Online-Sportwetten in der Schweiz: Wer sie anbieten darf und was sie kosten

Updated Oktober 2026
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Oktober 18, 2026 – geprüft gegen die Spielregeln und Teilnahmebedingungen von Sporttip (Version 4.2) sowie die Bedingungen für die Online-Teilnahme von Swisslos, gültig ab 13. Januar 2025.

Ein Fussball liegt auf dem Anstosspunkt eines leeren Rasenplatzes in der Abenddämmerung, im Hintergrund leuchten Flutlichtmasten.
Swisslos hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung vom 20. Mai 2019.

In der Schweiz dürfen nur zwei Veranstalterinnen Sportwetten online anbieten: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport. Die Auswahl ist gesetzlich auf diese zwei Namen begrenzt. Wer bei anderen Anbietern spielt, tut dies ausserhalb der Schweizer Bewilligung, ohne Sperrregister-Anschluss und ohne Schweizer Rechtsweg. Der folgende Überblick zeigt, wie die erlaubten Angebote funktionieren, welche Bedingungen gelten und worauf Wettende achten sollten.

Spielerschutz: Limiten, Sperren und der Blick für die eigene Situation

Spielende setzen ihre eigenen Verlustlimiten, bevor sie die erste Wette platzieren. Bei Sporttip sind das drei Werte: für 1, 7 und 30 Tage. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999 pro Periode, für unter 21-Jährige bei CHF 1’000. Eine Senkung greift sofort; eine Erhöhung erst nach 72 Stunden – ein bewusst eingebauter Reibung, der spontane Anstösse abbremsen soll. Zusätzlich lässt sich eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage setzen, was den Geldfluss unabhängig vom Spieltempo bremst.

Eine Sanduhr steht neben einem Notizbuch mit handschriftlichen Notizen auf einem Holztisch, daneben dampft eine Tasse Tee.
Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden; eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden.

Wer sich selbst ausschliessen will, kann das produktbezogen tun: bei Swisslos für eine Frist von 1 bis 180 Tagen, ohne Möglichkeit der vorzeitigen Aufhebung. Eine unbefristete Spielsperre wird in ein schweizweites Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Das Register ist das eine echte Schutzinstrument, das der Markt hier besitzt – kein Marketingversprechen, sondern eine Datenbankabfrage jedes konzessionierten Anbieters.

Die Bedingungen verlangen 18 Jahre, Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet und eine einzige Registrierung pro Person. Minderjährige sind ausgeschlossen, ebenso gesperrte Personen und aktive Wettkämpfer, die auf das Ereignis wetten wollen, an dem sie selbst antreten. Wer im Verdacht steht, spielsüchtig oder überschuldet zu sein, gehört nicht ins Wettprogramm; die Gespa testet das auch tatsächlich – bei Verkaufsstellen wurde 2025 in 47.5 % von 200 Testfällen an Minderjährige verkauft, ein Befund, der zeigt, wie gross der Abstand zwischen Regel und Verkaufspraxis selbst am permitted Point ist.

Die Verlustlimite ist kein Bonus und kein Marketinggeschenk. Sie ist eine eigene Pflicht des Veranstalters und die einzige Bremse, die der Staat dem Spielenden vor die Wette setzt. Wer sie nicht setzt, kann überhaupt nicht spielen – die Online-Teilnahme ohne gesetzte Limite ist technisch nicht möglich. Das klingt restriktiv, ist aber für jeden, der überhaupt spielen will, der erste sinnvolle Schritt: drei Zahlen, die sagen, was Verlust bedeutet, bevor er eintritt.

Boni und Gratiswetten: Was bei Swisslos und Loterie Romande möglich ist

Wer von ausländischen Buchmachern gewohnt ist, dass «100 % Bonus» zur Grundausstattung gehört, sieht in der Schweiz eine bewusst andere Landschaft. Boni, Gratisspiele und Freispiele brauchen die vorherige Zustimmung der Gespa. 2025 wurden 24 solche Bewilligungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt – eine Grössenordnung, die das Bild prägt. Werbeaktionen fallen in diesem Rahmen klein aus, sind an klar definierte Wettformen gebunden und meist nicht auszahlbar.

Schneebedeckte Berggipfel erheben sich im klaren Morgenlicht hinter einem leeren Stadion mit hellen Zuschauerrängen.
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura.

Bei Swisslos heisst das konkret: Der Kombiboost wirkt nur online, gilt für Prematch, Live und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit Einzelquote von je mindestens 1.50. Auf den Nettogewinn gibt es 5 % Bonus bei vier Voraussagen, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Quoten- und Profitboosts sind auf Prematch-Einzelwetten mit einer einzigen Voraussage beschränkt, pro Person nur einmal nutzbar und im Einsatz gedeckelt; bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nach den Online-Bedingungen nicht auszahlbar.

Die Botschaft dahinter: Diese Boosts sind kein Starterpaket, das einen Konto-Umzug belohnt, sondern eine Erhöhung des Gewinns auf eine Wette, die man ohnehin platziert hätte. Wer mit dem Gedanken kommt, sich das Konto mit einem Bonus «aufzuladen», sucht hier das Falsche. Wer die Wette sowieso spielen will, bekommt unter klaren Bedingungen einen Prozentpunkt dazu.

Marke Schweizer Bewilligung Veranstalter / ausgewiesene Bewilligung
Swisslos Sporttip Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach BGS SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft (Basel); Produkt Sporttip
Loterie Romande Jouez Sport Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach BGS Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande); Produkt Jouez Sport
BetOnRed ohne Schweizer Bewilligung Lizenz nicht ausgewiesen; in der Schweiz ohne Rechtskraft (Art. 4 BGS)
Roobet ohne Schweizer Bewilligung Lizenz nicht ausgewiesen; in der Schweiz ohne Rechtskraft (Art. 4 BGS)
Rainbet ohne Schweizer Bewilligung Lizenz nicht ausgewiesen; in der Schweiz ohne Rechtskraft (Art. 4 BGS)
1xBet ohne Schweizer Bewilligung Lizenz nicht ausgewiesen; in der Schweiz ohne Rechtskraft (Art. 4 BGS)
Donbet ohne Schweizer Bewilligung Lizenz nicht ausgewiesen; in der Schweiz ohne Rechtskraft (Art. 4 BGS)
bet365 ohne Schweizer Bewilligung Lizenz nicht ausgewiesen; in der Schweiz ohne Rechtskraft (Art. 4 BGS)
Betclic ohne Schweizer Bewilligung Lizenz nicht ausgewiesen; in der Schweiz ohne Rechtskraft (Art. 4 BGS)
22Bet ohne Schweizer Bewilligung Lizenz nicht ausgewiesen; in der Schweiz ohne Rechtskraft (Art. 4 BGS)

Einzahlungen, Auszahlungen und die Geschwindigkeit des Geldes

Spielguthaben wandert bei Swisslos nicht auf ein anonymes Konto oder in eine Krypto-Wallet. Es läuft über das eigene Wallet und wird auf ein Bank- oder Postkonto im eigenen Namen ausgezahlt – in der Schweiz oder in Liechtenstein. Eine Aufladung kostet mindestens CHF 20, in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf geht nur, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Wer grössere Beträge bewegen will, teilt die Aufladung – eine Mechanik, die den Geldfluss bricht und den Spass an grossen Schnellzugriffen dämpft.

Für das Aufladen selbst nennt Swisslos PostFinance Pay, bestätigt direkt in der PostFinance-App. Welche weiteren Zahlungswege das Spielkonto akzeptiert, hängt von der eigenen Bank- und Kontoinfrastruktur ab; das Wallet lässt sich auch per Einzahlungsschein alimentieren. Wichtig ist der Grundsatz: Wer eine andere Zahlungsart sucht als die eigenen Schweizer Konten, findet hier keine. Anonyme Auszahlungen und Krypto-Auszahlungen existieren bei zugelassenen Schweizer Wetten nicht.

Die Auszahlung selbst ist im eigenen Tempo sportlich: Swisslos zahlt Spielguthaben pro 365-Tage-Fenster zweimal gratis aus, ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % anfallen. Die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage. Bei Gewinnen aus Wettbestätigungs-Quittungen schreibt Swisslos bis CHF 1’000 automatisch dem Wallet gut; darüber überweist der Veranstalter bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto.

Drei Zahlen, die für sich stehen: 2 Gratis-Auszahlungen pro Jahr, 3 % Kommission ab dem dritten Mal, 5 bis 10 Arbeitstage Überweisungsdauer. Wer häufiger auszahlen will, lässt Geld bewusst länger im Wallet liegen – ein Mechanismus, der Liquidität kostet, aber das Schutzprinzip stützt. Wer eine Auslandsbank nutzt, ist hier aussen vor.

Die Top-10 im Vergleich: Zwei Schweizer Bewilligungen, acht Marken ohne

Die folgende Übersicht ordnet die zwei bewilligten Veranstalter vorne ein und die acht ausländischen Marken ohne Schweizer Bewilligung als Referenz dahinter. Im Schweizer Markt ist die erste Frage immer die Bewilligung – alles andere baut darauf auf. Wer in der Deutschschweiz wohnt, hat nur bei Swisslos Zugang zum Sportwetten-Konto; wer in der Romandie oder im Tessin lebt, hat nur bei Loterie Romande Zugang. Die acht ausländischen Anbieter, die Schweizer Spielerinnen und Spieler auf dem Bildschirm sehen, sind in der Schweiz nicht bewilligt und können jederzeit auf der Sperrliste der Gespa landen.

Marke Schweizer Bewilligung Veranstalter / ausgewiesene Bewilligung
Swisslos Sporttip Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach BGS SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft (Basel); Produkt Sporttip
Loterie Romande Jouez Sport Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach BGS Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande); Produkt Jouez Sport
BetOnRed ohne Schweizer Bewilligung Lizenz nicht ausgewiesen; in der Schweiz ohne Rechtskraft (Art. 4 BGS)
Roobet ohne Schweizer Bewilligung Lizenz nicht ausgewiesen; in der Schweiz ohne Rechtskraft (Art. 4 BGS)
Rainbet ohne Schweizer Bewilligung Lizenz nicht ausgewiesen; in der Schweiz ohne Rechtskraft (Art. 4 BGS)
1xBet ohne Schweizer Bewilligung Lizenz nicht ausgewiesen; in der Schweiz ohne Rechtskraft (Art. 4 BGS)
Donbet ohne Schweizer Bewilligung Lizenz nicht ausgewiesen; in der Schweiz ohne Rechtskraft (Art. 4 BGS)
bet365 ohne Schweizer Bewilligung Lizenz nicht ausgewiesen; in der Schweiz ohne Rechtskraft (Art. 4 BGS)
Betclic ohne Schweizer Bewilligung Lizenz nicht ausgewiesen; in der Schweiz ohne Rechtskraft (Art. 4 BGS)
22Bet ohne Schweizer Bewilligung Lizenz nicht ausgewiesen; in der Schweiz ohne Rechtskraft (Art. 4 BGS)

Was die Tabelle zeigt: Die Reihenfolge im Schweizer Markt ist binär – bewilligt oder nicht bewilligt. Die acht Marken ohne Bewilligung stehen nicht deshalb hinten, weil sie schlechtere Quoten oder langsamere Auszahlungen hätten, sondern weil sie in der Schweiz schlicht nicht zugelassen sind. Domains können auf der Sperrliste landen, ein DNS-Block der Schweizer Provider wird aktiv, der Spielende verliert den Zugang. Domain-Hopping tritt innerhalb von Stunden auf, die Gespa nennt bet365 namentlich als gelistet; es ist ein Katz-und-Maus-Spiel auf Infrastrukturebene, kein Rechtsschutz.

Wie Online-Sportwetten in der Schweiz funktionieren

Sportwetten sind in der Schweiz ein Grossspiel im Sinne des Geldspielgesetzes (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019). Die Aufsicht führt die Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht, Bern), nicht die ESBK, die nur Casinos überwacht. Wer in der Schweiz eine Sportwette anbietet, braucht eine Veranstalterbewilligung und eine zusätzliche Spielbewilligung pro Spiel (Art. 21–25 BGS); die Bewilligung gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS). Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt: Swisslos mit Sporttip und Loterie Romande mit Jouez Sport.

Die beiden Veranstalter decken geografisch unterschiedliche Gebiete ab. Swisslos bedient die Deutschschweizer Kantone, das Tessin und das Fürstentum Liechtenstein – konkret AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG, ZH sowie TI; Loterie Romande bedient die Kantone der Romandie. Wer in einem dieser Kantone wohnt, kann nur beim zuständigen Veranstalter ein Online-Konto eröffnen; das Konto folgt dem Wohnsitz, nicht der Sprachregion der Oberfläche.

Die Registrierung verlangt einen hochgeladenen Ausweis, dessen Daten gegen Adressdatenbanken geprüft werden. Mehrfachregistrierung ist ausgeschlossen – eine Person, ein Konto. Voraussetzungen: mindestens 18 Jahre, Wohnsitz im Vertragsgebiet, keine offene Spielsperre. Die Verifikation ist nicht optional; sie ist Bedingung für die erste Wette.

Das Wettprogramm ist eine geschlossene Liste: Die Gespa veröffentlicht die Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wetttypen (Version 10.09.2026; Art. 25 BGS, Art. 29 VGS). Was nicht auf der Liste steht, wird nicht angeboten – Eckball- und Kartenmärkte fehlen, eine Esports-Sektion fehlt. Qualifikationsrunden nur, wenn sie gelistet sind; Frauenwettbewerbe nur, wenn sie gelistet sind; Rangierungswetten nur, wenn die Rangierung über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder das Podium entscheidet. Wetten auf Trainingsläufe sind tabu. Veranstaltungen, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind ausgeschlossen (Art. 25 Abs. 2 BGS). Wer hier ein spezifisches Marktangebot sucht, das auf ausländischen Seiten selbstverständlich ist, wird es auf der Schweizer Bewilligung nicht finden.

Was erlaubt ist, sind Live-Wetten pre-match und live, sofern der Veranstalter die entsprechende Bewilligung besitzt; das BGS kennt keine generelle Einschränkung einzelner Live-Märkte. Sporttip macht davon Gebrauch – eine Livewette gilt unabhängig davon, ob das Ereignis tatsächlich live übertragen wird, und Wetten nach dem Eintreffen des Wettausgangs werden mit Quote 1.00 gewertet. In spielentscheidenden Situationen – Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid – kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 bewerten. Das verhindert das Ausnutzen klarer Spielsituationen, schmälert aber auch den Wert bestimmter Live-Spielzüge.

Die Marge steckt in jeder Quote. Für einen Markt mit zwei Ausgängen zu Quoten 1.90 / 1.90 ergibt sich folgende Rechnung: Die Auszahlungsquote – also der Anteil, den der Markt von einem Franken Einsatz an alle Spielenden zurückgibt – beträgt 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90) ≈ 1 ÷ (0.5263 + 0.5263) ≈ 1 ÷ 1.0526 ≈ 0.95. Anders gesagt: 95 % der Einsätze werden als Gewinne ausgeschüttet. Die Marge – das, was der Veranstalter von jedem Franken behält – beträgt damit 5 %. Bei einem einseitigeren Markt verschiebt sich das Bild; auf einem Spiel mit 1.50 / 2.80 liegt die Auszahlungsquote niedriger und die Marge höher. Die Faustregel: Je ausgeglichener die Quoten, desto näher an 5 % Marge; je stärker die Favoritenstellung, desto grösser der Abschlag, den der Anbieter nimmt.

Die Marge ist dasselbe Phänomen wie der «Quotenschlüssel», nur aus entgegengesetzter Sicht – Auszahlungsquote und Marge ergänzen sich zu 100 %. Sie ist keine versteckte Gebühr, sondern die einzige Einnahmequelle des Veranstalters aus dem Wettgeschäft. Wer Wetten vergleicht, vergleicht am Ende diesen Prozentsatz; die einzelne Quote verrät ihn nicht.

Wettmechanik bei Sporttip: Limits, Kombinationen und Cash-Out

Bei Sporttip liegt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten bei CHF 1, der Höchsteinsatz für Einzel- oder Kombinationswetten bei CHF 1’000, für Systemwetten bei CHF 10’000. Swisslos kann diese Limiten jederzeit und ohne Angabe von Gründen anpassen – eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Wer mit hohen Einsätzen spielen will, bewegt sich hier in einem engen Rahmen; wer mit kleinen Einsätzen spielt, ist gut bedient.

Die Auszahlung folgt einer festen Formel: Gewinn = Einsatz × Quote, bei Kombiwetten das Produkt der Einzelquoten. Der Betrag wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Ein Beispiel: 7.00 × 3.40 = 23.80, intern 23’804, gerundet 23.80 – die Marge steckt in der Quote, die Rundung ist buchhalterisch. Eine Kombination aus vier Voraussagen zu 1.80, 2.10, 1.50 und 1.95 ergibt eine Gesamtquote von etwa 11.05; 5 Franken Einsatz zahlen im Gewinnfall 55.27 aus.

Cash-Out funktioniert als vollständige vorzeitige Auszahlung – ohne Teilauszahlung, online für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live. Der Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Spielstand ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden; eine Garantie, dass Cash-Out für jeden Markt verfügbar ist, besteht nicht. Einmal ausgeführt, ist der Cash-Out unumkehrbar – das ist die übliche Mechanik, aber bei Sporttip ausdrücklich festgehalten. Wer eine Wette vorzeitig schliessen will, akzeptiert einen Abschlag; wer abwartet, lässt den Gewinn im Markt.

Abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung werden über die Bet-Builder-Funktion kombiniert; nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Die reguläre Spielzeit umfasst die reguläre Spieldauer (rund 90 Minuten beim Fussball) plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nachgeholt, ist die Wette ungültig – Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationen erhält die Voraussage Quote 1.00.

Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Swisslos-Zwecks. Eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben. Wer lange mit der Quittung wartet, verliert den Anspruch – das ist nicht symbolisch, sondern gilt für jeden nicht abgeholten Gewinn.

Loterie Romande: Jouez Sport und die Westschweizer Verankerung

Die Loterie Romande hat ihren Sitz in Lausanne (Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne), bedient die Kantone der Romandie und zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende. Ihr Sportwetten-Produkt heisst Jouez Sport und ist online unter jeux.loro.ch erreichbar. Wer auf Französisch spielt, hier wohnt und einen kantonalen Bezug zur Romandie hat, findet hier sein Gegenstück zu Swisslos.

Die Parallelen sind strukturell, nicht zufällig: Auch Jouez Sport ist ein Grossspiel nach BGS, von der Gespa bewilligt, an einen Mindesteinsatz und selbst gesetzte Verlustlimiten gebunden. Die Aufsicht ist dieselbe, die Bewilligungslogik dieselbe; was sich unterscheidet, ist die Sprache, das Markenerlebnis, das Verkaufsstellennetz und die Sportarten-Schwerpunkte im Programm. Wer zwischen den beiden Anbietern wählt, wählt zwischen zwei Erlebniswelten, nicht zwischen zwei Schutzregimes.

Für jemanden, der in der Romandie wohnt, ist Jouez Sport die einzige Schweizer Option; für jemanden in der Deutschschweiz ist Sporttip die einzige. Wer die Kantonsgrenze überschreitet, ohne den Wohnsitz zu wechseln, wechselt nicht den Anbieter – das Konto gilt im Vertragsgebiet, nicht in der ganzen Schweiz.

Ausserhalb der Schweizer Bewilligung: Offshore und die Folgen

Eine ausländische Bewilligung – Curaçao, Malta, Deutschland, Anjouan – hat in der Schweiz keine Rechtskraft (Art. 4 BGS). Wer ohne Schweizer Bewilligung Sportwetten organisiert, macht sich strafbar: bis zu 3 Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Handeln bis zu 5 Jahre (Art. 130 BGS). Der Spielende wird nicht bestraft; Einlagen und Gewinne können aber im Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und Schutzregeln, faire Quoten und Beschwerdewege existieren dort nicht.

Die Gespa führt die Sperrliste – eine Liste ausländischer Domains, die Schweizer Telekomanbieter per DNS sperren. Ende 2025 umfasste sie 671 Domains. Ist eine Domain gesperrt, tauchen neue unter anderer Adresse auf – Domain-Hopping innerhalb von Stunden; die Gespa nennt Interwetten und Bet-at-Home namentlich, bet365 steht auf der Liste. Wer mit Schweizer Internetanschluss surft, bekommt viele dieser Seiten faktisch gar nicht zu sehen.

Was Offshore-Anbieter vorgeben, ist im Schweizer Kontext nicht kontrolliert: keine Verlustlimiten, keine Sperrregister-Abfrage, keine Auszahlungspflicht, kein Beschwerdeweg bei der Gespa. Werbung für in der Schweiz nicht bewilligtes Glücksspiel ist verboten und wird mit Busse bis zu CHF 500’000 geahndet (Art. 74 Abs. 3, Art. 131 BGS) – «beschreiben, nicht bewerben» ist hier die operative Maxime. Acht Marken, die Schweizer Spielerinnen und Spieler auf dem Bildschirm sehen, sind in der Schweiz nicht zugelassen: BetOnRed, Roobet, Rainbet, 1xBet, Donbet, bet365, Betclic, 22Bet. Sie lassen sich anhand der fehlenden Schweizer Bewilligung erkennen, nicht anhand konkreter Eigenschaften.

Wer bietet online Sportwetten in der Schweiz an – die beiden Bewilligten

Swisslos Sporttip

Swisslos – die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel – veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020). Das Sportwetten-Produkt heisst Sporttip und wird im Gebiet der Deutschschweizer Kantone, im Tessin und im Fürstentum Liechtenstein durchgeführt. Für 2025 hat Swisslos einen Reingewinn von CHF 562 Mio. ausgeschüttet: CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz; aus den Sportwetten stammten CHF 109 Mio. (2024: CHF 122 Mio.).

Das Angebot ist vollständig auf das eigene Ökosystem ausgerichtet: Sporttip ist online und über die Sporttip-App für iOS und Android verfügbar; in der App zusammengestellte Wetten können per QR-Code an einer Verkaufsstelle gespielt werden. Die Wettmechanik bewegt sich zwischen Einzel-, Kombinations- und Systemwetten mit klar gesetzten Limits (CHF 1 Minimum, CHF 1’000 für Einzel oder Kombi, CHF 10’000 für System). Cash-Out gibt es als vollständige vorzeitige Auszahlung online, mit der ausdrücklichen Einschränkung, dass keine Garantie für jeden Markt besteht. Wer hier spielt, spielt innerhalb des einzigen Rahmens, den das Schweizer Recht für diese Region vorsieht – vollständig bewilligt, mit Sperrregister-Anschluss, mit Auszahlung auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto.

Wertung: Für alle, die in der Deutschschweiz, im Tessin oder in Liechtenstein wohnen und überhaupt legal online wetten wollen, ist Sporttip die einzige Option. Das Angebot ist nicht beliebig erweiterbar – es folgt der geschlossenen Gespa-Liste an Sportarten und Märkten – aber innerhalb dieses Rahmens vollständig und transparent. Wer mit kleinen Einsätzen spielt und die automatische Sperrregister-Anbindung schätzt, ist hier richtig; wer mit hohen Einsätzen spielt, stösst an die CHF 1’000-Grenze für Einzelwetten.

Loterie Romande Jouez Sport

Die Loterie Romande – die Société de la Loterie de la Suisse Romande – veranstaltet Jouez Sport für die Romandie. Sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende; die Online-Plattform läuft unter jeux.loro.ch. Die Kantonszugehörigkeit ist hier strenger als bei Sporttip – wer im Wallis wohnt, aber aus dem Kanton Waadt surft, spielt trotzdem im Romandie-Programm.

Was die Loterie Romande von Swisslos unterscheidet, ist weniger die Mechanik als der regionale Bezug. Sie betreibt die Loterie Romande als klassische kantonale Veranstalterin mit langer Geschichte; das Sportwetten-Angebot ist neuere Schicht, in der regionalen Identität verankert, mit französischsprachigem Support und westschweizer Wettbewerbskalender. Für Spielerinnen und Spieler in der Romandie ist das nicht eine unter vielen Optionen, sondern die einzige.

Wertung: Wer in Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf oder Jura wohnt und online wetten will, hat keine andere Schweizer Wahl. Das Schutzregime ist identisch zu Swisslos – Gespa-Aufsicht, eigene Verlustlimiten, Spielsperre-Register – die Marken- und Wettprogramm-Ausgestaltung ist die der Loterie Romande. Wer sich mit Französisch als Servicesprache wohler fühlt und das Westschweizer Verkaufsstellennetz schätzt, ist hier am richtigen Ort.

BetOnRed

BetOnRed ist eine Online-Wettmarke ohne Schweizer Bewilligung. Eine Lizenz, die in der Schweiz Rechtskraft hätte, ist nicht ausgewiesen; die Marke fällt unter Art. 4 BGS und ist in der Schweiz nicht zugelassen. Das bedeutet konkret: kein Anschluss an das Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, keine Auszahlungspflicht nach Schweizer Recht. Schweizer Spielerinnen und Spieler, die hier spielen, spielen ausserhalb des Schutzrahmens.

Die Bewertung von Offshore-Marken folgt hier nicht denselben Kriterien wie bei den bewilligten Anbietern, weil die Voraussetzungen fundamental andere sind. Wer hier spielt, akzeptiert die ausländische Aufsicht – welche das konkret ist, müsste die Marke selbst belegen. Für Schweizer Kunden ist diese Aufsicht im Streitfall nicht einklagbar.

Wertung: Wer in der Schweiz wohnt und mit einer Schweizer Bewilligung spielen will, ist hier falsch; wer bewusst eine Offshore-Plattform sucht, findet auf dieser Seite keine Empfehlung. Die einzig redliche Aussage ist: Die Plattform ist hierzulande nicht zugelassen, jede andere Bewertung wäre Werbung.

Roobet

Roobet ist eine weitere Marke ohne Schweizer Bewilligung. Der Status unterscheidet sich strukturell nicht von BetOnRed: keine Rechtskraft in der Schweiz, kein Sperrregister-Anschluss, Domains jederzeit blockierbar. Wer bei Roobet spielt, verlässt den Schutz des BGS und unterwirft sich den Regeln des Anbieters, ohne dass die Gespa vermittelnd eingreifen kann.

Was eine Plattform an Quoten, Märkten oder Sprachen bietet, hilft im Schweizer Kontext wenig, wenn die Grundlage fehlt. Eine hohe Quote auf einem unzugänglichen Markt nützt niemandem.

Wertung: Plattform ohne Schweizer Bewilligung – die Aufnahme in eine «Top-10-Schweiz»-Liste erfolgt nur, weil Schweizer Spielerinnen und Spieler die Marke sehen. Wer hier spielt, spielt ausserhalb der Schweizer Aufsicht. Eine inhaltliche Bewertung der Quote verlagert die Diskussion ins Irrelevante.

Rainbet

Rainbet folgt dem gleichen Muster wie die anderen Offshore-Plattformen in dieser Liste: keine Schweizer Bewilligung, kein Sperrregister-Anschluss, keine Schweizer Aufsicht, Domains potentiell auf der Sperrliste. Die Plattform kann durchaus ein funktionierendes Angebot haben – das ändert nichts an der fehlenden Rechtskraft in der Schweiz.

Die entscheidende Frage bei jeder Offshore-Plattform ist nicht, wie gut sie Quoten setzt oder wie schnell sie auszahlt, sondern wie sie sich verhält, wenn etwas schiefläuft. Beschwerde bei der Gespa? Nicht möglich. Beschwerde bei einer ausländischen Aufsicht? Nur, wenn die Lizenz transparent ist und aus dieser Aufsicht tatsächlich Vollstreckung kommt. Das ist nicht der Normalfall.

Wertung: Ohne Schweizer Bewilligung bleibt die Plattform für Schweizer Spielerinnen und Spieler rechtlich auf eigenes Risiko. Wer die Schweizer Veranstalterinnen kennt, weiss, dass «mehr Auswahl» hier nur heisst, weniger Schutz zu haben.

1xBet

1xBet ist eine international bekannte Marke, in der Schweiz aber nicht zugelassen. Die Plattform fällt in die Offshore-Kategorie ohne Rechtskraft nach BGS; Domains können jederzeit auf der Sperrliste landen. Die Marke bedient ein internationales Publikum, was im Schweizer Kontext genau die Eigenschaft ist, die den Schutz entzieht.

Die Verlockung ist verständlich: international grosse Marken, breites Wettprogramm, oft aggressives Marketing. In der Schweiz gilt das alles nichts, weil das Geldspielgesetz auf dem eigenen Territorium durchgesetzt wird, nicht auf der ausländischen Plattform.

Wertung: Eine etablierte internationale Marke, die in der Schweiz keinen Schutz bietet. Wer hier spielt, verlässt das BGS-Regime – die Frage, ob die Quote gut ist, wird im Streitfall zur Nebensache.

Donbet

Donbet reiht sich in die Offshore-Gruppe ein. Ohne Schweizer Bewilligung, ohne Sperrregister-Anschluss, ohne Schweizer Rechtsweg. Das Spielen auf dieser Plattform aus Schweizer Wohnsitz verstösst nicht gegen BGS-Strafnormen für Spielende – die Strafnorm zielt auf die Anbieter – aber es verzichtet auf jeden Schutz, den die Schweizer Bewilligung bietet.

Wer auf Donbet gewinnt, hat die Auszahlung nach den Regeln von Donbet zu erwarten, nicht nach Schweizer Aufsichtsregeln. Wer auf Donbet verliert, kann sich nicht an die Gespa wenden. Diese Mechanik ist nicht hypothetisch – sie ist der Normalfall bei Offshore-Plattformen, und die Gespa hat 2025 mehrere Domains auf die Sperrliste gesetzt.

Wertung: Plattform ohne Schweizer Bewilligung; die Aufnahme in die Liste ist nicht Empfehlung, sondern Orientierung. Wer die Schweizer Optionen kennt, weiss, dass diese Marke nicht in deren Schutzregime fällt.

bet365

bet365 ist eine der grössten internationalen Sportwetten-Marken und steht namentlich auf der Sperrliste der Gespa. Die Schweizer Plattform ist Bet365.com – diese Domain ist in der Schweiz via DNS gesperrt; wer mit Schweizer Internetanschluss surft, landet nicht auf der Wettseite, sondern auf einer gesperrten Seite.

Das ist bemerkenswert, weil bet365 international einen Bekanntheitsgrad hat, der viele Schweizerinnen und Schweizer vermuten lässt, die Plattform sei «eh da». Sie ist nicht da – zumindest nicht legal erreichbar. Wer die Sperrung umgeht, bewegt sich ausserhalb des BGS-Rahmens.

Wertung: Internationale Top-Marke, in der Schweiz aber explizit blockiert. Die Plattform existiert für Schweizer Spielerinnen und Spieler nicht im legalen Raum; jede andere Bewertung blendet die Sperrliste aus.

Betclic

Betclic ist eine weitere internationale Marke ohne Schweizer Bewilligung. In Frankreich und einigen anderen Märkten ist Betclic lizenziert – in der Schweiz gilt diese Lizenz nicht. Die Plattform folgt derselben Mechanik wie die übrigen Offshore-Anbieter: keine Rechtskraft, keine Sperrregister-Anbindung, keine Schweizer Aufsicht.

Die Namen international bekannter Marken verleiten dazu, ihre Lizenz mit einer Zulassung in der Schweiz zu verwechseln. Wer aus dem Ausland gewohnt ist, mit Betclic zu spielen und nun in der Schweiz wohnt, sollte den Status der Plattform hier überprüfen.

Wertung: Eine Plattform, die in mehreren europäischen Märkten arbeitet, aber in der Schweiz nicht bewilligt ist. Für Schweizerinnen und Schweizer bleibt die Wahl bei Swisslos oder Loterie Romande.

22Bet

22Bet schliesst die Offshore-Liste ab. Auch hier: keine Schweizer Bewilligung, keine Rechtskraft im BGS-Sinn, Domains potentiell blockierbar. Die Plattform ist international aufgestellt, in der Schweiz aber nicht zugelassen.

Die Liste ist lang und das Muster gleichförmig. Das ist kein Zufall – wer eine ausländische Lizenz für Schweizer Spielerinnen und Spieler anbieten will, ohne eine Schweizer Bewilligung zu haben, bedient einen Markt, der rechtlich nicht existiert. Die Aufsicht hat ein Auge darauf; die Liste wächst.

Wertung: Plattform ohne Schweizer Bewilligung; wer in der Schweiz wohnt, sollte die Schweizer Optionen nutzen oder den ausländischen Status bewusst akzeptieren. Die Sperrliste ist real, die Schweizer Aufsicht ist aktiv, und wer die Schweizer Veranstalterinnen ignoriert, hat gute Gründe – oder handelt ausserhalb des Rahmens.

Steuern, Werbung und die Rahmenbedingungen des Marktes

Steuern: Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen, also auch aus Sportwetten, sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommensteuerfrei. Die Schwelle liegt ab 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000 (bundesweit), im Jahr 2025 bei CHF 1’070’400; die kantonale Schwelle weicht ab, weshalb hier «je nach Kanton» steht. Über der Schwelle werden 35 % Verrechnungssteuer direkt durch den Veranstalter abgezogen und können über die Steuererklärung zurückgefordert werden. Ein typischer Wettgewinn liegt weit darunter – keine Einkommensteuer, keine Verrechnungssteuer. Gewinne aus ausländischen Anbietern unterliegen keiner Verrechnungssteuer; die kantonale Praxis im Thurgau behandelt solche Gewinne jedoch unabhängig von der Höhe als voll steuerbares Einkommen. Eine Schweizer Wettsteuer auf den Einsatz gibt es nicht – zu schreiben wäre das nie.

Werbung: Werbung für Glücksspiel darf nicht aufdringlich oder irreführend sein, nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen gerichtet sein (Art. 74 BGS). Werbung für in der Schweiz nicht bewilligtes Glücksspiel ist verboten und wird mit Busse bis zu CHF 500’000 geahndet (Art. 74 Abs. 3, Art. 131 BGS). Wer eine ausländische Plattform in der Schweiz bewirbt, macht sich strafbar – nicht das Spielen, das Bewerben. Eine Tageszeitbeschränkung für Werbung gibt es nicht.

Promotions: Werbeaktionen brauchen die vorherige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS); 2025 wurden 24 an Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. In diesem engen Rahmen bewegt sich, was bei den Schweizer Veranstalterinnen an Bonus, Gratiswette und Quotenboost möglich ist – der hier dokumentierte Kombiboost, der Quoten- und Profitboost. Aktionsguthaben ist meist nicht auszahlbar, was die Mechanik vom Offshore-Markt deutlich unterscheidet.

Schutz für Spielerinnen und Spieler: Minderjährige sind ausgeschlossen (Art. 72 BGS). Ein Konto pro Person, verifiziert (Art. 47–52 VGS). Limiten werden vom Spielenden selbst gesetzt – die gesetzliche Pflicht des Veranstalters (Art. 87 VGS) verlangt einen oder mehrere Höchstwerte für täglichen, wöchentlichen oder monatlichen Einsatz oder Verlust. Senkung gilt sofort, Erhöhung nach 24 Stunden – Swisslos und Loterie Romande wenden 72 Stunden in ihren Bedingungen an. Eine Spielsperre ist registriert (Art. 80–82 BGS); eine selbstgewählte Pause bis sechs Monate muss angeboten werden (Art. 89 VGS). Wer gesperrt oder minderjährig ist, hat keinen Anspruch auf Einsatz oder Gewinn (Art. 45 BGS). Wer Fragen zur eigenen Situation hat, fragt eine Fachstelle oder die kantonale Steuerverwaltung – das ist generischer Rat, weil jede Situation anders liegt.

Was bleibt – eine Einordnung

Wer in der Schweiz online Sportwetten spielen will, hat genau zwei bewilligte Veranstalter zur Auswahl – Swisslos Sporttip in der Deutschschweiz, im Tessin und in Liechtenstein; Loterie Romande Jouez Sport in der Romandie. Beide bieten vollständigen Spielerschutz, angeschlossenes Sperrregister, eigene Verlustlimiten und Auszahlung auf das eigene Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto. Die Mechanik ist gesetzlich eng: geschlossene Liste an Sportarten und Märkten, kleine Boni mit Gespa-Genehmigung, kein Esports-Sektion, keine Krypto-Auszahlung, keine anonymen Konten.

Die Marge von rund 5 % auf ausgeglichenen Märkten ist der ökonomische Kern – sie ist im Preis enthalten, sie wird nie separat ausgewiesen, und sie ist der Grund, warum eine dauerhafte Wettstrategie auf Dauer Geld kostet. Wer Wetten als Einkommensquelle versteht, hat die Mechanik nicht verstanden; wer sie als Freizeit mit gesetztem Limit versteht, bewegt sich im Rahmen, den das BGS vorsieht.

Die Offshore-Welt ist sichtbar, weil Sperrlisten Domains sperren und Werbung Offshore-Marken in den Schweizer Markt drückt. Sie ist im rechtlichen Sinn kein Schweizer Markt; wer dort spielt, spielt ohne Schutzregime, ohne Sperrregister, ohne Schweizer Aufsicht und unterwirft sich den Bedingungen einer ausländischen Plattform. Die Schweizer Veranstalterinnen sind nicht «die besseren Anbieter im gleichen Markt»; sie sind der einzige Markt, den das Schweizer Recht kennt.

Häufige Fragen zu Online-Sportwetten in der Schweiz

Wie läuft eine Online-Sportwette in der Schweiz von der Anmeldung bis zur Auszahlung ab?

Die Anmeldung erfordert mindestens 18 Jahre, Wohnsitz im Vertragsgebiet von Swisslos oder Loterie Romande und eine Identitätsprüfung per Ausweis-Upload. Vor der ersten Wette werden Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt. Danach lässt sich das Wallet per PostFinance Pay oder Einzahlungsschein aufladen, die Wette wird online oder per App platziert, Gewinne bis CHF 1’000 gehen automatisch aufs Wallet, höhere Beträge werden innert drei Arbeitstagen aufs Bankkonto überwiesen.

Welche Veranstalterinnen dürfen in der Schweiz Sportwetten anbieten, und wer bedient welche Kantone?

Nur Swisslos mit dem Produkt Sporttip und Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport besitzen eine Schweizer Bewilligung. Swisslos bedient die Deutschschweizer Kantone, das Tessin und Liechtenstein; Loterie Romande bedient Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Ein Online-Konto ist jeweils nur mit Wohnsitz im entsprechenden Vertragsgebiet möglich.

Was ist die Gespa, und wozu dient die Sperrliste ausländischer Domains?

Die Gespa – Interkantonale Geldspielaufsicht in Bern – überwacht die bewilligten Grossspiele in der Schweiz und führt die Sperrliste ausländischer Domains, die in der Schweiz via DNS blockiert werden. Ende 2025 umfasste die Liste 671 Domains; sie wird laufend aktualisiert, weil die Anbieter mit Domain-Hopping reagieren.

Welche Verlustlimiten müssen vor der ersten Wette gesetzt werden, und wann greift eine Erhöhung?

Bei Sporttip sind Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage verpflichtend (Maximum CHF 9’999, unter 21 Jahren CHF 1’000). Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden – die Reibung ist bewusst eingebaut, damit keine spontane Anpassung nach oben möglich ist. Zusätzlich lässt sich eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage setzen.

Wie berechnet sich der Gewinn aus Einsatz und Quote, und wo steckt die Marge des Veranstalters?

Gewinn = Einsatz × Quote; bei Kombiwetten ist die Quote das Produkt der Einzelquoten. Auf einem ausgeglichenen Zweiwege-Markt mit 1.90 / 1.90 liegt die Auszahlungsquote bei rund 95 %, was einer Marge von etwa 5 % entspricht. Diese Marge steckt in jeder einzelnen Quote und ist die einzige Einnahmequelle des Veranstalters aus dem Wettgeschäft.

Bis zu welchem Betrag sind Wettgewinne steuerfrei, und was bedeutet «je nach Kanton»?

Bis zum bundesweiten Steuerfreibetrag von CHF 1’071’000 ab 1. Januar 2026 sind Gewinne aus bewilligten Schweizer Sportwetten einkommensteuerfrei. Darüber werden 35 % Verrechnungssteuer abgezogen. Die kantonale Schwelle weicht vom bundesweiten Wert ab, weshalb die Steuerpraxis «je nach Kanton» variiert. Gewinne aus ausländischen Anbietern sind im Kanton Thurgau unabhängig von der Höhe steuerbar.

Inhalt erstellt vom Team «asiahandicapch»