Wer in der Schweiz mit einer Gratiswette spielen will: was es tatsächlich gibt und was es kostet
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Oktober 18, 2026 – geprüft gegen die Spielregeln und Teilnahmebedingungen von Swisslos (Version 4.2) und das Teilnahmereglement der Loterie Romande (24. Ausgabe, Juni 2023) sowie die Geldspielaufsicht Gespa.

Eine Gratiswette klingt nach geschenktem Geld. Sie ist es meistens nicht. In der Schweiz braucht eine Freiwette die vorgängige Zustimmung der Geldspielaufsicht Gespa, und der Einsatz fliesst bei einem Gewinn nicht zurück. Wer das versteht, schaut genauer hin, bevor er sich auf ein «100 % Bonus»-Versprechen einlässt. Die folgenden Abschnitte ordnen ein, was an Gratiswetten wirklich existiert, vergleichen die wenigen bewilligten Aktionen der beiden Schweizer Veranstalter und benennen, was Spielerinnen und Spieler von Angeboten ohne Schweizer Bewilligung halten dürfen.
Neukundenangebote und Aktionen mit Gratiswette in der Schweiz
Die Schweizer Veranstalter – Swisslos mit Sporttip im deutschsprachigen Raum, Tessin und Liechtenstein, Loterie Romande mit Jouez Sport in der Westschweiz – betreiben keine klassischen Neukundenboni, wie sie internationale Buchmacher anbieten. Eine klassische Gratiswette als Willkommensgeschenk, ein prozentualer Ersteinzahlungsbonus oder ein «Risk-free Bet» existieren in der bewilligten Schweizer Landschaft nicht. Was es gibt, sind eng begrenzte Promotionen, die der Gespa vorgängig zur Genehmigung vorgelegt werden müssen.
Was die Loterie Romande an Gratiswetten anbietet
Die Loterie Romande durfte zwischen dem 17. Dezember 2025 und dem 10. März 2026 an sieben Aktionstagen in den National-League-Stadien Codes verteilen, die im verifizierten Konto eingegeben werden konnten. Wer den Code innert sieben Tagen einlöste, erhielt CHF 10 Spielguthaben, insgesamt 7’000 Stück, gültig dreissig Tage lang, nicht auszahlbar. Solche Aktionen sind für die Loterie Romande der Normalfall: 2025 hat die Gespa 24 solcher Bewilligungen für die Westschweizer Veranstalterin erteilt, 8 für Swisslos. Das ist die Grössenordnung, in der Gratiswetten in der bewilligten Schweizer Landschaft vorkommen.
Was Swisslos an Aktionen anbietet
Swisslos vergibt keine Gratiswette im klassischen Sinn, sondern kombiniert Sporttip mit drei Hebeln, die ähnlich wirken. Der Kombiboost erhöht den Nettogewinn auf einer Kombinationswette um 5 %, 20 %, 40 % oder 100 %, je nach Anzahl Voraussagen – vier, sieben, zehn oder fünfzehn Auswahlen mit Mindestquote 1.50 pro Auswahl. Quotenboosts gelten prematch als Einzelwette auf eine Voraussage, Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen genannten Prozentsatz. Alle drei sind pro Wettende nur einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert, online auf Prematch-, Live- und Systemwetten beschränkt; beim Cash-Out verfällt der Boost.
Kein klassischer Bonus für Neukunden
Das Wort «Neukundenbonus» tritt in den Spielregeln nicht auf. Eine Ersteinzahlung wird nicht verdoppelt, ein Ersteinsatz wird nicht zurückerstattet, falls er verliert. Das ist nicht Willkür: Art. 75 Abs. 2 BGS verlangt für Gratisspiele und Gratisspielguthaben die vorgängige Zustimmung der Gespa, und das Gesetz schreibt zugleich vor, dass kein Kredit an Spielende gewährt werden darf. Boni, die einen späteren Einsatz voraussetzen oder einen Verlust auffangen, fallen darunter. Was bleibt, sind zeitlich und mengenmässig knapp dimensionierte Aktionen, deren Wert für eine einzelne Wettende oft im einstelligen Frankenbereich liegt.
Welche Bedingungen eine Gratiswette in der Schweiz mitbringt
Bei beiden Veranstaltern sind drei Punkte gleich: das Spielguthaben ist nicht auszahlbar, es gilt eine Frist von dreissig Tagen, und der Gewinn aus einer damit platzierten Wette fliesst nach den normalen Wettquoten, ohne dass der «Einsatz» zurückerstattet würde. Bei der Loterie Romande sind Gewinne aus Gratisspielguthaben direkt auf dem Wallet gutgeschrieben, sobald der Nettogewinn CHF 1’000 nicht übersteigt; alles darüber geht auf die hinterlegte IBAN. Bei Swisslos gilt dasselbe für Gewinne aus einer abgeschlossenen Wette – das Spielguthaben selbst ist und bleibt ein Werbeguthaben, kein Echtgeld.
Die zehn verglichenen Wettanbieter im Überblick
Die folgende Tabelle ordnet zehn Namen in die Schweizer Realität ein. Die ersten beiden sind die beiden bewilligten Veranstalter nach Interkantonaler Vereinbarung, nummeriert in der Reihenfolge, in der sie für Wettende in Frage kommen. Die übrigen acht sind internationale Marken ohne Schweizer Bewilligung, die Schweizerinnen und Schweizer im Netz antreffen, geordnet nach ihrer Verbreitung im deutschsprachigen Markt. Wer hier eine Gratiswette erwartet, sollte die zweite Spalte lesen, bevor er die Seite öffnet.
| Anbieter | Bewilligung in der Schweiz | Veranstalter / ausgewiesene Lizenz |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | bewilligt (BGS, Gespa) | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel; Produkt Sporttip |
| Loterie Romande Jouez Sport | bewilligt (BGS, Gespa) | Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande), Lausanne; Produkt Jouez Sport |
| Betwinner | ohne Schweizer Bewilligung | ausgewiesene Lizenz nicht feststellbar; keine Geltung in der Schweiz nach Art. 4 BGS |
| WirWetten | ohne Schweizer Bewilligung | ausgewiesene Lizenz nicht feststellbar; keine Geltung in der Schweiz nach Art. 4 BGS |
| BetFury | ohne Schweizer Bewilligung | ausgewiesene Lizenz nicht feststellbar; keine Geltung in der Schweiz nach Art. 4 BGS |
| Roobet | ohne Schweizer Bewilligung | ausgewiesene Lizenz nicht feststellbar; keine Geltung in der Schweiz nach Art. 4 BGS |
| 1xBet | ohne Schweizer Bewilligung | ausgewiesene Lizenz nicht feststellbar; keine Geltung in der Schweiz nach Art. 4 BGS |
| Funbet | ohne Schweizer Bewilligung | ausgewiesene Lizenz nicht feststellbar; keine Geltung in der Schweiz nach Art. 4 BGS |
| Rainbet | ohne Schweizer Bewilligung | ausgewiesene Lizenz nicht feststellbar; keine Geltung in der Schweiz nach Art. 4 BGS |
| 22Bet | ohne Schweizer Bewilligung | ausgewiesene Lizenz nicht feststellbar; keine Geltung in der Schweiz nach Art. 4 BGS |
Die Tabelle zeigt, wo die Trennlinie verläuft. Zwei Schweizer Anbieter, acht Namen ohne Bewilligung. Wer dort spielt, verlässt den Schutz des Geldspielgesetzes: keine Anbindung an das Schweizer Ausschlussregister, keine Schweizer Rekursmöglichkeit, keine Verrechnungssteuer auf den Gewinnen – und je nach Kanton eine andere steuerliche Behandlung als bei einem inlandischen Gewinn. Wer beim Vergleich zwischen diesen beiden Lagern nur die Höhe der versprochenen Gratiswette prüft, vergleicht Äpfel mit einem Gutschein.
Grundlagen: was eine Gratiswette ist und was sie kostet
Eine Gratiswette ist ein vom Veranstalter gewährtes Wettguthaben, das ohne eigenen Einsatz platziert wird. Bei den beiden Schweizer Anbietern gibt es diesen Begriff strikt nur in der Form des «Gratisspielguthabens» – eines Guthabens, das von der Gespa bewilligt ist, zeitlich befristet wird, nicht auszahlbar ist und ausschliesslich im Spielerkonto verwendet werden darf.

Der entscheidende Unterschied: Gewinn ohne Einsatzrückfluss
Wer eine Wette mit echtem Geld zu Quote 2.00 setzt und gewinnt, erhält Einsatz und Gewinn zurück. Wer die gleiche Wette mit einer CHF 10-Gratiswette zu Quote 2.00 platziert, erhält den Gewinn, nicht aber den «Einsatz» – denn der Einsatz ist virtuell, er gehört dem Veranstalter. Aus CHF 10 × (2.00 − 1) wird so ein Bruttogewinn von CHF 10, der CHF 10 Gratiswette aber stehen CHF 0 als «Rückfluss» gegenüber. Das ist der Mechanismus, der jede «kostenlose» Wette von einer Echtgeldwette trennt, und er ist der Grund, warum Marketingbegriffe wie «gratis» hier mit Vorsicht zu lesen sind.
Beispielrechnung: was eine Gratiswette durchschnittlich wert ist
Nehmen wir einen einfachen Zweiwege-Markt mit identischen Quoten 1.90 / 1.90 – also ein Spiel, bei dem Buchmacher und Markt keinen klaren Favoriten sehen. Die Auszahlungsquote eines solchen Marktes ist 1 ÷ (1/1.9 + 1/1.9) ≈ 95 %. Auf einer Gratiswette ohne Einsatzrückfluss bedeutet das: der erwartete Wert eines CHF 10-Guthabens bei einer Wette zu Quote 1.90 liegt bei rund CHF 10 × (1.90 − 1) ÷ 1.90 × 0.95, also bei etwa CHF 4.75. Das ist die Bandbreite, in der sich Gratiswetten bewegen – nominal zehn Franken, real etwa die Hälfte, abhängig von der Quote und der Auszahlungsquote des Marktes, auf dem sie eingesetzt werden. Bei höheren Quoten steigt der nominale Gewinn, der Prozentsatz des verschenkten «Einsatzes» wird aber grösser, sodass der effektive Wert nicht im selben Mass mitwächst.
Was in der Werbung als «Wert» dargestellt wird, ist oft der Nominalbetrag. Der reale Wert hängt an Quote und Auszahlungsquote, zwei Grössen, die der Wettende selbst wählt. Wer mit seiner Gratiswette auf einen Aussenseiter mit Quote 5.00 geht, gewinnt im Erfolgsfall CHF 40 – verliert aber in vier von fünf Fällen nichts Eigenes, weil nichts im Spiel war. Wer sie auf einen Favoriten mit Quote 1.20 setzt, gewinnt bei Erfolg CHF 2 – und hat trotzdem das Guthaben verbraucht.
Andere «Gratis»-Formen und ihre Kosten
Nicht jede beworbene Gratiswette ist eine Wette ohne eigenen Einsatz. Drei Formen tauchen am Markt auf, jede mit eigenem Mechanismus:
- Cash-Bonus mit Umsatzbedingung. Ein Betrag wird dem Konto gutgeschrieben, kann aber erst nach einem bestimmten Umsatz (typischerweise Vielfaches des Bonus) ausbezahlt werden. Die Kosten stecken im geforderten Umsatz mal Marktmarge.
- Risk-free Bet. Der erste Einsatz wird im Verlustfall als Gratiswette zurückerstattet – der «risikofreie» Teil ist also selbst wieder eine Gratiswette mit den unter Welche Bedingungen eine Gratiswette in der Schweiz mitbringt genannten Einschränkungen.
- Boosted Odds / Quotenboost. Eine Auswahl erhält eine künstlich erhöhte Quote, der Mehrwert ist auf einen maximalen Einsatz oder Gewinn begrenzt. Der Boost verfällt beim Cash-Out.
Die Schweiz erlaubt von diesen Formen, was die Gespa vorgängig genehmigt. Bei Sporttip sind das die bereits erwähnten Quoten- und Profitboosts sowie der Kombiboost, jeweils einmal pro Wettende und in Einsatz und Erhöhung limitiert. Bei der Loterie Romande sind es bewilligte Aktionen wie die beschriebene National-League-Promotion, befristet und limitiert.
Rechtslage: warum eine Gratiswette der Gespa-Bewilligung bedarf
Das Schweizer Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019) behandelt Online-Sportwetten als Grossspiel und unterstellt sie der Aufsicht durch die Gespa, die Interkantonale Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern. Eine Online-Sportwette braucht zwei Bewilligungen: eine Veranstalterbewilligung für den Betreiber und eine Spielbewilligung für das konkrete Spiel (Art. 21–25 BGS). Diese Bewilligungen wirken nur in der Schweiz (Art. 4 BGS) – eine ausländische Lizenz, gleich aus welchem Land sie stammt, hat hier keine Kraft.

Warum es nur zwei Anbieter gibt
Die Kantone haben in der interkantonalen Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen (IKV 2020, in Kraft seit 1. Januar 2021) die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt: Swisslos für die deutschsprachige Schweiz, das Tessin und Liechtenstein, die Loterie Romande für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Es gibt keine Liste weiterer bewilligter Buchmacher, weil es keine weiteren geben darf. Wer auf einer anderen Plattform spielt, spielt ausserhalb dieses Rahmens.
Was eine Schweizer Bewilligung konkret bedeutet
Eine Schweizer Bewilligung bringt vier Schutzmechanismen mit, die offshore fehlen:
- Identitätsprüfung. Die Anmeldung bei Swisslos verlangt einen Ausweis, der gegen Adressdatenbanken geprüft wird. Voraussetzung sind Alter ab 18 Jahren, Wohnsitz im Vertragsgebiet und keine bestehende Spielsperre.
- Spielerkonto und Einzahlungslimite. Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden – bei Swisslos mit einer Oberlimite von CHF 9’999, unter 21 Jahren CHF 1’000.
- Ausschlussregister. Eine Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt für Swisslos wie für Casinos, einschliesslich Online-Casinos, und in Liechtenstein.
- Beschränkte Werbeformen. Für Gratisspiele und Gratisspielguthaben braucht es die vorgängige Zustimmung der Gespa; Boni, die einen späteren Einsatz voraussetzen, sind nicht erlaubt. Werbung für in der Schweiz nicht bewilligtes Glücksspiel ist ausdrücklich verboten und kann mit Busse bis CHF 500’000 bestraft werden (Art. 131 BGS).
Was die Sperrliste macht und was sie nicht macht
Die Gespa führt eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekomanbieter per DNS blockieren (Art. 86–93 BGS). Ende 2025 umfasste die Liste 671 Domains. Gesperrte Domains tauchen typischerweise innert Stunden unter neuem Namen wieder auf – die Gespa nennt dieses Vorgehen «Domain-Hopping» und hat namentlich Interwetten und Bet-at-Home erwähnt. Was die Sperrliste nicht kann: Zahlungen blockieren. Es gibt in der Schweiz kein gesetzliches Werkzeug, mit dem Banken oder Kartenanbieter Zahlungen an unbewilligte Wettanbieter unterbinden – wer zahlt, zahlt über den Weg, den er selbst wählt.
Besteuerung: warum eine Gratiswette kein steuerfreies Geschenk ist
Bei den beiden Schweizer Veranstaltern sind Gewinne aus Grossspielen bis zum gesetzlichen Freibetrag einkommensteuerfrei – der Bundesfreibetrag beträgt ab dem 1. Januar 2026 CHF 1’071’000 pro Einzelgewinn, der kantonale Freibetrag unterscheidet sich je nach Kanton. Über dem Freibetrag zieht der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ab, die über die Steuererklärung zurückgefordert werden kann. Bei Gewinnen ausländischer Anbieter gibt es keine Verrechnungssteuer, dafür behandelt der Kanton Thurgau Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig vom Betrag als voll steuerbares Einkommen.
Das ist die steuerliche Schicht, die bei «gratis»-Versprechen meist verschwiegen wird: gratis ist nur der Nominalwert der Wette, die Frage, was mit dem Gewinn passiert, ist eine separate Frage – und die ist kantonal unterschiedlich beantwortet.
Spielerschutz: was eine Gratiswette an Schutz nicht ausser Kraft setzt
Der Mechanismus einer Gratiswette ändert nichts an der Logik der Schutzregeln, die für jede Wette gelten. Verlustlimiten, Pausen und Sperren bleiben aktiv, unabhängig davon, ob der Einsatz aus eigener Tasche kommt oder als beworbenes Guthaben. Ein Gratisanreiz darf nicht dazu führen, dass mehr riskiert wird als geplant – diese Linie zieht das Geldspielgesetz klar.
Verlustlimiten: vom Spieler selbst gesetzt
Vor der ersten Teilnahme an Sporttip müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Obergrenze beträgt CHF 9’999, für unter 21-Jährige CHF 1’000. Eine Senkung der Limite gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Wer diese Limits auf null setzt, schliesst sich faktisch von Sporttip aus. Zusätzlich kann eine freiwillige Einzahlungslimite für dreissig Tage gesetzt werden. Die Loterie Romande erlaubt Einzahlungen von höchstens CHF 10’000 pro dreissig Tage und ein Wallet-Guthaben von höchstens CHF 10’000.
Spielsperre und Pausen
Spielende können sich produktbezogen selbst für 1 bis 180 Tage sperren – eine Aufhebung vor Fristablauf ist nicht möglich. Eine unbefristete Sperre wird im schweizweiten Register eingetragen und gilt für Casinos, einschliesslich Online-Casinos, und für Liechtenstein. Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss der Veranstalter anbieten; eine freiwillige Sperre lässt sich frühestens nach drei Monaten aufheben, unter Einbezug einer Fachstelle.
Ausgeschlossene oder minderjährige Spielende haben keinen Anspruch auf Einsatz oder Gewinn – das steht in Art. 45 BGS. Es ist die einzige Stelle im Gesetz, an der das geschenkte Guthaben explizit wertlos wird, falls der Empfänger nicht teilnahmeberechtigt ist.
Was eine Gratiswette an Schutzillusion erzeugt
Wer mit CHF 10 Spielguthaben eine Wette platziert, setzt formal nichts Eigenes aufs Spiel. Psychologisch sieht das anders aus: dieselbe Wette wird platziert, das Resultat zählt, der Verlust schmerzt – und die Wahrscheinlichkeit, im Anschluss eine «echte» Wette zu platzieren, ist nachweislich erhöht. Schutzregeln, die für Echtgeld gelten, werden in diesem Moment oft vergessen. Die Limits, die einmal gesetzt wurden, sind der Anker, an den der Veranstalter erinnert, nicht der Spieler.
Die Anbieter im Detail
Reihenfolge und Auswahl folgen der Schweizer Realität: zuerst die beiden bewilligten Veranstalter, dann die internationalen Marken ohne Schweizer Bewilligung, denen Schweizerinnen und Schweizer im Netz begegnen. Jeder Block steht für sich, weil die beiden Gruppen nicht vergleichbar sind – sie operieren unter verschiedenen Regeln, mit verschiedenen Schutzmechanismen, mit verschiedenen Konsequenzen bei Streit.
Swisslos Sporttip
Swisslos betreibt Sporttip auf Basis der interkantonalen Vereinbarung (IKV 2020) und ist einer der beiden Organisatoren, denen die Schweiz Sportwetten anvertraut. Veranstalter ist die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel; das Sportwettenangebot deckt die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Eine Online-Teilnahme setzt Wohnsitz im Vertragsgebiet, Volljährigkeit und eine erfolgreiche Identitätsprüfung voraus.
Für Gratiswetten im engeren Sinn ist Sporttip nicht bekannt – das Angebot arbeitet stattdessen mit drei Hebeln: dem Kombiboost, der den Nettogewinn auf Kombinationswetten mit mindestens vier Auswahlen zu Mindestquote 1.50 stufenweise bis auf 100 % erhöht; Quotenboosts auf Prematch-Einzelwetten; und Profitboosts auf klar definierte Sportereignisse. Alle drei sind pro Wettende nur einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert, und sie verfallen beim Cash-Out. Der Mindesteinsatz pro Wette beträgt CHF 1, der Höchsteinsatz CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombiwette und CHF 10’000 pro Systemwette. Gewinne bis CHF 1’000 werden automatisch dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber innert drei Arbeitstagen auf das hinterlegte Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto überwiesen.
Für Wettende aus dem deutschsprachigen Raum und dem Tessin ist Sporttip die einzige legale Adresse mit Schweizer Bewilligung. Wer dort spielt, ist durch das Geldspielgesetz geschützt – Verlustlimiten, Spielsperre mit Registerwirkung, Anbindung an die Gespa. Der Preis dafür ist die geschlossene Liste der erlaubten Sportarten und Märkte sowie das Fehlen klassischer Bonusmodelle.
Loterie Romande Jouez Sport
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura; die Genossenschaft hat ihren Sitz in Lausanne und zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende. Online teilnehmen kann, wer Wohnsitz im Vertragsgebiet hat und volljährig ist. Die Loterie Romande ist die zweite bewilligte Veranstalterin – nur sie und Swisslos teilen sich den Schweizer Markt für Sportwetten.
Die Westschweizer Veranstalterin hat 2025 von der Gespa 24 Bewilligungen für Gratisspielguthaben-Aktionen erhalten – deutlich mehr als Swisslos mit 8. Eine dieser Aktionen lief als «JouezSport – Patinoires et Stades» vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen in den National-League-Stadien: wer den verteilten Code innert sieben Tagen im verifizierten Konto einlöste, erhielt CHF 10 Spielguthaben, gültig 30 Tage, nicht auszahlbar, insgesamt 7’000 Stück. Solche Aktionen sind der Normalfall; sie sind befristet, limitiert, und sie brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa. Einzahlungen aufs Spielerkonto sind auf CHF 10’000 pro dreissig Tage limitiert, das Wallet-Guthaben darf CHF 10’000 nicht übersteigen.
Für Westschweizer Wettende ist Jouez Sport die einzige legale Online-Adresse. Wer dort ein Konto eröffnet, hat Anspruch auf dieselben Schutzmechanismen wie bei Swisslos und bekommt zusätzlich die Chance auf bewilligte Aktionen, die es in dieser Form nur in der Romandie gibt. Auch hier gilt: kein klassischer Neukundenbonus, keine Quote auf eine Wette ohne Einsatz, keine Verlustabsicherung für die erste Wette.
Betwinner
Betwinner figuriert in der Liste ohne Schweizer Bewilligung. Das heisst konkret: keine Veranstalterbewilligung, keine Spielbewilligung, keine Geltung in der Schweiz nach Art. 4 BGS. Was auf der Plattform an «Gratiswetten» oder «Neukundenboni» beworben wird, fällt nicht unter die Aufsicht der Gespa und ist im Schweizer Rechtsraum nicht einklagbar.
Die Plattform kann auf der Sperrliste der Gespa landen – Schweizer Telekomanbieter blockieren gesperrte Domains per DNS. Wer die Plattform dennoch nutzt, spielt ausserhalb des Schutzes des Geldspielgesetzes: keine Anbindung an das Schweizer Ausschlussregister, kein Schweizer Rekursweg, ausstehende Gewinne unterliegen je nach Kanton einer anderen Besteuerung als inlandische Gewinne. Eine ausländische Lizenz, gleich aus welchem Land, ändert daran nichts. Eine Wettende, die mit Schweizer Spielgewohnheiten und einer Gratiswette von einem solchen Anbieter rechnet, sollte vor der ersten Einzahlung prüfen, welche Sprache die Bonusbedingungen haben und welcher Gerichtsstand im Kleingedruckten steht.
WirWetten
WirWetten ist eine weitere Plattform ohne Schweizer Bewilligung. Wie bei den übrigen Offshore-Anbietern gilt: keine Geltung in der Schweiz, keine Verbindung zum Schweizer Ausschlussregister, keine Schweizer Aufsicht. Plattformen dieser Art können, müssen aber nicht auf der Sperrliste stehen – die Liste wächst, sie ist nicht abschliessend.
Was WirWetten konkret an Gratiswetten oder Aktionen anbietet, ist aus den Spielregeln eines Schweizer Anbieters nicht ableitbar. Wer dort spielt, sollte die AGB in der Sprache lesen, die er versteht, und wissen, dass eine Auszahlungsanforderung an einer ausländischen Rechtsordnung hängen kann. Eine Plattform ohne Schweizer Bewilligung gibt es nicht gratis – der Preis ist fehlender Schutz, und der ist in den Bedingungen nicht ausgewiesen.
BetFury
Auch BetFury trägt keine Schweizer Bewilligung. Krypto-nahe Plattformen werben oft mit «gratis»-Mechanismen, die mit einer klassischen Gratiswette nur den Namen teilen: Cashback, Drops, ein internes Token-System, das ohne eigene Einzahlung Bonuspunkte verteilt. All das fällt nicht unter die Schweizer Definition eines Gratisspielguthabens und braucht keine Gespa-Bewilligung – weil die Plattform in der Schweiz auch keine hat.
Wer dort ein Konto eröffnet, sollte zwei Dinge prüfen: die Bedingungen, unter denen ein Bonus ausgezahlt werden kann, und die Frage, ob die Plattform überhaupt Schweizer Nutzerinnen und Nutzer akzeptiert. Viele Offshore-Anbieter schliessen Schweizer aus – ohne das in den Bedingungen prominent zu machen. Sperrliste, Aufsichtslücke und fehlender Schweizer Rechtsweg bleiben die drei Punkte, die eine Gratiswette dort zu einem anderen Produkt machen als bei Sporttip oder Jouez Sport.
Roobet
Roobet ist ein weiterer Name ohne Schweizer Bewilligung. Die Plattform fällt in dieselbe Kategorie wie die übrigen Offshore-Anbieter: keine Veranstalterbewilligung, keine Spielbewilligung, keine Geltung in der Schweiz. Was Roobet an Aktionen oder «Freebets» anbietet, ist nicht durch die Schweizer Aufsicht genehmigt.
Was die Plattform mit Schweizerinnen und Schweizern macht, ist deren eigene Sache – was die Plattform mit der Schweizer Sperrliste macht, ist Sache der Gespa. Eine Plattform, die auf der Liste steht, ist in der Schweiz nicht ohne weiteres erreichbar; eine, die nicht auf der Liste steht, ist es möglicherweise, aber ohne den Schutz des Geldspielgesetzes. Der Gratisanreiz einer Offshore-Plattform wird gegen den Schweizer Rechtsschutz aufgerechnet – und der Schweizer Rechtsschutz ist in Franken nicht taxiert, aber er ist auf jeden Fall real.
1xBet
1xBet gehört zu den Plattformen, die im deutschsprachigen Raum aktiv sind, ohne Schweizer Bewilligung. Die Plattform wirbt mit hohen Boni, vielen Zahlungswegen und einem grossen Wettprogramm – das sind die drei Verkaufsargumente, die Offshore üblicherweise von bewilligten Anbietern unterscheiden. In der Schweiz fallen sie weg: kein Schweizer Rechtsschutz, keine Schweizer Aufsicht, kein Schweizer Ausschlussregister.
Eine «Gratiswette» bei 1xBet ist an die AGB der Plattform gebunden, nicht an das BGS. Wer dort eine Einzahlung macht, sollte die Umsatzbedingungen lesen, bevor er einen Bonus annimmt – ein Bonus ohne Umsatzbedingung ist in dieser Anbieterklasse selten, und was als «gratis» beworben wird, ist oft ein Vielfaches des Bonus an eigenem Umsatz. Die Schweizer Sperrliste ändert sich, der Aufruf einer anderen Domain ist möglich, der Schutz des Geldspielgesetzes bleibt aus.
Funbet
Funbet trägt ebenfalls keine Schweizer Bewilligung. Auch hier gilt: keine Veranstalterbewilligung, keine Spielbewilligung, keine Geltung nach Art. 4 BGS. Die Plattform kann auf der Sperrliste stehen, sie kann es nicht – was sie auf jeden Fall nicht hat, ist ein Schweizer Schutzrahmen.
Wer bei einer Offshore-Plattform wie Funbet spielt, vergleicht die Gratisspiele-Bedingungen am besten mit jenen der bewilligten Schweizer Anbieter – nicht, um zu zeigen, dass die Offshore-Bedingungen schlechter sind (das ist meist offensichtlich), sondern um zu sehen, was fehlt, wenn das Schweizer Schutzregime nicht greift. Es fehlt die Spielsperre mit Registerwirkung, es fehlt die Gespa-Bewilligung für Gratisspielguthaben, es fehlt die Schweizer Steuerauskunft, und es fehlt im Streitfall der Schweizer Richter.
Rainbet
Rainbet ist ein weiterer Offshore-Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Das Profil entspricht dem der übrigen Namen in dieser Kategorie: keine Aufsicht der Gespa, keine Geltung in der Schweiz, keine Verbindung zum Schweizer Ausschlussregister. Welche konkreten Bedingungen Rainbet an Gratiswetten oder Boni knüpft, ist aus den Schweizer Spielregeln nicht ableitbar.
Wer eine Plattform ohne Schweizer Bewilligung nutzt, sollte für sich klären, ob das eigene Spielverhalten in den Schutzrahmen passt, den das BGS bietet – oder ob es eines externen Rahmens bedarf, den die Plattform nicht gibt. Sperrliste, Aufsicht und Schweizer Rechtsweg sind die drei Stützen, die an Offshore-Standorten wegfallen. Ob das im Einzelfall ins Gewicht fällt, hängt davon ab, wie der persönliche Umgang mit Verlusten, Limits und Pausen aussieht.
22Bet
22Bet schliesst die Reihe der Offshore-Anbieter ohne Schweizer Bewilligung ab. Die Plattform wirbt im deutschsprachigen Raum mit Bonusaktionen und einem breiten Wettangebot – Merkmale, die in der Schweiz an die Bewilligungspflicht der Gespa gebunden sind und ausserhalb der bewilligten Veranstalter keine Geltung haben.
Für eine Wettende, die nach einer «Gratiswette» sucht, heisst das: in der Schweiz sind Swisslos und Loterie Romande die einzigen Adressen, an denen ein Bonus überhaupt von der Gespa genehmigt werden kann. Wer auf einer Plattform ohne Schweizer Bewilligung einen Bonus annimmt, akzeptiert Bedingungen, die nicht durch das BGS, sondern durch die AGB der Plattform und das Recht des Sitzlandes geregelt sind. Der Gratisanreiz ist da; der Schweizer Schutz fehlt.
Häufige Fragen
Was ist eine Gratiswette, und wird der Einsatz bei einem Gewinn zurückgezahlt?
Eine Gratiswette ist ein vom Veranstalter gewährtes Wettguthaben, das ohne eigenen Einsatz platziert wird. Bei einem Gewinn wird nicht der Einsatz zurückerstattet, sondern nur der Nettogewinn ausgezahlt. Bei einer Echtgeldwette zu Quote 2.00 gibt es Einsatz und Gewinn, bei einer Gratiswette zu Quote 2.00 nur den Gewinn – der «Einsatz» bleibt beim Veranstalter.
Welche Mindestquote verlangt der Sporttip-Kombiboost, und wie viele Voraussagen braucht er?
Der Sporttip-Kombiboost verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Mindestquote von 1.50 pro Auswahl. Der Bonus auf den Nettogewinn steigt mit der Anzahl Auswahlen: 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn Voraussagen. Er gilt nur online für Prematch-, Live- und Systemwetten und ist pro Wettende nur einmal nutzbar.
Gibt es bei Swisslos oder der Loterie Romande überhaupt eine Gratiswette, und was war die Aktion in den National-League-Stadien?
Eine klassische Gratiswette als Neukundenbonus existiert weder bei Swisslos noch bei der Loterie Romande. Beide bieten jedoch bewilligte Aktionen mit Spielguthaben. Die Loterie Romande hat zwischen dem 17. Dezember 2025 und dem 10. März 2026 an sieben Aktionstagen in den National-League-Stadien Codes verteilt, die im verifizierten Konto zu CHF 10 Spielguthaben einlösbar waren – gültig 30 Tage, insgesamt 7’000 Stück, nicht auszahlbar.
Warum bedarf eine Gratiswette in der Schweiz der vorgängigen Zustimmung der Gespa?
Das Geldspielgesetz (Art. 75 Abs. 2 BGS) verlangt für Gratisspiele und Gratisspielguthaben die vorgängige Zustimmung der Aufsichtsbehörde. Hintergrund ist der Schutz vor übermässiger Werbung und vor Boni, die zu erhöhtem Spielen verleiten. In der Schweiz dürfen nur die zwei bewilligten Veranstalter Sportwetten anbieten; ihre Aktionen werden von der Gespa einzeln geprüft und bewilligt.
Wie berechnet sich der Gewinn einer Freiwette im Vergleich zu einer normalen Wette aus Einsatz und Quote?
Bei einer normalen Wette ist die Auszahlung Einsatz × Quote; bei einer Gratiswette entfällt der Einsatzrückfluss, ausgezahlt wird nur der Gewinn, also (Quote − 1) × Gratiswettenguthaben. Für eine Wette zu Quote 2.00 mit CHF 10 Echtgeld sind das CHF 20 zurück, für eine Gratiswette zu Quote 2.00 nur CHF 10 an Gewinn – der «Einsatz» von CHF 10 bleibt virtuell und wird nicht ausbezahlt.
Was gilt bei Gratiswetten ausländischer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung?
Ausländische Anbieter ohne Schweizer Bewilligung fallen nicht unter das Geldspielgesetz. Wer dort spielt, hat keinen Schweizer Schutz, keine Spielsperre mit Registerwirkung und keinen Schweizer Rechtsweg im Streitfall. Die Gespa führt eine Sperrliste ausländischer Domains, die per DNS blockiert werden – eine Sperre, die Schweizer Zahlungen nicht erfasst. Gewinne aus ausländischen Grossspielen sind je nach Kanton steuerlich anders zu behandeln als inlandische Gewinne.
Bonus – asiahandicapch
Inhalt erstellt vom Team «asiahandicapch»
