. Wer auf Randsportarten oder ungewöhnliche Märkte wettet, zahlt tendenziell mehr Margin. Die Marge ist zudem nicht identisch mit der Auszahlungsquote: Wer von einer «Auszahlungsquote von 95 %» liest, liest dasselbe wie «5 % Marge» aus der anderen Richtung.
Was die Berechnung für Sporttip heisst
Sporttip veröffentlicht keine Marge pro Markt. Eine seriöse Aussage zur eigenen Marge lässt sich daher nur aus konkreten Quotenbeispielen ableiten, und die sind je nach Ereignis und Zeitpunkt vor dem Anpfiff verschieden. Wer den Anbieter für sich prüfen will, vergleicht die Quote auf einen Drei-Wege-Markt (Heimsieg / Unentschieden / Auswärtssieg) und rechnet selbst: Auszahlung = 1 ÷ (1/Quote Heim + 1/Quote Unentschieden + 1/Quote Auswärts), Marge = 1 minus Auszahlung.
Ein Wert von 1.90 / 1.90 für ein Zwei-Wege-Markt entspricht rund 5 % Marge; bei einem Drei-Wege-Markt mit 2.50 / 3.20 / 2.80 liegt die Auszahlung bei rund 91 %, die Marge bei rund 9 %. Diese Bandbreite – etwa 5 % für enge Zwei-Wege-Märkte bis 10 % und mehr für Drei-Wege-Märkte – ist typisch für Anbieter mit breitem Programm. Die genauen Werte schwanken je nach Sportart, Liga und Spiel.
Operator-Reviews: die zwei bewilligten Anbieter und acht ausländische Marken
Die folgenden zehn Reviews ordnen die zwei bewilligten Angebote und acht ausländische Marken, die in der Schweiz ohne Bewilligung operieren. Wer eine legale Wette in der Schweiz platzieren will, kommt an den ersten beiden nicht vorbei; wer aus anderen Gründen eine ausländische Seite nutzt, sollte wissen, was er damit eintauscht.
Swisslos Sporttip
Sporttip ist das Online-Sportwetten-Produkt der Swisslos Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel. Die Genossenschaft veranstaltet Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung vom 20. Mai 2019 (IKV 2020). Die Online-Teilnahmebedingungen gelten seit 13. Januar 2025, die Spielregeln für Sporttip in der Version 4.2. Die Aufsicht führt die Gespa.
Die Marke bedient das deutschsprachige Vertragsgebiet: AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, dazu den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Wer dort wohnt, kann sich online registrieren, das Wallet mit mindestens CHF 20 aufladen und auf das volle Sporttip-Programm zugreifen. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut; Gewinne darüber gehen innert drei Arbeitstagen auf das Bank- oder Postkonto.
Die Limits sind eng gesteckt: Mindesteinsatz CHF 1, Höchsteinsatz CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombinationswette, CHF 10’000 pro Systemwette. Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage sind vor der ersten Wette zu setzen. Cash-Out gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, aber nur online, nur als vollständiger Cash-Out, und ohne Garantie, dass er für jeden Markt verfügbar ist. Der Kombiboost ist die einzige nennenswerte Bonusmechanik: 5 % bis 100 % auf den Nettogewinn, je nach Anzahl Voraussagen, alle ab Quote 1.50.
Was den Anbieter ausmacht, ist nicht die Quote – sie ist weder die höchste noch die niedrigste auf dem Markt. Es ist die Kombination aus Bewilligung, Schweizer Bankkonto-Auszahlung, Bündelung mit dem Lotterie-Produkt, und der Tatsache, dass jeder Franken Einsatz in einen Reingewinn fliesst, der zu einem grossen Teil an die Kantone und an die Stiftung Sportförderung Schweiz geht. Im Geschäftsjahr 2025 hat Swisslos CHF 562 Mio. Reingewinn verteilt, davon CHF 109 Mio. aus Sportwetten (2024: CHF 122 Mio.). Wer hier wettet, finanziert mit.
Loterie Romande Jouez Sport
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sitz der Gesellschaft ist Lausanne, Avenue de Provence 14. Sie beschäftigt 221 Mitarbeitende und unterhält 2’350 Verkaufsstellen in der Romandie. Auch sie stützt ihre Bewilligung auf die IKV 2020 und die Spielbewilligung der Gespa.
Das Produkt ist kleiner als Sporttip, weil das Vertragsgebiet sechs Kantone statt zwanzig umfasst. Wer in Genf oder Lausanne wohnt, kann sich online registrieren und das Programm nutzen; wer in der Deutschschweiz wohnt, hat keinen Zugang. Die Quotenauswahl ist ähnlich, das Sportarten-Spektrum ebenso auf die Gespa-Liste beschränkt.
Was den Anbieter von Sporttip unterscheidet, ist die kulturelle Verankerung in der Romandie und die Tatsache, dass ein Teil des Reingewinns in die Westschweizer Kantone fliesst. Die Bonusmechaniken sind im Vergleich zu Sporttip weniger aggressiv, dafür sind die Verkaufsstellen dichter – in den Städten der Romandie findet sich kaum ein Quartier ohne Loterie-Annahmestelle. Für jemanden, der die Atmosphäre einer Verkaufsstelle dem Online-Wetten vorzieht, ist Jouez Sport die erste Adresse.
BetOnRed
BetOnRed ist eine ausländische Marke, die in der Schweiz ohne Bewilligung operiert. Die Gespa listet die Marke auf der Sperrliste; Schweizer Provider blockieren den Zugang per DNS. Wer die Seite dennoch erreicht – über ein VPN, einen anderen DNS-Server oder eine kurzzeitig nicht gesperrte Subdomain – kann dort ein Konto eröffnen und auf ein breites Sportarten-Programm zugreifen.
Die Marke wirbt mit aggressiven Bonusangeboten, oft mit «100 % auf die erste Einzahlung» und zusätzlichen Gratiswetten. Diese Angebote kommen mit den üblichen Umsatzbedingungen: Mehrfachumsetzung des Bonus, Mindestquoten, Fristen, oft gedeckelte Maximalgewinne. Die genauen Werte stehen in den AGB der Seite und sind nicht statisch.
Wer hier wettet, hat keine Schweizer Anbindung: keine Spielsperre im Schweizer Register, kein Schutz durch die Gespa, keine Auszahlung auf ein Schweizer Bankkonto ohne weitere Verifizierungsschritte. Im Streitfall ist der Rechtsweg im Sitzstaat des Anbieters zu führen. Der Anbieter schuldet dem Schweizer Spieler gegenüber keine besondere Sorgfalt. Für jemanden, der einen Bonus sucht, den Sporttip nicht bietet, ist das ein gangbarer Weg – vorausgesetzt, er nimmt die fehlende Absicherung in Kauf.
Rabona
Rabona gehört in dieselbe Kategorie: ausländische Marke, keine Schweizer Bewilligung, Gespa-Sperrliste, DNS-Block durch Schweizer Provider. Die Marke positioniert sich als Sportwetten- und Casino-Anbieter mit einem breiten Wettprogramm, das auch Randsportarten, exotische Märkte und virtuelle Sportarten einschliesst.
Die Stärke liegt in der Breite des Angebots und in der Vielfalt der Zahlungsmethoden, die bei bewilligten Schweizer Anbietern nicht zur Verfügung stehen. Kryptowährungen sind hier oft kein Problem, während Sporttip nur auf das Schweizer Bank- und Postsystem sowie PostFinance Pay setzt. Der Preis dafür ist die fehlende Schweizer Aufsicht, die fehlende Sperre und das fehlende Schweizer Steuersystem.
Rabona ist für jemanden interessant, der eine bestimmte Nischen-Sportart oder einen Markt sucht, den die Gespa-Liste nicht enthält. Wer mit dem Schweizer Standard gut bedient ist, braucht die Marke nicht.
HornetBet
HornetBet folgt demselben Muster. Ausländische Marke, keine Schweizer Bewilligung, in der Schweiz über die Sperrliste blockiert. Die Marke wirbt mit Quotenboosts und Akkumulator-Versicherungen, also Mechanismen, die bei Sporttip fehlen oder restriktiver ausgestaltet sind.
Die Quotenboosts sind oft zeitlich begrenzt und an einzelne Spiele gebunden; die Akkumulator-Versicherung erstattet den Einsatz, wenn eine Voraussage in einer Kombiwette verliert, meist als Gratiswette und nicht in bar. Beide Mechanismen sind Marketing, kein Geschenk: Die Erstattung fliesst zurück in den Wettkreislauf, und die Bedingungen sind in den AGB dokumentiert.
Wer sich für solche Angebote interessiert, sollte die Regeln lesen, bevor er die Wette platziert. Wer die Regeln nicht liest, wettet gegen die Quote, die der Anbieter kalkuliert hat, nicht gegen das, was die Werbung verspricht.
X3Bet
X3Bet ist die erste der ausländischen Marken, die mit einer namentlich genannten Lizenz auftritt: Die Tobique Gaming Commission in Kanada hat eine Konzession ausgestellt. Diese Lizenz hat in der Schweiz keine rechtliche Wirkung (Art. 4 BGS). Sie besagt, dass der Anbieter in seiner Heimatjurisdiktion registriert ist, nicht dass er in der Schweiz bewilligt wäre.
Die Tobique Gaming Commission gehört zu den neueren Lizenzgebern, die in der internationalen Glücksspielregulierung entstanden sind, weil Curaçao seine Lizenzstruktur reformiert hat und Malta strenger geworden ist. Die regulatorische Kontrolle durch Tobique ist weniger etabliert als die durch Malta oder Curaçao; was das für die Spielenden bedeutet, ist eine offene Frage.
Für Schweizer Spielerinnen und Spieler ändert sich durch die Tobique-Lizenz nichts: X3Bet bleibt ohne Schweizer Bewilligung, bleibt auf der Sperrliste, bleibt ohne Anbindung an die Schweizer Spielsperre. Der Vorteil einer Tobique-Lizenz ist gegenüber einer Marke ohne Lizenz theoretisch die Streitschlichtung; gegenüber der Schweizer Bewilligung ist es ein schwacher Trost.
BetAlright
BetAlright gehört zu den Marken, die ohne verifizierte Lizenz auftreten. Die AGB verweisen auf eine Registrierung in einer Jurisdiktion, die nicht transparent macht, wer hinter dem Anbieter steht. Das ist ein Warnsignal, nicht ein Todesurteil – aber ein Grund, genauer hinzusehen, bevor man Geld einzahlt.
Das Wettprogramm ist vergleichbar mit den anderen ausländischen Marken: Fussball, Tennis, Basketball, Eishockey, dazu eine breite Palette von Nischenmärkten. Die Quoten liegen in der Bandbreite, die in dieser Branche üblich ist, und die Boni sind ähnlich gross wie bei der Konkurrenz. Was fehlt, ist die Absicherung durch eine etablierte Aufsicht.
Wer hier spielt, sollte sich bewusst sein, dass er im Konfliktfall vor einem ausländischen Gericht klagt, dessen Urteil in der Schweiz nicht direkt vollstreckbar ist. Die Auszahlung kann funktionieren, bis sie nicht mehr funktioniert; ein klares Indiz für die Seriosität ist die Geschwindigkeit der ersten Auszahlung, nicht die Höhe des Bonus.
22Bet
22Bet gehört zu den grösseren ausländischen Anbietern mit längerer Marktpräsenz. Die Marke operiert von Curaçao aus und ist in vielen Märkten aktiv, ohne in der Schweiz eine Bewilligung zu haben. Die Sperrliste der Gespa erfasst die Domain; Schweizer Provider blockieren den Zugriff.
Was 22Bet von kleineren Marken unterscheidet, ist die schiere Breite des Angebots: Dutzende Sportarten, Tausende Märkte pro Woche, Livewetten mit asiatischen Handicaps und Spezialmärkten, die Sporttip nicht anbietet. Die Quoten sind oft scharf, vor allem auf Fussballmärkte, und die Bonusangebote sind zahlreich.
Die Schattenseite ist die fehlende Schweizer Anbindung. Wer bei 22Bet spielt, spielt gegen eine ausländische Firma mit ausländischer Lizenz, ohne Schweizer Sperre, ohne Schweizer Rechtsweg, ohne Schweizer Bankkonto-Garantie. Für Spielerinnen und Spieler, die genau das suchen – maximale Marktbreite, ausländische Quoten, ausländische Zahlungsmethoden – ist 22Bet eine der grösseren Adressen. Wer die Schweizer Sicherheit will, ist hier falsch.
Rainbet
Rainbet tritt mit Kryptowährungen als Hauptzahlungsmittel auf. Die Marke positioniert sich im Bereich der «Krypto-Wettseiten», die in der deutschsprachigen Suche eine eigene Nische besetzen. Die Lizenzlage ist undurchsichtig; die Gespa-Sperrliste erfasst auch diese Domain.
Kryptowährungen sind bei bewilligten Schweizer Anbietern kein Thema. Das BGS schreibt vor, dass Gewinne und Guthaben nur auf ein Zahlungskonto der Kontoinhaberin oder des Kontoinhabers ausbezahlt werden (Art. 50 Abs. 2 VGS), und anonyme oder Krypto-Auszahlungen existieren in der bewilligten Schweizer Wettlandschaft nicht. Wer mit Bitcoin, Ethereum oder Stablecoins wettet, wettet ausserhalb des Schweizer Regulierungsraums.
Für jemanden, der bewusst auf Krypto setzt und die Volatilität des Kurses als Teil des Spiels versteht, ist das ein Angebot. Für jemanden, der einfach eine Wette platzieren will, ist der Umweg über Krypto-Börsen, Wallet-Verwaltung und Coin-Steuer unnötig kompliziert. Der Vorteil der Anonymität, den Krypto-Fans nennen, ist im Schweizer Kontext kein Vorteil, sondern ein Zeichen, dass man sich ausserhalb der Aufsicht bewegt.
Interwetten
Interwetten ist die älteste der hier aufgeführten ausländischen Marken und wird auf der Sperrliste der Gespa namentlich als Beispiel für «Domain-Hopping» genannt. Das heisst: Die Gespa hat die Domain gesperrt, der Anbieter hat unter einer neuen Adresse weitergemacht, die Gespa hat auch diese gesperrt, und so weiter. Interwetten gehört damit zu den Anbietern, die das Schweizer Verbot am aktivsten unterlaufen.
Historisch gesehen war Interwetten im deutschsprachigen Raum ein bekannter Name, bevor die Schweizer Regulierung griff. Die Marke hat in Österreich und Deutschland eine andere rechtliche Stellung als in der Schweiz; was dort gilt, ist hier irrelevant. In der Schweiz ist Interwetten ohne Bewilligung, mit allen Konsequenzen für Sperre, Steuern und Streitfälle.
Die Nennung in der Vergleichstabelle bedeutet nicht, dass die Seite empfohlen wird. Sie steht hier, weil Schweizer Spielerinnen und Spieler auf sie stossen. Die Bewertung fällt nüchtern aus: Wer dort spielt, tut es bewusst und auf eigenes Risiko.
Was der Vergleich zeigt: Welche Seite für wen passt
Die Entscheidung «welche Wettseite» hat in der Schweiz eine klare Vorauswahl: Wer legal wettet, wettet bei Sporttip oder Jouez Sport. Wer eine ausländische Seite wählt, wählt bewusst gegen die Schweizer Bewilligung.
Für die meisten Spielerinnen und Spieler
Wer in der Deutschschweiz oder im Tessin wohnt, ist mit Sporttip am besten bedient: Bewilligung, Schweizer Auszahlung, Anbindung an die Spielsperre, Beteiligung am kantonalen Reingewinn. Das Programm deckt die grossen Sportarten ab, die Quoten sind im westeuropäischen Mittelfeld, und die Mechaniken (Kombiboost, Quotenboost, Cash-Out) sind solide.
Wer in der Romandie wohnt, wettet bei Jouez Sport, aus den gleichen Gründen. Das Programm ist etwas kleiner, die Verkaufsstellen dichter. Beide Organisatoren bieten, was die Schweizer Bewilligung hergibt – nicht mehr, aber auch nicht weniger.
Für Spezialfälle
Es gibt drei Gruppen, für die eine ausländische Seite trotz der Nachteile eine Überlegung wert ist. Erstens: Wer auf eine Sportart oder einen Markt wettet, den die Gespa-Liste nicht enthält – etwa asiatische Handicaps auf untere Ligen, Eckball- und Kartenmärkte, oder esports, das in der Liste fehlt. Zweitens: Wer mit Kryptowährungen einzahlen will, was bei Sporttip nicht möglich ist. Drittens: Wer aus anderen Gründen den Bonus sucht, den die Schweizer Anbieter nicht bieten – etwa einen prozentualen Bonus auf die Einzahlung.
Für alle drei Gruppen gilt: Die fehlende Schweizer Bewilligung bedeutet fehlende Sperre, fehlenden Rechtsweg, fehlende Schweizer Bankkonto-Garantie. Wer diese Nachteile bewusst in Kauf nimmt, kann mit einer ausländischen Seite bedient werden – sofern er die AGB liest, die Auszahlungsbedingungen kennt und die Verlustlimiten selbst setzt, weil die Plattform es nicht tut.
Was die Tabelle nicht zeigt
Die Tabelle zeigt die Bewilligungslage und den genannten Veranstalter. Sie zeigt nicht die Quoten, nicht die Margen, nicht die Bonusbedingungen. Wer die beste Wettseite sucht, hat mit der Bewilligung erst die Grundsatzfrage geklärt; die Detailvergleiche folgen danach. Wer Sporttip und Jouez Sport vergleicht, vergleicht innerhalb der Schweizer Bewilligung. Wer sie mit ausländischen Marken vergleicht, vergleicht Äpfel mit Birnen – die eine Seite hat Schweizer Aufsicht, die andere nicht.
Die Spalte «gemeldete Lizenz» in der Tabelle ist ehrlich, aber dünn. Für die bewilligten Marken steht die interkantonale Vereinbarung als Grundlage; für die ausländischen Marken steht entweder «keine verifizierte Lizenz» oder der Name einer Lizenz, die in der Schweiz nicht gilt. Wer mehr wissen will, muss die AGB der jeweiligen Seite lesen – und sich bewusst sein, dass eine Lizenz in einem anderen Land keine Schweizer Lizenz ersetzt.
Wie man eine Wette bei Sporttip platziert
Der praktische Ablauf auf Sporttip folgt einem festen Muster, das sich mit wenigen Schritten beschreiben lässt.
Registrierung und Identitätsprüfung
Die Registrierung beginnt bei Swisslos mit der Erfassung der Personendaten. Voraussetzung sind Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Vertragsgebiet, ein Mindestalter von 18 Jahren und keine bestehende Spielsperre. Nach der Online-Anmeldung wird die Identität über einen hochgeladenen Ausweis geprüft; die Daten werden gegen Adressdatenbanken abgeglichen. Erst nach erfolgreicher Prüfung ist das Konto spielbereit.
Vor der ersten Wette müssen die Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden. Die Obergrenze liegt bei CHF 9’999 (unter 21 Jahren: CHF 1’000). Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Wer diese Limiten nicht setzt, kann nicht wetten.
Einzahlung und Wettabgabe
Die Aufladung des Wallets erfolgt per Online-Zahlungsmethode oder Einzahlungsschein, mindestens CHF 20, höchstens CHF 10’000 in 30 Tagen. Swisslos akzeptiert PostFinance Pay als Zahlungsart, die Transaktion wird direkt in der PostFinance-App bestätigt. Das Wallet-Guthaben darf CHF 9’999 nicht übersteigen; eine Aufladung darüber ist nicht möglich.
Die Wette selbst wird online über das Portal von Swisslos oder die Sporttip-App (iOS, Android) abgegeben. Mindesteinsatz: CHF 1. Höchsteinsatz: CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombiwette, CHF 10’000 pro Systemwette. Wetten, die in der App zusammengestellt sind, lassen sich auch per QR-Code an einer Sporttip-Verkaufsstelle spielen.
Auszahlung und Gewinn
Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut. Gewinne darüber gehen innert drei Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto. Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis aus; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % anfallen. Die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.
Wer 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung keinen Anspruch geltend gemacht hat, verliert den Gewinn zugunsten des Swisslos-Zwecks. Wer mit einer verweigerten Auszahlung nicht einverstanden ist, hat 10 Tage Zeit für eine Einsprache per eingeschriebenen Brief.
Livewetten, Cash-Out und Kombiboost im Detail
Drei Funktionen, die bei Sporttip das Online-Angebot von der Verkaufsstelle abheben, verdienen eine genauere Betrachtung.
Livewetten
Livewetten sind Wetten, die während eines Sportereignisses platziert werden. Bei Sporttip gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis im Fernsehen oder Stream übertragen wird; massgebend ist der Zeitpunkt der Wettabgabe im Verhältnis zum tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen platziert werden, zählen mit Quote 1.00 – sie werden also wie eine stornierte Wette behandelt. In spielentscheidenden Situationen wie Elfmeter, Roter Karte oder Videoschiedsrichter-Entscheid kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten.
Die Quote 1.00 bedeutet: Der Einsatz wird zurückerstattet, ohne Gewinn. Das ist der Mechanismus, mit dem Sporttip Wetten abfängt, die nach einem klaren Ausgang platziert werden. Wer live wettet, muss die Quote 1.00 kennen, weil sie einen Teil des Live-Erlebnisses ausmacht.
Cash-Out
Cash-Out erlaubt es, eine Wette vor dem Ende des Sportereignisses zu «verkaufen». Bei Sporttip gibt es Cash-Out für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur online und nur als vollständiges Cash-Out. Eine Teilauszahlung ist nicht möglich. Ein ausgeführter Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und Swisslos garantiert nicht, dass Cash-Out für jeden Markt verfügbar ist.
Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. Wer Cash-Out nutzt, erhält einen Betrag ausgezahlt und verzichtet auf das, was die Wette bei natürlichem Ausgang bringen würde. Cash-Out ist eine Convenience-Funktion, kein Geschenk – der Anbieter kalkuliert einen Abschlag ein, weil er das Risiko vorzeitig beendet.
Kombiboost
Der Kombiboost erhöht den Nettogewinn einer Kombinationswette um einen Prozentsatz, der von der Anzahl der Voraussagen abhängt: 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn. Voraussetzung: mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50, online, Prematch, Live oder Systemwette. Der Boost ist in Einsatz und Gewinnerhöhung limitiert; bei Cash-Out verfällt er.
Der Kombiboost ist keine Gratiswette, sondern ein prozentualer Zuschlag auf einen Nettogewinn, der nur zustande kommt, wenn alle Voraussagen eintreffen. Mit jeder zusätzlichen Voraussage sinkt die Wahrscheinlichkeit, dass die Wette gewinnt – gleichzeitig steigt der prozentuale Boost. Die Rechnung geht für die Spielenden nur dann auf, wenn die kalkulierte Wahrscheinlichkeit eines Volltreffers den erwarteten Gewinn übersteigt. In der Praxis ist das selten der Fall, weshalb der Kombiboost eher Marketing ist als ein rechnerischer Vorteil.
Häufige Fragen
Welche Wettseiten sind in der Schweiz legal, und wer beaufsichtigt sie?
In der Schweiz sind nur zwei Organisatoren für Sportwetten bewilligt: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Die Bewilligung stützt sich auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020). Aufsichtsbehörde ist die Gespa, die Interkantonale Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern. Sie prüft die Bewilligungen, führt die Sperrliste blockierter ausländischer Domains und kontrolliert die Einhaltung der Spielregeln.
Woran zeigt sich, dass eine Wettseite eine Schweizer Bewilligung besitzt?
Eine in der Schweiz bewilligte Wettseite trägt den Namen eines der zwei zugelassenen Organisatoren – Swisslos (Sporttip) oder Loterie Romande (Jouez Sport) – und verlangt bei der Registrierung einen Wohnsitznachweis im entsprechenden Vertragsgebiet. Die Identität wird über einen Ausweis und eine Adressdatenbank-Prüfung verifiziert. Wer eine Wettseite mit anderer Marke und ohne Verifizierung findet, hat es mit einer ausländischen Seite zu tun, die in der Schweiz keine Bewilligung hat – unabhängig davon, was die Seite über eigene Lizenzen schreibt.
Was unterscheidet Sporttip von Jouez Sport, und für welche Kantone gilt welches Angebot?
Sporttip ist das Produkt von Swisslos und gilt in den Deutschschweizer Kantonen AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein. Jouez Sport ist das Produkt der Loterie Romande und gilt in den Westschweizer Kantonen Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Die Produkte sind ähnlich aufgebaut, das Sportarten-Programm folgt derselben Gespa-Liste; die Aufteilung ist gesetzlich verankert und richtet sich nach dem Wohnsitz.
Welche Risiken bestehen bei Wettseiten mit Bonus ohne Einzahlung?
Ein Bonus ohne Einzahlung klingt nach geschenktem Geld, ist in der Regel aber an Umsatzbedingungen geknüpft: Der Bonus muss mehrfach zu einer Mindestquote umgesetzt werden, bevor eine Auszahlung möglich ist. Häufig sind Fristen, Maximalgewinne und der Ausschluss bestimmter Märkte. In der Schweiz sind solche Boni nur mit Zustimmung der Gespa erlaubt; wer einen «Bonus ohne Einzahlung» von einer ausländischen Seite annimmt, spielt zusätzlich ohne Schweizer Bewilligung – mit allen Risiken für Sperre, Rechtsweg und Auszahlung.
Dürfen Wettseiten aus dem Ausland in der Schweiz angeboten oder beworben werden?
Werbung für in der Schweiz nicht bewilligte Sportwetten ist verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS) und mit Busse bis zu CHF 500’000 strafbar (Art. 131 BGS). Das Verbot richtet sich an Werbende und Anbieter, nicht an Spielende. Die Gespa führt eine Sperrliste mit ausländischen Domains, die Schweizer Telekomanbieter per DNS-Sperre blockieren. Wer eine ausländische Seite dennoch nutzt, macht sich nicht strafbar, hat aber keinen Schweizer Rechtsweg, keine Anbindung an die Spielsperre und keine Garantie auf Auszahlung.
Welche Mindest- und Höchsteinsätze gelten bei Sporttip?
Bei Sporttip liegt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten bei CHF 1, der Höchsteinsatz bei CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombinationswette und bei CHF 10’000 pro Systemwette. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Zusätzlich müssen vor der ersten Wette persönliche Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden, mit Obergrenzen von CHF 9’999 (unter 21 Jahren CHF 1’000).
Vergleich – asiahandicapch
Inhalt erstellt vom Team «asiahandicapch»
