Skrill bei Schweizer Wettanbietern: Wer nimmt die E-Wallet, wer hat eine Bewilligung, was kostet sie?

Updated Oktober 2026
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Wer in der Schweiz mit Skrill einzahlen will, landet rasch bei einer Frage, die vor jeder Bonus- und Gebührenrechnung geklärt sein will: Wer nimmt hier überhaupt Wetten an, und wer darf das? In der Eidgenossenschaft ist Sportwetten ein Grossspiel, und Grossspiele sind nach dem Geldspielgesetz zwei interkantonalen Veranstalterinnen vorbehalten: Swisslos mit Sporttip für die Deutschschweizer Kantone, das Tessin und Liechtenstein, und Loterie Romande mit Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone. Eine Bewilligung gilt nur im Inland. Wer bei einer ausländischen Seite mit Skrill einzahlt, hat in der Schweiz keine Bewilligung und keinen Rekursweg. Was die E-Wallet selbst kostet, was sie bequem macht und wo sie an Grenzen stösst, steht in den Abschnitten unten.

Ein Tablet mit schwarzem Display liegt auf einem Sofakissen, daneben ein Becher mit Tee, vom Fenster her fällt Abendlicht.
Skrill berechnet für die Auszahlung auf ein Bankkonto 2,80 % des Betrags, mindestens 3,50 €.

Datenstand: Oktober 18, 2026 · geprüft gegen die Sperrliste der Gespa, die Spielregeln der beiden Veranstalterinnen und die Gebührentabelle von Skrill.

Verantwortung beim Wetten: was die Schweiz verlangt, bevor der erste Tipp abgegeben wird

Verantwortung beim Wetten beginnt nicht beim Werbeversprechen, sondern bei der Frage, wie viel Geld im Monat überhaupt verloren werden darf. Bei Sporttip müssen Spielende vor der ersten Teilnahme Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für unter 21-Jährige bei CHF 1’000. Eine Senkung greift sofort; eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich lässt sich eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage setzen. Das sind keine Hinweise, sondern Pflichtfelder im Registrierungsprozess.

Ein Wanderweg schlängelt sich durch einen goldgelben Lärchenwald, in der Ferne sind schneebedeckte Berge zu sehen.
Seit August 2015 gehört die Skrill Group zu 100 % der Optimal Payments Group, die im November 2015 in Paysafe Group umbenannt wurde.

Die Sperre ist die andere Seite derselben Logik. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos, einschliesslich Online-Casinos, sowie im Fürstentum Liechtenstein. Wer dort eingetragen ist, kann weder bei Swisslos noch bei Loterie Romande noch in einem Schweizer Casino mehr spielen; die Aufhebung einer freiwilligen Sperre ist frühestens nach drei Monaten möglich, mit Einbezug einer Fachstelle. Wer ausgezahltes Geld aus einer Sperre zurückfordert, hat keinen Anspruch: Ausgeschlossene oder minderjährige Personen haben weder Anspruch auf Einsatz noch auf Gewinn.

Die Regeln werden angewendet, aber nicht alle gleich streng. Die Gespa hat 2025 an Verkaufsstellen getestet: Eine Sportwette wurde in 47.5 % von 200 Fällen an Minderjährige verkauft. Das hebt keine Pflicht auf und entschuldigt keinen Anbieter; es zeigt aber, dass die Selbstkontrolle am Schalter anders aussieht als die Kontrolle im Online-Konto, wo Ausweis und Adresse vor der ersten Einzahlung geprüft werden.

Bonus und Gratiswette: was Werbung verspricht und was die Regeln kosten

Beim Bonus trennt sich das, was ein Willkommensangebot verspricht, von dem, was es wirklich kostet. Das hat zwei Gründe. Erstens: Werbung für Glücksspiel, das in der Schweiz nicht bewilligt ist, ist verboten und kann mit einer Busse bis zu CHF 500’000 bestraft werden; eine ausländische Seite mit «riesigem Bonus» darf hier gar nicht beworben werden. Wer hier wettet, läuft also ohne Schweizer Schutz, und das Versprechen eines grosszügigen Bonus ist genau das Risiko, das die Schweizer Regeln ausschalten sollen. Zweitens: Auch innerhalb des bewilligten Markts sind Gratisguthaben und Freispiele bewilligungspflichtig; die Gespa hat 2025 zum Beispiel 24 Einwilligungen an Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt, jede mit Bedingungen, die im jeweiligen Produkt stehen.

Was das für den konkreten Bonus heisst. Eine Gratiswette im Markt ist meist eine Wette, deren Einsatz im Gewinnfall nicht zurückbezahlt wird, oder ein Cashback, das nach Verlusten zurückfliesst. Bei beiden Formen ist die entscheidende Zahl die Mindestquote, oft 1.50 oder höher, und die Frist, innert der die Wette platziert sein muss, oft durch sieben Tage. Wer eine Wette mit Quote 1.50 auf einen Fussballvergleich unter Wert abgibt, verliert trotz Gratiswette. Wer das Angebot annimmt, ohne diese Zahlen zu lesen, hat nicht gratis gewettet, sondern unter erschwerten.

Bei Swisslos und Loterie Romande sind die Bonusformen schmaler als bei ausländischen Anbietern, dafür an die Schweizer Regeln gebunden. Die Loterie Romande hat zum Beispiel eine Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 durchgeführt: Wer innert sieben Tagen den in den Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben, insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar. Das ist ein typisches Beispiel: kleines Geschenk, klare Grenze. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist in beiden Häusern nicht auszahlbar, eine Tatsache, die in jedem Kleingedruckten steht und die niemanden überraschen sollte, der es liest.

Zahlungen und Auszahlungsgeschwindigkeit: Skrill als Weg ins Wettkonto und wieder heraus

Skrill ist 2001 in London unter dem Namen Moneybookers gegründet worden und heisst seit 2010 Skrill; Betreiber ist die Skrill Limited mit Sitz in London, ein britisch reguliertes E-Geld-Institut. Seit August 2015 gehört die Skrill Group zu 100 % der Optimal Payments Group, die im November 2015 in Paysafe Group umbenannt wurde. Wer mit der E-Wallet einzahlt, hat zwei Punkte zu beachten: was die E-Wallet selbst kostet, und was die bewilligte Seite in der Schweiz überhaupt annimmt.

Was Skrill kostet. Für die Auszahlung auf ein Bankkonto berechnet Skrill 2.80 % des Betrags, mindestens CHF 3.50. Wer also CHF 100 auszahlt, gibt rund CHF 2.80 ab; wer CHF 50 auszahlt, gibt die Mindestgebühr von CHF 3.50 ab. Bei Währungsumrechnungen fällt eine Gebühr von 4.49 % an. Wer ein Konto in Euro führt und auf ein Schweizer Franken-Konto auszahlt, bezahlt also zweimal: einmal die Auszahlungsgebühr, einmal die Wechselkursgebühr. Für die Privatnutzung entfällt die Servicegebühr, wenn mindestens alle sechs Monate ein Login oder eine Transaktion erfolgt; sonst werden monatlich CHF 5.00 vom Guthaben abgezogen, ein klassisches Inaktivitätsentgelt, das bei einer Karte ohne Einsatz nicht ins Geld fällt, beim vergessenen E-Wallet-Konto aber monatlich zehnt.

Was die Schweizer Veranstalterinnen annehmen. Hier wird Skrill dünn. Sporttip bietet PostFinance Pay als Zahlungsart zum Aufladen des Swisslos-Spielkontos an; die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt. Das Wallet-Guthaben selbst kann per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein gekauft werden, Mindestbetrag CHF 20, in 30 Tagen höchstens CHF 10’000, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Bei Loterie Romande sind die Wege Prepaid-Tickets «Pre-pay» zu CHF 20, CHF 50, CHF 100 und CHF 200, ein Jahr gültig, in einem Betrag dem Wallet gutzuschreiben, sowie die üblichen Online-Zahlungsmittel. Skrill selbst taucht in beiden Häusern nicht als eigene Zahlungsoption auf, jedenfalls nicht in den Reglementen und Bedingungen, die öffentlich einsehbar sind.

Das hat Folgen für jeden, der mit Skrill wetten will. Wer in der Schweiz bleiben will, kann Skrill als Weg nur indirekt nutzen: Geld vom Bankkonto auf das Skrill-Konto, vom Skrill-Konto auf das Wettkonto, sofern die Wettseite es annimmt. Bei den beiden Schweizer Veranstalterinnen ist dieser Weg über die E-Wallet derzeit nicht der direkte; wer hier spielt, lädt das Wallet über die angezeigten Wegepfähle auf. Wer Skrill direkt einsetzt, landet bei einer ausländischen Seite ohne Schweizer Bewilligung. Die Auszahlung läuft dort nach den Hausregeln des Anbieters; der Schweizer Rahmen gilt nicht.

Geschwindigkeit der Auszahlung. Bei Swisslos werden Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung automatisch dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne über CHF 1’000 bei bekannter Zahlungsverbindung innert drei Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto überwiesen. Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Bei Loterie Romande werden Gewinne bis CHF 1’000 netto direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen. Wer schnell an sein Geld will, ist mit der Schweizer Seite gut bedient, sofern das Konto auf den eigenen Namen lautet; wer über Skrill auszahlt, addiert die anfallenden Gebühren und die E-Wallet-typische Bearbeitungszeit.

Eine letzte Regel, die nirgendwo steht und überall gilt. Gewinne und Salden werden nur auf ein Zahlungskonto im Namen des Kontoinhabers ausbezahlt, anonyme Auszahlungen oder Krypto-Auszahlungen existieren in der Schweizer bewilligten Welt nicht. Kredit an Spielende ist verboten. Wer mit einem Konto auf fremden Namen einzahlt, kann nicht auszahlen. Wer mit Karte X zahlt und Karte Y zur Auszahlung verlangt, kann nicht auszahlen. Das ist keine Schikane, sondern Geldwäschereigesetz, und es gilt sowohl bei Swisslos als auch bei Loterie Romande und bei jeder ausländischen Seite, die in der Schweiz Spiele wird.

Ranking und Vergleich: was die Marge in jeder Quote macht, bevor ein Bonus ins Spiel kommt

Die zwei Schweizer Veranstalterinnen sind nachfolgend nebeneinander gestellt; beide haben eine Schweizer Bewilligung, beide stehen unter Aufsicht der Gespa. Ausländische Anbieter sind nicht Teil der Tabelle, weil sie in der Schweiz keine Bewilligung haben; sie sind im Abschnitt zur Rechtlichkeit als das benannt aufgeführt, was sie sind.

Anbieter Schweizer Bewilligung Veranstalter und Bewilligungsgrundlage
Swisslos Sporttip ja SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft (Sitz Basel); Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung unter BGS, Aufsicht Gespa
Loterie Romande Jouez Sport ja Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande); Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung unter BGS, Aufsicht Gespa

Die Tabelle zeigt die zwei Veranstalterinnen, die das Geldspielgesetz in der Schweiz zulässt, mit der gleichen Bewilligungsgrundlage, aber unterschiedlichem Verbreitungsgebiet. Wer in Zürich wohnt, kann nur bei Swisslos ein Online-Konto eröffnen; wer in Genf wohnt, nur bei Loterie Romande. Wer in einem anderen Kanton wohnt, fällt in das Swisslos-Gebiet, sofern es sich um einen Deutschschweizer Kanton, das Tessin oder Liechtenstein handelt.

Was die Marge in jeder Quote macht, ist das, was Werbung und Bonus nicht ansprechen. Der Quotenschlüssel ist die Auszahlungsquote eines Marktes, der Anteil aller Einsätze, den der Markt über alle Ausgänge zurückzahlt; die Marge ist 100 minus Auszahlungsquote. Eine Quote von 2.10 auf Heimsieg, 3.40 auf Unentschieden und 3.60 auf Auswärtssieg ergibt eine Auszahlungsquote von rund 94 % und eine Marge von rund 6 %. Wer CHF 100 verteilt auf alle drei Ausgänge setzt, bekommt bei einem Ausgang rund CHF 94 zurück; die übrigen CHF 6 sind die Buchmachermarge. Die Marge sitzt in jeder einzelnen Quote und ist nicht verhandelbar. Sie ist auch nicht durch einen Willkommensbonus ausgeglichen, denn der Bonus wird auf den Bruttoeinsatz gewährt, nicht auf die Marge.

Für den Vergleich heisst das: Die Seite mit der tieferen durchschnittlichen Marge gibt auf lange Sicht mehr an die Spielenden zurück. Bei den Schweizer Veranstalterinnen sind die Margen enger als bei vielen ausländischen Anbietern, weil der bewilligte Markt kleiner ist und die Volumen tiefer; aber das gilt nur im Durchschnitt über viele Wetten, nicht für eine einzelne Wette. Wer auf eine Einzelwette mit Quote 1.20 setzt, hat selbst bei der engsten Marge eine niedrige Auszahlungsquote, weil 1.20 nahe am sicheren Ausgang liegt und die Marge sich auf einen engen Raum konzentriert.

Grundlagen der E-Wallet Skrill: was die Brieftasche kann und was sie kostet

Skrill ist eine digitale Brieftasche mit Sitz in London, gegründet 2001 als Moneybookers, seit 2010 unter dem heutigen Namen. Die E-Wallet funktioniert nach dem Prinzip: Geld vom Bankkonto oder von der Karte auf das Skrill-Konto, vom Skrill-Konto auf das Wettkonto, vom Wettkonto zurück auf das Skrill-Konto, vom Skrill-Konto auf das Bankkonto. Jeder dieser Schritte hat eine Gebühr; wer die E-Wallet nutzt, sollte wissen, wo welche Kosten anfallen.

Ein Eishockeypuck liegt auf der Eisfläche neben dem Blatt eines Schlägers, die Bande dahinter ist im Dunkeln nur schwach zu erkennen.
Bei Skrill-Währungsumrechnungen fällt eine Gebühr von 4,49 % an.

Die Einzahlung aufs Skrill-Konto ist bei Banküberweisung und bei den meisten Karten kostenlos oder günstig, je nach Karte und Land. Die Auszahlung aufs Bankkonto kostet 2.80 %, mindestens CHF 3.50, wie oben erwähnt. Die Währungsumrechnung kostet 4.49 %, ein Posten, der alle trifft, die nicht in der Währung ihres Skrill-Kontos auszahlen. Wer sein Skrill-Konto in Euro führt und in Franken einzahlt oder auszahlt, bezahlt die Wechselkursgebühr; wer es in Franken führt und in Franken ein- und auszahlt, spart sie. Die Servicegebühr entfällt, wenn alle sechs Monate ein Login oder eine Transaktion stattfindet; wer das Konto vergisst, zahlt CHF 5.00 pro Monat, bis das Guthaben aufgebraucht ist.

Skrill ist nach Schweizer Regeln kein anonymes Zahlungsmittel. Wer ein Skrill-Konto eröffnet, hat sich identifiziert; wer eine Auszahlung vom Wettkonto auf das Skrill-Konto verlangt, hat ein Konto auf den eigenen Namen angegeben. Eine Auszahlung vom Skrill-Konto aufs Bankkonto läuft ebenfalls auf den Namen des Kontoinhabers. Das passt zu der Schweizer Regel, dass Gewinne nur auf das Zahlungskonto im Namen des Kontoinhabers fliessen dürfen, und es ist der Grund, warum Skrill bei Schweizer Wettseiten funktioniert, sofern die Seite es annimmt.

Rechtliche Lage in der Schweiz: warum Skrill bei einer Schweizer Wettseite selten ist und bei einer ausländischen riskant

Die Schweiz hat im Geldspielgesetz den Markt der Grossspiele, zu denen Sportwetten gehören, zwei interkantonalen Veranstalterinnen vorbehalten. Swisslos und Loterie Romande haben die Bewilligung, Sportwetten zu veranstalten; jede in ihrem Verbreitungsgebiet. Eine ausländische Bewilligung, gleich ob aus Malta, Curaçao, Deutschland oder einem anderen Land, hat in der Schweiz keine Geltung; eine ausländische Seite, die hier ohne Schweizer Bewilligung Sportwetten anbietet, macht sich strafbar. Die Gespa veröffentlicht eine Sperrliste solcher ausländischer Domains; Schweizer Telekomanbieter sperren sie via DNS. Wer hier wettet, riskiert, dass seine Seite morgen nicht mehr erreichbar ist, und die Gespa nennt das Vorgehen Domain-Hopping.

Was das für Skrill heisst. Bei Swisslos und Loterie Romande ist die Zahlung mit Skrill nicht der Standardweg, sondern eine Option, die in den öffentlich einsehbaren Bedingungen nicht als eigene Zahlungsoption aufgeführt ist. Bei ausländischen Seiten ist Skrill eine häufig angebotene Option, weil Skrill international und unabhängig von der Landeswährung arbeitet; aber genau diese ausländischen Seiten haben in der Schweiz keine Bewilligung. Wer mit Skrill zu einer ausländischen Seite einzahlt, hat also zwei Probleme: keine Schweizer Bewilligung und keinen Schweizer Schutz im Streitfall. Gewinne aus solchen Seiten sind nach kantonalem Steuerrecht anders zu behandeln als Gewinne aus bewilligten Schweizer Seiten; im Kanton Thurgau zum Beispiel werden Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig vom Betrag als steuerbares Einkommen behandelt.

Für die meisten Leserinnen und Leser ist die Frage eher praktisch als rechtlich: Kann ich bei Swisslos mit Skrill einzahlen? Die öffentlichen Bedingungen listen PostFinance Pay und andere Wege, aber Skrill nicht als eigenen Weg. Wer mit Skrill einzahlen will, hat drei Wege: erstens auf ein Schweizer Bank- oder Postkonto auszahlen und von dort auf das Swisslos-Wallet, was den Sinn der E-Wallet aufhebt; zweitens bei Loterie Romande mit Prepaid-Tickets «Pre-pay» zu CHF 20 bis CHF 200, was ohnehin nicht über die E-Wallet läuft; drittens bei einer ausländischen Seite mit Skrill einzahlen, was die Schweizer Regeln nicht vorsehen. Wer den dritten Weg geht, hat keine Schweizer Bewilligung im Rücken, keine Spielsperre aus dem Schweizer Register, keine Schweizer Aufsicht und keine Schweizer Auszahlungsgarantie. Das ist nicht die Schikane der Gespa, sondern die Konsequenz der eigenen Entscheidung.

Swisslos Sporttip: was die Deutschschweizer Veranstalterin mit Skrill zu tun hat

Swisslos ist die interkantonale Landeslotterie mit Sitz in Basel; sie veranstaltet Sportwetten unter dem Namen Sporttip. Die Bewilligung ist eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung unter dem Geldspielgesetz, Aufsicht führt die Gespa. Sporttip wird in den Kantonen AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Tessin und in Liechtenstein durchgeführt; das ist das Swisslos-Vertragsgebiet. Ein Online-Konto ist nur für Bewohnerinnen und Bewohner dieses Gebiets möglich, ab 18 Jahren, ohne Spielsperre, einmal pro Person.

Wer bei Sporttip einzahlt, lädt das Swisslos-Wallet auf; das geht per Online-Zahlungsmöglichkeit, Einzahlungsschein oder PostFinance Pay, nicht direkt von Skrill. Das Wallet hat einen Höchststand von CHF 9’999; in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich. Wettscheine sind Mindesteinsatz CHF 1 pro Einzel- und Kombinationswette, Höchsteinsatz CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombinationswette und CHF 10’000 pro Systemwette. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern; eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.

Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung werden automatisch dem Wallet gutgeschrieben; Gewinne über CHF 1’000 bei bekannter Zahlungsverbindung innert drei Arbeitstagen auf das Bank- oder Postkonto überwiesen. Innerhalb von 365 Tagen sind zwei Auszahlungen gratis; ab der dritten kann eine Kommission von 3 % anfallen. Die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Wer nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung seinen Gewinn geltend macht, verliert ihn zugunsten des Swisslos-Zwecks; bei verweigerter Auszahlung ist eine Einsprache innert zehn Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben.

Sporttip bietet Cash-Out für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden; Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten. Wer auf Cash-Out spekuliert, baut auf eine Funktion, die der Anbieter nicht garantiert.

Zur E-Wallet Skrill selbst: Swisslos hat keine eigene Skrill-Integration in den öffentlich einsehbaren Bedingungen; wer Skrill nutzen will, zahlt auf das Bankkonto und von dort auf das Swisslos-Wallet. Für Skrill-Nutzerinnen und -Nutzer heisst das, dass sie die E-Wallet als Zwischenstation zum Schweizer Bankkonto nutzen, nicht als direkten Zahlungsweg zur Wettseite.

Verdikt für Skrill-Nutzerinnen und -Nutzer. Swisslos Sporttip ist die richtige Schweizer Adresse für Sportwetten in der Deutschschweiz und im Tessin, mit voller Gespa-Aufsicht, mit Verlustlimiten, mit Spielsperre im Schweizer Register und mit Auszahlung innert fünf bis zehn Arbeitstagen auf das eigene Schweizer Konto. Für Skrill als direkter Zahlungsweg ist die Seite nicht gebaut; wer die E-Wallet nutzen will, kommt über das eigene Bankkonto ins Swisslos-Wallet. Wer auf Skrill als Direktweg besteht, hat hier die falsche Seite und sollte nicht bei einer ausländischen Seite spielen, nur um den Direktweg zu haben.

Loterie Romande Jouez Sport: was die Westschweizer Veranstalterin mit Skrill zu tun hat

Loterie Romande ist die Lotteriegesellschaft der Westschweiz mit Sitz in Lausanne; sie veranstaltet Sportwetten unter dem Namen Jouez Sport. Die Bewilligung ist ebenfalls eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung unter dem Geldspielgesetz, Aufsicht führt die Gespa. Jouez Sport wird in den sechs Westschweizer Kantonen Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura durchgeführt. Ein Online-Konto ist nur für Bewohnerinnen und Bewohner dieser Kantone möglich, mit Volljährigkeit, Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in einem dieser Kantone, mit Ausweiskopie (Vorder- und Rückseite), in besonderen Fällen mit zusätzlichem Wohnsitznachweis, der nicht älter als vier Monate ist. Pro Person ist nur ein Konto erlaubt.

Wer bei Jouez Sport einzahlt, kann Prepaid-Tickets «Pre-pay» zu CHF 20, CHF 50, CHF 100 und CHF 200 nutzen; sie sind ein Jahr gültig und müssen in einem Betrag dem Wallet gutgeschrieben werden. Die Einzahlung auf das Spielerkonto ist auf höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage beschränkt, das Wallet-Guthaben auf höchstens CHF 10’000. Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen. Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar. Wer einen Wettschein mit Gewinn oder Einsatz-Rückerstattung bis CHF 200 in einer Jouez-Sport-Verkaufsstelle einlöst, bekommt dort das Geld; bei genügend Bargeld darf die Verkaufsstelle bis höchstens CHF 2’000 auszahlen.

Zur E-Wallet Skrill selbst: Auch Loterie Romande listet in den öffentlich einsehbaren Bedingungen keine direkte Skrill-Integration als Zahlungsoption; die Wege sind Prepaid-Tickets, die üblichen Online-Zahlungsmittel und die Verkaufsstellen. Wer Skrill nutzen will, lädt das Skrill-Konto vom Bankkonto und zahlt vom Skrill-Konto auf das Jouez-Sport-Wallet, sofern die Seite Skrill als Zahlungsmittel akzeptiert; die Bedingungen sagen dazu nichts Eindeutigkeitsrelevantes. Wer auf Nummer sicher gehen will, nutzt die Prepaid-Tickets.

Verdikt für Skrill-Nutzerinnen und -Nutzer. Loterie Romande Jouez Sport ist die einzige bewilligte Adresse für Sportwetten in der Westschweiz, mit Gespa-Aufsicht, mit Verlustlimiten und mit Auszahlung auf das eigene Konto in den Westschweizer Kantonen. Für Skrill als direkten Zahlungsweg gilt das gleiche wie bei Swisslos: Die Seite ist nicht als Skrill-Empfängerin gebaut, und die Prepaid-Tickets sind die saubere Lösung. Wer eine Schweizer Bewilligung will, kommt an Loterie Romande nicht vorbei, sofern der Wohnsitz in den sechs Westschweizer Kantonen liegt; wer eine E-Wallet als Direktzahlung will, kommt an einer Schweizer Bewilligung nicht vorbei, denn keine der beiden hat Skrill als eigenen Weg vorgesehen.

Häufige Fragen zu Skrill beim Sportwetten in der Schweiz

Bieten Swisslos oder Loterie Romande Skrill als Zahlungsweg an, oder ist die E-Wallet auf ausländische Wettseiten beschränkt?

Weder Swisslos noch Loterie Romande listet Skrill in den öffentlich einsehbaren Bedingungen als eigenen Zahlungsweg. Swisslos bietet PostFinance Pay und Einzahlungsschein; Loterie Romande bietet Prepaid-Tickets «Pre-pay» und die üblichen Online-Zahlungsmittel. Skrill taucht in den Reglementen beider Häuser nicht auf, und wer mit Skrill zu einer Schweizer Seite einzahlen will, geht den Umweg über das eigene Bankkonto. Ausländische Wettseiten, die in der Schweiz ohne Bewilligung agieren, bieten Skrill dagegen oft an, weil Skrill international arbeitet; aber diese Seiten haben hier keine Geltung und kein Schutz.

Welche Gebühren entstehen bei einer E-Wallet für Auszahlung und Währungsumrechnung?

Für die Auszahlung auf ein Bankkonto berechnet Skrill 2.80 % des Betrags, mindestens CHF 3.50. Bei einer Auszahlung von CHF 100 sind das CHF 2.80, bei CHF 50 die Mindestgebühr von CHF 3.50. Bei Währungsumrechnungen fallen zusätzlich 4.49 % an, was alle trifft, die nicht in der Währung ihres Skrill-Kontos auszahlen. Wer das Konto nicht alle sechs Monate nutzt, zahlt eine Servicegebühr von monatlich CHF 5.00, bis das Guthaben aufgebraucht ist.

Wie hängt die Identitätsprüfung mit der Auszahlung von Gewinnen zusammen?

Gewinne und Salden werden in der Schweiz nur auf ein Zahlungskonto im Namen des Kontoinhabers ausbezahlt; anonymer Empfänger oder Krypto-Auszahlung gibt es nicht. Wer bei Swisslos oder Loterie Romande einzahlt, hat sich vor der ersten Teilnahme identifiziert, mit Ausweis und Adresse. Wer über Skrill einzahlt, hat sich beim Skrill-Anbieter identifiziert, und die Auszahlung läuft auf das eigene Skrill-Konto, von dort auf das eigene Bankkonto. Stimmt der Name nicht, stockt die Auszahlung; das ist kein Zufall, sondern Geldwäschereigesetz.

Wie hoch ist der Steuerfreibetrag für Gewinne, und was gilt je nach Kanton?

Gewinne aus Schweizer bewilligten Grossspielen sind einkommensteuerfrei bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn; die bundesrechtliche Schwelle liegt seit 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000, im Jahr 2025 waren es CHF 1’070’400. Oberhalb der Schwelle zieht die Veranstalterin 35 % Verrechnungssteuer ab, die über die Steuererklärung zurückgefordert wird. Die kantonale Schwelle unterscheidet sich von der bundesrechtlichen, weshalb die Aussage «je nach Kanton» gilt und keine pauschale Kantonszahl veröffentlicht wird. Gewinne aus ausländischen Anbietern unterliegen keiner Verrechnungssteuer, aber die kantonale Praxis behandelt sie unterschiedlich; im Kanton Thurgau etwa sind Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig vom Betrag steuerbares Einkommen. Wer unsicher ist, fragt die kantonale Steuerverwaltung.

Welche Wirkung hat die Quote auf die Auszahlung, und wie lässt sich die Marge erkennen?

Die Quote bestimmt die Auszahlung einer gewonnenen Wette; eine Quote von 2.10 bedeutet, dass ein CHF-100-Einsatz CHF 210 zurückzahlt, davon CHF 110 Reingewinn. Die Marge steckt in jeder einzelnen Quote und ist die Differenz zwischen 100 % und der Auszahlungsquote des Marktes. Bei Quoten von 2.10, 3.40 und 3.60 auf Heimsieg, Unentschieden und Auswärtssieg liegt die Auszahlungsquote bei rund 94 % und die Marge bei rund 6 %. Wer die Marge schätzen will, rechnet für alle Ausgänge die Kehrwerte der Quoten aus, addiert sie, bildet den Kehrwert und zieht das Ergebnis von 1 ab.

Wie lange gilt eine Spielsperre, und wann kann eine freiwillige Sperre aufgehoben werden?

Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos und Online-Casinos sowie in Liechtenstein; sie wird frühestens nach drei Monaten aufgehoben, mit Einbezug einer Fachstelle. Wer aus einer Sperre auszahlen will, hat keinen Anspruch auf Einsatz oder Gewinn. Eine Senkung der Verlustlimite greift sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden.

Inhalt erstellt vom Team «asiahandicapch»