Reload-Bonus bei Schweizer Sportwetten: was er taugt und was er kostet

Updated Oktober 2026
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Ein Reload-Bonus gehört in der ausländischen Wettwerbung zum Standardgeschäft: nach der ersten Einzahlung folgt ein zweiter Bonus auf die nächste Einzahlung, oft ein dritter und vierter, immer an Bedingungen geknüpft. In der Schweiz läuft das anders. Nur zwei Veranstalter dürfen Sportwetten anbieten, beide brauchen für Gratisspielguthaben die vorherige Zustimmung der Aufsicht, und beide führen kaum Aktionen auf spätere Einzahlungen. Wer hier nach einem klassischen Reload-Bonus sucht, sucht etwas, das auf den bewilligten Plattformen fast nie vorkommt. Genau das hat Folgen: wer das Angebot der ausländischen Seiten nutzt, tauscht Schweizer Schutz gegen einen Bonus ein, der unter anderen Regeln läuft.

Ein Fussballplatz mit Kunstrasen im Regen, Pfützen spiegeln das Licht der Flutlichtmasten
Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1'000 und für eine Systemwette CHF 10'000.

Stand: Oktober 18, 2026 · überprüft gegen die Spielregeln und Teilnahmebedingungen von Sporttip (Version 4.2) sowie die geltenden Bedingungen für die Online-Teilnahme bei Swisslos.

Grundlagen eines Reload-Bonus und warum er in der Schweiz selten vorkommt

Ein Reload-Bonus belohnt eine weitere Einzahlung, nachdem ein Willkommensbonus bereits ausgeschöpft ist. Auf ausländischen Plattformen gehört er zum Standardrepertoire, gestaffelt nach Einzahlungshöhe und an Umsatzbedingungen gebunden. In der Schweiz greift das Geldspielgesetz (BGS) bei Gratisspielguthaben in die Trickkiste: Art. 75 Abs. 2 BGS verlangt die vorherige Zustimmung der Gespa, bevor ein bewilligter Veranstalter Gratisguthaben überhaupt einsetzen darf. Im Jahr 2025 hat die Gespa 24 solcher Bewilligungen an die Loterie Romande und acht an Swisslos erteilt, eine Handvoll Genehmigungen für ein ganzes Jahr und zwei Veranstalter. Aus dieser Vorschrift folgt, was die Werbung «Reload-Bonus» nennt, bei Swisslos und Loterie Romande selten stattfindet: beide Veranstalter vergeben Gratisspielguthaben fast nur im Rahmen kleiner Aktionen, deren Ausgestaltung und Umfang von der Aufsicht jeweils genehmigt werden müssen.

Eine Hängebrücke über eine Schlucht, Nebel steigt auf, dichter Wald bedeckt die steilen Hänge
Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet.

Das ist keine Lücke im Markt, sondern Absicht. Die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen von 2019 (IKV 2020) hat die Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf Swisslos und Loterie Romande begrenzt. Beide sind genossenschaftlich beziehungsweise gesellschaftsrechtlich organisierte Organe der Kantone, keine gewinnorientierten Wettanbieter. Ihr Produkt Sporttip beziehungsweise Jouez Sport finanziert zu grossen Teilen gemeinnützige Zwecke der Kantone und der Stiftung Sportförderung Schweiz. Ein aggressiver Bonuswettbewerb passt nicht in diese Aufstellung.

Die Werbung, die Spielende aus dem Ausland kennen, suggeriert eine Auswahl, die das Schweizer Recht nicht vorsieht. Werbung für in der Schweiz nicht bewilligtes Geldspiel ist nach Art. 74 Abs. 3 BGS ohnehin verboten und mit einer Busse bis zu CHF 500’000 bedroht (Art. 131 BGS). Wer sich auf eine ausländische Plattform begibt, tut das ausserhalb dieses Rahmens: Die Plattform verfügt über keine Schweizer Bewilligung, der Anbieter ist nicht an die Schweizer Spielsperre angeschlossen, eine Beschwerdestelle in der Schweiz fehlt. Wenn dort «Reload-Bonus» auf der Webseite steht, gilt aus Schweizer Sicht: keine Bewilligung, keine Aufsicht, kein Schutz.

Wie Quoten entstehen und warum die Marge über jeden Bonus entscheidet

Wer einen Bonus einlöst, setzt sein Geld zu einer Quote, die der Veranstalter festlegt. In dieser Quote steckt eine Marge, und sie entscheidet, was vom Einsatz langfristig an die Spielenden zurückfliesst. Eine Quote entsteht nicht im luftleeren Raum, sondern folgt einer Mechanik, die jede Wettplattform gleich anwendet, auch die bewilligten Veranstalter in der Schweiz.

Der Quotenschlüssel ist die Auszahlungsquote, also der Anteil aller Einsätze, den ein Markt im Durchschnitt wieder auszahlt. Für einen Zwei-Wege-Markt mit Quoten 1.90 / 1.90 ergibt sich:

Auszahlungsquote = 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90) = 1 ÷ (0.5263 + 0.5263) = 1 ÷ 1.0526 ≈ 0.95, also rund 95 %.

Die Marze des Marktes, also das, was der Veranstalter von jedem eingesetzten Franken einbehält, ist die Differenz zu 100 %: 100 % − 95 % = 5 %. Bei einer angenommenen Auszahlungsquote von 95 % bedeutet das: von CHF 1’000 Einsatz fliessen im Schnitt CHF 950 zurück an die Spielenden, CHF 50 behält der Veranstalter. Bei Quoten von 1.85 / 1.85 sinkt die Auszahlungsquote auf etwa 95.6 %, die Marge steigt auf rund 4.4 %. Bei 1.95 / 1.95 sind es etwa 95.1 % und 4.9 % Marge.

Diese Spanne von etwa 4 % bis 5 % ist typisch für ausgeglichen gehandelte Zwei-Wege-Märkte bei den bewilligten Veranstaltern. Auf Drei-Wege-Märkten wie dem klassischen 1X2 im Fussball liegt die Marge höher, oft im Bereich von 6 % bis 8 %, weil drei statt zwei Ergebnisse abgedeckt werden müssen und die Quoten stärker auseinandergehen. Das hat eine nüchterne Konsequenz für den Reload-Bonus: kein Bonus der Welt gleicht eine hohe Marge aus. Wenn ein Markt dauerhaft 6 % der Einsätze einbehält, kostet jede Wette im Durchschnitt 6 Rappen pro eingesetzten Franken, bevor ein Bonus überhaupt ins Spiel kommt. Ein 50 %-Reload-Bonus mit fünffachem Umsatz bedeutet 5 × 50 % = 250 % Bonusumsatz auf den ursprünglichen Bonuswert, und jeder dieser Franken wird mit derselben Marge besteuert. Das ist der Grund, warum aggressive Boni bei seriösen Anbietern selten sind und warum ihr Fehlen kein Zufall ist.

Die bewilligten Veranstalter in der Schweiz: was sie bieten und was nicht

Die folgende Gegenüberstellung zeigt, was die beiden in der Schweiz bewilligten Veranstalter an wiederkehrenden Aktionen führen und wie sie sich beim Spielerschutz und den Einsatzgrenzen unterscheiden. Beide Plattformen haben eine Schweizer Bewilligung und unterstehen der Gespa; beide vergeben Reload-Boni im klassischen Sinn so gut wie nie, führen aber andere Formen von Vorteilen für bestehende Spielende, die im Gesetz Gratisspielguthaben entsprechen und gesondert bewilligt werden.

Anbieter Bewilligung Veranstalterin / Spielprodukt
Swisslos Sporttip Veranstalter- und Spielbewilligung BGS (Gespa) SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft · Sporttip
Loterie Romande Jouez Sport Veranstalter- und Spielbewilligung BGS (Gespa) Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande) · Jouez Sport

Die wichtigen Punkte im Detail: Swisslos betreibt Sporttip für die Deutschschweizer Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Die Loterie Romande bedient die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura und ist unter Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne erreichbar. Wer nicht im Vertragsgebiet wohnt, kann online kein Konto eröffnen.

Was die Plattformen vom Reload-Bonus unterscheidet

Swisslos Sporttip bewirbt drei Mechanismen, die einem Reload-Bonus entfernt ähneln: den Kombiboost, der den Nettogewinn abhängig von der Anzahl Voraussagen erhöht, Quotenboosts auf Prematch-Einzelwetten und Profitboosts auf den Nettogewinn eines definierten Ereignisses. Alle drei sind nach den Spielregeln an Auflagen gebunden: pro Wettende nur einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert, und Gratisspielguthaben aus Promotionen lässt sich nicht auszahlen. Bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Das ist keine Belohnung für eine zweite Einzahlung, sondern ein Vorteil auf das Risiko, das bei einer platzierten Wette entsteht.

Die Loterie Romande bewirbt im Bereich Jouez Sport ebenfalls Aktionen und Gratisspielguthaben, deren Ausgestaltung von der Gespa bewilligt wird. Wie Sporttip folgt das Angebot dem Ziel, Überschuss in die kantonalen Fonds und die Stiftung Sportförderung Schweiz zu lenken, nicht in den Bonuswettbewerb.

Einsatzgrenzen und Spielerschutz im Vergleich

Die Einsatzgrenzen sind nicht identisch:

Eine Kerze brennt ruhig auf einem Holztisch neben einem geschlossenen Notizheft, abendliche Stimmung im Zimmer
Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen; eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden.

Vergleicht man diese Werte, fallen zwei Dinge auf: Beide Plattformen setzen Spielenden enge, klar kommunizierte Grenzen, anders als ausländische Plattformen, die oft Stakes im vier- bis fünfstelligen Bereich pro Wette erlauben. Und beide investieren in technische Schutzmechanismen wie Limitsetzung pro Zeitraum und Spielsperren, während ausländische Anbieter ohne Schweizer Anschluss nur das anbieten, was ihr eigenes Regelwerk vorsieht.

Warum Bonus-Plus-Mehrumsatz selten zu mehr Gewinn führt

In der Welt der ausländischen Wettanbieter gilt ein Bonus oft als Ersatz für fehlende Quote. In der Schweiz liegt die Sache anders: Die durchschnittlichen Quoten bei Swisslos Sporttip für Fussball, Eishockey und Tennis liegen im vergleichbaren Bereich, teils leicht darunter, teils leicht darüber, ohne dass ein Bonus den Ausgleich schaffen muss. Wer Spieltip nutzt, zahlt für seinen Einsatz die Marge des Marktes und nicht zusätzlich die Marge eines Bonus. Das ist ein Aspekt, der auf den ersten Blick unspektakulär klingt, aber beim längeren Spielen den Unterschied macht: keine Umsatzbedingungen, kein Verfall von Guthaben, keine Fristen, an die der Bonus geknüpft ist, und keine Klausel, die das Bonusguthaben vom Auszahlen ausschliesst.

Ausländische Anbieter ohne Schweizer Bewilligung

Auf vielen Vergleichsplattformen tauchen unter dem Stichwort «Reload-Bonus» auch internationale Buchmacher auf, die Schweizer Spielende über Domain-Hopping oder über Direktaufrufe erreichen. Für die Schweiz haben diese Angebote keine rechtliche Grundlage. Eine ausländische Bewilligung (Curaçao, Malta, Deutschland) hat hier keine Wirkung (Art. 4 BGS), und die Gespa führt eine Sperrliste mit ausländischen Domains, die Schweizer Telekomanbieter via DNS blocken. Ende 2025 umfasste die Liste 671 Domains. Blockierte Anbieter tauchen unter neuen Adressen wieder auf, ein Katz-und-Maus-Spiel, das die Gespa selbst mit dem Namen «Domain-Hopping» belegt.

Die folgende Übersicht zeigt Anbieter, die Spielende in Werbung oder Vergleichsportalen antreffen, jeweils mit dem Vermerk, dass keine Schweizer Bewilligung vorliegt.

Diese Anbieter bewerben Reload-Boni oft aggressiv, gerade auf spätere Einzahlungen. Wer dort einzahlt, hat keine der folgenden Sicherheiten: Die Plattformen sind nicht an die Schweizer Spielsperre angeschlossen, eine Schweizer Selbstsperre gilt dort nicht; bei einer Streitigkeit gibt es keine Schweizer Beschwerdestelle; die Plattformen können ohne Schweizer Aufsicht ihre Quoten, Limits und Bonusbedingungen jederzeit ändern. Gewinne aus ausländischen Quellen sind nach kantonaler Praxis anders zu versteuern als Gewinne aus bewilligten Schweizer Lotterien und Sportwetten; im Kanton Thurgau etwa werden Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe als Einkommen besteuert.

Spielerschutz und warum ein Bonus auf weitere Einzahlungen zum Nachladen verleitet

Ein Reload-Bonus belohnt genau das Verhalten, das der Spielerschutz einschränken will: er macht die nächste Einzahlung attraktiver und verzögert den Moment, in dem das eigene Verlustlimit greift. Bei Sporttip und der Loterie Romande gilt ein anderes Modell: kein Bonus, der zum Nachladen verleitet, sondern eigene, vom Spielenden gesetzte Limiten, die das Nachladen bremsen.

Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage festlegen. Die Obergrenze liegt bei CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung der Limite greift sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden, eine Schutzfrist, die verhindert, dass eine emotionale Entscheidung am Tisch gleich umgesetzt wird. Zusätzlich lässt sich eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage setzen.

Beim Spielerschutz sind zwei Wege zu unterscheiden: die Schutzlimiten, die der Spielende vor jeder Wette festlegt, und die Spielsperre, die einen ganzen Account sperrt. Beide Werkzeuge existieren bei Swisslos und Loterie Romande, mit unterschiedlichen Fristen:

Wer regelmässig spielt, wird in den Schweizer Systemen also nicht durch Bonusangebote zum Weitermachen animiert, sondern durch Limits gebremst. Das ist nicht nur eine regulatorische Förmlichkeit, sondern hat handfeste Folgen für den Geldbeutel: ein 50 %-Reload-Bonus auf eine Einzahlung von CHF 200 belohnt eine erneute Einzahlung in genau dem Moment, in dem das eigene Limit greifen würde. Wer dort einzahlt, hebt das eigene Limit faktisch selbst auf, und das ist keine Empfehlung.

Gespa-Testkäufe 2025: was der Verkaufsschutz leistet und was nicht

Die Gespa hat 2025 bei 200 Testkäufen an Verkaufsstellen in 47.5 % der Fälle eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft bekommen. Das ist die ehrliche Zahl, die die Aufsicht selbst publiziert hat: am Schalter greift der Verkaufsschutz nicht zuverlässig, das Online-Login ab 18 Jahren mit Identitätsprüfung ist in der Praxis der wirksamere Schutz, weshalb die Schweizer Veranstalter Online-Accounts erst nach Ausweisprüfung freischalten.

Zahlungen, Gewinnauszahlung und Steuerfragen

Die Zahlungswege unterscheiden sich grundlegend von dem, was auf ausländischen Plattformen üblich ist. Bei Swisslos lässt sich das Spielguthaben per Online-Zahlung oder Einzahlungsschein aufladen, Mindestbetrag CHF 20, höchstens CHF 10’000 in 30 Tagen, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Eine beliebte Möglichkeit ist PostFinance Pay, bei der die Transaktion direkt in der PostFinance App bestätigt wird.

Bei Auszahlungen gelten strenge Regeln: Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut; Gewinne über CHF 1’000 überweist Swisslos bei bekannter Zahlungsverbindung innert drei Arbeitstagen auf das Bank- oder Postkonto. Innerhalb von 365 Tagen sind zwei Auszahlungen gratis, ab der dritten Auszahlung kann Swisslos eine Kommission von 3 % belasten. Die Überweisung erfolgt in 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar, das heisst, ein Bonus landet nur auf dem Spielkonto und nicht auf dem Bankkonto. Diese Regel gilt für alle in der Schweiz bewilligten Veranstalter.

Wer in der Schweiz spielt, sollte zudem die steuerliche Seite kennen: Gewinne aus bewilligten Grossspielen sind einkommenssteuerfrei bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn. Der Bund hat die Schwelle per 1. Januar 2026 auf CHF 1’071’000 festgelegt (2025: CHF 1’070’400), die kantonalen Schwellen unterscheiden sich, was die Faustregel «je nach Kanton» erklärt. Über der Schwelle zieht der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ab, die über die Steuererklärung rückforderbar ist. Bei einem typischen Sportwetter sind Gewinne weit unter der Schwelle, entsprechend fallen weder Einkommenssteuer noch Verrechnungssteuer an. Gewinne ausländischer Anbieter werden anders behandelt und können nach kantonaler Praxis voll als Einkommen zählen.

Fazit: was ein Reload-Bonus wert ist und für wen er sich rechnet

Wer den Reload-Bonus als Werbeversprechen liest, sollte ihn gegen die Marge des Marktes rechnen, in dem er eingesetzt wird. Bei einer angenommenen Marge von 5 % verliert ein Spielender pro eingesetztem Franken rund 5 Rappen an den Veranstalter, lange bevor der Bonus einen Ausgleich schafft. Bei einem klassischen 50 %-Reload-Bonus mit fünffachem Umsatz auf den Bonuswert werden 250 % Bonusumsatz gefordert, bei einer Marge von 5 % entspricht das rund 12.5 % des Bonuswerts an erwartetem Verlust allein durch die Marge der zum Umsatz nötigen Wetten. Hinzu kommen Mindestquoten, Fristen, oft eine Obergrenze für den auszahlbaren Gewinn aus dem Bonus und die Bedingung, dass der Bonus selbst nicht ausgezahlt wird. Das ist die Rechnung, die jeder ausländische Reload-Bonus offenlässt.

Für Schweizer Spielende bleibt die Bilanz nüchtern: Zwei bewilligte Veranstalter, keine klassischen Reload-Boni, dafür verlässliche Schutzlimiten, eine nachvollziehbare Aufsicht und die Möglichkeit, sich für eine Sperre quer über alle angeschlossenen Anbieter zu entscheiden. Wer auf einer Schweizer Plattform spielt, geht nicht leer aus, wenn ein Bonus fehlt, sondern nimmt an einem System teil, das Bonusmechaniken durch Schutzmechaniken ersetzt. Wer den Bonus sucht, findet ihn anderswo, gegen den Preis, dass die Marge des Marktes, die Fristen und die fehlende Schweizer Aufsicht genau das bieten, was der Bonus zu kompensieren verspricht. Keine dieser Plattformen kann eine inländische Sicherheit bieten, weil der Schweizer Rechtsrahmen dort nicht greift.

Die Frage, welchen Anbieter ein Spielender wählt, ist eine Frage des Verhältnisses zwischen dem, was er einsetzt, und dem, was er zurückspielen bekommt. Bei einem bewilligten Veranstalter ist dieses Verhältnis offen, dokumentiert, kontrolliert. Bei einem ausländischen Anbieter ist es Teil seines Geschäftsmodells, dass er es selbst festlegt und jederzeit ändert. Wer diese Asymmetrie versteht, hat die wichtigste Grundlage, die es braucht, bevor er einzahlt.

Häufige Fragen

Gibt es bei Swisslos oder Loterie Romande einen klassischen Reload-Bonus für Sportwetten?

Einen Bonus auf eine weitere Einzahlung, wie ihn ausländische Buchmacher bewerben, führen die Schweizer Veranstalter so gut wie nie. Beide brauchen für Gratisspielguthaben die vorherige Zustimmung der Gespa, was grosse, regelmässige Aktionen praktisch ausschliesst. Stattdessen gibt es andere Vorteile: Kombiboost, Quotenboosts, Profitboosts und einzelne bewilligte Promotionen, deren Bedingungen jeweils in den Spielregeln stehen und nicht im klassischen Sinn einer weiteren Einzahlung gelten.

Warum bieten ausländische Seiten Reload-Boni an, und was bedeutet das für den Schutz der Spielenden?

Ausländische Buchmacher sind nicht an die Schweizer Aufsicht gebunden und stehen untereinander im Wettbewerb. Der Bonus ist dort ein Marketing-Instrument, das Einzahlungen anlockt und sie an Umsatzbedingungen bindet. Für Schweizer Spielende hat das zwei Folgen: Die Plattform ist nicht an die Schweizer Spielsperre angeschlossen, eine inländische Selbstsperre greift dort nicht; und es gibt keine Schweizer Beschwerdestelle, falls Gewinne nicht ausgezahlt oder Limits ohne Vorwarnung geändert werden. Wer dort spielt, verzichtet auf den Schutzrahmen, den die bewilligten Veranstalter bieten.

Wie funktioniert der Kombiboost bei Sporttip, und ab wie vielen Voraussagen gilt er?

Der Kombiboost erhöht den Nettogewinn einer Kombinationswette und gilt nur online, für Prematch-, Live- und Systemwetten. Voraussetzung sind mindestens vier Voraussagen mit einer Mindestquote von 1.50 je Voraussage. Der Bonus beträgt 5 % bei vier Voraussagen, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn Voraussagen. Der Boost ist in Einsatz und Gewinnerhöhung limitiert und verfällt bei einem Cash-Out. Er ist keine Belohnung für eine Einzahlung, sondern ein Aufschlag auf das Risiko, das bei einer platzierten Wette entsteht.

Wie wird der Gewinn einer Wette aus Einsatz und Quote berechnet?

Bei Sporttip berechnet sich der Gewinnbetrag aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationswetten Einsatz mal Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten. Der Betrag wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf fünf Rappen genau abgerundet. Beispiel: Bei einem Einsatz von CHF 10 und einer Quote von 2.50 ergibt sich ein Gewinn von CHF 25. Ein höherer Einsatz oder eine höhere Quote erhöht den Gewinn proportional, ein tieferer reduziert ihn, die Logik bleibt identisch.

Wie wirken sich selbst gesetzte Verlustlimiten aus, wenn die Einzahlung erhöht werden soll?

Wer bei Sporttip eine höhere Verlustlimite setzen will, kann sie nicht sofort aktivieren. Eine Senkung der Limite gilt sofort; eine Erhöhung greift erst nach 72 Stunden. Das gilt für die Verlustlimiten über 1, 7 und 30 Tage und ebenso für die freiwillige Einzahlungslimite pro 30 Tage. Diese Schutzfrist ist eine bewusste Pause, die verhindert, dass eine emotionale Entscheidung am Spieltisch direkt umgesetzt wird. Wer plant, seine Limite dauerhaft zu erhöhen, sollte sich fragen, ob das Spielverhalten diese Erhöhung tatsächlich erfordert oder ob der eigentliche Anlass eine einzelne Verluststrähne ist.

Was geschieht mit einer Wette, wenn das Ereignis abgesagt und nicht nachgeholt wird?

Wird ein Sporttip-Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn oder im Rahmen eines Turniers nachgeholt, ist die Wette ungültig. Einzelwetten werden in diesem Fall zurückbezahlt, bei Kombinationswetten erhält die betroffene Voraussage die Quote 1.00, und die restlichen Voraussagen werden mit ihren Quoten regulär ausgewertet. Das gilt ebenso für Live-Wetten wie für Prematch-Wetten. Wer eine Wette auf ein Ereignis platziert hat, dessen Austragung unsicher ist, sollte diese Regel im Kopf behalten, weil sie bei einer Absage den Unterschied zwischen voller Auszahlung und einem Teilgewinn macht.

Inhalt erstellt vom Team «asiahandicapch»