Sportwetten für Schweizer 2026: Was erlaubt ist und was es kostet
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Aktualisiert am Oktober 18, 2026 · Prüfung gegen die Gespa-Veröffentlichungen und die Spielregeln von Swisslos und Loterie Romande.
Wer in der Schweiz wettet, wettet in einem engen Rahmen. Zwei Veranstalter teilen sich das Land, jede Online-Wette läuft über eine von ihnen, und das Sortiment an Wettarten ist behördlich vorgegeben. Wer ausserhalb dieses Rahmens spielt, verlässt den Schutz des Geldspielgesetzes. Diese Einordnung fasst zusammen, welche Wege offenstehen, was sie konkret kosten, und an welchen Stellen das eigene Limit früher greift als das Produkt.

Grundlagen für die Schweiz
Die Schweiz hat mit dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019) und dem Geldspielkonkordat (in Kraft seit 1. Januar 2021) einen eigenen Rahmen für Sportwetten gesetzt. Sportwetten gelten als Grossspiele (Art. 3 lit. c und e BGS) und werden von der Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht, Bern) beaufsichtigt, nicht von der ESBK, die nur Casinos überwacht. Eine Bewilligung besteht aus zwei Teilen: einer Veranstalterbewilligung und einer Spielbewilligung (Art. 21-25 BGS). Sie gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS), und die Kantone haben die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt.
Swisslos mit Sitz in Basel und die Loterie Romande in Lausanne sind diese zwei Veranstalter. Swisslos betreibt Sporttip im Swisslos-Vertragsgebiet (siehe unten), die Loterie Romande Jouez Sport in den sechs Westschweizer Kantonen. Eine Konzession für einen dritten Anbieter gibt es nicht, weil das Gesetz die Zahl der Veranstalter beschränkt.
Das Geldspielgesetz verlangt, dass Spielende volljährig sind (mindestens 18 Jahre), einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet des Veranstalters haben und sich einmalig mit einem Ausweis registrieren. Pro Person ist nur ein Konto zulässig. Adressdaten werden bei der Registrierung aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Datenbanken geprüft, bevor das Konto freigeschaltet wird. Wer gesperrt ist, kann sich nicht neu anmelden; eine bestehende Spielsperre wird im schweizweiten Register eingetragen.
Wetten dürfen nur auf Sportereignisse platziert werden. Wetten auf Wetter, Politik oder Shows sind nicht erlaubt. Das zugelassene Angebot ist eine geschlossene Liste: die Gespa-Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wetttypen. Was nicht auf der Liste steht, kann nicht angeboten werden. Eckball- und Kartenmärkte fehlen ebenso wie ein Esports-Abschnitt, und Qualifikationsrunden oder Frauenwettbewerbe sind nur dann wettrechtlich aufgenommen, wenn sie auf der Liste stehen. Live-Wetten sind erlaubt.
Rechtslage und Bewilligung
Die zentrale Frage lautet: Welche Sportwetten sind in der Schweiz legal? Antwort: nur die der zwei bewilligten Veranstalter für ihr jeweiliges Vertragsgebiet, jeweils unter dem von der Gespa bewilligten Produkt. Eine ausländische Lizenz aus einem anderen Land hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Wer in der Schweiz ohne Schweizer Bewilligung organisiert, macht sich strafbar (Art. 130 BGS), die Spielenden selbst riskieren die Einziehung von Einsätzen und Gewinnen im Verfahren gegen den Anbieter und haben keine Anlaufstelle bei Streit.

Werbung für nicht in der Schweiz bewilligtes Glücksspiel ist verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS) und wird mit Busse bis zu CHF 500’000 sanktioniert (Art. 131 BGS). Die Gespa veröffentlicht eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekomanbieter per DNS blockieren (Art. 86-93 BGS; erste Liste am 3. September 2019, Ende 2025 mit 671 Domains). Geblockte Domains werden innert Stunden ersetzt, was die Gespa als «Domain-Hopping» beschreibt und wofür sie Interwetten und Bet-at-Home nennt.
Die Steuerfrage gehört zur Rechtslage. Gewinne aus bewilligten Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei. Der Bund setzt die Schwelle auf CHF 1’071’000 ab 1. Januar 2026 (CHF 1’070’400 im Jahr 2025). Über der Schwelle zieht der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ab, die über die Steuererklärung zurückgefordert werden kann. Der kantonale Freibetrag weicht ab und ist je nach Kanton anders; ein typischer Wettgewinn liegt weit darunter, sodass weder Einkommenssteuer noch Verrechnungssteuer anfallen. Gewinne aus ausländischen Anbietern unterliegen keiner Verrechnungssteuer, doch die kantonale Praxis im Thurgau besteuert solche Gewinne unabhängig von der Höhe als Einkommen. Eine Wettsteuer auf den Einsatz gibt es in der Schweiz nicht.
Eine ehrliche Einordnung der beiden Wege sieht so aus: Der bewilligte Weg bedeutet vollen Schweizer Schutz, aber nur zwei Veranstalter, eine geschlossene Liste an Sportarten und Märkten, eine Wohnsitzpflicht und Identitätsprüfung. Der ausländische Weg bedeutet keine Schweizer Bewilligung, keinen Eintrag im Schweizer Ausschlussregister, keine Schweizer Anlaufstelle, dafür ausländische Gewinne nach kantonaler Praxis steuerpflichtig. Keiner der beiden Wege ist «der sichere» im Sinn einer Voreinstellung.
Veranstalter und Vertragsgebiet
Swisslos Sporttip betreut das Swisslos-Vertragsgebiet mit den Deutschschweizer Kantonen AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Loterie Romande Jouez Sport ist für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura zuständig. Wer im falschen Kanton wohnt, kann beim jeweils anderen Veranstalter kein Online-Konto eröffnen.
Der Wechsel des Wohnsitzes ändert die Zuordnung. Wer aus dem Swisslos-Gebiet in den Kanton Genf zieht, muss das alte Swisslos-Konto schliessen und ein neues Konto bei der Loterie Romande eröffnen, sofern die Romandie den Service in der eigenen Schnittstelle anbietet. Ein Wohnsitzwechsel ist die Auslöse für eine neue Registrierung; eine gleichzeitige Nutzung ist ausgeschlossen. Wer weder im Vertragsgebiet von Swisslos noch in dem der Loterie Romande wohnt, hat in der Schweiz keinen Zugang zu einem bewilligten Online-Angebot für Sportwetten und müsste die Verkaufsstellen nutzen.
Die Kantonszuständigkeit ist also keine Marketing-Grenze, sondern eine bewilligungsrechtliche. Wer sich online bei Swisslos anmeldet, ohne im Vertragsgebiet zu wohnen, scheitert an der Adressprüfung. Die Verkaufsstellen kennen diese Schranke nicht, sie verkaufen Wettscheine an alle Personen ab 18 Jahren mit gültigem Ausweis, prüfen aber den Wohnsitz nicht.
Spielerschutz und Limiten
Bevor die erste Sporttip-Wette platziert wird, verlangt der Veranstalter drei Verlustlimiten: eines pro Tag, eines pro Woche und eines pro 30 Tage. Die Obergrenze liegt bei CHF 9’999, unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung greift sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden; zusätzlich lässt sich eine freiwillige Einzahlungslimite pro 30 Tage setzen. Die Schutzregel kommt nicht vom Staat allein, sondern ist im Geldspielgesetz (Art. 87 VGS) verankert und in den Teilnahmebedingungen der Veranstalter ausgestaltet: das Gesetz setzt 24 Stunden, die Veranstalter haben mit 72 Stunden eine etwas strengere Frist. Wer seine Limite erhöhen will, muss also drei Tage warten, in denen der Schutz greift.

Die Spielsperre ist die zweite Säule. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt zugleich für Casinos, Online-Casinos und das Fürstentum Liechtenstein. Ein gesperrtes Konto nimmt keine Wette und keine Einzahlung mehr an, und eine Sperre wegen Überschuldung oder Spielsucht wird durch eine Fachstelle begleitet. Freiwillige Sperren lassen sich frühestens nach drei Monaten aufheben.
Das Geldspielgesetz verlangt ausserdem eine Selbstausschluss-Pause von bis zu sechs Monaten und das Angebot einer Fachstelle. Gewinne, die nach einer Sperre eingehen, haben keinen Anspruch auf Auszahlung (Art. 45 BGS). Wer eine Pause setzt, schiebt die nächste Wette also um Monate hinaus.
Die Gespa hat 2025 an Verkaufsstellen getestet, wie konsequent Minderjährige vom Wetten ferngehalten werden: in 47,5 % von 200 Versuchen wurde eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Dieser Befund sagt nichts über die Online-Schnittstelle, die verifiziert, aber er räumt mit der Annahme auf, der Jugendschutz an Verkaufsstellen sei eine Selbstverständlichkeit. Wer das Kleingedruckte zu Hause liest, sollte das Kleingedruckte am Schalter ebenso lesen.
Bonus, Boosts und Gratisspielguthaben
Die zwei Veranstalter bewerben ihre Angebote zurückhaltender als ausländische Anbieter, weil das Geldspielgesetz (Art. 74 BGS) aufdringliche oder irreführende Werbung sowie Werbung an Minderjährige und gesperrte Personen verbietet. Gratiswetten oder Gratisspielguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS). Im Jahr 2025 hat die Aufsicht 24 Zustimmungen für die Loterie Romande und 8 für Swisslos erteilt. Die Zahl ist klein, weil das Gesetz Gratisspielguthaben bewusst knapp halten will.
Bei Sporttip hebt der Kombiboost den Nettogewinn einer Kombiwette gestaffelt: 5 % bei vier Voraussagen, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn Voraussagen. Jede Voraussage muss eine Quote von mindestens 1,50 haben, der Boost gilt nur online und für Prematch-, Live- und Systemwetten, Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Wer unter vier Voraussagen bleibt, erhält keinen Bonus, wer fünfzehn erreicht, verdoppelt den Nettogewinn, riskiert aber fünfzehn Wetten, die alle sitzen müssen, damit der Boost überhaupt zur Auszahlung kommt. Wer sich vom Bonus leiten lässt, vergrössert die Zahl der Wetten über das Spielvergnügen hinaus.
Quotenboosts und Profitboosts gibt es zusätzlich, aber nur online und nur für Prematch-Einzelwetten mit einer Voraussage. Beide sind pro Person einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert, und verfallen, wenn die Wette per Cash-Out vorzeitig abgerechnet wird. Wer drei Boosts in einer Woche nutzt, kommt beim dritten Mal nicht mehr weiter.
Wer bei Swisslos mit Gratisspielguthaben aus einer Promotion spielt, kann sich das Guthaben nicht auszahlen lassen. Solche Gutschriften sind explizit als nicht auszahlbar markiert, ein typischer Mechanismus: das Versprechen «gratis» bezieht sich auf den Einsatz, nicht auf den Gewinn. Auszahlbar sind nur Gewinne aus echten Einzahlungen.
Wer sich von «gratis»-Worten in der Werbung leiten lässt, sollte einen Blick in die Teilnahmebedingungen werfen. Das gilt besonders für Booster: ein Boost erhöht den möglichen Gewinn, lässt aber die Bedingungen darunter unverändert. Niedrige Quoten, kurze Fristen und das Verbot der Kombination mit anderen Aktionen stehen meist im Kleingedruckten.
Sporttip im Detail
Sporttip ist das Online-Produkt von Swisslos für die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein. Bei Einzel- und Kombinationswetten liegt der Mindesteinsatz bei CHF 1, der Höchsteinsatz bei CHF 1’000, bei Systemwetten bei CHF 10’000. Swisslos kann die Limiten jederzeit und ohne Angabe von Gründen ändern; eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Wer mehr als CHF 1’000 auf eine Kombi setzen will, muss die Wette aufteilen oder das System nutzen, sofern die Quote die Aufteilung trägt.
Der Gewinn berechnet sich aus Einsatz mal Quote (bei Kombinationen Einsatz mal Produkt der Einzelquoten). Swisslos rundet den Betrag zunächst auf zwei Nachkommastellen auf und anschliessend auf 5 Rappen genau ab. Eine Wette über CHF 10 auf eine Quote von 2.10 bringt also nicht genau CHF 21, sondern einen auf 5 Rappen gerundeten Betrag. Ein Beispiel: Einsatz CHF 50, Quote 1.85, erwartete Auszahlung CHF 92,50 brutto, gerundet CHF 92,50.
Cash-Out ist für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten verfügbar, vor Spielbeginn und live, aber nur online und nur als vollständiges Cash-Out. Eine Teilauszahlung ist nicht möglich, und eine Garantie, dass Cash-Out für jeden Markt angeboten wird, gibt es nicht: der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche Gewinn bei normalem Ausgang, hängt vom Spielstand ab und kann vom Veranstalter jederzeit geändert werden. Wer Cash-Out drückt, sichert nicht den vollen Gewinn, sondern einen gegenwartsabhängigen Bruchteil. Bei Live-Wetten gilt die Wette unabhängig davon, ob sie live übertragen wird; Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Ausgangs platziert werden, wertet Swisslos mit Quote 1.00. Das gilt auch in spielentscheidenden Situationen (Elfmeter, Rote Karte, Entscheidung des VAR): Swisslos kann die Quote auf 1.00 setzen.
Was die Wette abdeckt, hängt von der Wettart ab. Für Fussball deckt die reguläre Spielzeit 90 Minuten plus Nachspielzeit ab; Verlängerung und Elfmeterschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Bei abhängigen Wettereignissen derselben Sportveranstaltung kombiniert Sporttip nur über die Bet-Builder-Funktion; eine Kombination aus Torwetten und Ergebniswetten eines Spiels ohne Bet-Builder wird zurückgewiesen und der Einsatz erstattet.
Wird ein Ereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationen erhält die Voraussage Quote 1.00. Für Gewinne gilt eine Auszahlungsfrist: nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung geltend gemacht, verfallen sie zugunsten des Swisslos-Zwecks. Bei verweigerter Auszahlung bleibt eine Einsprachefrist von 10 Tagen, per eingeschriebenem Brief an Swisslos.
Spielguthaben kann per Online-Zahlung oder Einzahlungsschein auf das Wallet geladen werden (Mindestbetrag CHF 20). Innerhalb von 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und der Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Swisslos bietet PostFinance Pay als Zahlungsart, die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt. Gewinne bis CHF 1’000 pro Wettschein schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut; Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto überwiesen. Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis aus, ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % anfallen, die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage.
Jouez Sport im Überblick
Jouez Sport ist das Pendant der Loterie Romande für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Die Loterie Romande hat ihren Sitz an der Avenue de Provence 14 in Lausanne, zählt 221 Mitarbeitende und betreibt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz. Sie veröffentlicht ihre Spielregeln auf Französisch, die Bedienoberfläche ist französischsprachig. Für Deutschschweizer Spielende bleibt sie der falsche Anbieter, sofern sie nicht im Vertragsgebiet wohnen.
Die Spielregeln sind im Grundsatz vergleichbar mit Sporttip, weil beide Veranstalter dem gleichen Geldspielgesetz unterstehen. Identitätsprüfung, Wohnsitz im Vertragsgebiet, eine Spielsperre pro Person und Limiten vor der ersten Wette sind gesetzlich vorgegeben und in den Bedingungen beider Veranstalter gespiegelt. Marktspezifische Unterschiede (Quoten, Cash-Out-Regeln, Boosts) ergeben sich aus den Teilnahmebedingungen, die jeder Veranstalter selbst formuliert und die Gespa bewilligt.
Mobile Wette und Verkaufsstelle
In der Schweiz gibt es zwei Wege zur Wette: die App und die Verkaufsstelle. Bei Swisslos heisst die App «Sporttip App» und ist für iOS und Android verfügbar; Loterie Romande hat eine eigene App für die Romandie. Wer die mobile Schnittstelle nutzt, muss sich online registrieren, den Ausweis hochladen, die Verlustlimiten setzen und erst dann wetten.
In der App zusammengestellte Wetten lassen sich per QR-Code an einer Sporttip-Verkaufsstelle spielen. Die Verkaufsstelle druckt den Wettschein und nimmt den Einsatz bar entgegen. Wer ohne Smartphone wettet, geht zur Verkaufsstelle, füllt einen Wettschein von Hand aus und gibt ihn am Schalter ab; die Prüfung der Personalausweisnummer erfolgt durch das Verkaufspersonal. Die Verkaufsstelle hat eine eigene Datenbank gesperrter Personen, an die sie den Ausweis prüft.
Die wichtigste Frage zur mobilen Wette ist die nach Verfügbarkeit. Die App setzt ein Smartphone voraus, einen Internetzugang und ein Konto, dessen Identitätsprüfung abgeschlossen ist. Wer diese drei Dinge hat, wettet unterwegs; wer ohne Smartphone unterwegs ist, geht in die Verkaufsstelle, die heute in vielen Kantonen bis zum späten Abend geöffnet hat. Die Offline-Variante ohne Verkaufsstelle gibt es nicht.
Wer im Swisslos-Gebiet wohnt und beide Wege nutzt, riskiert nichts: das Konto, das Spielverhalten und die Limiten sind dieselben. Wechselt das Gerät, bleiben die Daten gleich. Wer von der App zur Verkaufsstelle wechselt, druckt den Wettschein aus dem Konto, der Schalter spielt ihn.
Sportarten und Turniere
Die zulässigen Wettarten folgen der Gespa-Liste bewilligter Sportarten, Wettbewerbe und Wetttypen (Version 10.09.2026). Innerhalb der Liste lassen sich klassische Sportarten wie Fussball, Tennis und Eishockey spielen; der Detailgrad hängt davon ab, ob die Gespa den jeweiligen Wettbewerb aufgenommen hat. Internationale Grossanlässe wie die Fussball-Weltmeisterschaft oder die Europameisterschaft sind auf der Liste, ebenso Profiligen, deren Spiele innerhalb der Bewilligung liegen.
Wer auf eine bestimmte Liga wettet, prüft die Liste, denn die Gespa führt sie nach Wettbewerb, nicht nach Sportart. Eine Wette auf die Schweizer Super League funktioniert, eine Wette auf eine untere Schweizer Liga funktioniert nur, wenn die Liga auf der Liste steht. Wer auf Frauenfussball wettet, sieht auf der Liste nach, ob der jeweilige Wettbewerb namentlich aufgeführt ist. Wer auf Qualifikationsspiele wettet, sieht nach, ob Qualifikationsrunden für diesen Wettbewerb eigens aufgeführt sind.
Die Liste schliesst Eckball- und Kartenmärkte aus, ebenso Esports und Wetten auf Trainingsläufe. Rangwetten sind nur erlaubt, wenn das Ranking über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder über das Podium entscheidet. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind ausgeschlossen (Art. 25 Abs. 2 BGS).
Live-Wetten sind zulässig. Cash-Out ist regulatorisch nicht speziell geregelt, sondern Veranstalter-Sache; bei Sporttip ist es als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung verfügbar, ohne Garantie pro Markt. Eine Wette, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Ausgangs platziert wird, wertet Swisslos mit Quote 1.00.
Vergleich der bewilligten Veranstalter
Die Tabelle stellt die zwei Veranstalter nebeneinander. Sie ist die ehrliche Vergleichsform für ein Land mit zwei Anbietern. Sie zeigt kein Ranking, weil das Produktangebot gesetzlich vorgegeben ist und die Konkurrenz sich auf Quotierung, App-Ergonomie und Boosts beschränkt.
| Veranstalter | Schweizer Bewilligung | Vertragsgebiet |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Bewilligung als Grossspiel-Veranstalter (BGS SR 935.51; Aufsicht Gespa) | Deutschschweizer Kantone (AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG, ZH), Tessin und Liechtenstein |
| Loterie Romande Jouez Sport | Bewilligung als Grossspiel-Veranstalter (BGS SR 935.51; Aufsicht Gespa) | Westschweizer Kantone (FR, GE, JU, NE, VD, VS) |
Die Tabelle spart aus, was die Gespa-Liste für beide gleichermassen regelt: Mindestalter 18, ein Konto pro Person, Verlustlimiten vor der ersten Wette, Eintrag der Spielsperre im schweizweiten Register, Werbebeschränkungen nach Art. 74 BGS. Was die Tabelle nicht zeigt, sind die Quoten: Quotierungen ändern sich vor jedem Spiel und sind Sache des Wettprogramms, nicht der Bewilligung.
Wer zwei Wetten vergleicht, vergleicht nicht die Veranstalter, sondern die Quoten zum Zeitpunkt der Wette. Wer das Produktangebot vergleicht, vergleicht, ob die Lieblingsliga von beiden Veranstaltern abgedeckt wird. Wer den Service vergleicht, vergleicht die App und die Erreichbarkeit der Verkaufsstellen. Wer den Schutz vergleicht, vergleicht nichts: beide bieten denselben Schutzrahmen.
Ausländische Anbieter und ihre fehlende Bewilligung
Neben den zwei bewilligten Veranstaltern findet man im Internet eine Reihe ausländischer Marken, die Schweizer Spielende annehmen. Keine davon hat eine Schweizer Bewilligung, weil das Geldspielgesetz den Markt für zwei Veranstalter reserviert. Eine ausländische Lizenz hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS), die Marken tauchen auf der Gespa-Sperrliste auf und können über DNS für Schweizer Anschlüsse blockiert werden.
Wer bei einem solchen Anbieter wettet, hat keinen Schweizer Schutz. Auszahlungen hängen vom ausländischen Recht, Streitigkeiten von ausländischen Gerichten, und der Ausschluss aus einem Schweizer Sperrregister schliesst den Spieler nicht von einer ausländischen Marke aus. Wer in den Schweizer Schutzrahmen zurück will, schliesst das ausländische Konto und sperrt sich über die Sperrliste.
Werbung für ausländische Anbieter ist in der Schweiz verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS) und wird mit Busse bis zu CHF 500’000 geahndet (Art. 131 BGS). Wer eine Werbung für eine ausländische Marke sieht, sieht einen Verstoss. Wer mit einer ausländischen Marke wirbt, riskiert eine Busse.
Wie viel kostet die Wette den Buchmacher und den Spieler?
Die Buchmacher-Marge ist der Anteil, den der Veranstalter von jeder eingesetzten Einheit einbehält. Sie ergibt sich aus den Quoten einer Marktes und einer einfachen Rechnung: payout share = 1 ÷ (1/Quote₁ + 1/Quote₂), die Marge ist 1 minus diesen Wert. Für einen Zwei-Wege-Markt mit ausgeglichenen Quoten 1.90 / 1.90 folgt: 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90) ≈ 0.95, also eine Auszahlungsquote von rund 95 % und eine Marge von etwa 5 %. Bei einem Favoriten mit Quoten 1.40 / 2.75 liegt die Auszahlungsquote niedriger, die Marge höher; bei einem ausgeglichenen Markt mit beiden Quoten bei knapp 2.00 liegt sie nahe am Maximum.
Die Marge ist nicht der Gewinn des Veranstalters, sondern sein Anteil an jeder Wette; der Reingewinn von Swisslos im Jahr 2025 betrug CHF 562 Mio., davon CHF 506 Mio. für kantonale Fonds und CHF 56 Mio. für die Stiftung Sportförderung Schweiz (Swiss Olympic, Fussball, Eishockey, Sporthilfe); aus den Sportwetten stammten CHF 109 Mio. (2024: CHF 122 Mio.). Die Marge ist auch kein Aufschlag, der in den Werbe-Materialien steht, sondern der Preis, den die Quote jeden Tag enthält.
Wer sich für eine Wette entscheidet, vergleicht die implizite Marge zweier Quoten, nicht die Höhe der Quote allein. Eine hohe Quote bei einem klaren Favoriten kostet mehr Marge als eine ausgeglichenere Quote. Eine niedrige Quote auf einen Aussenseiter im typischen Fall ebenfalls. Die informative Frage lautet: was kostet jede Einheit, die ich riskiere, im Schnitt? Genau das antwortet die Marge.
Bewilligte Anbieter im Vergleich
Die zwei bewilligten Anbieter sind Swisslos (Sporttip) und Loterie Romande (Jouez Sport). Beide führen Sportwetten als Grossspiele unter dem Geldspielgesetz durch und unterstehen der Aufsicht der Gespa. Der wichtigste praktische Unterschied ist das Vertragsgebiet.
Swisslos Sporttip
Swisslos ist als Genossenschaft mit Sitz in Basel organisiert und betreibt Sporttip im Swisslos-Vertragsgebiet mit den Deutschschweizer Kantonen, dem Tessin und Liechtenstein. Die App ist für iOS und Android verfügbar, die Verkaufsstellen nehmen Wettscheine entgegen, der Online-Kontostand wird auf einem Wallet geführt. Die Spielregeln sind umfangreich, sehen eine Adressprüfung bei der Registrierung vor und legen die Verlustlimiten vor der ersten Wette fest. Das Produkt deckt mit Einzel-, Kombinations- und Systemwetten, Langzeitwetten und Cash-Out die typischen Formate ab.
Für wen es passt: für Deutschschweizer im Swisslos-Gebiet, die das bewilligte Angebot schätzen. Für wen es nicht passt: für Westschweizer und Spieler, die auf Spezialmärkte jenseits der Gespa-Liste setzen wollen.
Loterie Romande Jouez Sport
Die Loterie Romande betreibt Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone und folgt im Grundsatz demselben Schutzrahmen wie Swisslos. Die Bedienoberfläche ist französischsprachig, die Verkaufsstellen und die Online-Schnittstelle sind auf das Westschweizer Publikum ausgerichtet. Wer aus der Romandie in die Deutschschweiz zieht, wechselt den Veranstalter; wer im Tessin wohnt, ist Swisslos-Gebiet.
Für wen es passt: für Westschweizer, die in ihrem Vertragsgebiet legal wetten und auf Französisch spielen. Für wen es nicht passt: für Deutschschweizer oder Personen, die ihren Wohnsitz in die Romandie verlegt haben und nun einen Veranstalter für das restliche Land suchen.
Unibet
Unibet hat keine Schweizer Bewilligung, weil das Geldspielgesetz nur zwei Veranstalter zulässt. Wer dort spielt, verlässt den Schweizer Schutzrahmen, ist nicht im Ausschlussregister eingetragen und hat bei Streit keine Schweizer Anlaufstelle.
Für wen es passt: für Nutzer, die sich bewusst für das internationale Angebot ausserhalb des Schweizer Systems entschieden haben. Wer hingegen auf die Sicherheit der Verrechnungssteuer-Rückforderung und des Schweizer Werbeschutzes setzt, findet hier keine Alternative.
Cloudbet
Cloudbet hat keine Schweizer Bewilligung. Die Plattform wirbt international, ein Schweizer Eintrag besteht nicht, und die Domain kann auf der Sperrliste der Gespa DNS-seitig blockiert werden. Schweizer Spielende riskieren die Konfiskation von Einsätzen und Gewinnen im Verfahren gegen den Anbieter.
Für wen es passt: für Krypto-Nutzer, die ihre Währungen als Zahlungsmittel verwenden und dafür auf den Schweizer Rahmen verzichten. Wer Wert auf Schweizer Zahlungswege und die staatliche Streitbeilegung legt, sollte bei lizenzierten Anbietern bleiben.
IviBet
IviBet hat keine Schweizer Bewilligung und kann wie die übrigen ausländischen Marken auf die Sperrliste gesetzt werden. Ein Schweizer Eintrag im Ausschlussregister existiert nicht, eine Schweizer Anlaufstelle ebenfalls nicht; alle Streitigkeiten richten sich nach ausländischem Recht.
Für wen es passt: für Wettende, die Quoten ausserhalb der nationalen Vorgaben vergleichen möchten. Wer dagegen auf die regulatorische Kontrolle durch die Gespa und die Einhaltung der nationalen Liste angewiesen ist, wird bei diesem Angebot nicht fündig.
DirectionBet
DirectionBet hat keine Schweizer Bewilligung. Wer dort spielt, verlässt den Schweizer Schutz und hat keine Schweizer Stelle für die Behandlung von Auszahlungsproblemen. Die Domain kann auf die Sperrliste der Gespa.
Für wen es passt: für Schweizer, die ein internationales Sportprogramm abseits der Schweizer Vorgaben wählen. Wer die staatliche Sicherheit und den Werbeschutz durch das Geldspielgesetz sucht, muss bei den bewilligten Schweizer Häusern bleiben.
BillyBets
BillyBets hat keine Schweizer Bewilligung. Wie bei anderen ausländischen Marken gibt es keinen Schweizer Eintrag, keine Schweizer Anlaufstelle, die Marke kann auf der Sperrliste landen und Spielende verlieren den Schutz aus dem Geldspielgesetz.
Für wen es passt: für Wettende, die auf ein internationales Angebot ohne die Einschränkungen des Schweizer Gesetzes setzen. Ein solcher Weg ist jedoch stets mit dem Verzicht auf Schweizer Schutzrechte verbunden.
Boomerang Bet
Boomerang Bet hat keine Schweizer Bewilligung. Das Profil deckt sich mit dem der anderen ausländischen Marken auf der Liste: kein Schweizer Schutz, kein Schweizer Register, mögliche DNS-Sperrung.
Für wen es passt: für Spieler, die ein breiteres internationales Portfolio abseits der Schweizer Liste suchen. Der Verzicht auf den staatlichen Schutz ist dabei die Voraussetzung.
Jackbit
Jackbit hat keine Schweizer Bewilligung. Die Marke trägt das Risiko der DNS-Sperrung über die Gespa-Sperrliste und des fehlenden Schweizer Schutzes bei Streit.
Für wen es passt: für Wettende, die spezielle ausländische Wettformen ausserhalb des bewilligten Schweizer Katalogs suchen. Die regulatorische Absicherung fehlt hier jedoch vollständig.
N1 Bet
N1 Bet hat keine Schweizer Bewilligung. Das Profil deckt sich mit dem der übrigen ausländischen Marken, einschliesslich Sperrliste und fehlendem Schweizer Schutz.
Für wen es passt: für Schweizer, die eine Alternative jenseits der bewilligten Veranstalter suchen. Wer dagegen die staatliche Absicherung präferiert, sollte diesen Anbieter meiden.
Häufige Fragen
Welche Sportwetten sind in der Schweiz legal?
Nur die Sportwetten der zwei bewilligten Veranstalter Swisslos (Sporttip) und Loterie Romande (Jouez Sport) sind in der Schweiz legal, und zwar jeweils im eigenen Vertragsgebiet. Jede ausländische Marke agiert ohne Schweizer Bewilligung. Wer bei einer ausländischen Marke spielt, spielt ausserhalb des Geldspielgesetzes und ohne Schweizer Schutz.
Welcher Veranstalter ist für welche Kantone zuständig?
Swisslos Sporttip betreut die Deutschschweizer Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG, ZH, das Tessin und Liechtenstein. Loterie Romande Jouez Sport betreut die sechs Westschweizer Kantone FR, GE, JU, NE, VD, VS. Wer im falschen Kanton wohnt, kann beim anderen Veranstalter kein Online-Konto eröffnen.
Welche Voraussetzungen gelten für ein Online-Konto bei den bewilligten Veranstaltern?
Vollendetes 18. Lebensjahr, Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Vertragsgebiet des Veranstalters, keine bestehende Spielsperre, einmalige Registrierung pro Person, hochgeladener Ausweis mit Adressdaten, Adressabgleich gegen Datenbanken. Nach der Registrierung setzt der Spieler drei Verlustlimiten (1, 7 und 30 Tage), bevor die erste Wette platziert werden kann.
Welche Verlustlimiten müssen vor der ersten Wette gesetzt werden, und wann wirken Änderungen?
Vor der ersten Sporttip-Wette werden Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt, mit einer Obergrenze von CHF 9’999 (unter 21 Jahren CHF 1’000). Eine Senkung wirkt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden; eine freiwillige Einzahlungslimite pro 30 Tage ist zusätzlich möglich. Das Gesetz sieht 24 Stunden vor; die Veranstalter wenden mit 72 Stunden eine strengere Frist an.
Wie wird der Gewinn einer Wette aus Einsatz und Quote berechnet?
Der Bruttogewinn ist der Einsatz mal die Quote, bei Kombinationen mal die Gesamtquote (Produkt der Einzelquoten). Swisslos rundet den Bruttogewinn zuerst auf zwei Nachkommastellen und dann auf 5 Rappen genau ab. Der Nettogewinn ist der Bruttogewinn minus Einsatz; bei einer Gratiswette wird der Einsatz nicht zurückerstattet, der Nettogewinn entspricht der Bruttoformel ohne den Einsatz.
Was bedeutet es für Spielende, bei einer ausländischen Seite ohne Schweizer Bewilligung zu wetten?
Spielende werden in der Schweiz nicht bestraft, aber sie verlieren den Schutz des Geldspielgesetzes: keine Schweizer Eintragung im Ausschlussregister, keine Schweizer Anlaufstelle bei Streit, mögliche Konfiskation von Einsätzen und Gewinnen im Verfahren gegen den Anbieter, kantonale Besteuerung von Gewinnen ausländischer Anbieter. Die Domain kann auf der Gespa-Sperrliste landen; eine ausländische Lizenz hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS).
Rechtslage – asiahandicapch
Inhalt erstellt vom Team «asiahandicapch»
