Gratiswetten und Gratisspielguthaben bei Schweizer Sportwetten 2026

Updated Oktober 2026
Licensed
usAvailable in US
Fast payouts
18+ Only

Ladevorgang...

Wer in der Schweiz nach «Gratiswetten» sucht, landet schnell bei ausländischen Angeboten, die in der Schweiz gar nicht beworben werden dürfen. Tatsächlich gibt es Gratisspielguthaben im Inland — bei Swisslos Sporttip und Loterie Romande Jouez Sport — und sie unterstehen dem Geldspielgesetz, das solche Guthaben an die vorgängige Zustimmung der Gespa bindet. Was davon übrig bleibt, wer den Einsatz einer Gratiswette zurückbekommt und was eine Mindestquote im Kombiboost kostet, steht in diesem Überblick.

Eine Skisprungschanze im Flutlicht, aus dem Tal gesehen, der Hang liegt im Schnee.
Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026.

Stand: Oktober 18, 2026 · geprüft gegen die Spielregeln und Teilnahmebedingungen Sporttip (Version 4.2, 2026), die Bedingungen für die Online-Teilnahme bei Swisslos (gültig ab 13. Januar 2025), das Règlement Général der Loterie Romande (24. Ausgabe, Juni 2023) sowie den Geschäftsbericht 2025 der SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft.

Gratiswetten und Gratisspielguthaben in der Schweiz

Das Angebot an Gratiswetten in der Schweiz ist schmal, und das hat einen Grund: Nach Art. 75 Abs. 2 des Geldspielgesetzes (BGS, SR 935.51) brauchen Gratisspiele oder Gratisguthaben die vorgängige Zustimmung der Gespa. Die Aufsichtsbehörde vergibt solche Bewilligungen nicht häufig; 2025 waren es 24 Zusagen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Ausländische Anbieter, die mit «Gratiswette ohne Einzahlung»-Bannern werben, bewerben meistens ein Angebot, das in der Schweiz schlicht nicht erlaubt ist.

Ein Volleyball liegt auf feinem Sand an einem leeren Strand bei Sonnenaufgang.
Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1 und der Höchsteinsatz CHF 1'000, für eine Systemwette CHF 10'000.

Was «Gratiswette» in der Schweiz bedeutet

In der Schweiz ist der korrekte Begriff Gratisspielguthaben — nicht «Free Bet» und nicht «No-Deposit-Bonus». Der Unterschied ist nicht sprachlicher Natur: Gratisspielguthaben ist nach den Bedingungen der Schweizer Veranstalter nicht auszahlbar. Wer CHF 10 Spielguthaben erhält, kann damit eine Wette platzieren, einen allfälligen Nettogewinn behalten — das Wettguthaben selbst aber nicht auf das Bankkonto überweisen.

Die Bedingungen der Loterie Romande sind hier klar: Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf die hinterlegte IBAN überwiesen, Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar. Swisslos formuliert es parallel: Auszahlungen aus dem Spielguthaben sind zweimal pro 365 Tage gratis, ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 Prozent anfallen, und Spielguthaben aus Promotionen fliesst niemals auf das Bank- oder Postkonto.

Eine Hängebrücke über eine tiefe Schlucht, aus dem Wald darunter steigt Nebel auf.
Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen; Personen unter 18 Jahren sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

Diese beiden Punkte prägen jede Gratiswette in der Schweiz: Der Einsatz wird mit einem Gewinn nicht zurückbezahlt, und der Bruttobetrag der Gratiswette ist nicht auszahlbar.

Wie eine Gratiswette in der Praxis läuft

Die Mechanik ist über beide Veranstalter hinweg dieselbe. Auf einem verifizierten Spielerkonto wird Spielguthaben gutgeschrieben, oft an eine Aktion oder einen Code geknüpft. Bei der Loterie Romande lief etwa die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026: An 7 Aktionstagen wurde in National-League-Stadien ein Code verteilt, wer ihn innert 7 Tagen im verifizierten Konto eingab, erhielt eines von 7’000 Stück à CHF 10 Spielguthaben, gültig 30 Tage, nicht auszahlbar.

Der typische Ablauf: Der Code wird im Online-Konto eingegeben, das Guthaben erscheint im Wallet, der Spieler setzt es auf eine Wette seiner Wahl (oder auf eine vom Veranstalter vorgegebene Quote), der Nettogewinn wird bei erfolgreicher Wette dem Wallet gutgeschrieben, und nicht eingelöstes Guthaben verfällt nach Fristablauf. Wer eine Gratiswette ohne Einzahlung erwartet, wie sie auf ausländischen Vergleichsseiten beworben wird, sucht in der Schweiz vergebens: Beide Veranstalter verlangen für die Kontoeröffnung die Identitätsprüfung über einen Ausweis, der gegen Adressdatenbanken abgeglichen wird, und für das Wallet den vorgängigen Kauf von Spielguthaben.

Wie viel eine Gratiswette 2026 wert ist

Das ist die eigentliche Information, nach der eine Suchanfrage wie «gratiswette ohne einzahlung 2026» sucht. Eine Gratiswette im Wert von CHF 10, die zu Quote 1.90 auf eine einfache Zweiwegwette gesetzt wird, bringt im Gewinnfall CHF 9 — den Einsatz zurück gibt es nicht. Bei einer angenommenen Auszahlungsquote (Payout Share) der Marke von etwa 90 Prozent (eine anständige Quote für eine Zweiwegwette) liegt der durchschnittliche Erwartungswert einer solchen Gratiswette zwischen rund CHF 7 und CHF 8 — eine Bandbreite, kein einzelner Wert.

Wer eine grössere Gratiswette erwartet, etwa eine «10 Euro Gratiswette ohne Einzahlung»-Aktion wie sie im EU-Raum üblich ist, sucht in der Schweiz nach etwas, das die Gespa so nicht zulässt. Die Knappheit ist Absicht: Boni sind in der Schweiz ein bewilligungspflichtiges Marketinginstrument, kein Wettbewerbsinstrument, und die Bewilligung wird restriktiv gehandhabt.

Die Top-Anbieter für Gratiswetten in der Schweiz im Vergleich

Bei diesem Vergleich zählen vier Dinge: die Bewilligungslage, das Angebot an Gratisguthaben und Boni, die Höhe der Quote und der Marge, schliesslich die Einsatzlimiten und Zahlungswege. Die Anbieterübersicht im Abschnitt «Die Top-Anbieter für Gratiswetten in der Schweiz im Vergleich» ordnet zehn Anbieter nach genau diesen Achsen ein — zwei davon mit Schweizer Veranstalterbewilligung, acht ohne. Diese Auswahl entspricht den auf Vergleichsseiten üblichen Anbietern, ist aber keine Empfehlung: Die meisten dieser Anbieter sind für Schweizer Spieler formal nicht zugänglich.

Anbieter Schweizer Bewilligung Veranstalter bzw. ausgewiesene Lizenz
Swisslos Sporttip Veranstalter- und Spielbewilligung (BGS) SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel
Loterie Romande Jouez Sport Veranstalter- und Spielbewilligung (BGS) Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande), Lausanne
Roobet ohne Schweizer Bewilligung Curaçao, ohne Geltungsbereich in der Schweiz
GG.BET ohne Schweizer Bewilligung Curaçao, ohne Geltungsbereich in der Schweiz
1xBet ohne Schweizer Bewilligung Curaçao, ohne Geltungsbereich in der Schweiz
N1 Bet ohne Schweizer Bewilligung Curaçao, ohne Geltungsbereich in der Schweiz
Bahigo ohne Schweizer Bewilligung Curaçao, ohne Geltungsbereich in der Schweiz
BDMBet ohne Schweizer Bewilligung Curaçao, ohne Geltungsbereich in der Schweiz
Jackbit ohne Schweizer Bewilligung Curaçao, ohne Geltungsbereich in der Schweiz
BillyBets ohne Schweizer Bewilligung Curaçao, ohne Geltungsbereich in der Schweiz

Was sich aus dieser Aufstellung sofort liest: Die ersten beiden Zeilen sind die einzigen legalen Optionen für Schweizer Spieler, und beide operieren auf einem geschlossenen Markt — begrenzte Angebotsliste, begrenzte Werbemöglichkeiten, eigene Vertragsgebiete. Die übrigen acht Zeilen sind Anbieter, deren Lizenz in der Schweiz keine Geltung hat (Art. 4 BGS); sie werden in der Tabelle aufgeführt, weil Schweizer Spieler sie auf Vergleichsseiten finden, nicht weil sie zugänglich sind. Wer dort spielt, hat keinen Schweizer Schutz: keinen Sperrregister-Eintrag, keine Schweizer Rechtsdurchsetzung, keine Auszahlungsgarantie.

Worauf sich die Auswahl in der Praxis stützt

Eine Schweizer Vergleichsseite muss zwischen zwei Welten unterscheiden, und die Leser entsprechend sortieren. Für jemanden, der mit Schweizer Bewilligung wetten will, ist die Auswahl binär: Swisslos Sporttip oder Loterie Romande Jouez Sport, abhängig vom Wohnkanton. Für jemanden, der eine breitere Marktvielfalt sucht, ist die Auswahl faktisch unlimited, aber mit dem Risiko, dass Einzahlung, Auszahlung und Konfliktregelung in einem Rechtsraum stattfinden, der die Schweiz nicht einschliesst. Die Gespa betreibt eine Sperrliste geblockter Domains (Ende 2025 waren 671 Domains gelistet), und Schweizer Telekomanbieter blockieren diese Domains per DNS — blockierte Anbieter wechseln ihre Domain innerhalb von Stunden (das sogenannte Domain-Hopping), die Sperre wird nachgezogen.

Die Logik dieser Übersicht ist daher nicht «die zehn besten Bonusprogramme», sondern eine Gegenüberstellung der zwei Anbieter mit Schweizer Bewilligung und der bekannten ausländischen Alternativen, vor denen die Gespa warnt. Die folgende Übersicht sollte mit dieser Sortierung gelesen werden.

Wer passt zu welchem Profil

Drei Profile prägen die Auswahl in der Praxis:

Wer in seinem Wohnkanton mit dem Smartphone in unter fünf Minuten eine Wette platzieren will, ist bei Swisslos Sporttip oder Loterie Romande Jouez Sport am richtigen Ort — beide haben native Apps, beide akzeptieren PostFinance, und beide zahlen Gewinne auf das Schweizer Bank- oder Postkonto der Spielenden aus.

Wer eine breite Marktpalette gewohnt ist und bereit ist, das Schweizer Schutzprofil aufzugeben, findet bei einem der Curaçao-lizenzierten Anbieter mehr Märkte, höhere Boni und mehr Zahlungsmethoden — aber ohne Schweizer Ausschlussregister, ohne Schweizer Aufsicht, mitunter ohne Schweizer Bankverbindung.

Wer ausschliesslich auf Bonusjagd unterwegs ist, sucht in der Schweiz falsch. Die Gespa-Bewilligungspflicht für Gratisspiele begrenzt das Angebot strukturell, und kein bewilligter Anbieter kann eine «Gratiswette ohne Einzahlung» in der Art anbieten, wie sie auf EU-Vergleichsseiten beworben wird.

Wie Schweizer Sportwetten funktionieren

Die folgende Einordnung fasst zusammen, was die Leserinnen und Leser über den Schweizer Wettmarkt wissen sollten, bevor sie eine Gratiswette einsetzen: wer anbietet, wie der Markt reguliert ist, was die Spielregeln der einzigen Veranstalter vorsehen.

Das Angebot beschränkt sich auf zwei interkantonale Veranstalter

Das Geldspielgesetz überlässt die Sportwette nicht dem Markt, sondern den Kantonen, und die Kantone haben sich in der Interkantonalen Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020) auf zwei Veranstalter geeinigt: Swisslos mit Sitz in Basel für die Deutschschweizer Kantone plus Tessin und Liechtenstein, Loterie Romande mit Sitz in Lausanne für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Wer in einem Kanton wohnt, der nicht im Vertragsgebiet des gewählten Veranstalters liegt, kann dort kein Online-Konto eröffnen.

Diese territoriale Aufteilung ist die Konsequenz aus dem Verbot, in der Schweiz privatwirtschaftlich Sportwetten zu veranstalten. Das BGS erlaubt die Tätigkeit nur auf Basis einer Veranstalter- und einer Spielbewilligung, und nur für Grossspiele, deren Reinerträge gemeinnützigen Zwecken in den Kantonen zufliessen (Art. 125 BGS). Es gibt keine dritte bewilligte Schweizer Sportwettenmarke, und es wird nach derzeitiger Lesart der IKV auch keine geben.

Was beworben werden darf und was nicht

Art. 74 BGS verbietet Werbung, die sich an Minderjährige oder gesperrte Personen richtet, die irreführend ist oder die unaufgefordert in private Räume eindringt. Art. 74 Abs. 3 BGS verbietet Werbung für Geldspiele, die in der Schweiz nicht bewilligt sind, und Art. 131 BGS bedroht Verstösse mit einer Busse bis CHF 500’000. Für den Leser heisst das: Banner von ausländischen Anbietern, die in der Schweiz sichtbar sind, verletzen in der Regel genau diese Bestimmung — sie sind beweisbar rechtswidrig, auch wenn die Rechtsdurchsetzung gegen die ausländischen Domains schwierig ist.

Die Konsequenz für die Spielenden: Ein Bonus, der über einen nicht bewilligten Anbieter läuft, hat in der Schweiz keinen Anker. Die Gespa hat keine Aufsicht über dessen Bücher, sein Kundendienst spricht nicht zwingend Deutsch, und die Auszahlung erfolgt nicht zwingend auf eine Schweizer IBAN — Punkte, die bei einer Einzahlung von fünf Franken harmlos klingen und bei einer Auszahlung von CHF 5’000 plötzlich ins Gewicht fallen.

Was gewettet werden darf

Die Gespa führt eine Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten (Version 10.09.2026, gestützt auf Art. 25 BGS und Art. 29 VGS). Wetten auf Wetter, Politik oder TV-Shows sind nicht zugelassen, und Qualifikationsrunden, Frauenwettbewerbe und Rangwetten sind nur erlaubt, wenn sie ausdrücklich auf der Liste stehen. Eckball- oder Kartenmärkte sind nicht auf der Liste, ein Esports-Abschnitt existiert auf der Liste nicht, und Veranstaltungen mit überwiegend Minderjährigen sind ausgeschlossen (Art. 25 Abs. 2 BGS). Wer auf einen Markt setzt, der dort nicht steht, wird ihn bei Swisslos oder Loterie Romande nicht finden — und bei einem ausländischen Anbieter riskieren, dass die Wette «im Rahmen einer Edition» schlicht verschwindet.

Live-Wetten sind zulässig, vor Spielbeginn und live, sofern der Veranstalter eine entsprechende Bewilligung hält; das BGS kennt keine spezifische Einschränkung bestimmter Live-Märkte. Cash-Out ist nicht regulatorisch vorgegeben, sondern eine Spielregelfunktion: Bei Sporttip funktioniert sie für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur als vollständiger Cash-Out, der sich nicht rückgängig machen lässt, und nicht für jeden Markt garantiert. Virtuelle Sportarten: Stand heute ist die Bewilligungslage für die Schweiz nicht abschliessend geklärt, hier schweigt die Vergleichsbasis.

Gesetzliche Lage und Aufsicht in der Schweiz

Die rechtliche Lage für Schweizer Sportwetten ist auf den ersten Blick einfach: Zwei interkantonale Veranstalter, ein Geldspielgesetz, eine Aufsicht. Sie wird auf den zweiten Blick komplizierter, weil vier Akteure mitreden — der Bund, die Kantone, die Veranstalter und die Gespa als Aufsichtsbehörde.

Das Geldspielgesetz und die Rolle der Gespa

Das Bundesgesetz über Geldspiele (BGS, SR 935.51) ist seit dem 1. Januar 2019 in Kraft. Es definiert die Sportwette als Grossspiel (Art. 3 lit. c und e) und überträgt die Aufsicht der Gespa — der Interkantonalen Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern, die aus dem Geldspielkonkordat (in Kraft seit 1.1.2021) hervorgegangen ist. Die Gespa beaufsichtigt die Lotterien, Sportwetten und Geschicklichkeitsspiele; die ESBK beaufsichtigt die Casinos, und die beiden Aufsichtskreise überlappen nur in Ausnahmefällen. Eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung brauchen je eigene Verfahren (Art. 21-25 BGS), und beide gelten nur in der Schweiz (Art. 4 BGS) — eine ausländische Lizenz hat hier keine Wirkung.

Die Sperrliste und ihre Folgen

Die Gespa publiziert eine Sperrliste von Domains ausländischer Anbieter, die in der Schweiz nicht bewilligt sind. Schweizer Internet-Provider blockieren diese Domains per DNS-Bindung, gestützt auf Art. 86-93 BGS. Die erste Liste wurde am 3. September 2019 veröffentlicht, und Ende 2025 umfasste sie 671 Domains — darunter namentlich Interwetten und Bet-at-Home sowie bet365. Wenn ein Anbieter dort auftaucht, ist er für die meisten Schweizer Haushalte nicht ohne Weiteres erreichbar. Bei den blockierten Anbietern handelt es sich um jene, die Schweizer Spieler aktiv umwerben; die Sperre ist eine Reaktion darauf, kein vorsorgliches Verbot.

Anonymität, Kryptowährungen und Zahlungswege

Wer in der Schweiz mit Bewilligung wettet, ist nicht anonym. Die Veranstalter übernehmen die Pflichten aus Art. 47-52 VGS — Identitätsprüfung, eine einzige Kontoeröffnung pro Person, Abgleich gegen die Adressdatenbanken. Gewinne und Guthaben werden ausschliesslich auf eine Zahlungsverbindung im Namen des Spielenden ausbezahlt (Art. 50 Abs. 2 VGS). Krypto-Auszahlungen sind auf diesem Weg nicht möglich, und der Veranstalter darf keinen Kredit an Spielende vergeben (Art. 75 Abs. 1 BGS). Wer bei einem Curaçao-lizenzierten Anbieter mit USDT einzahlt, bewegt sich ausserhalb dieses Rahmens — was Vorteile bei Geschwindigkeit und Datensparsamkeit hat, aber den Schutz des Schweizer Sperrregisters und der Schweizer Aufsicht aushebelt.

Steuern auf Wettgewinne

Gewinne aus Schweizer Grossspielen sind einkommensteuerfrei bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn. Der Bundeswert liegt seit dem 1.1.2026 bei CHF 1’071’000 (im Jahr 2025 betrug er CHF 1’070’400); kantonal liegt der Freibeitrag anders. Oberhalb des Bundeswertes führt der Veranstalter eine Verrechnungssteuer von 35 Prozent ab, die der Spielende über die Steuererklärung zurückholen kann. Für die meisten Spielenden bleibt es bei einem Gewinn unter dem Freibetrag: keine Einkommensteuer, keine Verrechnungssteuer. Bei Gewinnen aus ausländischen Grossspielen geht die Thurgauer Praxis von einer vollständigen Besteuerung unabhängig vom Betrag aus — bei anderen Kantonen ist die Lage nicht abschliessend dokumentiert, und die Antwort führt am Steuerberater oder der kantonalen Steuerverwaltung vorbei.

Eine Schweizer Wettsteuer auf den Einsatz existiert nicht — diese Formulierung ist wichtig, weil sie in Werbeversprechen von Vergleichsseiten regelmässig falsch herum steht.

Verantwortungsvolles Spielen: Limiten und Sperre

Verantwortungsvolles Spielen ist im Schweizer System doppelt verankert: durch die Pflicht der Veranstalter, vor der ersten Wette eigene Limiten zu setzen, und durch das Sperrregister, das gesperrte Personen über alle bewilligten Anbieter hinweg ausschliesst. Beide Mechanismen greifen auch beim Einsatz von Gratisguthaben — wer eine Gratiswette platziert, limitiert seinen Verlust auf einen Eigenbeitrag von null, die Verlustlimite selbst bleibt unberührt.

Limiten setzen vor der ersten Wette

Wer bei Sporttip mit Spielen beginnt, muss vor der ersten Wette Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage festlegen — die Obergrenze bei Sporttip liegt bei CHF 9’999, bei unter 21-Jährigen bei CHF 1’000. Eine Senkung der Limite greift sofort; eine Erhöhung erst nach 72 Stunden (das BGB würde nur 24 Stunden verlangen, Sporttip setzt mit 72 Stunden eine konservativere Schwelle). Zusätzlich kann eine freiwillige Einzahlungslimite auf 30 Tage gesetzt werden. Wer mit Spielguthaben aus einer Aktion wettet, hält sich an die gleiche Limite — der Mechanismus kennt keine Ausnahme für Bonusgeld.

Die Loterie Romande arbeitet mit einer Wallet-Limite: Einzahlungen sind auf höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage beschränkt, das Wallet-Guthaben selbst darf ebenfalls höchstens CHF 10’000 betragen. Wer an der Limite anstösst, kann nicht weiter einzahlen, bis ein Teil des Guthabens aufgebraucht oder ausgezahlt ist.

Sperre, Selbstsperre und das Sperrregister

Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Ablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen — dasselbe Register, das auch Online-Casinos und das Fürstentum Liechtenstein einschliesst. Eine selbstgewählte Sperre unter sechs Monaten ist frei, eine kürzere oder eine unbefristete Sperre lässt sich nach frühestens drei Monaten unter Einbezug einer Fachstelle aufheben (Art. 84 VGS und Art. 81 BGS).

Ausländische Anbieter haben keine Anbindung an dieses Register. Wer bei einem Curaçao-lizenzierten Anbieter spielt und sich dort selbst sperrt, ist aus den Schweizer Sperrlisten nicht ausgetragen — die Sperre auf der Schweizer Seite muss separat bei Swisslos oder Loterie Romande gesetzt werden, und sie schützt nur vor dem bewilligten Angebot.

Tests der Gespa und ihre Aussagekraft

Die Gespa führt jährlich Testkäufe durch. 2025 wurde an Verkaufsstellen in 47.5 Prozent von 200 Versuchen eine Sportwette an Minderjährige verkauft — eine Quote, die in jedem Werbeversprechen als Beleg für einen «strengen Jugendschutz» zitiert wird und die in Wahrheit das Gegenteil belegt. Wer in der Schweiz wettet, sollte davon ausgehen, dass die schwächste Stelle der Aufsichtskette an der physischen Verkaufsstelle liegt, nicht im Online-Kanal — und wer für seinen Schutz auf das System vertraut, sichert sich zusätzlich ab.

Anbieter für Gratiswetten und Sportwetten in der Schweiz

Die folgende Liste ordnet zehn Anbieter ein, die in einem Schweizer Vergleich zu Gratiswetten typischerweise auftauchen. Die ersten zwei sind die einzigen in der Schweiz bewilligten Anbieter; die übrigen acht sind bewilligungsfrei im Schweizer Rechtsraum, werden aber auf Vergleichsseiten mit Schweizer Bezug beworben — sie stehen hier zur Information, nicht zur Empfehlung. Alle Angaben stützen sich auf die geltenden Spielregeln und Bedingungen der Veranstalter und können jederzeit angepasst werden.

Swisslos Sporttip

Swisslos ist die interkantonale Veranstalterin für die Deutschschweizer Kantone, Tessin und Liechtenstein; Sitz in Basel, gemeinsame Trägerschaft der Kantone. Bewilligt nach BGS für die Marke Sporttip, die Sportwette ist also Grossspiel, die Aufsicht liegt bei der Gespa. Sporttip ist nicht «eine Marke unter vielen», sondern die einzige legale Sportwette in diesem Vertragsgebiet. Geboten werden Prematch- und Live-Wetten, ein Kombiboost (mindestens 4 Voraussagen mit Mindestquote 1.50, fünf Stufen bis 100 Prozent Bonus auf den Nettogewinn), Quotenboosts (Prematch-Einzelwette, einmal pro Person), Profitboosts (Erhöhung des möglichen Nettogewinns für ein bestimmtes Ereignis, einmal pro Person), Cash-Out für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten — allerdings nur als Voll-Cash-Out, der nicht rückgängig zu machen ist und nicht für jeden Markt garantiert wird. Live-Wetten werden auch ohne Live-Übertragung angenommen; Wetten nach Ereigniseintritt oder in spielentscheidenden Situationen können mit Quote 1.00 bewertet werden. Die Einsatzlimiten sind CHF 1 bis CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombiwette, CHF 10’000 pro Systemwette. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung gehen automatisch ins Wallet, Gewinne darüber innert 3 Arbeitstagen auf das hinterlegte Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto. Mindestalter 18, ein Konto pro Person, Spieleridentifikation über Ausweis und Adressabgleich. Für die Schweiz wohnhafte Personen aus dem Vertragsgebiet ist Sporttip die einzige legale Adresse für eine Gratiswette im Inland; für Lesende aus anderen Kantonen bleibt nur die Loterie Romande.

Loterie Romande Jouez Sport

Die Loterie Romande betreibt Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura; Sitz in Lausanne, 2’350 Verkaufsstellen, 221 Mitarbeitende. Bewilligt nach BGS unter derselben Logik wie Swisslos — Veranstalter- und Spielbewilligung, Aufsicht durch die Gespa, gemeinnützige Verwendung der Reinerträge in den Kantonen. Jouez Sport ist im Vertragsgebiet also die einzige legale Alternative. Geboten werden Quoten auf den üblichen Sportarten, das Wallet-Modell entspricht dem Schweizer Standard mit denselben Identitäts- und Auszahlungspflichten; Zahlungen erfolgen auf das hinterlegte IBAN-Konto. Promotionen wie die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» sind CHF 10 Spielguthaben, das nicht auszahlbar ist und 30 Tage gültig bleibt. Werbung für Spiele ausserhalb dieses Vertragsgebiets ist für die Loterie Romande genau so ausgeschlossen wie für Swisslos — die Werbelogik eines Anbieters, der in 26 Kantonen «alles anbietet», hat hier strukturell keinen Platz. Für die Westschweiz ist Jouez Sport die einzige legale Adresse.

Roobet

Roobet operiert mit einer Curaçao-Lizenz, die nach Art. 4 BGS in der Schweiz keine Geltung hat. Auf Vergleichsseiten für den Schweizer Markt taucht es dennoch auf, weil es Sportwetten mit Krypto-Einzahlung und Bonusprogrammen anbietet, die das Schweizer Modell strukturell nicht kennt — es ist Werbung für ein in der Schweiz nicht bewilligtes Angebot und steht in der Gespa-Sperrliste. Eine Berichterstattung, die Roobet als «Alternative» einordnet, übersieht die Aufsichtslage: keine Schweizer Anbindung an das Sperrregister, keine Schweizer Auszahlungsgarantie, keine Beschwerdemöglichkeit bei der Gespa, keine Sicherheit, dass die Domain morgen nicht durch eine andere ersetzt wird. Für Lesende, die es dennoch testen wollen, heisst das: Einzahlung in Krypto, Auszahlung in Krypto, kein Schweizer Ansprechpartner; das ist kein Bonus, das ist eine Annahme von Gegenpartei-Risiko ohne Schweizer Auffangnetz.

GG.BET

GG.BET ist im Schweizer Markt vor allem als E-Sports-Wettanbieter bekannt; die Marke betreibt einen Casino- und einen Wettbereich und wirbt mit einem vergleichsweise schmalen Werbebudget um Schweizer Kunden. Lizenzlage wie bei Roobet: Curaçao, kein Geltungsbereich in der Schweiz, möglicher Eintrag auf der Sperrliste. Die Attraktivität von GG.BET liegt im E-Sports-Angebot — hier ist die Liste der bewilligten Sportarten der Gespa eine harte Mauer, denn E-Sports ist auf der Schweizer Liste nicht abgebildet. Wer auf E-Sports wetten will, hat bei Swisslos und Loterie Romande keine legale Adresse, und der Umweg über einen Curaçao-Anbieter ist die einzige operative Möglichkeit. Es ist ein Markt, den die Schweizer Aufsicht nicht abdeckt und den der Lesende bewusst betritt.

1xBet

1xBet ist einer der grössten Akteure im osteuropäischen und lateinamerikanischen Wettmarkt; im deutschsprachigen Vergleich ist es für seine aggressiven Bonusprogramme und ein extremes Marktangebot bekannt. Lizenzlage Curaçao, in der Schweiz ohne Geltungsbereich, potenziell auf der Sperrliste. Die Marke steht exemplarisch für einen Anbietertyp, der in der Schweiz gar nicht beworben werden dürfte — entsprechend sind Werbeauftritte, die in der Schweiz sichtbar sind, formal rechtswidrig nach Art. 74 Abs. 3 BGS. Wer mit 1xBot wetten will, bewegt sich ausserhalb des Schweizer Schutzprofils; die Busse an den Anbieter trifft den Anbieter, nicht den Spielenden, aber das Schutzprofil gegenüber der Schweizer Aufsicht ist null.

N1 Bet

N1 Bet erscheint regelmässig in Listen von «Anbietern mit breitem Wettangebot»; die Marke operiert ebenfalls mit Curaçao-Lizenz. Das Sportwettenangebot ist breit, Bonusstrukturen sind ähnlich wie bei 1xBet. Schweizer Lizenzlage wie oben: keine Geltung, kein Anschluss an das Sperrregister, keine Schweizer Aufsicht. Lesende, die über N1 Bet auf Schweizer Vergleichsseiten stolpern, sollten die rechtliche Stellung kennen, bevor sie auf eine Bonusaktion klicken, die in der Schweiz gar nicht beworben werden dürfte.

Bahigo

Bahigo gehört zu den Marken, die auf Vergleichsseiten mit Schweizer Bezug typischerweise als «alternative Anbieter» gelistet werden; die Marke wirbt gezielt um DACH- und Schweizer Kunden mit Bonusprogrammen, die das Schweizer Modell nicht kennt. Lizenz: Curaçao, keine Geltung in der Schweiz, Aufnahme in die Sperrliste je nach Marktentwicklung möglich. Wer nach «gratiswette code bestandskunden» sucht, wird auf Bahigo und ähnlichen Anbietern fündig — aber jede dieser Werbeaktionen findet in einem Rechtsraum statt, der die Schweiz nicht einschliesst.

BDMBet

BDMBet ist eine vergleichsweise junge Marke im internationalen Wettmarkt, mit Curaçao-Lizenz und ähnlichem Bonus- und Marktprofil wie die übrigen genannten Anbieter. Auf Schweizer Vergleichsseiten erscheint es meist in den «Bonuslisten», weil die Suchanfragen zu Gratiswetten automatisch auf solche Anbieter verweisen. Die kritische Frage bleibt dieselbe: keine Schweizer Bewilligung, kein Schweizer Schutz, keine Garantie, dass die Auszahlung tatsächlich erfolgt. Wer sich für BDMBet interessiert, sollte sich bewusst sein, dass die einzige Beschwerdestelle eine ausländische Lizenzbehörde ist — und kein Schweizer Gericht.

Jackbit

Jackbit ist ein Curaçao-lizenzierter Anbieter; Schwerpunkt Krypto-Casino mit angeschlossener Sportwette, keine Schweizer Bewilligung, keine Aufnahme in das Schweizer Sperrregister. Wer ein Konto bei Jackbit eröffnet, hat die Schweizer Aufsicht ausgeschlossen — was Geschwindigkeit und Anonymität bei der Einzahlung erhöht, aber gleichzeitig die Verfahren bei Auszahlungsproblemen auf einen nicht Schweizer Rechtsraum verschiebt.

BillyBets

BillyBets komplettiert die Liste der Curaçao-Anbieter; Profil wie die vorgenannten. Kein Schweizer Geltungsbereich, kein Schutzprofil, keine Schweizer Aufsicht. Was diese Anbieter gemeinsam haben, ist die Lizenzlogik der Lizenzlogik der Spielaufsicht Curaçaos, die hier als Marketing-Lizenz figuriert, nicht als äquivalent zur Schweizer Veranstalter- und Spielbewilligung unter BGS. Schweizer Lesende, die einen dieser Anbieter in Betracht ziehen, sollten sich über das fehlende Schutzprofil im Klaren sein — die Sperrliste der Gespa kann den Anbieter morgen sperren, das Spielguthaben ist dann blockiert, eine Auszahlung muss in derselben Logik neu eingefordert werden.

Was eine Gratiswette rechnerisch wert ist

Eine Gratiswette im Wert von CHF 10 auf eine Zweiwegwette zu Quote 1.90 / 1.90 bringt im Gewinnfall einen Nettogewinn von CHF 9 (10 × 1.90 − 10). Bei einer Auszahlungsquote (Payout Share) dieser Zweiwegwette von etwa 90.0 Prozent — 1 ÷ (1 ÷ 1.90 + 1 ÷ 1.90) — liegt der erwartete Wert der Gratiswette in der Bandbreite von rund CHF 7 bis CHF 8. Der Wert ist eine Schätzung über viele solcher Wetten unter der Annahme, dass das Spielguthaben vollständig in einer Wette eingesetzt wird; bei Realisierung einzelner Wetten weicht das Ergebnis deutlich nach oben oder unten ab. Der Einsatz selbst wird nicht zurückbezahlt — der «Gratis»-Charakter gilt nur für das Wettguthaben, nicht für den Bruttobetrag.

Zur Einordnung: Der Mechanismus unterscheidet sich von einem klassischen Cash-Bonus, der bei Erfüllung einer Umsatzbedingung als Echtgeld ausbezahlt wird. In der Schweiz gibt es Cash-Boni für Sportwetten praktisch nicht — was es gibt, ist Gratisspielguthaben mit Bindung an den Wettmarkt, das nicht auszahlbar ist. Wer eine Gratiswette in einen Bonus umrechnet, der zu Echtgeld wird, rechnet ein Werbeversprechen auf eine Schweizer Realität um, und die Rechnung schliesst mit null.

Häufige Fragen zu Gratiswetten in der Schweiz

Welche Gratiswetten gibt es bei Sportwetten in der Schweiz?

Bei den beiden bewilligten Veranstaltern Swisslos Sporttip und Loterie Romande Jouez Sport: Gratisspielguthaben aus bewilligten Aktionen wie der Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande (CHF 10 Spielguthaben, nicht auszahlbar, 30 Tage gültig) oder dem Swisslos-Kombiboost, der den Nettogewinn bei vier bis fünfzehn Voraussagen mit Mindestquote 1.50 um 5 bis 100 Prozent erhöht. Ausländische Anbieter bewerben Gratiswetten, die in der Schweiz nicht zulässig sind.

Wer darf in der Schweiz Sportwetten und Gratiswetten anbieten?

Nur Swisslos mit der Marke Sporttip und die Loterie Romande mit der Marke Jouez Sport, beide gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung IKV 2020 und das Bundesgesetz über Geldspiele (BGS). Beide brauchen jeweils eine Veranstalter- und eine Spielbewilligung der Gespa, und Gratisspiele oder Gratisguthaben brauchen nach Art. 75 Abs. 2 BGS deren vorgängige Zustimmung. Ausländische Lizenzen haben in der Schweiz keine Geltung (Art. 4 BGS).

Wird der Einsatz einer Gratiswette zusammen mit dem Gewinn zurückbezahlt?

Nein. Bei Sporttip und Loterie Romande gilt die internationale Marktlogik: Eine Gratiswette wird zum Nettogewinn, der Bruttoeinsatz wird nicht zurückerstattet. Bei einer CHF 10 Gratiswette auf eine Zweiwegwette zu Quote 1.90 liegt der Gewinn also bei CHF 9 (10 × 1.90 minus 10) und nicht bei CHF 19. Der Bruttobetrag der Gratiswette selbst ist zusätzlich nicht auszahlbar — er lässt sich nur im Wettmarkt einsetzen.

Welche Mindest- und Höchsteinsätze gelten bei Sporttip?

Mindestens CHF 1 pro Einzel- oder Kombinationswette, maximal CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombinationswette und maximal CHF 10’000 pro Systemwette. Swisslos behält sich vor, die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen anzupassen; eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Die Limite bezieht sich auf die Spielaktion selbst, nicht auf das Wallet-Guthaben — wer CHF 50 im Wallet hat und CHF 1’000 auf eine Einzelwette setzen will, kann das Wallet nicht mit einer Einzelwette über CHF 50 nutzen, ohne vorgängig Spielguthaben zu kaufen.

Wie hoch war das Spielguthaben der Loterie Romande, und wie lange lief die Aktion?

Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 und verteilte an 7 Aktionstagen in den Stadien der National League 7’000 Stück à CHF 10 Spielguthaben — pro eingelöstem Code gab es einen Gutschein von CHF 10 mit 30 Tagen Gültigkeit, nicht auszahlbar. Vergleichbare Aktionen sind in den jeweiligen Spielregeln der Veranstalter zu finden.

Was ist von ausländischen Seiten zu halten, die Gratiswetten für Schweizer Kunden bewerben?

Die Gespa führt eine Sperrliste solcher Domains (Ende 2025 waren 671 Domains gelistet), Schweizer Provider sperren sie per DNS. Werbung für in der Schweiz nicht bewilligte Glücksspiele ist nach Art. 74 Abs. 3 BGS verboten und kann mit Busse bis CHF 500’000 geahndet werden (Art. 131 BGS). Wer dort spielt, hat keinen Anschluss an das Schweizer Sperrregister, keine Schweizer Aufsicht und keine Schweizer Auszahlungsgarantie — die Spielenden sind nicht strafbar, aber das Schutzprofil unterscheidet sich grundsätzlich.

Inhalt erstellt vom Team «asiahandicapch»