Gutscheincodes für Bestandskunden bei Schweizer Sportwetten

Updated Oktober 2026
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Stand: Oktober 18, 2026 — geprüft gegen die Spielregeln von Sporttip (Version 4.2) und die Online-Teilnahmebedingungen von Swisslos (gültig ab 13. Januar 2025) sowie gegen das Reglement der Loterie Romande.

Eine leere Eishalle aus der Ferne betrachtet, Flutlicht spiegelt sich auf der glatten Eisfläche, die Sitzreihen liegen im Halbdunkel
Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen.

Wer ein Konto bei Swisslos Sporttip oder bei Loterie Romande Jouez Sport hat und nach einem Gutscheincode für Bestandskunden sucht, stösst zuerst auf Werbung ausländischer Anbieter. Diese richtet sich an genau die Personen, die in der Schweiz legal wetten dürfen. Das ist kein Zufall: Der Schweizer Markt für Sportwetten ist gesetzlich auf zwei Veranstalter beschränkt. Beide betreiben kein Bonussystem, das mit dem eines ausländischen Buchmachers vergleichbar wäre. Wer versteht, warum das so ist, kann die Angebote der zwei Veranstalter richtig einordnen — und weiss auch, was ein «Gratisguthaben» auf einem Schweizer Konto konkret bedeutet.

Aktionen und Gratisspielguthaben bei den Schweizer Veranstaltern

Die Schweiz kennt im Sportwettenbereich zwei bewilligte Veranstalter: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport. Beide sind interkantonale Lotteriegesellschaften, keine Wettanbieter im marktüblichen Sinn. Ihre Aktionen für bestehende Konten sehen entsprechend anders aus als das, was auf internationalen Buchmacher-Seiten unter «Bonus», «Free Bet» oder «Promo Code» läuft.

Ein Tennisplatz mit Sandbelag in der Morgendämmerung, Netz und Linien liegen im ersten Licht, Nebel hängt über dem Boden
Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus.

Was Gratisspielguthaben im Schweizer Recht ist

Das Geldspielgesetz (BGS) spricht nicht von «Bonussen», sondern von Gratisspielguthaben. Der Unterschied ist nicht nur sprachlich: Gratisspielguthaben unterliegt der Bewilligungspflicht durch die Gespa, die interkantonale Geldspielaufsicht. Im Jahr 2025 hat die Gespa 24 Einwilligungen für Gratisspielguthaben an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Jede Aktion, die ohne diese vorgängige Zustimmung läuft, ist rechtswidrig.

Ein Gratisspielguthaben ist auf zwei Ebenen geregelt: Es braucht eine Bewilligung pro Aktion, und der Anbieter muss die Bedingungen klar ausweisen. Bei der Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande zeigt sich, wie das in der Praxis aussieht. Vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 liefen 7 Aktionstage. Wer innert 7 Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben. Insgesamt wurden 7’000 Stück ausgegeben, gültig 30 Tage, nicht auszahlbar.

Die Loterie Romande setzt hier auf ein ortsgebundenes Konzept: Der Code zirkulierte physisch in den Eishallen, die Aktion verknüpfte Stadionbesuch mit Wettkonto. Das ist die Form, in der die Loterie Romande Aktionen für bestehende Konten durchführt: punktuell, mit klar definierten Zeitfenstern, in Zusammenarbeit mit Verkaufsstellen und Partnern. Die Spielregeln der Loterie Romande legen fest, dass Gratisspielguthaben aus Aktionen niemals auszahlbar ist, sondern nur als Einsatz für Wetten dient.

Warum es keinen «Code» im klassischen Sinn gibt

Ein Gutscheincode, wie ihn internationale Buchmacher vermarkten — ein exklusiver Code, der bei Einzahlung oder Wette eingegeben wird und einen Bonus freischaltet — passt nicht in die Schweizer Bewilligungslogik. Die Aktionen, die Swisslos und Loterie Romande durchführen, sind an konkrete Anlässe gebunden: Stadionbesuche, Jubiläen, Saisonspecials. Die Codes werden an den Anlässen verteilt, sie sind nicht öffentlich beworben, sie sind zeitlich eng befristet.

Wer bei Sporttip nach einem Bonus für Bestandskunden sucht, findet stattdessen drei Mechanismen, die unabhängig von Codes laufen: den Kombiboost, die Quotenboosts und die Profitboosts. Diese sind keine Aktionen im Sinn einer Kampagne, sondern reguläre Funktionen des Wettangebots.

Der Kombiboost gilt nur online und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn steigt mit der Anzahl Voraussagen: 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert, ein Cash-Out lässt den Boost verfallen.

Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage, Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettende nur einmal nutzbar und in Einsatz sowie Erhöhung limitiert.

Was Gratisspielguthaben bei Swisslos bedeutet

Bei Swisslos ist die Logik ähnlich strukturiert: Gratisspielguthaben ist ein Werbemittel, das die Gespa bewilligt. Im Geschäftsbericht 2025 wird die Gratisspielguthaben-Politik als fester Bestandteil der Kundenbindung beschrieben. Die Bedingungen für die Online-Teilnahme (gültig ab 13. Januar 2025) regeln, was damit geschieht: Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Es kann eingesetzt werden, um Wetten zu platzieren, aber Gewinne, die aus einem Einsatz mit Gratisspielguthaben entstehen, sind reguläre Gewinne, die auf das Spielerkonto gebucht und nach den üblichen Regeln ausgezahlt werden.

Die Auszahlungslogik bei Swisslos: Bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut, Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto überwiesen. Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Konto aus, ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist explizit nicht auszahlbar — der Gewinn, der damit erzielt wird, schon.

Was Schweizer Veranstalter im Vergleich bieten

Die folgende Übersicht zeigt die beiden bewilligten Veranstalter nebeneinander, geordnet nach dem, was sie für bestehende Konten konkret anbieten.

Marke Schweizer Bewilligung Veranstalter / Bewilligungslage
Swisslos Sporttip Ja — Veranstalter- und Spielbewilligung (BGS) SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel; Produkt Sporttip
Loterie Romande Jouez Sport Ja — Veranstalter- und Spielbewilligung (BGS) Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande), Lausanne; Produkt Jouez Sport

Die Tabelle zeigt, was die Bewilligungslage trägt: Nur diese beiden Veranstalter haben in der Schweiz eine gültige Bewilligung, Sportwetten anzubieten. Eine dritte Spalte mit weiteren lizenzierten Marken gibt es nicht, weil es keine weiteren Marken gibt. Das ist die Konsequenz aus der interkantonalen Regelung.

Warum die Auswahl so klein ist

Das Geldspielgesetz von 2019 hat die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten bewusst auf zwei begrenzt. Beide Veranstalter sind Genossenschaften, an denen die Kantone beteiligt sind. Swisslos wird von den Deutschschweizer Kantonen und vom Tessin getragen, die Loterie Romande von den sechs Westschweizer Kantonen. Dieses Modell sichert, dass die Reinerträge der Wetten in den Kantonen bleiben und dort für gemeinnützige Zwecke verwendet werden.

Die Kehrseite: Es entsteht kein Wettbewerb um Kunden über Bonusangebote. Wer in der Deutschschweiz wettet, kann nur bei Sporttip spielen. Wer in der Romandie wettet, kann nur bei Jouez Sport spielen. Beide Veranstalter haben kein Interesse, mit Gratisguthaben um Kunden zu konkurrieren, weil sie kein Konkurrenzverhältnis haben. Ihre Aktionen dienen der Kundenbindung, nicht der Kundengewinnung.

Verbreitungsgebiet und Kontobedingungen

Swisslos Sporttip deckt die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH ab, dazu das Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Wer in einem dieser Kantone wohnt, kann ein Swisslos-Konto eröffnen und Sporttip nutzen. Wer in Genf wohnt, kann das nicht, weil Genf im Vertragsgebiet der Loterie Romande liegt.

Die Loterie Romande bedient die Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie hat 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz, 221 Mitarbeitende und ihren Sitz in Lausanne (Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne). Für die Online-Teilnahme gilt: Wohnsitz im Vertragsgebiet, mindestens 18 Jahre, keine Spielsperre, eine Registrierung pro Person.

Diese geografische Aufteilung erklärt, warum Gutscheincodes für Bestandskunden nicht überregional funktionieren. Ein Code, der bei Sporttip gilt, ist in Genf wertlos, weil dort kein Sporttip-Konto existiert. Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» lief in den Stadien der National League, die in der Romandie und in der Deutschschweiz liegen — aber der Code funktionierte nur in einem verifizierten Konto der Loterie Romande.

Rechtslage: Bewilligung, Sperrliste und Steuern

Die Rechtslage für Sportwetten in der Schweiz folgt dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019). Die Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht) in Bern beaufsichtigt die Veranstalter. Eine Bewilligung umfasst eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung pro Spiel (Art. 21-25 BGS) und gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS).

Eine steinerne Brücke über einen Fluss in einer Kleinstadt am frühen Morgen, Nebel zieht zwischen den Dächern hindurch
Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen; Personen unter 18 Jahren sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

Was eine Schweizer Bewilligung bedeutet

Eine Veranstalter- und Spielbewilligung unter dem BGS ist keine gewöhnliche Lizenz. Sie verpflichtet den Veranstalter zu:

Die Liste der bewilligten Wettmärkte (Stand 10. September 2026) ist geschlossen. Sie enthält keine Eckball- oder Kartenmärkte, keine Esports-Sektion. Qualifikationsrunden sind nur dann bewilligt, wenn sie auf der Liste stehen, Frauenwettbewerbe nur, wenn sie gelistet sind, Rangwetten nur, wenn das Ranking über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder das Podium entscheidet. Trainingsläufe sind nie bewilligt. Veranstaltungen mit überwiegend Minderjährigen sind ausgeschlossen (Art. 25 Abs. 2 BGS).

Live-Wetten sind erlaubt, Prematch und Live, soweit der Veranstalter eine entsprechende Bewilligung hat. Das BGS enthält keine gesetzliche Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte. Cash-Out ist nicht gesetzlich geregelt; es ist eine Funktion, die jeder Veranstalter in eigener Regie anbieten oder weglassen kann.

Ausländische Anbieter: keine Schweizer Bewilligung

Eine ausländische Bewilligung — Curaçao, Malta, Deutschland oder ein anderes Land — hat in der Schweiz keine Gültigkeit (Art. 4 BGS). Das Anbieten von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist eine Straftat: Bis zu 3 Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu 5 Jahre (Art. 130 BGS). Die Spielerin oder der Spieler wird nicht bestraft, aber Einsätze und Gewinne können im Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden. Es gibt keinen Schutz durch das Schweizer Ausschlussregister und keinen Rekursweg.

Die Gespa führt eine Sperrliste ausländischer Domains, die von Schweizer Telekomanbietern per DNS gesperrt werden (Art. 86-93 BGS). Die erste Liste wurde am 3. September 2019 veröffentlicht, Ende 2025 umfasste sie 671 Domains. Gesperrte Domains werden innert Stunden ersetzt (Domain-Hopping), die Gespa nennt in diesem Zusammenhang unter anderem Interwetten und Bet-at-Home sowie bet365.

Wer in der Schweiz auf einer ausländischen Seite wettet, hat also keine Schweizer Bewilligung, keinen Anschluss an das Schweizer Sperrregister, keinen Schweizer Rekursweg und keine Garantie für faire Spielbedingungen. Die Auszahlungspraxis richtet sich nach den Hausregeln des Anbieters, nicht nach Schweizer Recht.

Werbung und Gratisspielguthaben

Werbung für Glücksspiel darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten (Art. 74 BGS). Werbung für in der Schweiz nicht bewilligtes Glücksspiel ist verboten (Art. 74 Abs. 3) und wird mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 bestraft (Art. 131 BGS). Gratiswetten oder Gratisspielguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS).

Die Konsequenz: Auf legalem Weg gibt es in der Schweiz keine öffentlich beworbenen Promo-Codes für Bestandskunden, wie sie internationale Buchmacher einsetzen. Jede Aktion, die öffentlich beworben wird, läuft über die Veranstalter selbst und ist bewilligungspflichtig. Jeder Code, der ausserhalb dieser bewilligten Aktionen beworben wird, stammt von einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung.

Steuern auf Wettgewinne

Gewinne aus Schweizer bewilligten Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei. Die bundesrechtliche Schwelle liegt ab 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000 (im Jahr 2025 bei CHF 1’070’400). Die kantonale Schwelle unterscheidet sich, daher gilt: je nach Kanton. Oberhalb der Schwelle zieht der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ab, die über die Steuererklärung zurückgefordert werden kann.

Ein typischer Wettender liegt mit seinen Gewinnen weit unter der Schwelle: Keine Einkommenssteuer, keine Verrechnungssteuer. Es gibt keine Schweizer Wettsteuer auf den Einsatz. Gewinne aus ausländischen Anbietern unterliegen keiner Verrechnungssteuer, aber die kantonale Steuerpraxis, etwa im Thurgau, behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig vom Betrag als voll steuerbares Einkommen.

Spielerschutz: Limiten, Pausen und Sperren

Der Spielerschutz bei Swisslos und Loterie Romande folgt dem BGS und den dazugehörigen Verordnungen. Die Limiten werden von der Spielerin oder dem Spieler selbst gesetzt, nicht vom Staat. Der Veranstalter muss mindestens einen Höchstwert für tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste verlangen (Art. 87 VGS).

Verlustlimiten bei Sporttip

Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Obergrenze liegt bei CHF 9’999, für unter 21-Jährige bei CHF 1’000. Eine Senkung der Limite gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.

Diese Konstruktion ist bewusst: Wer seine Limite erhöhen will, muss drei Tage warten. Das ist eine Schutzmassnahme gegen impulsive Erhöhungen, etwa nach einer verlorenen Wette. Die gesetzliche Mindestfrist liegt bei 24 Stunden (Art. 87 VGS), Swisslos und Loterie Romande wenden in ihren Bedingungen 72 Stunden an.

Spielsperre und Zugangssperre

Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein.

Eine Spielsperre kann freiwillig (auf eigenen Antrag) oder behördlich (bei Überschuldung oder Spielsucht) erfolgen. Die freiwillige Sperre kann erst nach drei Monaten aufgehoben werden (Art. 84 VGS), wobei eine Fachstelle einzubeziehen ist (Art. 81 BGS). Gesperrte oder minderjährige Spielerinnen und Spieler haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne (Art. 45 BGS).

Selbstgewählte Pause

Eine selbstgewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden (Art. 89 VGS). Wer pausiert, kann während dieser Zeit keine Wetten platzieren. Die Pause ist kürzer als eine Spielsperre und dient als niedrigschwellige Massnahme für alle, die ihr Spielverhalten kurzfristig bremsen wollen.

Einzahlungslimiten und Wallet-Guthaben

Die Loterie Romande erlaubt Einzahlungen auf das Spielerkonto von höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage und ein Wallet-Guthaben von höchstens CHF 10’000. Bei Swisslos lässt sich Spielguthaben per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein kaufen (Mindestbetrag CHF 20), in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt.

Diese Werte sind Höchstwerte, keine Standardwerte. Wer ein neues Konto eröffnet, kann deutlich niedrigere Limiten setzen. Die Standardlimite ist die selbst gesetzte, nicht die gesetzliche Obergrenze.

Testkäufe 2025

Die Gespa hat 2025 Testkäufe an Verkaufsstellen durchgeführt. Bei 200 Versuchen wurde in 47.5 % der Fälle eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Das ist ein gravierender Befund, der zeigt, dass der Jugendschutz an Verkaufsstellen nicht zuverlässig funktioniert. Wer daraus Schlüsse für das eigene Verhalten zieht, sollte den Online-Kanal bevorzugen, wo die Identitätsprüfung bei der Kontoeröffnung greift.

Was Gratisspielguthaben rechnerisch bedeutet

Ein Gratisspielguthaben, wie es die Schweizer Veranstalter ausgeben, ist kein Bonus, der das eigene Geld vermehrt. Es ist ein Einsatzmittel, das gratis zur Verfügung steht, aber nicht ausgezahlt werden kann. Der Wert, den dieses Guthaben für den Spielenden hat, hängt davon ab, wie es eingesetzt wird.

Der Wert eines Gratisspielguthabens

Bei einer Zweiwege-Wette mit beiden Quoten 1.90 (ein illustratives Beispiel, kein notierter Preis) liegt die Auszahlungsquote bei 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90) ≈ 1 ÷ 1.0526 ≈ 0.9474, also rund 94.7 %. Die Marge des Marktes liegt bei etwa 5.3 %.

Für ein Gratisspielguthaben, dessen Einsatz bei einem Gewinn nicht zurückbezahlt wird, gilt: Wert = Guthaben × (Quote − 1) ÷ Quote × Auszahlungsquote. Bei einer Quote von 1.90 und einer Auszahlungsquote von 0.9474 ergibt sich: 0.90 ÷ 1.90 ≈ 0.4737, multipliziert mit 0.9474 ≈ 0.4487. Das heisst: Ein Gratisspielguthaben von CHF 10 ist bei einer Quote von 1.90 etwa CHF 4.49 wert, im statistischen Mittel über viele Einsätze.

Wird das Guthaben bei einer niedrigeren Quote eingesetzt, sinkt der Wert. Bei einer Quote von 1.50: (0.50 ÷ 1.50) × 0.9474 ≈ 0.3158, also etwa CHF 3.16 für CHF 10 Gratisspielguthaben. Wird es bei einer höheren Quote eingesetzt, steigt der Wert. Bei einer Quote von 3.00: (2.00 ÷ 3.00) × 0.9474 ≈ 0.6316, also etwa CHF 6.32 für CHF 10.

Die Bandbreite reicht also je nach Einsatz von rund CHF 3 bis CHF 6 für ein Gratisspielguthaben von CHF 10, bei einem fairen Zweiwege-Markt mit Quoten um 1.90. Das ist der statistische Erwartungswert, kein garantierter Gewinn: Die Hälfte aller Wetten verliert, die andere Hälfte gewinnt, und im Durchschnitt kommt der genannte Betrag heraus.

Warum Gratisspielguthaben trotzdem attraktiv sein kann

Für den Spielenden, der ohnehin eine Wette platzieren will, ist Gratisspielguthaben ein Vorteil: Es senkt die effektiven Kosten einer Wette. Wer eine Wette zu Quote 1.90 platziert, zahlt im Erwartungswert 5.3 % an die Marge. Wer ein Gratisspielguthaben verwendet, das selbst einen Erwartungswert von rund 45 % des Nennwerts hat, spart diesen Anteil.

Die Auszahlungsquote des Marktes bleibt dabei unverändert. Das Gratisspielguthaben ändert nicht die Marge, die der Veranstalter auf diesem Markt nimmt. Es verändert nur, wer den Einsatz zahlt: Bei einem Gratisspielguthaben zahlt der Veranstalter, bei eigenem Geld zahlt der Spielende.

Die ausländischen Anbieter im Überblick

Die folgenden Anbieter tauchen in der Werbung für Schweizer Wettende auf. Keiner von ihnen hat eine Schweizer Bewilligung. Die Auflistung dient der Einordnung, nicht der Empfehlung.

20Bet

20Bet ist ein internationaler Anbieter mit Lizenz in Curaçao. Für Schweizer Wettende bedeutet das: Keine Schweizer Bewilligung, kein Anschluss an das Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rekursweg. Die Spielbedingungen richten sich nach den Hausregeln des Anbieters, nicht nach Schweizer Recht. Wer auf 20Bet wettet, spielt ausserhalb des Schweizer Rechtsrahmens.

Playzilla

Playzilla operiert ebenfalls ohne Schweizer Bewilligung. Die Bewilligungslage in anderen Jurisdiktionen ist für die Schweiz irrelevant (Art. 4 BGS). Schweizer Wettende, die auf Playzilla spielen, haben keinen Anspruch auf den Schutz des BGS, keine Spielsperre im Schweizer Register und keine Möglichkeit, sich bei der Gespa zu beschweren.

bet365

bet365 ist einer der grössten internationalen Buchmacher. Die Gespa nennt bet365 explizit als Domain auf der Sperrliste. Das heisst: Der Zugang von der Schweiz aus wird durch DNS-Sperren erschwert. Wer dennoch über technische Umgehungen auf bet365 zugreift, wettet ohne Schweizer Bewilligung, ohne Schweizer Schutz und mit dem Risiko, dass Einsätze und Gewinne in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden.

N1 Bet

N1 Bet gehört zu den neueren Anbietern auf dem internationalen Markt. Auch hier gilt: Ohne Schweizer Bewilligung, ohne Schweizer Schutz. Die Bewilligung in einer anderen Jurisdiktion hat in der Schweiz keine Kraft.

Bruce Bet

Bruce Bet ist ein weiterer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Die Sperrliste der Gespa kann seine Domain enthalten, die DNS-Sperre gilt. Wer bei Bruce Bet wettet, spielt ausserhalb des Schweizer Rechtsrahmens.

Rainbet

Rainbet operiert ohne Schweizer Bewilligung. Wie bei allen ausländischen Anbietern gilt: Kein Anschluss an das Schweizer Sperrregister, keine Möglichkeit der Spielsperre im Schweizer System, keine Schweizer Aufsicht.

HighFlyBet

HighFlyBet ist ein weiterer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Die Spielbedingungen richten sich nach den Hausregeln, nicht nach Schweizer Recht. Schweizer Wettende haben keine Möglichkeit, sich bei der Gespa zu beschweren.

BetAlright

BetAlright gehört ebenfalls zu den Anbietern ohne Schweizer Bewilligung. Auch hier: Kein Schweizer Schutz, keine Schweizer Aufsicht, kein Schweizer Rekursweg. Die DNS-Sperre der Gespa kann die Domain blockieren.

Wie die Angebote zu lesen sind

Wann sich ein Gratisspielguthaben für bestehende Konten lohnt

Ein Gratisspielguthaben lohnt sich für Spielende, die ohnehin eine Wette platzieren wollen. Der Wert des Guthabens liegt, je nach Einsatz, zwischen 30 % und 65 % des Nennwerts. Wer das Guthaben verfallen lässt, verschenkt diesen Wert. Wer es einsetzt, nimmt an einer Wette teil, deren Ausgang offen ist — mit dem Vorteil, dass der Einsatz nicht aus dem eigenen Wallet kommt.

Wer mehrere Gratisspielguthaben sammelt, kann sie auf verschiedene Wetten verteilen und so das Risiko streuen. Bei der Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» gab es 7’000 Stück à CHF 10, die gesamte Aktion umfasste also CHF 70’000 Gratisspielguthaben. Wer ein solches Guthaben erhält, hat 30 Tage Zeit, es einzusetzen.

Wann sich ein ausländischer Anbieter nicht lohnt

Ein ausländischer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung bringt für Schweizer Wettende drei systematische Nachteile:

Kein Schutz durch das BGS: Die Spielregeln sind Hausregeln des Anbieters, nicht Schweizer Recht. Wer sich benachteiligt fühlt, kann sich nicht an die Gespa wenden.

Kein Anschluss an das Schweizer Sperrregister: Wer sich selbst sperren lassen will, muss dies bei jedem Anbieter einzeln tun. Das Schweizer Register, das eine Sperre auf alle Schweizer Anbieter ausdehnt, gilt nur für Swisslos, Loterie Romande und die Schweizer Casinos.

Mögliches Domain-Blocking: Die Gespa führt eine Sperrliste ausländischer Domains, die per DNS gesperrt werden. Wer auf eine gesperrte Domain zugreifen will, muss technische Umgehungen nutzen, die jederzeit unwirksam werden können.

Hinzu kommt die steuerliche Behandlung: Gewinne aus ausländischen Grossspielen können, je nach Kanton, als voll steuerbares Einkommen behandelt werden, unabhängig vom Betrag. Die Thurgauer Praxis ist hier restriktiver als andere Kantone.

Was Bestandskunden bei Sporttip und Jouez Sport realistisch erwarten können

Bestandskunden bei Sporttip erwarten:

Bestandskunden bei Jouez Sport erwarten:

Beide Veranstalter belohnen Bestandskunden durch ihre Wettfunktionen (Kombiboost, Boosts), nicht durch Boni. Wer das versteht, sucht nicht nach einem Gutscheincode, sondern nutzt die vorhandenen Funktionen.

Praktische Schritte für Bestandskunden

Konto aufladen

Bei Swisslos lässt sich Spielguthaben per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein kaufen, Mindestbetrag CHF 20. Die Höchstgrenze liegt bei CHF 10’000 in 30 Tagen, der Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Swisslos bietet PostFinance Pay als Zahlungsart zum Aufladen des Swisslos-Spielkontos an, die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt.

Bei der Loterie Romande gelten ähnliche Regeln: Einzahlungen auf das Spielerkonto von höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage, Wallet-Guthaben von höchstens CHF 10’000. Welche Zahlungsmittel konkret akzeptiert werden, ist Sache der Loterie Romande und in ihren Bedingungen geregelt.

Wette platzieren

Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten bei Sporttip beträgt CHF 1, der Höchsteinsatz CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombinationswette. Für Systemwetten liegt der Höchsteinsatz bei CHF 10’000. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.

Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote (bei Kombinationen mal Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten) und wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet.

Gewinn auszahlen lassen

Bei Swisslos werden Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung automatisch dem Wallet gutgeschrieben. Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Bank- oder Postkonto überwiesen. Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus, ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden.

Bei der Loterie Romande werden Gewinne bis CHF 1’000 netto direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen. Auch hier gilt: Die Auszahlung erfolgt nur auf ein Konto, das auf den Namen der Spielerin oder des Spielers lautet.

Warum das Konto auf den eigenen Namen lauten muss

Die Online-Teilnahmebedingungen von Swisslos (gültig ab 13. Januar 2025) verlangen, dass Gewinne auf ein Konto ausgezahlt werden, das auf den Namen der Kontoinhaberin oder des Kontoinhabers lautet. Das ist keine Schikane, sondern eine Folge des Geldspielgesetzes: Anonyme Auszahlungen sind im bewilligten Schweizer Glücksspiel nicht erlaubt. Wer ein Konto auf den Namen einer anderen Person angeben würde, verstösst gegen die Spielregeln, und die Auszahlung kann verweigert werden.

Die Identitätsprüfung erfolgt bei der Kontoeröffnung: Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft. Jede Person darf sich nur einmal registrieren.

Streitfälle und Fristen

Sporttip-Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos. Eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben.

Wird ein Sporttip-Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn (oder im Rahmen eines Turniers) nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00.

Häufig gestellte Fragen

Gibt es in der Schweiz Gutscheincodes für Bestandskunden bei Sportwetten?

Gutscheincodes, wie sie internationale Buchmacher bewerben, gibt es bei den beiden Schweizer Veranstaltern nicht. Swisslos und Loterie Romande führen punktuelle Aktionen durch, etwa die Stadionaktion «JouezSport – Patinoires et Stades», die an konkrete Anlässe gebunden sind. Diese Codes werden vor Ort verteilt, sind zeitlich befristet und nicht öffentlich beworben.

Dürfen Swisslos und Loterie Romande Gratisguthaben ohne Zustimmung der Gespa vergeben?

Nein. Gratisspielguthaben braucht die vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS). Im Jahr 2025 hat die Gespa 24 Einwilligungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Jede Aktion, die ohne diese Bewilligung läuft, ist rechtswidrig.

Kann ein Aktionsguthaben ausgezahlt werden, oder nur der daraus entstandene Gewinn?

Das Aktionsguthaben selbst ist nicht auszahlbar, weder bei Swisslos noch bei der Loterie Romande. Die Gewinne, die mit diesem Guthaben erzielt werden, sind reguläre Gewinne und werden nach den üblichen Regeln ausgezahlt: Bis CHF 1’000 ins Wallet, darüber aufs Bank- oder Postkonto.

Wie lange lief die Aktion von Jouez Sport mit dem Stadioncode?

Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen. Insgesamt wurden 7’000 Stück à CHF 10 ausgegeben, gültig 30 Tage ab Erhalt.

Wohin werden Gewinne ausgezahlt, und warum muss das Konto auf den eigenen Namen lauten?

Gewinne werden auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto ausgezahlt, das auf den Namen der Kontoinhaberin oder des Kontoinhabers lautet. Das verlangt das Geldspielgesetz: Anonyme Auszahlungen sind im bewilligten Schweizer Glücksspiel nicht erlaubt. Die Identitätsprüfung erfolgt bei der Kontoeröffnung.

Welche Rolle spielt die Marge in der Quote, wenn eine Aktion einen Bonus verspricht?

Die Marge sitzt in jeder Quote. Ein Gratisspielguthaben verändert nicht die Marge, sondern nur, wer den Einsatz zahlt. Bei einer Zweiwege-Wette mit beiden Quoten 1.90 liegt die Marge bei rund 5.3 %. Das Gratisspielguthaben hat einen statistischen Erwartungswert von etwa 45 % des Nennwerts bei dieser Quote, je nach Einsatzquote zwischen 30 % und 65 %.

Inhalt erstellt vom Team «asiahandicapch»