Gratiswette ohne Einzahlung 2026: Was Gratisguthaben in der Schweiz wirklich taugt

Updated Oktober 2026
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Stand: Oktober 18, 2026 · Geprüft gegen die Bewilligungs­lage der Gespa und die Spielregeln der Schweizer Veranstalter.

Zwei Kaffeetassen und eine Zuckerdose stehen auf einem runden Marmortisch in einem leeren Café am Morgen.
Wer bei der Aktion der Loterie Romande innert 7 Tagen den Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben.

Wer in der Schweiz nach einer Gratiswette ohne Einzahlung sucht, stösst rasch auf eine unangenehme Wahrheit: Sie ist selten, sie ist klein, und sie kommt mit einer Reihe von Bedingungen, die der Marktname nur halb erzählt. Die beiden einzigen Veranstalter, die hier Sportwetten überhaupt anbieten dürfen, sind Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Ausländische Marken, die mit «free bet» oder «Gratiswette ohne Einzahlung» werben, haben in der Schweiz keine Bewilligung, kein anerkanntes Beschwerde­verfahren und keinen Anschluss an die Spielsperre. Das verändert, was eine Aktion wert ist, bevor der erste Franken eingesetzt wird.

Was eine Gratiswette ohne Einzahlung hier bedeutet

Eine Gratiswette ohne Einzahlung ist ein Werbeguthaben, das ein Veranstalter auf das Spielerkonto bucht, ohne dass dafür Geld eingezahlt werden muss. Der Spieler setzt dieses Guthaben auf eine Wette und erhält – wenn die Wette gewinnt – nur den Nettogewinn ausgezahlt. Der Einsatz der Gratiswette wird nicht zurück­erstattet. Das ist der erste und wichtigste Punkt, an dem sich jede Aktion messen lassen muss: «gratis» gilt nur für den Einsatz, nicht für dessen Rückgabe.

Skispuren im frischen Schnee an einem sonnigen Hang vor blauem Himmel.
Die Loterie Romande zählt 2'350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone.

In der Schweiz sind solche Aktionen an die Zustimmung der Gespa gebunden, und sie unterliegen dem Geldspielgesetz. Die Gespa hat im Jahr 2025 insgesamt 32 solcher Bewilligungen für Gratisspielguthaben erteilt, 24 davon an die Loterie Romande, 8 an Swisslos. Die Loterie Romande hat auf dieser Grundlage zwischen dem 17. Dezember 2025 und dem 10. März 2026 an sieben Aktionstagen 7’000 Stück à CHF 10 Gratisspielguthaben vergeben – insgesamt CHF 70’000, verteilt über rund zweieinhalb Monate. In Westschweizer Eishallen und Stadien wurde ein Code verteilt; wer ihn innerhalb von 7 Tagen im verifizierten Konto eingab, erhielt das Guthaben. Es war 30 Tage gültig und liess sich nicht auszahlen. Das ist die Grössenordnung, in der sich «Gratiswette» in der Schweiz abspielt: kleine Beträge, klar befristet, an die Werbe­aktion gebunden.

Damit unterscheidet sich die Schweizer Realität deutlich von ausländischen Werbeversprechen, die mit 10, 20 oder gar 100 Euro Gratisguthaben ohne Einzahlung locken. Diese Versprechen richten sich an Spielerinnen und Spieler, die ein Konto bei einem ausländischen Anbieter eröffnen – nicht an ein Konto bei einem Schweizer Veranstalter. Der Unterschied ist nicht nur die Bewilligung. Er betrifft auch, was mit dem Guthaben überhaupt geht: auszahlen, damit weiterspielen, in den Bonus­umsatz einbringen – das sind drei sehr verschiedene Dinge, und nur das Weiterspielen ist bei Schweizer Aktionen der Standard.

Das Wesen des Gratisspielguthabens

Das Gesetz verwendet den Begriff Gratisspielguthaben. Damit ist genau das gemeint, was der Markt Gratiswette, Free Bet oder Bonus Credit nennt: ein Betrag, der ohne Einzahlung auf dem Spielerkonto zur Verfügung steht und nach den Regeln der jeweiligen Aktion eingesetzt werden kann. Das Geld stammt vom Veranstalter, nicht aus eingezahltem Spielguthaben. Es ist deshalb auch nicht auszahlbar, solange es als Gratisspielguthaben auf dem Konto liegt. Auszahlbar wird nur, was mit dem Guthaben gewonnen wurde, und auch das in der Regel erst, nachdem es einmal als Eigengeld eingesetzt und die Auszahlungs­bedingungen erfüllt wurden. Bei der Loterie Romande ist Gratisspielguthaben ausdrücklich nicht auszahlbar; gewonnene Beträge werden dem Wallet gutgeschrieben und können dort weitergespielt oder – nach den geltenden Auszahlungs­regeln – auf das Bankkonto transferiert werden. Bei Swisslos gilt im Grundsatz dasselbe: Promotions-Guthaben verlässt das Spielkonto nicht.

Eine Steintreppe führt zu einer schweren Eichentür in einer hellen Fassade, die Stufen liegen im Morgenschatten.
Swisslos hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung vom 20. Mai 2019 (IKV 2020).

Warum der Einsatz nicht zurück­kommt

Die meisten Spielenden erwarten, dass eine gewonnene Gratiswette den Einsatz zurück­erstattet, so wie es ein erfolgreicher Tipp auf eigenes Geld tun würde. Bei einer Gratiswette ohne Einzahlung ist das nicht der Fall. Wer mit einem CHF 10 Gratisspielguthaben auf eine Quote von 1.90 wettet, gewinnt CHF 19 – und erhält davon den Nettogewinn, also CHF 9, nicht CHF 19. Das ist im Schweizer Markt ausdrücklich so geregelt, und es ist der Grund, warum eine «Gratiswette» im rein rechnerischen Sinn weniger wert ist, als der Name vermuten lässt. Die Konsequenz daraus ist eine einfache Daumenregel: Eine Aktion mit einem 10-Franken-Guthaben, das nur den Gewinn auszahlt, ist rechnerisch nicht CHF 10 wert, sondern ein Bruchteil davon.

Die Bewilligungs­lage in der Schweiz

Die Schweiz hat den Sportwetten­markt bewusst eng gezogen. Seit dem Inkrafttreten des Geldspielgesetzes am 1. Januar 2019 dürfen Sportwetten nur noch von zwei Veranstaltern angeboten werden, und beide brauchen dafür je eine Veranstalter­bewilligung und eine Spiel­bewilligung pro Spiel. Die Aufsicht führt die Gespa, die interkantonale Geldspiel­aufsicht mit Sitz in Bern. Eine ausländische Lizenz – gleich aus welchem Land – hat in der Schweiz keine Geltung. Das ist in Artikel 4 des Geldspielgesetzes ausdrücklich so festgehalten.

Die beiden Veranstalter sind klar zugeordnet. Swisslos, mit Sitz in Basel, betreibt Sportwetten unter dem Produktnamen Sporttip. Die Loterie Romande, mit Sitz in Lausanne, betreibt sie unter dem Namen Jouez Sport. Beide sind Genossenschaften, beide sind nicht gewinnorientiert, und beide schütten ihre Reingewinne für gemeinnützige Zwecke in ihren Vertrags­gebieten aus. Das ist auch der Grund, weshalb der Markt so klein ist: Es geht nicht um Gewinn­maximierung, sondern um die Finanzierung kantonaler Aufgaben über die Reingewinne.

Die territoriale Aufteilung ist eine praktische Konsequenz aus der Interkantonalen Vereinbarung von 2019, der IKV 2020. Swisslos bedient die Deutschschweizer Kantone, das Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Die Loterie Romande bedient die sechs Westschweizer Kantone Genf, Waadt, Freiburg, Neuenburg, Jura und Wallis. Wer in Zürich wohnt, kann nur bei Sporttip ein Online-Konto führen. Wer in Genf wohnt, kann nur bei Jouez Sport eines eröffnen. Ein Konto bei beiden geht nicht, und es geht auch kein Konto bei einem Drittanbieter.

Wer in der Schweiz überhaupt spielen darf

Die Online-Registrierung ist an klare Voraussetzungen gebunden. Wer ein Konto eröffnen will, muss mindestens 18 Jahre alt sein, im Vertrags­gebiet des Veranstalters wohnen oder sich gewöhnlich dort aufhalten, und darf nicht in der Spielsperre eingetragen sein. Jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Identität wird per Ausweis­upload verifiziert, die Adress­daten werden gegen Datenbanken geprüft. Ein anonymer Account ist technisch ausgeschlossen, ein Konto auf eine andere als die eigene Person ist verboten. Diese Regeln stehen im Geldspielgesetz und in der Verordnung über Geldspiele; sie sind nicht verhandelbar.

Für Spielerinnen und Spieler heisst das: Wer in der Schweiz eine Gratiswette ohne Einzahlung nutzen will, braucht zuerst ein Konto, das verifiziert ist. Die Verifizierung kostet nichts, sie verlangt aber Zeit und ein gültiges Ausweis­dokument. Die Werbe­botschaft «ohne Einzahlung» bezieht sich auf das Geld, nicht auf den Prozess. Wer kein Konto hat, hat kein Guthaben.

Was eine Aktion in der Schweiz wirklich taugt

Eine Aktion lässt sich nicht an der Höhe des Guthabens messen, sondern an dem, was am Ende auf dem Konto bleibt. Die folgenden Punkte sind die Bedingungen, die in Schweizer Aktionsregeln regelmässig vorkommen. Wer eine Werbung sieht, sollte jeden dieser Punkte prüfen, bevor er oder sie das Konto öffnet.

Gültigkeits­dauer. Die CHF 10 der Loterie Romande waren 30 Tage gültig. Wer in dieser Zeit keine qualifizierende Wette platziert, verliert das Guthaben. Das ist die häufigste Form: kurze Frist, klare Bedingung, kein Ersatz bei Nichtnutzung.

Mindestquote. Eine Gratiswette ist in der Regel an eine Mindestquote gebunden. Bei Sporttip-typischen Aktionen liegt sie üblicherweise im Bereich von 1.50, bei speziellen Aktionen auch höher. Wer unter der Mindestquote wettet, riskiert, dass die Wette nicht für die Aktion zählt oder dass der Gewinn nicht ausgezahlt wird.

Auszahlbar oder nicht. Gratisspielguthaben ist nach Schweizer Praxis nicht auszahlbar. Was mit dem Guthaben gewonnen wird, kann dem Wallet gutgeschrieben und nach den Regeln für Eigengeld behandelt werden – einschliesslich Auszahlung ab dem Schwellenwert von CHF 1’000 oder kleiner, je nach Veranstalter. Wer das nicht weiss, wundert sich später, warum das «gewonnene» Guthaben auf dem Konto bleibt.

Maximale Gewinn­höhe. Viele Aktionen begrenzen den möglichen Gewinn aus dem Gratisspielguthaben. Das kann ein Vielfaches des Guthabens sein, oft das Fünf- bis Zehnfache, manchmal weniger. Wer die Aktion nutzt, sollte die Gewinn­obergrenze kennen, bevor sie überschritten wird.

Umsatz­vorgaben. Es gibt Aktionen, bei denen Gewinne aus dem Gratisspielguthaben zuerst noch einmal umgesetzt werden müssen, bevor sie ausgezahlt werden. Das ist nicht überall der Fall, aber es kommt vor, und es entscheidet, was von einem «Gewinn» tatsächlich beim Spieler ankommt.

Wer diese fünf Punkte kennt und vor einer Wette prüft, kann den Wert einer Aktion realistisch einschätzen. Wer sie ignoriert, läuft Gefahr, einen Gewinn zu erleben, der keiner ist.

Beispielrechnung: Was eine 10-Franken-Gratiswette wert ist

Um den Wert eines Gratisspielguthabens zu schätzen, hilft eine einfache Rechnung. Angenommen, eine Aktion schenkt einem neuen Konto CHF 10, der Einsatz wird bei einem Gewinn nicht zurück­erstattet, und die Wette geht auf einen Zwei-Wege-Markt mit beiden Seiten bei Quote 1.90. Die Auszahlungs­quote dieses Marktes ist 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90), also rund 0.9737, was einer Marge von etwa 2.6 % entspricht. Bei einem Gewinn erhält der Spieler den Nettogewinn, also 10 × (1.90 − 1) = CHF 9. Der erwartete Wert pro Wette ist 0.9737 × 9, also rund CHF 8.76. Das ist die faire Grösse, die das Gratisspielguthaben unter diesen Annahmen repräsentiert. In der Praxis liegen Quotenboosts und Aktions­märkte oft ungünstiger, und die Aktion kann eine zusätzliche Mindestquote verlangen. Dann sinkt der Wert weiter. In der Regel bewegt sich der Wert eines CHF 10 Gratisspielguthabens auf einem Zwei-Wege-Markt – je nach Quote, Marge und Bedingung – in einer Bandbreite von etwa CHF 6 bis CHF 9. Das ist die Grössenordnung, in der eine «Gratiswette» hier rechnerisch liegt: deutlich unter dem Nennwert, weil der Einsatz nicht zurück­kommt.

Diese Rechnung ist eine Schätzung. Sie sagt nichts über das Ergebnis einer einzelnen Wette, und sie verspricht keinen Gewinn. Sie zeigt nur, was die Aktion auf vielen Wetten im Durchschnitt einbringt, wenn die Bedingungen eingehalten werden.

Was die Schweiz von der Werbung im Ausland unterscheidet

Wer «Gratiswette ohne Einzahlung» googelt, sieht zuerst Anbieter aus dem Ausland. Die Werbung verspricht 10 Euro, 20 Euro, mitunter 100 Euro «nur für die Registrierung». Diese Angebote sind in der Schweiz nicht zulässig. Sie verletzen die Bewilligungs­pflicht, weil die Anbieter keine Schweizer Veranstalter­bewilligung haben. Die Werbung dafür ist nach Artikel 74 Absatz 3 des Geldspielgesetzes verboten und kann mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 bestraft werden.

Für Spielerinnen und Spieler in der Schweiz heisst das: Wer bei einem ausländischen Anbieter ein Konto eröffnet, tut dies ausserhalb des Schweizer Rechts­raums. Eine ausländische Lizenz – gleich aus Malta, Curaçao, Deutschland oder einem anderen Land – hat in der Schweiz keine Geltung. Die Anbieter sind nicht an die Schweizer Spielsperre angeschlossen, sie nehmen nicht an der gesetzlichen Limiten­regelung teil, und es gibt keine Schweizer Stelle, die bei Streitigkeiten vermittelt. Die Gespa publiziert eine Sperr­liste mit Domains, die Schweizer Telekom­anbieter per DNS-Sperre blockieren; die Zahl der dort aufgeführten Domains lag Ende 2025 bei 671.

Die Gespa nennt in diesem Zusammenhang namentlich Domains wie jene von Interwetten und bet-at-home und führt bet365 als auf der Liste. Solche Blockaden werden innert Stunden ersetzt, sobald die Anbieter auf neue Domains ausweichen – das sogenannte Domain-Hopping. Die Sperr­liste ist also kein vollständiger Schutz, und die Spielerin, der Spieler trägt die Verantwortung dafür, ob sie oder er eine ausländische Seite überhaupt nutzt.

Die andere Seite: Was die Schweizer Veranstalter nicht bieten

Der enge Markt hat auch Schattenseiten. Die zwei Veranstalter bieten nur das, was auf der Gespa-Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wett­typen steht. Esport steht nicht auf der Liste. Wetten auf Eckbälle oder Karten gibt es bei Sporttip nicht. Ranglisten­wetten sind nur zulässig, wenn die Rangliste über die Qualifikation für einen internationalen Wettbewerb oder über das Podium entscheidet. Wetten auf Wettereignisse, die hauptsächlich Minderjährige betreffen, sind ausgeschlossen. Wer aus dem Ausland einen breiteren Markt gewohnt ist, merkt sofort, dass hier vieles fehlt.

Die Spieler­schutz­regeln sind im Gegenzug klar: Verlust­limiten müssen vor der ersten Wette gesetzt werden, eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Bei Sporttip liegt die Obergrenze bei CHF 9’999, bei unter 21-Jährigen bei CHF 1’000 – wobei Minderjährige ohnehin von der Teilnahme ausgeschlossen sind. Wer eine Spielsperre aktiviert, ist in einem schweizweiten Register eingetragen, und die Sperre gilt auch für Casinos und Online-Casinos sowie in Liechtenstein.

Verantwortungs­volles Spielen: Was die Gratiswette nicht ändert

Eine Gratiswette ist Werbung, kein Freipass. Die Mechanik, die das verantwortungs­volle Spielen in der Schweiz trägt, gilt unabhängig davon, ob das Geld aus eigener Tasche kommt oder vom Veranstalter geschenkt wurde. Wer eine Aktion annimmt, akzeptiert die Aktions­bedingungen, aber die Spiel­regeln selbst bleiben unverändert: das verifizierte Konto, die gesetzten Limiten, die Spielsperre im Bedarfs­fall.

Die Limiten sind ein gutes Beispiel. Vor der ersten Wette müssen Spielende bei Sporttip Verlust­limiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Obergrenze liegt bei CHF 9’999. Wer eine Erhöhung will, wartet 72 Stunden; die Senkung gilt sofort. Eine zusätzliche freiwillige Einzahlungs­limite ist möglich. Diese Limiten sind kein Vorschlag, sie sind Pflicht. Wer sie nicht setzt, kann nicht spielen. Die Aktion macht da keine Ausnahme.

Die Spielsperre ist die zweite Säule. Sie kann produkt­bezogen für 1 bis 180 Tage selbst gesetzt werden, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos, Online-Casinos und Liechtenstein. Wer in der Sperre steht, hat keinen Anspruch auf die Rückerstattung von Einsätzen oder Gewinnen. Das ist in Artikel 45 des Geldspielgesetzes ausdrücklich so geregelt.

Für eine Gratiswette bedeutet das: Ist eine Spielsperre aktiv, wird das Guthaben nicht aktiviert, und ein allenfalls bereits gebuchtes Guthaben wird gesperrt. Wer Limiten erreicht hat, kann mit dem Gratisspielguthaben nicht weiter wetten, sobald die Tages- oder Wochen­limite überschritten wäre. Die Aktion läuft dann ins Leere. Das ist Absicht. Es ist der Mechanismus, der verhindert, dass eine Werbe­aktion über die Spieler­schutz­regel hinweg spielt.

Die zehn Anbieter im Überblick

Eine echte Rangliste nach Höhe des Gratis­guthabens führt in der Schweiz in die Irre, weil nur zwei Anbieter überhaupt bewilligt sind und beide in sehr unterschiedlichen Grössen­ordnungen und nur sporadisch Gratisspielguthaben vergeben. Die folgende Tabelle ordnet die Anbieter nach ihrer Bewilligungs­lage in der Schweiz und nennt, was research tatsächlich zu jedem Anbieter trägt.

Anbieter Schweizer Bewilligung Veranstalter / ausgewiesene Lizenz
Swisslos Sporttip Ja SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft (Basel), Gespa
Loterie Romande Jouez Sport Ja Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande, Lausanne), Gespa
bet-at-home Nein Ausländische Lizenz, in der Schweiz ohne Geltung (Art. 4 BGS)
1xBet Nein Ausländische Lizenz, in der Schweiz ohne Geltung (Art. 4 BGS)
Jackbit Nein Ausländische Lizenz, in der Schweiz ohne Geltung (Art. 4 BGS)
MyStake Nein Ausländische Lizenz, in der Schweiz ohne Geltung (Art. 4 BGS)
1Bet Nein Ausländische Lizenz, in der Schweiz ohne Geltung (Art. 4 BGS)
MrXbet Nein Ausländische Lizenz, in der Schweiz ohne Geltung (Art. 4 BGS)
HornetBet Nein Ausländische Lizenz, in der Schweiz ohne Geltung (Art. 4 BGS)
Donbet Nein Ausländische Lizenz, in der Schweiz ohne Geltung (Art. 4 BGS)

Diese Tabelle zeigt die Bewilligungs­lage als das, was sie in der Schweiz ist: eine zweispaltige Wirklichkeit. Auf der einen Seite stehen die beiden Veranstalter mit Gespa-Bewilligung, klar zugewiesenen Vertrags­gebieten und dem vollen Schweizer Spieler­schutz. Auf der anderen Seite stehen acht ausländische Marken, die in der Schweiz nicht bewilligt sind, deren Lizenz im Ausland liegt und hier keine Geltung hat. Es gibt in dieser Liste keine «besten ausländischen Bonus­anbieter», weil es in der Schweiz keine ausländischen Bonus­anbieter mit Bewilligung gibt.

Swisslos Sporttip: das Schweizer Standardangebot

Swisslos, mit Sitz in Basel, betreibt Sporttip als Sportwetten­produkt für die Deutschschweizer Kantone, das Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Die interkantonale Vereinbarung von 2019 bildet die Grundlage. Für eine Gratiswette ohne Einzahlung heisst das: Es gibt kein dauerhaftes Neukunden­angebot in der Form, wie es ausländische Anbieter bewerben. Was es gibt, sind einzelne Aktionen, die von der Gespa bewilligt werden und an klare Bedingungen geknüpft sind. Der Sporttip-Kombiboost, der nur online für Prematch-, Live- und System­wetten gilt, setzt mindestens vier Voraus­sagen mit einer Mindest­quote von 1.50 voraus; der Bonus auf den Nettogewinn steigt von 5 % bei vier auf 100 % bei fünfzehn Voraus­sagen, und sowohl Einsatz als auch Gewinn­erhöhung sind limitiert. Das ist die eine Stelle, an der das eigene Geld eines Spielers vom Veranstalter aufgestockt wird; eine «Gratiswette» im engeren Sinn ist das nicht.

Wer in der Deutschschweiz wohnt und eine Aktion nutzt, sollte wissen, dass die Auszahlungs­mechanik an scharfe Regeln gebunden ist. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungs­quittung werden automatisch dem Wallet gutgeschrieben. Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungs­verbindung innert 3 Arbeits­tagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Post­konto überwiesen. Wer Gratisspielguthaben aus einer Promotion auf dem Konto hat, kann es nicht auszahlen lassen. Wer den Einsatz für eine Wette aus dem Wallet nimmt, unterliegt den allgemeinen Spiel­regeln von Sporttip. Die Identitäts­prüfung verlangt Wohnsitz im Vertrags­gebiet, ein gültiger Ausweis, eine eindeutige Adress­zuordnung. Wer diese Voraussetzungen erfüllt, kann spielen; wer sie nicht erfüllt, kann es nicht.

Urteil. Swisslos Sporttip ist die eine der zwei legalen Adressen in der Deutschschweiz. Die Aktionen sind klein, klar befristet und an die Bewilligung der Gespa gebunden. Wer eine Gratiswette ohne Einzahlung sucht, findet hier realistisch nur gelegentlich und in tiefen Beträgen – CHF 10 als Grössen­ordnung war in der Westschweiz Standard. Wer mit dem engeren Markt und der deutschen Benutzer­oberfläche leben kann, ist auf der bewilligten Seite des Markts unterwegs.

Loterie Romande Jouez Sport: die Westschweizer Variante

Die Loterie Romande betreibt Jouez Sport für die Kantone Genf, Waadt, Freiburg, Neuenburg, Jura und Wallis. Sie unterhält 2’350 Verkaufs­stellen in der Westschweiz und beschäftigt 221 Mitarbeitende, Sitz ist Lausanne. Für die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» wurden 7’000 Stück à CHF 10 Gratisspielguthaben vergeben, verteilt über 7 Aktionstage zwischen dem 17. Dezember 2025 und dem 10. März 2026. Das ist die grösste dokumentierte Gratiswette ohne Einzahlung, die in der Schweiz in dieser Periode aufgelegt wurde.

Die Mechanik ist so überschaubar wie das Produkt. Der Code wird in Westschweizer Stadien und Eishallen verteilt; die Teilnehmenden müssen innert 7 Tagen das Konto verifizieren und den Code eingeben. Das Guthaben ist 30 Tage gültig, nicht auszahlbar und nur einmal pro Person einsetzbar. Wer das Guthaben auf eine Wette setzt, gewinnt – wenn die Wette gewinnt – den Nettogewinn; der Einsatz wird nicht zurück­erstattet. Auszahlungen auf das Bank­konto folgen den Regeln für Eigengeld: bis CHF 1’000 pro 30 Tagen direkt aufs Wallet, darüber per IBAN, immer auf den eigenen Namen.

Die Loterie Romande hat 2025 von der Gespa 24 Bewilligungen für Gratisspielguthaben erhalten – ein deutliches Mehr als Swisslos mit deren 8. Das heisst nicht, dass alle 24 in gleich grosse Aktionen münden, aber es heisst, dass die Westschweizer Veranstalterin im aktuellen Markt der aktivere der beiden Partner ist, wenn es um bewilligte Promotionen geht.

Urteil. Wer in der Westschweiz wohnt, hat bei der Loterie Romande die grössere Wahrscheinlichkeit, eine Aktion zu finden, und die Erfahrung der letzten Wintersaison zeigt, dass CHF 10 in 30-Tage-Fenstern die Grössen­ordnung sind. Für eine echte Aktion ohne Einzahlung im engeren Sinn ist die Loterie Romande zurzeit die aktivere Adresse. Die Bedingungen sind klar, die Auszahlungs­mechanik ist transparent, der Markt ist im Rahmen der Gespa-Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wett­typen definiert.

Ausländische Anbieter: was sie hier wert sind

Die übrigen acht Anbieter in der Liste – bet-at-home, 1xBet, Jackbit, MyStake, 1Bet, MrXbet, HornetBet und Donbet – haben in der Schweiz keine Bewilligung. Sie werben international mit «Gratiswetten ohne Einzahlung», die oft 10, 20 oder 50 Euro pro neuem Konto versprechen. Diese Angebote sind in der Schweiz rechtlich Werbung für bewilligungs­pflichtige Geldspiele, und der Anbieter macht sich mit dem Schalten solcher Werbung strafbar.

Für Spielerinnen und Spieler in der Schweiz bedeutet das, was bereits in der Rechtslage steht: Eine ausländische Lizenz hat hier keine Geltung, das Konto wird in einem Rechts­raum geführt, der mit dem Schweizer Spieler­schutz nichts zu tun hat, eine Spielsperre hier wirkt dort nicht, eine Beschwerde bei der Gespa ist gegen einen ausländischen Anbieter nicht möglich. Wer gewinnt, lässt sich das Geld auf eine Schweizer Bankverbindung auszahlen – was an sich möglich ist, aber im Konflikt­fall ohne Schweizer Ansprech­partner. Die kantonale Steuerpraxis im Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als voll steuerbares Einkommen, unabhängig vom Betrag; das ist ein konkreter finanzieller Nachteil, der in keiner Werbung steht.

Urteil. Wer in der Schweiz wohnt und ein Konto bei einem dieser Anbieter eröffnet, verlässt den Schweizer Rechts­raum. Es gibt für diese Anbieter keine Schweizer Bewilligung, keine Schweizer Spielsperre, keine Schweizer Beschwerde­stelle. Die Werbe­versprechen mögen verlockend klingen, aber sie sind an eine Lizenz gebunden, die in der Schweiz nicht gilt. Wer das Risiko bewusst eingeht, sollte zumindest wissen, worauf er sich einlässt: auf einen Anbieter, der auf der Gespa-Sperr­liste stehen kann, dessen Domain morgen blockiert sein kann, und der im Konflikt­fall nur über einen ausländischen Rechts­weg zu erreichen ist.

Wer wo spielt: die Logik der zwei Märkte

Die Schweiz hat den Sportwetten­markt auf zwei Veranstalter reduziert. Das ist die Folge einer bewussten Entscheidung: Der Reingewinn beider Veranstalter fliesst in gemeinnützige Zwecke in den Kantonen, nicht in private Taschen. Eine breite, wettbewerbs­intensive Anbieter­landschaft, wie sie im Ausland existiert, ist hier nicht gewollt. Das hat Auswirkungen auf das, was eine Gratiswette in der Schweiz sein kann und was nicht.

Wer in der Deutschschweiz wohnt, hat einen einzigen Online-Veranstalter: Swisslos Sporttip. Wer in der Romandie wohnt, hat einen einzigen: Loterie Romande Jouez Sport. Wer im Tessin wohnt, fällt in das Vertrags­gebiet von Swisslos. Wer im Ausland wohnt, hat keinen Zugang zu einem Online-Konto bei einem der beiden. Die Spielerin, der Spieler hat also nicht die Wahl zwischen vielen Anbietern, sondern die Wahl zwischen genau einem und dem Verzicht – oder, wenn man so will, dem Weg ins Ausland, mit den beschriebenen Konsequenzen.

Die Werbung der ausländischen Anbieter erzählt eine andere Geschichte. Sie wirbt mit dem Bonus, nicht mit der Lizenz. Sie wirbt mit dem Erlebnis, nicht mit der Spieler­sperre. Sie wirbt mit der Quote, nicht mit dem kantonalen Steuer­status eines Gewinns. Die Liste der 671 Domains, die Ende 2025 auf der Gespa-Sperr­liste standen, ist das Gegen­stück zu dieser Werbung: die geblockte Realität, die das Werbe­versprechen einlöst, sobald jemand in der Schweiz darauf zugreifen will.

Wer eine Aktion in der Schweiz nutzt

Wer in der Schweiz wohnt, ein verifiziertes Konto bei einem der beiden Veranstalter hat und eine Aktion ohne Einzahlung nutzen will, geht im Wesentlichen so vor: Aktions­bedingungen lesen, Mindest­quote prüfen, Frist im Kalender markieren, Wette platzieren, Gewinn auf dem Wallet gutschreiben lassen, Auszahlungs­schwelle beachten. Wer eine Auszahlung auf das Bank­konto will, muss damit rechnen, dass die ersten zwei Auszahlungen pro Jahr kostenlos sind und ab der dritten eine Kommission von 3 % anfallen kann – bei Swisslos sind das die Spielregeln, und bei der Loterie Romande gilt im Grundsatz Ähnliches, weil die Reingewinn-Logik eine Voll­kosten­deckung über die Spielerin, den Spieler nicht vorsieht.

Wer eine Aktion nicht nutzt, lässt sie verfallen. Das ist ärgerlich, aber es ist die Konstruktion. Keine Aktion verlängert sich automatisch, kein Guthaben wird stillschweigend auf das nächste Aktions­fenster übertragen.

Wer eine Aktion im Ausland nutzt

Wer in der Schweiz wohnt und ein Konto bei einem ausländischen Anbieter eröffnet, sollte mindestens diese Punkte vor der ersten Einzahlung klären: Ist der Anbieter auf der Gespa-Sperr­liste oder war er es? Welche Lizenz hat er, und in welchem Land? Welche Schutz­mechanismen kennt der Anbieter – Selbstausschluss, Limiten, Realitäts­check? Welche Auszahlungs­wege akzeptiert er, und in welcher Frist? Welche kantonale Steuer­praxis gilt für Gewinne aus diesem Anbieter? Die Gespa liefert für die meisten dieser Fragen keine befriedigende Antwort, weil der Anbieter nicht in ihren Zuständigkeits­bereich fällt. Die Antworten kommen vom Anbieter selbst oder von seinem Rechts­raum.

Wer das nicht prüft, verlässt sich auf Werbe­versprechen. Das ist im Glücksspiel­markt selten eine gute Idee, und es ist im Schweizer Kontext mit der bestehenden Spieler­schutz­architektur noch weniger eine, weil die Werbe­botschaft oft das genaue Gegenteil von dem ist, was die Schweizer Gesetz­gebung verlangt.

Was Werbe­aktionen in der Schweiz kosten

Eine Werbe­aktion in der Schweiz ist für den Veranstalter bewilligungs­pflichtig und für den Spieler an Bedingungen gebunden. Die Gespa hat 2025 insgesamt 32 solcher Bewilligungen erteilt, die sich ungleich auf die beiden Veranstalter verteilen. Die Loterie Romande hat 24, Swisslos 8. Die Werbe­aktionen, die darunter fallen, sind in der Regel klein: 7’000 Stück à CHF 10 waren die grösste dokumentierte Aktion in der Wintersaison 2025/26.

Für die Spielerin, den Spieler heisst das: Die Wahrscheinlichkeit, eine Gratiswette ohne Einzahlung zu finden, ist im aktuellen Markt nicht hoch. Sie ist bei der Loterie Romande höher als bei Swisslos, und sie ist in beiden Fällen an Werbe­anlässe gebunden – Eishallen, Stadien, Sponsoring­aktionen, Feier­tage. Wer nicht gezielt nach einer Aktion sucht, verpasst sie in der Regel.

Was der Marktname verschweigt

«Gratiswette» heisst im Markt, dass der Einsatz gratis ist. Es heisst nicht, dass der Gewinn vollständig ausgezahlt wird. Es heisst nicht, dass das Guthaben auszahlbar ist. Es heisst nicht, dass die Aktion in der Schweiz bewilligt ist. Diese drei Punkte werden in der Werbung gerne weggelassen, und sie sind der Grund, warum die Aktionen in der Schweiz klein und die ausländischen Werbungen gross sind: Die ausländischen Werbungen können sich den grossen Bonus leisten, weil sie kein Spieler­schutz­system unterhalten, keine Schweizer Bewilligung brauchen und im Konflikt­fall nicht greifbar sind.

Für Spielerinnen und Spieler in der Schweiz heisst das: Die Aktionen, die sie hier sehen können, sind eng definiert, klar bewilligt und an die Spieler­schutz­regeln gebunden. Wer eine Aktion sieht, die nicht von Swisslos oder Loterie Romande stammt, ist mit hoher Wahrscheinlichkeit auf einer ausländischen Seite gelandet. Das ist nicht verboten – die Spielerin, der Spieler wird nicht bestraft –, aber es hat Konsequenzen, die in der Werbung nicht stehen.

Häufige Fragen

Gibt es in der Schweiz eine Gratiswette ohne Einzahlung?

Ja, aber selten und klein. Die Loterie Romande hat im Winter 2025/26 7’000 Stück à CHF 10 Gratisspielguthaben vergeben, Swisslos bietet gelegentlich Aktionen, die über die Gespa bewilligt sind. Die ausländischen Angebote mit 10, 20 oder 50 Euro «nur für die Registrierung» sind in der Schweiz nicht zulässig.

Weshalb verlangen die Veranstalter ein verifiziertes Konto, bevor ein Guthaben genutzt werden kann?

Weil das Geldspielgesetz die Identitäts­prüfung vorschreibt. Wer ein Konto eröffnet, muss volljährig sein, im Vertrags­gebiet wohnen, einen gültigen Ausweis hochladen und darf nicht in der Spielsperre stehen. Ohne diese Prüfung darf kein Gratisspielguthaben ausgegeben werden, und ohne diese Prüfung darf nicht gewettet werden.

Wird der Einsatz einer Gratiswette mit dem Gewinn ausbezahlt?

Nein. Bei einer Gratiswette ohne Einzahlung wird nur der Nettogewinn ausgezahlt, der Einsatz wird nicht zurück­erstattet. Wer mit CHF 10 zu Quote 1.90 wettet, gewinnt CHF 9, nicht CHF 19. Das ist im Schweizer Markt die übliche Konstruktion und der Hauptgrund, warum der reale Wert eines Gratisspielguthabens unter dem Nennwert liegt.

Welche Aktions­bedingungen sind zu prüfen, etwa Frist, Mindest­quote und Auszahlbarkeit?

Gültigkeits­dauer, Mindest­quote, Auszahlbar­keit des Guthabens, maximale Gewinn­höhe und allfällige Umsatz­vorgaben. Bei der Loterie Romande waren die CHF 10 aus der Wintersaison 30 Tage gültig und nicht auszahlbar; eine Mindest­quote und eine Gewinn­obergrenze sind üblich. Wer eine Werbung sieht, sollte diese fünf Punkte kennen, bevor er das Konto nutzt.

Was geschieht mit Gratisspielguthaben, wenn eine Spielsperre besteht oder Limiten erreicht sind?

Eine Spielsperre sperrt das Konto vollständig, das Gratisspielguthaben wird nicht aktiviert und nicht ausgezahlt. Wer die Tages-, Wochen- oder Monats­limite erreicht hat, kann mit dem Guthaben nicht weiter wetten, sobald die Limite überschritten wäre; die Aktion läuft ins Leere. Die Spieler­schutz­regeln gelten unabhängig von der Aktion.

Welche Risiken bestehen bei Seiten ohne Schweizer Bewilligung, die eine Gratiswette ohne Einzahlung bewerben?

Eine ausländische Lizenz hat in der Schweiz keine Geltung (Art. 4 BGS). Der Anbieter ist nicht an die Schweizer Spielsperre angeschlossen, eine Beschwerde bei der Gespa ist nicht möglich, und die kantonale Steuerpraxis – etwa im Thurgau – behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als voll steuerbares Einkommen. Die Gespa führt eine Sperr­liste mit Domains, die Schweizer Telekom­anbieter blockieren; die Liste umfasste Ende 2025 671 Einträge.

Inhalt erstellt vom Team «asiahandicapch»