Wettanbieter mit PayPal in der Schweiz – wer zahlt mit PayPal, wer nimmt es

Updated Oktober 2026
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Stand: Oktober 18, 2026 – geprüft gegen die Bewilligungs­angaben der Gespa und die Spielregeln von Swisslos Sporttip (Version 4.2) sowie das Règlement der Loterie Romande (24. Ausgabe, Juni 2023).

Ein Café-Tisch am Fenster trägt ein Smartphone mit dunklem Display, an der Scheibe laufen Regentropfen herunter und draussen steht eine Tram.
Die luxemburgische Finanzaufsicht CSSF erteilte PayPal am 2. Juli 2007 eine Banklizenz, die nach EU-Richtlinien in der gesamten EU gilt.

Wer in der Schweiz mit PayPal eine Wette platzieren will, landet bei einer unerwarteten Auskunft: Der Zahlungsdienst ist überall, die Auswahl an Anbietern aber nicht. Nur Swisslos und Loterie Romande dürfen hier Sportwetten anbieten, und beide akzeptieren PayPal für die Aufladung des Spielkontos nicht direkt. Was bleibt, ist ein genauer Blick darauf, was PayPal im Wett­umfeld überhaupt leistet – als Wallet dahinter, als Mittel zur Auszahlung – und warum die Werbung «PayPal akzeptiert» bei ausländischen Seiten in der Schweiz eine andere Frage aufwirft als die Bezahlung selbst.

Spielerschutz zuerst: warum PayPal nicht schützt, was der Anbieter nicht schützt

Ein Zahlungsdienst reguliert kein Spielverhalten. Diese Regel steht am Anfang, nicht am Ende, weil sie über das ganze Thema entscheidet: Wer mit PayPal einzahlt, hat noch keinen Franken an Verlust­begrenzung gewonnen.

Ein kleiner Dorf-Fussballplatz liegt in der Dämmerung unter einem hohen Flutlichtmast, am Spielfeldrand steht ein Holzzaun.
Die luxemburgische Finanzaufsicht CSSF erteilte PayPal am 2. Juli 2007 eine Banklizenz.

Bei Swisslos müssen Spielende vor der ersten Sporttip-Teilnahme Verlust­limiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite liegt bei 9’999 Franken, für unter 21-Jährige bei 1’000 Franken. Eine Senkung greift sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden – das ist keine PayPal-Eigenschaft, sondern eine Eigenregel der Swisslos-Anwendung auf das Geldspielgesetz. Zusätzlich lässt sich eine freiwillige Einzahlungs­limite für jeweils 30 Tage setzen. Wer PayPal als Quelle nimmt, zahlt in dieses Limit hinein, nicht aus ihm heraus.

Die Loterie Romande erlaubt Einzahlungen auf das Spielerkonto von höchstens 10’000 Franken pro 30 Tage und ein Wallet-Guthaben von höchstens 10’000 Franken. Auch hier ist es der Veranstalter, der den Rahmen setzt, nicht das Wallet. Wer höhere Beträge bewegen will, muss sie in mehreren Zyklen bewegen – oder bei einem ausländischen Anbieter spielen, der eigene Limiten setzt oder eben nicht.

Die Spielsperre funktioniert unabhängig vom Zahlungsweg. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Frist­ablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Das Register folgt der Person, nicht dem Portemonnaie.

Was das für die Wahl heisst: Wer mit PayPal einzahlt, sollte sich klarmachen, dass die Disziplin nicht vom Werkzeug kommt. Die eigene Verlustlimite wird im Spielerkonto gesetzt, nicht in der PayPal-App. Wer aus Gewohnheit höhere Beträge bewegt, hat sie gesetzt und sollte sie zuerst senken – eine Erhöhung dauert drei Tage, eine Senkung gilt sofort.

Bonus und Gratiswette: was Spieler sehen und was sie nicht sehen

Wer nach «Wettbonus mit PayPal» sucht, sucht meist nach einer Aufstockung des Einsatzes. Die Schweiz behandelt Bonus­aktionen nicht wie der internationale Markt, und genau deshalb lohnt sich ein genauer Blick auf das, was tatsächlich läuft.

Ein Fluss mit breiter Kiesbank fliesst durch einen Wald, über dem Wasser hängt früher Nebel und Sonnenstrahlen brechen durch.
Gewinne bis CHF 1'000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut.

In der Schweiz dürfen Gratisspiele und Gratisspielguthaben nur mit vorgängiger Zustimmung der Gespa durchgeführt werden – das ist Art. 75 Abs. 2 des Geldspielgesetzes (BGS). Im Jahr 2025 hat die Aufsicht 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Das ist die Zahl erlaubter Aktionen, kein Werbe­versprechen. Werbung für in der Schweiz nicht bewilligtes Geldspiel ist verboten und kann mit einer Busse bis 500’000 Franken geahndet werden (Art. 74 Abs. 3 BGS, Art. 131 BGS).

Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an sieben Aktions­tagen. Wer innert sieben Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt 10 Franken Spielguthaben – insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar. Das ist die Form, in der ein «Bonus» in der bewilligten Schweiz auftritt: ein befristetes Gratisspielguthaben, das den Einsatzrahmen erweitert, aber niemals als Gewinn ausgezahlt wird.

Der Unterschied, der zählt: Gratisspielguthaben ist bewilligtes Marketing. Eine Gratiswette im Markt­sinn – Freiwette –, deren Einsatz bei einem Gewinn nicht zurück­gezahlt wird, ist im Inland nicht das Standard­produkt. Wer sie bei ausländischen Anbietern sieht, sollte den Preis lesen: Eine Gratiswette im Wert von 20 Franken auf eine Quote von 2.50 gewinnt 30 Franken brutto, weil der Einsatz von 20 Franken nicht zurückkommt. Auf dem Spielkonto heisst es: 30 Franken Gewinn, nicht 50. Das ist die Rechnung, die in der Werbung selten steht.

Was zahlt, wenn das Angebot nicht beworben werden darf: Bei Swisslos heisst «Bonus» oft Gratisspielguthaben aus einer Promotion – ausdrücklich nicht auszahlbar und an die Spielregeln des Veranstalters gebunden. Bei der Loterie Romande sind Gewinne aus Aktionen an die Westschweizer Kantone gebunden und im Konto zu verwenden. Wer auf ausländischen Seiten spielt, sieht eine andere Aufmachung. Die Mechanik dahinter – Einsatz nicht zurück, Quote bestimmt den Wert – bleibt dieselbe, der Werbe­rahmen ist ein anderer.

Zahlungsabwicklung: was PayPal im Spielerkonto wirklich tut

Die Spielregeln beider Veranstalter setzen den Zahlungs­rahmen, nicht PayPal. Bei Swisslos lässt sich Spielguthaben per Online-Zahlungs­möglichkeit oder Einzahlungs­schein aufladen, mit einem Mindest­betrag von 20 Franken. In 30 Tagen sind höchstens 10’000 Franken möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben 9’999 Franken nicht übersteigt. PayPal nimmt diese Stelle im Auflade­prozess bei Swisslos nicht ein: Die Online-Zahlung läuft über die vom Veranstalter angebotenen Wege – darunter PostFinance Pay, dessen Transaktion direkt in der PostFinance App freigegeben wird.

Die Loterie Romande bietet Prepaid-Tickets «Pre-pay Loro.ch» zu 20, 50, 100 und 200 Franken, ein Jahr gültig und in einem Betrag dem Wallet gutzuschreiben. Auch hier ist PayPal als Live-Aufladung des Spielkontos nicht eingerichtet. Wer mit PayPal zahlen will, nutzt es als Brücke zum Bankkonto – Guthaben auflösendes PayPal auf das eigene Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto – oder es bleibt eine Werbung ohne Anbieter dahinter.

Der Namens­gleichheits­test. Hier liegt der zweite harte Punkt: Auszahlungen bei Swisslos erfolgen auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto. Bei der Loterie Romande werden Gewinne über 1’000 Franken auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen. Ein PayPal-Konto ist im Inland für diese Auszahlung nicht das Zielkonto, weil die Empfänger­regel auf das Bankkonto der Person lautet, nicht auf ein dazwischen­geschaltetes Wallet. Wer PayPal als Auszahlungs­weg wählen will, muss den Umweg über die PayPal-Auszahlung auf das Bankkonto gehen – was den Zeitvorteil von PayPal auflöst.

Die PayPal-Auszahlung selbst ist bei PayPal kostenlos, wenn keine Währungs­umrechnung nötig ist; auf eine Debit- oder Kreditkarte kostet sie 1,00 Prozent des Betrags, mindestens 0,25 Franken und höchstens 10 Franken. Wer in Franken einzahlt und in Franken auflöst, trägt diese Gebühr nicht – aber die Zeit, bis das Geld vom PayPal-Konto auf dem Bankkonto ankommt, ist nicht augenblicklich. Bei Swisslos wird die Überweisung innert 5 bis 10 Arbeits­tagen vorgenommen, bei Loterie Romande innert 3 Arbeits­tagen, sobald die Zahlungs­verbindung bekannt ist. PayPal liegt dazwischen, nicht vor den Veranstaltern.

Was das über den Service aussagt: Eine bewachte Aus­zahlung geht vom Veranstalter aus, nicht vom Wallet. PayPal ist eine Brücke, kein Express­schalter – und Brücken tragen kein Geld schneller, als das schwächste Glied erlaubt.

Auszahlungs­zeiten und Fristen: was Swisslos und Loterie Romande versprechen

Wer auf eine Auszahlung wartet, will eine Zahl, kein Versprechen. Die Fristen, die in den Bedingungen stehen, sind kurz genug, um sie zu nennen.

Bei Swisslos werden Gewinne bis 1’000 Franken pro Spiel­bestätigungs­quittung automatisch dem Wallet gutgeschrieben; Gewinne über 1’000 Franken werden bei bekannter Zahlungs­verbindung innert 3 Arbeits­tagen auf das Bank- oder Postkonto überwiesen. Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautende Konto aus; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 Prozent belastet werden. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.

Bei der Loterie Romande werden Gewinne bis 1’000 Franken netto direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen. Jouez-Sport-Wettscheine mit einem Gewinn oder einer Einsatz-Rückerstattung bis 200 Franken können in jeder Jouez-Sport-Verkaufsstelle eingelöst werden; bei genügend Bargeld darf eine Verkaufsstelle bis höchstens 2’000 Franken auszahlen.

Eine Eigenheit der Swisslos: Wettgewinne, die nicht innert 26 Wochen nach der öffentlichen Bekannt­machung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Swisslos-Zwecks. Eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben – das ist die einzige Adresse, die die Bedingungen für Bean­standungen nennen.

Was im Alltag zählt: Die Auszahlungs­zeiten sind kurz genug, um sie nicht zu ignorieren, und klar genug, um sie nicht zu überschätzen. Wer innerhalb von Swisslos bleibt, sieht den Gewinn im Wallet oder auf dem Konto, je nach Höhe. Wer den Weg über PayPal baut, fügt ein Glied hinzu, das eigene Zeiten hat.

PayPal als Akteur: wer hinter dem Wallet steht

Bevor ein Zahlungs­dienst bewertet wird, ist es sinnvoll zu wissen, wer ihn betreibt. PayPal (Europe) S.à r.l. & Cie, S.C.A. mit Sitz in Luxemburg ist die europäische Betreiber­gesellschaft von PayPal; die Mutter­gesellschaft PayPal Holdings, Inc. hat ihren Haupt­sitz in San José, Kalifornien. Die luxemburgische Finanz­aufsicht CSSF erteilte PayPal am 2. Juli 2007 eine Bank­lizenz, die nach EU-Richtlinien in der gesamten EU gilt.

Diese Bank­lizenz ist der Punkt, an dem die «PayPal ist sicher»-Annahme auf den Prüf­stand kommt. Die Lizenz betrifft das Wallet und dessen Auszahlungs­regeln – sie schützt nicht gegen einen Wett­anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Ein Anbieter, der ohne Gespa-Bewilligung Sport­wetten anbietet, hat keine Schweizer Bewilligung, und PayPal ist nicht die Stelle, die das ausgleicht.

Die Frage, die nicht gestellt wird: Eine Bank­lizenz des Zahlungs­dienst­leisters bedeutet, dass das Wallet selbst beaufsichtigt wird – Ein- und Aus­zahlungen, Währungs­umrechnung, Streit­fälle zur Transaktion. Sie bedeutet nicht, dass der Wett­anbieter, an den gezahlt wird, eine Schweizer Bewilligung hat. Wer das verwechselt, hat ein Schutz­versprechen gelesen, das PayPal nicht gibt.

Wer PayPal auf der Wett­seite nimmt – und wer nicht

Die ehrliche Antwort für 2026 in der Schweiz ist zweigeteilt.

Swisslos Sporttip: Swisslos ist einer der beiden Veranstalter, die das Geldspiel­gesetz in der Schweiz zulässt, und führt die Sport­wetten unter dem Namen Sporttip. Die Bewilligung umfasst die Veranstalter­bewilligung und die Spiel­bewilligung nach BGS; die Aufsicht führt die Gespa. Ein Online-Konto ist nur für Personen mit Wohnsitz im Vertrags­gebiet möglich – den Deutsch­sprachigen Kantonen, dem Tessin und dem Fürstentum Liechtenstein. Swisslos akzeptiert PayPal als Live-Aufladung des Spielkontos nicht; die Online-Zahlung läuft über die vom Veranstalter angebotenen Wege.

Loterie Romande Jouez Sport: Die Loterie Romande ist der zweite bewilligte Veranstalter und führt die Sport­wetten unter dem Namen Jouez Sport für die sechs West­schweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Auch hier ist eine Online-Registrierung nur für Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in einem dieser Kantone möglich; pro Person ist nur ein Konto erlaubt. PayPal als Live-Aufladung des Spielkontos ist hier ebenfalls nicht eingerichtet.

Ausländische Seiten: Wer in der Schweiz nach «Wett­anbieter mit PayPal» sucht, sieht vor allem Anbieter mit ausländischer Lizenz – Malta, Curaçao, Deutschland. Diese Lizenzen haben in der Schweiz keine Kraft. Wer dort spielt, hat keinen Schweizer Rechts­schutz, keinen Eintrag im Schweizer Sperr­register, keine Aufsicht durch die Gespa. Die Sperr­liste, welche die Schweizer Telecom-Anbieter umsetzen, listet 671 Domains am Ende 2025 – Interwetten und Bet-at-Home nennt die Gespa dort explizit, und bet365 ist ebenfalls auf der Liste. Ersatz­domains werden innert Stunden blockiert.

Wem die Schweizer Seite nützt: Bewohner des Vertrags­gebiets, die eine bewachte Plattform wollen, mit klarer Aufsicht, klaren Fristen und einer Auszahlung auf das eigene Schweizer Bank­konto. Das schliesst Minder­jährige aus, Personen ohne Wohnsitz im Vertrags­gebiet und alle, die hohe Beträge in kurzer Zeit bewegen wollen.

Wem die ausländische Seite nützt: Spieler, die im Schweizer Vertrags­gebiet keinen Wohnsitz haben, die höhere Quoten suchen, als Sporttip sie bietet, oder die ein breiteres Markt­angebot erwarten – mit dem Wissen, dass kein Schweizer Schutz greift. Im Test­kauf der Gespa 2025 wurde an Verkaufs­stellen in 47,5 Prozent von 200 Fällen eine Sport­wette an Minder­jährige verkauft – der Schutz vor Minder­jährigen ist also auch bei bewilligten Veranstaltern nicht lückenlos.

Kriterien für den Vergleich: was eine Seite messbar macht

Eine Wett­seite lässt sich an drei Punkten messen, die das Geld und die Zeit direkt betreffen: Quote, Mindest­einsatz und Auszahlungs­zeit. Wer diese drei vergleicht, vergleicht die Seite, nicht die Werbung.

Quote: Die Quote ist der Multi­plikator des Einsatzes. Bei einer Quote von 2.10 und einem Einsatz von 10 Franken beträgt die Rück­zahlung 21 Franken, der Netto­gewinn 11 Franken. Hinter jeder Quote steckt eine Marge: die Differenz zwischen dem, was die Wette zurück­zahlt, und dem, was sie bei perfekter Fairness zurück­zahlen würde. Wer auf einem Markt mit drei Ausgängen und Quoten von 2.10, 3.40 und 3.60 wettet, zahlt 1 ÷ (1/2.10 + 1/3.40 + 1/3.60) = 0,9020 Franken pro eingesetztem Franken zurück – 90,20 Prozent Auszahlungs­quote, 9,80 Prozent Marge. Die Marge ist über Märkte und Anbieter verschieden und in der Quote versteckt, nicht ausgewiesen.

Mindest­einsatz: Bei Sporttip liegt der Mindest­einsatz für Einzel- und Kombinations­wetten bei 1 Franken, der Höchst­einsatz für eine Einzel- oder Kombinations­wette bei 1’000 Franken, für eine System­wette bei 10’000 Franken. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern; eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.

Auszahlungs­zeit: Bei Swisslos 3 Arbeits­tage für Gewinne über 1’000 Franken, bei Loterie Romande ebenso auf das Bank­konto. In der Verkaufs­stelle bis 200 Franken sofort, bei genügend Bargeld bis 2’000 Franken. PayPal liegt dazwischen – nicht auszahlungs­berechtigt, nur als Wallet im Hintergrund.

Anbieter Schweizer Bewilligung Veranstalter / ausgewiesene Lizenz
Swisslos Sporttip Bewilligung SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel; BGS-Bewilligung, Aufsicht Gespa
Loterie Romande Jouez Sport Bewilligung Loterie Romande, Lausanne; BGS-Bewilligung, Aufsicht Gespa

Die Bewilligung folgt dem Geldspiel­gesetz und seiner inter­kantonalen Vereinbarung. Wer eine Bewilligung hat, unterliegt der Gespa-Aufsicht, der Sperr­liste­regel und der Pflicht, Gewinne auf das eigene Bank­konto auszuzahlen. Wer keine hat, fällt in die ausländische Kategorie – mit allen im Abschnitt «Wer in der Schweiz mitspielt – und wer nicht» beschriebenen Konsequenzen.

Quoten, Marge und der Preis im Markt

Die Marge ist der Preis, den jede Wette trägt. Sie ist in der Quote versteckt, nicht auf der Quittung ausgewiesen. Wer sie lesen will, muss sie rechnen.

Auf einem Drei-Wege-Markt mit Quoten 2.10 / 3.40 / 3.60 ergibt sich eine Auszahlungs­quote von 1 ÷ (1/2.10 + 1/3.40 + 1/3.60) = 0,9020. Das heisst: Von jedem Franken, der auf diesem Markt gesetzt wird, zahlt der Anbieter 90,20 Rappen zurück. Die Marge ist 9,80 Prozent. Auf einem Zwei-Wege-Markt mit Quoten 1.85 / 1.95 ergibt sich 1 ÷ (1/1.85 + 1/1.95) = 0,9487 – 94,87 Prozent Auszahlungs­quote, 5,13 Prozent Marge. Der kleinere Markt hat die tiefere Marge, weil weniger Ausgänge weniger Unwissen kosten.

Die Marge ist nicht über Anbieter gleich, und sie ist nicht über Märkte gleich. Wer auf vielen kleinen Märkten spielt, zahlt mehr Marge als auf den grossen Haupt­märkten – nicht, weil der Anbieter mehr verlangt, sondern weil das Volumen fehlt, um die Marge eng zu halten.

Was das über die Wahl sagt: Wer die Marge vergleicht, vergleicht den Preis. Eine Differenz von 2 Prozent Marge auf einem 100-Franken-Einsatz sind 2 Franken, die der Anbieter zusätzlich behält – pro Wette, nicht pro Tag. Wer viele kleine Wetten platziert, sieht die Marge als Summe auf dem Konto, nicht als Zahl in der Quote.

Cash-Out: was Sporttip anbietet und was es kostet

Cash-Out bei Sporttip gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeit­wetten, vor Spiel­beginn und live. Es ist nur bei Online-Wetten verfügbar und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teil­auszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht.

Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wett­gewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten. Bei Live­wetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird; Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wett­ausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spiel­entscheidenden Situationen – Elfmeter, Rote Karte, Video­schieds­richter-Entscheid – kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten.

Was das über den Wert sagt: Ein Cash-Out zu einem tieferen Betrag ist kein Gewinn, sondern eine vorzeitige Auszahlung. Wer ihn nimmt, hat den erwarteten Wert gegen den sicheren Betrag getauscht. Der Anbieter macht den Tausch möglich, nicht den Gewinn.

Wer in der Schweiz mitspielt – und wer nicht

Die Schweiz hat die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sport­wetten auf zwei begrenzt: Swisslos mit Sporttip und Loterie Romande mit Jouez Sport. Eine Liste weiterer bewilligter Wett­anbieter gibt es nicht, weil es keine weiteren gibt. Was es gibt, ist die Sperr­liste der Gespa mit geblockten ausländischen Domains – ein Hinweis darauf, was nicht bewilligt ist.

Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertrags­gebiet; es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hoch­geladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft. Bei der Loterie Romande sind Voll­jährigkeit sowie Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in einem der sechs West­schweizer Kantone nötig, pro Person ist nur ein Konto erlaubt; verlangt wird eine Ausweis­kopie (Vorder- und Rück­seite), in besonderen Fällen zusätzlich ein Wohnsitz­nachweis, der nicht älter als 4 Monate ist.

Was darf gewettet werden? Nur Sport­veranstaltungen – Wetten auf Wetter, Politik oder TV-Shows sind nicht erlaubt. Die erlaubte Offerte ist eine geschlossene Liste: die Gespa-Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wett­typen (Version 10.09.2026; Art. 25 BGS, Art. 29 VGS). Qualifikations­runden nur, wenn sie gelistet sind, Frauen­wettbewerbe nur, wenn sie gelistet sind, Rang­wetten nur, wenn das Ranking über die Teilnahme an einem inter­nationalen Wettbewerb oder das Podium entscheidet – nie Wetten auf Trainings­läufe. Die Liste zeigt keine Eckball- oder Karten­märkte und keinen E-Sport-Bereich. Veranstaltungen mit vorwiegend Minder­jährigen sind gesperrt (Art. 25 Abs. 2 BGS).

Wer spielen kann: Voll­jährige Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Vertrags­gebiet des jeweiligen Veranstalters. Wer nicht spielen kann: Minder­jährige, gesperrte Personen, Bewohner anderer Kantone beim jeweils anderen Veranstalter, Personen ohne Schweizer Wohnsitz. E-Sports steht nicht auf der Liste; wer darauf wetten will, geht zu einem ausländischen Anbieter – mit den im Abschnitt «Wer in der Schweiz mitspielt – und wer nicht» beschriebenen Konsequenzen.

Steuern: was ein Gewinn kostet – und was nicht

Gewinne aus Schweizer bewilligten Grossspielen – die ESTV nennt Sport­wetten explizit – sind bis zum Steuer­frei­betrag pro Einzelgewinn einkommen­steuerfrei und werden erst darüber besteuert. Der Bundes­frei­betrag liegt ab 1.1.2026 bei 1’071’000 Franken (2025: 1’070’400 Franken); der kantonale Frei­betrag unterscheidet sich, also gilt: je nach Kanton, nie eine kantonale Zahl als allgemeine Wahrheit. Oberhalb der Schwelle zieht der Veranstalter 35 Prozent Verrechnungs­steuer ab, die über die Steuer­erklärung zurück­gefordert werden kann.

Ein typischer Wettender gewinnt weit darunter: keine Einkommen­steuer, keine Verrechnungs­steuer auf den Gewinn. Gewinne ausländischer Anbieter unterliegen keiner Verrechnungs­steuer; die kantonale Steuer­praxis des Thurgaus behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen jedoch als voll steuer­bares Einkommen, unabhängig vom Betrag. Eine Schweizer Wett­steuer auf den Einsatz gibt es nicht – nie eine behaupten.

Was im Steuer­alltag zählt: Wer unter dem Frei­betrag bleibt, hat auf den Gewinn keine Steuer zu zahlen. Wer darüber liegt, holt sich die Verrechnungs­steuer über die Steuer­erklärung zurück. Bei ausländischen Gewinnen fragt der kantonale Steuer­berater, nicht die Werbung.

Werbe­regeln und das, was nicht beworben werden darf

Werbung darf nicht aufdringlich oder irre­führend sein und nicht auf Minder­jährige oder gesperrte Personen zielen (Art. 74 BGS). Werbung für in der Schweiz nicht bewilligtes Geldspiel ist verboten (Art. 74 Abs. 3) und wird mit Busse bis 500’000 Franken bestraft (Art. 131 BGS). Gratis­spiele oder Gratis­spielguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS).

Die Konsequenz für den Werbe­alltag: Wer in der Schweiz mit «PayPal akzeptiert» wirbt, wirbt eine Zahlungs­option an einem Spiel, das in der Schweiz nur zwei Anbieter bewilligen. Beide Anbieter akzeptieren PayPal als Live-Aufladung des Spiel­kontos nicht. Die Werbung gehört zu einem ausländischen Anbieter oder zu einem Werbe­netzwerk, das in der Schweiz nicht auf Sport­wetten mit Schweizer Wohnsitz zielen darf.

Was das über Werbung sagt: Werbung für Schweizer Sport­wetten darf nicht aufdringlich sein und keine Minder­jährigen ansprechen. Werbung für nicht bewilligte ausländische Anbieter ist in der Schweiz verboten. Werbung, die in der Schweiz erscheint, wirbt also entweder bewilligt oder riskant – das ist die kürzeste Formel.

Aus­zahlung, Wett­schein und das, was im Kleingedruckten steht

Bei Sporttip beträgt der Mindest­einsatz für Einzel- und Kombinations­wetten 1 Franken, der Höchst­einsatz für eine Einzel- oder Kombi­wette 1’000 Franken und für eine System­wette 10’000 Franken. Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen; Personen unter 18 Jahren sind von der Teil­nahme ausgeschlossen. Wer als Wett­kämpfer an einem Wett­ereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten.

Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Bei Live­wetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wett­ausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00.

Was das über das Kleingedruckte sagt: Die Limiten sind Eigen­regeln des Veranstalters, nicht des Gesetzes. Sie stehen in den Spielregeln und können ohne Vorwarnung angepasst werden. Wer regelmässig spielt, sollte sie vor jedem Spiel­tag lesen – nicht bei der ersten Wette, sondern wenn der Einsatz steigt.

Die zwei Veranstalter im Profil

Swisslos Sporttip – der Deutsch­schweizer Veranstalter

Swisslos ist die Inter­kantonale Landes­lotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel und führt die Sport­wetten unter dem Namen Sporttip gestützt auf die inter­kantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durch­führung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020). Das Vertrags­gebiet umfasst die deutsch­sprachigen Kantone, das Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Eine Online-Registrierung verlangt Voll­jährigkeit, Wohnsitz im Vertrags­gebiet, keine bestehende Spielsperre und eine einmalige Registrierung pro Person.

Die Verlust­limiten sind Eigen­regeln des Veranstalters: 9’999 Franken Ober­limite (1’000 Franken für unter 21-Jährige) auf 1, 7 oder 30 Tage; eine Senkung greift sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Swisslos bietet PostFinance Pay als Zahlungs­art zum Auf­laden des Swisslos-Spielkontos an; die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt. PayPal ist als Live-Aufladung des Spielkontos nicht eingerichtet.

Auszahlungen: Gewinne bis 1’000 Franken pro Spiel­bestätigungs­quittung werden automatisch dem Wallet gut­geschrieben; Gewinne über 1’000 Franken bei bekannter Zahlungs­verbindung innert 3 Arbeits­tagen auf das Schweizer oder Liechten­steiner Bank- oder Post­konto. Swisslos zahlt Spiel­guthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Konto aus; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 Prozent belastet werden. Die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeits­tagen. Gratisspiel­guthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.

Cash-Out ist verfügbar – Einzel-, Kombi­ und Langzeit­wetten, vor Spiel­beginn und live, vollständig ohne Teil­auszahlung. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wett­gewinn und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. Live­wetten werden unabhängig von der Über­tragung gewertet; Wetten nach Ereignis­eintritt zählen mit Quote 1.00.

Für wen die Seite passt: Bewohner des Vertrags­gebiets, die eine bewachte Plattform mit klarer Aufsicht, festen Auszahlungs­zeiten und Auszahlung auf das eigene Schweizer Bank­konto suchen. Wer PostFinance Pay nutzt, hat die schnellste im Spielregel­werk vorgesehene Aufladung. Für wen sie nicht passt: Spieler ohne Wohnsitz im Vertrags­gebiet, Minder­jährige, Spieler mit hohem Volumen, das die Höchst­einsätze übersteigt.

Loterie Romande Jouez Sport – der West­schweizer Veranstalter

Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs West­schweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sitz in Lausanne, mit 2’350 Verkaufs­stellen in der West­schweiz und 221 Mitarbeitenden. Pro Person ist nur ein Konto erlaubt; verlangt wird eine Ausweis­kopie (Vorder- und Rück­seite), in besonderen Fällen zusätzlich ein Wohnsitz­nachweis, der nicht älter als 4 Monate ist.

Einzahlungen sind auf 10’000 Franken pro 30 Tage begrenzt; das Wallet-Guthaben ist auf 10’000 Franken begrenzt. Gewinne bis 1’000 Franken netto werden direkt dem Wallet gut­geschrieben, Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen. Gratisspiel­guthaben ist nicht auszahlbar. Prepaid-Tickets «Pre-pay Loro.ch» gibt es zu 20, 50, 100 und 200 Franken, ein Jahr gültig.

Wett­scheine mit einem Gewinn oder einer Einsatz­rückerstattung bis 200 Franken können in jeder Jouez-Sport-Verkaufsstelle eingelöst werden; bei genügend Bargeld darf eine Verkaufs­stelle bis höchstens 2’000 Franken auszahlen. Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 – sieben Aktions­tage, 7’000 Stück à 10 Franken Spiel­guthaben, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar.

Für wen die Seite passt: Bewohner der West­schweizer Kantone, die eine Plattform mit lokaler Präsenz, Verkaufs­stellen in der Region und Auszahlung über die eigene IBAN suchen. Für wen sie nicht passt: Spieler mit Wohnsitz ausserhalb der West­schweiz, Minder­jährige, Spieler mit hohem Volumen. Wer nicht im Vertrags­gebiet wohnt, kann kein Konto eröffnen – das ist die klarste Regel im West­schweizer System.

Häufige Fragen

Ist PayPal bei den beiden zugelassenen Schweizer Veranstaltern eine mögliche Zahlungsart für Wetten?

Nein. Swisslos und Loterie Romande akzeptieren PayPal für die direkte Aufladung des Spielkontos nicht. Bei Swisslos läuft die Online-Zahlung über angebotene Wege wie PostFinance Pay; bei der Loterie Romande gibt es Prepaid-Tickets und weitere vom Veranstalter genannte Zahlungs­wege. Wer mit PayPal zahlt, nutzt es als Wallet im Hintergrund – die Aufladung selbst läuft über das Bankkonto.

Muss das PayPal-Konto auf denselben Namen lauten wie das Spielerkonto, und warum verlangen Anbieter das?

Ja. Bei Swisslos erfolgen Auszahlungen nur auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechten­steiner Bank- oder Postkonto. Bei der Loterie Romande werden Gewinne auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen. Die Namens­gleichheit ist nicht eine PayPal-Eigen­schaft, sondern eine Eigen­schaft der bewilligten Veranstalter: Sie zahlen auf die Person, nicht auf ein zwischengeschaltetes Wallet. Das schliesst anonyme Auszahlungen aus.

Wie lange dauert die Auszahlung von Gewinnen, und welche Fristen nennen Swisslos und Loterie Romande?

Bei Swisslos werden Gewinne bis 1’000 Franken automatisch dem Wallet gut­geschrieben, Gewinne darüber innert 3 Arbeits­tagen auf das Bankkonto. Bei Loterie Romande werden Gewinne bis 1’000 Franken netto direkt dem Wallet gut­geschrieben, Gewinne darüber auf das Bankkonto überwiesen – innert 3 Arbeits­tagen bei bekannter Zahlungs­verbindung. Die Überweisung selbst nimmt bei Swisslos 5 bis 10 Arbeits­tage in Anspruch. PayPal liegt nicht in dieser Frist – es ist kein Auszahlungs­ziel, sondern eine Brücke.

Wie wird aus Einsatz und Quote die Auszahlung berechnet, und was sagt die Marge über den Anbieter aus?

Eine Wette mit Einsatz E und Quote Q zahlt bei einem Gewinn E × Q Franken zurück; der Netto­gewinn ist E × (Q − 1). Auf einem Drei-Wege-Markt mit Quoten 2.10, 3.40 und 3.60 ergibt sich eine Auszahlungs­quote von 90,20 Prozent und eine Marge von 9,80 Prozent. Je enger die Quoten die 100-Prozent-Grenze umschliessen, desto tiefer die Marge – und desto mehr vom Einsatz zurück­kommt, wenn die Wette gewinnt. Die Marge variiert über Märkte und über Anbieter.

Was bedeutet eine Bank­lizenz des Zahlungs­dienst­leisters für den Schutz gegenüber einem Wett­anbieter ohne Schweizer Bewilligung?

Die Bank­lizenz der CSSF vom 2. Juli 2007 schützt das Wallet selbst – Ein- und Auszahlungen, Währungs­umrechnung, Streit­fälle zur Transaktion. Sie schützt nicht gegen einen Wett­anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Wer bei einem ausländischen Anbieter spielt, hat keinen Schweizer Rechts­schutz, keinen Eintrag im Schweizer Sperr­register und keine Aufsicht durch die Gespa – unabhängig davon, mit welchem Wallet er zahlt.

Welche Möglichkeiten bestehen, sich selbst für einen bestimmten Zeitraum von Sport­wetten auszuschliessen?

Bei Swisslos lässt sich der Zugang produkt­bezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Frist­ablauf. Eine unbe­fristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürsten­tum Liechtenstein. Das Register folgt der Person, nicht dem Zahlungs­weg. Wer eine Selbst­sperre aufhebt, muss dies über die zuständige Stelle tun – eine PayPal-Sperre sperrt nicht das Spielen.

Inhalt erstellt vom Team «asiahandicapch»