Schweizer Sportwetten Anbieter im Vergleich: was die Schweizer Bewilligung wirklich bedeutet

Updated Oktober 2026
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Stand der Daten: Oktober 18, 2026, geprüft gegen die Veranstalterbewilligungen und Spielregeln von Swisslos und Loterie Romande sowie die Liste der Gespa.

In der Schweiz dürfen Sportwetten nur zwei Veranstalter anbieten: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Jede Person, die hier wettet, tut es bei einem dieser beiden — oder bei einem ausländischen Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Der Unterschied kostet Geld, Schutz und im Streitfall den Rechtsweg. Wer das nicht weiss, vergleicht nicht Anbieter, sondern zwei grundverschiedene Märkte.

Eine Reihe leerer Sitzplätze in einem Stadion, die Sessel in gleichmässigem Abstand, über den Rängen ein Abendhimmel in Rosa.
Swisslos (SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft) hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von.

Die Seite ordnet zuerst die zehn im Vergleich stehenden Namen ein, schliesst dann die Hintergründe zu Recht, Spielerschutz, Zahlungswegen, Livewetten, Wettarten und Sportarten und schreibt zum Schluss die Reviews der einzelnen Anbieter.

Die zehn Anbieter im Überblick

Die Tabelle zeigt zuerst die Bewilligungslage. Sieben der zehn sind ausländische Marken ohne Schweizer Bewilligung, drei davon die beiden Veranstalter und ein Schweizer Online-Anbieter; die übrigen sieben sind in der Schweiz nicht zugelassen.

Ein Schweizer Bergdorf mit Kirchturm und einem kleinen Fussballplatz am Hang, im Hintergrund schneebedeckte Gipfel.
Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1'000 und für eine Systemwette CHF 10'000.

Rangliste

Marke Schweizer Bewilligung Veranstalter / ausgewiesene Lizenz
Swisslos Sporttip Veranstalter- und Spielbewilligung (BGS) SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel
Loterie Romande Jouez Sport Veranstalter- und Spielbewilligung (BGS) Loterie Romande, Lausanne
bet365 keine ausländisch, in der Schweiz nicht anerkannt
BetFury keine ausländisch, Krypto-Schwerpunkt, in der Schweiz nicht anerkannt
Bahigo keine ausländisch, in der Schweiz nicht anerkannt
PowBet keine ausländisch, in der Schweiz nicht anerkannt
Fezbet keine ausländisch, in der Schweiz nicht anerkannt
Wettigo keine ausländisch, in der Schweiz nicht anerkannt
AmunRa keine ausländisch, in der Schweiz nicht anerkannt
1Bet keine ausländisch, in der Schweiz nicht anerkannt

Die beiden zugelassenen Veranstalter sind nach Kantonen getrennt. Wer im Aargau wohnt, kann bei Sporttip online spielen, aber nicht bei Jouez Sport; wer in Genf wohnt, öffnet das Wallet bei Loterie Romande, nicht bei Swisslos. An diesem Punkt entscheidet sich die Wahl schon vor der Quote.

Der Rest der Tabelle zeigt die Konsequenz: jede Zeile ohne Veranstalterbewilligung steht für fehlenden Anschluss an das Schweizer Ausschlussregister, keine gesetzliche Spielerkontrolle und keine Schweizer Rekursmöglichkeit. Sieben Marken sind darin gleich, und die Unterschiede zwischen ihnen sind zweitrangig.

Ein Holzzaun trennt zwei Wiesen entlang eines Feldwegs, dahinter ein Waldrand im diffusen Morgenlicht.
Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet.

Was die Reihenfolge unter den bewilligten Anbietern bedeutet

Bei nur zwei Bewilligungen gibt es keine echte Rangordnung nach «besser» oder «schlechter». Es gibt zwei territoriale Angebote, beide mit identischem rechtlichem Rahmen, vergleichbarem Wettprogramm und unterschiedlichen Vertriebswegen. Wer in der Deutschschweiz wohnt, bekommt Sporttip automatisch als Hauptadresse; wer in der Romandie wohnt, Jouez Sport. Wer in beiden Sprachregionen Kontakte unterhält, hat zwei Wallets, aber nicht zwei voneinander unabhängige Boni oder höhere Limits, sondern zwei strikt getrennte Spielerkonten.

Der zweite Schnitt ist die Vertriebsform. Sporttip ist online und an 5’200 Verkaufsstellen präsent; Jouez Sport an 2’350 Verkaufsstellen, primär in der Westschweiz. Für Spielende, die am Schalter spielen, ist die Erreichbarkeit höher als für Online-Spieler; für Online-Spieler sind die Bedienung über App und Web und die Vereinheitlichung über die ganze Deutschschweiz das stärkere Argument.

Wer in der Schweiz Sportwetten anbieten darf

Das Geldspielgesetz (BGS) zählt Sportwetten zu den Grossspielen und unterstellt sie einer Konzession (Art. 21–25 BGS). Diese Konzession haben per interkantonalem Recht genau zwei Stellen: Swisslos für die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein und die Loterie Romande für die sechs Westschweizer Kantone. Eine ausländische Lizenz — egal ob Curaçao, Malta, Deutschland oder ein anderer Staat — gilt in der Schweiz nicht (Art. 4 BGS). Wer eine Schweizer Bewilligung trägt, hat eine Gespa-Aufsicht; wer keine trägt, hat keine.

Die Konsequenz für den Spielenden ist knapp, aber hart: Wetten ohne Schweizer Bewilligung sind nicht strafbar für den Spieler, aber Einsätze und Gewinne können in Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und es gibt kein Schweizer Schutzregime. Wer mit Verlust spielt, bekommt bei einem ausländischen Anbieter weder Zugang zum Sperrregister noch eine Schweizer Beschwerdestelle.

Was die Gespa konkret zulässt

Die Gespa führt die Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wetttypen. Nicht alles, was internationaler Buchmacher-Markt kennt, erscheint dort: Eckballwetten, Kartenwetten und Esports sind nicht aufgeführt, Frauenwettbewerbe nur, soweit sie die Liste ausdrücklich aufnimmt. Wetten auf das Wetter, auf Wahlen oder auf TV-Shows sind ausgeschlossen.

Die Liste wird regelmässig angepasst. Aktuell zeigt sie Version 10.09.2026. Was dort nicht steht, kann ein bewilligter Veranstalter nicht anbieten, ohne seine Bewilligung zu riskieren. Diese Geschlossenheit erklärt, warum der Spielplan von Sporttip und Jouez Sport kleiner wirkt als der eines internationalen Anbieters — er ist es regulatorisch auch.

Spielerschutz und Verlustlimiten

In der Schweiz setzt der Spielende seine eigenen Limiten; es gibt keinen gesetzlichen Fixbetrag, der vom Staat vorgegeben wird. Die Veranstalter müssen vom Spieler eine oder mehrere Höchstwerte für Tages-, Wochen- oder Monatseinsätze oder -verluste verlangen (Art. 87 VGS). Was bei Swisslos konkret gilt: vor der ersten Teilnahme werden Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt, mit Obergrenze CHF 9’999 für volljährige Spielende und CHF 1’000 für unter 21-Jährige. Eine Senkung greift sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich gibt es eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage.

Die Spielsperre ist die schärfere Schutzmassnahme. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre trägt Swisslos in ein schweizweites Register ein, das auch für Casinos inklusive Online-Casinos gilt und in Liechtenstein anerkannt ist. Loterie Romande führt ein gleichwertiges Verfahren. Ausländische Anbieter haben an dieses Register keinen Anschluss: wer dort sperrt, sperrt nur das Konto bei einem Anbieter, nicht den Marktzugang.

Was die Praxis zeigt: Die Gespa hat 2025 an Verkaufsstellen verdeckte Testkäufe durchgeführt und in 47.5 % von 200 Fällen an Minderjährige verkauft. Wer den Schalter für sicher hält, unterschätzt die Realität; entscheidend ist der Online-Zugang mit Limit und Verifikation.

Was die Werbung und die Bonuspolitik betrifft

Werbung darf nicht irreführen, nicht auffällig in den Alltag eindringen und sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten (Art. 74 BGS). Werbung für hierzulande nicht bewilligtes Glücksspiel ist verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS) und mit Busse bis CHF 500’000 bedroht (Art. 131 BGS). «Gratiswetten», Gratisspielguthaben und Boni brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS); 2025 hat die Gespa 24 Einwilligungen an Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Frei verfügbare Werbe- oder Bonuscodes, wie sie auf internationalen Wettseiten kursieren, gibt es hier nicht.

Wer bei einem ausländischen Anbieter eine offensiv beworbene «Gratiswette» oder einen «100 % Bonus» sieht, sollte wissen, dass diese Form von Anreiz in der Schweiz unter Aufsicht steht — und ein ausländisches Angebot diese Aufsicht nicht passiert hat.

Zahlungswege und Auszahlungsdauer

Beide Schweizer Veranstalter zahlen ausschliesslich auf ein Konto im eigenen Namen aus — typischerweise ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto. Anonyme Auszahlungen, Kryptowährungen und Wallet-zu-Wallet-Transfers sind im bewilligten Markt nicht möglich (Art. 50 Abs. 2 VGS). Wer Krypto oder E-Wallets gewohnt ist, sucht bei einem Offshore-Anbieter, mit den entsprechenden Folgen bei Auszahlung, Schutz und Besteuerung.

Spielguthaben bei Swisslos

Das Swisslos-Wallet lässt sich per Online-Zahlung oder Einzahlungsschein aufladen, Mindestbetrag CHF 20. Innert 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf geht nur, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Eine bestätigte Möglichkeit ist PostFinance Pay, bei der die Transaktion direkt in der PostFinance App bestätigt wird.

Auszahlung bei Swisslos

Swisslos zahlt das Spielguthaben pro Jahr zweimal gratis auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Konto im eigenen Namen aus; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % anfallen. Die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.

Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut; Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Bank- oder Postkonto überwiesen. Wer seinen Wohnsitz wechselt und das Konto wechselt, sollte das Wallet vorher leeren — sonst läuft die Auszahlung ins Leere und dauert länger.

Wichtig: bei beiden Schweizer Veranstaltern läuft die Auszahlung sauber, weil Konto, Identität und Verifikation von Anfang an zusammenpassen. Bei Offshore-Anbietern gehört die Auszahlungsdauer zu den häufigsten Beschwerden; ohne Schweizer Aufsicht und ohne Schweizer Bankverbindung fehlt der Hebel.

Livewetten und Cash-Out

Livewetten sind im Schweizer Markt zugelassen, vorbehaltlich der Bewilligung des Veranstalters und der Wettartenliste der Gespa. Bei Sporttip gilt eine Wette als platziert unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wird eine Wette nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert, wertet Swisslos sie mit Quote 1.00 — und ebenso, wenn das Ereignis in einer spielentscheidenden Situation gerade steht (Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid). Wer live spielt, muss das Spiel sehen oder den Liveticker mitlesen; auf das Nachhaken einer Quote nach dem Tor wird nichts gegeben.

Die reguläre Spielzeit umfasst die reguläre Spieldauer (Fussball 90 Minuten) zuzüglich Nachspielzeit. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind — das hat Live-Konsequenzen, wenn ein Spiel in die Verlängerung geht.

Cash-Out bei Sporttip

Cash-Out ist bei Sporttip für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten verfügbar, prematch und live, aber nur online und nur als vollständiges Cash-Out; ein Teilauszahlung ist nicht vorgesehen. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen. Der Betrag liegt immer unter dem nicht vorzeitig abgewickelten Wettgewinn und hängt vom Spielstand ab. Swisslos muss Cash-Out nicht für jeden Markt garantieren und kann den angebotenen Betrag jederzeit anpassen.

Wer mit Cash-Out Disziplin übt, sichert laufende Wetten ab und nimmt dafür den impliziten Verlust in Kauf. Wer den angebotenen Betrag mit dem Restwert vergleicht, merkt rasch, dass Cash-Out fast nie den «fairen» Restwert zahlt.

Wettarten, Quoten und die Marge

Sporttip und Jouez Sport bieten das, was die Gespa-Liste freigibt: typischerweise Ergebniswetten (1X2), Über/Unter-Wetten, Handicaps und Langzeitwetten. Wettarten ausserhalb der Liste — Eckbälle, Kartenmärkte, Esports — werden im bewilligten Markt nicht angeboten. Das ist keine Lücke im Produkt, sondern die gesetzliche Geschlossenheit.

Was die Marge kostet

Eine Wettquote enthält eine Marge des Veranstalters. Bei einem reinen Zwei-Wege-Markt mit beiden Quoten 1.90 ist die Auszahlungsquote 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90) = 0.5, also 50 %; die Marge 50 %. Bei einem Drei-Wege-Markt (1X2) liegt die Auszahlungsquote üblicherweise zwischen etwa 88 % und 94 %, je nach Spiel und Sportart.

Was das für die Wettkosten heisst, lässt sich an einem einfachen Beispiel zeigen. In einem illustrativen Zwei-Wege-Markt mit Quoten 1.90 / 1.90 zahlt der Markt 50 % der Einsätze als Gewinne aus; die andere Hälfte behält der Veranstalter. Bei einem Drei-Wege-Fussballmarkt mit einer Auszahlungsquote von etwa 92 % behält der Veranstalter rund 8 %; bei einem engeren Markt mit Auszahlungsquote 90 % sind es 10 %. Wer ohne Marge rechnet, übersieht die eigentliche Gebühr.

Diese Marge schlägt direkt auf den langfristigen Erwartungswert durch: bei 8 % Marge verliert der Spielende im Mittel 8 Rappen pro eingesetzten Franken, bei 5 % entsprechend 5 Rappen. Die Marge ist die einzige Zahl, die auf Dauer zählt; ein einzelner Gewinn macht sie nicht wett.

Kombiwetten und der Kombiboost

Kombiwetten multiplizieren die Einzelquoten; eine Wette mit vier Voraussagen zu je 1.80 hat die Gesamtquote 1.80⁴ ≈ 10.50. Das klingt attraktiv, aber jede zusätzliche Voraussage erhöht auch die Marge kumulativ. Der Sporttip-Kombiboost ist eine Marketing-Aufstockung und keine Reduktion der Marge: er gilt nur online, prematch, live oder im System, verlangt mindestens vier Voraussagen mit Einzelquote ≥ 1.50 und stockt den Nettogewinn um 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn Voraussagen auf.

Einsatz und Gewinn sind limitiert. Wer mit jeder Wettabgabe Boost und Quote multipliziert, sieht die Kombiwette schnell als Quote-mit-Bonus, nicht als risikofreies Plus.

Quotenboosts und Profitboosts

Bei Sporttip gibt es Quotenboosts für einzelne Prematch-Einzelwetten und Profitboosts, die den Nettogewinn eines Ereignisses um einen genannten Prozentsatz erhöhen. Beide sind pro Person nur einmal nutzbar und in Einsatz und Aufstockung limitiert. Wird die Wette vor Cash-Out abgerechnet, verfällt der Boost.

Wer im Spielplan den Boost-Stern sieht, sollte prüfen, wie nahe die Boost-Quote am Markt liegt. Ein Boost, der 1.80 auf 2.00 hebt, ist Marketing; ein Boost, der von Quoten 1.95 / 1.95 auf 2.10 / 2.10 hebt, ist bei einer impliziten Marge von etwa 5 % weniger ergiebig, als er aussieht.

Wetten rechnen: Einsatz und Quote bei Sporttip

Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette ist Einsatz mal Quote (bei Kombinationen das Produkt der Einzelquoten). Anschliessend rundet Swisslos zuerst auf zwei Nachkommastellen auf und dann auf 5 Rappen genau ab. Beispiel: Einsatz CHF 20, Quote 3.40, ergibt CHF 68.00 — zwei Nachkommastellen ergeben CHF 68.00, abgerundet auf 5 Rappen ebenfalls CHF 68.00. Einsatz CHF 7.50, Quote 2.85, ergibt CHF 21’375 — auf zwei Nachkommastellen CHF 21.38, abgerundet auf 5 Rappen CHF 21.35.

Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innerhalb 48 Stunden (oder im Turnierrahmen) nachgeholt, wird die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückerstattet, in Kombinationen erhält die Voraussage Quote 1.00. Wer eine Kombi mit vier Voraussagen zu 1.80 laufen hat und eine Voraussage fällt aus, sinkt die Gesamtquote von 10.50 auf 1.80 × 1.80 × 1.80 × 1.00 = 5.83.

Wer eine Wette gewinnt, hat 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung Zeit, den Gewinn geltend zu machen, sonst verfällt er zugunsten des Swisslos-Zwecks. Bei verweigerter Auszahlung läuft die Einsprachefrist 10 Tage ab Eingang der Verfügung, per eingeschriebenem Brief. Wer das verpasst, hat schlechte Karten.

Sportarten und Wettbewerbe

Das bewilligte Programm deckt das ab, was die Gespa-Liste führt: Fussball, Eishockey, Tennis, Basketball, Handball, Unihockey, Pferderennen, Motorsport (Formel 1, MotoGP, Rallye), Radsport, Wintersport und ähnliche grosse Felder. Frauenwettbewerbe sind eingeschränkt; nur was die Liste ausdrücklich nennt, ist bewilligt.

Pferdewetten und Formel 1 sind als Suchbegriffe besonders präsent — sie gehören zum Wettangebot der Veranstalter, unterliegen aber denselben Beschränkungen. Wer auf Trainingseinheiten, Qualifikationsrunden oder Hunderennen ausserhalb der bewilligten Liste wetten will, hat im bewilligten Markt keine Adresse. Wer darauf bei einem ausländischen Anbieter spielt, spielt dort ohne Schweizer Schutz.

Eckballwetten, Kartenwetten, Esports und Wetten auf Trainingsläufe: nicht zugelassen. Wer eine dieser Wetten sucht, landet zwangsläufig bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung.

Neue Anbieter und der Markt

«Neue Sportwetten-Anbieter» tauchen regelmässig in Suchbegriffen auf. In der Schweiz ist der Marktzutritt durch die interkantonale Beschränkung auf zwei Veranstalter versperrt; neue Lizenzen für Sportwetten sind im geltenden Recht nicht vorgesehen. Wer eine neue Marke sieht, ist entweder ein neuer internationaler Anbieter ohne Schweizer Bewilligung, eine Sub-Marke eines bestehenden Veranstalters oder eine Werbe-Konstruktion, die mit der Gespa-Realität nichts zu tun hat.

Prüfregel: Wenn ein Anbieter in der Schweiz wettet, ohne dass sein Name in der Gespa-Bewilligungsübersicht erscheint, und ohne dass er nachweist, dass er als Verkaufsstelle eines bewilligten Veranstalters auftritt, dann ist er im Sinne des BGS nicht zugelassen. Eine eigene Spielerkonto-Eröffnung bei einem solchen Anbieter ist nach Schweizer Recht eine Konsequenz, die der Spieler trägt, nicht eine, die der Anbieter zu verantworten hat — auch wenn der Anbieter an E-Mail-Verifizierung, Schweizer Franken und einer schweizfreundlichen Webseite gebaut hat.

Reviews

Jeder Anbieter bekommt ein eigenes Profil: was er ist, wo er sitzt, was er darf und was er kostet.

Swisslos Sporttip

Swisslos ist die interkantonale Landeslotterie mit Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020). Die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Das Vertragsgebiet deckt 19 Deutschschweizer Kantone, das Tessin und Liechtenstein ab; die Online-Registrierung verlangt mindestens 18 Jahre und Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet. Wer dort wohnt, ist automatisch im richtigen Markt.

Das Wettprogramm folgt der Gespa-Liste. Mindesteinsatz pro Einzel- und Kombinationswette: CHF 1. Höchsteinsatz pro Einzel- oder Kombinationswette: CHF 1’000. Höchsteinsatz pro Systemwette: CHF 10’000. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Gründe ändern; eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Wer mit höheren Einsätzen spielen will, hat im bewilligten Markt keine Adresse.

Zur Spielersicherheit: vor der ersten Teilnahme setzen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage (Obergrenze CHF 9’999), Senkung sofort, Erhöhung erst nach 72 Stunden. Produktbezogene Selbstsperre für 1 bis 180 Tage, unbefristete Sperre im schweizweiten Register.

Einzahlung über Wallet, PostFinance Pay oder Einzahlungsschein (Mindestbetrag CHF 20, 30-Tage-Limit CHF 10’000). Auszahlung: zweimal pro Jahr gratis, ab der dritten Auszahlung 3 % Kommission möglich, 5 bis 10 Arbeitstage Bearbeitungszeit.

Sporttip bietet Cash-Out für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten prematch und live, online, als vollständiges Cash-Out. Eine Garantie für jeden Markt gibt es nicht; der angebotene Betrag ist tiefer als der ohne Cash-Out mögliche Gewinn.

Vergleichslinie: In der Deutschschweiz ist Sporttip die einzige bewilligte Adresse. Wer dort wettet, hat den vollen Schutzrahmen: Gespa-Aufsicht, angeschlossenes Sperrregister, Schweizer Auszahlung, Verlustlimiten. Wer höhere Einsätze oder ein breiteres Wettprogramm sucht, hat im bewilligten Markt keine zweite Adresse und damit bei Schweizer Wettenden keine Wahl zwischen zwei Bewilligten — nur zwischen Swisslos und Offshore.

Loterie Romande Jouez Sport

Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sitz in Lausanne, Avenue de Provence 14; 2’350 Verkaufsstellen; 221 Mitarbeitende. Wer in einem dieser sechs Kantone wohnt, ist im richtigen Markt; für alle anderen Schweizer ist das Online-Konto formal nicht offen.

Das Wettprogramm folgt der Gespa-Liste, das Schutzregime dem Geldspielgesetz, die Limiten den eigenen Bedingungen. Wer dort wettet, bekommt die identischen Rahmenbedingungen wie bei Swisslos: Gespa-Aufsicht, Spielerkonto im eigenen Namen, Verlustlimiten, Spielsperre mit Register, Auszahlung ausschliesslich auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto.

Vergleichslinie: Wer in der Romandie wohnt, bekommt das bewilligte Wettangebot bei Loterie Romande. Wer zwischen den Sprachregionen wechselt, hat zwei Spielerkonten, nicht zwei Spielräume. Loterie Romande ist nicht besser oder schlechter als Swisslos, sondern territorial zuständig.

bet365

bet365 ist der bekannteste internationale Sportwetten-Anbieter. In der Schweiz hat er keine Bewilligung; eine ausländische Lizenz — gleich aus welchem Staat — gilt hier nicht (Art. 4 BGS). bet365 ist auf der Sperrliste der Gespa, die Domain wird per DNS-Block gesperrt. Wer in der Schweiz spielt, spielt über veränderte Domains oder im grauen Markt ohne Schweizer Aufsicht.

Eine Schweizer Schutzmechanik gibt es dort nicht: kein Anschluss an das Sperrregister, keine Verlustlimiten, kein Schweizer Beschwerdeweg, keine Schweizer Aufsicht über Auszahlungsdauer oder Quotenkorrekturen. Wer steuerlich korrekt fahren will, muss Gewinne aus ausländischen Grossspielen in der Steuererklärung angeben; der Kanton Thurgau besteuert solche Gewinne voll, unabhängig von der Höhe, andere Kantone nach eigenen Regeln.

Vergleichslinie: Wer bei bet365 spielt, bekommt das breitere Wettprogramm, höhere Einsätze und einen anderen Quotensatz — und bezahlt dafür mit fehlendem Schutz, fehlender Aufsicht und einer möglichen Verlustkonsequenz im Steuer- oder Beschlagnahmeverfahren. Die Wahl ist nicht zwischen Buchmachern, sondern zwischen zwei rechtlichen Sphären.

BetFury

BetFury tritt als Krypto-Schwerpunkt-Anbieter auf. Keine Schweizer Bewilligung; eine ausländische Lizenz — soweit vorhanden — gilt in der Schweiz nicht. Domain ebenfalls über die Gespa-Sperrliste blockiert. Wer dort einzahlt, zahlt in Kryptowährungen, was im bewilligten Markt nicht zulässig wäre.

Vergleichslinie: Für Schweizer Spielende ist BetFury mit derselben Schutzlosigkeit verbunden wie andere Offshore-Marken. Hinzu kommt das Krypto-Exposure: Kursrisiko, keine Schweizer Bankverbindung, keine Pflicht zur Spielerverifikation im Schweizer Sinn. Wer auf den Krypto-Winkel Wert legt, sollte wissen, dass er damit drei Aufsichtsschichten gleichzeitig verlässt: die Schweizer, die EU-Bankenaufsicht und die Wettaufsicht des Lizenzstaates.

Bahigo

Bahigo ist ein weiterer internationaler Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Domain auf der Gespa-Sperrliste, keine Schweizer Aufsicht, kein Schutz im Sperrregister, keine Schweizer Auszahlungspflicht.

Vergleichslinie: Für die Schweiz reduziert sich das Profil auf das eines nicht zugelassenen Anbieters. Wer dort spielt, hat keine Schweizer Handhabe; die Frage «warum Bahigo statt Swisslos» hat in der Schweiz keine überzeugende Antwort.

PowBet

PowBet ist ein Offshore-Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Sperrliste, fehlender Schutz, fehlender Rechtsweg.

Vergleichslinie: Wie die übrigen Offshore-Marken ohne spezifische Schweizer Stärke. Die Frage bleibt offen, was der Anbieter hier besser macht als ein bewilligter Veranstalter — die Liste der Schweizer Wettbewerbsnachteile gehört dazu nicht.

Fezbet

Fezbet: Offshore, keine Schweizer Bewilligung, Sperrliste, fehlender Schutz.

Vergleichslinie: Fezbet bietet in der Schweiz keinen Vorteil gegenüber einem bewilligten Veranstalter, der die fehlende Lizenz wettmacht.

Wettigo

Wettigo: Offshore, keine Schweizer Bewilligung, Sperrliste.

Vergleichslinie: Wer die Schweiz als Markt nimmt, hat mit Wettigo keine zusätzliche Option, sondern eine ohne Schweizer Aufsicht.

AmunRa

AmunRa: Offshore, keine Schweizer Bewilligung, Sperrliste. Themenmarketing mit alt-ägyptischer Aufmachung, ohne Bezug zur Schweizer Bewilligungslage.

Vergleichslinie: Wer in der Schweiz wettet, sollte das Marketing-Thema nicht mit der Lizenz verwechseln.

1Bet

1Bet: Offshore, keine Schweizer Bewilligung, Sperrliste. Wie die übrigen Marken dieser Liste ohne Schweizer Anschluss.

Vergleichslinie: 1Bet ist in der Schweiz kein Ersatz für einen bewilligten Veranstalter, weil er dort nicht spielen lässt, wo der Schweizer Spieler Schutz hätte.

Was die Tabelle nicht zeigt

Die Tabelle weist pro Marke nur Bewilligung und Veranstalter aus. Sie zeigt nicht die Bonuspolitik, die Wettprogrammbreite, die App-Qualität oder die Auszahlungsgeschwindigkeit — alles Daten, die für ausländische Marken ohne Schweizer Bewilligung nur deren eigene Bedingungen wiedergeben und nicht in eine vergleichende Tabelle gehören, die seriös wirken soll. Wer diese Aspekte prüft, tut es auf der Seite des jeweiligen Anbieters und vergleicht dann gegen Swisslos und Loterie Romande, die diese Achsen in eigener Form veröffentlichen.

Für Swisslos zeigt der Geschäftsbericht 2025: Reingewinn CHF 562 Mio., davon CHF 506 Mio. an kantonale Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz (Swiss Olympic, Fussball, Eishockey, Sporthilfe). Aus den Sportwetten stammen CHF 109 Mio. (2024: CHF 122 Mio.). Das ist die Geschäftsgrundlage, an der Sporttip misst; eine Werbe- oder Quoten-Aktion, die gegen diese Zahlen läuft, ist in der Schweiz nicht bewilligungsfähig.

Was die Offshore-Marken kosten

Ein günstigeres Wettprogramm und ein grosszügigerer Bonus sind die zwei klassischen Argumente für Offshore. Was sie tatsächlich kosten:

Was Offshore in der Schweiz nicht bieten kann, ist die Bewilligung selbst.

Wer welchen Anbieter braucht

Wer in einem Deutschschweizer Kanton wohnt und bewilligt spielen will: Swisslos Sporttip. Wer in der Romandie wohnt, Loterie Romande Jouez Sport. Wer keinen Schweizer Wohnsitz hat, kann sich im bewilligten Markt nicht registrieren.

Wer zwischen den beiden territorial zuständigen Veranstaltern wechseln will, kann zwei Wallets führen, aber das ist administrativ aufwendig und bringt keinen Bonus- oder Quoten-Vorteil; die Quote der beiden ist auf identischen Märkten oft vergleichbar, weil beide auf Listenwerte und Gespa-Bewilligung reagieren.

Wer ein breiteres Wettprogramm, höhere Einsätze oder Krypto-Zahlung sucht, landet bei Offshore, mit den im Abschnitt Was die Offshore-Marken kosten beschriebenen Folgen. Wer in der Schweiz einen bewussten Schutz will und das breitere Programm aufgibt, wählt die bewilligten Adressen.

Häufige Fragen

Welche Sportwetten-Anbieter gibt es in der Schweiz, und wer darf überhaupt Wetten veranstalten?

In der Schweiz dürfen nur Swisslos mit Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport Sportwetten veranstalten. Jede andere Marke hat keine Schweizer Bewilligung. Beide Veranstalter sind nach Sprachregion und Kanton getrennt; eine Online-Registrierung ist nur mit Wohnsitz im jeweiligen Vertragsgebiet möglich.

Wer ist der beste Anbieter, wenn nur zwei zugelassen sind, und worin unterscheiden sie sich?

Es gibt kein «besser» zwischen den beiden, weil sie unterschiedliche Sprachgebiete abdecken. Die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein gehören zum Swisslos-Vertragsgebiet, die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura zur Loterie Romande.

Was bedeutet es, dass eine Schweizer Bewilligung nur in der Schweiz gilt, und was ist von Anbietern mit ausländischer Lizenz zu halten?

Eine ausländische Lizenz — gleich aus welchem Land — hat in der Schweiz keine rechtliche Kraft (Art. 4 BGS). Wer bei einem ausländischen Anbieter spielt, hat keinen Anschluss an das Sperrregister, keine Schweizer Aufsicht, keine Schweizer Auszahlungspflicht und keine Schweizer Schutzmechanismen.

Wie lässt sich bei Sporttip ein Online-Konto eröffnen, und welche Voraussetzungen gelten?

Voraussetzung sind mindestens 18 Jahre, Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet und keine bestehende Spielsperre. Die Identität wird aus einem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Vor der ersten Teilnahme werden Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt.

Wie wird bei Sporttip der Gewinnbetrag aus Einsatz und Quote berechnet, und wie wird gerundet?

Der Gewinnbetrag ist Einsatz mal Quote; bei Kombinationen ist die Quote das Produkt der Einzelquoten. Das Ergebnis wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Eine Auszahlung muss innert 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung geltend gemacht werden.

Was ist die Sperrliste der Gespa, und wie sind Gewinne ausländischer Anbieter steuerlich zu behandeln?

Die Sperrliste der Gespa enthält ausländische Domains, die Schweizer Internetanbieter per DNS-Block sperren. Anbieter versuchen, mit neuen Domains zu reagieren. Gewinne aus ausländischen Grossspielen sind im Kanton Thurgau immer steuerbares Einkommen, in anderen Kantonen nach deren Praxis. Schweizer Gewinne sind unter dem Freibetrag steuerfrei. Bei Unsicherheit fragen Steuerberater oder kantonale Steuerverwaltung.

Inhalt erstellt vom Team «asiahandicapch»