Freiwette Sportwetten 2026: Was Gratisspielguthaben in der Schweiz taugt

Updated Oktober 2026
Licensed
usAvailable in US
Fast payouts
18+ Only

Ladevorgang...

Wer in der Schweiz eine Freiwette sucht, stösst sehr schnell an eine Besonderheit des Marktes: Nur zwei Veranstalter dürfen hier überhaupt Sportwetten anbieten, und beide bewegen sich bei Gratisspielguthaben in einem rechtlich eng abgesteckten Rahmen. Eine Freiwette im Sportwetten-Kontext ist mehr als nur ein Bonus, denn Gewinne unterliegen spezifischen Regeln der Aufsichtsbehörde Gespa, und auch die Rechnung für Spielende erfordert einen genauen Blick auf die Bedingungen – Angebote werden dabei neutral bewertet, nicht beworben.

Eine Eisfläche unter Flutlicht in der Winterdämmerung, aus grosser Distanz von einem verschneiten Hang aus gesehen.
Bei der Aktion der Loterie Romande erhielt CHF 10 Spielguthaben, wer innert 7 Tagen den verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab.

Datenstand: Oktober 18, 2026. Geprüft gegen die Bewilligungsregister der Gespa und die Spielregeln der beiden Schweizer Veranstalter.

Freiwette und Bonus: Worum es bei Gratisspielguthaben geht

Was eine Freiwette bei Sportwetten bedeutet

Eine Freiwette ist im Sportwetten-Markt ein Wettschein, dessen Einsatz der Veranstalter stellt und nicht das eigene Geld der spielenden Person. Was am Ende ausgezahlt wird, ist allein der Nettogewinn – der «» zurück in den Einsatz wird davon nicht, das heisst, die Wetteinsatz wird nicht ausbezahlt. Wer auf eine Quote von 2.50 mit einer CHF 10-Freiwette setzt und gewinnt, erhält CHF 15 als Gewinn gutgeschrieben, nicht CHF 25. Der Unterschied zur klassischen Wette mit eigenem Geld ist genau diese eine Zeile in der Abrechnung: Bei einer Wette aus eigener Tasche fliesst der Einsatz mit dem Gewinn zusammen zurück, bei einer Freiwette bleibt er beim Veranstalter.

Ein Tennisplatz im Morgengrauen mit gespanntem Netz und feinem Dunst über der roten Asche.
Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1 und der Höchsteinsatz CHF 1'000, für eine Systemwette CHF 10'000.

In der Schweiz hat der Gesetzgeber dafür einen eigenen Begriff geprägt: Gratisspielguthaben. Das Geldspielgesetz (BGS) spricht von «Gratisguthaben» und verlangt, dass jeder solche Einsatz vorgängig durch die Gespa bewilligt wird. Die «Freiwette» ist die marktübliche Bezeichnung, «Gratisspielguthaben» die juristische – inhaltlich meinen beide dasselbe.

Wie sich die Freiwette zur Wette mit eigenem Geld verhält

Auf den ersten Blick wirkt das Gratisspielguthaben wie ein Geschenk: Man wettet, ohne eigenes Geld zu riskieren. Das stimmt nur auf den ersten Blick. Denn eine Freiwette hat drei Eigenheiten, die sie von einer normalen Wette unterscheiden:

Ein Füllfederhalter und eine Lesebrille liegen auf einem dunklen Eichentisch neben einer Schale mit Äpfeln.
Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen; Personen unter 18 Jahren sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

Wer eine Freiwette erhält, spielt also um einen Gewinn, nicht um den CHF-Schein selbst – das unterscheidet sie strukturell von einem Cash-Bonus, bei dem ein eingezahlter Betrag aufgestockt und gemeinsam mit dem Einsatz freigespielt werden muss.

Wie der Gewinn einer Freiwette rechnerisch entsteht

Der Gewinn berechnet sich nach derselben Formel wie bei jeder Wette: Einsatz × (Quote − 1). Bei einer Freiwette über CHF 10 auf Quote 1.90 ergibt sich ein Gewinn von CHF 10 × (1.90 − 1) = CHF 9. Anders als bei der Eigenwette kommt der Einsatz nicht zurück, das Guthaben selbst schrumpft also nicht. Der Betrag, der dem Spielkonto gutgeschrieben wird, ist exakt der Nettogewinn.

Für ein Zwei-Wege-Markt mit beiden Seiten bei Quote 1.90 sieht die Rechnung so aus: Die Auszahlungsquote (der Anteil des Einsatzes, den der Markt im Mittel zurückgibt) liegt bei 1 / (1/1.90 + 1/1.90) = 1 / 1.0526 ≈ 95.00 %. Die Marge des Marktes, also der Anteil, der beim Veranstalter bleibt, liegt bei 1 − 95.00 % = 5.00 %. Eine Freiwette über CHF 10 ist auf einem solchen Markt durchschnittlich CHF 10 × (1.90 − 1) / 1.90 × 95.00 % ≈ CHF 4.50 wert – nicht als garantierter Gewinn, sondern als statistischer Erwartungswert. Der exakte Wert schwankt mit der tatsächlichen Quote; auf einem Markt mit höherer Marge sinkt er, auf einem mit knapperen Quoten steigt er.

Der Punkt, den viele übersehen: Ohne die Wette zu platzieren, ist die Freiwette CHF 0 wert, weil sie nicht auszahlbar ist. Sie wird erst dann zu Geld, wenn sie zu den Bedingungen des Veranstalters eingesetzt und gewonnen wird. Die Rechnung oben zeigt nur, was die Freiwette im statistischen Mittel über sehr viele Einsätze wert ist – für eine einzelne Wette ist der Ausgang offen wie bei jeder Wette.

Neukundenangebote und Bestandskunden-Promotionen: Was Gratisspielguthaben in der Schweiz kostet

Welche Aktionen Sporttip und Jouez Sport konkret anbieten

Die beiden Schweizer Veranstalter sind bei Gratisspielguthaben zurückhaltend – das ist kein Zufall, sondern Folge der Bewilligungspflicht durch die Gespa. Im Jahr 2025 hat die Aufsicht 24 Einwilligungen für solche Aktionen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Damit liegt die Anzahl klar unter dem, was ausländische Wettanbieter mit ihren Neukundenbonussen an Spielerinnen und Spieler ausgeben.

Was an greifbaren Aktionen in den Spielregeln auftaucht, sind vor allem Quotenkombino-Boosts und Quotenboosts. Beim Sporttip-Kombiboost steigt der Bonus auf den Nettogewinn von 5 % bei vier Voraussagen mit Mindestquote 1.50 auf 100 % bei fünfzehn Voraussagen – ein Bonus auf den Gewinn, nicht auf den Einsatz. Bei Quoten- und Profitboosts erhöht sich der mögliche Nettogewinn eines vordefinierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz; pro Wettenden ist der Boost nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert. Wird die Wette per Cash-Out vorzeitig beendet, verfällt der Boost.

Ein konkretes Beispiel aus der Westschweiz: Die Loterie Romande hat vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen den Code «JouezSport – Patinoires et Stades» an National-League-Stadien verbreitet. Wer den Code innert 7 Tagen nach Erhalt im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben – insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar. Das ist eine niedrige Summe und eine kurze Frist, gemessen an dem, was internationale Anbieter an Neukundenbonussen ausloben. Es zeigt aber, wie eine typische Schweizer Aktion strukturiert ist – klein gehalten, an eine konkrete Aktion gebunden, ohne Cash-Wert.

Warum Gratisspielguthaben in der Schweiz selten und klein ausfallen

Die Bewilligungspraxis der Gespa ist der Hauptgrund. Art. 75 Abs. 2 BGS verlangt eine vorgängige Zustimmung für Gratisspielguthaben; ohne diese Zustimmung darf kein Veranstalter ein solches Guthaben ausgeben. Die Aufsichtsbehörde prüft dabei, ob die Aktion den Gesetzeszweck – den Schutz der Spielerinnen und Spieler und die Vermeidung von Sucht – nicht unterläuft. Hohe Bonussummen, die gezielt neue Spielende anlocken, stehen im Widerspruch zu dieser Linie; kleine, anlassbezogene Aktionen werden eher bewilligt.

Dazu kommt die Pflicht, dass die Werbung für Glücksspiele nicht «aufdringlich oder irreführend» sein darf und sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten darf. Werbung für nicht bewilligte Glücksspiele ist in der Schweiz sogar strafbar – bis zu CHF 500’000 Busse nach Art. 131 BGS. Beide Veranstalter agieren deshalb in einem engen Korridor, in dem grosse Boni juristisch wie kommunikativ schwer unterzubringen sind.

Der zweite Grund liegt im Vertrieb: Swisslos betreibt das Sporttip-Angebot im Wesentlichen über eigene Verkaufsstellen, die Loterie Romande über ihre 2’350 Westschweizer Verkaufsstellen. Grosszügige Online-Boni sind weniger nötig, wenn die Kundinnen und Kunden ohnehin über das physische Netz in Kontakt kommen – ein anderes Geschäftsmodell als das internationaler Bühne, die um jeden Online-Spielenden kämpft.

Welche Bedingungen bei einer Freiwette immer zu prüfen sind

Egal, ob es um eine kleine Schweizer Aktion oder um ein ausländisches Angebot geht – drei Bedingungen stehen bei jeder Freiwette im Mittelpunkt:

Wer diese drei Punkte vor Annahme einer Freiwette prüft, weiss anschliessend genau, was die Wette kostet und was sie im besten Fall einbringt. Wer sie ignoriert, erlebt im Kleingedruckten eine Überraschung.

Warum Gratisspielguthaben kein «geschenktes Geld» ist

Die Rechnung von oben hat gezeigt, was eine Freiwette im Mittel wert ist – auf einem Zwei-Wege-Markt mit beiden Seiten bei 1.90 rund 45 % des Nennwerts. Der Wert ist real, aber nicht garantiert. Es ist ein statistischer Erwartungswert, kein Auszahlungsversprechen.

Hinzu kommt: Eine Freiwette lenkt das Verhalten. Wer ein Gratisspielguthaben auf dem Konto hat, platziert eher eine Wette, als es ohne das Guthaben zu tun. Wer den Mehrwert einer Freiwette seriös einschätzen will, muss deshalb auch den Wert der Wette mitzählen, die er ohne das Guthaben nicht platziert hätte – inklusive des Risikos, das mit jeder Wette verbunden ist. Eine Freiwette ist im Markt eine Marketing-Massnahme, und die Rechnung, die sie wertvoller erscheinen lässt, als sie ist, gehört zum Marketing dazu.

Top 10: Anbieter im Vergleich für Schweizer Spielende

Welche Anbieter überhaupt zur Verfügung stehen

Wer in der Schweiz Sportwetten platzieren will, hat eine Besonderheit zu beachten: Nur Swisslos (mit dem Produkt Sporttip) und Loterie Romande (mit dem Produkt Jouez Sport) verfügen über eine Schweizer Bewilligung für Sportwetten. Beide sind Veranstalterinnen von Grossspielen im Sinne des Geldspielgesetzes (BGS) und brauchen sowohl eine Veranstalterbewilligung als auch eine Spielbewilligung – die Aufsicht führt die Gespa. Ausländische Marken wie IviBet, Pribet oder 1xBet besitzen keine Schweizer Bewilligung; ihre Lizenz aus einem anderen Rechtsraum hat hier keine Auswirkung. Schweizer Spielende begegnen ihnen trotzdem, weshalb sie im Vergleich auftauchen, aber immer mit dem Vermerk «ohne Schweizer Bewilligung».

Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die Bewilligungslage der verschiedenen Anbieter auf dem Schweizer Markt. Sie unterscheidet zwischen den zwei in der Schweiz bewilligten Veranstaltern und den Anbietern ohne Schweizer Bewilligung.

Anbieter Schweizer Bewilligung Lizenzgrundlage / Veranstalter
Swisslos Sporttip Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung (BGS) SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel; Aufsicht Gespa
Loterie Romande Jouez Sport Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung (BGS) Société de la Loterie de la Suisse Romande; Aufsicht Gespa
IviBet ohne Schweizer Bewilligung Lizenz laut Eigenangabe: nicht überprüfbar
Pribet ohne Schweizer Bewilligung Lizenz laut Eigenangabe: nicht überprüfbar
HighFlyBet ohne Schweizer Bewilligung Lizenz laut Eigenangabe: nicht überprüfbar
BetFury ohne Schweizer Bewilligung Lizenz laut Eigenangabe: nicht überprüfbar
BC.Game ohne Schweizer Bewilligung Lizenz laut Eigenangabe: nicht überprüfbar
1xBet ohne Schweizer Bewilligung Lizenz laut Eigenangabe: nicht überprüfbar
BetOnRed ohne Schweizer Bewilligung Lizenz laut Eigenangabe: nicht überprüfbar
BDMBet ohne Schweizer Bewilligung Lizenz laut Eigenangabe: nicht überprüfbar

Wie sich die beiden Schweizer Veranstalter voneinander abheben

Sporttip und Jouez Sport haben unterschiedliche Vertriebsgebiete: Sporttip deckt die Deutschschweizer Kantone sowie das Tessin und Liechtenstein ab, Jouez Sport die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Ein Online-Konto lässt sich nur eröffnen, wenn der Wohnsitz im jeweiligen Vertragsgebiet liegt – eine Person mit Wohnsitz Genf kann sich also nicht bei Sporttip registrieren und umgekehrt.

Bei den Limits bewegen sich beide im ähnlichen Rahmen. Bei Sporttip liegt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten bei CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette bei CHF 1’000 und für eine Systemwette bei CHF 10’000. Bei der Loterie Romande ist die Einzahlung auf das Spielerkonto auf höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage beschränkt; das Wallet-Guthaben darf ebenfalls CHF 10’000 nicht übersteigen. Bei Gewinnen bis CHF 1’000 netto wird der Betrag direkt dem Wallet gutgeschrieben, darüber erfolgt die Auszahlung auf die hinterlegte IBAN.

Bei den Gratisspielguthaben zeigt sich der Unterschied weniger im Modell als in den konkreten Aktionen: Sporttip setzt auf Kombiboosts und Quotenboosts, Jouez Sport eher auf kurzfristige Aktionscodes mit kleinen Beträgen und kurzen Fristen. Beide Aktionen brauchen die Gespa-Bewilligung, beide fallen im Volumen gegenüber dem aus, was internationale Anbieter an Boni ausloben.

Was die ausländischen Marken vom Schweizer Markt unterscheidet

Die ausländischen Marken in der Liste – IviBet, Pribet, HighFlyBet, BetFury, BC.Game, 1xBet, BetOnRed, BDMBet – sind in der Schweiz nicht zugelassen. Eine Lizenz aus einem anderen Rechtsraum hat in der Schweiz keine Auswirkung, weil das BGS einen Schweizer Veranstalter verlangt; Art. 4 BGS hält fest, dass eine Schweizer Bewilligung «nur in der Schweiz» gilt und eine ausländische Lizenz hier nicht ersetzt. Wer bei einem solchen Anbieter spielt, hat keinen Zugang zum Schweizer Ausschlussregister, keinen Schweizer Rekursweg und keine Aufsicht durch die Gespa. Die Veranstalterinnen sind zudem nicht an die Schweizer Spielsuchtbekämpfung, an die Schweizer Werberegeln oder an die Schweizer Steuerpraxis gebunden.

Die Gespa führt eine Sperrliste (Art. 86-93 BGS); erste Liste am 3. September 2019, Ende 2025 waren 671 Domains aufgeführt. Schweizer Telekomanbieter sperren diese Domains per DNS. Wer auf eine solche Seite geht: eine offene Auszahlung verlangt wird, dann bleibt nur die Kreditkarte. Die Sperre ist technisch wirksam, aber nicht wasserdicht – die Gespa selbst spricht von «Domain-Hopping», also dem Wechsel der Internetadresse innert Stunden. Genannt werden unter anderen Interwetten, Bet-Bet-Bet und bet365.

Aus Spielersicht bedeutet das: Wer bei einem ausländischen Anbieter spielt, akzeptiert eine Reihe von Risiken, die bei einem Schweizer Anbieter strukturell ausgeschlossen sind. Einsatz und Gewinn können in Strafverfahren gegen den Anbieter eingezogen werden; die Gewinne fallen in der Regel unter die kantonale Einkommensteuer (Thurgau besteuert Gewinne aus ausländischen Grossspielen ohne Freibetrag als Einkommen); die Gespa kann nicht eingreifen, wenn der Anbieter nicht auszahlt. Es ist eine Wahl, die jeder für sich selbst trifft – aber sie sollte mit offenen Augen getroffen werden.

Welcher Anbieter zu welchem Spielenden passt

Die Wahl des Anbieters hängt stärker vom Wohnsitz ab als vom Geschmack: Wer in der Deutschschweiz oder im Tessin wohnt, kommt nur an Sporttip; einwohner nur, wer in der Westschweiz wohnt, kommt nur an Jouez Sport. Beide unterscheiden sich kaum in den Kernpunkten – Mindesteinsatz, Höchsteinsatz, Auszahlungsgrenzen, Spielerschutz – und sind deshalb in der Praxis austauschbar, sobald die Wohnsitzfrage geklärt ist.

Wer einen Anbieter mit internationalem Bonus sucht, muss wissen, dass er den Schweizer Markt verlässt. IviBet, Pribet, 1xBet und Co. locken mit grossen Willkommenspaketen, sind aber in der Schweiz nicht zugelassen. Es gibt keinen Schweizer Spielerschutz, keinen Schweizer Rekursweg, keine Gespa-Aufsicht. Wer trotzdem spielt, sollte sich bewusst sein, dass jede Wette bei einem ausländischen Anbieter eine andere Risikolage hat als eine Wette bei einem Schweizer Veranstalter – der eine ist breit reguliert, der andere ist es nicht.

Eine Empfehlung, wer zu wem gehört, lässt sich aus den Zahlen nicht ableiten – zu unterschiedlich sind die rechtlichen Rahmenbedingungen. Wer die Schweiz verlassen und trotzdem spielen will, muss wissen, dass die Marge, die Bonusstruktur und die Sicherheit eine andere ist als bei einem Schweizer Anbieter. Welche Priorität das im Einzelfall hat, entscheidet jede spielende Person für sich.

Rechtliche Lage: Was die Schweiz bei Gratisspielguthaben erlaubt und was nicht

Wie das Geldspielgesetz Sportwetten reguliert

Das Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51) ist seit dem 1. Januar 2019 in Kraft und regelt alle Glücksspiele in der Schweiz – von Lotterien über Sportwetten bis zu Spielbanken. Sportwetten sind nach Art. 3 lit. c und e BGS ein Grossspiel und brauchen eine separate Bewilligung, die von der Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht, Bern) erteilt wird. Die ESBK (Eidgenössische Spielbankenkommission) beaufsichtigt Casinos, nicht Sportwetten – ein Unterschied, der in der öffentlichen Diskussion oft verschwimmt.

Eine Bewilligung besteht aus zwei Teilen: der Veranstalterbewilligung (die den Veranstalter als solchen zulässt) und der Spielbewilligung (die das einzelne Spiel zulässt). Das BGS legt in Art. 21-25 die Voraussetzungen fest; in der Praxis heisst das: Nur zwei Veranstalter sind überhaupt zugelassen, und jedes ihrer Spiele braucht eine eigene Bewilligung. Die Kantone haben bei der interkantonalen Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020, in Kraft 1. Januar 2021) die Zahl der Veranstalter explizit auf zwei begrenzt: Swisslos und Loterie Romande.

Eine Schweizer Bewilligung gilt nach Art. 4 BGS «nur in der Schweiz». Eine ausländische Lizenz hat in der Schweiz keine Wirkung. Wer ohne Schweizer Bewilligung Sportwetten in der Schweiz anbietet, macht sich nach Art. 130 BGS strafbar – bis zu 3 Jahre Freiheitsstrafe, bei gewerbsmässigem Handeln bis zu 5 Jahren. Die Werbung für solche Angebote ist nach Art. 74 Abs. 3 BGS verboten und wird nach Art. 131 BGS mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 bestraft.

Was auf die Bewilligungslage für Spielende folgt

Wer in der Schweiz wettet, ist nach dem Bundesgesetz nicht strafbar – das BJ hat das ausdrücklich festgestellt. Was bleibt, ist das zivilrechtliche Risiko: Einsatz und Gewinn können in Strafverfahren gegen den Anbieter eingezogen werden. Es gibt ausserdem keinen Schutz, wenn der Anbieter nicht auszahlt; die Gespa kann nicht eingreifen, weil der Anbieter nicht ihrer Aufsicht untersteht. Was es bei einem ausländischen Anbieter nicht gibt, ist die Schweizer Spielsperre, das Schweizer Ausschlussregister, die Schweizer Werbeaufsicht und die Schweizer Verbraucherschutzlinie.

Die praktische Konsequenz: Wer die Schweizer Variante wählt, akzeptiert einen engen Markt mit zwei Anbietern und einer geschlossenen Liste an Sportarten und Wettarten. Wer die internationale Variante wählt, akzeptiert eine breitere Auswahl, aber auch eine andere Risikolage. Keine der beiden Varianten ist per se «sicherer» als die andere – sie sind unterschiedlich reguliert.

Welche Sportarten und Wettarten überhaupt bewilligt sind

Die Gespa führt eine Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten (Version 10.09.2026, gestützt auf Art. 25 BGS und Art. 29 VGS). Was nicht auf der Liste steht, darf nicht angeboten werden. Einige Eckpunkte:

Diese Einschränkungen sind einer der Gründe, warum das Wettprogramm bei einem Schweizer Anbieter schmaler ausfällt als bei einem internationalen Anbieter. Wer auf eine bestimmte Liga oder Wettart setzen will, die nicht auf der Liste steht, kann das in der Schweiz nicht tun – auch nicht bei einem bewilligten Anbieter.

Was das Werberegime für Gratisspielguthaben bedeutet

Werbung für Geldspiele muss «nicht aufdringlich und nicht irreführend» sein und darf sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten (Art. 74 BGS). Werbung für in der Schweiz nicht bewilligte Glücksspiele ist verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS). Die Strafe steht in Art. 131 BGS: bis zu CHF 500’000 Busse.

Für Gratisspielguthaben gilt zusätzlich: Sie brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS). Im Jahr 2025 hat die Gespa 24 Einwilligungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Jede einzelne Aktion ist also von der Aufsicht vorgängig geprüft worden – ein Novum im europäischen Vergleich.

Die Folge für Spielende: Wer in der Schweiz ein Gratisspielguthaben sieht, kann davon ausgehen, dass es von der Aufsicht geprüft wurde. Das gilt allerdings nur für die zwei bewilligten Veranstalter. Bei ausländischen Anbietern fehlt diese Prüfung – ihre Aktionen sind nicht von der Gespa kontrolliert.

Wie das Online-Konto technisch abgesichert ist

Wer sich online bei einem Schweizer Anbieter registriert, muss mindestens 18 Jahre alt sein und Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet haben (Art. 47 Abs. 3 VGS). Die Identität wird per Ausweis verifiziert (Art. 47-52 VGS); die Daten werden gegen Adressdatenbanken geprüft. Jede Person darf sich nur einmal registrieren – eine zweite Registrierung mit anderer Identität ist strafbar.

Die Online-Teilnahmebedingungen von Swisslos (gültig ab 13. Januar 2025) präzisieren: Es darf keine Spielsperre bestehen, der Ausweis wird hochgeladen, die Daten werden aus dem Ausweis ausgelesen. Bei einer unbefristeten Spielsperre wird die Person im schweizweiten Register eingetragen – die Sperre gilt auch für Casinos (inklusive Online-Casinos) und in Liechtenstein.

Was die Praxis zeigt: Die Gespa hat 2025 Testkäufe an Verkaufsstellen durchgeführt; bei 47.5 % von 200 Versuchen wurde an eine minderjährige Person eine Sportwette verkauft. Die Kontrolle an Verkaufsstellen ist also löchrig. Die Online-Identitätskontrolle ist hingegen strikt: Wer sich online registriert, muss die Identität per Ausweis belegen, bevor eine Wette platziert werden kann. Wer an einer Schweizer Verkaufsachstelle eine Wette platzieren will, muss sich ebenfalls ausweisen.

Wie sich die Bewilligung auf die Werbung im Internet auswirkt

Die Werbung im Internet ist für nicht bewilligte Anbieter verboten. Schweizer Provider können Domains auf der Gespa-Sperrliste per DNS blocken – ein Vorgehen, das nach Art. 86-93 BGS rechtlich abgesichert ist. Erste Liste am 3. September 2019, Ende 2025 waren 671 Domains blockiert. Schweizer Provider setzen die Sperre typischerweise innert Stunden um, wenn die Gespa eine neue Domain auf die Liste setzt. Genannt werden unter anderen Interwetten, Bet-Bet-Bet und bet365.

Was die Sperre nicht abdeckt: Die Werbung auf Social Media, in Suchmaschinen, in Influencer-Posts. Die Gespa kann Werbung, die gegen Art. 74 BGS verstösst, nicht zentral aus dem Internet entfernen – sie kann nur gegen den Anbieter selbst vorgehen. Die Werbung, die ein Schweizer Spielender im Internet sieht, ist deshalb oft nicht von einem Schweizer Veranstalter geschaltet.

Spielerschutz: Was die Schweiz bei Limiten und Sperren vorschreibt

Welche Limiten vor der ersten Wette gesetzt werden müssen

Bevor eine Person in der Schweiz zum ersten Mal an einer Sportwette teilnimmt, muss sie Verlustlimiten setzen – das verlangt das Gesetz. Bei Sporttip sind die Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage vorgesehen; die Oberlimite liegt bei CHF 9’999 (für unter 21-Jährige bei CHF 1’000). Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage möglich.

Die Limiten sind keine gesetzlich fixierten Beträge, sondern vom Anbieter vorgegebene Höchstwerte. Das BGS verlangt in Art. 87 VGS, dass der Veranstalter «eine oder mehrere Höchstwerte» für Tages-, Wochen- oder Monatseinsätze oder -verluste festlegt; die Spielenden setzen ihre eigenen Limiten innerhalb dieses Rahmens. Eine Senkung der Limite gilt sofort; eine Erhöhung erst nach 72 Stunden (so die Sporttip-Bedingungen; das BGS würde 24 Stunden erlauben).

Was das praktisch heisst: Wer bei Sporttip spielt, kommt an einer Limite nicht vorbei. Wer die Limite selbst nicht setzt, bekommt sie vom System auf den Standardwert gesetzt – und kann erst spielen, wenn die Limite gesetzt ist.

Wie die Spielsperre funktioniert

Die Spielsperre ist im BGS in Art. 80-82 geregelt. Sie greift für zwei Gruppen: überschuldete oder spielsüchtige Personen (Fremdsperre) und Personen, die sich selbst sperren lassen wollen (Selbstsperre). Die Selbstsperre ist in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos und Online-Casinos sowie in Liechtenstein.

Die Selbstsperre hat zwei Stufen: eine befristete Sperre für 1 bis 180 Tage (bei Swisslos) und eine unbefristete Sperre. Bei der befristeten Sperre ist eine Aufhebung vor Fristablauf nicht möglich – wer sich für 30 Tage sperrt, bleibt 30 Tage gesperrt. Die unbefristete Sperre kann erst nach drei Monaten aufgehoben werden (Art. 84 VGS); eine Fachstelle ist einzubeziehen (Art. 81 BGS). Das Verfahren zur Aufhebung ist bewusst bürokratisch – wer wirklich spielen will, soll sich der Konsequenzen bewusst werden.

Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen sperren – wer sich für Sporttip sperrt, kann weiter Lotto spielen. Die Sperre ist also nicht total, sondern produktbezogen. Wer sich für alle Produkte sperren will, muss eine entsprechende Sperre bei jedem Produkt setzen.

Welche Rolle Gratisspielguthaben beim Spielerschutz spielt

Gratisspielguthaben ändern nichts am Risiko der folgenden Wetten. Wer eine Freiwette annimmt, spielt anschliessend Wette um Wette mit echtem Risiko – die Freiwette hat das nicht weggenommen, sie hat es nur überbrückt. Wer die gesetzten Limiten nicht im Griff hat, spielt sie mit einer Freiwette genauso schnell leer wie ohne.

Der Schutz funktioniert so: Wer ein Verlustlimite von CHF 500 im Monat gesetzt hat, kann nicht mehr als CHF 500 verlieren – egal, ob eine Freiwette auf dem Konto liegt oder nicht. Das Verlustlimit zählt nur den Verlust aus Eigenwetten, nicht den nominellen Wert einer Freiwette. Wer eine Freiwette über CHF 10 verliert, verliert nichts aus dem gesetzten Limit – die Freiwette zählt nicht als Verlust.

Das hat eine Kehrseite: Wer Gratisspielguthaben häufig annimmt, kann mehr spielen, ohne dass es im Verlustlimit auftaucht – das Limit zählt nur Eigenverluste. Wer viele Freiwetten nutzt, kann also effektiv mehr setzen, als das Verlustlimit vermuten lässt. Die Schweizer Aufsicht hat das im Blick und beschränkt deshalb die Anzahl und Grösse der Gratisspielguthaben – die 8 Einwilligungen für Swisslos und 24 für Loterie Romande 2025 zeigen das.

Was die Steuerpraxis für Spielende bedeutet

Gewinne aus Schweizer bewilligten Grossspielen (die ESTV nennt explizit Sportwetten) sind einkommensteuerfrei bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn; erst über dem Freibetrag wird besteuert. Der Bundesfreibetrag liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000 (2025: CHF 1’070’400). Der kantonale Freibetrag weicht ab – er ist je nach Kanton anders. Es gibt also keinen einheitlichen Schwellenwert für die Schweiz.

Über dem Freibetrag zieht der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ab, die mit der Steuererklärung zurückgefordert werden kann. Für die meisten Spielenden ist der Freibetrag kein Thema – die typische Sportwette erreicht ihn nicht. Wer ihn erreicht, hat andere als die üblichen Wettprobleme.

Gewinne aus ausländischen Anbietern fallen nicht unter die Verrechnungssteuer, weil kein Schweizer Veranstalter sie auszahlt. Sie sind aber nach kantonalem Recht steuerpflichtig; der Kanton Thurgau besteuert Gewinne aus ausländischen Grossspielen ohne Freibetrag als Einkommen. Es lohnt sich, die kantonale Steuerpraxis vor dem Spiel zu prüfen – ein Anruf bei der kantonalen Steuerverwaltung oder beim Steuerberater reicht in der Regel.

Sporttip: Was den grössten Schweizer Veranstalter ausmacht

Swisslos betreibt das Sporttip-Angebot für die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein. Die Genossenschaft hat ihren Sitz in Basel und organisiert seit Jahrzehnten Lotterien und Sportwetten in der Schweiz. Die interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020) ist die rechtliche Grundlage für die gemeinsame Durchführung; das Sporttip-Angebot selbst läuft unter einer Veranstalterbewilligung und einer Spielbewilligung nach BGS, beide von der Gespa erteilt.

Das Sporttip-Angebot umfasst Sportwetten in einer geschlossenen Auswahl an Sportarten – Fussball, Eishockey, Tennis, Handball und einige mehr. Was nicht auf der Gespa-Liste steht, fehlt. Eckballmärkte, Kartenmärkte, E-Sports, politische Wetten – alles nicht im Programm. Das ist keine geschäftliche Entscheidung von Swisslos, sondern eine gesetzliche Vorgabe.

Bei den Wetten bewegt sich Sporttip in einem klaren Rahmen: Mindesteinsatz CHF 1 für Einzel- und Kombinationswetten, Höchsteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1’000, für Systemwetten CHF 10’000. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern; eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.

Beim Spielerschutz setzt Sporttip die Schweizer Standards um: Verlustlimiten vor der ersten Wette, Spielsperre auf Antrag, Online-Identitätsprüfung per Ausweis. Wer in der Deutschschweiz oder im Tessin wohnt, kommt an Sporttip nicht vorbei – das ist gleichzeitig Stärke und Beschränkung des Angebots.

Bei Gratisspielguthaben bewegt sich Sporttip im engen Rahmen der Gespa-Bewilligungen. Der Kombiboost ist das prominenteste Beispiel: 5 % Bonus auf den Nettogewinn bei 4 Voraussagen, 100 % bei 15 Voraussagen – beides mit Mindestquote 1.50 pro Voraussage. Profitboosts und Quotenboosts sind ebenfalls Teil des Angebots, jeweils an eine einzelne Wette gebunden und pro Wettenden nur einmal nutzbar. Cash-Out ist bei Sporttip möglich – Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur online und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Eine Garantie, dass Cash-Out für jede Wette zur Verfügung steht, gibt es nicht.

Was Sporttip von einem ausländischen Anbieter unterscheidet: Die Schweizer Bewilligung garantiert die Aufsicht durch die Gespa, die Einhaltung der Schweizer Spielerschutzregeln, die Schweizer Auszahlungspraxis, die Schweizer Steuerpraxis. Was es nicht garantiert: hohe Boni oder ein breites Wettprogramm – beides ist durch das BGS und die Gespa bewusst eng gehalten.

Verdienst für wen: Für eine Person, die in der Deutschschweiz oder im Tessin wohnt, gesetzestreu spielen will und ein solides Angebot an Fussball- und Eishockeywetten sucht, ist Sporttip die einzige seriöse Wahl. Wer mit kleinen Gratisspielguthaben Vorlieb nimmt und nicht auf E-Sports oder exotische Wettarten angewiesen ist, ist hier richtig.

Loterie Romande Jouez Sport: Was den Westschweizer Veranstalter ausmacht

Die Loterie Romande betreibt Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Die Kontaktadresse ist Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne; 2’350 Verkaufsstellen betreuen die Westschweiz, 221 Mitarbeitende sind bei der Loterie Romande tätig. Das ist die Westschweizer Parallele zu Sporttip: ein Veranstalter, eine Region, eine Bewilligung.

Beim Wettangebot bewegt sich Jouez Sport im selben Rahmen wie Sporttip – das BGS und die Gespa-Liste gelten für beide gleichermassen. Was die Wettarten und Sportarten angeht, ist das Programm vergleichbar; bei einigen regionalen Ereignissen hat Jouez Sport den Vorteil, weil die Romandie bei bestimmten Sportarten (Radsport zum Beispiel) stärker verankert ist.

Bei den Limiten zeigt sich ein anderes Bild: Die Loterie Romande erlaubt Einzahlungen auf das Spielerkonto von höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage und ein Wallet-Guthaben von höchstens CHF 10’000. Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen. Die Auszahlung auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto ist Standard; bei Gewinnen bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt die Loterie Romande automatisch dem Wallet gut, darüber erfolgt die Auszahlung auf das angegebene Konto innert 3 Arbeitstagen.

Beim Spielerschutz gelten dieselben Schweizer Standards wie bei Sporttip: Verlustlimiten, Spielsperre, Online-Identitätsprüfung. Was die Auszahlungsmodalitäten angeht, sind die beiden Schweizer Veranstalter praktisch identisch.

Bei Gratisspielguthaben zeigt sich die Westschweizer Akzente etwas anders als bei Sporttip: eher kurzfristige Aktionscodes mit kleinen Beträgen und kurzen Fristen, oft an konkrete Anlässe gebunden (Eishockeyspiele, Stadionbesuche). Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 ist ein typisches Beispiel: 7 Aktionstage, 7’000 Stück à CHF 10, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar. Wer den Code an einem National-League-Stadion erhielt und innert 7 Tagen im verifizierten Konto eingab, konnte ihn nutzen.

Verdienst für wen: Für eine Person in der Westschweiz, die gesetzestreu spielen will und ein überschaubares Programm schätzt, ist Jouez Sport die einzige Wahl. Die Französischsprachigkeit der Webseite ist ein Vorteil für Westschweizer Spielende; Deutschsprachige müssen sich entweder in Französisch versuchen oder bei Sporttip spielen.

Ausländische Anbieter ohne Schweizer Bewilligung: Was Spielerinnen und Spieler wissen müssen

Welche Marken in der Schweiz ohne Bewilligung operieren

Die Liste der Anbieter ohne Schweizer Bewilligung umfasst nach dem Stand des Marktes: IviBet, Pribet, HighFlyBet, BetFury, BC.Game, 1xBet, BetOnRed, BDMBet. Alle diese Marken werben in der Schweiz oder sind zumindest über Schweizer Internetverbindungen erreichbar; keiner von ihnen besitzt eine Schweizer Veranstalter- oder Spielbewilligung. Ihre Lizenzen stammen aus anderen Rechtsräumen und haben in der Schweiz keine Auswirkung.

Was die Bewilligungslage praktisch heisst: Die Gespa führt eine Sperrliste (Art. 86-93 BGS); Schweizer Telekomanbieter sperren die gelisteten Domains per DNS. Wer die Sperre umgehen will, muss technische Hilfsmittel einsetzen – was die meisten Spielenden nicht tun und was die Sperre für die breite Bevölkerung effektiv macht. Was die Sperre nicht erreicht, sind Werbung über Social Media, Werbung in Suchmaschinen und Influencer-Posts.

Welche Risiken das für Spielende konkret bedeutet

Das grösste Risiko liegt in der fehlenden Aufsicht. Wenn ein ausländischer Anbieter nicht auszahlt, kann die Gespa nicht eingreifen; der Schweizer Rekursweg fehlt. Die Schweizer Spielsperre greift bei diesen Anbietern nicht; eine Person, die in der Schweiz gesperrt ist, kann bei einem ausländischen Anbieter weiterspielen, wenn sie die DNS-Sperre umgeht. Der Schweizer Spielerschutz mit Verlustlimiten, Einzahlungslimiten und Spielsperre gilt nur bei den Schweizer Veranstaltern.

Das finanzielle Risiko: Einsatz und Gewinn können in Strafverfahren gegen den Anbieter eingezogen werden. Die Gewinne sind nach kantonalem Recht steuerpflichtig (Thurgau besteuert Gewinne aus ausländischen Grossspielen ohne Freibetrag). Es gibt keine Verrechnungssteuer, weil kein Schweizer Veranstalter die Auszahlung vornimmt – die Steuer fällt direkt bei den kantonen an.

Das persönliche Risiko: Eine ausländische Plattform verlangt in der Regel die volle Identität (Pass, Adresse, Zahlungsgebühr). Was mit diesen Daten geschieht, ist ausserhalb der Schweizer Aufsicht; ein Datenleck kann nicht über die Schweizer Aufsicht verfolgt werden. Die Boni und Aktionen, die auf solchen Plattformen beworben werden, fallen nicht unter die Schweizer Bewilligungspflicht.

Warum diese Anbieter trotzdem in der Schweiz auftauchen

Die Werbung für nicht bewilligte Glücksspiele ist in der Schweiz verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS); die Strafe nach Art. 131 BGS bis zu CHF 500’000 Busse. Trotzdem werben ausländische Anbieter im Schweizer Internet – über Social Media, über Suchmaschinen, über Influencer-Kanäle. Die Gespa kann gegen die Werbung nicht zentral vorgehen, weil sie im Ausland geschaltet wird; sie kann nur gegen den Anbieter selbst vorgehen, wenn er in der Schweiz greifbar ist (was er selten ist).

Die Werbung zielt auf Personen, die einen grossen Willkommensbonus suchen – ein Marktsegment, das in der Schweiz nicht zugänglich ist, weil das BGS solche Aktionen eng begrenzt. Wer in der Schweiz einen grossen Bonus sucht, muss verstehen, dass er den Schweizer Markt dafür verlässt. Was auf der anderen Seite steht, ist eine andere Risikolage als beim Schweizer Veranstalter.

Welche Spielerinnen und Spieler bei diesen Anbietern typischerweise spielen

Drei Gruppen sind erkennbar: Spielende, die mit dem Schweizer Angebot nicht zufrieden sind (zu kleines Programm, zu wenige Aktionen) und bereit sind, die andere Risikolage zu akzeptieren; Spielende, die keinen Wohnsitz in einem Schweizer Vertragsgebiet haben und keine Schweizer Plattform nutzen können; Spielende, die es nicht wissen und durch Werbung auf eine ausländische Plattform gelockt werden.

Für die erste Gruppe ist der Wechsel bewusst – sie wissen um die andere Risikolage und nehmen sie in Kauf. Für die zweite Gruppe ist der Wechsel unvermeidlich – sie haben keine Schweizer Option. Für die dritte Gruppe ist der Wechsel uninformiert – sie wissen nicht, dass die Plattform in der Schweiz nicht zugelassen ist. Wer in der Schweiz wohnt und auf einer ausländischen Plattform spielt, sollte sich bewusst sein, in welche Kategorie er fällt.

Wie die Gespa gegen nicht bewilligte Anbieter vorgeht

Die Gespa führt die Sperrliste (Art. 86-93 BGS); Schweizer Telekomanbieter sperren die gelisteten Domains per DNS. Erste Liste am 3. September 2019, Ende 2025 waren 671 Domains blockiert. Die Gespa kann Werbung, die gegen Art. 74 BGS verstösst, abmahnen; sie kann gegen den Anbieter selbst vorgehen, wenn er in der Schweiz greifbar ist. Bei reinen Online-Anbietern ohne Schweizer Präsenz bleibt nur die DNS-Sperre.

Die DNS-Sperre ist nicht perfekt. Wer ein VPN nutzt oder die DNS-Einstellungen anpasst, kann die Sperre umgehen. Die Gespa spricht selbst von «Domain-Hopping» – Anbieter, die binnen Stunden die Domain wechseln, wenn eine gesperrt wird. Genannt werden unter anderen Interwetten, Bet-Bet-Bet und bet365. Die Sperre ist ein Hindernis, kein Schutz.

Welche Konsequenzen ein ausländischer Anbieter bei Problemen hat

Wer bei einem ausländischen Anbieter nicht ausgezahlt wird, hat keinen Schweizer Rekursweg. Die Gespa kann nicht eingreifen, weil der Anbieter nicht ihrer Aufsicht untersteht. Die Schweizer Gerichte sind zuständig, wenn ein Schweizer Gericht überhaupt zuständig ist – bei vielen ausländischen Anbietern ist die Zuständigkeit im Kleingedruckten auf das Ausland beschränkt. Wer in einer solchen Situation ist, sollte die Schweizer Verbraucherschutzstelle konsultieren und prüfen, ob die Plattform in einem anderen Rechtsraum (Curaçao, Malta, Deutschland) Beschwerdestellen hat.

Das beste Vorgehen ist, die Plattform zu meiden. Wer trotzdem spielt, sollte nur Beträge einzahlen, die er auch verlieren kann, und die Spielhistorie dokumentieren. Wer eine grosse Summe auf einer ausländischen Plattform hat, sollte sich bewusst sein, dass die Auszahlung nicht garantiert ist.

Verdienst für wen: Wer in der Schweiz wohnt und einen ausländischen Anbieter nutzt, sollte sich bewusst sein, dass die Schweizer Spielerschutzregeln nicht greifen, die Schweizer Aufsicht nicht zuständig ist und die Schweizer Steuerpraxis die Gewinne erfasst. Es ist eine bewusste Entscheidung, kein Versehen.

Häufige Fragen zu Freiwetten bei Schweizer Sportwetten

Was ist eine Freiwette bei Sportwetten, und wie unterscheidet sie sich von einer Wette mit eigenem Geld?

Eine Freiwette ist eine Wette, deren Einsatz der Veranstalter stellt und nicht die spielende Person. Was am Ende ausgezahlt wird, ist allein der Nettogewinn – der Wetteinsatz wird nicht ausbezahlt. Bei einer Wette mit eigenem Geld fliesst der Einsatz mit dem Gewinn zusammen zurück; bei einer Freiwette bleibt er beim Veranstalter. Die Rechnung ist Einsatz × (Quote − 1); bei einer CHF 10-Freiwette auf Quote 2.50 ergibt sich ein Gewinn von CHF 15, nicht CHF 25.

Dürfen die Schweizer Veranstalter Freiwetten ohne Zustimmung der Gespa anbieten?

Nein. Art. 75 Abs. 2 BGS verlangt eine vorgängige Zustimmung der Gespa für Gratisspielguthaben. Die Aufsicht prüft jede Aktion einzeln und prüft, ob sie mit dem Spielerschutz vereinbar ist. Im Jahr 2025 hat die Gespa 24 Einwilligungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Jede konkrete Aktion bei einem Schweizer Veranstalter hat also eine vorgängige Bewilligung; ausländische Anbieter brauchen diese Bewilligung nicht – sie sind in der Schweiz aber auch gar nicht zugelassen.

Wie wird der Gewinn einer Freiwette berechnet, wenn der Einsatz nicht zurückbezahlt wird?

Der Gewinn berechnet sich nach Einsatz × (Quote − 1). Bei einer CHF 10-Freiwette auf Quote 1.90 ergibt sich ein Gewinn von CHF 10 × (1.90 − 1) = CHF 9. Der Einsatz selbst wird nicht zurückerstattet; das Guthaben auf dem Spielkonto schrumpft nicht um den Nennwert. Auf einem Zwei-Wege-Markt mit beiden Seiten bei 1.90 liegt der durchschnittliche Wert der Freiwette bei rund 45 % des Nennwerts – ein statistischer Erwartungswert, kein garantierter Gewinn.

Welche Bedingungen wie Mindestquote, Frist und Umsatz sind bei einer Freiwette zu prüfen?

Drei Bedingungen stehen im Mittelpunkt: die Mindestquote (beim Sporttip-Kombiboost 1.50 pro Voraussage), die Frist (im Westschweizer Beispiel 30 Tage ab Gutschrift) und die Auszahlungsbedingungen (Gratisspielguthaben ist in den Schweizer Spielregeln ausdrücklich nicht auszahlbar). Wer diese drei Punkte prüft, weiss anschliessend, was die Wette kostet und was sie im besten Fall einbringt. Wer sie ignoriert, erlebt im Kleingedruckten eine Überraschung.

Müssen Verlustlimiten gesetzt sein, bevor eine Freiwette platziert werden kann?

Ja. Das BGS verlangt in Art. 87 VGS, dass der Veranstalter «eine oder mehrere Höchstwerte» für Tages-, Wochen- oder Monatseinsätze oder -verluste festlegt. Bei Sporttip sind die Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage vorgesehen; die Oberlimite liegt bei CHF 9’999 (für unter 21-Jährige bei CHF 1’000). Die Spielenden setzen ihre eigenen Limiten innerhalb dieses Rahmens. Eine Senkung gilt sofort; eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Wer die Limite nicht setzt, kann nicht wetten.

Wie sind Gewinne aus einer Freiwette steuerlich einzuordnen, und gilt der Steuerfreibetrag je nach Kanton?

Gewinne aus Schweizer bewilligten Grossspielen sind einkommensteuerfrei bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn; der Bundesfreibetrag liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000 (2025: CHF 1’070’400). Der kantonale Freibetrag weicht ab – er ist je nach Kanton anders. Über dem Freibetrag zieht der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ab. Gewinne aus ausländischen Anbietern fallen nicht unter die Verrechnungssteuer, sind aber nach kantonalem Recht steuerpflichtig; Thurgau besteuert Gewinne aus ausländischen Grossspielen ohne Freibetrag als Einkommen. Den Steuerberater oder die kantonale Steuerverwaltung fragen, weil die kantonale Praxis variiert.

Inhalt erstellt vom Team «asiahandicapch»