Neue Online Buchmacher in der Schweiz: was «neu» hier überhaupt bedeutet
Ladevorgang...
In kaum einem anderen westeuropäischen Markt ist die Liste der erlaubten Anbieter so kurz wie hier. Wer in der Schweiz legal auf Sport wetten will, hat die Wahl zwischen zwei Namen: Swisslos mit Sporttip und Loterie Romande mit Jouez Sport. Beide sind Genossenschaften oder Aktiengesellschaften mit kantonalem Auftrag, beide stützen sich auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020), beide werden von der Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht) beaufsichtigt. Was im Marketing als «neue Online Buchmacher 2026» beworben wird, ist in den allermeisten Fällen keiner dieser beiden. Es sind ausländische Seiten, meist mit Sitz in Curaçao, Malta oder einem anderen Offshore-Standort, ohne Schweizer Bewilligung und ohne Anbindung an das Schweizer Ausschlussregister. Die Liste solcher Seiten ist lang, die Liste der bewilligten Veranstalter ist es nicht.

Stand der Daten: Oktober 18, 2026; geprüft gegen die Gespa-Sperrliste und die Spielregeln von Swisslos Sporttip in der Version 4.2.
Wer sich für Sportwetten in der Schweiz interessiert, findet hier eine Zusammenstellung, was neue Anbieter für den Schweizer Markt bedeuten, wie die Bewilligungssituation aussieht und worauf bei der Wahl eines Wettanbieters zu achten ist.
Was «neu» im Schweizer Wettmarkt heisst
Im Ausland ist «neuer Buchmacher» ein Geschäftsmodell: jede Woche geht ein Anbieter live, wirbt mit Bonus, lockt mit Quote und hofft, dass ein Teil der Spieler bleibt. In der Schweiz ist dieser Mechanismus durch das Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019) faktisch ausgeschaltet. Artikel 4 hält fest, dass eine Bewilligung nur in der Schweiz gilt, die Artikel 21 bis 25 verlangen für jedes Spiel eine eigene Spielbewilligung, und die Kantone haben die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Es gibt keine «neue Schweizer Bewilligung», die in diesem Sinn ein dritter oder vierter Anbieter erhalten könnte. Wer eine solche Seite betreibt, macht sich nach Artikel 130 BGS strafbar: bei gewerbsmässigem Betrieb drohen bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe.

Was es in der Schweiz gibt, sind drei Kategorien von «Neuheit»:
- Bewilligte Produkte beim selben Veranstalter. Swisslos kann eine neue Wettart lancieren oder eine neue Sportart in das Programm aufnehmen, sobald die Gespa das zulässt. Für Spielende sieht das aus wie ein neues Angebot, technisch ist es eine Ergänzung im bestehenden System.
- Ausländische Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Sie richten sich mit Übersetzung, Schweizer Sprache und Werbung an Schweizer Spielende, haben aber keine Bewilligung der Gespa. Die Gespa veröffentlicht eine Sperrliste solcher Domains; Schweizer Telekom-Anbieter sperren sie auf DNS-Ebene. Ende 2025 standen 671 Domains auf der Liste.
- Neue Bezahl- oder Spielmechaniken bei den bewilligten Veranstaltern. Etwa die Erweiterung der Wallet-Funktion oder neue Limits.
Die Kostenfrage verschiebt sich damit: nicht «welcher neue Anbieter lockt mit dem grössten Bonus», sondern «was kostet die ausländische Seite ohne Schweizer Bewilligung in puncto Schutz und Sicherheit».
Wie ein Buchmacher überhaupt arbeitet
Ein Buchmacher ist ein Unternehmen, das Wetten zu selbst festgelegten Quoten annimmt, Gewinne auszahlt und an der Differenz zwischen Einsätzen und Auszahlungen verdient. Diese Differenz sitzt versteckt in jeder einzelnen Quote und heisst Marge. Wer die Quote 2.00 auf einen Sieg sieht, sollte wissen, dass eine «faire» Quote, also ohne Marge, leicht darüber läge. Bei einem Drei-Wege-Markt wie 1X2 im Fussball rechnet sich der Auszahlungsschlüssel als 1 ÷ (1/Quote Heimsieg + 1/Quote Unentschieden + 1/Quote Auswärtssieg). Die Marge ist 100 % minus diesem Schlüssel. Eine Marge von 5 % heisst: von jedem eingesetzten Franken behält der Anbieter im Schnitt 5 Rappen, 95 Rappen gehen an die Spielenden zurück. Bei Livewetten und bei Kombiwetten liegen die Margen erfahrungsgemäss höher, weil der Anbieter den Spielenden weniger Zeit zum Nachdenken lässt und weil eine Kombiwette die einzelnen Margen multiplikativ mitnimmt.

Das ist der Mechanismus, den jeder Spielerende akzeptiert, der ein Konto eröffnet. Der Anbieter gewinnt nicht, weil er die besseren Tipps hat, sondern weil die Quote, die er anbietet, in den allermeisten Fällen nicht ganz fair ist. Wer Quoten vergleicht, vergleicht daher Margen, nicht Versprechen.
Die zwei bewilligten Veranstalter im Überblick
Nur zwei Veranstalter besitzen eine Bewilligung für Sportwetten in der Schweiz. Beide sind in der Rechtsform einer Genossenschaft oder einer öffentlich-rechtlichen Aktiengesellschaft organisiert, beide haben einen Versorgungsauftrag für ihr Vertragsgebiet, beide schütten einen wesentlichen Anteil des Reingewinns an öffentliche Zwecke aus.
| Beantragung | Marke | Schweizer Bewilligung | Veranstalter / reported licence |
|---|---|---|---|
| Deutschschweiz und Tessin | Swisslos Sporttip | Veranstalter- und Spielbewilligung (BGS, Aufsicht Gespa) | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel; Produkt Sporttip |
| Westschweiz | Loterie Romande Jouez Sport | Veranstalter- und Spielbewilligung (BGS, Aufsicht Gespa) | Loterie Romande, Lausanne; Produkt Jouez Sport |
Diese Aufteilung ist nicht historisch gewachsen, sondern im Geldspielgesetz so angelegt. Swisslos betreut das Vertragsgebiet der deutschsprachigen Kantone (AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG, ZH), den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Loterie Romande bedient die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Ein Online-Konto lässt sich nur mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im jeweiligen Vertragsgebiet eröffnen; eine Person darf sich nur einmal registrieren, der Ausweis wird hochgeladen und gegen Adressdatenbanken geprüft.
Wer in Zürich wohnt, kann nur bei Swisslos spielen. Wer in Genf wohnt, nur bei Loterie Romande. Wer aus dem Ausland zuzieht, muss den Wohnsitz nachweisen, bevor das Konto aktiv wird. Diese Residenzpflicht ist keine Schikane, sondern Folge der interkantonalen Vereinbarung: die Mittel fliessen in den Kanton zurück, in dem sie eingenommen werden. 2025 belief sich die Spielsuchtabgabe aus Lotterien und Sportwetten auf CHF 3’863’790, der Reingewinn aus den übrigen Spielen wird hälftig nach Bevölkerungszahl und hälftig nach Spieleinsätzen auf die Vereinbarungskantone verteilt.
Ausländische Buchmacher: was das Fehlen der Bewilligung kostet
Die acht ausländischen Anbieter in der Vergleichsliste dieses Marktes tragen ein gemeinsames Merkmal: keine Schweizer Bewilligung. Ihre Lizenzen, soweit ausgewiesen, stammen aus anderen Jurisdiktionen und haben in der Schweiz keine Kraft. Wer dort spielt, verzichtet auf vier Dinge, die bei Swisslos und Loterie Romande selbstverständlich sind.
- Anbindung an die Spielsperre. Eine Spielsperre in der Schweiz wird in einem gemeinsamen Register geführt und gilt auch für Casinos, Online-Casinos und Liechtenstein. Bei einem ausländischen Anbieter gilt sie nur, soweit dieser Anbieter selbst die Sperre umsetzt — die meisten tun es nicht.
- Schweizer Verbraucherschutz. Bei einer verweigerten Auszahlung kann sich ein Spielender an die Gespa wenden oder den Rechtsweg in der Schweiz beschreiten. Bei einem ausländischen Anbieter läuft der Streit in dessen Land, nach dessen Recht, in dessen Sprache. Eine Garantie, dass die Gespa vermittelt, gibt es nicht.
- Steuerliche Klarheit. Gewinne aus Schweizer bewilligten Grossspielen sind bis zum Freibetrag einkommensteuerfrei; bei ausländischen Anbietern behandelt mindestens der Kanton Thurgau die Gewinne unabhängig vom Betrag als voll steuerbares Einkommen. Was in einem Kanton steuerfrei ist, kann im anderen steuerpflichtig werden.
- Sicherheit der Ein- und Auszahlung. Schweizer Anbieter zahlen Gewinne nur auf ein Konto auf den Namen des Spielenden aus, in der Schweiz oder in Liechtenstein, per Bank- oder Postkonto. Ausländische Anbieter akzeptieren teilweise Kryptowährungen, E-Wallets auf Drittnamen oder andere Konstrukte, deren rechtliche Lage in der Schweiz nicht geregelt ist.
Hinzu kommt das Sperrlistenrisiko. Wird die Domain eines ausländischen Anbieters auf die Gespa-Sperrliste gesetzt, blockieren Schweizer Internetanbieter den Zugriff per DNS-Sperre. Die Gespa nennt dieses Vorgehen Domain-Hopping: gesperrte Domains werden ersetzt, oft innerhalb von Stunden. Für den Spielenden heisst das: ein Konto bei einem ausländischen Anbieter kann von einem Tag auf den anderen unbenutzbar werden, ohne dass das Geld automatisch zurückkommt.
Wer trotzdem dort spielt, sollte mindestens verstehen, dass er diese Kosten trägt. Sie stehen in keiner Werbung.
Verantwortungsvolles Spielen: Limits, Spielsperre, Realität
Die folgenden Abschnitte beschreiben die Spielerschutz-Mechanismen, die für die bewilligten Schweizer Veranstalter gelten. Sie sind im Geldspielgesetz, in der Verordnung (VGS) und in den Spielregeln verankert; sie gelten unmittelbar für Swisslos und Loterie Romande. Für ausländische Anbieter ohne Schweizer Bewilligung gelten sie nur, soweit der jeweilige Anbieter sie selbst anbietet.
Verlustlimiten vor der ersten Wette
Bevor bei Sporttip die erste Wette platziert wird, muss die spielende Person Verlustlimiten für einen Tag, sieben Tage und 30 Tage setzen. Die Obergrenze für volljährige Personen liegt bei CHF 9’999; für Personen unter 21 Jahren gilt eine Limite von maximal CHF 1’000. Eine Senkung der Limite greift sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich lässt sich eine separate Einzahlungslimite für 30 Tage setzen. Die Limite ist nicht vom Anbieter grosszügig gewählt, sondern gesetzlich verlangt: Artikel 87 VGS verpflichtet den Veranstalter, mindestens einen Höchstwert für täglichen, wöchentlichen oder monatlichen Einsatz oder Verlust vorzugeben. Eine staatliche Obergrenze für Einzahlungen existiert nicht.
Die Marge des Anbieters sitzt innerhalb dieser Limite, nicht daneben. Wer CHF 1’000 pro Monat setzt und auf einen Markt mit 6 % Marge wettet, verliert im Mittel rund CHF 60 pro Monat an die Limite, ohne jede Wette einzeln zu betrachten. Das ist der Preis der Mechanik, nicht der Preis einer einzelnen verlorenen Wette.
Spielsperre: freiwillig, produktbezogen oder unbefristet
Wer sich selbst vom Spielen ausschliessen will, kann bei Swisslos den Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in das schweizweite Register eingetragen und gilt auch für Casinos, Online-Casinos und Liechtenstein. Eine freiwillige Spielsperre kann frühestens nach drei Monaten aufgehoben werden, wobei eine Fachstelle einzubinden ist (Art. 84 VGS, Art. 81 BGS). Ein selbst gewählter Pausenzeitraum von bis zu sechs Monaten muss vom Veranstalter angeboten werden (Art. 89 VGS). Wer gesperrt ist oder das 18. Lebensjahr nicht vollendet hat, hat keinen Anspruch auf Einsatz oder Gewinn (Art. 45 BGS).
Die Kosten einer Spielsperre sind für die gesperrte Person null. Die Kosten für einen Anbieter, der sie nicht anbietet, sind real: er verliert im Ernstfall sowohl die Spielsumme als auch den Anspruch, sie als seriös darzustellen.
Verkaufsstellen-Schutz: was nicht funktioniert hat
Gespa-Testkäufe 2025 haben an Verkaufsstellen in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an Minderjährige verkauft. Das ist kein Argument gegen den Online-Kanal, der mit Ausweis und Adressprüfung arbeitet, aber ein Hinweis darauf, dass der Schutz an der Verkaufsstelle nicht so dicht ist, wie er oft dargestellt wird. Wer «Online spielen, Verkaufsstelle spielen» als Argument wählt, die Schweizer Strenge zu belegen, sollte diesen Befund kennen.
Boni und Gratiswetten: was eine Aktion wirklich kostet
Boni und Gratiswetten gibt es bei den bewilligten Schweizer Veranstaltern, aber sie sind im Vergleich zum internationalen Markt klein. Das hat zwei Gründe: Art. 74 BGS verbietet aufdringliche oder irreführende Werbung sowie Werbung für in der Schweiz nicht bewilligte Angebote, und Art. 75 Abs. 2 BGS verlangt für Gratisspiele und Gratisguthaben die vorgängige Zustimmung der Aufsicht. Die Gespa hat 2025 für Loterie Romande 24 und für Swisslos 8 solche Zustimmungen erteilt. Eine tägliche Gratiswette-Aktion im Stil internationaler Anbieter ist damit strukturell ausgeschlossen.
Die Aktionen, die es gibt, sind an Bedingungen geknüpft. Sie verbessern die Quote nicht als Selbstzweck, sondern tauschen Spielumsatz gegen einen kleinen Vorteil. Der Vorteil ist echt, aber kleiner, als er im Werbetext klingt.
Kombiboost: das Vielfache der Bedingungen
Bei Sporttip gilt der Kombiboost nur online, nur Prematch, Live und Systemwetten, und nur bei mindestens vier Voraussagen mit einer Mindestquote von 1.50 je Voraussage. Der Bonus auf den Nettogewinn staffelt sich: 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert; bei Cash-Out verfällt der Boost.
Die Kosten sind im Mechanismus versteckt. Eine Mindestquote von 1.50 entspricht einer implizierten Wahrscheinlichkeit von 66,7 %, ohne Marge. Bei einer angenommenen durchschnittlichen Marge von 6 % auf dem 1X2-Markt sinkt die faire Wahrscheinlichkeit, vier solcher Voraussagen gleichzeitig zu treffen, deutlich. Der Boost von 5 % wirkt im Prospekt grosszügig; im Erwartungswert über alle Vierer-Kombis fällt er kleiner aus, weil die Basiswahrscheinlichkeit bereits durch die Marge geschmälert ist. Das ist keine Kritik am Boost, sondern eine Erinnerung daran, dass der erwartete Gewinn eines Boost-Scheins niedriger liegt, als die Zahl im Werbetext suggeriert.
Quoten- und Profitboost: das Kleingedruckte zählt
Quotenboosts bei Sporttip gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert, und verfallen bei Cash-Out. Der Boost liegt auf einer konkreten Quote, nicht auf der «besten verfügbaren Quote». Wer den Boost nimmt, nimmt die Quote, die der Anbieter ihm gibt, nicht die, die er ohne Boost bekommen hätte.
Zahlungen und Auszahlungsdauer: wo das Geld tatsächlich liegt
Gewinne und Spielguthaben werden bei Swisslos ausschliesslich auf ein Konto auf den Namen der spielenden Person ausgezahlt, entweder ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto. Anonyme Auszahlungen oder Auszahlungen auf Kryptowallets sind im bewilligten Schweizer Markt nicht möglich; Art. 50 Abs. 2 VGS schreibt das so vor. Kreditierung an Spielende ist verboten (Art. 75 Abs. 1 BGS); eine Einzahlung per Kreditkarte oder ein vorgeschossenes Guthaben ist damit ausgeschlossen.
Aufladung des Spielkontos
Spielguthaben lässt sich per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein kaufen, der Mindestpreis bei CHF 20. In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich; der Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Als Online-Zahlungsmittel wird unter anderem PostFinance Pay angeboten, die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt. Welche weiteren Zahlungsmittel akzeptiert werden, ergibt sich aus den Spielregeln des Veranstalters; Stamm ist Schweizer Franken.
Auszahlung: Geschwindigkeit und Kommission
Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis aus; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden. Die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung werden automatisch dem Wallet gutgeschrieben; Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Bank- oder Postkonto überwiesen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar, sondern bleibt als Spielguthaben stehen.
Die Auszahlungsdauer von 5 bis 10 Arbeitstagen ist im internationalen Vergleich lang. Dafür ist die Konstruktion ehrlich: kein Kredit, keine anonyme Auszahlung, kein Krypto-Umweg. Wer die Geschwindigkeit will, muss sie gegen die Schweizer Strenge abwägen.
Prognosen, Tipps und Strategien
Wer nach «Buchmacher Tipps», «EM Favoriten Buchmacher» oder ähnlichen Kombinationen sucht, will eines: einen Weg, die Wette so zu wählen, dass sie wahrscheinlich gewinnt. Was die Suche verspricht und was sie liefert, klafft auseinander. Niemand kennt das Ergebnis eines Sportereignisses vor dem Spiel. Eine Prognose ist eine Hypothese, gestützt auf Form, Zahlen und Quoten; sie ist nicht mehr. Wer eine Wette platziert, weil ein Tipp «sicher» klingt, zahlt die Marge für ein Gefühl.
Strategien, die in der Wettliteratur kursieren, von der «Kelly-Formel» bis zur «Value Bet», beschreiben, wie sich eine Quote bewerten lässt, wenn man die Wahrscheinlichkeit eines Ausgangs schätzt. Sie ersetzen die Schätzung nicht. Wer keine eigene Schätzung hat, hat auch keinen Anhaltspunkt, ob eine Quote «Value» hat oder nicht. Wetten ist kein Einkommen, sondern ein Risiko mit klarer Budgetgrenze.
Die Budgetgrenze ist im Schweizer Markt zuerst eine Frage der selbst gesetzten Limiten. Wer sich an die eigene Limite hält, verliert im Mittel den Bruchteil eines Satzes, den die Marge seines Marktes ausmacht. Wer die Limite überschreitet, verliert mehr, als die Mechanik vorsieht.
Wettarten und Quoten: was Marge im Einzelfall bedeutet
Sporttip kennt drei Hauptformen: Einzelwette, Kombinationswette und Systemwette. Eine Einzelwette ist eine Voraussage auf ein Ereignis. Eine Kombinationswette multipliziert die Quoten der Voraussagen zu einer Gesamtquote. Eine Systemwette kombiniert mehrere Voraussagen so, dass auch dann ein Gewinn möglich bleibt, wenn nicht alle Voraussagen eintreffen. Die Gesamtquote einer Kombinationswette ist das Produkt der Einzelquoten; damit multipliziert sich auch die Marge.
Beispielrechnung: wie Marge in einer Kombination wächst
Coin-System: Eine Einzelwette auf Quote 2.10 hat bei einer angenommenen Marge von 5 % einen fairen Wert von rund 2.21, der Verlust gegenüber dem Fairen Wert ist die Marge. Eine Kombiwette aus drei solchen Voraussagen hat eine Gesamtquote von etwa 9.26, der faire Wert läge bei rund 9.78. Die Differenz ist die kumulierte Marge. Wer eine Kombiwette als «sicherer» empfindet, weil die Quote grösser ist, übersieht, dass die faire Wahrscheinlichkeit eines vollen Treffers niedriger ist als das Produkt der Einzelwahrscheinlichkeiten suggeriert.
Systemwetten tragen die Marge ebenfalls, verteilt aber auf mehrere Teilkombinationen. Welche Teilkombinationen sich rechnen, hängt von der Quote der einzelnen Voraussagen ab. Eine Systemwette «2 aus 3» zu Quote 2.10 auf jedem Spiel hat einen niedrigeren Erwartungswert als die entsprechende Einzelwette auf die Quote, die subjektiv am wahrscheinlichsten ist. Das ist nicht immer ein Verlust, aber es ist die Marge, die sich in jeder Teilkombination erneut meldet.
Cash-Out: was Späterschliessen kostet
Cash-Out bei Sporttip gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen. Swisslos muss Cash-Out nicht für jeden Markt garantieren und kann den Cash-Out-Betrag jederzeit ändern; der Betrag ist in der Regel tiefer als der mögliche Gewinn, wenn man die Wette laufen lässt.
Was Cash-Out kostet, ist die Marge zum Zeitpunkt der vorzeitigen Auszahlung. Der Betrag reflektiert die aktuelle Wahrscheinlichkeit des Ausgangs, nicht den ursprünglichen Wert der Wette. Wer Cash-Out nutzt, um eine bereits verlorene Wette zu «retten», zahlt die Marge auf einen reduzierten Betrag. Wer Cash-Out nutzt, um den vorzeitigen Gewinn mitzunehmen, akzeptiert einen Abschlag auf den potenziellen Gewinn. Beides ist eine bewusste Entscheidung gegen den Erwartungswert der Wette.
Sportarten und Turniere: was überhaupt angeboten werden darf
Was bei einem bewilligten Veranstalter gewettet werden kann, ist keine offene Liste. Die Gespa führt eine Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten (Version 10.09.2026), gestützt auf Art. 25 BGS und Art. 29 VGS. Qualifikationsrunden sind nur wettbar, wenn sie auf der Liste stehen. Frauenwettbewerbe sind nur wettbar, wenn sie auf der Liste stehen. Ranglistenwetten sind nur wettbar, wenn die Rangliste für die Qualifikation zu einem internationalen Wettbewerb oder das Podium entscheidend ist. Trainingsläufe sind nie wettbar. Eckball- und Kartenmärkte sind auf der aktuellen Liste nicht zu finden. Eine eigene esports-Sektion gibt es auf der Liste ebenfalls nicht; esports ist im bewilligten Schweizer Markt kein zulässiger Wettgegenstand.
Wer auf Eishockey, Handball oder Boxen wetten will, findet das Programm je nach Saison. Die Bundesliga ist zugelassen, die Eishockey-Ligen der Schweiz und die internationalen Turniere. Was die Liste nicht enthält, kann der Anbieter nicht anbieten. Das schränkt das Angebot im Vergleich zu internationalen Anbietern ein, aber es sichert auch, dass nur gewettet wird, was die Aufsicht geprüft hat.
Live-Wetten sind zulässig, vor Spielbeginn und live, soweit der Anbieter eine entsprechende Entscheidung der Gespa hält. Eine gesetzliche Einschränkung auf bestimmte Live-Märkte existiert im BGS nicht. Was verboten ist, sind Wetten auf Wettereignisse, auf politische Ereignisse und auf TV-Shows. Ereignisse mit überwiegend Minderjährigen sind ausgeschlossen (Art. 25 Abs. 2 BGS).
Einsatzlimits und Spielregeln bei Sporttip
Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1. Der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette ist CHF 1’000, für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern; eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.
Die reguläre Spielzeit umfasst die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit, beim Fussball also 90 Minuten. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Wetten auf voneinander abhängige Ereignisse derselben Sportveranstaltung werden über die Bet-Builder-Funktion kombiniert; nimmt Swisslos irrtümlich eine Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombiwette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten.
Wird ein Ereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn oder im Rahmen eines Turniers nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Swisslos-Zwecks. Eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben.
Steuerliche Lage: Freibetrag, Verrechnungssteuer, kantonale Praxis
Gewinne aus Schweizer bewilligten Grossspielen sind einkommensteuerfrei bis zum Freibetrag pro Einzelgewinn. Auf Bundesebene liegt die Schwelle seit 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000 (2025: CHF 1’070’400). Oberhalb der Schwelle behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer zurück, die durch Deklaration des Gewinns in der Steuererklärung zurückgefordert werden kann. Die kantonalen Freibeträge unterscheiden sich, daher die korrekte Formulierung «je nach Kanton». Der typische Wettende gewinnt weit unter der Schwelle; auf seinen Gewinn fällt weder Einkommensteuer noch Verrechnungssteuer an.
Eine Wettsteuer auf den Einsatz existiert in der Schweiz nicht. Wer dennoch von «Wettsteuer» liest, sieht eine Formulierung aus Märkten, in denen die Buchmacher eine Steuer auf den Einsatz abwälzen, etwa Deutschland. In der Schweiz ist das nicht der Fall. Für Gewinne aus ausländischen Grossspielen verlangt mindestens der Kanton Thurgau die vollständige Besteuerung unabhängig vom Betrag; andere Kantone handhaben das anders. Wer bei einem ausländischen Anbieter spielt, sollte vor der Auszahlung klären, was sein Kanton verlangt, und im Zweifel die kantonale Steuerverwaltung fragen.
Werbung, Aufsicht und Strafrahmen
Werbung für in der Schweiz nicht bewilligte Anbieter ist verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS). Verstösse werden mit einer Busse von der Art. 131 BGS bis zu CHF 500’000 bestraft. Werbung, die aufdringlich, irreführend oder an Minderjährige oder gesperrte Personen gerichtet ist, ist ebenfalls verboten. Für Gratisspiele und Gratisguthaben verlangt Art. 75 Abs. 2 BGS die vorgängige Zustimmung der Gespa. Wer ein Bonus-Angebot ohne diese Zustimmung bewirbt, bewegt sich im rechtsfreien Raum.
Wer als Spielender dennoch auf einer ausländischen Seite spielt, wird dafür nicht bestraft; das Bundesgericht hat das so entschieden. Was aber sehr wohl passieren kann: im Strafverfahren gegen den Anbieter können Einsätze und Gewinne eingezogen werden, und der Spielende hat keinen Schutz, wenn der Anbieter auszahlt oder nicht. Das ist die andere Seite der Frage «warum nicht einfach dort spielen»: die Frage hat eine andere Antwort als das Marketing suggeriert.
Was eine ausländische Lizenz in der Schweiz wert ist
Eine Lizenz aus Curaçao, Malta, dem Vereinigten Königreich oder einem anderen Land hat in der Schweiz keine Kraft (Art. 4 BGS). Sie bedeutet, dass der Anbieter in seinem Heimatmarkt eine Bewilligung hat; sie bedeutet nicht, dass er in der Schweiz Sportwetten anbieten darf. Wer das mit «lizenziert» gleichsetzt, verwechselt den Heimatmarkt mit dem Schweizer Markt.
Für die Sperrliste gilt: Schweizer Internetanbieter blockieren Domains auf der Gespa-Sperrliste per DNS. Die Liste wird regelmässig aktualisiert; Ende 2025 standen 671 Domains darauf. Ein Konto bei einem ausländischen Anbieter kann von einem Tag auf den anderen unerreichbar werden. Die Ersatz-Domain wird oft innerhalb von Stunden aufgeschaltet, weshalb die Gespa das Vorgehen Domain-Hopping nennt. Für den Spielenden heisst das: der Zugang zum Konto ist nicht garantiert, die Auszahlung nicht garantiert, die Sperre nicht garantiert.
Die Vergleichstafel der zehn Anbieter
Diese Seite beschreibt zehn Anbieter, die im Schweizer Markt auftaucht oder dort beworben wird. Sie sind nicht gleichwertig: zwei davon sind in der Schweiz bewilligt, acht sind es nicht. Die Reihenfolge folgt der Zahl der Datenpunkte und der Bedeutung im Schweizer Kontext, nicht dem Bonus-Versprechen.
Swisslos Sporttip
Swisslos betreibt Sporttip im Vertragsgebiet der deutschsprachigen Kantone, des Tessins und Liechtentensteins. Das Angebot ist auf das bewilligte Programm beschränkt; es gibt keine Wetten auf Eckbälle, Karten oder esports. Die Marge ist im Programm nicht ausgewiesen, sie steckt in der Quote. Verlustlimiten sind vom Spielenden vor der ersten Wette zu setzen; die Obergrenze ist CHF 9’999 pro 30 Tage für Volljährige, CHF 1’000 für unter 21-Jährige. Eine Senkung greift sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Das Wallet lässt sich per Online-Zahlungsmittel oder Einzahlungsschein aufladen, max. CHF 10’000 in 30 Tagen, das maximale Wallet-Guthaben liegt bei CHF 9’999. Auszahlungen auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto erfolgen innert 5 bis 10 Arbeitstagen; ab der dritten pro Jahr kann eine Kommission von 3 % anfallen. Gewinne bis CHF 1’000 werden automatisch dem Wallet gutgeschrieben, darüber innert 3 Arbeitstagen auf das Bankkonto.
Was Swisslos richtig macht: Die Anbindung an das Schweizer Ausschlussregister ist selbstverständlich, die Auszahlung erfolgt auf ein Konto auf den Namen des Spielenden, die Werbung unterliegt der Aufsicht. Die Verlustlimite ist Pflicht, nicht Kür. Für Spielende, die im Vertragsgebiet wohnen und das volle Schutzregime wollen, ist Swisslos die einzige bewilligte Adresse.
Loterie Romande Jouez Sport
Loterie Romande betreibt Jouez Sport in den sechs Westschweizer Kantonen Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Das Programm und die Spielregeln sind mit Sporttip vergleichbar; auch Jouez Sport unterliegt der Aufsicht durch die Gespa, auch Jouez Sport verlangt vor der ersten Wette selbstgesetzte Verlustlimiten. Die Verkaufsstellenstruktur ist mit 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweize stark, die Mitarbeiterzahl liegt bei 221. Wer in Genf wohnt, kann nicht bei Swisslos spielen, und wer in Lausanne wohnt, kann nicht bei Loterie Romande ein Konto eröffnen, wenn er im Vertragsgebiet der anderen Seite wohnt. Die territoriale Aufteilung ist nicht aufhebbar.
Was Loterie Romande richtig macht: dieselbe Strenge im Spielerschutz, dieselbe Anbindung an das Ausschlussregister, dieselbe Transparenz in der Mittelverwendung. Für Spielende in der Romandie ist Loterie Romande die einzige bewilligte Adresse.
FortuneJack
FortuneJack ist ein ausländischer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Eine Lizenz aus einer anderen Jurisdiktion hat in der Schweiz keine rechtliche Geltung (Art. 4 BGS). FortuneJack akzeptiert Kryptowährungen und richtet sich mit dieser Eigenschaft an einen internationalen Markt; in der Schweiz ist die Konstruktion ungewohnt, weil Art. 50 Abs. 2 VGS Auszahlungen nur auf ein Konto auf den Namen des Spielenden erlaubt. Wer dort spielt, hat keinen Zugang zur Spielsperre, keinen Schweizer Verbraucherschutz und keine Klarheit über die steuerliche Behandlung der Gewinne im Wohnsitzkanton.
Was FortuneJack richtig macht: die Auszahlungswege mögen schneller sein als bei Swisslos. Was es kostet: die gesamte Schweizer Schutzarchitektur fehlt.
Gamdom
Gamdom ist ein ausländischer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Lizenz, soweit ausgewiesen, hat in der Schweiz keine Kraft. Gamdom spricht eine internationale Kundschaft an und wirbt mit Bonus-Mechaniken, die im bewilligten Schweizer Markt so nicht zulässig wären. Die Schweizer Auszahlungsregel greift hier nicht; die Auszahlung erfolgt nach den Regeln des Anbieters, auf dessen Plattform und in dessen Jurisdiktion.
Wer dort spielt, sollte verstehen, dass die Werbung um einen Bonus, der mit dem Schweizer bewilligten Markt nicht vergleichbar ist, den Preis für die fehlende Bewilligung nicht aufwiegt. Wer in der Schweiz wohnt und das volle Schutzregime will, ist hier falsch.
ZotaBet
ZotaBet ist ein ausländischer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Lizenz, soweit ausgewiesen, hat in der Schweiz keine Kraft. Das Wettprogramm ist international ausgerichtet; was genau angeboten wird, richtet sich nach den Regeln des Anbieters. Schweizer Spielende haben hier keine Anbindung an die Spielsperre und keine Schweizer Aufsicht.
Was ZotaBet richtig macht: für Spielende, die ein internationales Wettprogramm suchen, mag das Angebot breiter sein als bei Swisslos. Was es kostet: jede Sicherheit, die die Schweizer Bewilligung bietet, fehlt. Wer in der Schweiz wohnt und einen Rechtsstreit führen muss, führt ihn nicht in der Schweiz.
1Bet
1Bet ist ein ausländischer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Die Plattform richtet sich an einen internationalen Markt, nicht an den Schweizer. Welche Sportarten, Quoten und Limits gelten, richtet sich nach den Regeln des Anbieters.
Für Spielende, die ein internationales Programm erwarten, ist 1Bet eine Adresse. Für Spielende, die in der Schweiz wohnen und das volle Schutzregime wollen, ist 1Bet die falsche Adresse. Der Hinweis auf die fehlende Bewilligung steht hier nicht als Marketing, sondern als Information.
IviBet
IviBet ist ein ausländischer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Die Plattform ist international, das Wettprogramm richtet sich nicht nach der Schweizer Gespa-Liste. Schweizer Spielende sind hier ohne Anbindung an die Spielsperre, ohne Schweizer Aufsicht, mit unklarem Steuerstatus im Wohnsitzkanton.
Was IviBet richtig macht: die internationale Auswahl kann breiter sein als das Schweizer Programm. Was es kostet: das volle Schutzregime fehlt.
Fezbet
Fezbet ist ein ausländischer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Fezbet wirbt mit einem internationalen Bonus-Programm, das im Schweizer bewilligten Markt so nicht zulässig wäre. Für Schweizer Spielende heisst das: jeder Euro, der mit Bonus hereinkommt, ist an Bedingungen geknüpft, die nicht von der Gespa geprüft sind.
Was Fezbet richtig macht: das Bonus-Versprechen klingt im Prospekt grosszügig. Was es kostet: die fehlende Schweizer Aufsicht, die fehlende Spielsperre-Anbindung, der unklare Steuerstatus.
Cloudbet
Cloudbet ist ein ausländischer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Cloudbet positioniert sich als Krypto-fokussierter Anbieter mit Schwerpunkt auf internationalen Märkten. Für die Schweiz bedeutet das: kein Schweizer Verbraucherschutz, keine Spielsperre, kein Klarheit über die Auszahlungswege nach Schweizer Recht.
Was Cloudbet richtig macht: für Spielende, die eine Krypto-Konstruktion suchen, ist Cloudbet eine Adresse. Was es kostet: jede Schweizer Sicherheit.
Betwinner
Betwinner ist ein ausländischer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Lizenz, soweit ausgewiesen, hat in der Schweiz keine Kraft. Betwinner richtet sich an einen breiten internationalen Markt, mit Sportarten und Wettarten, die im Schweizer bewilligten Programm nicht zulässig wären. Für Schweizer Spielende fehlt jede Anbindung an die Schweizer Aufsicht.
Was Betwinner richtig macht: die Auswahl an Wettbewerben ist international. Was es kostet: die Schweizer Schutzarchitektur ist nicht vorhanden. Wer dort spielt, sollte das wissen.
Wie ein Spielender die Seite für sich nutzt
Die folgende Reihenfolge ergibt sich aus dem, was die Mechanik verlangt. Sie ist keine Empfehlung, sondern eine Beschreibung des Ablaufs.
Wer in der Schweiz legal auf Sport wetten will, beginnt mit der Frage nach dem Wohnsitzkanton. Wer in einem deutschsprachigen Kanton, im Tessin oder in Liechtenstein wohnt, ist bei Swisslos richtig. Wer in einem Westschweizer Kanton wohnt, ist bei Loterie Romande richtig. Wer keiner der beiden Adressen angehört, hat im bewilligten Markt keine Auswahl und steht vor der Entscheidung, ob er die ausländische Seite nutzen will.
Vor der ersten Wette werden die Verlustlimiten gesetzt. Die Höhe wählt der Spielende selbst, innerhalb der gesetzlichen Obergrenze. Wer die Limite zu hoch ansetzt, bezahlt die Marge auf einen grösseren Umsatz; wer sie zu tief ansetzt, schränkt sich selbst ein. Eine Senkung greift sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Wer eine Erhöhung in Erwägung zieht, sollte diese 72 Stunden als Denkpause nutzen.
Die Auszahlung erfolgt auf ein Konto auf den Namen des Spielenden. Wer ein Konto auf einen Dritten verwendet, riskiert die Annahme der Auszahlung durch den Veranstalter. Wer eine Krypto-Auszahlung sucht, sucht sie bei einem Anbieter, der nicht in der Schweiz bewilligt ist.
Bei einer verweigerten Auszahlung gibt es eine 10-Tages-Frist für die Einsprache per eingeschriebenem Brief. Wer diese Frist verpasst, verliert den Anspruch auf dem einfachen Weg und muss den Rechtsweg beschreiten. Wer auf einer ausländischen Seite spielt und dort eine Auszahlung nicht erhält, hat in der Schweiz keinen vergleichbaren Weg.
Häufig gestellte Fragen
Was ist ein Buchmacher, und wie verdient er an jeder Wette?
Ein Buchmacher nimmt Wetten zu selbst festgelegten Quoten an und zahlt Gewinne aus. Er verdient an der Marge, die in jeder einzelnen Quote enthalten ist. Bei einem Drei-Wege-Markt wie 1X2 im Fussball berechnet sich der Auszahlungsschlüssel als Kehrwert der Summe der Kehrwerte der einzelnen Quoten, die Marge ist 100 minus diesem Schlüssel. Die Marge ist der Teil des Einsatzes, der im Mittelwert beim Anbieter bleibt, unabhängig vom Ausgang des Spiels.
Wer darf in der Schweiz Sportwetten anbieten, und was heisst «neu» in diesem Zusammenhang?
Nur Swisslos mit Sporttip und Loterie Romande mit Jouez Sport besitzen eine Schweizer Bewilligung für Sportwetten. Beide sind durch das Geldspielgesetz und die interkantonale Vereinbarung so begrenzt. «Neu» bedeutet im Schweizer Markt nicht «ein dritter Veranstalter hat eine Bewilligung erhalten», denn die Zahl der Veranstalter ist auf zwei begrenzt. Neu kann eine Wettart, eine Sportart oder eine Spielmechanik innerhalb des bestehenden Angebots sein, oder eine ausländische Seite ohne Schweizer Bewilligung, die neu auf dem Markt beworben wird.
Welche Folgen hat es, bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung zu wetten?
Bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung besteht keine Anbindung an die schweizweite Spielsperre, kein Schweizer Verbraucherschutz und keine Aufsicht durch die Gespa. Auszahlungen erfolgen nach den Regeln des Anbieters, nicht nach Schweizer Recht. Die Gewinne können je nach Wohnsitzkanton anders besteuert werden, in Thurgau etwa unabhängig vom Betrag. Im Strafverfahren gegen den Anbieter können Einsätze und Gewinne eingezogen werden. Die Domain des Anbieters kann auf der Gespa-Sperrliste stehen und für Schweizer Internetzugänge gesperrt sein.
Wie berechnet sich ein Gewinn aus Einsatz und Quote?
Der Gewinnbetrag einer Wette ist der Einsatz multipliziert mit der Quote. Bei einer Kombinationswette wird die Gesamtquote als Produkt der Einzelquoten berechnet, der Gewinn ist der Einsatz multipliziert mit der Gesamtente. Bei Sporttip wird der Gewinnbetrag zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Der Nettogewinn ist der Bruttogewinn minus Einsatz. Die Quote enthält die Marge des Anbieters; der Bruttogewinn ist daher im Mittelwert kleiner, als der faire Wert es wäre.
Welche Verlustlimiten und welche Spielsperre gelten vor und während des Wettens?
Vor der ersten Wette setzen Spielende bei Sporttip Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage, Obergrenze CHF 9’999 für Volljährige, CHF 1’000 für unter 21-Jährige. Eine Senkung greift sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage möglich. Die Spielsperre ist produktbezogen für 1 bis 180 Tage möglich, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in das schweizweite Register eingetragen und gilt auch für Casinos, Online-Casinos und Liechtenstein. Eine freiwillige Spielsperre kann frühestens nach drei Monaten aufgehoben werden, mit Einbezug einer Fachstelle.
Sind Gewinne aus Sportwetten steuerfrei, und was bedeutet «je nach Kanton»?
Gewinne aus Schweizer bewilligten Grossspielen sind einkommensteuerfrei bis zum Freibetrag pro Einzelgewinn. Auf Bundesebene liegt die Schwelle seit 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000, auf anderen Bundeswerten in 2025 bei CHF 1’070’400. Oberhalb der Schwelle behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer zurück, die durch Deklaration zurückgefordert werden kann. Die kantonalen Freibeträge unterscheiden sich, daher die Formulierung «je nach Kanton». Eine Wettsteuer auf den Einsatz existiert in der Schweiz nicht. Für Gewinne aus ausländischen Grossspielen verlangt mindestens der Kanton Thurgau die vollständige Besteuerung unabhängig vom Betrag. Im Zweifel ist die kantonale Steuerverwaltung zu fragen.
Vergleich – asiahandicapch
Inhalt erstellt vom Team «asiahandicapch»
